Virtuelles Wasser – Teil 2

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Instrumente zur Beschränkung des Handels mit virtuellem Wasser

 

Vor diesem Hintergrund wird nun die Notwendigkeit einer globalen Regulierung der virtuellen Wasserströme gesehen. Zur Begründung wird auf Erwägungen „globaler Gerechtigkeit“ und mögliche geopolitische Folgen des Handels mit virtuellem Wasser verwiesen sowie die Vorstellung bemüht, Handelsströme müssten nach dem Kriterium einer sog. „globalen Wassernutzungseffizienz“ (Hoekstra/Hung) ausgerichtet werden; diesem genügen nur virtuelle Wasserströme von wasserreichen in wasserarme Regionen. Entsprechende Regulierungs-Vorschläge reichen von internationalen Verträgen über grenzüberschreitende Wassersteuern, die den Konsumenten in den Industrieländern die Kosten ihres Verhaltens vor Augen führen sollen, bis hin zu handelbaren Wasserfußabdruck-Zertifikaten. Solche Lizenzen sollen gemäß dem „rechtmäßigen“ Anteil am Verbrauch der weltweiten nachhaltig verfügbaren Wasserressourcen an alle Länder ausgeteilt werden, was bedeutet, dass im Falle eines „überdurchschnittlichen“ Pro-Kopf-Wasserfußabdrucks zusätzliche Rechte erworben werden müssten, während jene Menschen mit unterdurchschnittlichem Verbrauch eine Kompensation erhalten, wobei die Handelbarkeit der Rechte keineswegs als zwingend erachtet wird. Die Aufgabe der virtuellen Wassersteuern soll es somit sein, den Verbrauch an virtuellem Wasser in den Industrienationen auf das richtige Maß zu bringen, beziehungsweise den „Strom“ von virtuellem Wasser in diese Länder zu verringern. Hinzu kommt der Vorschlag einer „Verschmutzungssteuer“ auf Produkte welche in ihrer Entsorgungsphase Wasserverschmutzungen verursachen, wobei hier insbesondere Nährstoffverunreinigungen in dicht besiedelten Gebieten, denen Bodenauslaugungen in landwirtschaftlich geprägten Gebieten gegenüberstehen, bekämpft werden sollen. Dieses Problem eines nicht geschlossenen Nährstoffkreislaufs, das insbesondere im internationalen Handel mit Nahrungsmitteln entstehe, müsse ebenfalls auf globaler Ebene geregelt werden, im Zweifel durch Lebensmittel- oder Düngemittellieferungen zurück zum Herstellungsort.

 

 Müssen virtuelle Wasserströme reguliert werden? Foto: André Künzelmann

 

Ökonomische Handelstheorie und virtuelles Wasser

 

Derartige Vorstellungen sind allerdings mit den Grundaussagen der ökonomischen Handels- und Ressourcentheorie nicht in Einklang zu bringen: Der internationale Handel beruht letztlich auf komparativen Kostenvorteilen eines Landes in der Produktion eines bestimmten Gutes, welche unter anderem auf den Reichtum an bestimmten Ressourcen zurückgeführt werden können. Ist ein Land besonders reichlich mit einem Faktor (beispielsweise Wasser) ausgestattet, ist dieser relativ billig im Vergleich zu anderen Produktionsfaktoren, was dem betreffenden Land einen Kostenvorteil für jene Güter verschafft, in deren Produktion dieser Faktor besonders intensiv eingesetzt wird (beispielsweise Reis). Somit wirkt freier Handel grundsätzlich für alle Seiten wohlfahrtsmehrend, indem er durch Spezialisierung und Austausch eine effiziente internationale Arbeitsteilung herbeiführt, die den Wohlstand in allen beteiligten Ländern erhöht. Zudem kann Wasser genau dort eingesetzt werden, wo es am reichlichsten vorhanden ist und die geringsten Opportunitäts- und Umweltkosten verursacht. Zusätzlich kommen Länder mit nur geringer Ressourcenausstattung durch Handel in den Genuss lebenswichtiger Güter: Für Israel ist die Einfuhr virtuellen Wassers ebenso überlebenswichtig wie für Deutschland die Versorgung mit Import-Rohstoffen. Auch stellen die virtuellen „Wasserverluste“ durch den Export von Agrarprodukten für viele Länder eine wichtige Einnahmequelle dar.

