Artikel 11 und Artikel 13 – Freie Fahrt für Fake News

EU Urheberrechtsreform

Am Samstag war ich auf einer Demo gegen Artikel 13 und Artikel 11 der europäischen Urheberrechtsreform. Man kann sich überall informieren, wie einschneidend diese beiden Paragrafen für kleine Blogger – ob Video oder Text – sein wird. Ich möchte die Situation jedoch auch nochmal erklären.

Artikel 11 ist ein Todesstoß für Blogs

Artikel 11 verbietet sogenannte Snippets. Das sind kurze Anrisse eines Blog-Beitrags, wenn diese auf Social Media geteilt oder in einer Suchmaschine gefunden wurden. Meistens ist dann ein Bild mit einem kurzen Teaser zu sehen, der Lust auf den Artikel machen soll. Artikel 11 will dies verbieten – unter anderem, damit sich Leute nicht über Google News über Nachrichten informieren. Leiden werden darunter kleine Blogger, die vorher über Google News gefunden wurden. Nicht selten ploppt in meinem Google News Feed ein Scilogs-Artikel auf. Nicht selten meine eigenen. Google weiß eben was gut ist. Dies wäre mit Artikel 11 nicht mehr möglich, außer ich handle mit Google und anderen Suchmaschinen Konditionen aus). Das klingt erstmal schön, Suchmaschinen und soziale Medien interessieren sich aber herzlich wenig dafür, ob Leute auf mein Blog gehen. Das Internet ist groß genug, meine Seite wird gelistet – was will ich denn noch? Da ich nicht mit allen Link-Aggregatoren der Welt eine Lizenz aushandeln kann, werde ich abhängig von einigen wenigen großen Playern – wie eben Google.

Ich bin dabei in der großzügigen Situation, dass vielleicht scilogs das alles für mich erledigt. Aber was ist mit kleinen, unabhängigen Blog? Wie werden die gefunden werden?

Ein Meme was auch die Älteren verstehen können. Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.

Ich kann nicht genau sagen, wie viele User über Google News bei mir ins Blog kommen. Aber über das Teilen bei Twitter und Facebook kommen einige. Das Snippet macht Lust auf den Artikel. Ein Bild dient als Eyecatcher.

Artikel 11 erlaubt nur noch sachliche Titel und einzelne Worte. Und sagt ehrlich, hättet ihr auf „Artikel 11, Artikel 13 und Fake News“ geklickt? Ohne Bild? Ohne Teaser? Ich wohl nicht.

Artikel 13 wird die Youtube-Kultur zerstören

Artikel 13 sind die sogenannten Uploadfilter. Auch wenn das Wort Uploadfilter nicht im Gesetz vorkommt, werden sie nötig sein, wenn Artikel 13 in Kraft tritt. Dieser Artikel verlangt von allen Plattformen, dass sie hochgeladenes Material auf Urheberrechtsverstöße überprüfen: Also filtern beim Upload. Da gibt es zwei technische Probleme: Die schiere Masse an hochgeladenen Bildern bei z.B. Instagram und Videos bei YouTube zu filtern ist nur durch einen Algorithmus möglich. Diese sog. künstliche Intelligenz braucht Zeit, um das Material zu prüfen. Wie lange das dauern wird, kann niemand sagen. Aber Instagram wird wohl nicht mehr instant sein. Das zweite technische Problem liegt im Algorithmus selbst. Künstliche Intelligenz ist nicht sonderlich klug. Christian Reinboth hat dazu eine schöne Statistikfrage formuliert. Viel Spaß beim Rechnen.

Aber, aber, diese Uploadfilter sind doch bestimmt viel besser? Wie erklärt man sich dann, dass z.B. ein Video der feministischen Gruppierung Pinkstinks nach Upload zunächst von RTL zitiert wurde, und dann geblockt, da RTL den Content selbst nochmals hochgeladen hatte? Der Algorithmus glaubte, das Original sei von RTL, auch wenn das Video von Pinkstinks viel früher hochgeladen worden war. Solche Fehler kosten Zeit. Zeit, die Aktivisten und Künstler nicht haben. Aktivismus und Kunst sind immer auch in ihrer Zeit zu sehen und hängen unglaublich vom Momemtum der Gesellschaft ab. Uploadfilter mit langen Wartezeiten und falsch positive Copyright-Blocks brechen diesen Kulturschaffenden die Beine.

