“Seinerzeitige Wahrheit” und die Relativität der Moral

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Wien. Heidelberg. Berlin: ein israelischer Blick auf Deutschland
un/zugehörig

Mein Text zur Schreibmaschine als Mordmaschine hat mich auf weitere Gedanken zum Völkermord als Verwaltungsakt gebracht. Diese Gedanken drehen sich um die Frage der Ethik unter solch widersprüchlichen Umständen, wo das Verbrechen nicht als Vorfall ungeplant geschieht, sondern eben als Gesetz ganz bewusst vollzogen wird.

Zu dieser Frage liegen bekanntermaßen viele gute Bücher vor, also will ich hier natürlich nicht bei Null anfangen, sondern nur einen Aspekt beleuchten, den ich, da mir nichts Besseres einfällt, die “seinerzeitige Wahrheit” nennen möchte.

Diesen Begriff entnehme ich dem hebräischen Recht, wo es im Bereich der Ehrdelikte eine Rolle spielt. Es geht darum, inwiefern eine offenbar falsche Behauptung von X gegen Y (“Y ist ein Vergewaltiger!”) trotz ihres Falschseins legitim sein kann.

Nehmen wir an, Y ist eine öffentliche Person, etwa ein Politiker, der 2010 der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde. 2011 veröffentlicht der Kolumnist X einen Text, in dem er harsch gegen Y als Vergewaltiger hetzt. 2012 stellt sich aber fest, dass dies ein Fehlurteil war, und Y wird gänzlich freigesprochen. Dann zieht Y gegen X vor Gericht. X behauptet, dass seine Beschreibung von Y als Vergewaltiger zwar nicht wahrheitsgemäß war, aber seinerzeit doch dem gültigen Wissensstand entsprach. Es war also eine “seinerzeitige” Wahrheit, der X nach bestem Wissen und Gewissen verfiel. Wenn X dies überzeugend beweisen kann, wird er in Israel freigesprochen. Denn wir würden ihm Unrecht widerfahren lassen, wenn wir im Rückblick (mit der Weisheit der Zurückblickenden) von ihm erwarten würden, schon 2011 gewusst zu haben, was seinerzeit auch größere Köpfe nicht begriffen.

Sicherlich wird in Deutschland ähnlich verfahren, nur weiß ich mangels Fachkenntnisse nicht, wie das hierzulande genau heißt. Aber darauf kommt es auch nicht an, sondern auf das Prinzip: Was wahr ist, was als wahr gilt bzw. zu gelten hat, kann sich ändern. Recht und Gerechtigkeit sind relativ – auch und vor allem dann, wenn es um vergangene Realitäten geht, also um Geschichte. An dieser Stelle ist eine Ergänzung nötig: Das hebräische Recht kennt die zeitlich relative Wahrheit, aber eigentlich kann die Wahrheit auch geographisch relativ sein, zumal in Zeiten, in denen es die Globalisierung, das Internet etc. nicht gab (Was wusste man hinter der Front? Was konnte man wissen?).


Kehren wir nun zum staatlich organisierten Verbrechen zurück: Im Rückblick fällt es uns sehr leicht, von den Damaligen zu erwarten, sie hätten sich massenweise dem Verbrechen widersetzt, bzw. sie deswegen zu verurteilen, dass sie es nicht taten. Aber ist das nicht eine Falle, die uns hier der Rückblick bereitet?

Da das Verbrechen damals staatlich organisiert war und dem seinerzeitigen “Recht” entsprach, bedeutete der Widerstand eben Widerstand gegen das Gesetz, gegen das geltende Recht, ja gegen die damals geltende Wahrheit. Das macht den Widerstand umso kühner und lobenswerter, dafür aber weniger erwartet. Auch in Ys Fall gab es immer Leute, die dem Rechtswesen nie glaubten, sondern nur ihm. Aber dürfen wir es im Nachhinein von allen erwarten? Ist X, der im Rückblick zweifelsohne einen Fehler beging, deswegen zu verurteilen, dass er den Staatsorganen glaubte, dass er sich beeinflussen ließ, dass er “mitlief”? Oder darf er sich zu Recht auf die seinerzeitige Wahrheit berufen, obwohl sie, wie er nun selber zugeben muss, doch keine Wahrheit war?

