Von Moral und Kriegsmoral. Teil III: Wenn die Moral zur Achillesferse wird

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Wien. Heidelberg. Berlin: ein israelischer Blick auf Deutschland
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Der vorige Teil (s. hier) hat mit der These geendet, dass die Notwendigkeit der Prioritätensetzung auch beim Allerwichtigsten gilt: wenn es um Leben und Tod geht. Dabei muss die Entscheidung zwar nicht, soll aber eher dem Verstand gehorchen als den Gefühlen. Auf dieser Basis können wir nun den dritten und letzten Schritt in dieser Trilogie machen und die Frage der Kriegsmoral ansprechen.

Die ersten beiden Beiträge sind von den Lesern immer wieder auf die gegenwärtige Situation in Israel bezogen worden. Das ist an sich natürlich genauso willkommen wie jedes andere Fallbeispiel, nur enthalten die in den besagten Beiträgen besprochenen Beispiele eigentlich keine Hinweise auf dieses doch sehr spezifische Thema. Um nun den gedanklichen Rahmen der Diskussion zu erweitern, habe ich mich dafür entschieden, den dritten Schritt mit einem Fall aus der deutschen Geschichte zu veranschaulichen: dem Umgang der Schmidt-Regierungen mit dem RAF-Milieu.

Die unvermeidlich gewalttägigen, tödlichen Auseinandersetzungen mit der RAF und den ihr nahen Bewegungen stellt zwar keinen Frontkrieg dar, aber solche Guerilla-Auseinandersetzungen enthalten im Kleinformat die gleiche Problematik, insbesondere hinsichtlich der Wirkung auf die Zivilbevölkerung. Da terroristische Organisationen wie jene des RAF-Milieus die Austragung des Konflikts zudem oft von vornherein auf die Zivilbevölkerung übertragen, geht die Problematik, die wir hier besprechen sogar über jene eines "normalen" Krieges hinaus.

Bei der Kriegsmoral handelt es sich um die Extremität schlechthin. Im Gegensatz zu den vorigen Schritten sprengt der Krieg den Rahmen der normalen Prioritätensetzung, auch den Rahmen der Abwägung zwischen Leben und anderen Werten. Denn bei solchen Auseinandersetzungen kann oft selbst, ja gerade die Bevorzugung des Wertes "Leben" zu einer noch weiter gehenden Gefährdung von Leben führen. Dieses Paradoxon versuche ich im Folgenden zu erklären.

So war es zum Beispiel, als Peter Lorenz, der damalige Kandidat der CDU für das Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin (West), im Februar 1975 von der RAF-nahen "Bewegung 2. Juni" (Anspielung auf Ohnesorg) entführt wurde, um damit die Freilassung und Ausreise vor allem Angehöriger der vorigen RAF-Generation. Die Frage, die sich der ersten Regierung von Helmut Schmidt stellte, war Folgende: Ist das Leben von Lorenz wichtiger als das Risiko, das mit einer Freilassung einherginge?

Die Entscheidung der damaligen Schmidt-Regierung, die Gefangenen freizulassen und ihnen die Ausreise zu genehmigen, bewegte sich innerhalb der Grenzen der eigenen Moral. Man gehorchte seinem Mitgefühlsvermögen und setzte die Prioritäten so, dass ein konkretes Leben bevorzugt wurde. Jedoch wurde dabei unterschätzt, welche Folgen diese Handlung haben sollte und was sie für die eigene Moral bedeutete, also für diejenigen, die dabei umgesetzt wurde.

Terroristische Entführungen sind Kampfhandlungen, die wir nicht als legitim erachten. Wenn man die Dynamik betrachtet, die dabei stattfindet, dann erkennt man, dass die eine Seite, etwa das RAF-Milieu, eben davon ausgeht, dass die Moral der anderen Seite so ist, wie sie ist. Die Seite der Entführer ist auf diese Moral angewiesen und rechnet damit, dass sie auch umgesetzt wird. Mit anderen Worten: Die eine Seite gebraucht die Moral der anderen Seite, um eben diese Moral de facto aufzuheben. Dabei wird auf Seite des Entführten die eigene Moral zur Schwäche.

