Chronologs im Dienste der Wissenschaft: ein Experiment beginnt
BLOG: un/zugehörig
Die aberwitzige Geschichte über mich als Volksverhetzer (zumindest in den Augen der Polizei).
Ein Thema, mit dem ich mich hier ab und zu befasse, ist die Schnittstelle zwischen Recht, Geschichte und Demokratie. Im Mittelpunkt gestanden ist hier mehrmals die Kriminalisierung der Holocaustleugnung an sich, die ich bekanntermaßen kritisiere. Dazu gehört auch dieser Beitrag vom September. Wichtig für die letzten Entwicklungen, über die ich hier berichten möchte, ist der letzte Absatz:
Ich frage mich übrigens, wie weit der Staat mit diesem Schwachsinn gehen würde. Würde der Staat auch den Sohn eines Holocaustüberlebenden wie mich anklagen, wenn ich hier schreiben würde, dass es den Holocaust nicht gegeben hätte? Da bin ich schon irgendwie neugierig. Also schreibe ich das mal: “Den Holocaust hat es nie gegeben”. So, jetzt habe ich das geschrieben. Ich trage die volle Verantwortung für diesen Satz. Wenn der Staat sich bei mir meldet, werde ich hier darüber berichten, sobald ich aus der Haft entlassen werden würde.
Erst vor ca. zwei Wochen habe ich hier dazu ein kleines Follow-Up geschrieben:
Übrigens hat sich bei mir nach dem Text vom September einer gemeldet und angekündigt, er werde mich wegen des letzten Absatzes anzeigen. Ob er das getan hat, weiß ich nicht, aber die (Sitten-?) Polizei hat mich bislang dankenswerterweise in Ruhe gelassen.
Ob Zufall oder nicht, habe ich heute in meinem Briefkasten eine Überraschung gefunden, nämlich einen Brief vom Polizeipräsidenten in Berlin. Darin eine “Vorladung als Beschuldigter” wegen “Volksverhetzung” (ich schwöre, dies nicht ausgedacht zu haben!). Mehr steht auf der Papier nicht, also habe ich bei der zuständigen Dienststelle angerufen, zunächst mit der Vermutung, es hätte mit dem Film “Apartment in Berlin” zu tun. Der Polizist auf der anderen Seite der Leitung war sehr nett und freundlich, aber leider nicht derjenige, der mich verhören will. Nichtsdestoweniger wusste mein Gesprächspartner, worum es geht – anscheinend hat sich meine “Straftat” schon rumgesprochen. Also erklärte er mir, es geht um den oben verlinkten Text vom September.
Nun geht also das Experiment von der Theorie erstmals in die Praxis über. Damit wird es auch erst recht interessant – gewissermaßen geht hier der Traum jedes Denkers in Erfüllung. Ich gehe davon aus, dass mir nach dem Termin eh klar sein wird, wie die Polizei ihr Vorgehen versteht und begründet – also bietet gerade dieser Zeitraum (zwischen der Vorladung aber noch vor dem Termin) die Möglichkeit, über diese Schnittstelle von Recht und Geschichte noch einmal zu reflektieren – diesmal realer als früher.
Aus akademischer und journalistischer Sicht stellt sich erst mal eine grundsätzliche Frage: Womit begründet der Staat den “Straftatbestand”, also was genau wird hier als Straftat wahrgenommen? Wird hier eine Meinung zum Thema Holocaust kriminalisiert? Wohl kaum, denn damit würde sich jedes Gericht lächerlich machen, das dem Sohn eines Holocaustüberlebenden zu unterstellen versuchen würde, er kennte sich mit der Geschichte nicht aus. Vielleicht stützt sich also die Polizei auf die Äußerung an sich, also quasi auf die rein sprachliche Verbindung von “Holocaust” und “hat es nicht gegeben”? Diese Variante haben wir schon vor einem Jahrzehnt erlebt, und zwar anlässlich der von Lea Rosh ausgehenden Kampagne für das Holocaust-Denkmal in Berlin.