Im Nachhinein ist man immer schlauer. Also versuche ich mir den Soldaten vorzustellen, der in Russland Juden erschießen soll bzw. “muss”. Ich stelle mir Hamburger Familienväter vor, wie sie Goldhagen beschrieben hat. Unser Familienvater ist kein Krimineller, der sich ganz plötzlich in einer ungeplanten Situation vorfindet, wo ein anderer Gangster ihn auffordert, auf einen Dritten zu schießen. Denn unser Familienvater ist Soldat, der zu Recht davon ausgeht, dass er nur das letzte Glied in einer langen bürokratischen Kette ist. Der Befehl, der ihm erteilt wird, ist bereits von den höchsten Instanzen abgesegnet worden.

Wir wissen heute von der Wannsee-Konferenz, von der Beteiligung von Innenministerium, Auswärtigem Amt, Justiz usw., von der Mitwirkung der angesehensten Ministerialräte, allesamt Akademiker, oft Promovierte. Sie alle behaupten de facto, dass der Berliner Jude, der nach Russland deportiert wurde und nun vor unserem Otto Normalbürger steht, ein Staatsfeind sei und getötet werden müsse. Was ist hier nun die “Wahrheit”? Die von uns im Rückblick (“Das hätten sie doch besser wissen müssen!”) zurückprojizierte? Oder die relative, ja lügnerische, aber doch seinerzeitige und somit eigentlich relevante Wahrheit?


Im Nachhinein ist man immer schlauer. In Zukunft werden wir auf die heutige Zeit zurückschauen und uns wundern, dass so viele Menschen der Lüge verfallen waren, es gäbe nur ein palästinensisches Volk. Aber in der heutigen Welt ist diese Propaganda so wirksam, dass sie sich als Wahrheit zeigt bzw. eine relative Wahrheit darstellt. Erst vor diesem Hintergrund wird es – wenn nicht verständlich, so zumindest verstehbar -, dass der gezielte Mord einer Familie vielen Zeitgenossen als gerecht erscheint, als Teil eines “Befreiungskampfes”. Freilich ist es besser, wenn der eine oder andere diese lügnerische Wahrheit als das erkennt, was sie ist; aber darf es uns wundern, dass es nur den wenigsten gelingt? Dürfen wir von allen erwarten, dieser allgegenwärtigen Gehirnwäsche mit eigenen Kräften zu trotzen, wo ihrem Trug doch auch Staatsmänner, Juristen, “große” Denker (man denke etwa an Judith Butler) hilflos verfallen? Warum sollte da der einfache Mensch nicht erst im Nachhinein, sondern jetzt schon schlauer sein?

In seinen Thesen »über den Begriff der Geschichte« plädiert Walter Benjamin, der sie in Frankreich kurz vor seinem Selbstmord 1940 geschrieben hat, für eine Erzählung aus der Sicht der Besiegten. »Die Natur dieser Traurigkeit wird deutlicher, wenn man die Frage aufwirft, in wen sich denn der Geschichtsschreiber des Historismus eigentlich einfühlt. Die Antwort lautet unweigerlich in den Sieger. Die jeweils Herrschenden sind aber die Erben aller, die je gesiegt haben.« Seine zeitgenössischen, damals siegreichen Deutschen wird er damit wohl nicht gemeint haben, und sei es auch “nur” aus ideologischen oder emotionalen Gründen, die nichtsdestoweniger sehr nachvollziehbar sind. Jedoch wollte es das Schicksal so, dass gerade diese bösen Deutschen aus dem Krieg als Besiegte hervorgingen, dass es ihre Sicht ist, die an der heutigen Auffassung der Vergangenheit – sprich: der damaligen Realität bzw. der seinerzeitigen, sowohl zeitlich als auch geographisch relativen Wahrheit – nicht teilnehmen darf. Wie es mit den deutschen Soldaten steht, so sieht es auch bei Grenzsoldaten der NVA, den Unterstützern der PLO und vielen anderen aus, die dem Trug der jeweils seinerzeitigen Wahrheit oft – und sei es auch nach bestem Wissen und Gewissen – verfallen waren (und sind).

Eine der größten Herausforderungen, die der damaligen Zeit entspringen, besteht, wie mir scheint, eben in der Erkenntnis, dass Verwaltungsapparate – ob in der Sowjetunion, im Dritten Reich, in der DDR oder etwa in der UNO, den USA und der EU – eine unglaublich wirksame Macht haben, relative Wahrheiten zu schaffen. Dazu gehören zumindest möglicherweise auch lügnerische Wahrheiten, ja sogar verbrecherische Wahrheiten, die sich nichtsdestotrotz als Recht und Gerechtigkeit zeigen und unglaublich wahr wirken, solange der Apparat dahinter fortbesteht. Wenn wir nun vom Völkermord als Verwaltungsakt, als Produkt von Ministerien, Bürokraten und Schreibmaschinen sprechen, müssen wir diesen Sachverhalt berücksichtigen, nämlich die Relativität von Wahrheit und Moral.

