Cannabis: Revolte der Richter? Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Mehrere Gerichte wollten das Drogenverbot nicht mehr durchsetzen. Ein Einblick in die Rechtslage und Beispiele aus 13 Gerichtsverfahren.

Die seit 2021 regierende Ampelkoalition hat vereinbart, Cannabis in der laufenden Legislaturperiode zu legalisieren. Das ist aufgrund europäischer Gesetze aber schwieriger, als es sich die Politikerinnen und Politiker vorgestellt haben.

Insbesondere das Schengenabkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten nämlich zur Durchsetzung von Drogenverboten im Inneren. Das hat auch Sinn: Denn sonst könnten – dank der offenen Grenzen – Drogendealer beispielsweise in Deutschland Cannabis legal kaufen, damit an Zollkontrollen vorbei in ein anderes Land reisen und dort die Drogen illegal verkaufen.

Mit den sogenannten Cannabisclubs soll jetzt eine Möglichkeit geschaffen werden, solche Fälle zu vermeiden. Über die Mitgliedschaft in so einem Club könnte man dann den Eigenbedarf decken, ohne damit Drogenhandel im großen Stil zu ermöglichen. Um dieses Wahlversprechen einzuhalten, bleiben der Koalition nur noch zwei Jahre.

Die heutige Gesetzeslage

Bis die dafür nötigen Gesetze ausgearbeitet sind und vom Bundestag verabschiedet werden, gilt jedoch weiterhin das Verbot des Drogenbesitzes nach Betäubungsmittelgesetz (§ 29 BtMG, Abs. 1, Punkt 3). Für einfache Fälle drohen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bei – im Sinne des Gesetzes – besonders schweren Fällen, etwa gewerblichem Vorgehen, beträgt die Mindeststrafe ein Jahr (§ 29 BtMG, Abs. 3).

Allerdings steht darüber das Grundgesetz. Und Drogenkonsum fällt unter “das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit” (Art. 2 GG, Abs. 1). Für die bis heute maßgebliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 musste geklärt werden, ob die vom Betäubungsmittelgesetz vorgesehenen Strafen verfassungskonform sind; dafür war insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Bedeutung.

Mit anderen Worten: Sind bis zu fünf Jahre Gefängnis für den Besitz von ein paar Gramm Gras oder Haschisch vertretbar? Die Karlsruher Richterinnen und Richter urteilten dazu:

“Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff. StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen.”

2 BvL 43/92, S. 1

Geringe Menge

Weil das Betäubungsmittelgesetz eine Ausnahme für geringe Mengen beinhaltete, gilt es laut dem Urteil also als verhältnismäßig. Allerdings unterscheiden sich die Bundesländer darin, was als “geringe Menge” gilt. Die Obergrenzen liegen heute zwischen 6 und 15 Gramm (ohne Gewähr) – unterscheiden sich also fast um den Faktor drei! Auch für andere Substanzen gibt es Obergrenzen, doch wir bleiben hier bei Cannabisprodukten.

Hierbei ist zweierlei wichtig: Erstens handelt es sich um eine Kann-Regelung. Im Wortlaut:

… “wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt” … “kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen” …

§ 31a BtMG, Abs. 1

Analog gilt für das Gericht, falls doch Anklage erhoben wird:

“Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.”

§ 29 BtMG, Abs. 5

Strafbarkeit ist also die Regel und es gibt für den Einzelnen keinen Rechtsanspruch auf die Ausnahmemöglichkeiten. Zweitens bedeutet die geltende Rechtslage, dass man trotzdem polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt sein kann, weil die Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft liegt. Diese kann dafür auch bestimmte Bedingungen stellen, beispielsweise die Zahlung eines Geldbetrags oder die Teilnahme an einer Drogenberatung.

Wird Anklage erhoben und stellt das Gericht später die Straffreiheit fest, bleibt man immer noch auf Anwalts- und Verfahrenskosten sitzen. Nach meinem Verständnis erfolgt dann nämlich ein Schuldspruch. Dazu kommen der nicht unerhebliche Zeitaufwand und Stress, der mit so einem Rechtsstreit verbunden ist.

In Bayern besteht laut Angaben des Justizministeriums die gängige Praxis beispielsweise darin, die Straftat bis 6 Gramm bei Ersttätern “in der Regel” nicht zu verfolgen. Als Ersttäter gilt wiederum “in der Regel”, wer im Vorjahr nicht mit Drogen erwischt wurde.

Das lässt den Strafverfolgungsbehörden einerseits einen großen Ermessensspielraum; und legt den Gelegenheitskonsum andererseits auf 3 Gramm pro Jahr(!) fest. Wer einmal erwischt wird, sollte sicherheitshalber bis zum übernächsten(!) Jahr warten – oder die Möglichkeit von Cannabis auf Rezept prüfen.

Revolte der Richter

Wer seine Persönlichkeit in Deutschland mit der Hilfe von Cannabis entfalten will, kriegt im ungünstigen Fall also große Probleme mit den Justizbehörden. Bei Überschreitung der “geringen Menge” muss die Straftat übrigens zwangsläufig verfolgt sein. Daran sollte man insbesondere denken, wenn man in ein anderes Bundesland reist.