Eine wiederum andere Frage ergibt sich aus dem Tatvorwurf. Inwiefern stellt der Satz “den Holocaust hat es nicht gegeben” eine Volksverhetzung dar? Damit sind wir an dem Punkt, den ich hier in den älteren Texten schon besprochen habe. Ganz abgesehen von der Frage, ob man überhaupt gegen sich selbst verhetzen kann, haben wir es hier ja mit einer Behauptung über die Vergangenheit zu tun, nicht mehr und nicht weniger. Wie jede bloße Behauptung kann sie ganz falsch, ganz richtig oder irgendwo dazwischen sein. Meine durch Familie, Sozialisierung und Bildung bedingte, persönliche Perspektive auf die Vergangenheit spielt hier keine Rolle, denn es geht ja darum, den Tatbestand an sich zu analysieren. Und wenn ich mich philosophisch anstrenge, fällt mir sogar eine Interpretation ein, nach der ich der Aussage “den Holocaust hat es nicht gegeben” tatsächlich zustimmen könnte, nämlich die begriffshistorische Hinsicht. Denn in Nazi-Deutschland kannte noch keiner die Bezeichnung “Holocaust” im heute üblichen Sinne, damals war es nur ein griechisches Wort aus dem Pentateuch, das ein bestimmtes Brandopfer bezeichnete. Begriffshistorisch stimmt es also, dass es unter dem Nazi-Regime keinen Holocaust gegeben hat, sondern eher eine Judenverfolgung und -vernichtung. Da steht es um den Begriff “Holocaust” genauso wie um den Begriff “Amerika”: Natürlich wurde 1492 nicht Amerika entdeckt, sondern das, was erst später als “Amerika” bezeichnet werden sollte. Somit kommen wir zu der Frage zurück: Inwiefern kann die Aussage “den Holocaust hat es nicht gegeben” wirklich Volksverhetzung darstellen?
Packen wir die Frage “talmudisch” an: Nehmen wir an, diese Aussage stellt tatsächlich eine Volksverhetzung gegen mich und meinesgleichen dar. Selbst unter dieser Annahme zeigt sich die Sache nicht weniger kompliziert, denn in dieser Aussage steht z. B. noch nicht fest, welcher Holocaust gemeint ist. Erst vor kurzem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der armenische Holocaust sehr wohl geleugnet werden darf (darüber habe ich hier geschrieben). Der Tatbestand der Volksverhetzung könnte folglich nicht für jeden Holocaust geltend gemacht werden, sondern nur für einen ganz spezifischen, den jüdischen. Diese Spezifisierung ist jedoch in der Aussage, aufgrund deren mir Volksverhetzung vorgeworfen wird, nicht enthalten. Der spezifische Sinn kann allenfalls hineininterpretiert werden, sodass sich die Frage stellt, wer die Deutungshoheit über Sprache und Begriffe besitzt. Damit berührt das Strafrecht, das eine Behauptung über die Vergangenheit kriminalisiert, auch schon den Bereich der Hermeneutik bzw. der Literaturwissenschaft. Ist die Deutung von “Holocaust” als “jüdischer Holocaust” zwingend notwendig? Und wenn ja, warum? In wessen Lesart? Und wer darf über die “gültige” Lesart entscheiden?
Auf einer andere Ebene könnte man das als “Gesinnungsdelikt” einstufen. Auch wenn man mir nicht vorwerfen kann, den Holocaust geleugnet zu haben, könnte man über mich sagen, dass ich der Meinung bin, dass die Holocaustleugnung nicht bestraft werden dürfte. Diese Position habe ich hier öfter vertreten: Rein persönlich bin ich zwar der Meinung, dass es den Holocaust gegeben hat und die Erde um die Sonne kreist, aber ich plädiere dafür, dass man in einer Demokratie auch das Gegenteil davon behaupten dürfen sollte, so dumm die gegenteilige Behauptung auch klingen mag (und solange dies kein Aufruf zu Gewaltausübung ist). Sollte dies tatsächlich die Denkweise der Polizei sein, würde es bedeuten, dass der Tatbestand der Volksverhetzung darin besteht, dass ich die jetzige Rechtslage kritisiere. Wenn aber schon die Kritik an der gültigen Rechtslage kriminalisiert wird, kann von Demokratie keine Rede mehr sein. Es ist also höchst unwahrscheinlich, dass die Polizei so argumentieren wird, aber theoretisch kann man es nicht ausschließen.
