Das „Deutsche Reich“ im „Deutschen Osten“

Verschiedene Publikationen der gebietsrevisionistischen Gruppierungen, Mischung von Text und revisionistischen Kartendarstellungen

Archivarbeit auf den Spuren souveränistischer Gruppen der 1980er-Jahre

Das Teilprojekt 2 im Forschungsverbund ForGeRex erforscht die Vorgeschichte der „Reichsbürger“-Bewegung, die erst seit etwa zehn Jahren breite öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hat. Die praktische Forschungsarbeit bestand zu Beginn vor allem darin, den unterschiedlichsten, oft vagen Spuren zu folgen, um Akteur*innen, Publikationen und Netzwerke zu finden, die als historische Vorläufer der heutigen Szene gelten können. Diese Spurensuche war oft langwierig und wenig ergiebig – aber es gab auch glückliche Zufälle.

Bei der Auswertung der rechtsextremen Zeitschrift „Recht und Wahrheit“ aus den 1990er Jahren stieß ich auf Anzeigen einer mir bis dato unbekannten Organisation: der „Gemeinschaft Deutscher Osten“ (GDO). Im Namen der „Vereinigten Länder des Deutschen Ostens“ gab sie 1992 eine Erklärung ab, in der sie die Nichtigkeit internationaler Verträge behauptete und auf die „Rückgabe von Westpreußen, Posen und Ostoberschlesien, ferner aller seit 1945 völkerrechtswidrig durch fremde Staaten verwalteten ostdeutschen Reichsgebiete einschließlich Sudetenland“ sowie die Wiedereinsetzung der Organe des Deutschen Reiches pochte. Unterzeichnet war die Anzeige von mehreren Personen, die sich gewaltige Titel gegeben hatten: „Präsident“ der „Nationalversammlung des Deutschen Ostens“, „Staatskanzler“, „Sonderbotschafter für außereuropäische Angelegenheiten“ und so weiter.[1]

Der Fund war ein Glücksfall. Hieß es nicht immer, die Staatssimulation und die Vergabe vermeintlicher Ämter und Titel sei eine Erfindung der „Kommissarischen Reichsregierung“ von Wolfgang Ebel, dem „ersten Reichsbürger“ aus Berlin? Hier nun fanden sich Hinweise darauf, dass die Staatssimulation „Vereinigte Länder des Deutschen Ostens“ bereits in die frühen 1980er Jahre zurückreichte – denn die „Erklärung“ war „[a]nläßlich des Zehnjahres-Bestandes des unabhängigen, volks- und reichstreuen deutschen Nachkriegsstaates“ herausgegeben worden. Später stellte sich heraus, dass die Gründung der „Vereinigten Länder“ 1981 stattfand, die Wurzeln aber bis 1969 zurückreichten.

Spurensuche in zeitgeschichtlichen Sammlungen

Dieser Quellenfund war der Auftakt für eine intensive Suche nach weiterer Überlieferung dieser Organisation. Wie bei anderen „Reichsbürger“-Gruppierungen gibt es keinen geschlossenen Archivbestand, auf den wir Zeithistoriker*innen sonst gerne zurückgreifen. Auch existiert praktisch keine Forschungsliteratur zu dieser Gruppe.

Fündig wurde ich in zwei Archiven: In der zeitgeschichtlichen Sammlung des Archivs des Instituts für Zeitgeschichte fanden sich einige verstreute Flugblätter und Rundschreiben. Eine größere Sammlung entdeckte ich im apabiz (Antifaschistisches Pressearchiv und Bildungszentrum Berlin e.V.). Dort liegen Rundbriefe der „Gemeinschaft Deutscher Osten“, aber auch – in den Beständen des Archivs des Zentralinstituts für Sozialwissenschaftliche Forschung der FU Berlin (ZISOWIFO) – zahlreiche Flugblätter und Einzelveröffentlichungen.

Diese Materialien sind für das Projekt von unschätzbarem Wert. Sie zeigen, dass die Staatssimulationen der 1980er und 1990er Jahre, auf die ich in „Recht und Wahrheit“ gestoßen war, eine längere Vorgeschichte hatten und in der Zeit um die Wiedervereinigung ganz neue Dynamiken entwickelten. Die GDO ist daher ein wichtiger Gegenstand des Projekts, eine Teilstudie dazu ist gerade in Arbeit.