Die resultierenden Handelsströme spiegeln dabei aus guten ökonomischen Gründen keineswegs genau die Wasserknappheit der Handelspartner wider, denn neben Wasser spielen insbesondere in der landwirtschaftlichen Produktion die Verfügbarkeit von Boden, Arbeitskräften und Anbautechniken eine Rolle: Die Niederlande sind reichlich mit Wasser, aber knapp mit landwirtschaftlich nutzbarer Fläche ausgestattet und deshalb „Wasserimporteur“ (siehe Tabelle 2). Aus diesem Grunde gehen auch Vorstellungen einer Ausrichtung von Handelsströmen anhand einer „gobal water use efficiency“ (Hoekstra) ökonomisch fehl. Gleichzeitig wird aber von denselben Autoren eine Ausrichtung des Handels mit virtuellem Wasser entlang von „Gerechtigkeitsgefällen“ propagiert, die nur zufällig mit dem Ergebnis nach dem Kriterium einer „global water use efficiency“ übereinstimmen kann.

Aus ökonomischer Sicht verursacht der Verbrauch eines m³ Wasser auch nicht überall die gleichen Umweltauswirkungen (Kosten), sondern es spielen vor allem lokale Bedingungen wie Wasserverfügbarkeit und Anbaubedingungen eine maßgebliche Rolle: Ein m³ Wasser aus Ägypten ist also nicht mit einem m³ Wasser aus Deutschland vergleichbar, dieselbe Wassernutzung kann in einem Fall gravierende Umweltschäden verursachen, im anderen Fall vollkommen nachhaltig sein. Es ist daher gar nicht möglich, generelle Aussagen über die wünschenswerte Richtung von virtuellen Wasserströmen zu treffen, da diese weder Informationen über die Nachhaltigkeit der Wassernutzung im Exportland noch die Wertschätzung für das betreffende Gut im Importland beinhalten. Letztendlich kann nur vor Ort gemäß den Opportunitätskosten der Produktion entschieden werden, ob lokale Wasserressourcen in der Herstellung von Exportgütern Verwendung finden sollen, oder ob wertvollere Alternativverwendungen existieren: So kann beispielsweise auch der Einsatz von knappem Wasser in der Produktion eines hoch bewerteten Gutes ökonomisch sinnvoll sein. Es sollte jedem Land selbst überlassen bleiben, ob es seine nationalen Wasservorräte gerade zum Anbau landwirtschaftlicher Exportprodukte nutzt und damit am Weltmarkt Zugang etwa zu Kraftwerken oder anderen High-Tech-Produkten findet. Entscheidend ist doch vielmehr, dass jeder Produktionsfaktor entsprechend seiner tatsächlichen Knappheit entgolten wird, und sich diese Knappheiten auch korrekt in den Verbraucherpreisen widerspiegeln. Ein „richtiger“ Preis enthält zudem mögliche Umweltkosten (wie Belastungen durch Dünger, Pestizide und Versalzung), die im produzierenden Land entstehen.

