Warum eine Impfpflicht zu weit geht

Kritik an Rüdiger Suchslands Vorstoß: Ethik, Verfassung und Medizin

Vorbemerkung: Im Folgenden wird hoffentlich schnell deutlich, dass ich Impfungen allgemein für eine gute Sache halte. Am 16. Dezember erschien allerdings im Telepolis-Magazin, wofür ich seit rund 15 Jahren schreibe, ein Artikel von Rüdiger Suchsland, der eine weitreichende Corona-Impfpflicht fordert. In meiner Replik erkläre ich, warum ich das für keine gute Idee halte, ähnlich wie bei meinem vorherigen Artikel über die Masernimpfpflicht. Meine Co-Bloggerin Marlene Heckl hat in ihrer “Medizinkiste” gerade einen Beitrag veröffentlicht, in dem die Wirkweise des Corona-Impfstoffs näher erklärt wird.

Szenario 1, aus der Vergangenheit: Am 25. Juli 2018 war ich in der Reisesprechstunde des Gesundheitsdiensts der Gemeinde hier in den Niederlanden. Die freundliche Mitarbeiterin informierte mich über die Risiken eines fünfwöchigen Aufenthalts in Indien. Für das Gespräch, die Auffrischung einer Tetanus- und Hepatitis-A-Impfung, die neue gegen Bauchtyphus sowie Tabletten gegen Malaria und Durchfall bezahlte ich meiner Erinnerung nach rund 80 bis 90 Euro.

Auf einer Gruppenreise durch Indien im Folgejahr mit Deutschen aus allen Teilen der Republik und verschiedener Bildungsniveaus – wie schön war es einmal wieder, unter Deutschen zu sein! – wurde dann eine Teilnehmerin von einem Affen gebissen und besorgte sich aufwändig eine Tollwut-Impfung. Zum Glück waren wir in, für indische Verhältnisse, strukturstarken Gegenden mit Zugang zum Gesundheitssystem. Die Wahrscheinlichkeit, sich damit zu infizieren, ist zwar gering. Doch wenn man das Rabiesvirus erst einmal im Nervensystem hat, dann stirbt man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Szenario 2, eine mögliche Zukunft 2021: Ich war jetzt schon zehn Tage in Beugehaft. Die drei Aufforderungen zur Pflichtimpfung habe ich ignoriert. Nach den Bußgeldern kam das Gefängnis. Heute läuft die Frist ab, in der ich mich umentscheiden kann. Die Tür geht auf. Drei grimmige Polizisten kommen herein. Und ein Amtsarzt im weißen Kittel, der mich anherrscht: “Herr Schleim, ich frage Sie zum letzten Mal: Lassen Sie sich gegen das Coronavirus impfen!” Ich reagiere nicht. Die Polizisten drücken mich auf den Boden. Der Arzt gibt mir deine Spritze. Es tut weh. Ich darf sofort gehen. Jetzt bin ich ja geimpft. Später folgt noch eine vierstellige Rechnung per Einschreiben.

Suchslands Vorstoß

Am 16. Dezember erschien Rüdiger Suchslands Artikel Warum eine allgemeine Impfpflicht sein muss. Darin liest man von “Impfgegnern”, der “gut organisierten Anti-Impf-Lobby”. Der Widerstand gegen Impfungen sei ein Luxusproblem der “Ersten Welt”. Es werden Bezüge zu “Querdenkern” und “Verschwörungstheoretikern” hergestellt. Auf der einen Seite stünden Ideologie und Angst, auf der anderen Vernunft und Optimismus.

Wenn ich Suchsland richtig verstehe, dann ist sein Argument, dass eine Impfung gegen das Coronavirus zum Schutz der Bevölkerung gesetzlich verpflichtend werden muss. Staatliche Kontrollen würden schon dafür sorgen, dass der Impfstoff nicht zu gefährlich sei. Und die Nebenwirkungen, zu denen es trotzdem komme, müssten zum Wohl der Mehrheit eben von der Minderheit in Kauf genommen werden. Widerstand sei zwecklos, denn, so lautet das Fazit:

“Davon abgesehen ist die ganze Impfgegnerschaft schon jetzt ein verlorener Kampf – wir sprechen uns im Sommer, liebe verpeilte Impfgegner: Dann wird man nämlich seine Immunität mit einem Immunitätsausweis oder ähnlichem nachweisen müssen. Im Flieger, in Gaststätten, bei Großveranstaltungen. Das ist die Impfpflicht durch die Hintertür.”

Rüdiger Suchsland, 16. Dezember 2020

Vorbedingungen

Klären wir erst einmal ein paar Dinge: Bin ich Impfgegner, wenn ich mich 2018 und 2019 (und davor 2003, 2000 und 1997 und als Kind sowieso) impfen ließ? Ich wüsste zudem nicht, welcher Organisation man mich zurechnen sollte, außer vielleicht meinem Arbeitgeber. Zu Verschwörungen kann ich nur sagen, dass es diese – siehe Forschung der Geschichte und Zeitgeschichte – zweifellos gibt.

Und vorweg sollte ich wohl offenlegen, dass ich zurzeit Aktien des Pharmariesen Pfizer besitze, der den Impfstoff mit Biontech entwickelte. An einer Impfpflicht würde ich also potenziell mitverdienen. Andere Dinge sind mir aber mehr wert, wie ich nun ausführen werde:

Ethik & Recht

Der liberale (von lat. liber = frei) und demokratische Rechtsstaat stellt die Freiheit des Einzelnen zentral. Freiheit ist insbesondere die Freiheit vor staatlichen Einschränkungen. Erklärungsbedürftig ist somit nicht die Freiheit, sondern nur ihre Einschränkung: in Form eines Gesetzes, das verständlich, gut begründet und verhältnismäßig sein muss, also notwendig und zweckdienlich. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist das eines autonomen Menschen (von gr. autos nomos = selbst Gesetz), der für sich selbst weiß und entscheidet, was das Beste ist.

