ITVA Altlastensymposium 2019

BLOG: Mente et Malleo

Mit Verstand und Hammer die Erde erkunden
Mente et Malleo

Wie auch in den letzten Jahren, hatte ich auch in diesem die Gelegenheit, an dem Altlastensymposium des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (kurz ITVA) teilzunehmen. Es fand allerdings anders, als noch im letzten Jahr geplant, nicht in München, sondern am 15. und 16. Mai in Aschaffenburg statt. Partner war diesmal die Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB).

Nach den üblichen Begrüßungsworten von dem Vorsitzenden des ITVA, Prof. Harald Burmeier und Michael Kremer von der GAB eröffnete der Präsident des Bayerischen Landesamts für Umwelt, Claus Kumutat die Tagung.

Aschaffenburg
Die Stadthalle am Schloss in Aschaffenburg. Eigenes Foto

Rechtsfragen

Traditionell behandelt der erste Block meist die Rechtsfragen, und das war auch diesmal der Fall.

Dauerbrenner: Die Mantelverordnung

Manches wiederholt sich jedes Jahr aufs neue. Die Mantelverordnung ist so ein Dauerbrenner, und sie wird uns wohl auch noch einige Male wieder begegnen. Markus Raffelsiefen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fasste den Stand der Dinge zusammen.

Die Mantelverordnung soll eigentlich die Bereiche Bodenschutz und Abfallwirtschaft überspannen. In diesem Zuge sollen einige Verordnungen neu eingeführt oder geändert werden.. Neu wäre die Ersatzbaustoffverordnung, eine Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken. Daneben sollen die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie die Deponieverordnung (DepV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) erneuert und besser aufeinander abgestimmt werden.

Mineralische Abfälle

Mit rund 240 Mio. Tonnen pro Jahr stellen die mineralischen Abfälle die mit Abstand größte Abfallmenge in Deutschland dar, Regelungen zum Umgang mit ihnen sind also dringend erforderlich. Dabei ist ihre Verwertung oder gegebenenfalls Beseitigung so zu steuern, dass sie den Anforderungen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Wirtschaften erfüllt.

Einer der wichtigsten wichtigsten Verwertungswege stellt das Recycling, also die Aufbereitung und der anschließende Einbau in technische Bauwerke sowie die Deponierung dar.

Mir scheint dabei, dass nicht nur Geologen in langen Zeiträumen denken. Tatsächlich wird an einer Novellierung der Bundes-Bodenschutzverordnung bereits seit 2005 gearbeitet. Auch an der Mantelverordnung wird schon einige Zeit gearbeitet. Einst sollte auch die Novellierung der Grundwasserverordnung mit einbezogen werden, diesen Gedanken hat man aber aufgegeben, weil man hierdurch eine Verzögerung für die geplante Mantelverordnung befürchtete.

Status: in Bearbeitung

Der Entwurf der Mantelverordnung wurde am 3. Mai 2017 von der Bundesregierung beschlossen und an den Bundestag zur Zustimmung weitergeleitet. Dieser hat sich zu dem Entwurf noch nicht geäußert, aber Anfang September 2017 in Hinblick auf die anstehenden Bundestagswahlen und die anschließende Regierungsbildung beschlossen, seine Beratungen über die Vorlage zu vertagen. Zumindest solange, bis die neu gebildete Bundesregierung mitgeteilt hat, dass die an der damals vorgelegten Fassung festzuhalten gedenkt. Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich zur Mantelverordnung bekannt.

ITVA Altlastensymposium 2019 Aschaffenburg
ITVA Altlastensymposium 2019. Eigenes Foto

Das Bundesumweltministerium wird die Mitteilung an den Bundesrat abgeben, wenn die Arbeiten der eingerichteten ad-hoc-Arbeitsgruppe der Länder zur Mantelverordnung abgeschlossen sind. Diese Arbeitsgruppe wurde von den Länderarbeitsgemeinschaften für Boden und Abfall (LABO und LAGA) im Frühjahr 2019 eingerichtet.

Dabei sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wesentlich weniger strittig als die Ersatzbaustoffverordnung.

