Fenster zur Vernunft

Blick aus dem Zug auf Hochwasser 2013 bei Dessau. Foto: Prof. Dr. Reimund Schwarze/UFZ
Die kurze Abfolge von „Jahrhunderthochwässern“ und die flächendeckende Zunahme von Starkregenschäden führen uns klar vor Augen, dass wir mehr in die Vorsorge investieren müssen. Und zwar sowohl in Vorsorge durch besseren Schutz wie in Vorsorge durch bessere Versicherung. Die vernünftigste Lösung ist dafür eine Versicherungspflicht für Gebäude und Betriebsunterbrechungen gegen Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Sturm und Hagel, aber auch Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Jetzt besteht ein Fenster zu dieser Vernunftlösung.

 

Eine Versicherungspflicht würde der jetzigen Politik der Ad-hoc-Hilfen die politische und ökonomische Grundlage entziehen. Der Steuerzahler müsste nicht mehr für die Entschädigung von Hochwasserrisiken aufkommen, sondern die Gebäudeeigentümer vor allem in Risikogebieten. Zugleich böte die Versicherungspflicht diesen Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Entschädigung zu bezahlbaren Preisen, statt Sie von aktuellen Wahlkampf- oder Konjunkturlagen und medialer Aufmerksamkeit abhängig zu machen. Die Betroffenen des Elbehochwassers 2002 und – mehr noch – des Oderhochwassers 1997 haben üppige Hilfsleistungen erhalten, teilweise mehr als nötig waren. Die Opfer der Schneeschmelze im März 2006 in Wehlen, Pirna und Bad Schandau und des Sommerhochwassers an der Lausitzer Neiße im August 2010 haben keine oder nur spärliche Hilfen erhalten, weil diese Ereignisse nicht wahlentscheidend durch die Medien gingen. Dieses System des Ad hoc ist ungerecht und willkürlich. Die Versicherungspflicht ist der Ansatz, dem eine rationale Lösung entgegen zu setzen.

Nach der Flut 2013 hat es zahlreiche Beschwerden bei den Verbraucherzentralen und in den Medien über die Kündigung bzw. Verteuerung bestehender Gebäudeversicherungsverträge in den Überflutungsgebieten gegeben und die Schwierigkeit, überhaupt noch Verträge zu bezahlbaren Prämien abschließen zu können. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat darauf hin in die Versicherungspraxis geschaut und gefunden, dass die Bemühungen verschiedener Akteure, eine hohe  Versicherungsdichte zu erreichen, nicht viel gebracht haben. In Sachsen sind nach wie vor 50% aller Gebäude unversichert, deutschlandweit sogar nahezu 70%. Nach dem gescheiterten sächsischen Versicherungsgipfel im März in Dresden hat Ministerpräsident Tillich eine Versicherungspflicht für Elementarschäden gefordert, allerdings nur für Neubauten. Das Land Thüringen hat sich dagegen für eine Basisdeckung für alle stark gemacht, die auch die Versicherer zum Vertragsabschluß in Risikozonen verpflichten würde, also mit Kontrahierungszwang bewehrt wäre. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet, diese und andere Vorschläge zur Versicherungspflicht zu prüfen. Bereits 2004 wurde von einer Bund-Länder Kommission eine Versicherungspflicht geprüft. Damals scheiterte das Konzept an der Forderung der Versicherer nach einer unbefristeten Staatsgarantie in Höhe von 22 Milliarden Euro für „Mega-Schäden“ ab einer Höhe von 8 Milliarden Euro. Das passte 2004 – zwei Jahre nach der ersten Jahrhundertflut – nicht, wie es hieß, “in die konjunkturpolitische Lage”. Die konjunkturpolitischen Verwerfungen durch die Soforthilfen 2002 waren da bereits schon wieder vergessen. Auch die jetzigen ad hoc Einsparungen in Länder- und Bundeshaushalten zur Finanzierung der Flutfonds 2013 scheinen bereits schon wieder vergessen. Sie wären allerdings nicht nötig gewesen, wenn man bereits 2004 die Versicherungspflicht bis 8 Milliarden Euro eingeführt hätte. Statt wie beim Flutfonds durch den Steuerzahler wären die Versicherungsbeiträge verursachergerecht von der Gebäudebesitzern aufgebracht worden.