Bei alledem wirft mir der gute Bürger in mir etwas ganz anderes vor: Warum, um Himmels willen, befasst sich unsere Polizei mit solchen Spielchen und nicht mit echten Delikten, an denen es ja auch nicht fehlt? Mit diesem Experiment halte ich ja irgendeinen oder vielleicht sogar mehrere Polizisten davon ab, etwas Sinnvolles zu machen. Aber dann denke ich mir: Der einzige Grund für diese Verschwendung polizeilicher Zeit und Arbeitskraft ist ja die Rechtslage, die es der Polizei von vornherein ermöglicht, mir in so witziger, aber tatsächlicher Weise Volksverhetzung vorzuwerfen. Verantwortlich ist also der Gesetzgeber. Außerdem bin ich nicht zur Polizei gegangen, sondern die Polizei hat sich an mich gewandt und dieses Spiel begonnen, darum ist mein Gewissen rein, wenn dadurch ein Beamte weniger sich mit wahren Kriminellen befasst.
Der Termin mit dem Polizisten soll nächste Woche stattfinden. Natürlich berichte ich danach über den Gesichtspunkt der Polizei. Ich bin gespannt zu erfahren, ob es sich um einen der oben geschilderten Ansätze handeln wird oder vielleicht doch um eine andere Interpretation, die mir noch nicht eingefallen ist.
Als langjährige Leser des lawblog wissen wir, dass wir dort gar nicht zu erscheinen brauchen [1]. Etwas anderes gilt, wenn die Staatsanwaltschaft uns einlädt [2]. Wenn wir hingehen, dann tun wir das ausschließlich mit einem Anwalt. Allerdings wählen wir nur einen, der sich mit den Finessen der Bevollmächtigung wirklich auskennt [3].
Die Volksverhetzung ist in http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html geregelt. Bei der von Ihnen getätigten Äußerung wird vermutlich in Richtung des Absatz 3 ermittelt:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Nein. Auch nicht die bloße Äußerung derselben. Sie müssen, um den Tatbestand zu erfüllen, dies schon in der angegebenen Weise tun, also so, dass dadurch der öffentliche Frieden gestört werden kann.
Warum sollten Abkömmlinge von Überlebenden des Holocaust von der Strafverfolgung ausgenommen sein? Einer Schlagzeile „Jude leugnet Holocaust“ [4] steht aber vermutlich eher im Wege, dass Sie nicht richtig leugnen, weil Sie den leugnenden Satz ja deutlich sichtbar nur in einem distanzierenden Kontext präsentieren.
[1] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/07/26/er-ist-nicht-erschienen/
“Die Vorladung der Kriminalpolizei ist nicht mehr als eine Einladung. NIemand ist verpflichtet, ihr nachzukommen. Was übrigens auch für Zeugen gilt. Die Polizei hat keine Möglichkeit, Beschuldigte, bei denen keine Haftgründe vorliegen, oder Zeugen zum Erscheinen auf der Wache zu zwingen. Oder gar dazu, etwas zu sagen.”
[2] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/05/06/ein-spielchen/
“Vielleicht habe ich mich da irgendwo missverständlich ausgedrückt. Denn die Annahme des Mandanten ist falsch. Wenn er der Staatsanwaltschaft die kalte Schulter zeigt, kann er ordentlich Ärger kriegen. Zum Beispiel zwangsweise vorgeführt werden.”
[3] http://verteidiger.wordpress.com/
“Seit Jahren weise nicht nur ich darauf hin, dass die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht in Strafverfahren und Bußgeldverfahren einen schweren anwaltlichen Kunstfehler darstellt, weil dadurch dem Mandanten konkrete prozessuale Chancen verbaut werden.”
[4] http://www.google.de/search?q=%22Jude+leugnet+Holocaust%22
Danke, ein ziemlich exzellenter Kommentar 🙂
1. Meinen Sie das mit dem Anwalt im Ernst?
2. “Bei der von Ihnen getätigten Äußerung wird vermutlich in Richtung des Absatz 3 ermittelt”, um dieses Wort, Leugnung, geht es in dieser “Serie” von Texten von Anfang an. Hier ging es um die Frage, wie sich diese “Leugnung” konkretisiert. Gilt das Wort an sich? Gilt die Meinungsäußerung? Gilt die Meinung im Zusammenhang der Person, also nicht der Wortlaut, sondern “wie er gemeint war”? etc. Darauf kommen wir noch unten in 4) zu sprechen.