Dabei sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wesentlich weniger strittig als die Ersatzbaustoffverordnung.

Altlastensanierung in Österreich

Christian Janitsch vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Wien und Stefan Weihs von der Umweltbundesamt GmbH in Wien sorgten für den Blick nach Österreich. Dort soll das bereits 1989 in Kraft getretene Altlastensanierungsgesetz, kurz ALSAG im Laufe des Jahres 2019 novelliert werden. Dabei ist das übergeordnete Ziel, die Altlastensanierung bis zum Jahr 2050 abzuschließen. Gleichzeitig soll das ALSAG auch hinsichtlich des Flächenrecyclings erweitert werden

Grundstück kontaminiert – und wer haftet?

Das ist bekanntlich eine gute Frage. Moritz-Mathis Felder von Gaßner, Groth, Siederer & Coll Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin, versuchte die Frage der zivilrechtlichen Haftung im Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer respektive Verursacher und dem betroffenen Grundstückseigner zu erörtern. Dabei wurden die Probleme in der Praxis anhand von PFC-Schadensfällen erläutert. Immerhin können Schadstoffe im Boden die Nutzbarkeit eines Grundstückes empfindlich einschränken. Die Untersuchung und die Sanierung bedeuten meist erhebliche Kosten. Zwar beeinflussen Bodenschutz- und Abfallrecht die zivilrechtliche Haftung, sie folgt dennoch oft eigenen Maßstäben.

Bewertung und Sanierung von PFC-Belastungen

Per- und polyfluorierte Chemikalien, kurz als PFC zusammengefasst, sind als Schadstoffe in Boden und Umwelt relativ neu. Gleichzeitig sind sie Aufgrund ihrer Biopersistenz nicht abbaubar und tauchen mittlerweile buchstäblich überall auf, sogar in Hochgebirgsseen und in der Antarktis. Annegret Biegel-Engler vom Umweltbundesamt fasste kurz den Stand zum Umgang mit diesen Verunreinigungen zusammen.

PFC Belastungen in der Umwelt

Zur Gruppe der PFC zählen mehr als 4000 Stoffe, denen eine vollständig (per) oder teilfluorierte (poly) aliphatische, mit einer funktionellen Gruppe verbundenen Kohlenstoffkette gemein ist. Die PFC werden in kurzkettige und langkettige Stoffe sowie in Carbon- und Sulfonsäuren unterteilt.

Besonders die Sulfon- und Carbonsäuren, wie etwa die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und die Perfluoroktansäure (PFOA) sind in der Umwelt nicht abbaubar. Sie verbleiben daher für sehr lange Zeiträume in der Umwelt und reichern sich dort an. Zusätzlich können viele perfluorierte Chemikalien zu den persistenten Sulfon- und Carbonsäuren abgebaut werden.

Verwendung von PFC

Perfluorierte Carbon- und Sulfonsäuren sind resistent gegenüber Hitze und UV Strahlung. Zudem sind sie sowohl wasser- als auch fettabweisend und besitzen einen geringen Reibungswiderstand. Das macht sie für viele Anwendungen interessant, wie z.B. filmbildende Feuerlöschmittel (die oft besonders im Flughafenbereich eingesetzt wurden und dort Probleme bereiten), Netzmittel in der Galvanik und im Reinigungs- und Poliermitteln, Medizin und Kosmetik. Andere werden in der Textilindustrie für die Herstellung atmungsaktiver Membranen verwendet.

Verendet werden PFOA und PFOS bereits seit den 1950´er Jahren, aber ihre besorgniserregenden Eigenschaften wurden erst relativ spät erkannt. Das lag vermutlich daran, dass sie sich anders als viele typische Schadstoffe verhalten. So reichern sie sich nicht im Fettgewebe an. Langkettige PFC binden sich an Blutproteine und zeigen dort eine sehr lange Verweildauer. Mittlerweile sind langkettige PFC im Blut und in der Muttermilch der Bevölkerung nachweisbar. Die Aufnahme erfolgt weitgehend über die Nahrung und das Trinkwasser sowie über die Luft und gegebenenfalls über Staub.