Diese Schwäche kann sogar zur Achillesferse werden, wenn man sich dieser Dynamik nicht bewusst ist und auch weiterhin die eigene Moral umsetzt, wie es der Gegner erwartet. In der Tat ist es sehr schwierig, sich von der eigenen Moral zu distanzieren, geschweige denn das Gegenteil davon zu tun. Aber sobald man über diese Erkenntnisschwelle getreten ist und mit seinem Verstand die Problematik wahrnimmt, besteht das problematische Moment nur noch in der gefühlsbedingten Hemmung.

Ob diese Schwäche, die die Gegner ausnutzen, nun wirklich zur Achillesferse wird, liegt mithin im Ermessen derer, die auf diese Kriegshandlung reagieren müssen. Setzen sie ihre eigene Moral um und ziehen dem allgemeinen Risiko ein konkretes Leben, etwa jenes von Peter Lorenz, sprich: der Zukunft die Gegenwart vor, so formulieren sie neue "Spielregeln", in denen Entführungen zugelassen sind. Das heißt: Indem man in solchen Fällen die eigene Moral umsetzt, gewinnt die Moral des Feindes die Oberhand. Diese Konditionierung hat zur Folge, dass die Moral des Feindes auch in Zukunft umgesetzt und – zwar nicht nur, aber insbesondere – die von der angegriffenen Seite bewährten Kriegshandlung wiederholt wird, wie es im Fall des RAF-Milieus tatsächlich der Fall war.

Das bedeutet, dass die Umsetzung der eigenen Moral gerade dazu führt, dass diese nicht durchgesetzt wird und dass das eigene Wertesystem von einem selbst aufgehoben wird. Eben darin besteht das Paradoxon der Kriegsmoral: Die einzige Möglichkeit, die eigene Moral durchzusetzen, besteht in deren vorläufigen Aussetzung, auch wenn das bedeutet, dass jemand, dessen Leben man sonst auf jeden Fall retten würde, dadurch ums Leben kommen kann.

Diese Konsequenzen verinnerlichte Helmut Schmidt in der schwierigen Zeit nach der Kooperation im Fall Lorenz. Als es im Herbst 1977 wieder zu einer Entführung kam, nämlich zu jener von Hanns Martin Schleyer, verfolgte sein "Großer Krisenstab" eine ganz andere Politik als zwei Jahre zuvor. Die Errichtung eines Forums wie des Großen Krisenstabs, in dem alle Bundestagsfraktionen vertreten waren, war notwendig, um den Konsens zu sichern, den die vorläufige, kontrollierte Aussetzung der eigenen Moral erforderte. Denn Schmidt versuchte, mit den Regeln zu brechen, die er selbst zwei Jahre vorher formulierte. Nicht nur, dass er mit dem Gegner nicht mehr verhandelte: Mit dem Kontaktsperregesetz ging seine Politik auch darüber hinaus. Daraufhin versuchten es seine Gegner mit einer weiteren Eskalation: der palästinensischen Entführung der deutschen Landhutshut-Maschine. Doch selbst dann gaben Schmidt und sein Großer Krisenstab nicht nach. Die Möglichkeit, dass bei der gewaltsamen Befreiungsaktion Entführte bzw. Zivilisten umkommen und dass Schleyer – ebenfalls ein Zivilist – ermordet wird, wurde in Kauf genommen. Die eigene Moral blieb vorläufig ausgesetzt, damit sie – und nicht diejenige der RAF – die Zeit nach der Auseinandersetzung, also die Zukunft bestimmt.

Wir sehen also, dass Helmut Schmidt sich bei zwei zentralen Entführungen für eine jeweils ganz andere Politik entschied. Im Fall von Peter Lorenz 1975 entschloss sich Schmidt dazu, trotz des hohen Preises das Leben von Lorenz zu retten. Das stand im Einklang mit seiner Prioritätensetzung, nach der er dem Wert "Leben", d.h. dem konkreten Leben von Lorenz, den Vorzug einräumte. Dabei setzte er sein eigenes Wertesystem um, das in diesem Fall jedoch seine Schwäche war, die der Gegner erfolgreich ausnutzte. Erst die schlimmen Konsequenzen seiner Handlung brachten Schmidt dazu, im Fall von Hanns Martin Schleyer 1977 von seinen Gefühlen abzusehen und nur nach dem Verstand zu handeln, d.h. den Entführten ermordet werden zu lassen sowie das Leben der Landshut-Entführten wesentlich zu riskieren.

