Die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

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Promotion mit Interferenzen

Nach viel zu langer Pause möchte ich mich endlich auch an dieser Stelle einmal wieder zu Wort melden. Der Anlass dafür ist dieses Mal keine wissenschaftliche, sondern eine politische Neuigkeit, die aber die Arbeit von fast allen Wissenschaftlern in Deutschland betrifft. Nach langer Beratung ist nämlich am Donnerstagabend die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.

Hinter diesem Wortungeheuer verbirgt sich ein Gesetz, das die “besonderen Bedingungen” für den Arbeitsmarkt in der Wissenschaft regelt. In Deutschland dürfen Arbeitsverträge ja grundsätzlich nicht befristet werden. Es gibt aber einige Ausnahmen. Im Bereich der Wissenschaft ist hier die Überlegung, dass junge Menschen sich in befristeter Zeit qualifizieren sollen (zum Beispiel durch eine Doktorarbeit oder eine Habilitation), um anschließend eine unbefristete Beschäftigung zu erhalten (zum Beispiel als Professor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter). Das entspricht dem internationalen Usus in der Wissenschaft und soll unter anderem dazu führen, dass Köpfe und Ideen ausgetauscht werden und es zum Beispiel nicht zu “Hausberufungen” kommt, also der Berufung von Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern, die im selben Institut möglicherweise schon promoviert haben. Aus eigener Erfahrung kann ich nachvollziehen, dass dieser Austausch sinnvoll ist. An meinen bisherigen Studien- und Arbeitsorten Würzburg, Edinburgh, Heidelberg und nun Garching bei München habe ich verschiedene wissenschaftliche Arbeitsweisen und Ideen miterlebt und kennengelernt. Ich denke, dies trägt in der Tat maßgeblich zu einer umfassenden Ausbildung bei.

In den letzten Jahren wurde aber deutlich, dass diese Ausnahme der Qualifizierungsbefristung in der Wissenschaft zur Regel wurde und fast nur noch befristete Beschäftigungen übrig waren. Laut Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 (eine vom BMBF geförderte Studie) waren 2010 lediglich ungefähr 10% aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unbefristet beschäftigt. Laut Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft haben etwa die Hälfte dieser Stellen eine Vertragslaufzeit von unter einem Jahr. Bei diesem Ausmaß (90%) und dieser Enge (50% weniger als 1 Jahr) der Befristungen ist mittlerweile den meisten Beteiligten klar, dass dies nicht besonders dienlich ist für den wissenschaftlichen Fortschritt, im Gegenzug aber die Lebensverhältnisse der “Nachwuchs”-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler stark beeinträchtigt. Eine wissenschaftliche Qualifikationsstufe (z.B. Doktorarbeit, Habilitation oder auch ein anderes wissenschaftliches Projekt) wird schließlich fast nie in weniger als einem Jahr abgeschlossen. Darüberhinaus gibt es zahlreiche Daueraufgaben in der Wissenschaft, die zu einem großen Teil vom so genannten “wissenschaftsunterstützenden Personal” durchgeführt werden. Dieses Personal — Laboranten, Technikerinnen, Programmierer, Archivarinnen, … — will sich in der Regel gar nicht für eine Forschungsstelle qualifizieren, wird aber trotzdem nach WissZeitVG befristet, das ja eingeführt worden war um die Qualifizierungsbefristung als Ausnahme für ansonsten unbefristete Arbeitsverhältnisse zu erlauben.

Dieses Thema ist schon seit einigen Jahren auch immer wieder im Bundestag behandelt worden. Bislang fehlte aber der politische Wille das WissZeitVG wirklich zu novellieren. Meiner Meinung nach ist es nun dem Druck der jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (z.B. der Petition “Perspektive statt Befristung“), der langjährigen Arbeit der GEW (z.B. im Templiner Manifest von 2010), den teilweise revolutionären Forderungen der kleinen Oppositionsparteien DIE LINKE und von Bündnis 90 / die Grünen und natürlich am Ende der Einsicht der Regierungskoalition zu verdanken, dass sich jetzt etwas verändert hat. Während diese Einsicht bei der LINKE durch zahlreiche Positionspapiere schon seit längerem klar ist, gab es nun auch in der CDU-Fraktion sehr deutliche Stimmen für eine Veränderung. In ihrer Stellungnahme zur Novelle findet die zuständige Ministerin Johanna Wanka (CDU) ziemlich klar Worte: das Gesetz sei “missbraucht” worden.

