Asbest – wie ist die Situation in Deutschland?

Warnschild "Achtung Asbest" und Person im Schutzanzug

Asbest war ja mal eine Wunderfaser. Er ist relativ beständig gegen Säuren, hält Feuer relativ gut aus und hat eine hohe Zugfestigkeit. Außerdem hat er noch die angenehme Eigenschaft, elastisch und zu Textilien webbar zu sein. Und als Sahnehäubchen ist die vielseitige Mineralfaser auch noch extrem tödlich. Wird die Faser eingeatmet und gelangt sie in unser Lungengewebe, so kann sie dort zu schweren Entzündungen führen, die von Asbestose bis hin zum Mesotheliom führen können. Letzteres ist ein Krebs des Bauch- und Rippenfells, der eigentlich immer innerhalb kurzer Zeit zum Tode führt.

Achtung, Asbest!

Asbest, die Wunderfaser

Bis zu ihrem endgültigen Verbot 1993 wurde Asbest in Deutschland sehr vielfältig eingesetzt wie vermutlich kein anderer Werkstoff. Alleine in den Boomjahren zwischen 1950 und 1990 wurden in der alten Bundesrepublik gut 4,35 Mio. Tonnen (DDR 1,4 Mio. T.) Asbest verbraucht und daraus mehr als 3000 verschiedene Produkte hergestellt.

Da Deutschland über keine abbauwürdigen Asbestvorkommen verfügt, wurde die gesamte Menge an verbrauchtem Asbest importiert. Der Hauptanteil hiervon war mit ca. 96 % Chrysotil. Krokydolith und Amosit folgten weit abgeschlagen mit 3 bzw. 1 %. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch in den alten Bundesländern lag bei ca. 1 kg Asbest pro Jahr, für die DDR wurde er sogar mit 2,8 kg/ Jahr angegeben.

Die hauptsächliche Verwendung lag im Bereich der Baustoffe und der bauchemischen Produkte, der größte Teil wurde für die Herstellung von Asbestzement verbraucht, ca. 73 % für die Bundesrepublik, für die DDR ca. 80 % des importierten Asbests. Ausgehend von zusammen ca. 5,7 Mio. Tonnen Asbest wurden (bei ca. 10 Massen% Gehalt) so rund 4,3 Mio. Tonnen Asbest zu gut 43 Mio. Tonnen Asbestzement verarbeitet.

Alle diese Produkte wurden auch gerne in den Gebäuden verbaut, die in diesem Zeitraum gebaut oder umgebaut wurden. Und hier finden wir sie heute immer noch häufig. Und es gibt immer wieder Hinweise, dass auch noch bis in die Mitte der 1990´er Jahre und später asbesthaltige Produkte verbaut wurden.

Bereits vor dem Verbot, aber auch im direkten Anschluss daran fanden viele von breiter Öffentlichkeit begleitete Asbestsanierungen statt. Die mittlerweile in dieser Hinsicht eingetretene Ruhe sollte aber nicht zu dem Schluss veranlassen, hier sei das Problem auch nachhaltig beseitigt. Man braucht ja nur mal mit einigermaßen offenen Augen durch ein beliebiges Siedlungsgebiet oder Gebäude gehen. Allenthalben begegnen uns hier immer noch asbesthaltige Produkte, seien es Fassadenplatten, Bodenbeläge, deren Kleber, in elektrischen oder brandschutztechnischen Einrichtungen oder die sogenannten verdeckten Asbestprodukte wie Spachtelmassen oder Dünnbettkleber für Fliesen.

Verboten, aber noch benötigt

Nun gilt ja eigentlich das Verbot, Asbest zu verwenden oder damit hergestellte Produkte herzustellen und die damit hergestellten Produkte in Verkehr zu bringen (Artikel 67 in Verbindung mit Anhang XVII Nr. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Allerdings gilt das Verbot nicht absolut. Bevor jetzt aber allgemeine Panik ausbricht, es gibt eine (!) Ausnahme, welche die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten treffen können. Sie betrifft eine sehr spezielle Anwendung. Für bestehende Elektrolyseanlagen (Stichtag: 1. Dezember 2010) der Chloralkaliechemie dürfen nach wie vor chrysotilhaltige Diaphragmen verwendet werden.