So einen Fall habe ich gerade in einer Kurzgeschichte beschrieben: Cannabis im Zug: Die folgenreiche Fahrplanänderung

Mit dem Status quo waren nun einige Richterinnen und Richter so unzufrieden, dass sie das Betäubungsmittelgesetz nicht mehr durchsetzen wollten. Konkret handelte es sich um das Amtsgericht Bernau bei Berlin, das Amtsgericht Münster und das Amtsgericht Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern. Sie setzten mehrere Verhandlungen aus, weil sie die Bestimmungen über Cannabis für verfassungswidrig hielten. So landeten insgesamt 13 Fälle als sogenannter Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht.

Konkret ging es beispielsweise um jemanden, der 20 Tagessätze zu je 30 Euro für den Besitz von 2,6 Gramm Marihuana bezahlen sollte. Weil bei dieser Person schon einmal ein Verfahren eingestellt wurde, wollte die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das nun nicht wieder tun. Das Gericht sah das anders.

In einem anderen Fall habe ein Jugendlicher über einen Zeitraum von über einem Jahr 110 Gramm Marihuana für deutlich unter 10 Euro pro Gramm eingekauft und dann zu einem höheren Preis verkauft. Außerdem habe er von eigenen Pflanzen 40 Gramm Marihuanablüten geerntet. Insgesamt soll dieser Angeklagte ganze 58.000 Euro mit dem Handel von Cannabis verdient haben, was die Staatsanwaltschaft nun von ihm zurückforderte.

Ein weiterer Angeklagte züchtete zuhause 21 Cannabispflanzen. Damit habe er seine Lupus-Erkrankung behandeln wollen. Von der Möglichkeit von Cannabis auf Rezept habe er nichts gewusst. Ein vierter soll 9,3 Gramm Haschisch und 73 Gramm Gras zuhause gehabt haben, um seinen Autismus und seine Migräne zu behandeln. Der Arzt habe ihm aber kein Cannabis verschreiben wollen.

Die in diesen Fällen genannten Mengen sind teils erheblich – und liegen deutlich über der “geringen Menge”. Anders verhielt sich das bei den Fällen in Münster: Hier ging es beispielsweise um nur 0,4 Gramm Marihuana, für die jemand 20 Tagessätze zu 10 Euro bezahlen sollte. Zwei andere sollen 0,8 und 0,9 Gramm Haschisch besessen haben – kommen laut der Staatsanwaltschaft aber wegen Vorstrafen und offener Bewährung nicht für eine Verfahrenseinstellung in Betracht.

Die Argumente

Die Richterinnen und Richter bedienten sich in weiten Teilen einer Vorlage des Deutschen Hanfverbands. Demnach hat sich, in aller Kürze, Cannabis als weit weniger gefährlich und die Suchtgefahr als weitaus geringer dargestellt, als bei der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes gedacht.

“Das Suchtpotenzial von Cannabis sei jedenfalls wesentlich geringer als das von Nikotin, Alkohol oder Heroin. Nach neuen Erkenntnissen stünden die Gefahren, die von Cannabis ausgingen, erheblich hinter denen von Alkohol zurück.”

2 BvL 3/20, Rn 27

Außerdem gebe es weitreichende Liberalisierungstendenzen gegenüber Drogen, während sich die Prohibition als nicht wirksam erwiesen habe. Das zeige auch die von der Bundesregierung geplante Initiative zur Legalisierung der Substanz.

Das Cannabisverbot greife nicht nur in den Bereich der privaten Lebensgestaltung ein, sondern verursache durch die Kriminalisierung des Verhaltens vieler Menschen selbst Schäden in deren Leben. Auch die Erzeugung eines Schwarzmarktes sei eine negative Folge des Verbots. Überhaupt fehle es dem Verbot an einem legitimen Zweck, da normale Konsumenten allenfalls sich selbst gefährdeten.

Besonders problematisch sei die Bestrafung von Menschen, die von Cannabis abhängig seien oder die es für medizinische Zwecke verwendeten, auch wenn sie dafür kein Rezept hätten. Zudem bestehe eine Ungleichbehandlung darin, Cannabis zu verbieten, Alkohol und Nikotin aber zu erlauben.

Auch die Unterschiede bei der Mengenbestimmung zwischen den Bundesländern und die uneinheitlichen Praktiken der Staatsanwaltschaften seien hochproblematisch.

Ausblick & zweiter Teil

Soweit die Gründe gegen die gängige Verbotspraxis. Im zweiten Teil diskutiere ich die Antwort des Bundesverfassungsgerichts. Außerdem gehe ich ausführlicher auf die drogenpolitischen Aspekte ein. Dafür schauen wir uns neue Zahlen aus den USA an, ob die Legalisierung den Konsum verstärkt. Und wir beschäftigen uns mit der Frage, wie eine gute Drogenpolitik aus wissenschaftlicher Sicht aussehen soll.

