„Warum Vagheit in Gesetzestexten der Demokratie dienen kann“ (BR 2 aktuell)

BLOG: Semantische Wettkämpfe

Wie die Sprache, so die Denkungsart
Semantische Wettkämpfe

Joana Ortmann vom Bayerischen Rundfunk (BR) befragte mich zum „Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz), das am 18.11.2020 im Bundestag und Bundesrat verhandelt wurde. Im Kontext der Berichterstattung blieb der Gesichtspunkt der „Vagheit als demokratische Chance“ unerwähnt, er ist aber bei vielen Gesetzestexten relevant. Von daher verweise ich an dieser Stelle auf das Interview in BR aktuell – dort kann das ganze Gespräch nachgelesen bzw. „nachgehört“ werden.

Vagheit als Phänomen

Zum Hintergrund meiner Ausführungen: Nicht selten beinhalten die veröffentlichten Meinungen zur geforderten Präzision von Gesetztestexten einen Vorwurf, den man in einer Schlagzeile des folgenden Typs verdichten könnte: „Vagheit ist ein Problem und Türöffner für staatliche Willkür“. Dem widerspreche ich hier. Der Vorwurf ist nicht neu: Gesetze – wie beispielsweise das Infektionsschutzgesetz und darin insbesondere § 28a – werden oft als zu vage kritisiert und damit wird ihnen Relativität oder gar Beliebigkeit unterstellt. Dass ein Gesetz in der Regel graduell noch präziser formuliert werden kann und vielleicht auch sollte, bezweifle ich nicht und ist hier nicht Gegenstand meiner Überlegungen. Vielmehr geht es mir um das grundsätzliche Problem der (sprachlichen) Vagheit bei Gesetzestexten wie z.B. dem Infektionsschutzgesetz und den (nachgelagerten) Möglichkeiten der Präzisierungen in demokratischen Verfahren.

Vagheit als Problem – warum eigentlich?

Dass die allgemeine Verunsicherung in der Öffentlichkeit ebenso auf Sprache und ihre Gebrauchsformen überschlägt und man auch dort verzweifelt nach Halt sucht, ist verständlich. Allerdings muss ich als Sprachwissenschaftler in Bezug auf die fachsprachliche Präzision von Texten – insbesondere von bestimmten Gesetzestexten wie z.B. dem § 28a des Infektionsschutzgeseztes (IfSG) – für einen realistischen Blick votieren und naive Wunschvorstellungen enttäuschen.

Mit „realistischem Blick auf die Erkenntnismächtigkeit des Mediums Sprache“ meine ich, dass ihre prinzipielle Fähigkeit zur Eindeutigkeit bedacht werden muss. Viele Faktoren sind dabei einzubeziehen: Die Sprechintentionen des Gesetzgebers – also der Wille des Gesetzgebers – und die seelischen wie kognitiven Rezeptionsbedingungen der Staatsbürger stehen dabei mit Sicherheit im Zentrum und müssen gleichermaßen berücksichtigt werden ebenso wie die Angemessenheit der Wortwahl. Die Worte sollen idealiter die unterschiedlichen Wissensvoraussetzungen aller Gesetzesbetroffenen in Rechnung stellen. Schon daran sieht man, wie man sich von den Höhen der Ideale in die Niederungen der Verstehenspraxis begeben muss.

Vagheit und das heterogene Adressatenvorwissen

Um uns dies zu vergegenwärtigen, müssen wir kurz innehalten und fragen, welch hochgradig abstrakte Figur hinter der Formulierung „Wille des Gesetzgebers“ steckt – der Gesetzgeber besteht beim Infektionsschutzgesetzt unter anderem aus den gewählten Volksvertretern in Bundestag und Bundesrat. Gleiches gilt für den Gesetzesadressaten; es handelt sich dabei – theoretisch betrachtet – um 81 Millionen deutsche Staatsbürger.

Dieses Problem der zu antizipierenden Rezeptionskontexte beschäftigt uns auch in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebenen Studie zur „Evaluation der gesetzesredaktorischen Arbeit auf die Verständlichkeit von Rechtsvorschriften“ (BMJV). In einem gemeinsamen Projekt der Universität Siegen und Heidelberg (unter der Leitung von Friedemann Vogel und mir) haben wir als Rechtslinguisten den Auftrag bekommen, den Einfluss der gesetzesredaktorischen Arbeit auf die Verständlichkeit von Rechtsvorschriften zu evaluieren. Unser Hauptproblem ist die adäquate Berücksichtigung verschiedener Adressatengruppen wie juristische Fachexperten, außerrechtliche Fachexperten und Laien, für die allesamt der gleiche Normtext eine Bindungswirkung entfaltet. Die grundlegende Herausforderung lautet demnach: Wie lassen sich die unterschiedlichen Rezeptionskontexte adäquat antizipieren?