In kriegsartigen Situationen bezieht sich also die Notwendigkeit der Prioritätensetzung nicht nur auf die Werte, mit denen wir dabei zu tun haben, sondern in erster Linie auch auf unsere eigene Moral. Die Frage, die sich uns stellt, lautet: Ist es uns lieber, dass die Unmoral des Feindes die Oberhand gewinnt und die Zukunft gestaltet, solange unsere Hände sauber bleiben? Oder sind wir bereit, von unseren Gefühlen abzusehen und unser eigenes Wertesystem vorläufig auszusetzen, damit die Unmoral des Feindes sich nicht durchsetzt?

Ersteres heißt: "Nach uns die Sintflut". Diese schlimme Taktik fand im Fall von Peter Lorenz statt, wo seine Rettung fälschlicherweise wichtiger erschien als die Vermeidung ihrer Konsequenzen. Letzteres bedeutet hingegen nichts anderes als selbst dann Verantwortung zu zeigen, wenn diese Verantwortung unerträglich erscheint. So war es etwa im Fall von Hanns Martin Schleyer und der Landshut-Entführung, wo Schleyers Ermordung sowie die wesentliche Gefährdung der Leben der Landshut-Entführten in Kauf genommen wurden, um der bis dahin bewährten Taktik der RAF allmählich Einhalt zu gebieten.

Die These, die zum Abschluss dieser dreiteiligen Diskussion gestellt wird, ist folglich, dass man in Kriegssituationen nicht unüberlegt aus der eigenen Moral heraus handeln darf, sondern diese bei der Prioritätensetzung mit berücksichtigen muss. Das heißt: Selbst die Moral – so, wie man sie sich jeweils vorstellt – gehört bei solchen Extremitäten zur Prioritätensetzung. Nicht deswegen, weil sie weniger wichtig ist als der Sieg, sondern ganz im Gegenteil: weil der Sieg eben im Erhalt der eigenen Moral besteht. Wenn die eigene Moral zur Schwäche wird, die der Gegner auszunutzen sucht, und die konsequente Umsetzung der eigenen Moral dazu führt, dass diese abgebaut wird, lässt sich das Paradoxon nur überwinden, indem man die Versuchung des reinen Gewissens übersteht und vorläufig das aussetzt, was zum Verlust der Moral führt. In solchen Fällen muss man also vorläufig die eigene Moral aussetzen, damit diese – und nicht diejenige des Feindes – die Zeit nach der Auseinandersetzung, also die bevorstehende Zukunft bestimmt.

 

  • Veröffentlicht in: Ethik

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Mancherorts auch als der Rebbe von Krechzn* bekannt, heißt der Autor von "un/zugehörig" eigentlich Yoav Sapir. Er ist 5740 (auf Christlich: 1979) in Haifa, Israel, geboren und hat später lange in Jerusalem gelebt, dessen numinose Stimmung ihn anscheinend tief geprägt hat. Nebenbei hat er dort sein M.A.-Studium abgeschlossen, während dessen er sich v. a. mit dem Bild des Juden im Spielfilm der DDR befasst hat. Seit Sommer 2006 weilt er an akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Mitteleuropa: anfangs in Wien, später in Berlin und dann in Heidelberg. Nach einer Hospitanz im Bundestag arbeitet er jetzt selbstständig in Berlin als Autor, Referent und Übersetzer aus dem Hebräischen und ins Hebräische. Nebenbei bietet er auch Tours of Jewish Berlin. * krechzn (Jiddisch): stöhnen; leidenschaftlich jammern.

4 Kommentare

  1. RAF

    Ein gutes Beispiel, um die Problematik zu erörtern. Es ist sicher allgemeiner Konsens, daß die Regierung, wie von Dir beschrieben, 1975 falsch und 1977 richtig gehandelt hat.