ITVA Altlastensymposium 2019 Aschaffenburg
Das Auditorium. Eigenes Foto

Regulierungen und Umgang mit Verunreinigungen

Einige langkettige PFC sind aufgrund ihrer toxischen Wirkung und ihrer Langlebigkeit als besorgniserregende Substanzen unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH aufgeführt. PFOS sind in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe, kurz POP (persistent organic pollutants) der Stockholmer Konvention aufgenommen worden. Die PFOA und die Perfluorhexasulfonsäure dürften in Kürze ebenfalls aufgenommen werden.

Die Anzahl der Schadensfälle mit PFC nimmt in Deutschland beständig zu. Die Sanierung von Böden und Grundwasser ist, so sie denn überhaupt technisch durchführbar ist, meist sehr aufwändig und sehr teuer. Auch die Analytik gestaltet sich bei der Vielzahl an Substanzen recht komplex. Nach DIN- Norm sind 13 PFC analysierbar und werden für die Beurteilung von Schadensfällen herangezogen. Bei Schäden durch Löschmittel werden zusätzlich noch auf weitere PFCs wie z.B. Polyfluoralkylbetaine analysiert.

PFC-Schadensfälle in Bayern

Über die Situation in Bayern gab uns Gernot Huber vom Bayerischen Landesamt für Umwelt einen Einblick. Dabei wird zwischen lokal begrenzten Schadensfällen, wie sie zum Beispiel durch PFC-haltige Löschmittel auftreten und flächenhaften Belastungen unterschieden. Derzeit gibt es 22 punktuelle Schäden in Bayern und eine flächeflächenhaftet durch Perfluoroktansäure im Landkreis Altötting.

19 der aufgetretenen Schadensfälle sind auf den Einsatz von PFC-haltigen Löschmitteln zurückzuführen. An diesen Stellen ist die Dekontamination des Bodens und des Grundwassers zusammen mit hydraulischer Sicherung des Grundwasserabstromes im Vordergrund. Im Abstrombereich können weitere Maßnahmen wie etwa die Einschränkung des Grudwassergebrauchs etwa zur Bewässerung nötig sein.

Ein Pilotprojekt erprobt derzeit die Sanierung mit einer in-situ Bodenwäsche. Ex-situ Bodenwäsche ist ebenfalls ein in Bayern angewendetes Sanierungskonzept.

Entsorgung PFC-belasteter Böden

Was soll mit den PFC-belasteten Böden geschehen? Thomas Egloffstein von der ICP Ingenieursgesellschaft Prof. Czurda und Partner in Karlsruhe legte die Regeln dar, welche zur Verwertung oder zur Beseitigung belasteten Bodenmaterials gelten. Bislang haben nur wenige Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz umfassende, auf Orientierungswerten basierende Festlegungen getroffen. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben bisher nur punktuelle Regeln.

Für eine Deponierung PFC-belasteter Böden müssen die Deponien entsprechende Sickerwasserreinigungsanlagen mit mehrstufiger Aktivkohle – oder Umkehrsomose respektive Membranverfahren mit Nanofiltration vorhalten. Der Klärschlamm sollte bei hohen Temperaturen verbrannt werden.

Vielleicht wäre die trockene Lagerung des belasteten Bodenmaterials die bessere Alternative, um so die Entstehung von Deponiesickerwasser zu verhindern. Dazu müsste aber eine wirksame und auch sehr langlebige Deponieabdeckung eingebaut werden, die mindestens einige hundert, wenn nicht sogar einige 1000 Jahre ihren Dienst tut. Normale Oberflächenabdichtungen würden das Problem nur in die nähere Zukunft verschieben.

Sanierung in der Praxis

Arsen Sanierung

An Standort Rheinlehne in in Pratteln, Kanton Baselland wurde im Zeitraum 1860 bis 1908 der Farbstoff „Fuchsin“ hergestellt. Als eines der Ergebnisse der Tätigkeiten entstand eine der größten Altlasten der Schweiz.Thomas Osberghaus von der HPC AG und Lukas Grasser von der Arcadis Schweiz AG stellten das Großprojekt vor, bei dem diese Altlast saniert werden soll.