Am Donnerstag wurde also die Novellierung beschlossen und das ändert sich nun konkret:

  1. Das wissenschaftsunterstützende Personal wird zukünftig vom WissZeitVG ausgenommen werden. Das heißt, Laboranten, Technikerinnen und andere, die nicht auf dem Weg zur Professur sind, können in Zukunft nicht mehr nach WissZeitVG befristet werden. Sie können aber freilich immer noch befristet beschäftigt werden nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (aber nur für zwei Jahre) oder wenn sie nur für ein Projekt arbeiten und danach nicht mehr benötigt werden. Man wird sehen müssen, ob das wirklich zu mehr Stabilität für diese Personengruppe führt. Ich bin aber mal vorsichtig optimistisch.
  2. Das WissZeitVG rückt nun wieder mehr die Qualifikation in der Vordergrund und verlangt, dass die Vertragslaufzeit so bemessen wird, dass die beabsichtigte Qualifikationsstufe auch tatsächlich erreicht werden kann. Für Promotionen heißt das wohl, dass der erste Vertrag auf mindestens 3-4 Jahre befristet werden muss und nicht mehr wie derzeit üblich auf 1 Jahr. Ob er für spätere Qualifikationsstufen (die nicht so einfach definiert werden können) auch hilft, wird sich zeigen. Die Gewerkschaft und die LINKE befürchten, dass die Regel missbraucht wird und zum Beispiel die Organisation einer Konferenz als Qualifikationsstufe ausgelegt werden kann. Dann wären weiterhin Ultrakurzzeit-Verträge von etwa einem halben Jahr möglich. Hier wollten die Gesetzgeber den Unis und Forschungseinrichtungen Flexibilität lassen, was im Prinzip gut ist. Man wird nun genau hinschauen müssen, ob das Gesetz seine Wirkung entfalten kann, oder ob es weiterhin missbraucht wird.
  3. Viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind heutzutage über Drittmittelprojekte (z.B. der DFG) angestellt, die immer nur befristet vergeben werden. Hier gelten viele Regeln des WissZeitVG gar nicht (z.B. gilt die Höchstbefristungsdauer von 6 Jahren nach der Promotion nicht für solche Stellen und eine Garantie auf Weiterbeschäftigung nach Elternzeit gibt es auch nicht). Immerhin wurde nun geregelt, dass Verträge aus Drittmittelprojekten nun so lange dauern sollen, wie das Projekt dauert.

Ich bin froh, dass diese Novelle nun beschlossen worden ist, und denke, dass sie den jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland ein bisschen mehr Sicherheit auf ihren Karrierewegen geben wird. Alle Probleme wird sie aber nicht beseitigen. Zum Beispiel ist das Erstberufungsalter für Professorinnen und Professoren mit über 40 Jahren deutlich zu hoch, denn wer es in Deutschland nicht auf eine Professur schafft, hat fast keine andere Möglichkeit im Wissenschaftssystem zu verbleiben. Das ist deshalb ein Problem, weil mit über 40 Jahren der Einstieg in einen Job in der Wirschaft deutlich schwerer ist als mit, sagen wir, unter 35. Die auf der Hand liegende Lösung des Problems ist daher die Schaffung so genannter “tenure-track”-Stellen, wie sie im angloamerikanischen Raum üblich sind. Das sind Stellen, auf denen die Jungwissenschaftlerin oder der Jungwissenschaftler zunächst befristet beschäftigt ist und die nach positiver Evaluation (normalerweise nach 3 und 5 Jahren) entfristet werden. Damit ist sowohl eine Perspektive gegeben als auch die Entfristung an klare Leistungsziele geknüpft (eine frühere Sorge eines CDU-Abgeordneten, man wolle keine “akademischen Hängematten” schaffen, dürfte damit ausgeräumt sein). Das wäre ein großer Fortschritt gegenüber dem bisherigen Modell, in dem auch sehr gute, international bekannte Jungforscherinnen und -forscher nach einigen Jahren einfach wieder entlassen werden.