    Was Du ein wenig ausblendest, ist, daß die Geschichte der RAF nicht 1975 begonnen und 1977 geendet hat. Die RAF konnte nicht existieren ohne ihr Unterstützer-Umfeld, und dieses Umfeld überzeugte sie damals (1975-77) vor allem mit den Behauptungen wegen der angeblich folterähnlichen Haftbedingungen der RAF-Leute. (Heute weiß man natürlich, daß die Haftbedingungen ziemlich gut waren. Aber damals wurden die diesbezüglichen Behauptungen eben vom Staat nicht dementiert und verschafften der RAF einen Märtyrerbonus und dadurch einen gewissen Anhängerkreis, den sie für ihre Logistik einfach brauchte.) Es ging ja bei den Aktionen damals gar nicht mehr um politische Ziele, sondern NUR noch um die Haftbedingungen.

    Über die genauen Gründe, die in den 90er Jahren zur Auflösung der RAF führten, kann man natürlich nur spekulieren. Aber allem Anschein nach erfolgte die Auflösung doch nicht wegen der harten Politik des Staates, sondern eher im Gegenteil, weil (nach diversen Begnadigugen etc.) die RAF einfach ihren Märtyrerbonus verloren hatte und nicht mehr genug Unterstützer fand. Und ohne ihr breites Unterstützer-Umfeld konnte sie eben keine Aktionen mehr vorbereiten und durchführen.

    Mir ist natürlich klar, daß sich das nicht einfach so auf die Hamas übertragen läßt. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man bei einem Vergleich mit der RAF eben deren gesamte Geschichte und nicht bloß einzelne Ereignisse berücksichtigen sollte.

  2. @ Thilo

    Kenntnisse der Geschichte der RAF setzt der Beitrag voraus. Da es hier ja nicht um die RAF selber, sondern um die allgemeine These zur Kriegsmoral geht, beziehe ich mich nur auf jene Punkte, die zum Fallbeispiel “Umgang der Schmidt-Regierungen mit dem RAF-Milieu” gehören, und auch dort beschreibe ich diese Geschichtskapitel nicht, sondern setze Sachkenntnisse voraus.

    Im Einklang damit möchte ich hier auch keine Diskussion über die Motivation zur Gründung oder zur Auflösung der RAF beginnen, obwohl ich das Thema sehr interessant finde. Ich würde nur Folgendes sagen: Nachdem sich die Entführungstaktik dank der Politik der ersten Schmidt-Regierung bewährt hatte, folgten darauf – logischerweise – weitere Geiselnahmen, etwa in Stockholm im April ’75. Aber nachdem Schmidts Großer Krisenstab eine kühne Änderung der Spielregeln durchgesetzt hatte, fanden keine weiteren Entführungen mehr statt – auch wegen der “Todesnacht von Stammheim”, aber dazu wäre es ja gar nicht gekommen, wenn Schmidt nochmals nachgegeben hätte.

  3. Die Schmidsche Lorenz-Moral, die dann später ausgesetzt wurde, definiert sich also wie folgt: Eine konkrete Gefährdung eines Lebens muss ohne Rücksicht auf zukünftige Kosten vermieden werden, statistische Gefährdungen, die jeden treffen können, dürfen dafür in Kauf genommen werden. Wahrscheinlich, weil diese gerecht verteilt sind, sie können jeden treffen. Möglicherweise wurde die Lorenz-Moral aber deshalb ausgesetzt, weil ein erstmaliger Lebensretter nach der Lorenzmoral noch ein gefeierter Moralheld ist, bei Wiederholungen der Entführung der Frust des Publikums aber auf die Protagonisten der Lorenz-Moral projiziert werden könnte.

  4. @ adenosine

    Meinst du, er habe die ethische Problematik nicht begriffen, sondern eher die Kritik des Wahlvolkes vermeiden wollen?

    Oder dass er über Wunsch, die Kritik zu vermeiden, zur Wahrnehmung der Problematik gelangt ist?

    So oder so ist er mit der “Herbst-Moral” immense Risiken eingegangen, zuletzt (also wirklich: zuletzt) auch in Bezug auf die öffentliche Meinung. Stell dir mal vor, die Befreiungsaktion wäre gescheitert…

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