Veröffentlicht von

www.berlinjewish.com/

Mancherorts auch als der Rebbe von Krechzn* bekannt, heißt der Autor von "un/zugehörig" eigentlich Yoav Sapir. Er ist 5740 (auf Christlich: 1979) in Haifa, Israel, geboren und hat später lange in Jerusalem gelebt, dessen numinose Stimmung ihn anscheinend tief geprägt hat. Nebenbei hat er dort sein M.A.-Studium abgeschlossen, während dessen er sich v. a. mit dem Bild des Juden im Spielfilm der DDR befasst hat. Seit Sommer 2006 weilt er an akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Mitteleuropa: anfangs in Wien, später in Berlin und dann in Heidelberg. Nach einer Hospitanz im Bundestag arbeitet er jetzt selbstständig in Berlin als Autor, Referent und Übersetzer aus dem Hebräischen und ins Hebräische. Nebenbei bietet er auch Tours of Jewish Berlin. * krechzn (Jiddisch): stöhnen; leidenschaftlich jammern.

43 Kommentare

  1. Es geht darum, inwiefern eine offenbar falsche Behauptung von X gegen Y (“Y ist ein Vergewaltiger!”) trotz ihres Falschseins legitim sein kann.

    Y ist genau dann ein Vergewaltiger, wenn Y von einem Gericht der Vergewaltigung für schuldig befunden wurde (= er deswegen verurteilt wurde). Das Urteil ist nicht (die) Wahrheit, sondern spiegelt bestenfalls die Kenntnis des Spruchkörpers wider.

    Nehmen wir an, Y ist eine öffentliche Person, etwa ein Politiker, der 2010 der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde.

    Dann kann Y legitimerweise als “Vergewaltiger” bezeichnet werden.

    2011 veröffentlicht der Kolumnist X einen Text, in dem er harsch gegen Y als Vergewaltiger hetzt. 2012 stellt sich aber [heraus], dass dies ein Fehlurteil [ist (es hat ja noch Bestand)], und Y wird gänzlich freigesprochen. Dann zieht Y gegen X vor Gericht. X behauptet, dass seine Beschreibung von Y als Vergewaltiger zwar nicht wahrheitsgemäß war, aber seinerzeit doch dem gültigen Wissensstand entsprach.

    Was genau verlangt der Y vom X eigentlich zivilrechtlich?

    • Was genau verlangt der Y vom X eigentlich zivilrechtlich?

      Schadenersatz wegen Verleumdung. Man kann es auch anders schildern: X berichtet, dass Y Korruption vorgeworfen wird, obwohl es dann schließlich doch zu keinem offiziellen Vorwurf kommt.

      • – “Was genau verlangt der Y vom X eigentlich zivilrechtlich?”
        “Schadenersatz wegen Verleumdung.”

        Das setzt voraus, das a) Verleumdung vorliegt und b) ein Schaden entstanden ist. Verleumdung heißt (§ 187 StGB): “Wer [1.] wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen [2.] eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, […]”

        Das kann überhaupt nur der Fall sein, wenn der X nach der Aufhebung des Urteils weiterhin behauptet, der Y sei Vergewaltiger (2.) und der X weiß, dass das nicht (mehr) der Fall ist (1.). Das kann ich im Moment nicht aus dem Fallbeispiel herauslesen.

          • Das gibt die Norm nicht her (Wortlautgrenze). Zitat: “Wider besseres Wissen ist die sichere Kenntnis der Unwahrheit.”

          • Hier ein ganz konkreter Fall, der sogar aktuell ist (zwei Jahre alt oder so):

            In Israel hat eine Journalistin eine Reportage über einen Soldaten veröffentlicht, der, wie sie es darstellte, am Tod eines arabischen Kindes schuldig sei. Die Reportage erschien, als die Ermittlungen noch liefen. Am Ende wurde er freigesprochen. Dann hat er die Journalisten und das Medium verklagt. Sie wurden aber wegen “seinerzeitiger Wahrheit” freigesprochen – zwar war der Vorwurf in der Reportage eine Lüge, die aber wiederum seinerzeit keine eindeutige Lüge war bzw. dem entsprach, was die Journalistin als wahr wahrnehmen konnte (wenn auch nicht musste). Es wundert mich wirklich, dass es diese Differenzierung in Deutschland nicht gibt.

