#IchBinHanna-Vorschlag ins Parlament!

BLOG: Über das Wissenschaftssystem

Betrachtungen von Menschen und Strukturen in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
Über das Wissenschaftssystem

Kürzlich haben die Initiator*innen von #IchBinHanna einen eigenen Vorschlag zur Reform des WissZeitVG vorgestellt. In diesem Blogbetrag erfolgt eine kurze Vorstellung und Bewertung ihres Vorschlages: Ich finde, sie werfen in ihrem Vorschlag (siehe https://www.jmwiarda.de/2022/07/06/ein-gesetz-das-sich-ehrlich-macht/)  die richtigen – grundsätzlichen – Fragen auf. Und ich finde ihren Vorschlag, den Geltungsbereich des WisszeitVG und dies mit der Schaffung von Mindeststandards künftig allein auf die Promotion zu beschränken, absolut richtig. Das ist zwar für das deutsche Wissenschaftssystem geradezu ein radikaler Vorschlag, denn damit würde künftig für Promovierte bzw. Postdocs im Grundsatz das im “Rest” der deutschen Arbeitswelt geltende (und funktionierende) Arbeitsrecht anzuwenden sein. Dies wäre übrigens m.E. prinzipiell sogar durchaus auch mit den Vorschlägen (bzw. in Berlin: Gesetzesregelungen) vereinbar, denjenigen, die nach der Promotion in der Wissenschaft bleiben wollen, mit so etwas wie einer  Entfristungs-Zielvereinbarung (z.B. als Anlage zu einem zunächst auf 2 Jahre befristeten Postdoc-Vertrag) zugleich die Perspektive auf eine unbefristete Stelle zu eröffnen.

Ziele müssen dem Zeitraum angemessen und realistisch in dieser Zeit erfüllbar sein

Allerdings müssten die zu vereinbarenden Ziele dann dem Zeitraum von 2 Jahren angemessen und realistisch in dieser Zeit erfüllbar sein, wofür sich aber bei entspr. Willen Beispiele finden ließen (z.B. einen DFG-Antrag oder anderen Drittmittelantrag bzw. entspr. Publikationen oder [technische] Verfahrensentwicklungen von Anfang bis Ende konzipieren, erstellen und einreichen). Dies ist zudem vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich die betr. Promovierten bereits bis zu 6 Jahre lang in der Promotionszeit bewähren mussten (was übrigens nach wie vor weit über die sonst im deutschen Arbeitsrecht zulässige Probezeit hinausgeht, aber dies finde ich an dieser Stelle i.O.). Ich würde sogar im Zusammenhang mit einer solchen Beschränkung des WissZeitVG auf die Promotion zugleich (noch einmal verstärkt) fordern wollen, die Qualitätssicherung der deutschen Promotion deutlich zu verbessern, indem z.B. endlich die Trennung von Betreuung und Bewertung angegangen wird. 🙂
 
Ansonsten ist m.E. den Initiator*innen von #IchBinHanna in der Argumentation für ihren Vorschlag zur Reform des WissZeitVG zuzustimmen, dass die wissenschaftliche Ausbildung mit der Promotion abgeschlossen ist, denn die Promotion ist der letzte akademische Abschluss, der auch für Tätigkeiten außerhalb des Wissenschaftssystems qualifizieren kann, und die höchste Stufe im Deutschen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse. Ich würde dies Argument sogar noch stärken wollen, indem ich hierzu auch auf den Europäischen Qualifikationsrahmen verweise; und indem ich auf die bessere Anschlussfähigkeit und die dann mögliche höhere Attraktivität für internationale Forschende verweise. 

Übergangsregelungen für jetzt im Wissenschaftssystem befindliche Postdocs nötig

An einer Stelle muss ich jedoch deutlich Bedenken anmelden, wobei ich nicht weiß, ob dies von den Initiator*innen von #IchBinHanna bereits mitbedacht wurde, aber aus Platzgründen wieder entfallen musste: Wenn etwas in der Richtung ihres Vorschlags umgesetzt würde, bräuchten wir – ähnlich wie es die Berliner Rektor*innen und Präsident*innen in ihrem Interesse für das novellierte BerlHG erfolgreich forderten – großzügige Übergangsregelungen für die jetzt im Wissenschaftssystem befindliche Postdocs, damit hier nicht evtl. noch eine Lost Generation entstünde. Aber darum könnte man sich dann ja noch genügend kümmern, wenn sich der #IchbinHanna-Vorschlag in der parlamantarischen Diskussion befindet – was ich ihm sehr wünschen würde.

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Dr. René Krempkow bloggte zunächst seit 2010 bei den academics-blogs, nach deren Einstellung zog er zu Scilogs um. Er studierte Soziologie, Kommunikationswissenschaft und Psychologie an der Technischen Universität Dresden und der Universidad de Salamanca. Nach dem Studium baute er zunächst am Institut für Soziologie, dann im Kompetenzzentrum Bildungs- und Hochschulplanung an der TU Dresden u.a. eine der ersten hochschulweiten Absolventenstudien in Deutschland auf und erarbeitete den ersten Landes-Hochschulbericht Sachsen. Nach seiner Promotion 2005 zum Themenbereich Leistungs- und Qualitätsbewertung an Hochschulen arbeitete er am Institut für Hochschulforschung Wittenberg am ersten Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) mit. Danach war er im Rektorat der Universität Freiburg in der Abteilung Qualitätssicherung tätig, wo er die Absolventen- und Studierendenbefragungen leitete und eines der ersten Quality Audits an einer deutschen Hochschule mit konzipierte. Von 2009 bis 2013 leitete er am iFQ Bonn/Berlin (jetzt Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung - DZHW) ein bundesweites Projekt zur Analyse der Wirkungen von Governance-Instrumenten (v.a. Leistungsorientierte Mittelvergabe an Hochschulen) und arbeitete im Themenbereich wiss. Nachwuchs und Karrieren mit. Anschließend koordinierte er im Hauptstadtbüro des Stifterverbandes u.a. das Projekt zur Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und den Gründungsradar; sowie an der HU Berlin u.a. ein hochschulweites Projekt zur Kompetenzerfassung, sowie Sonderauswertungen der hochschulweiten Absolventenstudien. Derzeit ist er an der HTW Berlin im Curriculum Innovation HUB im Bereich Wirkungsanalysen und Evaluation tätig, sowie an der IU - Internationale Hochschule. Er berät seit etlichen Jahren Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Ministerien. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Leistungs- und Qualitätsbewertung an Hochschulen; Akademische Karrieren und Nachwuchsförderung; Indikatorenentwicklung, Evaluationsforschung; Hochschul-, Wissenschafts- und Bildungsforschung.

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