Was denken Sie? Inwiefern ist das Cannabisverbot im Jahr 2023 noch zeitgemäß? Sind Strafen für den Besitz kleiner Mengen wirklich gerechtfertigt? Wie sähe Ihrer Meinung nach eine besser Drogenpolitik aus? Diskutieren Sie mit!

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19 Kommentare

  1. Der “war on drugs” hat in den letzten 50 Jahren zu unsäglichem Leid geführt, eine Reihe von Staaten zerstört, der Drogenmafia Trillionengewinne beschert und so manchen Krieg finanziert. Nach all den Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte sollten wir Befürworter einer harten Drogenpolitik allmählich als Mittäter betrachten.

  2. @Tim: Ja – ein furchtbarer Krieg. Man muss ihn, denke ich, eher innen- und außenpolitisch deuten:

    Die Prohibition liefert dem Staat Gründe zur Kontrolle von vor allem Farbigen, Latinos und Armen. Schon an ihrem Anfang war die Drogengesetzgebung rassistisch, damals noch viel offener. Viele Menschen, die ihr Leben nicht ohne Drogen aushalten/bewältigen können, werden dann als “Kriminelle” noch einmal ausgegrenzt. Im Gefängnis kostet das den Steuerzahler Geld – und die Menschen konsumieren darin nicht unbedingt weniger Drogen und kommen in der Regel nicht als bessere Bürger zurück; der Kreis schließt sich.

    Und nach außen ist es kein Geheimnis, dass die USA neben sich selbst keine Supermacht auf der Welt, vor allem nicht auf dem amerikanischen Kontinent will. Die furchtbare Drogenkriminalität und die Drogenkriege in Südamerika destabilisieren nicht nur diese Regionen, sondern liefern gelegentlich auch Gründe für “Auslandseinsätze”.

  3. P.S. Opioid-Epidemie

    Nicht zu vergessen, dass der “Krieg gegen die Drogen” im Falle der Schmerzmittelepidemie in den USA zu einem “Krieg gegen die Bevölkerung” wurde: Erst hat man (seit den 1990ern) jahrelang dabei zugesehen, wie immer mehr Patienten auf Rezept Medikamenten-/Drogenabhängig wurden. Dabei kamen übrigens Erklärungsmuster zum Einsatz, die hier bei MENSCHEN-BILDER immer wieder als Fehlschlüsse entlarvt wurden (z.B. Medikalisierung des Phänomens Schmerz; Einführung einer neuen medizinischen Kategorie “Pseudo-Abhängigkeit”, um die Suchtproblematik zu vertuschen).

    Als die Behörden stärker gegen die Apotheken vorgingen, wurden schlicht die Gesetze geändert. Hierfür spendierte die Pharmalobby mehreren Abgeordneten des US Congress satte Spenden (im sechs- bis siebenstelligen Bereich).

    Als das Spiel immer so weiterging, trotz bereits massiver zivilrechtlicher Verurteilungen in den Nullerjahren, und die Behörden schließlich in den 2010er Jahren einen harten Schlussstrich ziehen mussten, eskalierte die Situation erst richtig: Inzwischen waren unzählige Menschen schwer abhängig – und hatten auf einmal keinen Zugang mehr zu ihrem Medikament/ihrer Droge.

    Nun sind schon über eine halbe Million US-Amerikaner an einer Überdosis gestorben. Und täglich werden es mehr. Schöne neue Welt. Und schöne neue Prohibitionspolitik.

    Doku-Tipp: The Crime of the Century

  4. Man sollte religiöse Aspekte nicht außer acht lassen.

    “Gläubige konsumieren weniger Drogen als Atheisten”

    “Schützender Einfluss
    Für Gmel zeigen diese Zahlen, dass es sich bei der Erforschung des Suchtverhaltens lohnt, nicht nur Risiko-, sondern auch Schutzfaktoren zu bestimmen. Wie die Zahlen seiner Studie belegen, gehört der Glaube zu den schützenden Einflüssen vor dem Suchtmittelkonsum. Ob die Unterschiede zwischen den Gruppen mit moralischen Vorstellungen der Betreffenden oder der sozialen Kontrolle des Umfelds zu tun haben, bleibt offen.”

    Q.:https://idw-online.de/de/news55467
    Man kann auch einen anderen Schluss ziehen. Rauschmittelgebrauch schützt vor Religiösität. Mein Eindruck ist, daß Leute, die Geld mit Religion verdienen, dies genau so sehen und deshalb bei der Bekämpfung des Rauschmittelkonsums vorne mit dabei sind.

  5. Wenn sie so viele Menschen haben, die alkoholische Getränke konsumieren, sich aber ihren Drogenkonsum (Alkohol = Rauschgift, weil zellschädigend) einfach mit ”Wordingtricks” wegdeffinieren (Alkohol = Genussmittel, Grundnahrungsmittel / Cannabis = ein gefährliches Rauschgift das Psychosen auslöst), dann ist es fast unmöglich hier mal weiter zu kommen.

