Kommentare auf “Relativ einfach” – v2

BLOG: RELATIV EINFACH

… aber nicht einfacher
RELATIV EINFACH

Liebe Kommentatorinnen, liebe Kommentatoren,

wenn alles richtig läuft, bieten Blogkommentare dem Leser oder der Leserin einen beachtlichen Mehrwert: Sie ergänzen, was der Blogautor in seinem Beitrag geschrieben hat, zeigen dem Blogautor durch Rückfragen, wo er selbst noch weitere Informationen liefern kann und bieten alternative Meinungen, Argumente, Sichtweisen.

Allerdings kann das mit den Kommentaren auch schiefgehen. Wenn Leser den Eindruck haben, in eine Diskussion gestolpert zu sein, die kaum noch etwas mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat, in der sich einige wenige Kommentatoren gegenseitig beharken, und das am besten noch in ellenlangen Texten in denen, so akribisch als wären’s Anträge an den Richter, aufgelistet steht, wo der Widersacher wann wo was an empörenden Falschaussagen getätigt hat – dann ist das nicht der Sinn der Sache.

Diese Probleme vermeiden und den Mehrwert erhalten: das geht nur mit Ihrer aktiven Unterstützung. Daher:

Meine dringende Bitte

Behalten Sie im Hinterkopf, dass die Kommentarfunktion kein Forum ist, in dem man alles mögliche diskutieren kann. Bleiben Sie beim Thema des Blogbeitrags. Auch und gerade wenn Sie auf vorangehende Kommentare antworten: Aus jedem einzelnen Kommentar sollte klar hervorgehen, was er mit dem ursprünglichen Thema zu tun hat.

Fassen Sie sich bitte kurz. Auch im eigenen Interesse: Eine Aussage, die Ihnen besonders wichtig ist, erreicht eine viel größere Zahl an Lesern und steht denen viel deutlicher vor Augen, wenn sie alleine steht und nicht noch von einem halben Dutzend weiterer Anmerkungen begleitet wird. Klar: Manchmal wird’s kürzer nicht gehen; gerade bei einer nachvollziehbaren Erklärung mit mehreren Schritten. Aber davon abgesehen ist weniger in der Regel mehr.

Beziehen Sie sich auf einen anderen Blogkommentar, dann bitte nicht mit langen Cut-and-Paste-Zitaten. Ein zusammenfassender Satz zum Kontext (“XY hat hier gesagt, er halte 4 für eine ungerade Zahl.”), darin ein Link auf den betreffenden Blogkommentar, und dann Ihre eigene Ergänzung – das wäre aus meiner Sicht ideal. (Wie Sie den richtigen Link auf den Blogkommentar finden? Klicken Sie auf die Zeitangabe, z.B. “14:06” in der Titelzeile. Was danach oben in Ihrem Browser als URL steht, ist der richtige Link).

Nichts lässt eine Diskussion schneller ausfransen als Kommentatoren, die einerseits viel und gerne schreiben und sich andererseits gegenseitig auch nicht die kleinste Ungenauigkeit und den kleinsten tatsächlichen oder angenommenen Fehler durchgehen lassen (“Someone is wrong on the Internet!”). Widerstehen Sie der Versuchung. Gerade, wenn’s nicht mehr direkt um’s Thema geht. Eine pauschale Aussage wie “In dem, was XY schreibt, gäbe es noch viel anderes richtigzustellen, aber ich beschränke mich mal auf das folgende:” tut’s auch.

Auch beim Verlinken bitte ich um Umsicht. Ein Link, das zusätzliche Informationen direkt zum Thema liefert, ist willkommen – eine kurze Beschreibung, was den Leser dort erwartet, sinnvoll. Auch wenn Sie merken, dass eine Diskussion sich vom eigentlichen Thema entfernt hat, kann es nützlich sein, auf ein Link zu verweisen anstatt weiterzudiskutieren. 

Nicht zuletzt: Manchmal beginnen Diskussionen, sich im Kreise zu drehen. Sobald sich die Argumente wiederholen, sollten Sie es gut sein lassen und dann z.B. lieber kurz auf relevante frühere Kommentare verweisen, als ein und denselben Argumentationszyklus noch einmal mitzulaufen.

Zum Umgangston

Kritik ist dann besonders wirksam, wenn sie sachlich und ohne großes Poltern vorgetragen wird. Wenig nimmt einen thematisch unvoreingenommenen Leser so gegen den vorgetragenden Standpunkt ein wie ein Text, dem im Extremfall der Geifer förmlich aus allen Poren trieft.

Insofern: Gerade wenn Sie einem anderen Kommentator (oder mir!) möglichst effektiv Paroli bieten möchten, sollten Sie auf einen besonders neutralen Umgangston achten. Auch wenn die Versuchung, Seitenhiebe einzubauen, groß sein sollte: bleiben Sie standhaft.

Kommentare, die meiner Einschätzung nach im strafrechtlichen Sinne beleidigend sind, werden von mir verständlicherweise gar nicht erst freigeschaltet. Mit richtigen Schimpfwörtern gab es hier auf “Relativ einfach” in der Vergangenheit weniger Probleme; mit der Unterstellung von Straftaten beispielsweise dagegen schon. Dabei bin ich kein Jurist, aber was die Zweifelsfälle angeht hat ja außer mir auch noch die Scilogs-Redaktion ein Auge auf die Kommentare – und die haben deutlich mehr Erfahrung als ich.