Vagheit korrespondiert mit Demokratie

Halten wir fest: Gesetze sind an Laien, an Fachexperten ohne juristische Vorbildung und auch an Juristen adressiert. Das heißt, wir haben eine Mehrfach-Adressierung – verschiedene Menschen und Personengruppen mit unterschiedlichem Vor- und Fachwissen. Insofern ist Vagheit nicht unbedingt ein Problem, sondern eine Chance der nachträglichen Justierung oder Feinabstimmung im Hinblick auf die je spezifischen Vorkenntnisse der Rezipienten. Dies reflektierend traf die Moderatorin des BR eine ganz treffende Feststellung: „Das Interessante am neuen Infektionsschutzgesetz ist ja der Wunsch, möglichst konkret zu werden. Und darin wiederum spiegelt sich der Wunsch, dass die Entscheidungen in dieser Ausnahmesituation dann auch wirklich legitimiert sind. Das ist natürlich ein gewisses Paradox, oder?“  

Ein gewisses Paradox, aber auch wieder nicht, denn die Legitimation findet ja zu großen Teilen über die demokratisch legitimierten Verfahren statt und nur bedingt über schon im Vorfeld hundertprozentig eindeutig definierte Inhalte. Vagheit ist kein Problem, weil dann je fallspezifisch, je sachverhaltsbezogen die Verantwortlichen entscheiden können. So ist schließlich die Exekutive gezwungen, in Bezug auf den Gesetzestext ihre Maßnahmen zu rechtfertigen. Und Gleiches gilt für die Judikative, falls es zu Verfahren kommt. Im Anschluss an die getroffenen Entscheidungen findet also wieder eine öffentliche Auseinandersetzung bezüglich dessen statt, was der Gesetzgeber als richtig oder angemessen intendiert hat. Das bedeutet: Der Diskurs ist nicht zu Ende, sondern er wird fortgesetzt – und die Passgenauigkeit des Gesetzestextes auf die von der Exekutive realisierten Maßnahmen unter Bezugnahme auf § 28a Infektionsschutzgesetz werden weiterhin öffentlich diskutiert.

Vagheit als demokratische Chance begreifen

Aus der Vagheit wird ein nachträglicher Präzisierungsprozess, und dieser ist ein demokratischer. Das heißt, wir Staatsbürger kriegen mit, wie ein – nicht alle Lebenslagen antizipierender – unterbestimmter Gesetzestext auf eintretende Situationen je spezifisch feinjustiert wird. Und in der Folge kann der Wähler sich wieder eine Meinung bilden; all dies geschieht in großer Transparenz. Der irgendwo verständliche, aber auch naive Wunsch, jetzt alles konkret für alle zukünftigen Sachverhalte schon regeln zu wollen, ist daher ein Stück weit realitätsfremd. Dessen ungeachtet sollte natürlich jedes Gesetz so präzise wie möglich und nur so allgemein wie nötig formuliert sein.

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Ekkehard Felder ist Professor für Germanistische Linguistik an der Universität Heidelberg. Er initiierte 2005 die Gründung des internationalen und interdisziplinären Forschungsnetzwerks Sprache und Wissen. Diese Forschungsgruppe untersucht diskurs- und gesellschaftskritisch die sprachliche Zugriffsweise auf Fachinhalte in zwölf gesellschaftlichen Handlungsfeldern – sog. Wissensdomänen (z.B. Recht, Wirtschaft, Medizin, Politik, Naturwissenschaft und Technik). Da Fachinhalte durch die Wahl der Worte geprägt werden und widerstreitende Positionen eine andere Wortwahl präferieren, ist ein Streit um die Sache auch ein Streit um Worte bzw. ein semantischer Kampf um die richtige Sichtweise. Deshalb heißt sein Blog bei SciLogs „Semantische Wettkämpfe – Wie die Sprache, so die Denkungsart“. Seine Forschungen beschäftigen sich mit der Fachkommunikation, der sozio-pragmatischen Diskursanalyse und der Untersuchung von Sprache als Indikator für Identität, Mentalität und Authentizität. 2010 gründete er mit den Kollegen Ludwig M. Eichinger und Jörg Riecke das Europäische Zentrum für Sprachwissenschaften (EZS). Als Fellow des Institute for Advanced Studies in Heidelberg (2008, 2020/21) und STIAS in Stellenbosch / Südafrika (2009) widmete er sich dem diskursiven Wettkampf um erkenntnisleitende Konzepte („agonale Zentren“). Felder ist Autor von sechs Monografien und (Mit-)Herausgeber diverser Sammelbände. Besonders bekannt ist die von ihm herausgegebene Reihe „Sprache und Wissen“ (SuW) bei de Gruyter und die dort mit Andreas Gardt herausgegebenen „Handbücher Sprachwissen“ (HSW).