Die Herausforderung: Sammlungen statt Bestände

Die Rekonstruktion aus diesen und im Verlauf der Recherche weiteren erschlossenen Quellenbeständen hat allerdings gezeigt, dass die zeithistorischen Sammlungen die vielfältigen organisatorischen Entwicklungen dieser Gruppe – oder besser: dieser Gruppen – nicht vollständig abbilden können.

Sehr viele grün gebundene Bände in einem Archivregal
Ein Blick ins Archiv des Instituts für Zeitgeschichte. Foto: Institut für Zeitgeschichte/AMK

Normalerweise zeichnen sich Archive dadurch aus, dass sie dem sogenannten Provenienzprinzip folgen. Das bedeutet: Sie ordnen ihre Bestände nach der Herkunft, nach dem Bestandsbildner. Oft ist das die jeweilige Behörde, von der die Akten direkt übernommen werden. So bleibt der organisatorische Zusammenhang der Dokumente erhalten.

In der Rechtsextremismusforschung haben wir es aber in aller Regel mit Sammlungen zu tun, die durch Dritte angelegt worden sind, vor allem durch Beobachter*innen der rechtsextremen Szene in Wissenschaft oder Zivilgesellschaft. Gerade bei Organisationen, die sich am Rande der rechtsextremen Szene bewegten, besonders klein waren, im Geheimen agierten oder sehr spezielle Ausrichtungen hatten – wie die „Gemeinschaft Deutscher Osten“ – kann es passieren, dass die organisatorischen Zusammenhänge bei der Bildung der Sammlungen unbekannt waren. Deshalb landen Schriftstücke unterschiedlicher Gruppen manchmal in einem Bestand.

Für die „Reichsbürger“-Szene ist das besonders häufig der Fall. Die Szene war und ist durch viele Kleingruppen gekennzeichnet, die ihre Namen ständig wechselten und selbst oft nicht konsistent nutzten. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Organisationen ähnliche oder gleiche Namen für sich reklamierten.

Zwei Organisationen, ein Name – ein entscheidender Unterschied

Das trifft auch auf die „Gemeinschaft Deutscher Osten“ zu. Es gab nämlich zwei verschiedene Organisationen mit diesem Namen:

Die GDO in Augsburg gab die eingangs zitierte Erklärung heraus. Diese Gruppe bezeichnete sich (laut Selbstaussage) als „öffentlichrechtliche Körperschaft ostdeutschen Verfassungsrechtes“ – also als selbsternannte staatliche Institution der „Vereinigten Länder des Deutschen Ostens“, die sich als vierter deutscher Nachkriegsstaat verstanden.

Die GDO in Nienburg an der Weser hingegen war ein eingetragener Verein nach bundesdeutschem Vereinsrecht. Sie war sogar als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt. Aus dieser Organisation ging unter anderem der „Freistaat Preußen“ durch den Holocaustleugner Rigolf Hennig in den 1990er Jahren hervor.

Revisionistische schwarz-weiß-rote Fahne mit dem Schriftzug "Heimathtreu seit 1871, RuStAG 1913", dahinter der Umriss des Deutschen Kaiserreichs samt Reichsadler.
Bis heute ist der Gebietsrevisionismus ein Kennzeichen der „Reichsbürger“-Szene – hier auf einer Demonstration im Sommer 2024. Foto: Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München.

Für die Analyse der revisionistischen und souveränistischen Ideologien (also der Vorstellung, das Deutsche Reich bestehe fort und die Bundesrepublik sei illegitim) mag dieser Unterschied unerheblich erscheinen. Er ist jedoch zentral, wenn es darum geht zu verstehen, wie die frühen „Reichsbürger“-Organisationen mit anderen rechten Gruppierungen verflochten waren und staatliche sowie öffentliche Ressourcen – wie die Anerkennung als gemeinnütziger Verein – für ihre Zwecke zu nutzen wussten.

Wenn man diese unterschiedlichen Organisationen auseinanderhält, fällt auch auf, dass die eine einen „Rundbrief“ herausgab, während die andere ein „Rundschreiben“ publizierte. Mögliche Bestandslücken in den Archiven werden aber nur sichtbar, wenn man weiß, dass es sich dabei um zwei verschiedene regelmäßig erscheinende Publikationen handelte.