Wer sich trotzdem im strafrechtlichen Sinne beleidigt sieht, wendet sich bitte direkt an redaktion@scilogs.de, denn da erreicht’s die Leute, die “V. i. S. d. MDStV” (Verantwortlich im Sinne des Mediendienstestaatsvertrags) sind. In den (freigeschalteten) Kommentaren haben solche und ähnliche Beschwerden mangels themenbezogenem Mehrwert nichts zu suchen; wenn Sie sich über die Kommentarfunktion nur direkt an mich wenden möchten, ist das aber völlig legitim.

Metadiskussionen darüber, was bestimmte Begriffe bedeuten und ob sie nun herabsetzend sind oder nicht, haben sich auf “Relativ einfach” in der Vergangenheit mehrmals als Beispiel dafür erwiesen, wie man am eigentlichen Thema interessierte Leser vergrault.

Meine jetzige Einstellung dazu: Wenn Sie sich im strafrechtlichen Sinne beleidigt sehen, siehe der vorige Absatz. Wenn nicht, aber wenn Sie trotzdem der Meinung sind, da wolle Sie jemand herabsetzen: Springen Sie nicht über jedes Stöckchen, das man Ihnen hinhält. Wer sich herabsetzende Seitenhiebe nicht verkneifen kann, qualifiziert sich damit bis zu einem bestimmten Grade selbst. Lassen Sie die Leute doch.

Und wenn Sie doch den Eindruck haben, da etwas nicht stehen lassen zu können: Die für die meisten Leser überzeugendste Antwort dürfte auch diejenige sein, von der die Blogkommentare am meisten profitieren: Ein kurzes, cooles Statement und dann sofort die Rückkehr zum eigentlichen Thema. (“Wenn Herr X meint, mich hier Streifenhörnchen nennen zu müssen, sagt das mehr über ihn als über mich. Ich dagegen komme lieber zum Thema zurück, nämlich…”)

Wenn’s trotzdem nicht klappt

Was ich hier geschrieben habe, dürfte sich jeder, der einige Erfahrungen mit der Nutzung sozialer Medien hat und guten Willens ist auch selbst zusammenreimen können. Insofern: Wenn ich Ihnen hier nichts Neues sage und Sie die hier genannten Aspekte beim Kommentieren sowieso im Hinterkopf haben, umso besser!

Dafür, warum es mit den Kommentaren oft trotzdem nicht klappt, gibt es leider viele naheliegende Gründe: Weil es einem in der Hitze der Diskussion dann doch wichtig ist, noch eine bestimmte Bemerkung loszuwerden. Weil man schnell noch auf einen anderen Kommentar antwortet, ohne sich klar zu machen, wieweit man sich schon vom Thema entfernt hat. Weil mancher es gewohnt ist, einfach loszutippen, und nie gelernt hat, das entstehende überlange Konglomerat anschließend auf das wesentliche zusammenzustreichen. Sprich: Die übliche Gedankenlosigkeit.

In den dunkleren Regionen: Weil zumindest einige Kommentatoren in ihrer eigenen Welt leben: Was sie sagen, ist automatisch wichtig; Regeln gelten nur für die anderen; jeder Eingriff in ihr grundlegendes Menschenrecht, ungehemmt Kommentare loswerden zu können, ist Zensur.

Weil es aus dem einen oder anderen Grund mit dem Kommentar-Mehrwert nicht immer klappt, behalte ich mir auch in Zukunft vor, bestimmte Kommentare nicht freizuschalten. Meine Kriterien ergeben sich aus der Zielsetzung, die Kommentarspalte für den Durchschnittsleser, von dem ich nichts weiter annehme, als dass er oder sie sich für das Thema des Blogbeitrags interessiert, interessant und nützlich zu gestalten.

Ein Kommentar, der den oben geäußerten Bitten voll und ganz entspricht, wird auf alle Fälle frei geschaltet werden. Bei den anderen Kommentaren kommt es auf die äußeren Umstände an: Ein eigentlich zu langer Kommentar kann freigeschaltet werden, wenn ich zumindest einige seiner Inhalte für so interessant halte, dass ich sie den Bloglesern nicht vorenthalten möchte. Ist es um einen Blogbeitrag derzeit recht ruhig, kann es sein, dass ich auch eine nicht direkt themenbezogene Nachfrage freischalte und kurz beantworte. Und, ja: Wenn ich mit dem Kommentator oder der Kommentatorin in punkto Sachbezogenheit und gutem Willen vorher schon gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hatte, fließt dieser Umstand gegebenenfalls auch in die Entscheidung ein.

Meine Entscheidungen sind dabei in vielen Fällen Ermessenssache und allein damit schon bis zu einem gewissen Grade subjektiv. Soviel und so wenig subjektiv wie die Entscheidungen jedes anderen Redakteurs, der unter den vielen Leserbriefen, die ihn erreichen, eine Auswahl trifft – einerseits dem Kriterium folgend, dass die veröffentlichten Briefe interessant für die Leser sein sollten, andererseits gerade bei Fragen, zu denen es sehr unterschiedliche Meinungen gibt, um ein repräsentatives Bild bemüht.

Insofern wird es nicht zu vermeiden sein, dass sich der eine oder andere Kommentator ärgert, wenn ich einen Kommentar nicht freigeschaltet habe. In solchen Fällen bitte ich um Nachsicht: Bitte erkennen Sie an, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen entscheide; dass es in vielen Fällen keine objektiv eindeutig richtige Entscheidung gibt; dass das ungeprüfte Freischalten aller Kommentare keine gangbare Alternative ist.