Die Ausnahme gilt bis zum Juli 2025 oder bis die Nutzungsdauer der Anlagen abgelaufen ist, oder bis asbestfreie Alternative zur Verfügung steht und deren Verwendung keine unzumutbare Härte bedeutet. Die Mitgliedsstaaten, die von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen, müssen der Europäischen Kommission darüber Bericht erstatten, inwieweit diese Alternativen bestehen, und was sie zu deren Entwicklung unternehmen. Gleiches gilt für das Datum, bis zu dem die Ausnahme bestehen soll, und welche Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Arbeitskräfte in den betroffenen Anlagen besteht. Im Jahr 2007 wurden zu diesem Zweck immer noch 54 Tonnen Asbest importiert.

In Deutschland betrifft die Ausnahmeregelung zwei Werke, Solway Solvay* (Rheinberg) und DOW Chemicals in Stade. Solway  Solvay hat nach einer Testphase Chrysotil durch Polyamidfasern ersetzt, hingegen zeigte sich die Lage bei der DOW komplizierter. Die Alternativen zeigten sich hinsichtlich der Energieeffizienz deutlich unterlegen. Aber auch hier laufen Versuche, die, so sie erfolgreich sind, im Zeitraum zwischen 2015 und 2025 zu einem Austausch der asbesthaltigen Diaphragmen führen soll.

*Die Schreibweise, _Solway_, wie sie sich im Nationalen Asbestprofil findet (S 21) ist falsch, laut Internetauftritt heißt die Firma Solvay. Dank an Hartmut Gröschel für den Hinweis.

Asbest, die krankmachende Faser

Das Interessante an der Sache ist eigentlich, dass das Wissen um Asbest-bedingte Krankheiten nicht neu ist. Bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ist man der Sache auf der Spur, und bereits 1936 wurde in Deutschland die Asbestose als „schwere Asbeststauberkrankung“ in die „dritte Verordnung über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf Berufskrankheiten“ aufgenommen und 1942 Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose offiziell in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt.

Wie genau die Fasern aber die Krankheit auslösen, blieb noch längere Zeit undeutlich. Im Jahr 1972 wurde die Hypothese aufgestellt, dass hinreichend lange und vor allem dünne Fasern eine krebserzeugende Wirkung in der Lunge haben könnten. Seither ist die Faserhypothese in zahlreichen Tierversuchen hinreichend belegt worden. Das gilt im Übrigen nicht nur für Asbest, sondern für alle biopersistenten Fasern mit einer lungengängigen Geometrie.

Wissen um die Gefährlichkeit ist das eine, Handeln oftmals eine ganz andere Sache. Das zeigt sich auch beim Thema Asbest sehr deutlich. Zwar wurden bereits 1940 erste Maßnahmen zur Vermeidung einer Exposition gegenüber Asbest getroffen, und in den 1950´er Jahren wurden Messungen an Asbest-belasteten Arbeitsplätzen durchgeführt. Aber erst 1972 folgten die ersten Schutzvorschriften.

Die Erkenntnis, dass auch ein kontrollierter Umgang mit Asbest nicht zu ausreichender Sicherheit führt, dauerte noch lange. Erst 1993 kam es in Deutschland zu einem Verbot der Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten (mit Ausnahmen, siehe oben). In der Folge konnte ein Ausstieg bis zu einem Totalverbot 1995 eingeleitet werden. In der EU hatten die Staaten sogar bis 2005 Zeit, Beschränkungen für die Verwendung und das Inverkehrbringen einzuführen. Zumindest für die Schweiz, die bereits 1990 ein Verbot einführte, ist die Verzögerung durch die Arbeit der Asbestlobby belegt.

Auch in Deutschland wurde die Möglichkeit eines vollständigen Verzichts auf Asbest Ende der 1980´er Jahre vielfach in der Industrie noch sehr skeptisch gesehen. In der Perspektive sah man sich erst in ferner Zukunft, ab dem Jahr 2000 dazu in der Lage.

Folgen des Asbest-Ausstiegs

Zunächst waren bei einem so zeitigen Asbest-Ausstieg weitreichende wirtschaftliche Folgen für die beteiligten Industrien befürchtet worden. Das hören wir ja auch heute immer wieder bei entsprechenden Diskussionen. Es bleibt aber festzustellen, dass diese negativen Folgen so nicht eintraten. Im Gegenteil, die Vorreiterrolle Deutschlands hat der betreffenden Industrie hier wohl sogar einen Wettbewerbsvorteil verschafft, zumindest den Herstellern von Asbestersatzstoff-Produzenten. Ähnliches gilt auch für die Mineralwollindustrie, die vor einem ähnlichen Problem stand und dies durch die Entwicklung biolöslicher Mineralfasern löste.