 

Gravierende Schwächen des Konzepts

 

Diese Überlegungen zeigen, dass ein Indikator wie der Wasserfußabdruck, der auf reinen Volumenangaben basiert, kaum geeignet sein kann, relevante Wasser-Probleme aufzudecken oder gar zur Beseitigung beizutragen, so detailliert die Wasserfußabdruck-Analyse in Zukunft auch werden mag. Aus der normativen Kritik am Handel mit virtuellem Wasser geht ohnehin nicht hervor, welche nun die „richtige“ Richtung wäre, in die virtuelles Wasser fließen sollte: ist nun der Nord-Süd-Handel aufgrund der resultierenden Abhängigkeiten oder aber der Süd-Nord-Handel aufgrund unserer „ausbeuterischen“ Konsumgewohnheiten zu unterbinden, möglicherweise gar der gesamte wasserbezogene Handel? Der Wasserfußabdruck bietet keine spezifischen Wert-Informationen, auf deren Grundlage ökonomisch und ökologisch „richtige“ Handelsentscheidungen getroffen werden könnten; zudem ist das normative „Gedankengerüst“, das hinter der dem Konzept des Wasserfußabdrucks steht, in sich widersprüchlich, und ließe nur die Schlussfolgerung zu, jedes Land solle mit jenen Ressourcen haushalten, die es auf seinem eigenen Territorium finden kann. Es wäre aber eine geradezu groteske Vorstellung, jede Volkswirtschaft wieder auf die jeweils regional vorfindliche Ressourcenausstattung zurückzuwerfen und ihr zu verwehren, dieses Potenzial am Weltmarkt wohlfahrtserhöhend zu vermarkten. Soweit hier hinter dem Konzept die Vorstellung von Ressourcenautarkie aufscheint, um „Ungerechtigkeiten“ des Handels und Umweltschäden der Landwirtschaft abzuwenden, droht unter dem Deckmantel des Wasserschutzes sogar ein globales Verarmungsprogramm!

Auch Vergleiche zwischen Länder- und Pro-Kopf-Verbräuchen sind im Prinzip wenig aussagekräftig, denn ein Mensch, der in einem wasserreichen Land lebt, wird natürlicherweise andere, wasserintensivere Güter konsumieren als ein Mensch in einem Land, das unter Wassermangel leidet, und möglicherweise auch andere Präferenzen und Gewohnheiten haben. Unterschiedliche Wasserfußabdrücke sind eben nicht nur auf Wohlstandsunterschiede zurückzuführen, und diese haben wiederum keinen direkten Bezug zur Nachhaltigkeit der Wasserwirtschaft. Vergleiche zwischen verschiedenen Graden der „Externalisierung“ des Wasserverbrauchs oder Importabhängigkeiten sind ebenfalls wenig informativ, da hier großflächige Länder wie Argentinien mit kleinen, dicht besiedelten Ländern wie den Niederlanden verglichen werden, welche natürlicherweise stärker von Lebensmittelimporten abhängig sind, was ebenfalls noch kein Problem in sich darstellt. Es sind die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Anbauprozesse, die Legitimation der regionalen Entscheidungsprozesse über knappes Wasser und die Fairness des Welthandelsregimes, die uns Sorge bereiten müssen, nicht der grenzüberschreitende Handel mit wasserintensiven Gütern.

Ein Fazit zu Handelsbeschränkungen folgt in Teil 3…

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Erik Gawel ist stellvertretender Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Der Umwelt- und Energieökonom hat außerdem eine Professur für Volkswirtschaftslehre an der Universität Leipzig inne, wo er auch Direktor des Instituts für Infrastruktur und Ressourcenmanagement ist. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte sind u. a. ökonomische Aspekte der Energiewende sowie des Wasserressourcenmanagements.

2 Kommentare

  1. Solche Professoren sind mir die allerliebsten, die Texte nach 2 Jahren wieder neu veröffentlichen und “vergessen” haben, dass zu > 98 % die Arbeit eine ehemalige Mitarbeiterin hatte. Ich hoffe, sie hat wenigstens erfolgreich promoviert.
    Ist leider aber gang und gäbe..

    https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2011/8/chancen-und-probleme-eines-wasserfussabdrucks/
    Dort ab dem Abschnitt: “Instrumente zur Beschränkung des Handels..” – ob die vorherigen Passagen in Teil 1 zu finden sind? Wen kümmert’s.

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