25 Kommentare

  1. Das klingt einleuchtend.
    Gegen eine allzu starke Präzisierung spricht (nebenbei) auch, dass es manchmal ein bisschen lächerlich klingt … Wem mag eine Formulierung eingefallen sein wie: “Steuerlagerinhaber sind Personen, die ein oder mehrere Steuerlager betreiben.” (§ 6 Biersteuergesetz). Gibt es die deutsche Sprache wirklich her, dass Wort ‘ein’ auf ‘ein einziges’ zu reduzieren?

  2. Ich frage mal, wie das mit der Maskenpflicht vor Geschäften zu verstehen ist. Muß ich dann auch beim Vorbeigehen an einem Geschäft eine Maske aufsetzen? Das halte ich für übertrieben, denn worin unterscheidet sich der Eingang eines Geschäftes von einer anderen Haustür?

  3. Es kommt nicht nur auf den Wortlaut eines Gesetzes an, sondern auf den Sinn, der dahinter steckt. Wir haben als Sinngeber das Grundgesetz, wir haben die Kultur eines Rechtstaates und wir haben last but not least, die Religionen mit ihren Normen.
    Wenn wir das alles haben, dann fehlt nur noch der Richter, der alles bedenkt und alles zum Guten lenken will.
    Ganz konkret geht es bei der Maskenpflicht um die Unterbrechung der Ansteckungswege. Rudi Knoth, eine Haustür unterscheidet sich von einer Ladentür dadurch, dass der Laden stärker frequentiert wird und dass er von fremdem Publikum frequentiert wird. Man kann bei der Vorsicht vor Corona gar nicht vorsichtig genug sein. Einer unserer Verwandten ist betroffen und liegt am Sterben.

    • Ganz konkret geht es bei der Maskenpflicht um die Unterbrechung der Ansteckungswege. Rudi Knoth, eine Haustür unterscheidet sich von einer Ladentür dadurch, dass der Laden stärker frequentiert wird und dass er von fremdem Publikum frequentiert wird.

      Nun es werden wohl eher die Kunden sein, die vor dem Geschäften warten, weil ja schon lange die Geschäfte nur wenige Kunden auf einmal reinlassen (dürfen). Nur halte ich diese Regelung für absurd. Da kann man doch gleich eine Maskenpflicht auf der Straße einführen.

      Gruß
      Rudi Knoth

  4. “Gesetze sind an Laien, an Fachexperten ohne juristische Vorbildung und auch an Juristen adressiert.”

    Normadressaten des Infektionsschutzgesetzes sind insbesondere auch Behörden, die es mit juristischem Sachverstand lesen. Für Gesundheitsberufe und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, die dort auch verpflichtet werden, legen Verbände mit juristischer Kompetenz die Regelungen aus.

    “Aus der Vagheit wird ein nachträglicher Präzisierungsprozess, und dieser ist ein demokratischer. ”

    Eigentlich nicht, die Bürger/innen können ja nicht mitbestimmen. Die Ausfüllung von Spielräumen des IfSG obliegt den Normadressaten. Daher sollten Gesetze die Grenzen solcher Spielräume hinreichend klar definieren. Das war beim Infektionsschutzgesetz zunächst eklatant unzureichend, weil auf seiner Basis weitreichende Grundrechtseingriffe z.B. in Form von Allgemeinverfügungen (d.h. Verwaltungsakten) vorgenommen werden konnten. Es ist jetzt etwas besser, aber wirklich gut ist es noch nicht.

    • Vielen Dank für diesen sachlichen Beitrag, Herr Kuhn. Auf Ihren Einwand, es handle sich “eigentlich nicht” um einen demokratischen Prozess, weil “die Bürger/-innen […] ja nicht mitbestimmen” können, möchte ich wie folgt antworten. Die Behörden stehen im demokratischen Prozess insofern unter Rechtfertigungsdruck, als die (ver-)öffentliche Meinung die Exekutive zwingt, ihr Handeln in Abgleich zu den gesetzlichen Vorgaben zu erklären. In der Folge (also in Folge des öffentlichen Drucks) können oder müssen die Behörden ihre Einschätzung gegebenefalls ändern, Wähler können bei den nächsten Wahlen die Verantwortlichen im Wahlkampf um Stellungnahmen bitten und anschließend mittels des berühmten Stimmzettels ein Feedback geben. Das ist doch Demokratie.

  5. Vielen Dank für Ihren Artikel. Bisher habe ich mich über die Unverständlichkeit und Unbestimmtheit und die (aus meiner Sicht) sprachlichen Missstände in deutschen Gesetzen eher geärgert, als ein Bestandteil der Demokratie habe ich dies nicht gesehen.
    Vor ein paar Jahren gab es dazu einen aus meiner Sicht recht guten Artikel bei der BpB dazu, der das Ganze recht treffend formulierte:

    Ist es nicht tatsächlich so, dass durch diese Vagheit die Verständlichkeit für die Bürger leidet und damit auch die Akzeptanz?

    • Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihren Hinweis. Ich sage mehrfach, dass natürlich fast jedes Gesetz noch “besser” formuliert werden kann. Worum es hier geht, ist die Hoffnung vieler, dass schon ein Gesetz die vielen möglichen Szenarien der Lebenswelt im Vorfeld erfassen und regeln könnte. Das geht eben nicht – und zwar wegen der Komplexität der Lebenswelt und der Kürze eines Gesetzestextes. Vor diesem Hintergrund ging es mir darum, dass dieses grundsätzliche Manko gar nicht so “schlimm” ist wie oft unterstellt wird, sondern dass der demokratische Prozess einige Möglichkeiten der Präzisierung eröffnet. Dieser Umstand ist vielleicht nicht vollends zufriendenstellend, aber es ist alles doch nicht so beliebig oder gar willkürlich, wie manchmal eingeflüstert wird.

  6. Der letzte Satz des Artikels relativiert alles zuvor Gesagte wieder um mindestens fünfzig Prozent. Und lässt die Problematik fast wieder völlig offen.Aber das wird aus der fetten headline nicht ersichtlich. Das ist ein uralter (Kampagnen- ? ) Journalisten – Trick. Sollte bezüglich der überstarken These ( der headline) gefährliche Kritik kommen, kann man ja auf die Relativierung im letzten Satz verweisen.
    Üblicherweise formulieren Gesetzgeber Gesetze besonders dann unscharf, wenn sie sich in der Rechtsanwendung dann auf richterliche “Hermeneutisierung” in IHREM Sinn einigermaßen verlassen können. Deswegen ist der “parteipolitische Proporz” besonders bei den oberen Gerichtsinstanzen ja auch ein (machttheoretisch) außerordentlich wichtes und umkämpftes Thema.

    Nur Naivlinge glauben an völlige parteipolitische und gesellschaftspolitische Neutralität der “Dritten Gewalt” bzw an deren völlige Unabhängikeit von Regierung und Exekutive. Ganz besonders nicht bei “grundlegenden Entscheidungen”.
    Das ist keine “Verschwörungstheorie”, sondern kann von Historikern und Politologen (wissenschaftlich) nachgewiesen werden.

  7. Vagheit lässt sich nicht umgehen, wenn konkurrierende Rechtsgrundsätze im Raum stehen. Um es mal positiv zu sagen, lassen wir den Richtern Spielraum um auf lokale Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können.
    In einer Demokratie Herr Kuhn findet ein ständiger Meinungsbildungsprozess statt, der vor den Abgeordneten, Polizeibehörden und der Justiz nicht halt macht.
    Das ist lebendige Demokratie, das ist gut so.
    Versuchen wir es doch einmal wie die Schweizer und machen eine Volksabstimmung. Aber davor fürchten sich die Parteien.

  8. Eine naive Frage:
    Was ist, wenn im nächsten Jahr das Gesundheitsministerium mit ins Kanzleramt
    wandert? Welch eine Machtfülle und das alles, wohlgemerkt, zum Wohle der
    ahnungslosen Bürger!
    Wie gesagt, nur eine naive Frage.

  9. Nein, Vagheit, also unscharfe inhaltliche Abgrenzung ist Einfallstor für übergriffige Willkür. Und die Demokratie, die sich, wie im Beitrag angemerkt, in der Öffentlichkeit für die Konkretisierung unscharfer Vorgaben / Gesetze einsetzen soll, ist eine Meute affektiver organischer Roboter, die genau das eben gerade nicht können: Ihre eigene Willkür-Tendenz durch Objektivität und Sinngemäßheit ablegen.

    Wer diese Öffentlichkeit als einen verlässlichen Korrektur-Mechanismus deutet, der nutzt etwas aus, das hinter der Oberfläche der subjektive wirkt und die Menschen leitet. Nämlich die Steuerung der öffentlichen Perspektive per massenmedialen Informationsterror. Es gibt keine Öffentlichkeit, es gibt nur präventive Meinungsmache und crisis-action.

    Dazu kommt, das Gerichte und Richter eben nicht der Öffentlichkeit verpflichtet sind, sondern dem Gesetz an sich. Und letztlich auch nicht den Intentionen der Gesetzesinhalte.
    Sehr wohl aber sind Richter wiederum Teil der Gesellschaft, was sie in eine Abhängigkeit zwingt, aus der sie nicht einfach so austreten können. Dabei geht es nicht um den Amtsverlust, sondern um den Ansehens- und Akzeptanzverlust in Gesellschaft, der erst zum Amtsverlust führt.

