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Inzwischen sind die Forschungsgrabungen auf dem Galgenhügel in Alkersleben abgeschlossen, aufgearbeitet und liegen als Publikation meiner Dissertation unter dem Titel: „ ‘Das Gericht“ in Alkersleben’ –  archäologischer und historischer Nachweis einer mittelalterlichen Richtstätte in Thüringen unter Hinzuziehung anthropologischer Analysen” vor.

Der Rechtsarchäologie bin ich treu geblieben, als Dozentin unterrichte ich weiterhin historisches Strafrecht und Archäologie der Richtstätten. An meine Lehrveranstaltungen schließt sich jeweils im Sommersemester eine Forschungsgrabung/Lehrgrabung an, die sich mit der archäologischen Erfassung eines Richtplatzes beschäftigt.2014 haben wir den Galgenhügel Bad Belzig (siehe Blog) untersucht, im September diesen Jahres graben wir auf dem Galgenberg in Mötzow.

Auffallend am Forschungsthema der Richtstättenarchäologie ist die allzu große Bereitschaft, sämtliche Funde und Befunde ausschließlich einem “grausamen” Scharfrichter oder einer “brutalen” Strafvollstreckung zu zuordnen. Dabei werden sowohl der religiöse Einfluss auf eine mittelalterliche bzw. neuzeitliche Rechtsordnung verdrängt, wie auch die Strafrechtskataloge der jeweiligen Zeit völlig außer Acht gelassen. Anthropologische Befunde, die Pathologien an den Skeletten anzeigen, werden per se als Spuren justiziabler Gewalt betitelt, obwohl sich keinerlei historische Entsprechungen  in den Rechtsordnungen finden lassen. Ebenso werden archäologische Befunde an Skeletten auf Friedhöfen einer Todesstrafe zugeordnet, für die es jedoch keine Belege gibt.

Ein weiterer Aspekt, der ebenfalls selten angeführt wird, der aber deutlich gegen die Bewertung aller auf einer Richtstätte aufgefundenen Skelette als Delinquenten spricht, ist die Bedeutung des Platzes selbst. Er galt als infam, unehrlich und dämonisch besetzt. Demzufolge brachte man hier neben Kriminellen auch Selbstmörder, Exkommunizierte, Fremde, Andersgläubige und eines “schlechten Todes” Gestorbene zur letzten Ruhe.Sie alle waren in der christlichen Vorstellung mit Sünden besetzt und wurden auf dem Gottesacker nicht geduldet. Ihre Bestattung in der Erde konnte mit der Angst vor ihrer Wiederkehr einhergehen und so begrub man diese Leichen – auch als Wiedergänger oder Nachzehrer gefürchtet – häufig ebenfalls abweichend vom christlichen Ritus. Dabei kamen Bauchlagen, Nagelungen und Beschwerungen durch Steine vor. Hier ist nur schwer eine Unterscheidung zwischen einem zuvor hingerichteten Delinquenten – möglicherweise durch den Strang – und einem durch einen plötzlichen “schlechten Tod” Gestorbenen (z.B. Suizid) zu treffen.

Diesen und weiteren Diskussionspunkten zu den Grenzen anthropologischer und archäologischer Interpretation von Befunden auf Hinrichtungsstätten werde ich auf diesem Blog nachgehen.

Zudem erfahren diese Plätze immer mehr Aufmerksamkeit durch die Menschen, die  noch heute mit ihnen leben müssen. Die Bestattung der gefunden Skelette in Bad Belzig nach der Ausgrabung des dortigen Richtplatzes zeigt, wie sensibel und achtsam man Geschichte in die Gegenwart integrieren kann.

Wer einen ersten Eindruck von der Arbeit einer Rechts-Archäologin bekommen möchte, kann sich ein paar Minuten Zeit nehmen und den folgenden Beitrag, den der RBB im Herbst 2015 auf der Ausgrabung Galgenberg Fürstenwalde gedreht hat, ansehen.

https://www.youtube.com/watch?v=ox6b-7dwYq0

Nähere Fakten zu archäologischen und anthropologischen Besonderheiten, die bei der Erfassung einer Richtstätte und der Bergung von Hingerichteten auftreten können, kann man in meiner Kolumne bei focus-online nachlesen.

http://www.focus.de/wissen/experten/genesis/

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Zu meiner Person: Dr. phil., Historikerin/Archäologin M.A. Schwerpunkt: Rechtsarchäologie, archäologische und historische Richtstättenerfassung

1 Kommentar

  1. Sehr geehrte Frau Dr. Genesis,

    ich arbeite seit einigen Jahren an einer künstlerisch-fotografischen Arbeit, es geht um Galgenberge.
    Im Focus meiner Arbeit steht die Sichtbarkeit des Galgenberges im Verhältnis zu umherliegenden Dörfern bzw. Wege. Das bedeutet, dass in den Fotografien weitläufige Landschaften zu sehen sind, in den denen der Galgenberg im Zentrum steht.
    Ich wende mich nun an Sie, da Sie offensichtlich eine Spezialistin auf dem Gebiet sind, um etwaige Galgenberge aufgrund ihrer topografischen Lage und ihrer fotografischen Eignung beurteilen zu können.
    Da ich mir nicht sicher bin, ob ich Sie über diese Kontaktmöglichkeit erreichen kann, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Dann könnte ich das Projekt und meine Wünsche noch genauer beschreiben.
    Mit besten Grüßen

    U. Fischer

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