Viel mehr noch, Videos wie das von Pinkstinks leben davon, dass sie geteilt und adaptiert werden. Diese Viralität hat wunderbare Dinge wie die Icebucket-Challenge hervorgebracht und bescheuerte Dinge wie die Mannequin Challenge. Es kann viel damit bewegt werden und es kann viel Gutes daraus entstehen. Ähnlich verhält es sich mit Memes – diese leben davon, immer wieder geteilt, adaptiert und geremixt zu werden. Sie sind eine wichtige Ausdruckmöglichkeit für viele Menschen geworden, die im Internet unterwegs sind.

Des Weiteren hat sich auf YouTube eine Kultur entwickelt, in der einzelne Szenen aus Filmen, Musikvideos und Spielen aufgegriffen werden. Manchmal zum Spaß und zur Untermalung, manchmal zur Rezension, manchmal für Reviews von Episoden beliebter Serien und manchmal für detaillierte Analysen. Dies wäre unter Artikel 13 alles nicht mehr möglich. Denn das Material unterliegt dem Urheberrecht und würde folglich geblockt. Artikel 13 verbietet also, dass sich junge Menschen mit ihrer Kultur beschäftigen – Filme, Serien, Musik und ja, auch Spiele. Spiele sind ein großer Teil unserer Kultur geworden.

Tommy mit einem Meme-Schild, das “Nadine the Brain” heißt, einer jungen Frau in der RTL2-Sendung “Frauentausch”, die Bio-Gemüse für Abfalls hält und über wichtige Vitamine in Leberwurst und Erdbeerkäse informiert.

Ohne Zitatrecht gibt es keine Kritik

Es gibt jedoch ein weiteres Problem mit Artikel 11 und Artikel 13. Fake News. Ich weiß nicht was ihr auf YouTube so treibt, aber ich schaue unter anderen zwei Kanäle, die sich das Debunking vorgenommen haben. Der eine ist Flo Plus, der sich regelmäßig Flacherdler vornimmt und sowohl witzig als auch informativ für die Erde als Kugel (oder einer geknautschen Kartoffel) argumentiert. Es ist ein wahrer Krieg zwischen den Flacherdlern und Flo Plus entstanden. Ein anderer Kanal nennt sich Unnatural Vegan und hat sich verschrieben, Irrtümer über Veganismus aufzuklären und so manchem Hardcore Veganer die Leviten zu lesen. Die Hosterin ist selbst Veganerin, räumt aber mit Impfmythen, Ernährungshypes aber auch mit wutschnaubenden Mischköstlern ordentlich auf.  Es ist eine Wohltat, ihrer wissenschaftlichen Argumentation zuzuhören, auch wenn ich selbst nicht vegan lebe. Sowohl FloPlus als auch Unnatural Vegan zitieren oft andere YouTube Videos. Das machen auch hunderttausende YouTuber in Europa. Diese Art der Aufklärung wäre unter Artikel 13 nicht mehr möglich. Da aber Flacherdler, Impfgegner und andere Verschwörungstheoretiker immer neuen Content hochladen weil sie auf immer abstrusere Ideen kommen, ist es wichtig, dieses Material rezensieren zu können. Das geht nur, wenn man das Material auch zitieren darf.

Artikel 11 schränkt dann ein, wenn Inhalte auf Facebook usw. geteilt werden. Wenn kleine Blogs bei der Sichtbarkeit gegen große Verlage nicht mehr mithalten können. Denn große Verlage können natürlich mit Facebook Lizenzen vereinbaren, durch die ihre Artikel prominent gelistet werden. Für kleine Blogs wird dies nicht möglich sein. Aber gerade dort finden wir oft Erfahrungsberichte und Experten, die sich mit Themen sehr lange beschäftigt haben. Nicht nur, um eine Schlagzeile für einen Tag viral gehen zu lassen, sondern weil die Autoren eine Passion haben. Sie sind ein wichtiges Korrektiv und eine Bereicherung für einen naturgemäß fehleranfälligen Journalismus.

Flipping Tables – Ein Ausdruck für Wut. “Ich bin so wütend, ich schmeiße diesen Tisch um!”