Das Problem an der Sache ist freilich, dass das deutsche Wissenschaftssystem sehr viele Zuständige kennt: Der Bundesgesetzgeber kann zwar einen Rahmen setzen, die Finanzierung der Unis ist aber Ländersache und dazu haben die Unis und vor allem außeruniversitäre Einrichtungen wie die Max-Planck-Institute sehr viel Autonomie und können Verträge relativ frei gestalten. In diesem Umfeld findet leider seit vielen Jahren ein “schwarzer Peter”-Spiel statt, in dem jeder dem anderen den Vorwurf macht, er möge nun endlich die entsprechenden Gesetze erlassen / Mittel bereitstellen / Stellen schaffen und keiner fühlt sich so recht zuständig.

Aber auch dieses Problem soll in den nächsten Jahren angegangen werden durch eine zusätzliche Milliarde an die Länder mit der Auflage, diese für tenure-track-Stellen zu vergeben und diese Stellen dann auch zu verstetigen. Es wäre schön, wenn all diese Maßnahmen endlich dazu führen würden, dass sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wieder mehr mit Wissenschaft und weniger mit Finanzierungsproblemen beschäftigen könnten!

 

Wer sich für den politischen Schlagabtausch interessiert, dem möchte ich die mit 25 Minuten recht kurze Debatte zur zweiten und dritten Lesung im Deutschen Bundestag ans Herz legen. Die erste Lesung fand am 5. November statt und war etwas ausführlicher.

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www.ileo.de

Nach dem Studium der Physik in Würzburg und Edinburgh, habe ich mich in meiner Diplomarbeit mit der Theorie von Blazar-Spektren beschäftigt. Zur Doktorarbeit bin ich dann im Herbst 2007 nach Heidelberg ans Max-Planck-Institut für Astronomie gewechselt. Von dort aus bin ich mehrere Male ans VLT nach Chile gefahren, um mithilfe von Interferometrie im thermischen Infrarot die staubigen Zentren von aktiven Galaxien zu untersuchen. In dieser Zeit habe ich auch den Blog begonnen -- daher der Name... Seit Anfang 2012 bin ich als Postdoc am Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik in Garching im Norden von München. Dort beschäftige ich mich weiterhin mit Aktiven Galaxien und bin außerdem an dem Instrumentenprojekt GRAVITY beteiligt, das ab 2015 jeweils vier der Teleskope am VLT zusammenschalten soll.

3 Kommentare

  1. Ich bin auch froh darüber, dass ich im Ausland war (und bin) und dass ich viele verschiedene Arbeitsweisen kennengelernt habe auf meinen beruflichen Wegen. ABER wenn ich etwas abgrundtief hasse, dann ist das, zu etwas gezwungen zu werden!!! Ich wollte schon immer – quasi von klein auf – in die große weite Welt, viele Menschen, Kulturen, Sprachen kennenlernen und wenn ich gekonnt hätte (d.h. es keine finanziellen Limits geben würde), dann hätte ich auch schon viel mehr von der Welt gesehen (bisher konnte ich mir leider nie aussuchen, wohin ich gehe, sondern habe immer Chancen ergriffen, die zufällig da und finanziert waren). Ich finde es aber – auf deutsch gesagt – absolut “unter aller Sau”, dass man die intelligentesten und bestausgebildeten Leute des Landes, nämlich gerade Akademiker, mit Befristungen zur Unstetigkeit ZWINGT.
    Ganz ehrlich, um es mit den Worten eines meiner Profs zu sagen: “Wat soll der Quatsch?”

    Warum sollten AkademikerInnen es nach jahrelangem harten Studium nicht ebenso wie ein Bäckermeister verdient haben, eine sichere Stelle in ihrem Beruf zu bekommen? Warum??? Warum sollen Akademikerinnen nicht auch wie ihre Sekretärinnen mit Ende zwanzig ein Kind bekommen können, dem sie eine sichere Zukunft bieten können??? [Ich spreche hier nur für andere: mich selbst betrifft das nicht, denn ich hab andere Anforderungen an mein Leben.]
    Wozu studiert man denn, wenn nicht dafür, hinterher einen Beruf zu haben, von dem man sich ernähren und ein gutes Leben führen kann (was auch immer das für den einzelnen bedeutet: für manche Familie, für manche anderes)?

    Dieser dämliche Befristungswahn ist eine Katastrophe! So behandelt man vielleicht Unmündige, aber nicht intelligente Leute! Ich finde das wirklich eine bodenlose Frechheit.

    DENNOCH: Leo, willkommen zurück!

  2. Pingback:Auf 2016, einen Neustart! › Uhura Uraniae › SciLogs - Wissenschaftsblogs

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