    Vagheit in Gesetzen ist nichts, was man irgendwie loben dürfte. Das Gute im Schlechten zu sehen ist eine aus der Not herraus erzwungene Haltung, die Ohnmacht und Machtlosigkeit vor sich selbst und seinen Mitmenschen rechtfertigen soll.
    Und die zutiefst ernüchternde Angelegenheit an der ganzen Sache über mangelnde Präzision und sogar völliger Gegenstandlosigkeit ist Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar

    Ich würde ja sagen, das so Märchen anfangen. Aber der Gegenstand des GG ist halt ein vollkommen anderer.
    Diese “Würde” ist so eine vollkommen gegenstandslose Bedeutung, die kein Jurist je erklären kann und die kein Jurist vor keinem Gericht sachgerecht einkalgen kann. Sie ist einzig deswegen einem idealistischen Regelwerk vorrangestellt, weil es eine irreführende Ablenkung und gar eine Entschuldigung für die Unzulänglichkeiten der Gerechtigkeit in Wirklichkeit vorranstellen soll. Etwa so, wie little Louis es anhand des obigen Beitrages und seiner inherenten Widersprüchlichkeit beschrieben hat.

    Wenn mir mein Recht vorenthalten wird, weil diese Rechtsauslegungen nach schwammiger Ausformulierung mir mein Recht aberkennen, dann habe ich ja immerhin noch genau diesen einen Artikel aus Absatz 1 GG. Das ist es, was mein Recht ist. Ich darf mir einbilden, das die Menschenwürde etwas faktisches ist, trotzdem mir sonst alles Recht aberkannt wurde. In anderem Zusammenhang nennt man sowas “Gehirnwäsche”.

    Ich mag ja daran glauben, das man es gut meinte mit dem GG. Aber die Wirklichkeiten sehen eben anders aus. Eine Würde, die uns zusteht, wird uns von Menschen genommen, die sich die “Würdigkeit” durch ein grandioses Schauspiel und Darstellung den Menschen stiehlt. Und an der Stelle nämlich fällt die Intention in Artikel 1 Absatz 1 nämlich ersatzlos weg und “Demokratie” wird zum Hohn für all die Menschen, die keine Würde durch Anbetung erhalten. Denn ihre Meinung ist die Meinung der angebeteten. Letztlich also sind diese Menschen lebendige Roboter, die Vorgaben der “Würdigen” folgen.
    Eine Wirklichkeit, die beweist, das diese “Demokratie” nicht funktioniert, wie suggeriert.

  10. Sonstwas,
    Vagheit ist ein Zeichen von Verzagtheit. O.K. Das kann man so sehen und es stimmt wahrscheinlich auch.
    Wenn wir vom Staat erwarten, dass er eindeutige, kluge Gesetze formuliert, die kein Hintertürchen offen lassen, dann glauben wir an die Weisheit der Menschen.
    Der Börsencrash von 2008 hat uns vor Augengeführt, dass ein noch so ausgeklügeltes System einen Systemzusammenbruch nicht verhindern kann. Mit dem Anstieg der Mieten hat niemand gerechnet. Warum werden die Rechte der Mieter nicht gestärkt. Antwort: Weil die Abgeordneten, die über die Gesetze abstimmen, keine Mieter sind. So einfach ist das.
    Die Politikverdrossenheit kommt sicher auch von den Wischi-Waschi-Verordnungen, wobei jedes Bundesland wieder seine “eigene Wäsche wäscht”.
    Wie soll man das ändern? Man kann es nicht ändern, weil wir ein föderaler Staat sind. Aber immer noch besser als eine Zentralregierung, die uns dann vorschreiben kann, das wir unsere Renten selber finanzieren müssen und Aktien kaufen. (Meinung von Herrn Merz).

    • hwied
      28.11.2020, 08:50 Uhr

      Naja, der Börsencrash hat ja eher nichts mit Gesetzen zu tun. Das ist vielmehr ein Ausdruck von zivilisatorischer Schieflage und Misswirtschaft. Das Setzen auf falschen Wirtschaften, das zu Blasen führt, die immer irgendwann platzen.

      Ausserdem war es kein Börsencrash, sondern Banken- und Finanzwirtschaftscrash. Die moderne Finanzwirtschaft meint, das man Geld durch purer Spekulation und durch Massenkonsumption generieren kann. Was har scharf an Erpressung grenzt, weil immer dann, wenn das System nicht mehr funktioniert, nämlich alle Versprechungen nichts mehr Wert sind. Diese riesige Altersvorsorge-Industrie, die heute noch viel… sehr viel Geld hat, und nicht mehr weiß, wie sinnvoll investieren, dass daraus in 30 Jahren auch Rente ausgezahlt werden kann, ist ein erhebliches Problem.
      Von den politischen Implikationen ganz zu schweigen: Man ist erpressbar.

      Und Hintertürchen waren hier nicht gemeint. Es geht um bewusste Schwammigkeit, die so bewusst getätigt wird, weil man später Spielraum bei der Auslegung haben will. Das ist Willkür. Unaufmerksamkeit mit folgenden Hintertürchen sind da eher egal.