Wir halten also fest: Die Urheberrechtsreform wird durch Artikel 11 und Artikel 13 dafür sorgen, dass Debunking nicht mehr möglich sein wird. Kleine Blogs von Spezialistinnen werden weniger sichtbar. Der Weg ist damit frei für Fake News, Fake Science und Verschwörungstheorien. Denn diese sind immer wieder neu, immer wieder anders – während sich die Wissenschaft kaum ändert.

Bedrückend ist, dass sich bislang bei den Befürwortern der Urheberrechtsreform noch niemand inhaltlich mit den hier aufgeführten Problematiken befasst hat. Die verschiedenen Organe widersprechen sich, die technische Umsetzung bleibt unklar, Beschwerden werden abgewiegelt, es wird Desinformation gestreut, echte Menschen zu Bots deklariert oder als fremdinstrumentalisiert. Als käme niemand darauf, dass diese Menschen, die auf Youtube teilweise mehr Zuschauende erreichen als alle Springermedien gemeinsam, eine eigene Meinung haben. Diese Missachtung ist keine Form des politischen Diskurses. Wer Europa ernst nimmt, muss die Eurpäer*innen ernst nehmen.

Wer nur Politik für die Medien vergangener Tage macht, bekommt von der Zukunft auf den Deckel. So oder so.

Auf dem Schild steht “NEIN”

Avatar-Foto

Veröffentlicht von

zellmedien.de

Mein Name ist Anna Müllner, ich bin Biologin und habe in der Krebsforschung promoviert. Ich wohne im schönen Hessen und bin als PR-Beraterin für Gesundheitskommunikation tätig. Nach meinem Abitur beschloss ich Biologie zu studieren. Das tat ich zunächst an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die weder in Bonn ist, noch am Rhein. Aber einer der drei Campusse liegt wirklich an der Sieg. Das letzte Jahr dieses Studiums verbrachte ich in Schottland, an der Robert-Gordon University of Aberdeen wo ich ein bisschen in die Biomedizin und die Forensik schnuppern durfte. Danach entschied ich mich für ein Masterstudium an der Universität Heidelberg in Molekularer Biotechnologie was ich mit der Promotion fortsetzte. Weitere Informationen und Möglichkeiten zu unterstützen finden Sie hier: https://linktr.ee/_adora_belle_

13 Kommentare

  1. Nichts gehört dem “Einzelnen” / “Individualbewusstsein” allein. Sogar oder besonders unsere Gedanken nicht, weil diese auch immer abhängig von Geist und Gemeinschaft geprägt wachen.
    Aber im Kreislauf des imperialistischen Faschismus ist nichts seltsam!? 😎

  2. Es gilt zwischen Urheberrecht und berechtigtem Anspruch auf Zitate abzuwägen, im Rahmen einer sog. Güterabwägung.
    Im im WebLog-Artikel dankenswerterweise thematisierten Fall ist diese offensichtlich ungünstig ausgefallen und selbst wenn die angestrebte Regelung umgangen werden kann lässt dies keine günstigen Rückschlüsse auf die derart befassten Gesetzgeber zu.

    Insgesamt beißen sich Urheberrecht und Web “ein wenig”, vielleicht ist es gut, wenn die Sache nun ein wenig eskaliert, damit in der Folge eine angemessene Lösung gefunden werden kann, also nach dieser rechtlichen Lösung oder “Lösung”.

    Dies hier – ‘Der Weg ist damit frei für Fake News, Fake Science und Verschwörungstheorien.’ – befürchtet Dr. Webbaer allerdings nicht.

    MFG + weiterhin viel Erfolg!
    Dr. Webbaer

  3. Nichts gegen Protest, egal in welcher (legitimen) Form. Bürger sollten sich immer eine Meinung bilden, gerade bei (relativ) “abgehobener” EU-Regelungslage – und wenn diese Meinung den Intentionen entgegensteht, dann sollte man als Bürger auch entsprechend Flagge zeigen. Das nur vorweg, nicht dass es heißt, ich würde die Sorgen “hier” nicht ernstnehmen etc.