3. Natürlich wird hier die Meinungsäußerung kriminalisiert. Scheinbar zwar nicht unter allen Umständen, sondern nur unten manchen, aber immerhin kriminalisiert. Außerdem ist die Formulierung “dass dadurch der öffentliche Frieden gestört werden kann” wirklich alles andere als klar. Da kann jeder Anwalt und jeder Richter fast alles hineinprojizieren. Und letztlich: Was ist in einer liberalen Demokratie eine Meinung wert, die man nicht äußern darf? Wird sogar in einer “freien” Gesellschaft eine Meinungsäußerung auf eine bestimmte Art und Weise verboten, so wird damit de facto auch die Meinung verboten, verdrängt, verfolgt.
4. “Warum sollten Abkömmlinge von Überlebenden des Holocaust von der Strafverfolgung ausgenommen sein?” – das war nicht der Punkt, den ich gemeint habe. Es ging ja um die Frage, ob die Meinung (der Wortlaut im persönlichen Zusammenhang) kriminalisiert wurde. Also dass es darauf ankommt, ob der sich Äußernde den Wortlaut der Leugnung wirklich wortwörtlich gemeint habe. Diese theoretische Herangehensweise durch den Staat würde in meinem Fall bedeuten, dass sie mir unterstellen müssten, dass ich wirklich und ehrlich davon überzeugt bin, dass es den Holocaust nicht gegeben hätte. Und weil ich mich, unter anderem, ja explizit mit Verwendung dieses Begriffs beschreibe und definiere, wäre eine solche Strategie ein Widerspruch in sich und folglich eben lächerlich.
5. “Jude leugnet Holocaust” – Dass es irgendwo auf der Welt einen oder mehrere Juden gibt, die (ganz ernsthaft) den Holocaust leugnen, erscheint mir zwar seltsam, aber statistisch gesehen alles andere als unmöglich.
ad 1.: Ganz im Ernst: Sie sollten sich auf jeden Fall von jemandem, der sich wirklich mit dem Strafrecht und vor allem mit dem, was Ihnen vorgeworfen wird, auskennt, bestätigen lassen, dass Sie unschuldig sind. Für mich sieht das derzeit so aus, dass Sie nicht wirklich leugnen wollen, weil Sie das aufgrund Ihres Wissens gar nicht können. Subjektiv fehlt Ihnen also der Leugnungswille.
Ich gehe aber davon aus, dass jede Äußerung, die geeignet ist, als Leugnung verstanden zu werden, auch eine Leugnung im Sinne des Absatz 3 ist. Insofern würde ich hier keine Entwarnung geben.
ad 2.: “Gilt das Wort an sich?” Im Zweifel ja. Ich erinnere mich an den Fall mit der durchgestrichen Swastika über einem Mülleimer. Das Strafverfahren (§ 86a StGB) wurde erst vom OLG gestoppt.
“Gilt die Meinungsäußerung?” In Deutschland scheint eine jede Äußerung entweder Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung zu sein. Wenn ich mich nicht irre hat das BVerfG bereits entscheiden, dass eine Aussage über die Stattgefundenheit des Holocaust eine Tatsachenbehauptung ist, daher ist eine Aussage über sie keine Meinungsäußerung. Diese unterfalle dann auch nicht unter Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsäußerungsfreiheit).
ad 3.: “Natürlich wird hier die Meinungsäußerung kriminalisiert.” Kriminalisiert wird nicht ein Äußerung an sich, sondern nur solche, die “öffentlich oder in einer Versammlung” abgegeben werden und die “geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Solche Äußerungen möchte der Staat nicht.
»Außerdem ist die Formulierung “dass dadurch der öffentliche Frieden gestört werden kann” wirklich alles andere als klar. Da kann jeder Anwalt und jeder Richter fast alles hineinprojizieren«
Irgendwann liest jeder zum ersten Mal einen Gesetzes text selbst. Willkommen im Club!
“Was ist in einer liberalen Demokratie eine Meinung wert, die man nicht äußern darf?”
Die m.E. richtige Frage ist: Was ist das überhaupt für ein Laden, der solche Gesetze hervorbringt?