    In Ländern in denen der Alkoholkonsum besonderst hoch ist, ist es enorm schwer eine Liberalisierung in der Drogenpolitik oder eine Weiterentwicklung in der Behandlung von Substanzstörungen durchzuführen (z.B Originalstoffabgaben wie bei der Diamorphinabgabe).

    Warum? Weil ein sehr wichtiger Faktor das Geld ist. In Deutschland gilt Alkohol als eine Wertanlage ähnlich wie Gold. Nicht nur der deutsche Riesling sondern auch die Infrastruktur, die Alkohol fördert (Felder, Brauereien e.t.c).

    Wenn sie Cannabis auf selben niveau Legalisieren wie Alkohol führt dies (siehe alle Ländern in denen Cannabis legalisiert wurde) zu einen erheblichen Einkommensverlust der Alkoholindustrie. Das sind Milliarden.

    Auch in den USA, haben hat sich die Alkoholindustrie wirklich pervide Methoden ausgedacht um gegen eine Legalisierung vorzugehen. Nähmlich Studien.

    Wenn sie eine Studie in Auftrag stellen, setzten sie mit der Fragestellung bereits das Ergebiss fest.

    Lautet die Fragestellung der Studie beispielweise ”Was sind die Gefahren von Cannabis?”, dann werden sie viele eifrige Forscher finden, die ihnen sehr viele Gefahren aufzeigen. Perfekte Daten um das Image von Cannabis in das Negative zu verzerren.

    Das selbe geht auch anderstrum, wenn die Fragestellung beispielsweise ”Was ist der medizinische Nutzen von Cannabis?” ist. Perfekte Daten um das Image von Cannabis in das Positive zu verzerren.

    Im Vergleich zu den massiven Verlusten der Alkoholindustrie kostet so eine negative Studie kaum etwas. Es sind also typische Schmierkampanien gegen die Konkurrenz.

    Wir haben eine Zunahme an Abhängigkeitsphänomenen bei vielen Menschen. Darunter sind Substanzstörungen nur ein Teil. Auch psychologische Abhängigkeiten wie exessives PC spielen oder emotionale Abhängigkeiten die dazu führen das Menschen ihre Eltern nicht mehr verlassen wollen um auf eigenen Beinen zu stehen, Suizide nach scheiternden Beziehungen oder sogenanntes ”Stalking” sind die folgen einer solchen emotinalen Abhängigkeit.

    Die Regierung wirkt aber nicht den Abhängigkeitsphänomenen insgesamt entgegen sondern reduziert die Debatte auf Substanzen und hier sehr oft nur auf bestimmte Substanzen. Das ist sehr auffällig und macht die Unseriösität der Politik offensichtlich.

    Wir haben extrem viele Anti-Cannabis-Aktionen in Deutschland. Es geht der Politik viel zu sehr darum durch Verbote und Erlaubniss ökonomische Lenkeffekte zu erzeugen statt um Gesundheitsschutz.

    Die Probleme die wir mit Substanzmissbrauch haben, lassen sich kaum durch die Drogenpolitik sondern viel mehr durch Bildungs, Gesundheits und Wirtschaftspolitik lösen.

    Durch ein Ghetto zu laufen, wo die Menschen kaum Chancen haben und dort dann Flyer mit ”Drogen sind nicht gut für dich” zu verteilen bringt nichts. Wenn sie nichts anderes als Drogen haben. Drogenkonsum kann Teil eines individuellen Lebensentwurfes sein. Zu viel Drogenkonsum kann ein Parameter für schlechte Lebensbedingungen sein. Der Konsum ist in der Regel die Folge und nicht die Ursache für Probleme, wie es immer dargestellt wird.

    Die Drogenpolitik in Deutschland ist eine enorme Gefahr. Nicht nur weil sie Schwarzmärkte finanziert, die sich nach der Legalisierung in Amerika immer mehr nach Europa verfrachten sondern weil sie aufzeigt wie unfähig unsere Politik ist und das Vertrauen der kriminalisierten Gruppen in unserer Gesellschaft zerstört und bei jenen, die wirklich Probleme mit Drogen haben (z.B paranoide oder Angstprobleme bei Cannabiskonsumenten) einen wesentlich schlechteren Krankheitsverlauf erzeugen. Stellen sie sich vor sie sind paranoid und werden wirklich zumindest passiv aktiv vom Staat verfolgt wärend die Politiker selber Alkohol konsumieren, damit sie ihre eigene Doppelmoral und Gewissenlosigkeit aushalten können.

    Die Repression führt zu Misserfolgen bei der Bekämpfung von Substanzstörungen und Drogenkriminalität. Diese Misserfolge werden dann als Rechtfertigung für eine noch stärkere Repression missbraucht.

    Alle kriminalpsychologischen Untersuchungen (nicht nur im Bereich Drogen) zeigen deutlich auf, dass die Kriminalisierung enorm schädlich und kontraproduktiv ist. Wir haben Politiker die gegen besseres Wissen immer noch auf fahrlässigste Art und Weise eine verschärfung der Repression fördern wollen und damit die Bevölkerung schädigt und gegen ihren Eid verstoßen. Wären die Betroffenen keine Minderheit hätte man diese illegalen Kriminalisierungsgesetze niemals so lange aufrecht halten können.