Nach der berühmten Formulierung des kategorischen Imperativs Immanuel Kants heißt es, andere so behandeln zu müssen, dass sie ein Zweck an sich und nicht bloß ein Mittel zum Zweck sind. Das nennt man auch Instrumentalisierungsverbot, das sich in Artikel 1 Absatz 1 des Deutschen Grundgesetzes ausdrückt.

In rechtswissenschaftlichen Kommentaren wird das beispielsweise so erklärt, den Menschen nicht “zum Objekt, zu einem bloßen Mittel, zur vertretbaren Größe” herabwürdigen zu dürfen (nach Günter Dürig, 1958) oder “durch den Staat oder durch seine Mitbürger als bloßes Objekt, das unter vollständiger Verfügung eines anderen Menschen steht, als Nummer eines Kollektivs, als Rädchen im Räderwerk behandelt” zu werden (nach Christian Starck, 1999).

In der Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz von 2006 hat das Bundesverfassungsgericht dem Staat sogar verboten, von Terroristen entführte Insassen eines Flugzeugs zum Abschuss freizugeben, selbst wenn das zum Schutz einer größeren Zahl dienen würde. Auch hierbei stand das Instrumentalisierungsverbot zentral:

“Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst. Ausgehend von der Vorstellung des Grundgesetzgebers, dass es zum Wesen des Menschen gehört, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich frei zu entfalten, und dass der Einzelne verlangen kann, in der Gemeinschaft grundsätzlich als gleichberechtigtes Glied mit Eigenwert anerkannt zu werden, schließt es die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde vielmehr generell aus, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen. Schlechthin verboten ist damit jede Behandlung des Menschen durch die öffentliche Gewalt, die dessen Subjektqualität, seinen Status als Rechtssubjekt, grundsätzlich in Frage stellt, indem sie die Achtung des Wertes vermissen lässt, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins, zukommt.”

1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006, Rn 121

In diesem Sinne sollte man nicht nur den Anfang von Artikel 1 Absatz 1 zitieren, sondern auch dessen Ende: “Sie [also die Menschenwürde] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Die Unterordnung des Einzelnen unter “das Kollektiv” ist damit nicht vereinbar. Das gilt auch für eine abstrakte “Volksgesundheit”.

Warum die Ministerien in der Bundesrepublik Deutschland “Gesunheitsministerien” heißen und nicht, wie hier in den Niederlanden, noch Ministerium für “Volksgezondheid”, versteht man, wenn man die Geschichte des Totalitarismus in Deutschland kennt. Zur Benennung entsprechender Lehrstühle an deutschen Universitäten bemüht man sich darum noch heute des Englischen “Public Health”.

Medizin & Kommunikation

Rüdiger Suchsland verwirft nach meinem Eindruck mehrmals den Schutz des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen in seinen Körper mit der abstrakten Gefahr, dass ein Ungeimpfter jemanden mit dem Coronavirus anstecken könnte. Der Einzelne wird so aber gar nicht mehr als Subjekt gesehen, sondern nur noch als potenzielle Bedrohung, in die biologisch-medizinisch eingegriffen werden mus.

Dieser weitreichende Eingriff in die Autonomie des Menschen kommt zudem zur Unzeit: Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken lassen sich beim heutigen Kenntnisstand nämlich noch gar nicht genau abschätzen (Das große Impfen hat begonnen). Wenn die heutigen Eilverfahren zur Zulassung von Impfstoffen hinreichend wären, dann bräuchte man unter normalen Umständen nicht jahrelang zu kontrollieren. Es handelt sich schlicht um Notfalllösungen – im Falle des Impfstoffs von Biontech/Pfizer zudem mit einer noch nie zuvor dagewesenen Art von Impfstoffen.

Dabei ist es eine Binsenweisheit, dass auch im aufwändigeren Verfahren zugelassene Arzneiprodukte immer mal wieder zurückgezogen werden oder sich die Risikoeinschätzungen hinterher ändern, wenn mehr Daten vorliegen. Auch die beste Wissenschaft liefert immer nur einen vorläufigen Kenntnisstand. Das gilt umso mehr für Daten von Pharmafirmen, die finanzielle Interessen haben; und Behörden, die unter großem Druck und mit begrenzten Informationen arbeiten.

(Hierzu eine kurze Aktualisierung vom 21. Dezember: Ich denke schon, dass ein Impfstoff, der von den europäischen Behörden zugelassen wird, im allgemeinen sicher und effektiv ist. Zur Beantwortung bestimmter Fragen, etwa wie lange der Impfschutz anhält, ob er auch andere vor der Ansteckung schützt oder was es bei bestimmten Gruppen wie schwangeren oder stillenden Frauen zu beachten gilt, ist meiner Auffassung nach aber schlicht mehr Zeit nötig.)

In Großbritannien zeigte sich bereits, dass die Corona-Impfungen zu einem allergischen Schock führen können. Dieser kann ohne geeignete Hilfe sogar tödlich enden. Im Falle einer Impfpflicht wäre es dann nicht das Virus, das einen unschuldigen Menschen tötet, sonder der Gesetzgeber: Du musstest sterben, weil andere geschützt werden wollten.

Das ist reine Instrumentalisierung von Menschen. Sie erfordert zudem bedingungsloses Vertrauen und absoluten Gehorsam gegenüber den Pharma-Unternehmen und Kontrollgremien. Dann sind wir bloß Untertanen, keine Bürger mehr.

