Beauftragt gegen Antisemitismus – Religionswissenschaft in der Praxis

BLOG: Natur des Glaubens

Evolutionsgeschichte der Religion(en)
Natur des Glaubens

Montag geht es also los, mein erster Arbeitstag in neuer – zur bisherigen Referatsleitung zusätzlicher – Funktion.

Der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg hat mich nach einem Beschlussantrag des Landtages am Dienstag zum Beauftragten gegen Antisemitismus (Antisemitismusbeauftragter) ernannt.

Eigentlich ist das ja kein Grund zur Freude – sondern einfach nur traurig, dass es in Deutschland im 21. Jahrhundert noch und wieder solche Ämter (eines auf Bundesebene ist angekündigt) braucht. Doch der alte Antisemitismus deutscher Rechtspopulisten und jener neue, v.a. islamistische und säkular-nationalistische Antisemitismus von Zugewanderten haben sich auch durch die Macht digitaler Medien wieder zu einem gefährlichen Gemisch verstärkt. Und so habe ich schon zum Amtsantritt erklärt, gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland und Europa hart dafür arbeiten und kämpfen zu wollen, dass es uns in Zukunft nicht mehr brauchen wird.

Was mich aber freute: Die Tatsache, als Religionswissenschaftler bereits viel im Bereich Verschwörungsglauben und Extremismus gearbeitet zu haben, wurde – so durch die Landtagsfraktionen, die jüdischen Gemeinden und auch durch Ministerpräsident Kretschmann – immer wieder hervorgehoben. Das oft gehörte Vorurteil, dass “Wissenschaft in der Politik nichts zählt” habe, kann ich so aus eigener Erfahrung nicht bestätigen. Es kommt aber wohl schon darauf an, ob wir Wissenschaftler uns die Mühe machen, immer wieder zu versuchen, Wissenschaft auch außerhalb der Elfenbeintürme zu betreiben und sie möglichst öffentlich, verständlich und relevant zu vermitteln.

Bleibe Religionswissenschaftler & Blogger

Die schnellen Kolleginnen und Kollegen von @Spektrum gehörten zu den ersten Twitter-Gratulanten – was mich sehr freute. Danke, Team! 🙂

Tweet von @Spektrum, Screenshot: Michael Blume

Und deshalb auch gleich die Klarstellung: Ich werde auch in Zukunft – im Rahmen des zeitlich & gesundheitlich Möglichen – als publizierender, lehrender und bloggender Religionswissenschaftler aktiv bleiben. Ich behaupte sogar, ohne die vielen guten – wie auch schwierigen – Erfahrungen in der “digitalen Welt” hätte ich das Thema Verschwörungsglauben auch in den vergangenen Jahren gar nicht so intensiv und tief bearbeiten können.

Und was wäre schon ein Samstagmorgen, ohne dass jemand versuchen würde, als “Wortschaftswissenschaftlerin” die Religionswissenschaft als “Einhornkunde” zu verschmähen! 😉

Dieser Facebook-Kommentar gegen den letzten Kopftuch-Blogpost “made my day”. 😉
Screenshot & Anonymisierung: Michael Blume

Insofern freue ich mich auf weitere, konstruktive und religionswissenschaftlich orientierte Kommentiere hier auf “Natur des Glaubens” und gelobe, Trollereien weiterhin streng zu moderieren! Auf geht’s – klären wir über und gegen den Verschwörungsglauben und “alternative Fakten” auf! 🙂

Termine:

Am Abend des 25.4.2018 möchte ich auf Einladung der Hochschule für jüdische Studien in Heidelberg meine Antrittsrede halten – nähere Informationen dazu folgen.