    Die Regierung betreit eine extreme Art der Nötigung indem sie suchtkranke Menschen zwingt sich zwichen einer oft nicht gewollten oder nicht funktionierenden und damit verharmlosenden Entzugstherapie oder des Ausgeliefertsein in einem rechtsfreien Raumes entscheinden soll. Damit werden Existenzen zerstört ohne das ein Beweis gebraucht werden muss, dass diese Repression positive Erfolg zeigt. Die Probleme werden immer schlimmer. Ein Teil unser Politiker sind einem Irrglauben verfallen. Das ist viel gefährlicher als Cannabis.

  6. die argumentation als karlsruhe is wie so oft ein schlechter witz.. weder das es gefährlich ist noch der theoretische schutz dritter kann und darf ein argument sein. damit könntest du letztlich alles verbieten.. a la sorry wir müssen ihr kind zwangsweise abtreiben. es KÖNNTE eine gefahr für andere sein.. weder hat der staat zu erziehen noch über KÖNNTE sachen zu reden sondern im nachhinein.. A ist passiert B vorsätzlich! alles andere DARF nicht gelten! gesetz ist für verbrecher da. leute wie die mafia. die vorsätzlich anderen ganz schlimme dinge antuen wollen die diese nicht wollen!! nicht für den normalbürger und nicht für versehen (unfälle etc). auch es ist verboten ist kein argument.. man kann ja alles ins gesetz schreiben.. früher war schwul sein verboten.. nur weils ein gesetz gibt is es noch lange nicht richtig… jugendschutz ist alleinige aufgabe der eltern – puuuunkt.
    auch hier wieder.. wo würden wir hinkommen wenn wir alles verbieten würden was kindern theoreisch schaden würde? man kann es gerne verbieten das man kindern nichts verkaufen oder geben darf. aber nicht mehr.. in jedem haushalt deponieren die eltern selbst 1000 sachen die theoretisch schaden könnten.. letztlich KANN auch fahrradfahren und lego tödlich sein. schluss mit dieser schrottigen autoritären verbotskultur. hier und überall!! eine pflanze ist ein lebewesen und kann unmöglich illegal sein! und ein erwachsener soll sich vollkommen frei entfalten dürfen! und die einzige einschränkungen / ausnahmen die man da machen darf ist mord und schwere körperverletzug mit vorsatz. wir tun genau das gegenteil. immer neue verbote! mittlerweile is ja quasi alles verboten… schlimm! ich würde geld dafür bezahlen in einem land leben zu dürfen wo ALLE gesetze weg kommen – bis auf mord und körperverletzung. ach wie schön wär das.. und ja – das mein nachbar mal zu laut musik hört. das nehme ich GERNE in kauf… bzw löse es selbst.. indem ich meinen wohnort entsprechend gestalte statt anforderungen an dritte zu stellen ohne dabei zu bedenken das dann auch 100 andere kommen die däml. anforderungen an mich stellen..

  7. @Uwe: Religion & Substanzkonsum

    Tja – soll Religion Opium des Volkes sein, Opium Opium des Volkes oder…?

    Das Ergebnis zeigt, dass Religion oder Spiritualität bestimmte Grundbedürfnisse von Menschen befriedigen. Der Effekt dürfte vor allem über die Gemeinschaft und Sinnfindung funktionieren.

    Wenn Ihnen das nicht gefällt, sollte man es einmal mit humanistischer oder atheistischer Suchtbehandlung probieren; das steht Ihnen und Ihren Gesinnungsgenossen frei.

  8. @Alex: Worte

    Da stimme ich Ihnen zu. Es ist außerdem auffällig, dass es nicht in allen Sprachen ein Äquivalent zu “Genussmittel” gibt. Das ist meines Wissens insbesondere in solchen Ländern verbreitet, die Alkohol in den Alltag integriert haben.

    In manchen Kulturen galt oder gilt Alkohol übrigens als Nahrungsmittel. Und strategisch könnte man Cannabis als Genussmittel framen. Warum nicht? (Mehr über Alkohol in der Kultur hier.)

    Mir fällt aber auch auf, dass man sich in bestimmten Subkulturen, nennen wir sie die der “Cannabisliebhaber” oder die der “Psychedelikaliebhaber”, wiederum negativ von der Mehrheit der Alkoholtrinker abgrenzt. Warum muss man immer in Gegensätzen denken? Auch Alkohol ist ein natürliches Mittel, das man sinnvoll einsetzen kann.

    P.S. Ich habe die zweite Hälfte Ihrer Nachricht nicht mehr gelesen. Ich bitte um Verständnis für meine beschränkte Aufmerksamkeit. Leserinnen und Lesern, die mit mir diskutieren wollen, empfehle ich Kommentare von maximal einer Bildschirmseite. Aber vielleicht lesen andere hier den Rest.

  9. @Susi: Im zweiten Teil, den ich erst heute fertig schreiben konnte, weise ich auf neuere Forschungsergebnisse hin, wonach bei einer Legalisierung der Konsum unter Minderjährigen nicht zunimmt (Daten aus den USA). Das noch als Ergänzung zu Ihrem Standpunkt.