Asbest-bedingte Berufskrankheiten

Für die Bundesrepublik ist auch nach all den Jahren des Verbotes die Wirkung der ehemaligen Wunderfaser immer noch zu beobachten. Bis 2009 zeigte z.B. die Zunahme der Mesotheliomfälle einen fast linear steigenden Verlauf. Auch heute noch kommen pro Jahr rund 1000 neue Fälle hinzu, rund 1400 Menschen sterben pro Jahr an dieser für Asbest typischen Form des Lungenkrebses. Im Jahr 2009 machten alleine die Asbest-bedingten Berufskrankheiten nahezu ein Drittel (420,9 Mio. € von 1,38 Mio. €) der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufskrankheiten aus. Und noch lange nicht alle Fälle werden als solche anerkannt. Für manche Menschen dauert der Anerkennungsprozess sehr lange. Oft zu lange, denn das Mesotheliom ist tödlich, es werden mediane Überlebenszeiten von 4 bis 12 Monaten beschrieben.

Die Anerkennung ist dabei nicht immer einfach, Fehler bei der Diagnose erschweren dies zusätzlich, sodass viele vergebens darum kämpfen. Schon eine vergleichsweise kurze Verzögerung ist oft fatal, da die Meisten bereits im Jahr nach der Diagnose versterben.

Auch aus diesem Blickwinkel erscheint es bemerkenswert, dass Asbest noch immer nicht weltweit geächtet ist. Viele Länder produzieren noch Asbest, selbst Kanada, das selber den Gebrauch von Asbest wohl nicht faktisch verboten hatte, aber stillschweigend die öffentlichen Gebäude hinsichtlich Asbestgehalten sanieren ließ, stoppte den Abbau erst 2012.

Und um die Sache vollkommen kompliziert zu machen, ist Asbest ja auch ein natürlich vorkommendes Mineral und wird nicht künstlich hergestellt. Das bedeutet, auch in natürlichen Gesteinen kommen die als Asbest bekannten Minerale vor, und die aus ihnen hergestellten Produkte sind nicht kategorisch verboten, jedoch streng reglementiert. So dürfen nach der Chemikalienverbotsverordnung noch Produkte in den Verkehr gebracht werden, wenn ihr Asbestgehalt 0,1 Massen% nicht übersteigt.

Gefahr durch Asbest

Auch wenn Asbest ein Gefahrstoff ist, alleine das Vorhandensein von Asbestprodukten stellt keine Gefahr dar. Erst wenn sich aus diesen Asbestfasern lösen und schließlich in die Lunge gelangen, richten sie Schaden an. Ein Umstand, dem man 1996 bei der Verfassung der sogenannten Asbestrichtlinie (Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden) Rechnung trug. Nun ist seit der Veröffentlichung dieser Richtlinie schon ein klein wenig Wasser die Flüsse heruntergeflossen und diese Richtlinie eigentlich fällig für die Überarbeitung.

Da wäre zum einen die Einteilung der Asbestprodukte in festgebunden oder schwach gebunden nach ihrer Rohdichte. Unter 1000 kg/m³ gelten sie als schwach gebunden, darüber als fest. Als Ausnahmen wurden schon damals die in der DDR hergestellten Leichtbauplatten Baufatherm, Sokalit und Neptunit aufgeführt. Mir würden da noch einige vergleichbare Produkte einfallen, bei denen die Asbestfasern deutlich schlechter gebunden sind als beispielsweise in Fensterkitten oder Bitumenklebern, die aber, soweit ich weiß, eine Rohdichte über 1000 kg/m³ haben. Hier wäre vermutlich eine sinnvollere Einteilung zu finden, die sich am Faserfreisetzungspotential orientiert.

Das würde sicher auch hinsichtlich der Alterung vieler Asbestprodukte sinnvoll sein. Mögen die vielleicht einmal fest gebunden sein, können Alterung, Verwitterung oder Abnutzung hier sicher zu einem höheren Freisetzungspotential führen. Man darf ja nicht vergessen, dass die meisten Asbestprodukte eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahre haben sollten. Wenn man nun bedenkt, dass der Zeitpunkt des Asbestverbotes 1993 war, kann man sich problemlos vorstellen, wie lange die gängigen Asbestprodukte in der Nutzung sind. Da kann die Verwitterung selbst einem Asbestzementdach oder einer Fassade recht übel mitspielen. So manche Platte, die mir in die Finger kommt, macht da einen recht bedenklichen Eindruck. Und auch Bodenbeläge wie die typischen Floorflex-Platten werden mit der Zeit brüchiger.