Die direkte Lage am Rhein, eine anspruchsvolle Hydrogeologie und hohe Arsengehalte machen die Sanierung kompliziert. Ein erheblicher Teil muss aufgrund der Arsengehalte unter Tage deponiert werden. Da derartige Deponien in der Schweiz fehlen, muss das Material über weite Strecken bis nach Deutschland transportiert werden.

Altlasten der Bleiglasindustrie

Die nördliche Oberpfalz im Bereich der Ortschaften Neustadt an der Waldnaab, Windischeschenbach und Altenstadt a.d. Waldnaab war lange Zeit eines der Zentren der europäischen Bleiglasindustrie. Ende des letzten Jahrhunderts erfolgte der Niedergang, seitdem liegen die meisten der Standorte der ehemaligen Bleiglasfabriken brach und sind dem Verfall preisgegeben. Helga Rupp und Roland Heberl von der rupp.bodenschutz GmbH zeigte die Region auf einem altlastengeplasterten Weg in die Zukunft.

Bleigläser bestehen bis zu 33% aus Blei, daher rührt ihre besondere Klarheit, die Lichtbrechung und auch der besondere Klang der Gläser. Für die Läuterung der Gläser werden Arsen und Antimon eingesetzt und um den funkelnden Glanz zu erhalten, erfolgt eine Säurepolitur mit Flusssäure. Dies sind dann auch die Schadstoffe, mit denen man es auf den Standorten der ehemaligen Bleiglasfabriken zu tun hat.

Da die Fabriken zwecks der leichteren Abwasserentsorgung meist direkt an Flüssen liegen, musste das Gelände, um einen entsprechenden Hochwasserschutz zu erhalten, aufgefüllte werden. Dazu dienten dann meist aus den Abfällen der Glasproduktion. Das Abkippen der Schleifschlämme und der Säuren auf dem Gelände tat ein Übriges. So kann ein typischer Standort Arsen-Gehalte von bis zu 1,200 mg/kg enthalten, neben Blei-Gehalten bis 41,000 mg/kg Feststoff mit jeweils hoher Eluatlöslichkeit. Die Fluoridwerte im Boden liegen bis 31,000 µg/l.

Problematisch ist auch der zunehmende Verfall der Gebäudeanlagen sowie die unbefugte Ablagerung von Müll. Ziel ist es, die betreffenden Gelände in eine Park- und Freizeitanlage umzuwandeln.

Sprengstofftypische Verbindungen (STV)

Martin Biersack vom Bayerischen Landesamt für Umwelt stellte die Behandlung von sprengstofftypischen Verbindungen in Böden durch Kompost und alkalischer Hydrolyse vor.

Innovative Sanierungsverfahren

LCKW-Sanierung

Die Sanierung von Chlor-Kohlenwasserstoffen im Boden und Grundwasser stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Oft sind die betreffenden Altlasten im eng bebauten Bereichen oder die Bodenverhältnisse entsprechend schwierig.

Uwe Dannwolf von der RiskCom GmbH stellten eine innovative LCKW-Sanierung in einem innerstädtischen Bereich mittels Kaliumpermanganat vor. Dabei wurde die Altlast innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit von rund 5 Wochen weitgehend dekontaminiert.

Hochdruckdüsenstrahlverfahren zur Sanierung von LCKW

Wenn die Schadstoffe in bindigen Bodenbereichen unterhalb des Grundwasserspiegels nur schwer zu erreichen sind, kann man sie mit passiver Einbringung von entsprechenden Reaktionsmitteln oft nicht erreichen. Peter Freitag von der Keller Grundbau Ges. mbH stellte hier das Hochdruckdüesenstrahlverfahren vor. Bei diesem wird der Boden nach dem Abteufen einer Bohrung beim Ziehen des Bohrgestänges durch einen unter hohem Druck stehenden Schneidstrahl erodiert. Durch eine rotierende Bewegung werden auf diese Weise säulenartige, möglichst homogene Zonen im Boden hergestellt.