    P.S. Der Folgeartikel kommt die Tage.

  10. “Wer einmal erwischt wird, sollte sicherheitshalber bis zum übernächsten(!) Jahr warten – oder die Möglichkeit von Cannabis auf Rezept prüfen.”

    So einfach ist es leider nicht. Das Bundessozialgericht hat mit einem Urteil vom 10.11.2022
    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138761/Hohe-Huerden-fuer-Cannabisverordnung-auf-Kassenkosten die Hürde deutlich höher gelegt.

    Seitdem wurden bei mir alle Anträge abgelehnt. Immer hieß es als Begründung, es seien noch nicht ALLE Therapieoptionen versucht worden. Es wird empfohlen, dass der Pat. erst nochmal eine Psychotherapie machen sollte (schon mehrere in den letzten Jahren, aktuelle Wartezeit mind. 6 Monate), noch nicht alle Opiate ausprobiert habe usw.

    Palliativpatienten waren nicht dabei, vielleicht war es auch nur Zufall.

  11. @Schäfer: Cannabis auf Verschreibung

    Danke für den Hinweis. Beim Bundessozialgericht ist – als Richtwert – in der Tat von einem Behinderungsgrad von mindestens 50% die Rede (kann sich durch eine Einzelerkrankung oder in der Summe ergeben). Die besonderen Anforderungen werden auch mit Blick auf das Betäubungsmittelgesetz begründet:

    An die begründete Einschätzung sind aber hohe Anforderungen zu stellen. Dies ergibt sich aus der Geltung des BtMG, die durch § 31 Abs 6 SGB V nicht aufgehoben ist, und daraus, dass die Behandlung mit Cannabis im zivilrechtlichen Arzthaftungsrecht eine Neulandmethode darstellt, sowie aus Gründen des Patientenschutzes.

    Als Standardbeispiel für die Behandlung mit Cannabis wird “die Behandlung von Appetitlosigkeit und Übelkeit bei Krebserkrankung mit Chemotherapie” genannt.

    Dass man besser Opioide als Cannabinoide verschreiben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

  12. @ Stephan Schleim

    Die Prohibition liefert dem Staat Gründe zur Kontrolle von vor allem Farbigen, Latinos und Armen.

    Das gilt sicher für die USA, allerdings nicht für Deutschland. Aber nicht ohne Grund gibt es zwei Hauptnutznießer der aktuellen Drogenpolitik: die Drogenmafia selbst und die Sicherheitsbehörden. Eine der irrsinnigsten und unheiligsten Allianzen der Menschheitsgeschichte.

  13. Für mich ist der oberste Punkt einfach mal der: Ich will als erwachsener, mündiger Bürger, mit einem freien Willen, einer freien Selbstbestimmung, Cannabis erwerben, besitzen und konsumieren können und zwar mindestens in meinen eigenen vier Wänden oder an Orten an denen es legitim ist wie zum Beispiel Cannabis Social Clubs. Ich tu’ niemandem etwas. Weder laufe ich draußen rum und suche Ärger noch randaliere oder vandaliere irgendwo rum oder fahre zugedröhnt durch die Gegend. Ich sehe nicht ein warum ich wie ein Krimineller strafverfolgt werde obwohl ich, wenn, nur mir selber schade und sonst keinem. Ich belästige niemanden mit Rauch (ich benutze einen Vaporizer ohne Tabak) und will auch nicht für diejenigen mitbestraft werden die ein ungesundes Konsummuster (zu oft, zu viel) an den Tag legen. Auch Psychosen entwickle ich keine. Für mich ist die Strafverfolgung *der* zentrale Punkt.

    Ebenso sehe ich nicht ein, das ich meinen Führerschein verlieren soll, nur aufgrund von Besitz von Cannabis. Oder noch schlimmer: Ich verliere durch die Strafverfolgung und die Stigmatisierung nicht nur den Führerschein sondern möglicherweise meine ganze Existenz weil ich zum Beispiel meinen Job verliere. Weil ich eine “Straftat” begangen habe bei der aber niemand zu Schaden gekommen ist.

    Wir können uns über alles unterhalten. Jugendschutz, Reglementierungen, was-auch-immer. Aber erwachsene Menschen strafzuverfolgen aus vor allem ideellen oder moralischen Gründen – das sehe ich nicht ein! Ich habe es so satt als Verbrecher hingestellt zu werden, mit all seinen negativen Folgen, weil ich Cannabis und auch andere Drogen erwerben, besitzen und konsumieren will.

    Der Zweck des Strafrechts ist nicht, mündige Menschen vor Fehlern zu bewahren, sondern Menschen vor Schädigung durch *andere* zu schützen. Keinem Erwachsenen ist es verwehrt, unklug an der Börse oder in Immobilien zu investieren, zuviel zu essen, zu trinken oder zu rauchen, keinen Sport zu treiben oder einen Partner zu heiraten, mit dem er nicht glücklich wird. Mündigkeit bedeutet nicht nur Freiheit, sondern auch Verantwortung. Der Staat hat nicht nur kein Recht, mündige Bürger vor Fehlern zu bewahren, er ist dazu auch gar nicht in der Lage, solange es sich dabei noch um einen freiheitlichen Rechtsstaat handelt, der die Grundrechte seiner Bürger achtet.