»Wird sogar in einer “freien” Gesellschaft eine Meinungsäußerung auf eine bestimmte Art und Weise verboten, so wird damit de facto auch die Meinung verboten, verdrängt, verfolgt.«
Staats- und Rechtskritik beiseite: Warum sollte eine Meinung schutzwürdig sein, die Falsches behauptet? Die Heuchelei, zu behaupten, ich würde mein Leben dafür hergeben[1], damit einer wider besseren Wissens 2×2=3 behaupten kann, mache ich nicht mit.
ad 4.: Das was Sie hier als Meinungs(äußerungs)freiheit idealisieren, gibt es praktisch nirgendwo. Sie können es im Mathematikunterricht mit der Meinung 2×2 sei gleich 3 nicht zum Abitur schaffen. Vom Betrieb werden Sie mit der offen und ehrlich geäußerten Meinung über Ihren Chef zum Empfänger von Arbeitslosengeld umgestuft; und weil Sie den Anlass für die Kündigung selbst gegeben haben, werden Sie auch noch für Wochen gesperrt.
»Also dass es darauf ankommt, ob der sich Äußernde den Wortlaut der Leugnung wirklich wortwörtlich gemeint habe.« Wenn Sie mit dem Feuerzeug am Reetdach stehen, um zu testen, ob die Feuerwehr kommt, wenn es kokelt, dann können Sie sich nachher schlecht hinstellen und sagen, Sie hätten nicht wirklich brandstiften wollen.
Sie erkunden hier für Sie (!) Unbekanntes, indem Sie bewusst an und über die Grenzen gehen wollen. Von Frau Burmester liest man gerade Ähnliches [2].
[1] http://de.wikiquote.org/wiki/Voltaire#F.C3.A4lschlich_zugeschrieben
[2] http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/silke-burmester-ueber-das-gefahrengebiet-in-hamburg-a-941787.html
»Schon manches Mal habe ich mich gefragt, was eigentlich passiert, wenn man mal ganz freundlich “Polizei, Osterei, läuft im Sommer nackidei!” zu einem Gesetzeshüter sagen würde. Ob das auch auf einer Beleidigungsgebührensatzliste steht. Jetzt könnte es immerhin der Grundstein für eine hübsche Ausweiskontrolle sein. Vielleicht aber reicht es auch schon aus, ein Oberteil mit der Aufschrift A.C.A.B. zu tragen, was “All Cops are Bastards” heißen kann.«
ad 1.: Wird mich das nicht schon richtig was kosten? Schließlich bestreite ich auch gar nicht die Tatsache, den Satz hier geschrieben zu haben.
ad 2. Das Wort an sich: Das klingt fast religiös bzw. magisch. “Hoc est corpus meum”-artig. Ich habe hier vor einigen Jahren den Holocaust (im Gegensatz zur nationalsozialistischen Judenverfolgung und -vernichtung) als Zivilreligion analysiert. Wenn der Staat es wirklich mit dem “Wort an sich” versucht, sind wir wohl eindeutig im religiösen Bereich (“Blasphemie”). s. hier, v.a. das Fazit: https://scilogs.spektrum.de/un-zugehoerig/der-holocaustkult-skizze-einer-analyse/
ad 3. “Die m.E. richtige Frage ist: Was ist das überhaupt für ein Laden, der solche Gesetze hervorbringt?” – kein guter.
“Warum sollte eine Meinung schutzwürdig sein, die Falsches behauptet?” – Weil die liberale Demokratie weiß, dass man nie wirklich alles, geschweige denn zur Genüge, wissen kann. Falsches muss man immer behaupten dürfen. Ich habe ja das Beispiel gegeben mit der Sonne, die um die Erde kreist. Ich denke, um diese Freiheit ist es wert, in einer Demokratie zu kämpfen. Aber wie oben schon gesagt, sage ich ja nicht, dass dies für jede Meinung oder Äußerung gelten sollte (Gewaltaufrufe, Verleumdung einer Person, etc. sind tatsächlich u. U. zu ahnden).
ad 4.: Es gibt doch einen Unterschied zwischen der Einstufung durch einen Lehrer oder einen Arbeitgeber einerseits und der durch den Staat und seinen Gewaltmonopol einerseits. Vielleicht bekomme ich mit 2×2=3 oder “Die Sonne kreist um die Erde” kein Abitur, aber eine Straftat ist das trotzdem nicht. Und genauso muss es auch mit “den Holocaust hat es nicht gegeben” sein.
ad 1: Rechnen Sie mit der Erstberatungsgebühr von 190 € + Auslagen zzgl. Umsatzsteuer. Ich würde aber auf jeden Fall explizit nach den Kosten fragen.
ad 2: Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Sachbearbeiter beim Polizeipräsidenten keinerlei Antennen für Scharfsinniges oder Philosophisches besitzen. Wenn ich eine Messsage hätte, würde ich nicht versuchen, gerade dort zu überzeugen.
ad 3:
Sobald man weiß, dass es falsch ist oder ahnt, dass es falsch sein könnte, ist eine solche Äußerung von Falschem m.E. nicht schutzwürdig. Wenn in der “liberalen Demokratie” etwas anderes gilt, spricht auch das nicht für sie. Das ist dann schon der zweite Minuspunkt (neben den Gesetzen, die sie hervorbringt).
