Last-Minute-Plagiatsvorwürfe gegen Verfassungsrichterin-Kandidatin: Ein strategischer Nothingburger

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… aber nicht einfacher
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Ich dachte erst, so dreist kann es nicht sein. Ist es aber. Nicht, dass man das der Berichterstattung z.B. der Tagesschau ansehen würde. Dort wird ganz nüchtern berichtet: Es gebe “nun offenbar auch Plagiatsvorwürfe gegen die Kandidatin der SPD”, sprich: gegen Frau Brosius-Gersdorf, die auf Vorschlag der SPD zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt werden soll. Ein “Plagiatsverdacht ziehe ihre fachliche Expertise in Zweifel”. Daher wird jetzt offenbar die Wahl erst einmal verschoben, wie es danach weitergeht ist unklar.

Ein windelweicher Blogbeitrag

Was macht man, wenn man solche Vorwürfe nicht einfach als politischen Vorwand nimmt? Oder wenn man als Journalist*in seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und zumindest mal schaut, was es mit den Vorwürfen auf sich hat? Richtig: Man geht zur Quelle, in diesem Falle auf die per Google ja nun wirklich leicht zu findenden Webseiten des “Plagiatejägers” (Eigenbezeichnung) Stefan Weber (“& Team”). Und wer da die journalistischen Ws im Gepäck hat, fragt sich natürlich direkt: Was wird dort denn konkret an Vorwürfen erhoben? Und wann haben welche der behaupteten Handlungen (schreiben des Originals, schreiben des Plagiats) stattgefunden?

Wer so an die Webseiten herangeht, wird erst einmal überrascht. In demjenigen Teil des Blogbeitrags, wo tatsächlich argumentiert wird, finden sich nämlich überhaupt keine als Aussagen formulierten Vorwürfe. Was sich dort stattdessen findet? Ein Generalangriff auf die Juristen allgemein. Die „Zitierpraxis der juristischen Wissenschaften“ sei problematisch, der Beitragsaautor (vermutlich Herr Weber) würde das schon seit langem kritisieren. Ein langer Rant gegen die Zitierpraxis in der Juristerei.

Einziger Bezug auf den Fall, der jetzt auf Basis der angeblichen Vorwürfe Schlagzeilen macht, ist eine zwischengeschaltete Frage: “Verstoßen die folgenden 23 dokumentierten Parallelen gegen die vor der Jahrtausendwende gültigen juristischen Zitiernormen?”

Und dann wird diese Frage noch nicht einmal direkt beantwortet. Stattdessen geht es lediglich weiter mit der Behauptung, die Juristen würden ganz allgemein, „traditionell“ eine Diskussion über die problematische Zitierpraxis in ihrem Fach „scheuen“.

Sprich: das ist noch nicht einmal ein ausformulierter Plagiatsvorwurf. So vage und unanklagend formuliert, dass es mit der Aussage, dass sich die beanstandete Dissertation voll und ganz an die in den juristischen Wissenschaften üblichen Standards gehalten ist, voll und ganz kompatibel ist. Im Hinblick auf konkrete Vorwürfe von Fehlverhalten ist der Blogbeitrag das, was im Englischen so schön “Nothingburger” heißt. Konkrete, begründete Vorwürfe werden dort nirgends formuliert.

Die Frage nach dem Wann?

Noch problematischer als das “Was” vermeintlicher konkreter Vorwürfe ist die Frage nach dem “Wann”. Etwaige Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf in diesem Kontext beziehen sich auf einen Vergleich ihrer Doktorarbeit, fertiggestellt 1997, mit der Habilitationsschrift ihres Mannes, die aber ihrerseits erst von 1998 stammt (und dann noch etwas später, 2000, veröffentlicht wurde). Über diese zeitliche Unstimmigkeit, die Johannes Hilje in einem Bluesky-Post erwähnt, bin ich überhaupt erst darauf gekommen, selbst nachzuschauen.

Im Plagiatejäger-Blogbeitrag wird auf die zeitliche Abfolge nirgends direkt eingegangen. Das alleine ist für einen Textvergleich, zumal mit dem Ziel der Plagiatsanalyse, schon ungleich problematischer als alles, was der Blogbeitrag an Beschuldigungen vorbringt. Eine solche gigantische Lücke im Argumentationsgang würde vermutlich schon Studienanfänger*innen in ihrer ersten Seminar- oder Hausarbeit unsanft um die Ohren gehauen werden.