Nicht zuletzt: Wenn ich eine Entscheidung treffen muss, einen Kommentar nicht freizuschalten, ist es eigentlich schon zu spät. Denn ob die Kommentarfunktion auf “Relativ einfach” einen Mehrwert bietet oder nicht, haben zu allererst Sie in der Hand. Frei nach Spider-Man: Aus großem Gestaltungsvermögen folgt große Verantwortung. (Irgendwie klingt die englische Version besser.)

 


 

Soweit zum Umgang mit Kommentaren auf diesem Blog; ein paar Worte zur Vorgeschichte: Mit dem kritischen Blick auf Probleme mit der Kommentarfunktion stehe ich nicht allein (siehe hier, hier, hier und hier). Die Frage, wie ich in Zukunft am besten mit Kommentaren umgehe, hatte ich zuerst in diesem vorangehenden Beitrag gestellt und mir einige Regeln überlegt, denen ich folgen wollte.

Die über hundert Kommentare, die folgten, waren in ihrer Gesamtheit durchaus exemplarisch für die Gattung: Einerseits waren dort alle Probleme vertreten, die ich oben angesprochen habe. Andererseits waren die Kommentare insgesamt sehr hilfreich und nützlich — und sie haben mich, was meine ursprünglichen Pläne angeht, in vielen Punkten zum Umdenken angeregt: zur Frage Regeln vs. Selbstverantwortung der Kommentatoren, bei der Einschätzung des Umgangstons, bei der Frage der Subjektivität des Freischaltens und einigem mehr.

Dieser neue Blogbeitrag ist das Ergebnis, in der Hoffnung, damit dann auch wieder zu den Wissenschaftsthemen zurückkehren zu können…

Auf alle Fälle: Dank all denjenigen, die mein Blog durch interessante Kommentare bereichern; Dank allen, die darauf achten, dass der Kommentarteil für die meisten Leser dieses Blogs möglichst interessant ist, und sich dafür, wenn es darauf ankommt, durchaus auch einmal zurücknehmen!

 

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Markus Pössel hatte bereits während des Physikstudiums an der Universität Hamburg gemerkt: Die Herausforderung, physikalische Themen so aufzuarbeiten und darzustellen, dass sie auch für Nichtphysiker verständlich werden, war für ihn mindestens ebenso interessant wie die eigentliche Forschungsarbeit. Nach seiner Promotion am Max-Planck-Institut für Gravitationsphysik (Albert-Einstein-Institut) in Potsdam blieb er dem Institut als "Outreach scientist" erhalten, war während des Einsteinjahres 2005 an verschiedenen Ausstellungsprojekten beteiligt und schuf das Webportal Einstein Online. Ende 2007 wechselte er für ein Jahr zum World Science Festival in New York. Seit Anfang 2009 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg, wo er das Haus der Astronomie leitet, ein Zentrum für astronomische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, seit 2010 zudem Leiter der Öffentlichkeitsarbeit am Max-Planck-Institut für Astronomie und seit 2019 Direktor des am Haus der Astronomie ansässigen Office of Astronomy for Education der Internationalen Astronomischen Union. Jenseits seines "Day jobs" ist Pössel als Wissenschaftsautor sowie wissenschaftsjournalistisch unterwegs: hier auf den SciLogs, als Autor/Koautor mehrerer Bücher und vereinzelter Zeitungsartikel (zuletzt FAZ, Tagesspiegel) sowie mit Beiträgen für die Zeitschrift Sterne und Weltraum.

21 Kommentare

  1. Dr. Pössel,

    volle Zustimmung, vor allem vollen Erfolg.
    Informativ waren die Verweise auf die blogenden Kollegen mit auch “Reizthemen”.
    Dafür schönes Wochenende

  2. Antrag ans Urteil der Millionen nach uns

    Markus Pössel schrieb (12. Januar 2013, 18:15):
    > Liebe Kommentatorinnen, liebe Kommentatoren,

    > [… Texte] in denen, so akribisch als wären’s Anträge an den Richter, aufgelistet steht, wo der Widersacher wann wo was an empörenden Falschaussagen getätigt hat – [sind] das nicht der Sinn der Sache.

    > […] Kommentatoren, die einerseits viel und gerne schreiben und sich andererseits gegenseitig auch nicht die kleinste Ungenauigkeit und den kleinsten tatsächlichen oder angenommenen Fehler durchgehen lassen […]. Widerstehen Sie der Versuchung.

    Das schreibt sich wohl leicht für jemanden, dem ein SciLog zur Verfügung steht, um sich zu äußern.

    (Nicht dass ich irgendwen um damit eventuell verbundene Entscheidungen über Freischaltung oder Nichtveröffentlichung von Kommentaren beneiden würde … &)

  3. Lippenbekenntnisse?

    Zitat Markus Pössel: “Kommentare, die meiner Einschätzung nach im strafrechtlichen Sinne beleidigend sind, werden von mir verständlicherweise gar nicht erst freigeschaltet.

    Dann hätten Sie folgende Kommentare in Ihrer Diskussion „Einstein verstehen III – Gleichzeitigkeit“ gar nicht erst freischalten sollen, die persönliche Angriffe, Beleidigungen und Schmähkritik gegen Ekkehard Friebe, mich und die Forschungsgruppe G.O. Mueller enthalten, dessen Interessen wir seit 8 Jahren in der Öffentlichkeit vertreten.