Ich und der Andere

Dass der Andere gar nicht mehr als Person und Mensch, sondern nur noch als Ding gesehen wird, äußert sich heute allzu oft in der verwahrlosten Diskussionskultur: Man tauscht sich nicht mehr über Argumente aus, sondern wiederholt endlos den eigenen Standpunkt, denn man kennt ja die Wahrheit. Der Andere, der sich eine andere – will heißen: eigene – Meinung erlaubt, ist nur noch Störfaktor.

Er (oder sie) wird schnell mit Etiketten wie “Leugner”, “Verschwörungstheoretiker”, “Rassist” oder “Nazi” versehen und damit aus dem Diskurs ausgegrenzt: Mit einem “Geisteskranken” lässt sich doch nicht diskutieren. Auch das beraubt den Anderen seines Subjektstatus und seiner Würde. Nach mindestens zwanzig Jahren gescheiterter Versuche sollte man meinen, dass man im Bildungsbürgertum und im Journalismus irgendwann einmal versteht, dass man so die Gesellschaft immer nur weiter polarisiert und spaltet, die Menschen immer weiter auseinandertreibt.

So gut wie niemandem dürften die Lockdowns gefallen und so gut wie allen dürfte die Überwindung der Notlage wichtig sein. Ein wirksamer und sicherer Impfstoff wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach für sich selbst sprechen; und die Zweifler sollten Gründe überzeugen, nicht Zwänge. Wenn so schon die Herdenimmunität erreicht würde und das Virus sich darum nicht mehr pandemisch ausbreiten könnte, wäre die Impfpflicht allein darum unverhältnismäßig, weil zum Erreichen des Ziels unnötig.

Kontrolle und Widerstand

Suchslands Verweis am Schluss auf den “Immunitätsausweis”, der jeden Widerstand gegen die Impfung zwecklos mache, halte ich zudem für oberflächlich: Erstens könnten allenfalls Privatunternehmen das zur Zugangsvoraussetzung machen, aber nicht öffentliche oder quasi-öffentliche Einrichtungen; zweitens würde dann wahrscheinlich die Anfertigung gefälschter “Immunitätsausweise” zum blühenden Geschäft dank derjenigen, die sich den Maßnahmen um jeden Preis widersetzen werden.

Zudem lassen sich Menschen nicht gerne kontrollieren – und dann wehren sie sich. So hat mein Kollege Maarten Derksen in seiner historischen Arbeit über “Social Technology” beziehungsweise “Human Engineering” (Cambridge University Press, 2017) aufgezeigt, wie die Versuche, Psychologie und Sozialwissenschaften in der Praxis anzuwenden, um die Menschen zu steuern, immer wieder schief gingen. Neuere Versuche zur Lenkung der öffentlichen Meinung hat der Psychologieprofessor Rainer Mausfeld kritisch analysiert. Er erinnert uns daran, dass die Demokratie zum Schutz vor Machtmissbrauch entwickelt wurde.

Ebenso wenig wie von Terroristen, sollten wir uns von Viren zur Aufgabe des liberalen, demokratischen Rechtsstaats drängen lassen, für den übrigens unsere Vorfahren gekämpft haben und zu oft sogar gestorben sind. Welche gravierenden Folgen es haben kann, wenn der Einzelne nicht mehr vor staatlicher Willkür geschützt ist, haben wir im Lauf der Geschichte oft genug gesehen. Dagegen erscheint der heutige Lockdown wie ein Gartenfest.

Lasst uns miteinander reden – und lasst uns dann tun, was vernünftigerweise zu tun ist und getan werden kann! Der Rest ist Geschichte.

Hinweis: Dieser Beitrag erscheint auch auf Telepolis – Magazin für Netzkultur. Titelgrafik: mohamed_hassan auf Pixabay.

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37 Kommentare

  1. Die Impfpflicht ist vor allem überflüssig. Gibt doch eh nicht genug Impfstoff. Jedenfalls nicht bis zum Sommer und die 60-70% die für eine Herdenimmunität nötig sind werden sich auch freiwillig impfen lassen.
    Ansonsten würde ich alleine schön deswegen keine Impfpflicht einführen weil mir diese Opferattitüde von Impfschwurblern auf den Keks geht (Judenstern mir “Ungeimpft” geht es noch?)

  2. Impfungen sind nichts neues und auch die Methoden mit denen man die Bevölkerung dazu bringt sich mehrheitlich zu impfen sind nicht neu. Dazu gehört beispielsweise ein systematisches Durchimpfen der Kinder das zwar freiwillig, aber zugleich das Normal ist.

    Es gibt ein Kontinuum von der Impfung nur auf eigene Nachfrage hin bis zum Impfzwang.

    Ein Beispiel für einen Punkt in diesem Kontinuum ist die Masernimpfung in Deutschland:

    Das im November 2019 vom Bundestag beschlossene und im März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte in Arztpraxen, Pflegediensten und Kliniken zu einem Impfschutz. Vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder Schule müssen Eltern belegen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft oder bereits immun ist. Die Nachweispflicht gilt zudem für Mitarbeiter in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen. Bewohner und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften müssen den Nachweis ebenfalls erbringen.

    Und ja, bei Sars-Cov-2 ist irgendwann etwas ähnliches zu erwarten. Gerade aktuell wird ja der Reiseverkehr von Grossbritannien nach Resteuropa unterbunden wegen der Angst, eine infektiösere Form des Virus drohe von Grossbritannien auf Resteuropa überzugreifen. Das bedeutet doch, dass man irgendwann im Jahr 2021 wieder über die Grenzen hinweg reisen können wird – aber nur wenn man geimpft ist. Dass es einen eigentlichen Impfzwang geben wird glaube ich nicht. Aber es wird viele Gründe geben sich impfen zu lassen. Denn ohne Impfung wird man eingeschränkt sein in seiner Bewegungs- und eventuell auch Beschäftigungsfreiheit.