Aber es kommt noch schlimmer. Nicht nur, dass der Zeitablauf nicht thematisiert würde. Dort, wo Jahreszahlen genannt werden, geschieht das so unsystematisch und sporadisch, dass man sogar befürchten muss, oberflächliche Leser könnten daraus falsche Schlüsse ziehen.

Exhibit A zeigt dieser Screenshot. Das ist bei jenem Blogbeitrag soweit ich sehen kann generell die einzige Fundstelle für Jahreszahlen außerhalb der Annotationen der gekennzeichneten “Verdachtsstellen”:

Ausschnitt aus den Plagiatsjäger-Webseiten von Stefan Weber. Text und Bilder sind so angeordnet wie Vortragsfolien. In der obenen Folie wird der Dissertationstitel mit dem Jahr 1997 angegeben, unten bei der Habilitationsveröffentlichung steht oben rechts "verh. seit 1995" darüber.

 Bei der Dissertation steht die Jahreszahl 1997, über dem Habilitations-Titelblatt 1995. Würde man erwarten bei Plagiat, richtig? Erst kam die Vorlage, dann das Plagiat? Aber wenn man nur etwas genauer hinschaut, ist die 1995 halt ein. “verh. seit 1995”, sprich: die beiden seien seit 1995 verheiratet. Die viel wichtigere Information, dass es sich nämlich um eine Habilitationsschrift “von 1998” handelt, findet sich nur weiter unten, als Annotation für die erste der 22 “Verdachtsstellen”.

Das ist übrigens soweit ich sehe die einzige dort genannte, ok: eher ja implizierte Grundlage für den Vorwurf der “Collusion”, also der unerlaubten Zusammenarbeit, wo offiziell eine Einzelleistung gefordert ist.

Also worauf laufen die Vorwürfe hinaus? Es gibt zwischen zwei Arbeiten einige Textparallelen. Ob jene Parallelen in irgendeine Weise von der üblichen Praxis in den juristischen Wissenschaften abweichen, wird in jenem Blogbeitrag weder geprüft noch beschrieben noch beurteilt. Was nahelegt: jene Stellen weichen eben nicht in nachweislicher Weise von den üblichen Standards ab. Denn wenn sie das täten, hätte ein routinierter Plagiatejäger diesen Umstand ja vermutlich ausführlich dargelegt und dokumentiert. In anderen Einträgen auf dem Plagiatejäger-Blog finden sich solche deutlich formulierten Anschulldigungen durchaus (auch wenn man zwischen den ganzen anderen Blogbeiträgen, etwa der Warnung, wer die östereichischen Universitäten nicht zerstören wolle, solle auf keinen Fall SPÖ wählen etwas nach den konkreten Beispielanalysen suchen muss).

Klar ist auch: Falls es sich doch um ein Plagiat handelt, ist es der Veröffentlichungslage nach kein Plagiat von Frau Brosius-Gersdorf, sondern von ihrem Mann. Dessen Habilschrift kam später – wenn ich das richtig lese: sowohl vom Einreichdatum (1998; der Blogbeitrag schreibt etwas allgemeiner: “Habil.-Schrift von 1998”) als auch der Veröffentlichung her (2000).

Dünner Verdacht mit Hintertürchen

In Bezug auf eine Collusion, sprich: einen Vorwurf, Brosius-Gersdorf habe sich bei ihrer Dissertation unrechtmäßig von ihrem Mann helfen lassen, gäbe es als Verdachtsmomente nur: beide haben zu ähnlichen Themen Texte geschrieben; es gibt Textähnlichkeiten die aber ebensogut schlicht darauf zurückzuführen sein können dass beide in gleicher Weise den juristischen Zitierweisen folgen. Jene Zitierweisen sind selbst mir als Laie schon aufgefallen. Ich suchte vor einiger Zeit für eine institutsinterne Diskussion nach Informationen zu einer bestimmten Rechtsauffassung, und bestimmte Formulierungen in den Lehrbüchern sind halt genau die Formulierungen in richtungsweisenden Urteilen – mit Verweis auf die Urteile, aber ohne Anführungszeichen.