          • Ich kenne mich mit dem isrealischen und auch mit dem hebräischen Recht und auch mit der hebräischen Sprache nicht aus.

      • Man kann es auch anders schildern: X berichtet, dass Y Korruption vorgeworfen wird, obwohl es dann schließlich doch zu keinem offiziellen Vorwurf kommt.

        Das ist wohl eher die üble Nachrede, § 186 StGB: “Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche […], wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, […]” Der Unterschied zur Verleumdung besteht also darin, dass bei der letzteren die Falschheit der Behauptung feststeht und diese dem Äußernden bekannt ist. Bei der üblen Nachrede kann nur der Äußernde den Wahrheitsbeweis nicht erbringen.

        Allerdings müsste man eine konkrete (wörtliche) Formulierung vom X haben. “Y wird Korruption vorgeworfen.” Ja von wem? Von mir? Von den Leuten in der Kneipe? Von der Staatsanwaltschaft?

        • Du weißt schon, es geht hier nicht um die rechtliche Definition, sondern ums Prinzip, das ich aus dem hebräischen Recht nur entlehne, um es auf die Geschichte anzuwenden.

          • Das Problem, was ich mit dem Fall habe, ist, dass ich nirgendwo Unrecht sehe. Sagen wir der X bestellt alle Zeitschriften ab, klemmt seinen Strom ab und schließt sich in der Wohnung ein, lässt aber auf seiner Webseite die Behauptung stehen, dass der Y ein Vergewaltiger sei.

            Dann würde doch der Y, nachdem er freigesprochen worden ist, sich an den X wenden, und diesen Auffordern, die Behauptung von der Webseite zu nehmen. Kann er den X nicht erreichen, würde er sich an dessen Provider wenden (Störerhaftung) und den ganzen Server abschalten lassen.

            Nicht zurückholen lassen sich natürlich die Informationen, die bereits bei den Konsumenten etwa in Form von Zeitungen und Zeitschriften angekommen sind.

            Aber in dieser Geschichte sehe ich nirgendwo ein Unrecht.

          • Schau dir mal an, was ich zum Soldatenfall geschrieben habe. Sein Ruf wurde geschädigt, sein Name ist nunmehr mit diesem unwahren Vorwurf verbunden. Die Journalistin musste die Reportage nicht veröffentlichen – sie hätte auch abwarten können. Aber das Gericht kam zum Schluss, dass der Vorwurf in der Zeit, wo er veröffentlicht wurde, nicht unmöglich nachvollziehbar war. Es war also eine seinerzeitige Wahrheit, dass der Soldat ein Mörder sein kann.

          • Zum Soldatenfall habe ich folgenden Link auf Englisch gefunden:
            http://www.jpost.com/National-News/Ilana-Dayan-acquitted-of-libeling-Captain-R

            In der Revision vor dem höchsten Gericht argumentierte die Journalistin mit “seinerzeitiger” Wahrheit – das wird, wohl mangels einer guten Übersetzung, im Englischen umformuliert:

            In accepting Dayan’s appeal, court found her documentary was correct at the time of broadcast, so not defamatory.

            Was die Zeitung damit meint, ist nicht, dass das Gericht zum Schluss kam, dass die Behauptung damals “wahr” war (wie sich nachher herausstellte, war die Behauptung von Anfang an unwahr, was auch von der Journalisten nicht mehr bestritten wurde), sondern, dass sie plausibel war, also “korrekt” im Sinne von “aus der damaligen Sicht durchaus möglich”.

            The panel of justices said that Dayan had not violated the 1965 Defamation Act, because the Uvda documentary included statements that were correct at the time of their broadcast

            “korrekt” bedeutet hier also “damals nicht eindeutig falsch, nicht in der relevanten, strafrechtlichen Hinsicht falsch”.

  2. Wenn wir nun vom Völkermord als Verwaltungsakt, als Produkt von Ministerien, Bürokraten und Schreibmaschinen sprechen, müssen wir diesen Sachverhalt berücksichtigen, nämlich die Relativität von Wahrheit und Moral.

    Ein Zeitzeuge, ein Mitläufer und den Nazis eher abgeneigt, also ‘eher’, was heißt, dass er seinerzeit auch Gutes sah, wie bspw. die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit, sagte dem Schreiber dieser Zeilen einmal: ‘Man muss dabei gewesen sein.’