    Ergänzend zum Thema ist es wohl notwendig, auf die sogenannten “Bedingungen” hinzuweisen, bei denen eine Pflicht zur Filterung bei upload entfällt bzw. nicht entsteht. Diese Bedingungen sind (derzeit und vor offizieller Inkraftsetzung und anschließenden Auslegungen):

    1. Plattform muß länger als 3 Jahre in Betrieb sein
    2. Plattform muß mehr als 10 Millionen Euro Umsatz pro Jahr generieren
    3. Plattform muß mehr als 5 Millionen Nutzer haben

    Jeder, der sich die drei Bedingungen etwas durchdenkt, wird eine nahezu unendliche Zahl von Möglichkeiten denken können, wie irgendeine Pflicht zur Filterung von “irgendwas” leicht abgewendet werden kann – wenn denn überhaupt die Gefahr einer Pflicht überhaupt im Raum stehen kann. Typischerweise hat ein Blog und auch ein Blog-Aggregator wie SciLogs weder nennenswerte Umsätze noch Millionen von Nutzern – und selbst wenn diverse Abmahngeier sich dann auf solche Dinge stürzen, werden sie durch entsprechendes Herausrechnen von Crawlern, Bots und anderen “Fake”-Nutzern im Klageweg scheitern (schon im allerersten Fall, was dann für alle anderen das Ende irgendeines Klageweges bedeutet). Das “Risiko” für “kleine Leute” ist wohl gleich Null.

    Was mich persönlich zu einem anderen Urteil führt als die Autorin: irgendwelche “Gefahren” sehe ich eigentlich nicht (auf jeden Fall keine, die nicht sehr leicht auszuhebeln oder zu umgehen sein werden). Das Problem scheint mir hier eher darin zu liegen, dass es ein “unnützes” Regelungswerk werden wird. Ein Papiertiger. Übrigens auch im Falle “11”.

    • Es geht nicht direkt um die Blogplattformen, sondern darum, wenn deren Inhalte in Netzwerken geteilt werden. Auf die treffen in der Regel alle 3 Bedingungen zu. Dort werden Blogbeiträge und Beiträge von Medien, die mit diesen Netzwerken keine Lizenz ausgehandelt haben, eben nicht mehr gleichberechtigt mit anderen Artikel gelistet, die eine Lizenz haben. Also voraussichtlich kleine Blogs, unabhängige oder sogar außereuropäische Medien werden beim Teilen ohne Snippets angeziegt. Ohne Bild, Teaser etc. Das ist Ungleichbehandlung.

  4. @ Kommentaorenfreund ‘ajkik’ :

    Es geht schon um die webbasierte Prohibition, das Fachwort an dieser Stelle.
    Es ist effing egal, was jemand im Web aus irgendwelchen Gründen verbreitet, sein diesbezügliches Hervorkommnis ist Zeugnis seines Seins im Sinne der Allgemeinheit.

    Dr. W hält i.p. derartiger Einwandsbehandlung diese Einschätzung bereit :

    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Security_through_obscurity

    Das Web bricht diese, und Dr. W wie womöglich auch die hiesige werte Inhaltegeberin (die Dr. W vielleicht in den Sechzigern geheiratet hätte, haha) seinerzeit oder heute anzumerken weiß.

    MFG
    Dr. W

  5. (Da bekanntermaßen die Antwort-Funktion auf SciLogs seit geraumer Zeit nicht funktioniert, muss eben eine Antwort außerhalb eines “threads” erfolgen – in diesem Fall auf die Antwort von Frau Müllner weiter oben)

    Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass ein Blog-Autor gewisse Befürchtungen hat, aus dem Index einer “grossen” Suchmaschine (eine der Plattformen, auf die eine Filterpflicht zutreffen *könnte*) herauszufallen und dadurch Visitors zu verlieren. Aber ich teile diese Befürchtungen in der geäußerten Form nicht. Hauptsächlich pragmatisch: Alle Erfahrungen mit Leistungschutzrechtskämpfen der diversen Lobbys gegen global agierende Plattformen haben bislang unmissverständlich aufgezeigt, dass Zugewinne oder Verluste von “unique visitors” bestenfalls marginal sind, wenn sie denn überhaupt vorkommen (z.B. Belgien, Spanien, aber auch D. und andere). Dann ist weiterhin nicht davon auszugehen (ebenfalls aufgrund vorhergehender Beispiele), dass grosse (globale) Indizes überhaupt eingeschränkt werden können durch lokale Regularien (entweder, weil es genügend mögliche Umgehungen aller Art gibt oder aber, weil es leicht möglich ist, die Lücken aufgrund der “Bedingungen” auszunutzen). Ich bleibe daher bei meinem gegenwärtigen Urteil, dass eine “Gefahr” nicht zu erwarten ist.