  3. @Schleim
    Perfekt!
    Die Aushandlung zwischen ethisch moralischen Freiheiten und den Gründen zum formalisierten Zwang findet in der Aufklärung in den Gesellschaften statt!
    Diese Konflikte sind nicht zu normatisieren und an übergeordnete Instanzen abzugegeben.
    Da müssen wir als Gemeinschaft durch!

  4. @Holzherr: Recht & Ordnung

    Beim BVerfG steht übrigens noch eine Verhandlung zum Masernschutzgesetz an. In ihrem Urteil werden die Richterinnen und Richter wohl hier behandelte Themen anschneiden. Da steht aber “nur” zur Diskussion, ob die Kinder in den Kindergarten aufgenommen werden dürfen.

    Und das mit Großbritannien… Das Virus mutiert doch wahrscheinlich ständig. Ob die jetzt zugelassenen Impfstoffe gegen diese Variante helfen? Wer weiß. Ob sie nicht schon auf dem kontinentaleuropäischen Festland sind? Abwarten. Dieses Problem hatte man doch schon mit den Nerzfarmen vor ein paar Wochen. Da reagierte der Gesundheitsminister der Niederlande sehr gelassen: “Wir haben zurzeit wichtigere Probleme.” Aha.

  5. @Holzherr: P.S. Großbritannien

    Vielleicht muss man das auch im Kontext des Brexits sehen, dass die EU-Länder noch einmal unterstreichen wollten: Wir können zur Not auch ohne euch.

  6. Ein Konjunktiv in der Überschrift träfe es besser. Sonst findest Du den Artikel womöglich verkürzt, wo Du ihn nicht finden willst.

  7. @Arvid: Konjunktiv

    Gute Idee! Schade, dass ich da nicht selbst drauf gekommen bin…

    …aber nun gut: Der Artikel, auf den ich mich beziehe, ist auch nicht im Konjunktiv geschrieben.

  8. Ich sehe es genau so, wie Sie Herr Schleim.

    Die Risiken von Corona, besonders für die jungen Menschen, sind weitaus zu klein um zwangsweise Impfungen vorschreiben zu können. Sollte es z.B. mit Autoimmunkrankheiten, langfristig gesehen, Probleme geben, könnten diese jungen Personengruppen ihr ganzes Leben beeinträchtigt sein.

    Für alte Menschen halte ich es eher für sinnvoll, sich impfen zu lassen. Das Ansteckungsrisiko und das Risiko im Falle einer Erkrankung an Covid ist vergleichsweise hoch.

  9. Eine Autoimmunkrankheit (durch DNA) hat man, kriegt man nicht durch eine Coronaimpfung (RNA)
    Man sollte aber wie bei jeder Impfung vorher checken, ob was dagegen spricht.
    Außerdem wären die Spätfolgen einer Coronainfektion bei jungen Leuten zu beachten.

  10. @ Herr Senf 21.12.2020, 23:16 Uhr

    Zitat: „Eine Autoimmunkrankheit (durch DNA) hat man, kriegt man nicht durch eine Coronaimpfung (RNA)
    Man sollte aber wie bei jeder Impfung vorher checken, ob was dagegen spricht…..“

    Zitat Wikipedia: „Autoimmunerkrankung
    Autoimmunerkrankung und Autoimmunkrankheit sind in der Medizin Überbegriffe für Krankheiten mit Reaktionen des Körpers, denen eine gestörte Toleranz des Immunsystems gegenüber Stoffen des eigenen Körpers zugrunde liegt und die zur Bildung von Antikörpern (Autoimmunisation) führt. Im weiteren Wortsinne werden auch Immunreaktionen gegen das Mikrobiom, also Angriffe auf zum Körper gehörende Mikroorganismen, den Autoimmunerkrankungen zugerechnet. Autoimmunreaktionen ähneln oft Immunreaktionen gegen Krankheitserreger; daneben können Immunkomplexe oder Rezeptoren aktivierende oder blockierende Antikörper zur symptomatischen Krankheit führen.“

    Es geht doch darum, möglichst auszuschließen, dass das Immunsystem so stimuliert wird, dass die Antikörper womöglich eigene Körperzellen oder das Mikrobiom angreifen und womöglich völlig neue Autoimmunerkrankungen entstehen könnten.

    An sich wäre das Konzept genial, weil möglicherweise Krebszellen selektiv angegriffen und so bekämpft werden könnten. In diesem Falle wären Nebeneffekte relativ egal, da Krebskranke praktisch nichts mehr zu verlieren haben.

    Aber bei gesunden jungen Menschen hätte ich Bedenken, außer man hat z.B. aus Computersimulationen nahezu ausgeschlossen, dass es derartige Probleme geben könnte. Wenn z.B. nach Analysen der DNA (der Menschen und des gesamten Mikrobiom) klar ist, dass es derartige Strukturen wie sie das Coronavirus hat, beim Menschen zumindest statistisch, praktisch nicht geben kann, daher auch nichts angegriffen werden kann……

  11. Soweit ich weiss, gibt es die Wehrpflicht immer noch, sie ist nur ausgesetzt.
    Es wird über ein soziales Pflichtjahr nachgedacht, es gibt die Schulpflicht.

    Alles Bereiche in denen die Autonomie eingeschränkt wird.

  12. @ Schleim

    “Dass der Andere gar nicht mehr als Person und Mensch, sondern nur noch als Ding gesehen wird, äußert sich heute allzu oft in der verwahrlosten Diskussionskultur: Man tauscht sich nicht mehr über Argumente aus, sondern wiederholt endlos den eigenen Standpunkt, denn man kennt ja die Wahrheit. Der Andere, der sich eine andere – will heißen: eigene – Meinung erlaubt, ist nur noch Störfaktor.”