    Eine Aussage, die empörend ist, denn “man” muss ja eigentlich nicht dabei gewesen sein, wenn es über die Verbrechen zu richten gilt, auch moralisch, aber die Aussage ist auch nicht falsch, wie sich darlegt, wenn bspw. heute ukrainische Bürger rechtmäßig verurteilt werden, wenn sie in Konzentrationslagern arbeiteten, vermutlich hauptsächlich deshalb, um ihr Leben zu retten.

    BTW, das erste Beispiel (“X vs. Y”) scheint nicht ganz OK zu sein, denn während ein Verfahren läuft, besteht die allgemeine Pflicht darin, das Urteil abzuwarten, sich mit einem ‘mutmaßlich’ auf den (mutmaßlichen) Täter bezogen zu behelfen – und wenn dies nicht getan worden ist und es zu einem Freispruch kommt, als Kommentator selbst mit einem Verfahren zu rechnen… (Wobei die Gerichte die Freiheit der Meinungsäußerung aber weit auslegen.)

    MFG
    Dr. W

  3. Möglicherweise ist im Deutschen die Wahrheit schlicht nicht zeitabhängig. Nur das, was man für wahr hält, kann sich mit der Zeit ändern.

    Das eben Geschriebene gibt meinen derzeitigen Kenntnisstand wieder. Der sich aber von meinem damaligen oder zukünftigen unterscheiden kann.

      • Wahrheit gibt es in der Tautologie, in der Mathematik beispielsweise, und zwar genau dann, wenn dort der Eigenschaftenwert ‘wahr’ definiert ist.

        Ansonsten wird mittlerweile ganz bevorzugt mit der ‘Erkenntnis’ gearbeitet, die an sich provisorisch ist und ständiger Überprüfung bedarf. Im bundesdeutschen Strafrecht findet weiterhin Wahrheitsfindung (das Fachwort) statt, man könnte es ja mal erkenntnistheoretisch aufpeppen, Ansätze sind im Artikel geliefert worden.

        MFG
        Dr. W

    • Wir reden also von etwas, was “an sich” da ist, ohne von uns Menschen wahrgenommen zu werden, und sei es auch eine rein geistige Wahrnehmung bzw. Vorstellung (Einhorn, Gott etc.). Aber wenn wir es nicht wahrnehmen, wieso reden wir überhaupt davon? Die Wahrheit, die du hier ansprichst, ist so definiert, dass sie den Menschen faktisch unvorstellbar sein muss.

    • Nunja, Bal, die absolute Wahrheit, ‘absolut’ meint ja losgelöst, kann insofern nicht von Erkenntnissubjekten unabhängig sein, weil sie ein Begriff und ein Konzept ist, das umgrenzt werden muss.

      Definitionsversuch bezogen auf die Natur:
      Etwas ist, wenn es genau so ist wie beschrieben, wahr. [1]

      Blöderweise kann dies letztlich nur sichergestellt werden, wenn der Systembetrieb (der Welt) umfänglich verstanden ist. – Einstein hat denn auch bei Spinoza (“Pantheismus”) zuflucht gesucht, blöderweise kann aber selbst einem (Welt-)Systembreiber nicht mit Sicherheit klar sein alles verstanden zu haben, denn er kann ja ohne sein Wissen, zwiebelförmig sozusagen, von anderem Systembetreibertum umgeben sein.

      MFG
      Dr. W (der das Bemühen des hiesigen Artikels und des hiesigen Inhaltegebers, womöglichm ein wenig überinterpretiert hat)

      [1] Zum Sinn vielleicht noch Fichte, sinngemäß wiedergegeben: ‘Etwas ist, es ist, weil es ist, und es ist so, wie es ist, weil es so ist, wie es ist.’

    • @Yoav Sapir

      »Wir reden also von etwas, was “an sich” da ist, ohne von uns Menschen wahrgenommen zu werden, und sei es auch eine rein geistige Wahrnehmung bzw. Vorstellung (Einhorn, Gott etc.). Aber wenn wir es nicht wahrnehmen, wieso reden wir überhaupt davon? «

      Vielleicht aus dem gleichen Grund, warum wir von der Moral reden. Aber das trifft ohnehin nicht das, um was es mir geht.

