Scheiß auf das Grundgesetz!

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Hundehaufenverbotsschild (Foto: Christel Wismans/Pixelio)

Die Debatte um den Ausstieg aus dem Atomausstieg ist ein Lehrstück in Sachen Politik. Vor allem einige Politiker der Regierungsparteien entlarven sich mit denkwürdigen Zitaten. Die eigene Macht steht über Verstand und Verfassung, lautet die Devise.

Mein persönliches Lieblingszitat stammt vom Rechts- und Innenexperten der FDP-Fraktion, Hartfrid Wolff: „Die Bundesregierung darf diese zentrale gesellschaftliche Frage nicht den Verfassungsjuristen überlassen, sondern muss sie politisch entscheiden.“ Oder anders gesagt: Scheiß auf das Grundgesetz, wir haben die Macht!

Schön auch, was Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) zur Frage der Terrorsicherheit zu sagen hat: „Das ist eine Frage der Luftsicherheit und nicht der baulichen Nachrüstung.“ Oder anders gesagt: Es muss uns nur gelingen, in die Nähe von Atomkraftwerken fliegende Flugzeug ruckzuck abzuschießen. Noch anders gesagt: Scheiß auf Menschenleben, auch wer durch einen technischen Defekt in die Nähe gerät, wird abgeballert, denn für Fragen bleibt keine Zeit. Und natürlich auch wieder: Scheiß aufs Grundgesetz, denn ob zur Gefahrenabwehr Flugzeuge abegeschossen und damit möglicherweise auch Unschuldige getötet werden dürfen, hat das Verfassungsgericht verneint. Das macht Herrn Söder aber nichts.

CDU-Fraktionsvize Michael Fuchs hat sich als Politiker bereits vor Tagen selbst diskreditiert, als er sich als gewählter Vertreter des Volks nicht zu schade war, sich gemein zu machen mit der Atomlobby und die hier bereits kritisierte Werbekampagne der Energiekonzerne zu unterzeichnen. Aber wie heißt es neuerdings so schön in den Regierungsparteien: Scheiß auf die Verfassung!

Foto: Christel Wismans/Pixelio

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Björn Lohmann ist freier Wissenschaftsjournalist und Trainer für Onlineredakteure. Sein Anliegen ist es, die wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen zu hinterfragen, die unser aller Leben maßgeblich beeinflussen - denn nicht immer sind die Prioritäten von Forschern, Unternehmern und Politikern die besten im Interesse der Gesellschaft. In seiner Freizeit rettet Björn Lohmann die Welt, weil er findet, dass es sich mit ihr einfach netter lebt.

4 Kommentare

  1. Komische Interpretation

    Also den Satz “Die Bundesregierung darf diese zentrale gesellschaftliche Frage nicht den Verfassungsjuristen überlassen, sondern muss sie politisch entscheiden.” lese ich ganz anders, nämlich dahingehend, dass die Politik zentrale politische Entscheidungen nicht einfach der Rechtsprechung überlassen darf. Damit würde die Politik sozusagen die Arbeit verweigern.

    Die Frage, wie die Energiepolitik in Deutschland aussehen soll, soll von demokratisch gewählten Politikern entschieden werden und nicht von mehr oder weniger anonymen Juristen. Ich verstehe nicht, wie man das anders interpretieren kann.

  2. @Stefan Taube

    Für mich steckt in dem Satz, dass Einwände, die sich auf die Verfassung stützen, unbedeutend sein sollen, wenn die Regierung etwas anderes will. Und die Verfassung repräsentiert für mich einen höheren Wert als für vier Jahre gewählte Politiker, die – anders als das Parlament – auch nur für einen Teil der Bevölkerung stehen. Nach aktuellen Umfragen gerade für ein Drittel der Wahlberechtigten.

    Richtig ist, dass das Verfassungsgericht nicht Politik machen sondern nur Grenzen schützen soll, wo die Politik sie verletzt; unzulässige Dinge ausschließen, aber nicht aus den zulässigen selbst wählen. Vor dem Hintergrund des Zitats finde ich es allerdings wenig überraschend, dass das Verfassungsgericht in den letzten Jahren immer wieder große politische Projekte kassieren musste.

  3. @Björn Lohmann

    Sorry, aber das finde ich zu einfach gedacht. In dem Zitat ist von “Verfassungsjuristen” die Rede, nicht von der Verfassung. Das Problem ist doch, dass Gesetze selten 1:1 auf eine konkrete Situation zutreffen (wo in unserer Verfassung steht, wie der Strom produziert werden soll?). Daher kann man das Zitat schon so interpretieren, dass die Politik für klare Verhältnisse sorgen soll und politische Entscheidungen nicht davon abhängen dürfen, wie Richter gerade unsere Verfassung interpretieren. Ich vermute mal, Herr Wolff meinte das so und ich kann ihm da nur recht geben.

    Die Machtverhältnisse in der Politik werden an der Urne für alle vier Jahre entschieden und nicht von irgendwelchen Umfragen. Oft wird kritisiert, dass schon diese vier Jahre zu kurz für eine nachhaltige Politik sind. Wie nachhaltig kann Politik sein, wenn man sie jetzt nur noch von Umfrageergebnissen abhängig macht?

    Abgesehen davon sind Umfrageergebnisse kein Wahlergebnisse. Wenn es drauf ankommt entscheiden sich die Leute doch wieder anders, als wenn es nur darum geht, einen Befrager zu antworten und Denkzettel zu verpassen.

  4. Äußerung von Hartfried Wolf

    Die Aussage man dürfe “diese zentrale gesellschaftliche Frage nicht den Verfassungsjuristen überlassen, sondern muss sie politisch entscheiden.“

    bezieht sich ganz offensichtlich auf die Frage, ob der Bundesrat einer Gesetzesänderung des Atomgesetzes zustimmen müsse. Insofern ist es eine Frage von verfassungsrechtlicher Bedeutung und Wolf stellt sich damit außerhalb des Grundgesetzes, wie alle anderen, die zu dieser Frage eine ähnliche Meinung vertreten, denn keine Bundesregierung hat das Recht, die Länder bei so wichtigen Entscheidungen einfach zu übergehen, nur weil sie ihre krimninellen Absichten gefährdet sieht.

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