    14.10.12 – 12:32 Uhr – „Unorthodoxe“ Kritiker
    https://scilogs.spektrum.de/…hzeitigkeit#comment-42560

    14.10.12 – 15:18 Uhr – @ Joker
    https://scilogs.spektrum.de/…hzeitigkeit#comment-42565

    21.12.12 – 12:23 Uhr – Was soll das hier noch werden?
    https://scilogs.spektrum.de/…keit/page/5#comment-43859

    Auch die Beschuldigung, dass wir Anführer oder Anhänger einer Sekte seien, fällt nicht unter Meinungsfreiheit, sondern ist eine falsche Tatsachenbehauptung, die zu Verächtlichmachung und Herabsetzung unserer Personen in den Augen der Öffentlichkeit gedacht ist.

    Zitat Markus Pössel:: „ Dabei bin ich kein Jurist, aber was die Zweifelsfälle angeht hat ja außer mir auch noch die Scilogs-Redaktion ein Auge auf die Kommentare – und die haben deutlich mehr Erfahrung als ich.“

    Das Auge, das die Scilogs-Redaktion auf die Kommentare hat, ist wohl blind: sie hat nicht einmal für notwendig gehalten, ein einziges Wort als Beantwortung meiner Meldung und meiner Beschwerde per E-Mail vom 30.12.12 gemäß Ihrem Hinweis.
    Damit verstärkt sich mein Eindruck, dass die Ansätze in Ihren verschiedenen Meta-Diskussionen bei SciLogs, um einen sachlichen, fairen und zivilen Umgang mit Kritikern der Relativitätstheorie bzw. mit kritischen Teilnehmern zu ermöglichen, reine Lippenbekenntnisse sind, sowie dass die Redaktion von Spektrum der Wissenschaft im Gegenteil weiterhin bereit ist, ihre Internet-Plattform zum Vortragen von Angriffen und Verbreitung von Schmähkritik gegen Kritiker der Relativitätstheorie bzw. gegen kritische Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.

    Viele Grüße
    Jocelyne Lopez

  4. @Frank Wappler

    Sie sind, was mein “Einstein verstehen” angeht, insofern ein Sonderfall, als dass sie eine sehr konkrete, andere Vorstellung davon haben, wie man solch eine Gesamtdarstellung aufzieht. Das in vielen kleinen Kommentaren zu transportieren ist, finde ich, nicht besonders effektiv.

    Da fände ich es wirklich besser, wenn Sie selbst Ihre Version einer Einführung aufschrieben – z.B. in einem eigenen Blog; das ist ja heutzutage schnell und einfach aufgesetzt. Auf das Sie dann, wenn es thematisch passt, von den Blogkommentaren zu “Einstein verstehen” gerne verweisen könnten.

  5. @Jocelyne Lopez

    Ihr Kommentar zeigt ziemlich deutlich, in was für einer Welt Sie da offenbar leben: Dass diejenigen, die in punkto “Beleidigung im strafrechtlichen Sinne, Ja oder Nein?” zu anderen Schlussfolgerungen kommen als Sie, in der Sache deutlich mehr Erfahrung haben als Sie (eben die SciLogs-Redaktion beim Beurteilen der Rechtslage von Kommentaren) gibt Ihnen anscheinend nicht im mindesten zu denken. Und dass es für anderen Einschätzungen als Ihre legitime Gründe geben könnte, kommt Ihnen offenbar sowieso nicht in den Sinn: Nein, da muss zwangsläufig böse Absicht im Spiel sein.

    In der wirklichen Welt ist das ganze komplizierter. Ich hatte über das Dickicht von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen im Unterschied zu (zulässigen, unzulässigen…) Meinungsäußerungen damals im Zusammenhang mit dem SPIEGEL-Artikel über Stefan Rahmstorf gebloggt. Die Einschätzung, wann das eine, wann das andere vorliegt, wird im Zweifelsfalle leider erst vor Gericht getroffen.

  6. Praktisches Beispiel

    Vorbemerkung: Als Negativ-Beispiel poste ich hier zum
    Vergleich noch die ursprüngliche Version meines obigen Kommentars. Anschließend war ich den Text dann noch einmal durchgegangen und hatte ihn nach den im Blogbeitrag genannten Gesichtspunkten gekürzt.

    Ihr Kommentar zeigt ziemlich deutlich, in was für einer verqueren Welt Sie da
    offenbar leben: Dass diejenigen, die in punkto “Beleidigung im strafrechtlichen Sinne, Ja oder Nein?” zu anderen Schlussfolgerungen kommen als Sie, in der Sache deutlich mehr Erfahrung haben als Sie (eben die SciLogs-Redaktion, zu deren täglichem Handwerk das Beurteilen der
    Rechtslage von Kommentaren nun einmal gehört) gibt Ihnen nicht im mindesten zu
    denken. Und dass es für anderen Einschätzungen als Ihre legitime Gründe geben könnte, kommt Ihnen offenbar sowieso gar nicht erst in den Sinn: Nein, da muss zwangsläufig böse Absicht im Spiel sein. Alles ist Absicht und auf
    “Verächtlichmachung” und “Herabsetzung” gerichtet. Und natürlich meine ich selbst es nicht ernst, sondern lege hier reine
    “Lippenbekenntnisse” ab. Uh-huh. Aber mit solchen Unterstellungen waren Sie ja leider bereits in der Vergangenheit immer
    sehr schnell bei der Hand.

    Insofern fügt sich Ihr Kommentar leider nahtlos in die Reihe der Negativbeispiele aus Ihrer Feder bei vorangehenden Blogbeiträgen (z.B. hier
    oder hier) ein.