      Nach meinem (deutschsprachigen) Verständnis von „Wahrheit“ kann es diesbezüglich keine Beliebigkeit oder Relativität geben, im Sinne von: Was heute noch wahr ist, kann morgen vielleicht schon unwahr sein. Denn wenn es morgen unwahr ist, also wirklich „ist“ und nicht bloß für unwahr gehalten wird, dann ist es auch schon heute unwahr, dann war es schon immer unwahr und wird auch in Zukunft immer unwahr sein.

      Das Problem ist halt, und insofern haben Sie ja Recht, dass wir immer nur etwas für wahr oder unwahr halten können. Die Wahrheit als solche ist davon aber unberührt.

      • @ Bal :

        Nach meinem (deutschsprachigen) Verständnis von „Wahrheit“ kann es diesbezüglich keine Beliebigkeit oder Relativität geben, im Sinne von: Was heute noch wahr ist, kann morgen vielleicht schon unwahr sein.

        Warum genau haben Sie diese Idee?

        MFG
        Dr. W

  4. Hallo Yoav,
    zunächst einmal danke, für deine Mitteilung und Aufforderung mich in meinen Statements auf deinem Blog kurz zu halten und nicht wertend mit Ausrufezeichen zu kommentieren. Das ist bei mir angekommen. Danke dafür.
    Damit ist auch schon eine Aussage zum Thema “Wahrheit” und öffentlichem, “dem Markt der Meinungsbildung und der Einflussnahme auf die Unabhängigkeit von Gerichten abzielenden”, Interesse getroffen.
    Für bestimmte Phänome gibt es keine letztendliche Wahrheit, diese ist Auslegungssache und bemisst sich am Prozess eines demokratischen Verständnisses bzw. dem Begriff der Toleranz in einem demokratischen, die freie Religionsausübung gewährleistenden Rechtsstaat (Stichwort “Judentum”).
    Dein Blogeintrag bezieht sich ja weitestgehend auf den Bereich des sog. Indizienprozesses, der aufgrund öffentlicher “Anschuldigungen mit Verdachtsmoment” ausgelöst wird.
    Populäre, aktuelle Beipiele hierzu haben wir ja gerade, bzw. hatten wir in der Vergangenheit (Kachelmann, Wulff, Edathy).
    Hierzu kurz meine Einschätzung: Die Tatsache der medialen Vernetzung und verstärkten Öffentlichkeit des Privaten führt verstärkt zu einer “Quasi-Gerichtsbarkeit” der Vierten Instanz in Form der Medien. Dieser Entwicklung ist dahingegen entgegenzuwirken, dass die “Unschuldsvermutung” als Grundlage unserer Rechtsstaalichkeit bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung bzw. eines Freispruches gewahrt bleiben muss. Deshalb muss die Vorverurteilung eines “Verfolgten” bis zur evtl. Anklage bzw. insb. innerhalb eines laufenden Gerichtsverfahrens unterbleiben. Der Fall Wulff, aber auch der Kachelmann-Fall (Hetzjagd durch die Medien), hat deutlich gemacht, dass die Unabhängigkeit der Gerichte das höchste Gut der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat ist. Diese Unabhängigkeit mit all seinen Institutionen (Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Richter, Revision, Berufung etc.) ist die Grundlage dafür, der “Wahrheit” so nahe wie möglich zu kommen und die Fehlbarkeiten auf ein Minimum zu reduzieren… Alles andere ist Meinungsmache und ideologische Beeinflussung der Massenmedien!

    Gruß S.H.

    • Danke für den Kommentar. Eigentlich war das mit dem hebräischen Rechtsprinzip der “seinerzeitigen Wahrheit” nicht das Thema, sondern nur der Hintergrund für die historische Fragestellung, die darauf folgt. Aber irgendwie geht es allen Kommentatoren nur um den Hintergrund – vielleicht, weil dieses Prinzip in Deutschland (wie mir nun klar wird) noch unbekannt ist.

    • Jein. Insofern ja, als das jüdische Recht nach seiner Rückkehr in den Status eines normalen Staatsrechts gemeint ist, also nicht als Religionsrecht. Nein, weil “jüdisches Recht” auf Deutsch und auf Hebräisch oft eben für Religionsrecht steht, während man für das jüdische Recht im Sinne von “deutschem, französischem etc.” Recht den Begriff hebräisches Recht verwendet. Dieses geht am einen Ende bis auf die Bibel zurück, ja, aber am anderen Ende reicht es in die heutige Gesetzgebung hinein.