    Das Verbot ist völlig wirkungslos. Es erreicht seine Ziele in wirklich keinster Weise. Es wird damit teilweise sogar mehr Schaden angerichtet, als Cannabis (und auch andere Drogen) überhaupt hinbekommen würde. Weg mit der Strafverfolgung und dem völlig nutzlosen Verbot von Cannabis. Denn alles was in den letzten 30 Jahren passiert ist, passierte bereits unter einem Verbot! Da muss man doch mal das Verbot in Frage stellen. Gerade die Politiker der Union bedienen sich in Sachen Drogenpolitik in der Regel einer apokalyptischen Sprache und zeichnet eine Welt, die nach einer Legalisierung im Chaos versinkt. Wer glaubt dass Verbot und Strafverfolgung auch nur einen einzigen, *belegbaren* (!) Erfolg vorweisen können, möge ihn nennen. Es gibt nichts was dadurch besser wird.

    Nochmal: Im Strafrecht geht es um Schadensverhinderung *anderen* (!) gegenüber. Arbeitgeber/Arbeitnehmer. Arzt/Patient.
    Aber keiner hindert mich ohne Arbeitsschutz mit Ketten- oder Kreissäge im Garten rumzufuhrwerken. Oder Spühlmittel zu trinken. Oder Klebstoff zu schnüffeln….Jedes Jahr müssen rund 300.000 Heimwerker ärztlich behandelt werden.

    Meine Forderung ist, zumindest bei Cannabis, eine Gleichstellung zu Alkohol und Tabak. Reglementiert. Aber eben legal. Entkriminalisierung bedeutet, dass dann eben doch wieder sowas kommt wie Strafgeld für eine Ordnungswidrigkeit. Aber warum soll ich denn eine Strafe zahlen wenn ich keinem etwas tue? Das Gleiche bei gängigen Partydrogen wie MDMA oder LSD. Auch hier könnte man sagen: “Wer es will, muss eine Substanzkundeschulung besuchen, bekommt ein Zettel und darf es sich dann im Fachgeschäft kaufen.”

    Wegen des Verbotes haben wir so Zeugs wie NPS – Neue Psychoaktive Substanzen. Nur um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Ein ewiges Katz und Maus Spiel. Und ein gefährliches. Weil *DAS* was *da* unterwegs ist, das will ich nicht mal mit der Kneifzange anfassen. Die chemische Strukturformel eines Produkts wird immer minimal verändert, wenn das vorherige Produkt verboten wurde und der Staat kommt mit dem Verbieten der andauernden Flut von neuen Legal Highs nicht hinterher. Schlimmer noch: Wer mit einer CBD-Blüte erwischt wird, auf der NPS drauf sind, wird womöglich geringer bestraft, als wenn die Blüte THC enthält. Das könne Dealer motivieren, lieber chemisch gestreckte CBD-Blüten zu verkaufen. Durch die Freigabe der ursprünglichen Droge kann der Bedarf, der ist ja da, nach entsprechenden Rauschmitteln gedeckt werden und gleichzeitig Verbraucher geschützt werden.

    Kleine Anmerkung noch: Der *Konsum* von Drogen ist trotz des Verbotes (Handel, Besitz, …) legal. Und das ist auch gut so. Denn so kann man in einem Notfall auch einen Arzt rufen ohne das der Konsument eine Strafverfolgung fürchten muss. Es gibt genug Fälle bei denen aus genau der Angst heraus kein Arzt gerufen wird. Auch verhindert das Verbot bisher Angebote für Drug-Checking.

    Und bevor es kommt: Auch Skifahrer (Knochenbrüche), Risikosportler, Raucher, Übergewichtige, usw. belasten die Krankenkassen, ohne dass wir sie deswegen als Kriminelle behandeln. Also wenn jemand der Meinung ist das Drogenkonsumenten ja selber verschuldet ihre Gesundheit riskieren oder ruinieren und damit die Krankenkassen belasten, dann muss das aber auch bitte für *alle* gelten die sich auf irgendeine Art und Weise selbstverschuldet die Gesundheit ruiniert haben. Und nicht nur bei Drogenkonsumenten.

    “So lange jemand durch seine Taten nicht das Wohlbefinden oder die Freiheit eines anderen beeinträchtigt, sollte ihm die Gelegenheit gegeben werden so zu leben, wie er möchte.” (Alexander Shulgin).

    Bei uns heißt das: Grundgesetz Art. 2 Abs. 1: “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt […]”
    Man kann auch sagen: “Deine Freiheit endet da, wo die des anderen anfängt”. Und wenn ich daheim Drogen nehme, dann berühre ich zunächst mal niemandes Freiheit oder gar Leben. Ich will einfach nur in Ruhe gelassen werden. Fertig. Einfache Kiste.