    Sie haben natürlich recht, wenn Sie sich gegen das Entmenschlichen richten. Aber wer tut das? Strohpuppe? Ich kenne nur Menschen, die sich gegen Menschen richten. Bisweilen werfen die einen den anderen vor, bekloppt zu sein. Du lieber Gott… Es gibt Schlimmeres. Dieses endlose Mimosentum geht mir ziemlich auf den Zeiger. Der eine jammert rum, weil er durch Sternchen keine Erwähnung findet, der andere jammert rum, weil er in der Presse keinen Widerhall findet -du lieber Gott, es gibt Schlimmeres. Jeder, der die Freiheit liebt, sollte froh sein, unentdeckt zu sein, nicht erwähnt zu werden! Ansonsten? Was gibt es noch zu sagen? Ich sage es immer so: wenn du einen Gallenstein hast, gehst du dann zu einem Arzt oder zu einem Bäcker? Wenn du dich über Covid 19 informieren willst, gehst du dann zu einem Koch oder zu einem Virologen? Klar soweit? Der Rest ergibt sich dann von selbst.

  13. @Omnivor: Pflichten & Instrumente

    Ich muss auch für das Essen im Supermarkt bezahlen und meine Hypothek abbezahlen, sonst kommt irgendwann der Gerichtsvollzieher. Die Argumente für (und gegen) die heutige Staatsform haben eine lange Geschichte in der Rechtsphilosophie und politischen Philosophie.

    Zu Ihren Beispielen – Wehrpflicht und Schulpflicht – könnte man sagen, dass diese die Menschen nicht instrumentalisieren: Bei der Schule würde man argumentieren, dass Bildung den Menschen überhaupt erst befähigt, bestimmte Sachverhalte zu verstehen und seine Interessen besser auszudrücken; der Schüler, die Schülerin wird gerade nicht als Mechanismus angesehen, der repariert werden muss, sondern als heranwachsende Person. (Ohne meine Schul- und Studienbildung könnten Sie jetzt auch nicht in meinem Blog lesen und schreiben, denn dann gäbe es ihn nicht.)

    Und auch der Wehrpflichtige in Deutschland war ein “Bürger in Uniform”, wo man sagen würde, die Landesverteidigung ist Voraussetzung dafür, sein Leben in Freiheit und Würde leben zu können. Selbst ein Soldat hat in Deutschland Rechte und man darf ihn nicht Verdinglichen.

  14. @Hilsebein: Diskussionskultur

    In Diskussionen kann es schon einmal heiß hergehen. Es ging um diese Textstelle:

    Er (oder sie) wird schnell mit Etiketten wie “Leugner”, “Verschwörungstheoretiker”, “Rassist” oder “Nazi” versehen und damit aus dem Diskurs ausgegrenzt: Mit einem “Geisteskranken” lässt sich doch nicht diskutieren.

    Wenn man sein Gegenüber mit solchen Etiketten belegt, dann ist der Andere kein Gesprächspartner mehr, sondern schlicht Idiot, eigentlich so etwas wie ein defekter Gehirnschaltkreis. Das meinte ich.

  15. Wenn jemand in ein Reiseland fliegt, das eine Pockenschutzimpfung verlangt, dann wird nicht philosophiert, ob das richtig ist.
    Mit einem konsequenten Durchsetzen von Einschränkungen im Reiseverkehr kann die Pandemie begrenzt werden.
    Mit einem konsequenten Durchsetzen von Impfungen können die Todesfälle verringert werden.

  16. @Stephan Schleim

    Mit Ihrer Ergänzung zur Wehrpflicht machen Sie es sich meiner Meinung nach zu einfach. Man könnte doch ähnlich auch für die Impfpflicht argumentieren. Die Teilnahme an der Impfung ist Voraussetzung dafür in Freiheit und Würde leben zu können. Man muss auch nicht unbedingt verdinglichen, da allen Bürgern der Rechtsweg offen bleibt und bei Personen mit besonderer Erkrankung die Impfung nicht durchgeführt würde. Warum soll Landesverteidigung ein gänzlich anderer Fall sein als die Bekämpfung (Metapher absichtlich!) eines Virus.

    Und auch der Wehrpflichtige in Deutschland war ein “Bürger in Uniform”, wo man sagen würde, die Landesverteidigung ist Voraussetzung dafür, sein Leben in Freiheit und Würde leben zu können. Selbst ein Soldat hat in Deutschland Rechte und man darf ihn nicht Verdinglichen.

    Ich halte beides für problematisch und eine Abwägungsfrage, die Gegen die Gefahr abgewogen werden muss, die Menschen trifft, die infiziert werden wollen. Im Falle der Coronaimpfung könnte man sagen, dass diese verpflichtend sein sollte, wenn dies tatsächlich erforderlich ist, um in Freiheit leben zu können. Für das jetzige Corona-Virus kann ich das auch bezweifeln, wobei die Gegenmaßnahmen die Freiheit derzeit auch massiv einschränken. Wenn ich aber davon ausgehe, dass es einen gewissen Grad tödlicher wäre, dann gäbe es meiner Meinung nach durchaus irgendwann den Punkt, dass man zur Impfung verpflichten sollte. Schwierig ist dabei, dass man auch jetzt Menschen gegen deren Willen gefährdet, deswegen kommen weitere schwierige Fragen auf die Gesellschaft zu.