    • Richtig. X behauptet aufgrund dessen, was ihm vorliegt, Y sei ein Mörder. X wirft Y Mord vor. Die Staatsanwaltschaft ermittelt und kommt zum Schluss, dass die Behauptung, Y sei ein Mörder, nicht wahr, also eine Lüge ist. Y, dessen Ruf stark geschädigt ist, hat nunmehr (zumindest in Israel) Anspruch auf finanzielle Wiedergutmachung. Aber X kann (zumindest in Israel) argumentieren, dass sein Vorwurf seinerzeit plausibel war, d.h. dass der Vorwurf, aus der damaligen Perspektive betrachtet, wahr erscheinen konnte und somit einen gewissen Wahrheitsgehalt hatte. Wenn er das gut begründet, wird er freigesprochen.

      In dem Beispiel, das ich im obigen Text anführe, kann sich X darauf berufen, dass das Gericht, das Y zu Unrecht schuldig sprach, ihn (X) irregeführt hat (tatsächlich würde Y in diesem Fall gar nicht erst die Anklage erheben, aber wenn, wäre es die Argumentation von X).

      Mir kommt es darauf an, inwiefern dies für damalige Deutsche gelten könnte. Also: Wenn die Medien, die Politiker, die Wissenschaft, die Justiz – kurzum die ganze Führungsschicht behauptet, Juden seien Staatsfeinde – dürfen wir dann noch davon ausgehen, dass jeder Deutsche damals so kritisch hätte sein müssen (nicht nur können oder sollen), um der ganzen Gehirnwäsche zumindest geistigen Widerstand zu leisten? Oder gilt hier die Argumentation der “seinerzeitigen Wahrheit” (wenn die Eliten Unsinn propagieren, ist es “natürlich”, dass der einfache Mann – in einem Zeitalter ohne Internet etc. – auch daran glaubt bzw. gute Gründe hat, den Unsinn für wahr zu halten)?

  5. Es gibt auch noch einen entscheidenden Grundsatz im deutschen Recht:
    “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”. Damit ist auch gemeint, dass ein “Meinungsmacher” sich bei Recherchen, z.B. zum Thema “Vergewaltigung” durchaus auf Glatteis begeben kann, wenn er öffentlich Statements abgibt, die das Ansehen und die Person (persönliche Integrität) schaden kann. Ein gutes Beispiel im Bereich der Wirtschaft war der kürzlich geschlossene Vergleich zwischen Der Deutschen Bank und den Kirch-Erben.
    Der ehemalige Vorstand der Deutschen Bankhat öffentlich die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe in Frage gestellt, wodurch Kirch insolvent gegangen ist. Auch eine Form der Rufschädigung. Hat die Bank 800 Mio. Euro gekostet. Man muss sich vorher überlegen, was man sagt!
    Im Zweifel hat immer die Justiz über Recht oder Unrecht zu entscheiden! Im Falle einer Vorverurteilung eines “Vergewaltigeres”, welche sich dann als Fehlurteil herausstellt, hat der Anschuldiger in deutschem Recht mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen. (Rufschädigung)

    S.H.

    • Ich habe mir immer gedacht, mit “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” ist die fehlende Kenntnis der Gesetzeslage gemeint und nicht Einzelheiten bzgl. einer Person im Bereich der üblen Nachrede.

      • Generell schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, sei es die Unkenntnis um die Gesetzeslage, sei es die Unkenntnis um ein Faktum.

        Wobei, abweichend von der o.g. Annahme, eben doch Unkenntnis um bundesdeutschen Recht schützen kann, Stichworte: Verbotsirrtum, Tatbestandsirrtum.

        Haben Sie dbzgl. mittlerweile prüfen und einordnen können?

        MFG
        Dr. W

  6. Die Plausibilität zu dem Zeitpunkt, zu dem der Tatvorwurf “vermeintlich richtig” gewesen sein mag, schützt den dann Angeklagten nicht vor einer Strafe. Siehe den Satz eben: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”. Man muss sich eben genau im klaren sein, wann man was sagt. Wenn es sich hinterher als falsch und unwahr (durch Gerichte entschieden) herausstellt, muss man zumindest hier in Dtld. dafür gerade stehen. Da kennt das deutsche Recht keine Gnade (siehe Kirch-Urteil, gut das ist zwar ein Wirtschaftsprozess gewesen, aber das Prinzip geht in diese Richtung). Ähnlich der Fall Kachelmann, wobei hier keine dritte Person eine Falschaussage gemacht hat, sondern die vermeintlich Vergewaltigte selbst.

    S.H.