Hinzu kommt: Beide waren zum vermutlichen Zeitpunkt der Textentstehung verheiratet.

Das ist so überaus dünn, dass es vermutlich Grund für eine Verleumdungsklage wäre, wenn jene Vorwürfe denn in dieser Weise ausformuliert wären. Aber im Blogeintrag sind sie ja kurioserweise überhaupt nicht ausformuliert. Der Autor (vermutlich Herr Weber) belässt es im Gegenteil bewusst vage. Beide Namen, Brosius-Gersdorf und Gersdorf, sind gleichermaßen mit den Vorwürfen
verknüpft oder eben nicht verknüpft. Klare Aussagen zu den Vorwürfen fehlen völlig.

Gut möglich also, dass der Autor, sollte es juristisch heikel für ihn werden, treuherzig sagen kann: aber das steht bei mir doch gar nicht! Das habe ich nie so behauptet! Mir ist schleierhaft, wie daraus Schlagzeilen mit Plagiatsvorwürfen gegen Frau Brosius-Gersdorf werden konnten, denn bei mir finden Sie jene Vorwürfe ja gar nicht konkret!

Tja, wer aber ist dann verantwortlich dafür, jene Vorwürfe dort hineinzulesen? Ganz wird der Autor da vermutlich nicht aus der Verantwortung entlassen. Zumindest hätte er, wenn er sich in der Presse misrepräsentiert sieht, wohl die Pflicht, den “Irrtum” aufzuklären. Ich bin gespannt, ob in diese Richtung etwas kommt.

Und die Medien?

Zweitens sind da noch die Journalisten. Ich behaupte mal: Jeder, der den Blogeintrag einigermaßen aufmerksam liest und für das Journalistenhandwerk nicht vollkommen unterqualifiziert ist, kann direkt sehen, was da läuft bzw. was da steht. Wenn ein angeblicher Plagiatsvorwurf den Großteil des dazu verfassteh Textes nicht auf Plagiatsvorwürfe sondern darauf verwendet, die regulären Zitierweisen des Faches zu attackieren, dann ist das eine Anomalie, ein Warnsignal. Wer als Journalistin oder als sonstiger Leser*in-mit-Verständnisanspruch an den Text herangeht, sieht sofort: Obacht, da ist etwas merkwürdig, ab jetzt besondere kritische Aufmerksamkeit.

Dann folgen, siehe oben, die journalistischen Ws, also ja sozusagen das kleine Einmaleins der Berichterstattung. Vor dem Hintergrund sollte direkt auffallen: da werden interessanterweise gar keine Plagiatsvorwürfe als Aussagen formuliert (“was?”). Und für die wichtigste Vorwurfs-Lesart, sprich, jene Lesart die man benötigt, um so etwas zu schreiben wie “Plagiatsvorwürfe gegen Verfassungsrichterin-Kandidatin!” ist die zeitliche Reihenfolge falsch herum. Erst kam die Dissertation der Kandidatin, dann die Habilitation des Ehemanns.

Wer all das sieht und am Ende trotzdem nur “Plagiatsvorwürfe gegen Verfassungsgerichts-Kandidatin” schreibt, trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei. In einer Situation, wo jeder Mensch mit einigermaßen vorhandener Lesefähigkeit es besser wissen sollte. Der oben genannte Tagesschau-Beitrag fällt mit seinen Aussagen genau auf die Weber-Ambiguität herein. Denn die Tagesschau schreibt “Laut Stefan Weber, der regelmäßig Doktorarbeiten von Politikern und Prominenten überprüft, gibt es in der Dissertation von Brosius-Gersdorf ’23 Verdachtsstellen auf Kollusion und Quellenplagiate’.” Falls sich Herr Weber nicht z.B. bei direkter Befragung weiter aus dem Fenster gelehnt hat: Im Blogbeitrag selbst bleibt er im Gegenteil betont symmetrisch. Da ist in der Überschrift, ich denke mal bewusst, von “Textparallelen zwischen der Dissertation von Frauke Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift von Hubertus Gersdorf” die Rede. Wenn die Tageschau das ihrerseits auf Basis des Blogbeitrags umgeschrieben hätte zu einer Aussage direkt nur über die Dissertation von Brosius-Gersdorf, ginge sie über die Aussagen von Weber hinaus – in einer Weise, die nicht durch irgendwelche Argumente in jenem Blogtext gedeckt ist.

