Promovieren in Zeiten von Corona: THESIS fordert 1 Mrd € für Digitalpakt Hochschulen und Vertragsverlängerung als Anspruch

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Betrachtungen von Menschen und Strukturen in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen
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Das Nachwuchswissenschaftler*innen-Netzwerk THESIS hat kürzlich über aktuelle Hochschulpolitik diskutiert und Forderungen erarbeitet, deren Berücksichtigung sowohl Nachwuchsforschenden als auch Hochschulen helfen würden, nicht nur die kommenden Monate besser zu bewältigen.  

Kürzlich hat die Bundesregierung ein 130-Milliarden-Zukunftspaket beschlossen, nach Berichten zuerst des Tagesspiegel einschließlich Milliarden zur Digitalisierung der Schulen und zur KI-Forschung. Der von den Ländern und SPD geforderte Digitalpakt Hochschulen wurde abgelehnt. Zugleich müssen jedoch viele in der Lehre tätige Nachwuchsforschende nach wie vor mit privaten Endgeräten die auf digital umgestellte Hochschullehre sicherstellen, weil an den Hochschulen nicht genug entsprechende IT vorhanden ist – was oft auch zu zweifelhaften Datenschutzsituationen führt. Während als wissenschaftliche Mitarbeiter*innen angestellte Nachwuchsforschende bereits jetzt arbeitsrechtlich zumindest theoretisch einen Anspruch auf angemessene IT-Ausstattung haben, gilt dies nicht unbedingt für Mitglieder von Graduiertenkollegs, externe Doktoranden und andere Nachwuchsforschende.

Ein zweiter vom Bund kürzlich nach Forderungen u.a. von Nachwuchsforschenden- und Mittelbau-Initiativen gefasster Beschluss betrifft das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz. Demnach können Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Dadurch haben Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitsverträge etwa für Promovierende und Habilitanden über bisherige Höchstbefristungsgrenzen hinaus fortzusetzen. Ähnlich gilt dies für Forschungsprojekte, wenn sie sich aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation verzögern. THESIS, das deutschlandweite interdisziplinäre Netzwerk für Promovierende und Promovierte (www.thesis.de), begrüßt grundsätzlich dieses Gesetz. Das Netzwerk übt jedoch deutliche Kritik daran, dass es im Gegensatz zu vielen anderen Corona-Nachteilsausgleichen für die Nachwuchs­forschenden keinen Anspruch begründet. Vielmehr sind diese auf den Goodwill ihrer Arbeitgeber angewiesen. Damit wird die in Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin sehr starke Abhängigkeit der Nachwuchsforschenden von ihren Professor*innen nochmals verstärkt, da diese oft zugleich Betreuende, Gutachter und Arbeitgebervertreter*innen sind. Zudem löst es nicht die grundsätzlichen Probleme mangelnder längerfristiger Perspektiven und der nur geringen Attraktivität der Wissenschaft, die jüngste empirische Studien nochmals verstärkt aufzeigen.

THESIS hat dies kürzlich in einem Webinar diskutiert (für das ich als Impulsreferent mitwirkte) und in diesem Webinar die folgenden Forderungen erarbeitet.

THESIS fordert daher:

  • kurzfristig:
    • konsequente Wahrnehmung der Verantwortung der Hochschulen für IT-Ausstattung zur digitalen Lehre, für die Bund und Länder zusammen 1 Mrd. € bereitstellen sollte,
    • “Corona”-Vertragsverlängerung als rechstanspruch der (Nachwuchs-)Forschenden;
  • mittel- und langfristig:
    • Stärkung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit von Nachwuchsforschenden – schrittweise bereits ab Beginn der Promotion verbunden mit transparenten Leistungsanforderungen (auch damit sich künftig nicht mehr die Mehrheit der Nachwuchsforschenden gegen eine Karriere in der akademischen Wissenschaft entscheidet),
    • transparente und berechenbare Karrierewege für Nachwuchsforschende insgesamt inkl. Entfristungsmöglichkeiten nach der Promotion – nicht nur für jährlich ca. 100 Tenure-Track-Professuren in Deutschland.