  7. Ach jetzt weiß ich worauf du hinaus willst:

    /Zitat/ Mir kommt es darauf an, inwiefern dies für damalige Deutsche gelten könnte. Also: Wenn die Medien, die Politiker, die Wissenschaft, die Justiz – kurzum die ganze Führungsschicht behauptet, Juden seien Staatsfeinde – dürfen wir dann noch davon ausgehen, dass jeder Deutsche damals so kritisch hätte sein müssen (nicht nur können oder sollen), um der ganzen Gehirnwäsche zumindest geistigen Widerstand zu leisten? Oder gilt hier die Argumentation der “seinerzeitigen Wahrheit” (wenn die Eliten Unsinn propagieren, ist es “natürlich”, dass der einfache Mann – in einem Zeitalter ohne Internet etc. – auch daran glaubt bzw. gute Gründe hat, den Unsinn für wahr zu halten)? /Zitatende/

    Ok, ich versuche es mal anhand meiner jüdischen Familie zu erklären (mein Urgroßvater war Jude, hat den Holocaust überlebt):

    1. Im Dt. Reich gab es um 1933, etwa 500.000 Juden, bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 90 Mio. (1941).

    Jetzt muss ich überlegen: Ich glaube, dass das Thema “Juden” in dieser Zeit eine reine Sündenbockgeschichte war, um dieser unsäglichen Propaganda der Rassereinheit und der nationalen Stärke des “Deutschen Volkes” Vorschub zu leisten. Der einfache Bürger, auch der jüdische deutsche Bürger war in der Zeit des anfänglichen 20. Jahrhunderts bestens in Deutschland integriert, wenn nicht gar assimiliert (auch mein Urgroßvater, er hat ja eine Christin geheiratet).

    2. Ich nehme es der damaligen einfachen dt. Bevölkerung durchaus ab, dass sie all das Unheil, was den Völkermord an den Juden betrifft, nicht erahnt hat und auch nichts von den KZs wusste. Die Shao wurde schwerpunktmäßig ja im heutigen Polen “durchgeführt” (in Dachau beispielsweise gab es keine Vergasungen) und im Osten waren ja auch die meisten Juden. Da hat ein Deutscher in Berchtesgaden, Berlin, München oder in Köln nichts von mitbekommen.

    3. Hätte es damals das Internet gegeben, so würde ich heute unterschreiben, wäre all das nicht passiert. Da bin ich völlig deiner Meinung (Stichwort Gleichschaltung und Gehirnwäsche)

    4. Im Judentum steckt natürlich aus dem Selbstverständnis heraus ein riesen Dilemma, welches in meinen Augen ja auch der Grund jeglichen Antisemitismus/ Antijudaismus ist. Es ist das Schicksal dieses Volkes, seine Herkunft an der Überlieferung des “Monotheismus” und des “Auserwähtseins” fest zu machen… Das schürt Neid und Missgunst sowie Ausgrenzung (über 2000 Jahre). Es sind also zwei Seiten der selben Medaille… (Manche sagen dann: Die Juden sind an allem selber Schuld)…. Deswegen ist in Dtld. das Judesein oder “Jude” auch keine nationale Minderheit. Denn es war im Verständnis der Aufklärung eine Religionszugehörigkeit. Im Osten (Russland/ Polen/ Baltikum etc.) war und ist es bis heute noch eine Art Nationalität! Ob dies positiv zu bewerten istwiß ich nicht, aber die Tatsache, dass über 1 Mio. russischer Juden nach Israel ausgewandert sind, würde ich dies eher als “Integrationshemmnis” sehen..

    Gruß S.H.

    • Mein Zitat:
      1. Im Dt. Reich gab es um 1933, etwa 500.000 Juden, bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 90 Mio. (1941).

      Der Vergleich ist natürlich Unsinn, sorry.

      1933 Dt. Reich:

      Bevölkerung jüdischen Glaubens – ca. 500.000
      Gesamtbevöllkerung – ca. 80 Mio. (78,8 Mio. lt. wikipedia)

      macht einen Anteil von ca. 0,625% an der Gesamtbevölkerung, die als Sündenbock für die Nazipropaganda herhalten mussten. Was für ein Wahnsinn!

      S.H.

    • Bin nachhause gekommen und habe gleich 9 Kommentare von dir vorgefunden… Wie gesagt entwickelt sich eine Diskussion mit Ping und Pong, nur Ping geht nicht… Diesen Kommentar habe ich freigeschaltet, die anderen acht nicht.

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