Ich habe mich bei früheren Plagiatsfälllen, etwa bei Guttenberg und Koch-Mehrin, ja durchaus selbst anhand des verfügbaren Materials kritisch geäußert. Hier sehe ich noch nicht mal eine belastbare Grundlage.

Der eigentliche Skandal

All das ist in diesem Falle natürlich besonders heikel, denn bei so wichtigen Handlungen wie einer Verfassungsrichter-Wahl sollte schon der leiseste Anschein von “Partei X passt die politische Ausrichtung der Kandidatin Y nicht, Mitglieder von Partei X lancieren in letzter Minute Vorwürfe, die sich
bei auch nur einigermaßen genauem Hinsehen als haltlos erweisen; jene haltlosen Vorwürfe bringen das Verfahren aber immerhin genug durcheinander, um offenbar die für heute vorgesehene Wahl in Frage zu stellen. Sie bilden, entnehme ich aus dem Tagesschau-Text, ganz aktuell Anlass für die Union, die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen.

Das wäre auf so fragwürdiger und ambivalenter Basis, letztlich ja als Stille-Post-Spiel zwischen dem dünnen Plagiatejäger-Blogbeitrag und denjenigen, die ihn strategisch mit Kusshand aufgreifen, ein dreistes Beispiel für Politik-Manipulation. Ich hoffe sehr, dass die Medien, sollte es in diese Richtung gehen kritisch nachfragen und nicht lockerlassen, bis klar ist, wer da was wann initiiert und in Umlauf gebracht hat. Diese Art von Vorgehen erinnere ich bislang tatsächlich nur aus dem Trump-Umfeld in den USA; es wäre fatal, wenn so etwas auch bei uns Einzug hielte.

Fazit

Rein von der Quellenlage her dürfte die Sache klar sein: die “Vorwürfe” sind so vage, schlecht belegt, schlecht begründet, dass sie nie unkritisch hätten übernommen werden dürfen. Es wird noch nicht einmal der Versuch unternommen, zu zeigen, dass das, was da passierte, von dem in der Juristerei üblichen Umgang mit Quellen abweicht. Die Vorwürfe selbst werden nirgends klar ausgesprochen, allenfalls insinuiert. Selbst bei kritisch-einordnender Berichterstattung wäre daher die Frage, warum so dürftige Ausführungen in irgendeiner Form nachrichtenwürdig sein sollten. Dass die dünne Vorlage stattdessen ein so unkritisches Medienecho bekommt, ist der eigentliche Skandal. Die hier angemessenen Schlagzeilen wären “Partei greift strategisch nach fragwürdigem Strohhalm” oder “Große Zeitung lässt für eigenen Politik-Aktivismus elementare journalistische Sorgfalt vermissen” oder auch “Ist denn bei jenen Medien niemand in der Lage, eine Stunde und elementares Textverständnis zu investieren, um zu sehen, wie wackelg die Grundlage für die Anschuldigungen ist?”

Beim jetzigen Stand hat sich in dieser Sache niemand der offiziellen Akteur*innen mit Ruhm bekleckert. Weder der Plagiatejäger, noch die Politiker die seine Vorlage amplifizieren und aufbauschen, noch die Medien, die zumindest bislang nirgends kritisch einordnen. Wie so oft: Schauen wir mal, wie es weitergeht. 