    Zur Frage der strafrechtlich relevanten Beleidigungen: In der wirklichen Welt ist das ganze komplizierter, als Sie es hier darstellen. Ich hatte über das Dickicht von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen im Unterschied
    zu (zulässigen, unzulässigen…) Meinungsäußerungen damals im Zusammenhang mit dem SPIEGEL-Artikel über Stefan Rahmstorf ja bereits gebloggt. Die Einschätzung, wann das eine, wann das
    andere vorliegt, wird in schwierigeren Fällen erst vor Gericht getroffen. Der Blogbeitrag bietet als interessantes Beispiel die Behauptung Rahmstorfs, eine bestimmte Journalistin habe den IPCC-Bericht gar nicht gelesen. Naiv gesehen eine Tatsachenbehauptung: Dass die Journalistin den Bericht gelesen oder nicht gelesen hat ist ein Faktum. Vom Gericht aber als Meinungsäußerung gewertet: Der Durchschnittsleser, so die Aussage, verstünde sehr wohl, dass die
    Behauptung im allgemeineren Sinne, also sinngemäß als “nicht richtig/nicht sorgfältig genug gelesen” gemeint sei. Denken Sie ruhig mal darüber nach, ob die von Ihnen monierten Fälle nicht ähnlich gelagert sind.

  7. Wenn ich das Ganze richtig verstehe, hat sich die “Form” des Umgangs mit den Kommentaren im Vergleich zu “früher” nicht oder kaum verändert. Welche Beleidigung als “strafrechtlich relevant” (und somit als nicht erlaubt) zu betrachten ist, wird wie bisher im alleinigen Ermessen des Blog-Besitzers (oder Betreibers) liegen ohne Rücksicht auf die Meinung der “anderen Seite”. Dem Druck einiger Kommentatoren das Recht auf das “Beleidigen” (ungeändert) zu behalten wurde zumindest teilweise nachgegeben.

    Und damit sind wir (meiner Meinung nach) wieder dort, wo wir begonnen haben.

  8. @Cryptic

    Dass mein Versuch, quasi per Dekret einen Höflichkeitsstandard durchzusetzen, in der vorigen Diskussion zu mehr Problemen geführt als er gelöst hat, ist in der Tat Hintergrund für die Neuorientierung. Ausschlaggebend für meinen Richtungswechsel war aber nicht der Druck derer, die sich dadurch eingeschränkt sahen, sondern dieser Kommentar von Clemens Schwab, Zitat: “Es sollte jedem selbst überlassen werden ob er in der Lage ist den anderen zu respektieren, oder eben nicht.”

    Das hat bei mir den Gedankengang ausgelöst, dessen Resultat sich oben im Haupttext findet: Wenn ein Ausdruck wirklich allgemein als herabwürdigend gesehen wird, dann deklassiert sich der, der ihn benutzt, automatisch selbst. Lassen Sie ihn oder sie doch! Wenn ein Ausdruck dagegen in der Grauzone liegt, sollte jemand, der sich angesprochen sieht, nicht automatisch die negative Bedeutung annehmen.

    Und die neue Betonung der Nützlichkeit für den Leser schließt natürlich auch ein, dass Beiträge, bei denen nicht das Thema, sondern die Absicht im Vordergrund steht, einer selbstidentifizierten Gegenseite eins aufs Haupt zu geben, weiterhin gar nicht erst freigeschaltet werden.

  9. Allgemeines zur Moderation

    Ich habe mir einige Gedanken über die hier besprochene Problematik durch den Kopf gehen lassen. Mein persönliches Fazit ist:

    .) Sie haben Ihr “Zielpublikum”, also diejenigen Leute, die sie mit ihrer Blogserie erreichen wollen, ziemlich genau definiert (Interessierte, offene Menschen, Vorkenntnisse sind nicht unbedingt erforderlich).

    .) Aber gerade unter diesem Publikum sind die ewigen “Rumraunzer” nicht angesiedelt. Wäre auch unlogisch, denn wenn ich etwas neues lernen oder auch ausdiskutieren will, und das Thema spannend ist, habe ich weder Zeit, noch Lust, zum raunzen.

    .) Ergo dessen können Sie bezüglich der Moderation auch nichts falschmachen. Denn diejenigen Kommentare, die grenzwertig sind, kommen eh nicht von oben genannter Gruppe.

    .) Und ob ihnen jetzt z.B. eine J.L beleidigt davonläuft, oder irgendein anderer notorischer Nörgler beleidigt ist – who cares? –

    Das Zielpublikum bleibt ihnen auf jeden Fall erhalten, da gerade ihre Zielgruppe (und da zähle ich mich auch dazu) ,sehr wohl qualitativ hochwertige Artikel, die man quasi umsonst von einem Fachmann präsentiert bekommt, zu schätzen weiss.

  10. Meinungsfreiheit vs. Schmähkritik

    Ein Kommentar von Jocelyne Lopez, den ich ironischerweise wegen falscher Tatsachenbehauptungen nicht freigeschaltet habe, zeigt mir, dass da in punkto Meinungsfreiheit vs. Schmähkritik einige Fehlvorstellungen kursieren. Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber etwas Googlen gibt einem zumindest ein ungefähres Gefühl für die Lage.

    Hier einige Links dazu, was von Gerichten in verschiedenen Fällen (und natürlich immer in bestimmtem Zusammenhang, der in der verkürzten Darstellung fehlt) noch als zulässige Meinungsäußerung gesehen wird: dass jemand über Leichen gehe und lüge, die Bezeichnung eines Sicherheitsdienstes als “Private Schlägertruppe hastig umgekleideter Skinheads”, ein “völlig durchgeknallter[r] Staatsanwalt” (alle hier), die Bezeichnung eines Internetforums-Teilnehmers als rechtsradikal (hier), die Aussage, Politiker X werde “benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss” (hier) und die Bezeichnung bestimmter Juristen als Rechtsbeuger und Lügner (hier).