Sanierung eines LCKW / VC Schadens als Treatment Train

Eine Sanierung eines großflächigen LCKW-Schadens in Speyer, hier insbesondere Vinylchlorid, stellte Karsten Menschener von der CDM Smith Consult GmbH vor. Die Fahne hat eine Ausdehnung von gut 500 m bei 2000 m Länge. Die Belastung lässt sich bis in einen gut 2 km entfernten See nachweisen.

Bis 2020 sollen alle Sanierungselemente in Grundwasser, Seeanstromzone und im See in Betrieb sein. Entsprechend der räumlichen und zeitlichen Abfolge wird das Sanierungsvorhaben als so genannter Treatment Train behandelt.

Stoffstrommanagement

Bauvorhaben sind meist mit erheblichen Mengen an Bodenaushub verbunden. Wenn er unbelastet ist , kann er meist an Ort und Stelle wieder eingebaut werden, so etwa der Bodenaushub für eine Baugrube als Anschüttung und Auffüllung des Baugrundstückes, wenn das Gebäude fertig gestellt ist.

Genehmigungsfragen

Thomas Gerhold von avocado rechtsanwälte beschäftigte sich mit dem Stoffstrommanagement und damit verbundenen Genehmigungsfragen. So stellt sich rechtlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen Bodenaushub unter das Immissionsschutzrecht ein spezielles immisionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich macht. Ob und wann dies nötig werden könnte, war auch Gegenstand einer Diskussion unter anwesenden Rechtsanwälten. Hier scheint also vieles Auslegungssache zu sein.

Oder, ab wann der Bodenaushub Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist. So darf das Bodenmaterial nicht kontaminiert sein, es muss bei Bauarbeiten ausgehoben worden sein und es muss im natürlichen Zustand an dem Ort des Aushubs auch wieder eingebaut werden.

Flächensanierung mit Bodenwäsche

Alte Raffineriestandorte zeichnen sich meist durch eine erhebliche Fläche und einen nicht zu unterschätzenden Schadstoffcocktail aus. In dem Fall, den Bernhard Volz von der Züblin Umwelttechnik GmbH und Julian Baur von der Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG vorstellten kamen zu einer typischen Belastung durch langkettige Mineralölkohlenwasserstoffen und leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen noch eine Belastung durch PFCs. Das Gelände sollte am Ende der Sanierung wieder gewerblich und industriell nutzbar sein.

Die leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe sollen mit Air-Sparging in-situ saniert werden. Für die Mineralölkohlenwasserstoffe und die Per- und Polyfluorierten Chemikalien soll der Boden entnommen und mit einer Bodenwäsche saniert werden. Die Bodenwaschanlage befindet sich auf dem Gelände und ist zur Vermeidung von Emissionen eingekapselt. Das Waschwasser wird aufbereitet und erneut verwendet.

Bodenmanagement bei Großprojekten

Das letzte Beispiel für Bodenmanagement war besonders als Exil-Hamburger interessant. Die Verlegung der Bundesstraße 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße) im Stadtteil Wilhelmsburg. Diese Straße ist mit rund 55 000 Fahrzeugen nicht nur sehr stark befahren, sie zerschneidet zusammen mit Gleisanlagen der Deutschen Bahn den Stadtteil. Die Teile des Bezirks Wilhelmsburg sind nur durch wenige Querungen miteinander verbunden. Manja Krysta von der DEGES deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH stellte das Projekt vor, bei dem nicht nur die stark sanierungsbedürftige Bundesstraße erneuert wird, sondern die Trassen von Straße und Schiene auf insgesamt 5 Kilometern eng gebündelt werden. Dadurch wird für den Bezirk nicht nur die Lärmbelästigung verringert, sondern auch wertvoller Raum für Stadtentwicklung gewonnen.