Kooperation mit Archiven – Wissen für die Zukunft sichern

Als Forschungsverbund kooperieren wir daher eng mit den Verantwortlichen in den Archiven. Nur wenn ich meine Forschungserkenntnisse an die Sammlungsverantwortlichen zurückspiele, können diese in den Bestandsbeschreibungen vermerkt werden. So wird sichergestellt, dass die Geschichte dieser Organisationen auch zukünftig in die Analyse ihrer Schriftstücke einbezogen werden kann.

Diese archivalische Detektivarbeit mag kleinteilig erscheinen, ist aber unverzichtbar für das Verständnis der „Reichsbürger“-Bewegung. Denn nur wenn wir die organisatorischen Strukturen, Netzwerke und Kontinuitäten seit den 1980er Jahren rekonstruieren, können wir verstehen, dass die „Reichsbürger“ seit 1945 ein Teil der extremen Rechten waren. Die Organisationen, die sich „Gemeinschaft Deutscher Osten“ nannten, sind ein wichtiges Puzzleteil für diese Geschichte, die Verschränkung von Staatssimulationen, Delegitimierung der bundesrepublikanischen Staatlichkeit und den Gebietsrevisionismus mancher Organisationen aus dem diffusen Milieu der „Heimatvertriebenen“ sichtbar machen.


[1] Vereinigte Länder des Deutschen Ostens (VLDO): Bekanntmachung und Entschließung, in: Recht und Wahrheit 1992, H. 9+10, S. 36.

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Das Teilprojekt 2 - "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" in Bayern stellt eine zeithistorische Untersuchung einer verschwörungsideologischen Bewegung mit Bezügen zum Rechtsextremismus an. Spätestens seit dem "Polizistenmord" von Georgensgmünd im Jahr 2016 sind "Reichsbürger" in der öffentlichen Wahrnehmung als Bedrohung des Rechtsstaats präsent. Doch wer sind die Anhänger*innen dieser Bewegung, woher kommen sie? Handelt es sich um Rechtsextreme? Oder gibt es nur Anknüpfungspunkte nach rechts?

6 Kommentare

  1. Besten Dank für diesen Bericht, der mich vor allem deshalb interessierte,
    1) weil ich davon noch nie gehört hatte und
    2) weil ich spontan nichr verstand, warum eine „Gemeinschaft Deutscher Osten” in Westdeutschland gegründet wurde.

    Bei einer allgemeinen Internet-Recherche nach „Gemeinschaft deutscher Osten“ findet man tatsächlich Resultate, die in ganz unterschiedliche Richtungen führen, vom „Bund Deutscher Osten“ bis zum Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“.

    Fündig wurde ich dann im Artikel Rechtsextremismus in Augsburg
    (1945 – 2000)
    wo folgendermassen erklärt wird, was das mit dem Osten zu tun hat (Zitat):

    Gegründet wurde die GDO von einer Gruppe zumeist ostvertriebener Revanchisten. Sie versteht sich als „staatstragender Zusammenschluss volks- und reichstreuer Deutscher“. Der von der Organisation getragene „Staat“ bekam den Namen „Vereinigte Länder des Deutschen Ostens im Deutschen Reich“. Seine „Notverfassung“ wurde am 23. Mai des Jahres 1981 auf der 5. ordentlichen Tagung der gruppeninternen „Nationalversammlung des Deutschen Ostens“ (NDO) verabschiedet. Nebenbei erhielt der „Exilstaat“ auch gleich eine „Staatsvertretung“ samt Reichskanzler, namens Hans Joachim Breitkopf, einem Dipl. Ing. aus Hamburg.

    Kurzum: Mein Eindruck ist, dass der Bezug zum Osten über die Herkunft der Gründer des GDO besteht. Damit bestände dann wohl vielleicht durchaus eine Beziehung zu dem, was im Artikel „Im Osten gibt es eine vererbte Brutalität“ zu lesen ist?

    • Hallo Martin,
      tatsächlich muss man in Rechnung stellen, was in den 1970er und 1980er Jahren in (West-)Deutschland oftmals, vor allem in revisionistischen und rechten Milieus als „Osten“ galt – das war nämlich nicht der „Osten“, den wir heute im Blick haben und um den es in dem Artikel von der Bundeszentrale geht. Die DDR galt damals in diesen Kontexten als „Mitteldeutschland“, und der „Osten“, genauer gesagt der „Deutsche Osten“, das waren eben die Gebiete, um die sich diese „Gemeinschaft Deutscher Osten“ kümmerten – jene Gebiete östlich von Oder und Neiße, die vor 1945, zum Teil aber auch nur bis 1918 zum Deutschen Reich gehört hatten. Der Bezug ist tatsächlich der, den Sie andeuten – es handelte sich in erster Linie um Menschen, die sich selbst als „Heimatvertriebene“ beschrieben, selbst wenn sie lange vor Kriegsende beispielsweise nach Berlin gekommen waren. Oft ging es ihnen zunächst um die Sicherung ihres Eigentums, um Rechtsansprüche. Das Interessante ist dann aber, wie daraus staatliche Souveränitätsrechte abgeleitet wurden, und das geschieht (zum Teil) auch heute in Teilen der „Reichsbürger“-Szene.
      Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit!