Die größte Gesundheitsgefahr besteht, wenn asbesthaltige Produkte bearbeitet werden, denn dabei spielt es eigentlich überhaupt keine Rolle, ob es sich gemäß der Asbestrichtlinie um fest- oder schwachgebundene Produkte handelt. Eigentlich sollte so etwas ja nicht vorkommen, denn außer den sogenannten ASI-Arbeiten (Abbruch, Sanierung und Instandhaltung) sind Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien verboten.

Doch hier hat die Sache einen Haken: Oft genug ist nicht bekannt, dass die gerade bearbeiteten Materialien Asbest enthalten. Denn während vielleicht die Meisten noch eine Faserzementplatte erkennen und um ihren Asbestgehalt wissen, wird es schon bei den Bodenbelägen wie Floorflex Platten, Bitumenklebern oder gar den sogenannten verdeckten Asbestprodukten wie Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber sehr dünn. Zumal, besonders bei dem letzteren Asbest zwar vorkommen kann, aber eben nicht muss.

Hier kann tatsächlich nur eine Laboranalyse helfen. Und das sollte man schon im eigenen Interesse tun, bevor man beispielsweise die Kacheln von der Wand holt. Denn auch wenn die Fliesenkleber meist nur geringe Asbestgehalte aufweisen, so werden bei Bearbeitung derselben durchaus nennenswerte Faserlasten gemessen.

Erkrankungsrisiko

Auch wenn es wünschenswert wäre, ein Nullrisiko gibt es beim Asbest nicht. Man hört zwar immer wieder, dass bereits eine einzige Faser Krebs auslösen kann, hier wird aber ausgeblendet, dass wir einer Hintergrundbelastung von ca. 100 bis 150 Fasern pro m³Luft ausgesetzt sind.

Die Wahrscheinlichkeit, später eine von Asbest ausgelöste Krankheit zu bekommen, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Konzentration im bearbeiteten Material und ob der Asbest in eine Matrix eingebunden ist. Dabei spielt auch der Zustand der Matrix eine Rolle, ob diese zum Beispiel durch Verwitterung oder auch Feuer zerstört oder beschädigt wurde.

Ganz wichtig sind aber auch die nicht Material-gebundenen Faktoren wie die Art der Tätigkeit hinsichtlich der Freisetzung von Fasern sowie ihre Dauer respektive Häufigkeit. Hinzu kommen Umgebungsfaktoren wie Luftaustausch, oder ob die Tätigkeit im Freien oder in Innenräumen durchgeführt wurde.

Schlägt man zum Beispiel einen Nagel in ein elastisches Material mit hohem Asbestgehalt, so ist das Risiko wohl nur gering, vor allem wenn man es mit dem Schleifen oder Fräsen von einem Material vergleicht, das zwar nur einen geringen Asbestanteil hat. Man tut also immer gut daran, sein Risiko zu minimieren.

Asbest ist nach wie vor ein großer Killer. Wenn man die Todesfälle infolge von Berufskrankheiten betrachtet, so war es noch 2017 so, dass rund 32 % (828 Todesfälle) davon an einem Mesotheliom verstarben. Noch einmal 23 % (entspricht 601 Todesfälle) kamen durch Lungen- oder Kehlkopfkrebs, ausgelöst durch Asbest zu Tode. Zusammen mit der Asbestose (rund 7 % oder 174 Todesfälle) ist Asbest also immer noch für gut 63 % aller Todesfälle infolge von Berufskrankheiten verantwortlich. Und das, obwohl das Verbot schon so lange her ist. Auch hier zeigt sich die enorme Latenzzeit von Asbest-bedingten Erkrankungen, die auch mehr als 30 Jahre nach der Exposition auftreten können.

Hinzu kommt, dass sich die Zahlen nur auf anerkannte Berufserkrankungen beziehen. Da aber eine Asbestexposition auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit stattfinden kann, sei es im privaten Umfeld oder allgemein durch die Verwitterung asbesthaltiger Materialien ebenso wie unerkannte Exposition bei handwerklichen Tätigkeiten, ist die Rate der Asbest-bedingten Todesfälle vermutlich zu niedrig gegriffen.

So weist das Krebsregister für eine der hauptsächlich einer Asbestexposition zugeschriebenen Krebsarten, das Mesotheliom, eine etwa 30 % bis 50 % höhere Fallzahl auf als die registrierten Berufskrankheiten. Möglicherweise verbirgt sich hier die Dunkelziffer. Hinzu kommt, dass ein Mesotheliom auch durch sehr geringfügige Asbestexposition verursacht wer

BAUA 2020: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nationales Asbestprofil, 2020

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

5 Kommentare

  1. Hallo Herr Ries,

    ich finde Ihre gelegentlichen updates zum Thema Asbest hochgradig wichtig. Insbesondere wenn man sich die Zahlen zum Anteil bei den berufsbedingten Erkrankungen/Todesfällen anschaut, ist die aktuelle Situation tatsächlich immer noch erschreckend.