Wer um wen kreist, ist eine Frage der Perspektive. Der Physiker sagt: Eine Frage des gewählten Koordinatensystems. Sie können wählen, welches Ihnen beliebt.
Sie sind lustig. Die Staatsgewalt hängt ihnen – freundlich wie sie ist, erst einmal schriftlich – im Nacken und das einzige, um das Sie sich (Neben den Kosten) sorgen ist: ‚Wie verteidige ich diesen Laden, der mich gerade strafverfolgt, weil ich ihn angep*sst habe, damit er mich nicht strafverfolgt, wenn ich ihn das nächste Mal anp*sse?‘
Zu bekräftigen, dass man die 30 km/h vorm Kindergarten auch für sinnvoll hält ist ungeeignet die vorgeworfenen 70 bei erlaubten 50 zu rechtfertigen.
ad 4: Sie unterliegen einem Irrtum, wenn Sie im Handeln des Lehrers, der Ihnen das Abitur verhagelt, bzw. bei der Sperre durch die Bundesagentur etwas anderes als des Gewaltmonopol = Staat = liberale Demokratie am Werke sehen.
Kein Abitur oder Geldstrafe? Da zieht so mancher wohl die Tagessätze vor, jedenfalls solange es weniger als 90 sind. Außerdem lässt sich im in der liberalen Demokratie so gut wie alles vertreten, auch etwa ›Ich vertrete die Meinung, dass die Leugnung mathematischer Gesetze strafrechtlich sanktioniert gehört, weil dadurch der Standort nachhaltig geschädigt wird.‹
Klar, wenn unter der Hand geleugnet wird, muss der Straftatbestand nicht erfüllt sein, obwohl es auch hierzu schon bemerkenswerte Urteile gab; bei der Publikation im Web ist die Frage nach der Eignung den öffentlichen Frieden zu stören aber klar beantwortet.
Eine Gedenktafel in meiner Heimatstadt:
HIER ÜBTE WÄHREND DES NS-REGIMES DIE GEHEIME STAATSPOLIZEI (GESTAPO)
VON 1939 – 1945 AN DER UNTERWESER IHRE GEWALTHERRSCHAFT AUS
ANDERSDENKENDE WURDEN IN DIESEM HAUS GEPEINIGT UND GEFOLTERT
– ÜBTE war doch wohl VERRICHTETE!?
– IHRE Gewaltherrschaft war doch wohl UNSERE!?
– ANDERSDENKENDE die gibt es doch auch heute nur sehr sehr spärlich und werden auch weiterhin GEPEINIGT UND GEFOLTERT, mit den stumpfsinnig-zynischen Symptomatiken des zeitgeistlich-dümmlichen Kreislaufes im nun “gesunden” Konkurrenzdenken des “freiheitlichen” Wettbewerbs!?
Straftaten werden staatlicherseits gesetzt, wobei idealerweise ein Gesetzgebungsverfahren vorangeht, das rechtsstaatlich im “westlichen” Sinne, im Sinne der Ideen und Werte der Aufklärung ist.
Ja, korrekt, es wird bestimmte Meinung zur systematischen Judenvernichtung im Dritten Reich strafbar gestellt.
Die Argumentation mit dem Nachfolger von Shoa-Überlebenden greift daneben, denn es ist egal oder sollte egal sein, ob die hier gemeinte Leugnung wissentlich oder unwissentlich geschieht.
Dass die Strafandrohung für Meinung historische Sachverhalte betreffend “nicht wirklich” den Ideen und Werten der Aufklärung folgt, sollte klar sein.
MFG
Dr. W (der die Lage für recht klar hält, btw, kleiner Tipp vielleicht noch: es muss bei der Polizei in keinem Fall ausgesagt werden, wenn eine Strafe droht)