Verbalattacke

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Das menschliche Miteinander auf der Couch
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Don't feed the Troll

Tucholsky sagte einmal, wenn man in Deutschland einen guten Witz mache, sitze die ganze Nation „auf dem Sofa und ist beleidigt“.

Für eine kunstvolle Beleidigung bedarf es Sensibilität, Wortgewandtheit und Finger- spitzengefühl. Denn Beleidigungen sind in der Gesellschaft unerwünscht und erfüllen unter Umständen einen Straftatbestand.

Beispielsweise verhängen Gerichte für Schimpfwörter Geldbußen. „Fieses Miststück“ kostete bis zu 2500 Euro. Deutlich günstiger scheint man mit einem simplen „Armleuchter“ für ungefähr 250 Euro wegzukommen. Die Kombination aus „krankhaft“ und „dienstgeil“ kostete in der Vergangenheit bereits 800 Euro. Und diese originelle Beamtenbeleidigung wurde mit cirka 300 Euro geahndet: “Wo sind hier Polizisten? Ich sehe nur Eiernacken.“

Einen Unterschied in der Höhe der Geldbußen macht die Verwendung von „Sie“ bzw. „Du“. Der so genannte Duz-Zuschlag bei z.B. „Du Schwein“ schlägt noch mal mit cirka 1200 Euro zu Buche. Daher seien Sie höflich und wählen Sie das mit ungefähr 200 Euro kostengünstigere „Sie Schwein“.

Für eine wirksame Beleidigung innerhalb unseres geltenden Rechts muss man diffiziler vorgehen und die Feinheiten zwischenmenschlicher Kommunikation anzuwenden verstehen.

Beispiele (aus Fokus):
„Wenn Sie meine Frau wären, würde ich den Kaffee trinken.“
Eine Replik Winston Churchills auf eine Unterhausattacke der Sozialistin Bessy Smith; diese hatte gesagt: “Wenn Sie mein Mann wären, würde ich Ihnen Gift in den Kaffee tun.“

„Sie sind eine Übelkrähe“
Herbert Whner von der SPD provozierte 1970 im Bonner Bundestag den Berliner CDU-Kollegen Jürgen Wohlrabe mit einem Namenswitz.

Es gibt natürlich keine allgemeingültigen Listen. Das Gericht entscheidet aufgrund der Umstände und die Festlegung der Geldbuße ist letztlich Ermessenssache. Bei Beleidigung wird die Höhe der Strafe in Tagessätzen festgelegt, die einkommensabhängig sind. In der Regel werden für Beleidigungen 20 bis 30 Tagessätze berechnet.

Quelle:
Focus, "Lob des Giftpfeils", 17. September 2007, Nr. 38
Raeth, Hans G. (2007). "Kunst der Beleidigung"

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Veröffentlicht von

Katja Schwab ist Diplom-Psychologin, Kommunikations- und Verhaltenstrainerin, systemische Körperpsychotherapeutin und zur Zeit in Ausbildung zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeutin.

1 Kommentar

  1. Beleidigungen

    Ich bin so gar nicht Deiner Meinung. Meine Wertmassstäbe sind aber ganz und gar anders als Deine. Ich fühle mich angegriffen von Dir. Fliehen kann oder will ich nicht als kämpfe ich – und jetzt und heute gewinne ich auch. Später am Gericht – zieht man mich zur Rechenschaft – aber das hat nichts mehr mit uns zweien persönlich zu tun.
    Viele Beleidigungen werden gegenüber völlig unbekannten Personen ausgesprochen. Die Politesse, die einen Strafzettel anhängt wird ob dieser kleinlichen Tat tituliert. Vorher sahen wir die Dame niemals im Leben. Unser Chef, der uns seit Jahren dehmütigt bringt das Fass zum überlaufen und erfährt unsere Verbalattacke. Das sind zwei völlig verschiedene Baustellen.
    Bei der Politesse empfehle ich: löse erst das emotionale Problem (die macht nur ihren Job), dann das sachliche Problem. Wie schaffe ich es dass sie diesen unsäglichen Strafzettel zurückzieht? Ja, und wenn Sie wissen wollen wie sie das schaffen, dann überlegen Sie was sie tun würden wenn Sie auf der anderen Seite des Quittungsblockes stehen würden.
    Bei dem Beispiel mit dem Chef sieht die Sache ganz anders aus. Das Verhältnis ist festgefahren, geprägt von Jahrelangen Auseinandersetzungen, aber eben stillen, unausgesprochenen Konflikten. Was tun: http://www.dpast.de/emotionP.htm
    Dieter Past
    PS.: Man darf mir auch eine Mail schreiben, ich antworte.

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