    Neben der Frage der Impfpflicht taucht dann die Frage auf, ob man etwas Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte erlassen darf oder Arbeitsverträge kündigen, wenn Angestellte etwa in einem Krankenhaus die Impfung verweigern. Haben diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen können, das Recht zu erfahren, ob andere gewollt ungeimpft sind. Dürfen oder müssen Veranstalter Vorkehrungen treffen, wenn Ungeimpfte vor Ort sind, oder müssen Ungeimpfte besondere Vorsichtsmaßnahmen, wie Abstand und FFP2-Masken einhalten, damit sie die Gefahr für andere reduzieren, die nicht infiziert werden wollen? So etwas wäre aufgrund der möglichen Stigmatisierung auch problematisch, aber eine freiheitliche Ordnung kommt manchmal ohne Transparenz nicht aus, da die öffentliche Aushandlung es erst ermöglicht, dass eine Gesellschaft in Freiheit zusammen findet.

    Wenn beizeiten auf Basis einer Verbreitung der Impfung die derzeitigen Einschränkungen wieder aufgehoben werden, dann stellt sich durchaus die Frage, wieweit die Gesellschaft es hinnimmt, wenn Menschen sich nicht impfen. Werden zum Beispiel Reisebeschränkungen oder spezielle Versammlungsverbote erlassen. Eine solche Differenzierung der Rechte erscheint mir beinahe ähnlich problematisch wie eine Impfpflicht. Mir erscheint es als würde die Pandemie eine freiheitliche Ordnung vor grundsätzliche Fragen stellen, die nur schwierig zu beantworten sind.

    Wenn man versucht sich an Mills no-harm-principle zu orientieren ist dabei auch nur wenig geholfen, da sich eben die Frage stellt, ab wann ein Schaden so groß ist, dass Einschränkungen gerechtfertigt werden. Reicht das Risiko jemand anderen mit Corona zu infizieren aus.

  17. @hwied: Reisen vs. Leben

    Ob man sich bestimmten Hygienemaßnahmen unterziehen muss, um Urlaub zu machen, oder ob man das schlicht fürs Leben in einer Gesellschaft tun muss, sind doch zwei grundverschiedene Dinge. Die Impfpflicht, um die es hier geht, ist grundlegender und Zielt auf letzteres.

    Und zur Praxis: Dass man nach der Impfung andere Menschen nicht mehr anstecken kann, ist meines Wissens doch überhaupt nicht klar; vielleicht hat man selbst “nur” geringere Symptome, wenn man angesteckt wird. Aus Ihrem Gesichtspunkt wären Gesundheitskontrollen an Flughäfen u.ä. nötig. Und selbst dann bliebe die Frage, wie sicher man das Virus in der Inkubationszeit schon nachweisen kann, d.h. vielleicht reist man dann doch mit einem negativen Testergebnis um die Welt, obwohl man das Virus in sich trägt.

  18. @libertador: Abwägungen & Prinzipien

    Ich denke, der Verteidigungsfall ist noch einmal eine andere Größenordnung als ein Virus, bei dem 90% der Bevölkerung – oder was sind die letzten Zahlen? – wenige bis keine Probleme haben; im Übrigen reden wir jetzt so viel über Impfungen, dass wir die Möglichkeit übersehen, dass man bald vielleicht ein Medikament gegen COVID-19 finden wird. Dann würde die Sterblichkeit von zurzeit ca. 1%? stark abnehmen.

    Mit den Maßnahmen schützen wir ältere und kranke Menschen, nicht das Überleben der Menschheit an sich.

    Zu den Fragen am Arbeitsplatz kenne ich mich zu wenig im Arbeitsrecht aus. Ineressant wäre z.B. die Frage, wie das bei jemandem ist, der aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann (z.B. Schwangere, stillende Mütter, Menschen mit Auto-Immunerkrankungen). Könnte ein Arbeitgeber so jemandem kündigen, weil die Person sich nicht gegen Corona impfen lassen kann?

    Auf der Ebene der Moral gibt es nicht den einen Weg: Man kann von den Konsequenzen her denken und dann vergleicht man, was der Weg mit den besseren Folgen ist; oder man denk an Prinzipien und dann muss man am Ende auch abwägen, wenn sie sich widersprechen (z.B. Schutz der Anderen gegenüber Freiheit des Einzelnen, der dann nichts dafür kann, nicht geimpft zu werden).

    Wie dem auch sei: Mein allgemeiner Punkt ist, dass man hier keine übereilten Schlüsse ziehen soll.

    P.S. Das Argument mit dem Rechtsweg finde ich hier etwas schräg: Wenn das Gesetz klar ist, was sollen die Gerichte dann anderes machen als das Gesetz anzuwenden? Dann müsste man also schon ans Verfassungsgericht denken – und dann wären wir bei genau den Überlegungen, die wir hier anstellen.

  19. Stephan Schleim,
    die Impflicht möchte ich allgemein verstanden wissen. Es geht hier grundsätzlich um das Rechts des Staates seinen Bürgern verordnen zu dürfen.
    Die Pocken hat man mit der Impflicht fast ausgerottet, die Kinderlähmung hat man ausgerottet, Corona wird nicht die letzte Virusseuche bleiben.

  20. Wer die Impfpflicht als übertrieben ablehnt muss auch den Total-Lockdown ablehnen
    Zitat Stephan Schleim:

    Ich denke, der Verteidigungsfall ist noch einmal eine andere Größenordnung als ein Virus, bei dem 90% der Bevölkerung – oder was sind die letzten Zahlen? – wenige bis keine Probleme haben;

    Doch: ein Lockdown betrifft 100% der Bevölkerung. Und das obwohl gemäss Stephan Schleim 90% keine Probleme haben und weniger als 1% an der Infektion sterben. Ein Lockdown bringt einige wirtschaftliche und psychische bis psychiatrische Probleme mit sich und lässt sich nur dadurch rechtfertigen, dass ohne Lockdown etwas noch wichtigeres als Wirtschaft und psychosoziales Wohlergehen gefährdet ist.
    Abwägung: Wer einen Lockdown gerechtfertigt findet, der rechtfertigt Zwangsmassnahmen zum Schutze von Gesundheit und Leben. Auch eine Impfpflicht ist eine Zwangsmassnahme. Impfen beeinträchtigt aber mit Sicherheit weniger Menschen als ein Lockdown.