    Alles aus meiner Sicht starker Tobak; alles aus meiner Sicht ziemlich scharfe persönliche Angriffe; alles Formulierungen, die ich, träten sie hier in den Kommentaren auf, wahrscheinlich nicht hätte durchgehen lassen. Aber es gilt eben: “Eine Meinungsäußerung ist dann als Schmähung anzusehen, wenn sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person besteht”; das sagt das Bundesverfassungsgericht – und darin, zu entscheiden, was jetzt noch polemische und überspitzte Kritik ist und was bereits jenseits davon, besteht in der Grauzone eben die Schwierigkeit.

    Wichtig ist ein gewisser Sachbezug – bei “Rechtsbeuger” etwa, dass sich derjenige von bestimmten Richtern ungerecht behandelt sah; das heißt nicht, dass “Rechtsbeuger” eine angemessene Beschreibung ist, aber hilft begründen, warum es keine Schmähkritik war.

    Und, ach ja, wo’s bei uns ja auch um den Begriff “Sekte” ging: hier geht die Bezeichnung “dubiose ‘Kinderschützer’-Sekte” durch als plakatives Werturteil; keine Schmähkritik.

    Solange die Auseinandersetzung mit einer Sache im Vordergrund steht, reichen selbst Ausfälligkeiten nicht dafür aus, dass es sich automatisch um Schmähkritik handelt. Dass jemand selbst verbal entgleist ist, spielt bei der Beurteilung, ob er oder sie sich “drastische, plakative Wortwahl gefallen lassen” muss, übrigens ebenfalls eine Rolle (wieder hier).

    Insofern: Bitte Vorsicht bei der Verwendung von juristischen Begriffen. Allein der Umstand, dass sich jemand verletzt, angegriffen, zurück- oder herabgesetzt fühlt, macht eine bestimmte Begriffswahl noch nicht zur Schmähkritik.

  11. Fakten

    Frau Lopez weiß schon ganz genau, was Schmähkritik und Verleugnungen sind, das sind eben die diversen Äußerungen, die Frau Lopez in ihrem Blog erst vor kurzem im Rahmen eines Vergleiches löschen musste.

    Fakt ist, Jocelyne Lopez wurde verklagt, weil sie in ihrem Blog jemanden zum Beispiel “notorischen Stalker” geschimpft hatte und vieles mehr.

    Sie weiß ganz genau, dass das Gericht das eben nicht als erlaubt und als ihre freie Meinungsäußerung gewertet hat.

    Warum hat sie denn den Vergleich angenommen, wenn sie sich im Recht wähnt? Genau und auch der Herr Friebe hat wegen solchen Verunglimpfungen eine Klage am Hals.

    Aber sie wird nie einsehen, dass sie genau das treibt, was sie anderen fälschlicher Weise unterstellt. Da sind dann eben auch die Richter ungerecht. Es ist eine Farce.

    Und warum wird das nun zum dritten Mal hier aufgekocht? Von der Frau wird immer nur derselbe falsch Unfug kommen. Soll sie doch in ihrem Blog zetern,oder mal wieder eine “Anzeige” stellen. In Bezug zu Herrn Schulz wollte sie ja bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

    Tja,…

    Im Ernst, genug mit dem Kasperletheater, soll sie klagen wie sie und Friebe verklagt wurde und dann entscheiden die Gerichte. Die Pose hier wird so eh nie ein Ende finden, es sei denn man gibt Jocelyne Lopez völlig Recht. Darum sollte die Zeit sinnvoller genutzt werden, als mit der Dame hier eine dritte und vierte Runde zu drehen.

  12. @Manuel Krüger

    Bezieht sich die Aussage zur Bezeichnung “notorische[r] Stalker” immer noch auf den Vergleich mit Herrn Kellerbauer? Wenn ja, dann sollten wir’s an dieser Stelle mal gut sein lassen – Informationen dazu, was es damit auf sich hat, finden die Leser ja bereits in der Diskussion zwischen Ihnen und Frau Lopez ab ungefähr hier, hier und weitere.

    Zum “Wiederaufkochen” allgemein: Die jetzige Lösung, dass diejenigen Leser, die Frau Lopez’ Kommentare interessieren, sie auf deren eigenem Blog finden (also hier), während die Diskussion hier direkt beim Thema “Umgang mit Blogkommentaren auf ‘Relativ einfach'” bleibt, finde ich eigentlich ganz gut. Die letzten Kommentare, die Frau Lopez hier einreichte, waren mit einem Strauß wilder Unterstellungen wieder geradezu darauf angelegt, eine für die allermeisten Leser hier uninteressante, längliche Diskussion jenseits des eigentlichen Themas loszutreten. Das muss nicht sein.

  13. @m.s.

    Danke für den Kommentar und auch für das implizite Lob; dass diejenigen, die hier am häufigsten (und insbesondere, die hier am empörtesten) Kommentieren nicht repräsentativ für die große Masse der Leser sein dürften, ist auch aus meiner Sicht der entscheidende Punkt. Und Partikularinteressen dürfen eben nicht dazu führen, dass der Kommentarteil für die meisten anderen Leser kaum noch Mehrwert bietet.

  14. Kommentarwährung

    Spontane Idee:

    Eine Kommentarwährung einführen. Wer Kommentare schreibt die freigeschaltet werden, bekommt Guthaben in einer virtuellen Kommentarwährung, z.B. pro freigeschaltetem Kommentar: „1 Kommentarcent“ – Gekoppelt an die E-Mail Adresse

    Diese „Währung“ kann genutzt werden um andere Kommentare hoch oder runter zu Voten.