      Und natürlich kann man die Entwicklungen, wie sie in den vergangenen 30 Jahren stattfanden, wieder verändern…verbessern:
      Man darf einen Staat nicht Seelenlos werden lassen. Gemeint ist hier, das die 30 Jahre der Verschlankung des Staates natürlich Nachteile für den Staat brachten. Und zwar erhebliche. Wenn kaum mehr Menschen staatliche Institutionen am Leben halten, wird dieser Staatsaparat Seelenlos und aus Überforderung folgt Kontrollverlust.
      Ein Beiespiel sind die großen Baupleiten und Probleme. Der berliner Flughafen, der deswegen weder richtig geplant und nicht richtig betreut wurde, weil der Staat nicht mehr genug Personal hat, das verlässlich für Mindeststandards und Zukunftsplanung sorgt. Der Staat wurde durch die Schlankheitskur unfähig gemacht.
      Ausserdem haperts mit den europäischen Ausschreibungs-Pflichten und dem Billig-Zwang. Das funktioniert nicht. Es gibt eine Grundstrategie, die Unternehmer im Mindesten verfolgen: Wenn der Preisdruck hoch ist, ist man billig, und schlägt dann später mit Nachtragsarbeiten drauf. Intelligente Unternehmer wissen, wie man das macht. Und vor allem, wenn der Bauträger mangels Personals kaum mehr mit der Prüfung und der Überwachung nachkommen kann.
      Ein Staat ist dann effizient, wenn er funktioniert, nicht, wenn er möglichst wenig Geld kostet. Scheiternde Staaten kennen wir überall auf der Welt. Niemand glaubt daran, das ein Mitteleuropäischer Staat scheitern kann. Aber so weit sind wir nicht davon entfernt. Man benennt es nur nicht so deutlich, was alles so schief gelaufen ist in den vergangenen 30 Jahren. Das ist der Grund, wieso alle fordern, das der schlanke Staat unbedingt kommen muß: weil immer was schlechter läuft, als man optimal beschreiben kann. Daran ist dann aber nicht der Staat selbst schuld, sondern die Bürger oder Akteure, die gegen den Staat arbeiten (Wirtschafts-Ebene etwa).

      Wenn ich mir einen “schwammigen” und vagen Paragrafen erlauben würde, wäre es dieser:
      Ein Paragfraf, der vage beschreibt, das Staats- und Gemeinwohluntergrabende und aktive Gesetzeshintergehungen sozusagen “vage” unter Strafe stellt Mit voller Haftung für die Akteure. Denn ein Staat ist nicht nur so ein billiges Unternehmen, sondern eine ganze Organisationsstruktur und System, von dessen Funktion das ganze Land abhängt. Was meint, das dieser Paragraf sozusagen das eingebaute Hintertürchen darstellt, der später auf gewisser Weise “willkürlich” zurückschaut und dann festlegen darf, das irgendwer staatszersetzend handelte. Solche Entwwicklungen, wie beim BER wären dann möglicherweise sogar voll Haftungspflichtig für im verheimlichten Wissen getätigte Hintergehung oder Ausnutzung von Unaufmerksamkeiten Seitens des Staates oder anderen Institutionen. Betrügerische Alktivitäten, wie sie in jüngerer Zeit anscheinend haufenweise stattfanden, wären dann nachträglich auch ohne eindeutiges Gesetz voll verurteilbar. Ein Scheuer, der meint, Verträge schliessen zu können, wenn die Rechtslage eigendlich fast eindeutig gegen das Projekt spricht, wäre dann Schadensersatzpflichtig oder eben auf der Schwelle zu Lebenslang.

      Das Problem besteht vor allem in Demokratien, die sich eben nicht auf stabile Herrschaft gründen, weil dann immer irgendwer anderes Büßen muß, als derjenige, der den Schaden zu verantworten hat. Nämlich der amtierende Patriarch. Und der ist in einer Demokratie eben gerade nicht der verantwortliche, weil er nämlich nicht herrscht und Bestimmt, wie ein Politiker, der überoptimistisch Verträge schliesst, als wenn er der König von allem wäre.

      Vagheit ist ein Zeichen von Verzagtheit.

      Eben gerade nicht, sondern bewusstes Einbauen von später möglichen Willkür.

  11. (Auch) zum Kommentar von “Sonstwas” bezüglich “Menschenwürde” im GG :

    In den 1990er Jahren las ich wiederholt in den großen Mainstream – Medien (DIE Zeit, DER Spiegel, Frankfurter Rundschau, Die Welt usw – ich weiß nicht mehr, wo genau) Kommentare, in denen behauptet wurde, das GG werde in seiner juristischen und politischen Bedeutung in eheblichem Maße ÜBERschätzt.
    Und zwar, wenn ich es richtig erinnere mit der Begründung, dass man aus dem GG im Grunde keine konkreten Rechtsansprüche bzw. Rechtsfolgen ableiten könne.

    Wie sehen das die Juristen oder “Amateurjuristen” (hier) ?