    Und das Urteil vom BVerfG 2023 ist eine faule AUsrede: ““Es ist Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.” Genau DAS, wird seit 30 Jahren versucht! Und die Politik, vorrangig Union und SPD dazwischen, haben NICHTS gemacht. Null!
    Also, liebes BVerfG, dann erklärt mir bitte mal, was Mensch tun soll wenn die Politk sich nicht bewegt? Alles was bis jetzt gemacht wird ist ein bisschen halbherzige Entkriminalisierung und die Probleme werden gerade so weitergehen wie bisher auch.

    Der Staat soll eingreifen, wenn das Gemeinwohl gefährdet ist, doch für ihr individuelles Wohl sind die Menschen selbst verantwortlich.

    [1] https://www.heimwerkertricks.net/tipps-tricks/sicherheit/flexen-15-sicherheitsvorschriften-fuer-die-arbeit-mit-dem-winkelschleifer/

  14. @Tim: Minderheiten in Deutschland

    Das geht mir zu schnell. In meinem Bekanntenkreis sind Leute, denen man den Migrationshintergrund ansieht. Die berichteten mir, dass sie als Jugendliche auffällig häufig von der Polizei wegen angeblicher Ladendiebstähle oder Drogendelikte kontrolliert wurden. Wenn jemand dann ein paar Gramm Gras/Haschisch dabei hat, kann man gesetzlich gegen sie vorgehen. Natürlich sind nicht alle Polizeibeamten so – doch wenn nur 10 Prozent so denken, reicht das ja schon.

    Und über alle ethnischen Gruppen übergreifend gibt es auch die Stigmatisierung sogenannter Asozialer, Armer, Alternativer, von Punks und so weiter. Das sind auch nicht alles Leute, die ich unbedingt in meinem Freundeskreis haben muss – doch hier geht es darum, dass der Staat die Menschen gleich behandelt. (In meiner Schulzeit wurde ich von Kameraden aus dem CDU-Milieu übrigens manchmal als “linke Socke” tituliert. Wenn das eskaliert, kriegt man vielleicht irgendwann als “Kommunistenschwein” aufs Maul.)

  15. @Nuding: Strafrecht vs. Prävention

    Es ist ja gerade auch mein Standpunkt, dass das Strafrecht hier die falsche Kategorie ist. Man muss Aufklärung (über Nutzen & Risiken der verschiedenen Substanzen) anbieten sowie Prävention, um Härtefälle zu vermeiden und, wo das nicht (mehr) geht, zu lindern.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat.

    P.S. Sie greifen in vielen Punkten dem zweiten Teil vor, der in Kürze erscheinen wird.

  16. Selbst in Bayern Duldung auch bei Zweittätern, wenn ein freies Jahr dazwischen liegt? Bin enttäuscht, selbst Söders Bayern ist auch nicht mehr was es mal war..
    Interessanter Hinweis auf die Opioide, hier kann man besonders deutlich die absurde Schieflage erkennen bei der Verhältnismäßigkeit.
    So schlecht ist der Weg in Deutschland gar nicht, die Abgrenzung zum “Dealen” scheint ganz gut zu funktionieren mit den Duldungsmengen, die aber dringend vereinheitlicht werden müssen.
    Am Steuer (Kommentar P.Nuding) hat Cannabis aber genausowenig verloren wie Alkohol, es bleibt ein Rauschmittel und beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit, es geht um Angemessenheit, nicht um “anything goes”.
    Der Einkauf bei den “Clubs” muß ebenso legal geregelt sein wie der Verkauf.
    Überrascht sah ich einen Beitrag, der behauptete, dieser Schritt sei nie vollzogen worden in Holland, was mit zum heutigen Problem mit organisierter Kriminalität beitrage. Stimmt das ?

  17. @DH: Niederlande

    Ja, der kommerzielle Anbau wurde hier in den 1970ern nicht erlaubt. Es ist eine Toleranzpolitik, die für die Konsumenten aber im Prinzip auf eine “de facto Legalisierung” hinausläuft.

    Man nennt das auch “Hintertürproblematik”: Die Kunden können über den Vordereingang zwar Cannabis kaufen, doch die Zulieferung über den Hinter-/Lieferanteneingang ist verboten.

    Es ist komplex.

  18. @Stephan Schleim
    Das sollte in Deutschland unbedingt vermieden werden, wir brauchen legalen Anbau bei Legalisierung des Verkaufs. Ich finde schon daß es ein “Nebeneffekt” der Legalisierung sein sollte, dadurch die kriminelle Schattenwirtschaft etwas auszudünnen, neben den Vorteilen für die Konsumenten.
    Holland hat denn auch meines Wissens ernste Probleme mit organisierter Kriminalität, die wohl auch von diesem Effekt profitiert.
    Lauterbach hat schonmal was gesagt von legalem Anbau, es besteht also Hoffnung daß es auch so umgesetzt wird.
    Wenn nicht, macht man auch aus diesem Thema eine Steilvorlage für die Opposition, ohne jede Not.

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