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Markus Pössel hatte bereits während des Physikstudiums an der Universität Hamburg gemerkt: Die Herausforderung, physikalische Themen so aufzuarbeiten und darzustellen, dass sie auch für Nichtphysiker verständlich werden, war für ihn mindestens ebenso interessant wie die eigentliche Forschungsarbeit. Nach seiner Promotion am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) in Potsdam blieb er dem Institut als "Outreach scientist" erhalten, war während des Einsteinjahres 2005 an verschiedenen Ausstellungsprojekten beteiligt und schuf das Webportal Einstein Online. Ende 2007 wechselte er für ein Jahr zum World Science Festival in New York. Seit Anfang 2009 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg, wo er das Haus der Astronomie leitet, ein Zentrum für astronomische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, seit 2010 zudem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit am Max-Planck-Institut für Astronomie und seit 2019 Direktor des am Haus der Astronomie ansässigen Office of Astronomy for Education der Internationalen Astronomischen Union. Jenseits seines "Day jobs" ist Pössel als Wissenschaftsautor sowie wissenschaftsjournalistisch unterwegs: hier auf den SciLogs, als Autor/Koautor mehrerer Bücher und vereinzelter Zeitungsartikel (zuletzt FAZ, Tagesspiegel) sowie mit Beiträgen für die Zeitschrift Sterne und Weltraum.

15 Kommentare

  1. “Wie so oft: Schauen wir mal, wie es weitergeht.”

    Es wäre Wunder oder Phänomen, wenn die herkömmlich-gewohnte Schuld- und Sündenbocksuche nicht …!?

    • tatsächlich war es aber anders. Herr Weber hat auf X (ehemals Twitter) am Donnertagabend gepostet, dass aus 3 Verdachtsfällen bei der Dissertstion nun 23 geworden seien. Dies ist recherchierbar. Am Freitag hat Herr Weber wohl kalte Füße bekommen und dementiert.

  2. Fake news in der silly season ?
    Was ist los im Jahre 2025. ? Der Plagiat-Jäger ist los und die Kontrolleure der Finanzen.
    Zuerst Jens Spahn, jetzt Frau Brosius – Gesrsdorf. Wem kann man da noch trauen ? Das Fragezeichen wird wichtiger als der Inhalt der Vorwürfe.

  3. Man braucht ja kein Hellseher sein um zu erkennen woher da der Wind weht. Die Union hat so etwas gebraucht um eine Ausrede zu haben wieso sich nicht an die Absprachen hält.
    Die Union hat da mit ziemlicher Sicherheit ihre Finger mit im Spiel und man kann nur hoffen, es bleibt aber wohl bei der Hoffnung, das bei der Union so lange nachgefragt wird wie sie auf so eine Behauptung kommen.

  4. Viele Worte (und zweifellos sehr interessant!), aber in der Sache notwendig ist ausschließlich:

    Dissertationsschrift der Frau älter als Habilitationsschrift des Mannes, ein Plagiat ihrerseits ist damit unter Beibehaltung des Raumzeitkontinuums logisch unmöglich.

    Selbst wenn sie sich bei Diskussionen am Frühstückstisch ausgetauscht und zu gleichen Aussagen gelangt sind: wer zuerst publiziert ist das Original.

  5. Jetzt stellen wir uns mal vor, die ganze Politik wäre nur ein Büro. Der Chef kommt rein und sieht, statt zu arbeiten, steigern sich die Angestellten in ein Hickhack hinein, wer denn jetzt als Nächstes mit Kaffee holen dran wäre, während alle Telefone heiß laufen, die Aufträge ausbleiben und die Firma kurz vor der Pleite steht.

    Ich schätze mal, wenn diese Angestellten das Verfassungsgericht wählen und sich so aufführen dürfen, ist das Verfassungsgericht nicht ihr Chef. Der Chef ist das Volk, und wenn es jetzt AfD wählt, ist mit „Protestpartei“ der Wildsau-Auftritt gemeint, den das Personal sich anscheinend so sehnsüchtig herbei wünscht. Problem nur, dass man eine Firma auch nicht rettet, wenn man eine Wildsau durch alle Büros treibt. Der Anblick tut aber der Seele durchaus wohl, auch wenn ich gern darauf verzichten würde, um die Kollateralschäden zu vermeiden und die Firma auf Vordermann zu bringen.

    Ich weiß, wenn man in Seifenopern und Rosenkriegen mittendrin steckt, erscheinen sie einem total wichtig und interessant und man investiert gern Zeit und Arbeit, um sich um Details zu streiten. Von Außen sieht man aber nur zwei Straßenköter, die einander beißen und dringend mit dem Gartenschlauch abgespritzt werden müssten – ich will keinen beleidigen, ist halt so. Welchem dieser Köter streifen Sie eine Robe über und legen ihm eine Kette um den Hals, damit er das Land anknurrt, wenn es um die Wurst geht?