Angesichts der für bestimmte einzelne Themen und angesichts der zuvor bereits von den Ländern geforderten 500 Mio € sind – wenn Bund und Länder sich zusammentun und beide ihren Anteil beitragen – 1 Mrd € nicht zu hoch gegriffen. Und ein halbes Jahr Vertragsverlängerung als Anspruch ist auch nicht zuviel verlangt. Dies ist auch vor dem Hintergrund der bei Auslaufen von (zu mehr als 90%) befristeten Verträgen anders als in den meisten Branchen der Privatwirtschaft nicht anwendbaren Kurzarbeitmöglichkeit zu sehen – die zudem von vielen angesichts des mit der Digitalisierung der Lehre und der Hochschulen insgesamt anstehenden Personalressourcenbedarfs auch nicht gewollt wäre. An einigen Hochschulen – so u.a. an der Humboldt-Universität zu Berlin wurde daher im Ergebnis einer Diskussion im Akademischen Senat bereits mitgeteilt, “dass die Universität niemanden mit Pandemie bedingter unvollständiger Qualifizierung im Stich lässt”, wie der Personalrat nach einem Gespräch mit dem zuständigen Vizepräsidenten kürzlich mitteilte.

Fazit: Die (Nachwuchs-)Forschenden an den Wissenchaftseinrichtungen wollen ihren Beitrag dazu leisten, dass trotz bislang weiterhin bestehender Unklarheit über das “Wie” die Lehre und Forschung auch im Wintersemester abgesichert und möglichst den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend  digitalisiert sind. Dann lasst dies auch zu!

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Dr. René Krempkow bloggte zunächst seit 2010 bei den academics-blogs, nach deren Einstellung zog er zu Scilogs um. Er studierte Soziologie, Kommunikationswissenschaft und Psychologie an der Technischen Universität Dresden und der Universidad de Salamanca. Nach dem Studium baute er zunächst am Institut für Soziologie, dann im Kompetenzzentrum Bildungs- und Hochschulplanung an der TU Dresden u.a. eine der ersten hochschulweiten Absolventenstudien in Deutschland auf und erarbeitete den ersten Landes-Hochschulbericht Sachsen. Nach seiner Promotion 2005 zum Themenbereich Leistungs- und Qualitätsbewertung an Hochschulen arbeitete er am Institut für Hochschulforschung Wittenberg am ersten Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) mit. Danach war er im Rektorat der Universität Freiburg in der Abteilung Qualitätssicherung tätig, wo er die Absolventen- und Studierendenbefragungen leitete und eines der ersten Quality Audits an einer deutschen Hochschule mit konzipierte. Von 2009 bis 2013 leitete er am iFQ Bonn/Berlin (jetzt Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung - DZHW) ein bundesweites Projekt zur Analyse der Wirkungen von Governance-Instrumenten (v.a. Leistungsorientierte Mittelvergabe an Hochschulen) und arbeitete im Themenbereich wiss. Nachwuchs und Karrieren mit. Anschließend koordinierte er im Hauptstadtbüro des Stifterverbandes u.a. das Projekt zur Personalentwicklung für den wissenschaftlichen Nachwuchs und den Gründungsradar; sowie an der HU Berlin u.a. ein hochschulweites Projekt zur Kompetenzerfassung, sowie Sonderauswertungen der hochschulweiten Absolventenstudien. Derzeit ist er an der HTW Berlin im Curriculum Innovation HUB im Bereich Wirkungsanalysen und Evaluation tätig, sowie an der IU - Internationale Hochschule. Er berät seit etlichen Jahren Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Ministerien. Seine Arbeitsschwerpunkte sind: Leistungs- und Qualitätsbewertung an Hochschulen; Akademische Karrieren und Nachwuchsförderung; Indikatorenentwicklung, Evaluationsforschung; Hochschul-, Wissenschafts- und Bildungsforschung.

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