Betroffen sind auch Trassen des ehemaligen Güter- und Rangierbahnhofes, der ab 1890 in Betrieb ging, aber gegen 1977 bis 1980 mit der Eröffnung des Rangierbahnhofes Maschen seine Bedeutung verlor. Hier finden sich auch umfangreiche Altlasten, die vor einer erneuten Nutzung des Geländes saniert werden müssen. Hinzu kommt eine starke Belastung mit Kampfmitteln, das das Gelände in 2. Weltkrieg eines der Ziele alliierter Bomber war.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit sollte bei den anstehenden Maßnahmen so viel Bodenmaterial wie möglich wider verwertet und so wenig wie möglich entsorgt werden. Das und die bei derart komplexen Projekten immer vorhandenen Unsicherheiten ließen das Bodenmanagement ziemlich komplex werden.

Akkreditierung der Probenahme – Fluch oder Segen?

ITVA Altlastensymposium 2019 Aschaffenburg
Podiumsdiskussion: Akkreditierung, Fluch oder Segen? Eigenes Foto

Das Thema Mantelverordnung und die damit eventuell verbundenen Veränderungen für die Probenahme waren hier im Blog ja schon Thema. Auch wenn die Mantelverordnung zur Zeit immer noch in Bearbeitung ist, das Thema Akkreditierung der Probenahme ist so aktuell eh. Stephan Simon vom Sachverständigenbüro Dr. Simon hielt hierzu einen Impulsvortrag. Dach dem aktuellen Regierungsentwurf zur Mantelverordnung vom03.05.2017 ist damit zu rechnen, dass Bodenprobenahmen nur von Sachverständigen im Sinne de §18 Bundes-Bodensschutzgesetz (BBodSchG) zu entwickeln, zu begründen und zu begleiten sind. Die Durchführung der Probenahme hingegen sollen Untersuchungsstellen durchführen, die nach DIN EN ISO/IEC 17020 oder DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert oder nach § 18 BBodSchG auf der Grundlage von Länderregelungen notifiziert sind. Das führte zu der Befürchtung, dass Gutachter auch mit langjähriger Erfahrung und hoher Fachkompetenz in Zukunft von Probenahmen ausgeschlossen werden könnten.

Natürlich ist die Probenahme extrem wichtig für die Qualität der späteren Analysen. Eine hohe Qualität der Probenahme sichert belastbare gutachterliche Bewertungen.

Allerdings werden Akkreditierung bzw. Notifizierung und die damit verbundene notwendige vollständige technische Ausrüstung (auch wenn man eigentlich nur einen Teilbereich abdeckt, und diese Ausrüstung daher nicht in vollem Umfang benötigt) gerade für kleinere Büros und Sondierunternehmen zu teilweise erheblichen finanziellen Mehraufwendungen führen. Wenn diese das auf die Dauer nicht leisten können, wird es eine Marktbereinigung zu Gunsten großer Unternehmen kommen, verbunden mit hohen Markteintrittshürden für Neugründungen. Auf der andren Seite wird die Begleitung der Probenahme durch eine (weitere) sachverständige Person auch für die Auftraggeber zu höheren Kosten führen.

Es werden daher dringend Kriterien für die Überprüfung der Qualifikation und Fähigkeiten gesucht. Hierzu gab es anschließend eine Diskussion mit Klaus Bücherl, dem Vorsitzenden des V 18 – Vereinigung der Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BbodSchG e.V., Dr. Felix Geldsetzer vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Peter Götzelmann von der Göztzelmann Consulting GmbH, Klaus Keese vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) und Nikolaus Steiner von der Anwaltskanzlei Steiner.

Auch dieses Jahr war die ITVA Jahrestagung wieder spannend und lehrreich für mich. Ich hoffe, auch im nächsten Jahr in Berlin dabei zu sein.

weitere Bilder der Vortragenden sind unter https://flic.kr/s/aHsmcycpHx zu finden

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

7 Kommentare

  1. Im Landkreis Altötting gibt es seit Jahren Probleme mit PFOA im Trinkwasser. Der Stoff wurde jahrzehntelang in einem nahegelegenen Chemiepark hergestellt und als Emulgator bei der Herstellung von Fluorpolymeren eingesetzt. Wenn nun, wie Sie schreiben, PFOA in die Stockholmer Konvention aufgenommen werden soll, was hat das dann für Auswirkungen im Hinblick auf die Festsetzung von Grenzwerten ect.?