    Der Blogbetreiber könnte bei beleidigenden Kommentaren das Guthaben verfallen lassen.

    Ein Ansporn, um dauerhaft hochwertige Beiträge zu liefern?

  15. Unbezahlbares Vernüftlergepöbel

    Alte Idee:

    Blogge so dass (bzw. dort wo)
    (1) jeder andere nach Belieben (natürlich im zivilen Rahmen) auch bloggen könnte, und

    (2) zu jedem deiner Artikel direkt, ausnahmslos und öffentlich auffindbar ist (z.B. durch eine “what-links-here”-Funktion), welche Artikel anderer Autoren darauf ausdrücklich Bezug nahmen.

  16. Comment preview? Priceless! …

    p.s.

    Frank Wappler schrieb (04.06.2013, 10:21):
    > Unbezahlbares Vernüftlergepöbel

    Pardon — da ist mir ein “n” heraus- bzw. (wieder mal! 😉 ein “Tüftler” hineingerutscht.

    Sollte (natürlich! &) stattdessen “Vernünftlergepöbel” sein.

  17. @ M.Pössel und zu :
    “…Wenn ich eine Entscheidung treffen muss, einen Kommentar nicht freizuschalten, ist es eigentlich schon zu spät. Denn ob die Kommentarfunktion auf “Relativ einfach” einen Mehrwert bietet oder nicht, haben zu allererst Sie in der Hand. ..” (Zitatende)

    1.
    Nennt man das unter selbstkritischen (politischen) Journalisten nicht die Forderung nach einer “Schere im Kopf” ?
    2.
    Und bedenken Sie: Ich treibe mich im Online- Bereich nicht zuletzt auch deswegen herum, weil ein nicht unerheblicher Teil meiner Leserbriefe in der Regionalzeitung unter Nennung (ehrlich) merkwürdiger “Argumente” abgelehnt werden. Und das hat eindeutig nichts mit der Länge der Texte oder mit sonstigen (ethischen oder juristischen) journalistischen “No- GOs” zu tun. Einmal wurde sogar sogar mit dem (ehrlichen) Hinweis abgelehnt, dass man mit einem Kritisierten schon genug juristische Probleme bekommen habe. Das passiert natürlich nur undokumentiert fernmündlich. Obwohl ich Leserbriefe auch maile oder als Brief einsende.

    Aber in heutigen Zeiten muss man wohl schon dankbar sein, wenn die MONOPOL- zeitung überhaupt die Gnade hat , einen über eine Ablehnung eines (Leserbrief-)Textes zu informieren.
    Mein Redakteur bekommt übrigens bald ein Verdienstkreuz von der Landesregierung. Wen wunderts.

  18. Der absolut größte Fehler scheint mir darin zu liegen, dass die Politik sich nicht getraut hat, die richtigen Maßnahmen gegen die Meinung der größten Schreihälse durchzusetzen. Und das waren und sind nun mal die Coronaleugner. Der größte Teil der Bevölkerung hat ja den Erklärungen der Wissenschaft geglaubt oder sie vielleicht sogar verstanden. Und symptomatisch für den Grund sind doch die Warnungen von Frau Merkel und die Reaktion von einigen Medien und Länderchefs darauf. Eine Frau die aufgrund ihrer Bildung weiß, dass wissenschaftliche Fakten nicht in Parlamenten diskutiert werden können, gegen Politiker die im MINT-Bereich z.T. eher wenig Ahnung haben – so wie einer unserer Kanzler vor Merkel sich mal geoutet hat ohne sich zu schämen: „in Mathe war ich immer schlecht hohoho“.

  19. Meiner Meinung nach tragen die Supermärkte und die sie kontrollierenden Stellen eine große Mitschuld an der Erhöhung der Infektionszahlen und deren Folgen sowie der weiteren Infeketionsverbreitung. Nachdem bekannt war, dass ein Personenabstand von mindesten 1,5 m das Risiko senkt, hätte man eine Zugangsbeschränkung auf 5 Personen gleichzeitig in einem Markt max. anordnen müssen, sowie bauliche Veränderunderungen,nämlich mindestens 4 Meter Abstand, zwischen den Regalreihen, anordnen müssen. Wenn eine Person mit ihrem Einkaufswagen am Regal steht plus 1,5m zur Mitte, wenn die nächste Person den Gang betritt und sich auf der Höhe der anderen Person befindet,von der 2. Person 1,5m bis zur 3. Person, die am gegenüberliegenden Regal mit ihrem Einkaufswagen steht. Diese Konstellation, nämlich 3 personen in einem Gang, ist leider keine manchmal vorkommende, sondern Standard.
    Es ist aufgrund der vorhandenen baulichen physikalischen Gegebenheiten in den Supermärkten, praktisch unmöglich, erforderliche Abstände einzuhalten. hinzu kommt noch die Gedankenlosigkeit und rücksichtsloses Verhalten einzelner Personen. Ich klage daher an, die örtlichen Stellen und die Einkaufsmärkte, die den größten Teil Mitschuld an der Situation tragen wie sie sich derzeit darstellt. Das sich sich hieraus Straftatbestände wegen Unterlassung ableiten lassen, wird sich demnächst herausstellen.