  21. @ Stephan Schleim

    Wenn man den Rechtsweg eingehen kann, dann wird man nicht als Ding behandelt. Das soll auch nur aufzeigen, dass eine vermeintliche Verdinglichung, bzw. Betrachtung als Mitteln in einem Bereich in einem Rechtsstaat begrenzt wäre.

    Daneben ist das Argument aus der Mensch-Zweck-Formel nur auf bestimmte Motivationen für eine Impfpflicht gerichtet. Wenn man diese alleine aufgrund der Gefährdung anderer einführt vollständig ohne Rücksicht auf die Person, dann wäre es eine klare Verletzung. Wenn allerdings die Person weiterhin berücksichtigt wird, dann könnte dies auch mit einer Impflicht kompatibel sein, wenn dies lediglich als Schutz gegen free-riding verstanden wird.

  22. @Holzherr: Vergleich

    Die Schließung von – fürs Überleben nicht notwendigen Geschäften – und Kontaktbeschränkungen haben nun einmal eine andere Qualität als Eingriffe in den Körper.

  23. @libertador: Drehen im Kreis

    Wenn ein Gesetz einen Menschen unzulässig instrumentalisiert, dann sollten auch schon “normale” Gerichte es nicht anwenden (im Übrigen auch keine Behörden oder Vollzugsorgane), da es offensichtlich verfassungswidrig ist. Ihr Rechtsweg-Argument in der Form: “so lange man vor Gericht ziehen kann, wird man nicht instrumentalisiert” halte ich für abstrus.

  24. P.S. libertador: Sie meinen Wahrscheinlich das Rechtsstaatlichkeitsprinzip. Das hat aber mit der Logik des Instrumentalisierungsverbots wenig bis gar nichts zu tun.

  25. Hierzu gibt es von den beiden höchsten deutschen Gerichten Urteile bzw. Ablehnungen von Eilanträgen, die beide in Richtung der Impfung gehen.

    Im ersten Fall sind die wesentliche Argumente die Schutzwirkung für den Betroffenen sowie die Empfehlungen der STIKO (BGH, Beschluss des XII. Zivilsenats vom 3.5.2017 – XII ZB 157/16)

    Im zweiten Fall wurden 2 Eilanträge gegen die für Kindergärten obligatorische Masernimpfung vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt (Beschluss vom 11. Mai 2020 – 1 BvR 469/20)
    Hier sind noch Entscheidungen offen. Aber die Begründung der Eilanträge enthält u.a. folgenden passus:

    Impfungen gegen Masern in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist

    Die Instrumentalisierung des Individuums greift hier nicht.

  26. Wenn sie Kant schon zitieren, so sehe ich diese Floskeln von der Menschenwürde anders . Für mich beginnt dieses zuerst mit den “Pflichten” , also ich bekomme diese “Würde” erst wenn ich meine Pflichten als Mensch die ich -auch gegenüber der Gesellschaft habe- erfülle. Dazu gehört, dass ich -im Interesse des Gemeinwohls solche Impfungen hinnehme um andere vor Krankheit und Tod zu schützen. Dass der Mensch in Freiheit sich selbst bestimmt ist eine ähnliche Floskel, da er in der Regel nur die ganze Bandbreite seiner konditionierten Manipulationen reflektiert- also als seine Meinung annimmt . Diese Versuche zur Lenkung der öffentlichen Meinung sind doch nicht nur Versuche.(Die Meinung der Herrschenden ist die herrschende Meinung) Im übrigen halte ich diese sogenannte “Instrumentalisierung” für eine subjektive Empfindung jedes einzelnen und hat mit Einsicht in die Notwendigkeit zu tun ,was einem Egoisten ja abgeht. Andererseits kann man aber auch annehmen, dass diese Menschen diese Argumentation vorschieben um ihre Todesängste bzw. ihre eigene Bedeutungslosigkeit zu überspielen…

  27. @Neher: BVerfG

    Danke – ich hatte die Entscheidung des BVerfG vom 11. Mai auch noch in meinem Browserfenster offen und wollte in einem Folgeartikel darauf eingehen.

    Die Instrumentalisierung des Individuums greift hier nicht.

    Na ja – warten wir’s ab. Aus der Eilentscheidung folgt ja, dass die Verfassungsrichterinnen und Richter hier durchaus die Notwendigkeit einer eingehenderen Beurteilung und Abwägung sehen… und im Übrigen ging es “nur” um die Möglichkeit, einen Kindergarten bzw. eine Schule zu besuchen und nicht das öffentliche Leben an sich. Da hat der Senat eben geurteilt, dass die Eltern erst einmal selbst die Kinderbetreuung organisieren müssen, anstatt gleich das Gesetz zu kippen.

    To be continued.

  28. @Golzower: Menschenwürde

    Wenn die M. für Sie nur eine “Floskel” ist, dann endet die Diskussion hier eigentlich. Sind die Menschenrechte für Sie auch nur eine Floskel? Schauen wir trotzdem einmal weiter:

    Dass das Kant’sche Instrumentalisierungsverbot nur für Menschen gälte, die erst ihre – wie auch immer definierte – Pflicht erfüllen, wäre mir neu. Kant sah doch die Menschen prinzipiell als Vernunftwesen (eventuell nicht die Frauen, da müsste man noch einmal nachhaken, doch darum geht es hier nicht). Mit Ihren Gedanken kommt man sehr schnell in totalitäres Fahrwasser.