  2. Zitat:

    Ziel ist es, die betreffenden Gelände in eine Park- und Freizeitanlage umzuwandeln.

    -> Ob die Leute den Park oder die Freizeitanlage als solche betreten würden, wenn man am Eingang ein Schild hinstellen würde, dass erklärt, das dieses Gelände einst extrem verseucht war und der Aufenthalt dort tödlich endete?

    Und wie wäre denn der Erhohlungseffekt, wenn die Leute das wüssten?

    Und kommt man sich nicht verarscht vor, wenn man solche Gebiete, die sicher nie wirklich wieder chemisch sauber gemacht werden können, den Menschen als Naherhohlungsgebiete anbieten tut?

    Sollte man nicht Mahnmale daraus machen – großen Zaun drumherum, alle 20 Meter das Schild, auf dem steht, das sich hinter dem Zaun durch menschliche Achtlosigkeit und Prunksucht verseuchtes Gelände befindet. Als Mahnmal dafür, dass die Erde nur eine begrenzte Rcource ist. Wo ja schon das Wort “Recource” falsch gewählt ist – aus dem falschen Wortschatz stammt. Sie ist Lebensraum – aber nur solnage, wie sie umwelttechnisch dazu geeignet ist.

    Wieviel Freizeitparks und Naherholungsgebiete stehen denn schon auf verseuchtem Gelände? Muß ich mir Gedanken darüber machen, wie verseucht einst die regionale Parkanlage einmal war?

    Man nimt einfach an, dass ein solcher Park die letzte Nutzung nur sein kein, weil darauf die Verweilzeit automatisch begrenzt ist. Normalerweise. Weil der Mensch ja normal 8 Stunden auf Arbeit ist und auch noch schlafen muß.

    • Das hat vermutlich kaum einen nennenswerten Effekt auf den Erholungswert. Warum sollte es auch? Und warum sollte deiner meinung nach der Aufenthalt auf dem sanierten Gelände tödlich enden? Solange der Pfad für die Aufnahme beim Menschen wirksam unterbrochen ist, besteht überhaupt keine Gefahr. Viele Deponien und sanierte Gebiete sind bereits heute als Freizeitgelände genutzt. das hängt auch nicht mit einer wie auch immer begrenzten Aufenthaltszeit zusammen. Mit verlaub, das ist doch Blödsinn!

  3. @ Gunnar Ries
    18. Juni 2019 @ 22:32

    Was soll denn diese Einlassung? Warum sollte es? Weil das Wissen um die ehemaligen “unreinheiten” das Erleben trübt.

    Und ausserdem steht da oben : einst…. tödlich endete. Einst….nicht das heute sanierte Gelände.

    Mit Verlaub: das ist doch naiv und ignorant.

    Ein solcherart “künstlicher Erholungsraum” findet sich heute üebrall in urbanen Räumen. Die Ideotie daran ist, dass Erholung dort nur eingeschränkt stattfindet. Ich habe es nie verstehen können, wie hunderte Menschen Erholung suchen, indem sie alle gleichzeitig einen künstlichen Naturraum aufsuchen. Das ist, wie wenn man zum Sommerski auf einer künstlichen Piste, überdacht und mit Kunstschnee gebaut…

    Und wenn dann noch das Wissen der einstigen toxischen Problematik dazu kommt, hört es für mich eigendlich komplett auf. Und die ganze Grenzwertphilosophie ist insich absurd.

    Aber der postmoderne Mensch ist offenbar soweit konditioniert, das ihm das Künstliche zur neuen Natur wurde.

    Schreiben sie doch mal über Müllberge, die zu Naherholungsparks wurden! Und wie diese “Objekte” wie Aliens in und um den Städten rumstehen.
    Und regen sie an, diese wieder abzuräumen und den Müll regelgerecht zu entsorgen.

  4. @ Gunnar Ries
    2. Juli 2019 @ 22:34

    Schauen sie sich einige Dokumentationen etwa von/mit Andreas Kieling an und sie werden es vielleicht erahnen können, wie das verstanden werden kann.

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