  20. Vorab:

    Eine Abschätzung der Folgen im Falle einer ungehemmten Ausbreitung des Virus, und zwar auch in der Ausprägung eines ‘Worst Case”, halte ich für wichtig, weil über die Maßnahmen zur Eindämmung so erbittert gestritten wird. Insbesondere dürften die bisher in der vom RKI und danach in der Presse zur Ausbreitung des Virus gegebenen Informationen (Inzidenzwerte, Todesfallzahlen, Reproduktionswerte) keine brauchbare Grundlage für politische Entscheidungen darstellen. Es bedarf daher eines Modells (besser: mehrerer Modelle) für die Ausbreitung des Virus und die Folgen.

    Außerdem halte ich es für selbstverständlich, dass nicht nur die Informationen detailreicher werden, sondern auch die daraus entwickelten Modelle angepasst werden müssen.

    Die gegebene Erläuterung erscheint mir jedoch aus mehreren Gründen angreifbar.

    1:
    Es müsste darauf hingewiesen werden, dass die Folgen einer Durchseuchung beziehungsweise deren Bekämpfung nicht n ur Auswirkungen auf die Todeszahlen haben, sondern – wohl auch langfristig – zumindest auch soziale und wirtschaftliche Folgen haben dürften.

    In den Wirtschaftswissenschaften (vor allem der Volkswirtschaft) gibt es Instrumente, die den Ausgleich widerstreitender Interessen modellieren. Dies sollte zumindest dann, wenn man tiefgreifender über eine solch unerfreuliche Konstellation diskutiert, nicht verschwiegen werden. Das Ziel sollte dabei sein, nicht ein formal-rechnerisches Optimum ermitteln zu können (und dann auch zu verfolgen), sondern die eindimensionale Diskussion zu beleben.

    [Dies ist m. E. der Hauptgrund für die von mir so empfundenen Unzulänglichkeiten bei der Auseinandersetzung auf allen Ebenen – der medizinischen und rechtlichen genauso, wie auf der politischen Ebene.]

    2:
    Außerdem sollten einfache Erklärungsansätze so lange nachgeschärft werden, bis die bisherigen wesentlichen Erkenntnisse hinsichtlich der zu treffenden Aussage berücksichtigt worden sind.

    Dies erscheint mir in dem grundsätzlich begrüßenswerten Ansatz nur unzureichend gelungen. Die Letalität (Rate der an Covid Erkrankten und in Folge dessen Verstorbenen) ist bekanntermaßen nicht bei allen Altersgruppen gleich groß. Ohne dies operationalisieren zu können fehlt in dem dargestellten Modell dieser Punkt völlig. Dies wäre nur dann akzeptabel, wenn es für die Aussage darauf nicht ankäme. Dafür bedürfte es dann aber einer Begründung.

    Wahrscheinlich wird man auch die Fragestellungen angehen müssen, ob sich das exponentielle Wachstum nicht mit dem Grad der Rate der Erkrankten beziehungsweise bereits wieder von der Krankheit Genesenen ab einem bestimmten Punkt abschwächt, was angesichts einer zumindest zeitweisen Immunisierung der vormals Erkrankten aus Sicht eines Nichtmediziners logisch erscheint.

    Da in der Epidemiologie auch eine Herdenimmunität diskutiert wird, ich bin Nichtmediziner und kann dies nicht verifizieren, sollte es selbstverständflich sein, Aussagen zur Anzahl der Sterbensfälle bei ungehemmter Ausbreitung auch mit diesem Moment zu verknüpfen.

    3:
    Es dürfte zudem erforderlich sein, sich mit den eingeschleppten Fällen zu beschäftigen, wenn das Modell national ausgerichtet ist. Da Deutschland Teil eines Raums ist, in dem Reisefreiheit besteht (Schengen/EU), dürfte schon im Besonderen die Berechnung der Todesfälle angreifbar sein.

    Man könnte diesem Problem entgehen, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen würde, dass es sich um ein rein nationales Modell handelt und welche Wirkungen es tendentiell haben dürfte, wenn diese Umstände einbezogen würden.

    Leider fehlt mir die Zeit für die Aufstellung eines entsprechenden Modells.
    {insofern bin ich schon dankbar, dass vom Autor entsprechende Überlegungen angestellt worden sind}

    Ich würde mir jedoch wünschen, die Darstellung unter Berücksichtigung oben genannter Effekte zu operationalisieren. Dabei könnte es in einem ersten Schritt ausreichen, die Umstände als externe Parameter anzusehen und wie Schocks auf das Modell anzusehen. Da es sich aber im Artikel um eine zeitliche Darstellung der Effekte auf die Anzahl der an Corona Verstorbenen handelt, wäre eigentlich eine Integraldarstellung gefordert.

    Damit lassen sich zwar keine absoluten Aussagen treffen, aber solche mathematischen Modelle haben den Charme, “nicht zu lügen”. Man könnte sich dann noch über das Modell selbst, die Parameter und den aktuellen Zustand unterhalten, hätte dann aber eine belastbare Basis für Diskussionen.

    Die Begrenztheit des Modells muss dabei auch dann im Auge behalten werden. Die Minimierung der Anzahl der an Covid Verstorbenen ist zwar sicher erstrebenswert, muss aber im Kontext mit anderen Zielen gesehen werden.
    [In der Rechtsprechung geht es um die Abwägung von Grundrechten, in der Ökonomie von Interessen …]

    Man wird dem Autor allerdings nicht vorwerfen können, dies nicht beachtet zu haben, weil der Artikel nur die Anzahl der an Covid Verstorbenen beleuchtet. Gleichzeitig ist aber klar, dass dies NICHT für die Entscheidungen der Politiker gelten kann, die auch die Aufgabe haben Schaden – und zwar auch wirtschaftlichen – vom Volk abzuwenden.

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