    Vergessen wir nicht, dass die Ausgrenzung von “Asozialen”, Kranken usw. im Nationalsozialismus, bis hin zu Zwangssterilisation, Sicherungshaft und “Euthanasie”, dadurch gerechtfertigt wurde, dass diese Menschen ihre Pflicht für den Volkskörper nicht (mehr) erfüllen könnten.

  29. @Stephan Schleim

    Haben sie recht. Da ist abschließend noch nichts entschieden. Wollte ich damit auch nicht prognostiziert haben. Sie haben valide Argumente. Machen sie weiter.

    In der aktuellen Situation ist die Debatte um eine Impfpflicht ohnehin hanebüchen.
    Viele Voraussetzungen sind aktuell nicht erfüllt. Nur ein paar Punkte:

    a) Gibt nicht genug Impfstoff
    b) falls ja, welcher Impfstoff? mRNA? vektorbasiert? inaktivierte Viren? Antigene?
    c) es ist sehr wahrscheinlich, dass die Impfung in vglw. kurzen Zeitabständen wiederholt werden muss. Da wäre was los in den Impfzentren und ggf. Arztpraxen, wenn alle 82 Mio. sagen wir einmal im Jahr anrücken müssen.
    d) wenn wir von Pflicht reden, würde das sicher nur mit einem komplett “ausgetesteten” Impfstoff gehen. Das sind Jahre.

    und das sind sicher nicht alle Punkte.

  30. Wer von der Impfung als (Zitat Stefan Schleim) „Eingriff in den Körper“ spricht, der verbindet mit der Impfung meist viel grössere Gefahren als sie in der Praxis beobachtet werden. Schwere Nebenwirkungen/Komplikationen sind bei den gängigen Impfungen aber sehr selten (typischerweise weit unter dem Promillebereich), was ja auch so sein muss, damit Durchimpfungen von ganzen Bevölkerungsgruppen überhaupt sinnvoll und verantwortbar sind.

    Im Prinzip lässt sich eine Impfung mit einer natürlichen Infektion vergleichen. Auch eine durch natürliche Umstände zustande gekommene Infektion ist ein „Eingriff in den Körper“ , ein Eingriff in den Körper dessen, der infiziert wird, ein Eingriff, der ohne Zustimmung erfolgt und der schwere Folgen haben kann. Wüsste man wer wen infiziert, müsste man eigentlich von einem Täter und einem Opfer sprechen und der Täter gehörte bald einmal vor Gericht.

  31. Je mehr Impfverweigerer es gibt, umso früher können sich die Impfwilligen impfen lassen.
    Ein Teil der Impfverweigerer wird ohnehin durch das Virus bestraft.
    —–
    Auch der Wehrdienst ist ein Eingriff in die Freiheit und in die Gesundheit der Menschen.

  32. @Holzherr: Eingriff

    Bei einer Impfung wird üblicherweise mit einer Spritze o.ä. ein Stoff in den Körper gespritzt; wenn das kein “Eingriff in den Körper” ist, was bitte dann?

    Wenn ein Arzt einem Patienten etwas ohne dessen Einwilligung spritzt, dann ist das juristisch eine Körperverletzung; da ist das Recht ziemlich eindeutig. Man nimmt aber bestimmte Ausnahmen an (wenn z.B. ein Bewusstloser behandelt wird).

  33. @Bednarik: Es gibt ja das Pendant zu den Impfgegnern, nämlich diejenigen, die klagen wollen, damit sie früher geimpft werden. Ja, so vielseitig sind die Menschen!

  34. @hwied 22.12.2020, 10:34 Uhr

    Wenn jemand in ein Reiseland fliegt, das eine Pockenschutzimpfung verlangt, dann wird nicht philosophiert, ob das richtig ist.

    Dies Beispiel ist aus folgenden Gründen problematisch:

    1. Es soll keine Pocken seit 40 Jahren mehr geben. Daher gibt es auch keine Impfplicht gegen Pocken.

    2. Die Pockenimpfung ist seit 200 Jahren bekannt und daher sind die Nebenwirkungen auch gut unter Kontrolle. Die “neuen Impfverfahren” sind sies nicht.

    Gruß
    Rudi Knoth

  35. Rudi Knoth,
    Sie haben vollkommen Recht. Wir betreten Neuland mit der Impfung, und ich selbst werde sie so lange wie möglich hinauszögern, die Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
    Andererseits müssen wir handeln. Mich ärgert z.B. dass man den Verkauf von Silvesterböllern verboten hat, das Abbrennen der Böller aber nicht.
    Das ist typisch für die Vorgehensweise der Politik, “nur niemanden auf die Füße treten”.

  36. Rudi Knoth,
    Sie haben vollkommen Recht. Wir betreten Neuland mit der Impfung, und ich selbst werde sie so lange wie möglich hinauszögern, die Nebenwirkungen sind nicht bekannt.

    Feigloch, ich stelle mich so weit wie möglich nach vorne in die Schlange 🙂 Das Leben ist halt grausam und machmal erwischt es jemanden als Ersten ^^

    Andererseits müssen wir handeln. Mich ärgert z.B. dass man den Verkauf von Silvesterböllern verboten hat, das Abbrennen der Böller aber nicht.

    Allein schon das Verkaufsverbot stört so diverse Grundrechte. Was man so an diversen Feuerwerkskörpern verkaufen darf oder nicht ist Gefahrenabwehr. Dafür ist der Staat tatsächlich zuständig. Daran über das Infektionsschutzgesetz etwas zu ändern ist… Obrigkeitsstaat. Klagt nur keiner mehr weil zu teuer.

    Das ist typisch für die Vorgehensweise der Politik, “nur niemanden auf die Füße treten”.

    Nein, das ist zT Eigentumsvorbehalt.

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