    Wenn es überhaupt einen Sinn im Durchdrücken dieser dümmlichen Leistungsschutzrechte gibt, dann muss man sie in radikal intransparenten Hinterzimmergeschäften der großen Rechtehalter (global operierende Verlagshäuser als Musterbeispiel) suchen – dort geht es aber nicht um die Verhinderung der Verbreitung irgendwelcher Inhalte, sondern um leistungsfreie Beteiligung an den märchenhaften Renditen der IT-Firmen aufgrund von Druckmitteln, die ihnen solche Regularien in die Hand geben. Das Ganze dient also wenn überhaupt nur dem Erschleichen von Anteilen durch klassische Distributionsketten. Die grossen IT-Dienstleister machen da in der Regel mit, weil sie sowas selber gerne aktiv betreiben (Patenttrollereien etc.) und weil es weniger mühsam ist, sich auf ein paar Prozent Anteilsabgabe zu einigen als möglicherweise zigtausende von Verfahren vor Gerichten zu führen. Alle Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit deuten diesen Zweck des Unsinns an – wobei es für die Bertelsmänner und -frauen in aller Welt eben kein Unsinn, sondern Broterwerb ist. Unsinn ist das Ganze nur für nicht am Milliardenkuchen Beteiligte.

  6. @Webbaer es gilt zwischen Zitatrecht und Urheberrecht abzuwägen. Aber genau diese Abwägung soll nun verändert werden. Das ist genau das problematische von Artikel 11. Was bislang als lizenzfreies Zitat galt, ist morgen nur noch mit Lizenz möglich. Das zerstört die Kultur des Zitierens und des Verlinkens.

    In einem Punkt muss ich widersprechen. Die Uploadfilter werden zwar nicht gut aber schnell sein. Das dauert allenfalls einige Sekunden. Die größte Gefahr der Uploadfilter wird jedoch sein, dass diese nur von wenigen bereitgestellt werden. Damit bekommt Google einen Generalschalter für die Zensurinfrastruktur in Europa. Der nächste Snowden wird dann von diesen Filtern blockiert. In Brüssel wird gerade der nächste Schritt vorbereitet. Alles was die Regierungen als “Terrorismus” bezeichnen muss geblockt bzw. in Stunden entfernt werden.

    Ein anderer Punkt fehlt jedoch noch. Die frechste Lüge ist, dass die Deform die Urheber*innen stärken würde. Schließlich sieht Artikel 12 vor, dass der Gesetzgeber den den Urheber*innen vom Bundesverfassungsgericht vollständig zugestandenen Umlagen wieder zur Hälfte wegnehmen kann.

  7. @ Kommentatorenfreund ‘Velo Fisch’ und hierzu :

    @Webbaer es gilt zwischen Zitatrecht und Urheberrecht abzuwägen. Aber genau diese Abwägung soll nun verändert werden. Das ist genau das problematische von Artikel 11. Was bislang als lizenzfreies Zitat galt, ist morgen nur noch mit Lizenz möglich. Das zerstört die Kultur des Zitierens und des Verlinkens.

    In etwa so.

    Es beißt sich halt, wie im Kommentar um das Datum ‘1. März 2019 @ 15:04’ bereits hervorgehoben, vom Schreiber dieser Zeilen.

    Es gilt, wie Dr. W einschätzt, letztlich darum das Recht auf Inhalt (einigen) zu nehmen, Es darf hier, also ausnahmsweise und sozusagen kollektivistischerweise darum gehen Inhalterecht, bestimmtes Inhaberrecht aufzulösen, sozusagen und gemein-frei zu stellen.


    Das Wort Einzelner kann nicht so-o wertvoll sein, oder?`

    MFG
    Dr. Webbaer

Schreibe einen Kommentar


E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Kommentaren.
-- Auch möglich: Abo ohne Kommentar. +