    Und da es offenbar einen erheblichen Anteil an nicht erkannten Fällen bei unbeteiligten Menschen gibt, ist die Überarbeitung der “Asbestrichtlinie” offenbar dringend geboten, auch gegen den Widerstand von lobbygesteuerten Versuchen, “alles so zu lassen wie es ist”. Das gilt hauptsächlich für Investoren, die ihren Gebäudebestand möglichst billig oder am liebsten gar nicht sanieren möchten.

    Danke für das permanente “Dranbleiben” an diesem Thema.

    • In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht auch auf die vielen Hausmeisterdienste hinweisen, für die es keine spezielle Ausbildung braucht, und die oft recht sorglos im Umgang mit asbesthaltigen Materialien sind, die sie „pflegen“ müssen. Ich verstehe echt nicht, warum man solche Tätigkeiten ohne ein Minimum an Sachkenntnis ausführen darf.

      • Ich würde es durchaus mit der Situation von Arbeitern in einem insbesondere (!) deutschen Schlachthaus vergleichen.

        Früher gab es in jedem größeren Gebäude festangestellte Hausmeister, die sowohl in spezielle Gefahren eingewiesen waren, als auch bei der Vergabe von Arbeiten an Fremdfirmen ein gewisses Mitspracherecht hatten.

        Wenn ich aber als Gebäudeverwalter eine Fremdfirma mit “hausmeisterähnlichen Tätigkeiten” beauftrage (weil das billiger ist als ein eigener Angestellter), müsste ich theoretisch bei einer Begehung der Einsatzstelle ein Protokoll anfertigen und unterschreiben lassen, in dem sämtliche möglichen Probleme genau bezeichnet werden. Wenn man das nicht ordentlich macht, lohnt es sich für beide Seiten in finanzieller Hinsicht, da die MitarbeiterInnen der ausführenden Firma nicht speziell geschult werden müssen. Und eine Unterrichtung über den Umgang mit asbesthaltigem Material ist halt deutlich aufwändiger als die Schulung z.B. für die Benutzung einer Leiter. 😉

        Und welcher Mitarbeiter einer Fremdfirma wird noch nachweisen können, dass die Krebserkrankung, die sich in den eigenen Atmungsorganen gebildet hat, auf die Inhalation von Asbestfasern vor 30 Jahren bei der Tätigkeit der Fa. X, die im Auftrag der Fa. Y gehandelt hat, zurückführen läßt.

  2. Ein sehr schöner Artikel. Danke.
    Bei uns in Schweden ist das Thema leider sehr wenig diskutiert und wir haben auch gar keine systematische Arbeit mit Asbest in alten Gebäuden. Bei uns gibt es durchaus genutzte Industriegebäude in denen offene Warmwasserrohre mit Asbestschnur isoliert sind.
    Ein Riesenproblem ist Faserestrich in Industriegebäuden aus den 70 ern bis in die 80er. Kein Mensch ist sich hier bewusst, dass es irgenwie ungesund sein könnte mit einen Stapler da herumzufahren. Es hat mich unzählige telefonate gekostet, bis ich an der Uni Göteborg jemanden gefunden habe die mir zur Verwendung dieses Asbestestrichs Details mitteilen konnte. Das Problem hier ist auch nicht nur Asbest, sondern auch Cadmium. Alle Betriebe mit diesem roten Estrich haben in ihrem Wischwasser Cadmiumgehalte die die Entsorgung als Sondermüll notwendig machen.
    Der Artikel motiviert mich gerade das Problem konkret anzugehen. Ich hab vor geraumer Zeit schon mal Proben aus drei Betrieben genommen die bei mir langsam einstauben (selbstverständlich in diffusionsdichten Beuteln verpackt).
    Ist also an der Zeit die mal mit an die Uni zu nehmen. Erstaunlich wie so etwas im Alltag der Geologie untergehen kann.

  3. Danke für den Hinweis, dass Produkte den Asbestgehalt von 0,1 Massen% nicht übersteigt dürfen. Ein Kollege hat durch einen glücklichen Zufall Asbest bei mir im Keller festgestellt. Hoffentlich finde ich bis morgen einen zuverlässigen Ansprechpartner für die Asbestsanierung.

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