    • Das zielt wohl darauf ab, das es keine Verfassung sei, sondern ein GG. Und im GG oder einem anderen Gesetzeswerk steht irgendwo, das sobald Deutschland wieder “souverän” ist, das GG durch eine Verfassung ersetz werden soll.

      Irgendwie erschliesst sich mir der Unterschied nicht. Aber offenbar gibt es da einen. Denn diese Thematik taucht imerm mal wieder auf… etwa in jeder Generation. Oder ist das auch wieder sowas, wie eine Demokratisierungs-Falle?
      Man bekommt ja immer mal wider erklärt, das die Demokratie nicht die Grundlagen herstellen kann, auf die sie beruht. Mir kommt das szenario zuweilen vor, wie ein verkappter Antisemitismus, der da durchscheint: Eben weil ja die Juden alles steuern sollen und so….und Demokratie nur existieren kann, wenn man diese irregulären Patriarchen demontiert. Und dann die Öffentlichkeit dafür missbraucht. Alles in der Demokratie ist darauf ausgelegt, das die vierte Gewalt und mithin diese “Öffentlichkeit” das größte Gut sei. Reden um alles in der Welt. Dabei ist das nur das hineinlocken in Sphären, die unweigerlich assimilieren…siehe die heutigen Grünen und ihrem Realo-Vorwurf.

  12. @Rudi

    Nun es werden wohl eher die Kunden sein, die vor dem Geschäften warten, weil ja schon lange die Geschäfte nur wenige Kunden auf einmal reinlassen (dürfen). Nur halte ich diese Regelung für absurd. Da kann man doch gleich eine Maskenpflicht auf der Straße einführen.

    Och ich habe eine Maskenpflicht in der Innenstadt 😉 Allerdings können die Festleger keinen Stadtplan lesen. Strassen und Hausnummernbereiche schön aufgelistet aber halt manche vergessen. Bis jetzt hatten die Mitarbeitervom OA aber Humor. Wenn einer von denen selber lachen muss wenn er in der dritten Strasse zu Dir sagt “Lassen Sie mich raten: Auch hier keine Maskenpflicht?” Ist Deutschland noch nicht verloren. 😉 Bis jetzt kannte ich die nur als sture und korrupte Bande. Entweder haben die dazu gelernt oder ich hatte vorher immer Pech XD

    LG Uli

    • Nun hier in München ist dies i der Innenstadt auch der Fall und wohl auch angezeigt. Nur gibt es auch etwas ausserhalb der Innenstadt (Westend) Straßen, in denen ein Geschäft neben dem anderen steht. Und wie ist dies denn dann am Sonntag, wo die meisten Läden geschlossen haben?

      Gruß
      Rudi Knoth

  13. Sonstwas,
    Wir haben ja $ 14 GG, Eigentum verpflichtet.
    Solange es keine Gesetze gibt, die diese Verpflichtung konkretisieren, solange fühlt sich niemand zuständig. Eine Demokratie ohne Demokraten.
    Wohwereit war ja das beste Beispiel für Mißwirtschaft. Let`s Party war seine Devise.
    In Italien gibt es für alles Gesetze, aber niemand hält sich daran. Das ist die andere Seite.

  14. @ hwied
    28.11.2020, 16:44 Uhr

    Wowereit… arm aber sexy… das kann man als Totalversagen erklären. Aber Wowereit hatte absolut keine Alternative das gegebene so hinzunehmen, wie es kam. Und der Druck auf die Staatsstrukturen hatte verheerende Auswirkungen, sodass daraus eben eine üble Dynamik beschleunigt wurde.

    Nichtberliner werden nie verstehen, was Berlin in der Nachkriegszeit eigendlich in der Welt bedeutete und was es darstellte. Das bekommt man nicht mal eben so aus der Welt. Nicht, indem man mal eben die neoliberalen Binsenweisheiten auspackt und wild drauf los wirtsdchaftet. Das Ergebnis war eben, das man gegen alles war, was Staat war. Und vor allem war Berlin ja die offene Wunde Deutschlands. Und ist es offenbar heute noch, wenn ich diese Aussagen so lese. Ab ernun, wo die Wiedervereinigung vollstreckt ist, da braucht man die Berliner nicht mehr und kotzt sich über sie aus, als wäre niemand sonst schuld.
    Ich bin heute sogar der Auffassung, das man Berlin hätte nicht zur Hauptstadt machen dürfen. Die wäre besser in Bonn geblieben. Dann, nur dann hätte man einiges Recht zu meckern.

  15. sonstwas,
    Als Ex-Berliner kann ich dich beruhigen. Bei den Schwaben hat “Berlin” einen guten Klang, auf Deutsch, die wissen gar nichts über Berlin , ziehen auch dorthin und machen sich bei den Berlinern unbeliebt. Von der Mentalität her passen beide nicht zusammen. Der Schwabe ist übergenau, liebt die Sauberkeit und ist etwas introvertiert. Das passt nicht zur Berliner-Schnauze.