    Ich will endlich mal Regierungskompetenz sehen. Migranten holen und dann gleich wegschicken, weil man ihnen nicht mal erlaubt Häuser zu bauen, sodass sie sich mit den Einheimischen um Wohnraum zoffen müssen – Check. Tolerieren, dass Mieten und Gaspreise steigen, statt das Wohnungen und grüne Energien ausgebaut werden – Check. Dann doch endlich, aus purer Verzweiflung, selber auf Steuerzahler-Kosten Häuser bauen und sich dann wundern, dass die Baukosten in den Himmel schießen, als würde man das ganze Land in Stuttgart-21 und Berliner Flughafen verwandeln – Check. Ich hab’s mit Schildbürgern zu tun.

    Ich nehme nicht an, dass die Politiker dumm sind. Ich nehme aber stark an, wenn man 90 Prozent seiner Hirnleistung für Partei-Hickhack verschwendet, muss ich von jedem Politiker auch 90 Prozent seines IQ subtrahieren.

    • Ihre Analogie krankt fatal daran, dass die betreffende Verfassungsrichterin-Kandidatin ja gerade nicht mitstreitet. Bzw. umgekehrt dass ja nicht aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten ein*e Verfassungsrichter*in gekürt werden soll.

  6. Was ich daraus schließe – will man jemandes Ruf und Existenz ruinieren und hat das Glück, dass diese Person AkademikerIn ist, wende man sich an Herrn Weber. Da bleibt sicher was hängen, da kommt immer was raus was man desaströs verwerten kann.
    Wenn man sich ansieht, was er in der Vergangenheit angerichtet hat, muss man sich schon fragen, wann ihm endlich jemand das Handwerk legt. Es gibt seriöse und qualifizierte, unabhängige Organisationen, die eventuelle Plagiate untersuchen und entlarven können ohne die meines Erachtens mehr als zweifelhafte Arbeitsauffassung von Herrn Weber.

  7. Jeder, der auch nur halbwegs sensibel ist, weiß, dass die Plagiatsvorwürfe vorgeschoben sind, um die Abstimmungsniederlage, die sich angebahnt hat, zu verhindern.
    Aber letztlich sind das Geister, die insbesondere die Leute auf der linken Seite des politischen Spektrums gerufen haben, die wir hier nicht mehr loswerden. Das politische Macht-Instrument Verleumdung / Empörung wird von den Linken seit einiger Zeit fleißig verwendet, sei es in Form des Plagiats, der sexuellen Belästigung, des Kontakts mit bösen Rechten oder der Diskriminierung von Minderheiten durch sorgfältiges aus-dem-Zusammenhang-reißen von Äußerungen.
    Der Mechanismus ist immer derselbe. Man entdeckt ein angebliches Fehlerverhalten, tritt einen shit-storm los, ist so lange empört, bis der Beschuldigte aus dem politischen Rennen geworfen ist und danach ist Stille. Dagegen gibt es praktisch keine Möglichkeit der Gegenwehr.
    Die Linken haben dieses Instrument groß gemacht, jetzt wurde es einmal gegen sie verwendet.

  8. DAS und die Tatsache, dass sie im zweiten Senat überhaupt nicht für die Entscheidungen über Abtreibungen zuständig wäre. Dies ist jedoch einer der Hauptkritikpunkte unter anderem der Kirchen an der Persona.
    Wofür sie jedoch zuständig wäre: Parteiverbote!

    Hat etwa die CxU Angst um ihren potenziellen Koalitionspartner?
    Spahn kokettiert ja eh schon lange mit der “Normalisierung”…

  9. Das wäre ja ‘was, wenn nicht die Doktorandin vom Habilitanden abgeschrieben hätte, sondern umgekehrt.

    Merz hat gestern im ARD-Interview darauf hingewiesen, dass die Mehrheitsbeschaffung in der Demokratie schwieriger wird. Dass das insbesondere dann gilt, wenn Leute aus seinen eigenen Reihen solche Spielchen spielen, hat er nicht gesagt.

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