  2. Im Frühjahr 1992 fuhr ich mit einer vom Berliner Senat organisierten Wirtschafts-delikation in die baltischen Staaten + Kaliningrad. Abends an der Bar ein Mann, der sich als Botschafter o.g Organisation für die ehem. dt Ostgebiete + Erm- u. Kurland vorstellt. Er zeigte auch einen entspr. Pass. Bei einer öffentl. Podiums- disskusion stellt er sich auf die Bühne: Die Frage des Eigentums ist irrelevant, da es ein Bundesdeutsches Gesetz gäbe, das der Grund und Boden immer noch deutscher Besitz ist. Wir schauten uns an, aber der Gastgeber verstand es geschickt diesen Beitrag zu neutralisieren. Als ehemaliger DDR-Bürger war ich naturlich besonders sprachlos.

    • Lieber Achim,
      ja, wie spannend! In der Tat ist die Geschichte in den 1990er Jahren noch mal (mindestens) einen eigenen Artikel wert. Denn da mischten sich dann revisionistische und staatssimulierende Akteur:innen lustig unter karitative Vereine, die Menschen in den ehemals zum Deutschen Reich gehörenden Gebieten unterstützen wollten. Und es gelang ihnen, zum Teil in erheblichem Maß Spendengelder und Sachspenden für ihre rechtsextremen Zielsetzungen zu akquirieren. Besonders bekannt ist der Fall von Manfred Roeder, der in den 1970er Jahren einer der ersten „Reichsbürger“ war und in den 1990er Jahren dann solche (vermeintlich karitativen) Projekte zur „Regermanisierung“ in der Region Kaliningrad anleierte.
      Herzliche Grüße und vielen Dank für das Interesse an meiner Arbeit!

  3. Mich würde trotzdem interessienere, inwiefern das Thema deutscher Opfer unter der Übernahme der östlichen Gebiete durch die VR Polen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit anerkannt wird. Den Verlust Hunderttausender Menschenleben, bruteler Vertreibung, Zertsörung und Verleugnung der angestammten Kultur dieser Gebeiete zu betrauern bleibt gültig, auch wenn die Aussagen der Reichsbürger natürlich Müll sind. Die damalige Rechtmäßigkeit der polnischen Annexionen ist zweifelhaft, heute ist das anders. Die Potsdamer Konferenz sagte: die polnische Verwaltung sei vorläufig bi szu einem Friedennsvertrag. Der wurde nie geschlossen. Auch deutsche Opfer dürfen betrauert werden und der deutsche Verlust kann anerkannt werden. Täter waren 1945-48 Polen und Tschechen.

    • Hallo Tino!
      Ich forsche gegenwärtig zu diesem sehr großen und diffusen Bereich der Vorläufer heutiger „Reichsbürger“ – das ist ehrlich gesagt schon sehr ausreichend für eine Person. Ich bin keine Expertin für die Geschichte von Flucht und Vertreibung, die sich ja nicht nur auf die „Vertreibung“ von Deutschen aus ostmitteleuropäischen Regionen bezieht, sondern eine sehr viel größere Geschichte ist. Dazu gibt es gute Forschung.
      Was ich darüber hinaus interessant finde, ist dass auch in diesen Gruppierungen, die ich mir hier anschaue, Leute aktiv sind, die selbst keine Flucht- oder Vertreibungserfahrung haben, aber sich – sei es familiär, sei es aus anderen Gründen – der Gruppe der „Heimatvertriebenen“ zugehörig fühl(t)en.
      Übrigens ist der 2+4-Vertrag von 1990 das völkerrechtliche Äquivalent eines Friedensvertrags, wie es etwas umständlich heißt. Das ist also abschließend geregelt.
      Vielen Dank für das Interesse an meiner Arbeit!

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