  16. little Louis,
    Gesetze aus dem Grundgesetz sind nicht einklagbar. Der Gesetzgeber ist aber verpflichtet sich bei der Gesetzgebung im positiven Recht nach dem Grundgesetz zu orientieren.

  17. Nochmal was zum “Ernstnehmen” von Grundgesetznormen:

    In einer/meiner Regionalzeitung lese ich am vergangenen Dienstag einen Artikel über “Mythen rund um das Coronavirus”. Da liest man durchaus manches Richtige oder aber auch “Umstrittenes”. Zum Beispiel über die Amtshilfe der Bundeswehr, die in Artikel 35 des GG geregelt ist. Es wird ein Hauptmann vom Landeskommandobaden- Württemberg in etwa so zitiert:

    Der Antrag auf Amtshilfe , der im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt ist, setzt voraus, dass alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sind. “Erst dann darf die Bundeswehr eingreifen- und auch dann nur, um die Spitzen abzufangen”, erklärt Hauptmann Sascha Jakoby vom Landeskommando Baden – Württemberg. Und auch dann dürfte der Einsatz von Soldaten in einer zivilen Behörde wie dem Landratsamt nicht zum Dauerzustand werden.
    Das Landratsamt möchte die bestehende Zusammenarbeit mit der Bundeswehr verlängern und sogar ausbauen, heißt es weiter im Artikel.Verbindungsmann zur Bundeswehr ist der “Kreisbrandmeister” Und der wird dann so zitiert: “Wir wollen weitere Soldaten und wir brauchen sie auch” Und dass er mit einem positiven Bescheid rechne. Der Pressesprecher des Landratsamtes ist aber vorsichtiger und meint: “Wir sind froh, wenn wir die Bundeswehr einmal nicht mehr brauchen”.
    Der Pressespecher des entsendenden Bataillons sagt: ” Aktuell unterstützen etwas mehr als 100 Soldaten Gesundheitsämter in der Region bei der Bekämpfung des Coronavirus…..” “….wir haben noch Reserven, wir müssen diese allerdings mit Augenmaß einsetzen”.

    Soweit- sogut. Oder so schlecht. Denn was bestimmt das GG dazu:

    Der Antrag auf Amtshilfe , der im Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt ist, setzt voraus, dass alle anderen Ressourcen ausgeschöpft sind. “Erst dann darf die Bundeswehr eingreifen- und auch dann nur, um die Spitzen abzufangen”, erklärt Hauptmann Sascha Jakoby vom Landeskommando Baden – Württemberg. Und auch dann dürfte der Einsatz von Soldaten in einer zivilen Behörde wie dem Landratsamt nicht zum Dauerzustand werden.

    Zumindest ich kann mir aber nicht vorstellen bzw. bezweifle, dass in einem Bundesland oder auch in einem großen Landkreis nicht auch Ziviangestellte für die in “meinem” Landratsamt bzw. Gesundheitsamt abgeordneten Soldaten zu finden gewesen wären. Wer weiß, ob mans überhaupt versucht hat . Zumindest ich habe dazu keine Informationen. Und ab wann sind “die Spitzen abgefangen” und wer kontrolliert das? Und ab wann beginnt der verbotene “Dauerzustand” ?

    Wird das ein Lackmustest dazu, ob das GG wirklich ernst genommen wird oder ob juristische Normen oder GG- Artikel gedehnt und “uminterpretiert” werden?

  18. little Louis,
    Amtshilfe durch die Bundeswehr,
    Der Einsatz des Heeres bei Naturkatastrophen ist selbstverständlich.
    Corona ist eine Naturkatastrophe.
    Die Einschränkung beim Einsatz der Armee im Innern ist politisch motiviert, weil man durch die Erfahrungen in der Weimarer Republik gelernt hat. Wenn die Armee putscht, dann gibt es Bürgerkrieg.

  19. Ein Aspekt, den ich für wichtig in diesem Zusammenhang halte ist die Tatsache, dass Sprache immer abstrahiert. Deshalb kann ein Text niemals alle Aspekte berücksichtigen. Gerade in juristischen Texten fällt auf, dass genau das aber häufig versucht wird. Dennoch sind Kommentare und Auslegungen meistens wesentlich umfangreicher als der eigentliche Gesetzestext.
    Wenn dann noch Informationen untergebracht werden, die mit der eigentlichen Intention gar nichts zu tun haben, entsteht so etwas, wie z.B. die Straßenverkehrsordnung von 2013:
    Aus Verkehrsteilnehmern wird: “wer am Verkehr teilnimmt”, aus Fußgängern werden “zu Fuß Gehende”, aus Fahrzeugführern werden “Fahzeugführende” und dann auch noch “der Führer eines Kraftfahrzeugs”.

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