Blick aus dem Zug auf Hochwasser 2013 bei Dessau. Foto: Prof. Dr. Reimund Schwarze/UFZ
Blick aus dem Zug auf Hochwasser 2013 bei Dessau. Foto: Prof. Dr. Reimund Schwarze/UFZ

Jetzt besteht ein Fenster zur Vernunft. Der Versicherungsverband (GDV) hat nach neuesten Verlautbarungen ein für die aktuellen Gegebenheiten „präzisiertes Modell” des alten Vorschlags einer Versicherungspflicht vorgelegt, dass nur noch eine befristete Staatsgarantie von 10 Milliarden Euro in der Einführungsphase erfordert.  Es würde eine 100%-ige Versicherungsabdeckung für sämtliche Elementarschäden, leider allerdings mit Ausnahme der Sturmflut, gewährleisten. Das wäre nicht das Wunschmodell der Verbraucher- und Umweltschutzverbände, aber ein Schritt in die richtige Richtung und eine Grundlage eine für politische Lösung. Jetzt sind die Justiz- und Finanzminister des Bundes und der Länder am Zug, die am nächsten Donnerstag zu ihrer entscheidenden Sitzung in Berlin zusammenkommen. Gutes Vorzeichen: Sie treffen sich in der Landesvertretung Baden-Württemberg, wo bis 1994 eine Versicherungspflicht dieser Art bestand und auch heute noch 95% aller Gebäudebesitzer ihrer Versicherung treu geblieben sind. Dass sich dieses Modell der Freiwilligkeit aber bundesweit durchsetzen könnte, daran glauben auch nicht die Gegner einer Versicherungspflicht. „Derzeit geht der GDV von bundesweit 5,7 Mio. Verträgen also bei 35 % der Gesamtbetroffenen aus“, lautet die Einschätzung des Versicherungsverbands im aktuellen Papier. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der Vergangenheit ist eine Versicherung von Elementarrisiken auf rein freiwilliger Basis zur Erreichung des angestrebten Ziels einer flächendeckend hohen Versicherungsdichte nicht geeignet. Dazu bedarf es einer Versicherungspflicht. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Pflegepflichtversicherung.  Rechtliche Hürden ließen sich also leicht nehmen.

Wir brauchen endlich eine Elementarschaden-Versicherungspflicht nicht nur aus Gründen von Recht und Gerechtigkeit, sondern auch zur Absicherung eines naturverträglichen Hochwasserschutzes. Den Flüssen mehr Raum zu geben statt eines naturzerstörerischen und unökonomischen „Deichwettbewerbs“, das kann nur mit einer 100%-Lösung bei der Versicherung der Restrisiken gelingen.

 

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Reimund Schwarze ist Klimaexperte im Department Ökonomie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ). Als Professor für Volkswirtschaftslehre hält er Vorlesungen an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Seine Forschungsschwerpunkte sind ökonomische und juristische Untersuchungen zur Klimapolitik. Er beobachtete in den letzten Jahren die Klimakonferenzen der UNO und berichtete davon im UFZ-Klimablog.

1 Kommentar

  1. Zustimmung. Es ist Vernunft diejenigen haften zu lassen, die ein Risiko eingehen und nicht den Steuerzahler. Höhere Versicherungsprämien für flutgefährdete Zonen bewirken zudem, dass dort weniger gebaut wird, was zukünftige Schäden reduziert.
    Im Prinzip sollten alle bekannten Risiken mit Versicherungen abgedeckt werden, selbst Erdbeben. Ein extrem seltenes Ereignis wie ein Erdbeben kann heute nämlich von Versicherungen durch Rückversicherung abgedeckt werden. Auch ein Extremschaden von vielen hundert Milliarden Euro kann so durch globale Verteilung des Risikos tragbar werden.
    Kann man ohne Gefahr Risiken eingehen, dann geht man sie auch ein, das zeigen die Erfahrungen nicht nur im Naturgefahrenbereich – wo die schöne Lage am Fluss trotz der Gefahren lockt – sondern auch im Finanzbereich, wo Banken praktisch ohne Eigenkapital ein grosses Rad drehen.

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