Die bisher vereinbarten Lese- und Diskussionstermine zu “Islam in der Krise” versuche ich natürlich allesamt zu halten. So werde ich morgen, 18.03., beim Katholischen Landvolk e.V. in Demmingen lesen und am Montagabend, 19.03., im Humanistischen Zentrum Stuttgart. Dienstag, 20.03. geht es dann nach Nagold und am Donnerstag, 22.03., diskutierte ich mit Hans Joas und Gritt Klinkhammer bei Scobel auf 3Sat. Sehen wir uns? 🙂

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Dr. Michael Blume studierte Religions- und Politikwissenschaft & promovierte über Religion in der Hirn- und Evolutionsforschung. Uni-Dozent, Wissenschaftsblogger & christlich-islamischer Familienvater, Buchautor, u.a. "Islam in der Krise" (2017), "Warum der Antisemitismus uns alle bedroht" (2019) u.v.m. Hat auch in Krisenregionen manches erlebt und überlebt, seit 2018 Beauftragter der Landesregierung BW gg. Antisemitismus. Auf "Natur des Glaubens" bloggt er seit vielen Jahren als „teilnehmender Beobachter“ für Wissenschaft und Demokratie, gegen Verschwörungsmythen und Wasserkrise.

54 Kommentare

  1. Der Ministerrat der Landesregierung Baden-Württemberg hat mich nach einem Beschlussantrag des Landtages am Dienstag zum Beauftragten gegen Antisemitismus (Antisemitismusbeauftragter) ernannt.

    Nun zeigen Sie mal, was Sie können, Dr. W traut Ihnen einiges zu!

    Einen ganz kleinen Minuspunkt setzt es allerdings bereits hier – ‘alte Antisemitismus deutscher Rechtspopulisten’ – denn sogenannte Rechtspopulisten der BRD sind -aus internationaler Sicht, Dr. Webbaer sehr international, europäisch allerdings umfassend, auch wenn er längere Zeit in den Staaten war- vor allem nicht antisemitisch, sondern tragen den Nationalstaat als erhaltenswert vor sich her, vgl. auch damit, dass der Staat Israel als explizit jüdischer (die Herkunft bleibt gemeint, nicht die Religion) gegründet worden ist, eben als : Nationalstaat.

    Sehr nett, Dr. W fühlt sich auch ein wenig geehrt bei Ihnen kommentarisch gelegentlich beigetragen gedurft habend.

    MFG
    Dr. Webbaer

    • Hallo Dr. Webbär,

      Na so einfach ist ja nun auch nicht. Die Rechtspopulisten sind ja nicht einfach pro Nationalstaat. Gerade in der Außenwahrnehmung geben sie sich contra: Gegen das Establishment, gegen ein Europa der „Globalisten“, gegen Angela Merkel, gegen insbesondere die Flüchtlingspolitik insbesondere der letzten Jahre.

      Dahinter lauern dann schon Große Erzählungen wie die von den „Globalisten“, dem „Großen Bevölkerungsaustausch“, der angeblich geplant sei, insbesondere die „Islamisierung des Abendlandes“, gegen die man sich wende.

      Bei letzterer behaupten viele, gerade auch gegen den dem Islam innewohnenden Antisemitismus zu sein, der sogar ein Vernichtungsantisemitismus sei, der sich auf den Koran selber zurückführen lasse. Einigen, den Machern etwa von den unsäglichen PI-News, muß man das wohl auch glauben.

      Insbesondere aber, wenn man sich die Leserkommentare ansieht in einschlägigen Foren, wo diese Theorien endgültig überschwappen und überschnappen in Verschwörungsmythen, liest sich aber oft genug unter der Hand, mehr angedeutet, da stecke hinter den Globalisten eine internationale Finanzelite. Fragt man nach, wird der Name „Soros“ genannt; fragt man aber, woher dieser einst mittellose Flüchtling eigentlich sein Anfangskapital herhabe, ist man schnell bei Namen, die mit „R…“ beginnen und auf „…othschild“ enden.

      Das ist nicht mehr alles so eindeutig, rechts=antisemitisch. Aber vergangen ist das alles leider keineswegs.

      • Wie @Alubehüteter sagt.

        Dass der Abgeordnete Gedeon (AfD) die Fälschung der „Protokolle der Weisen von Zion“ als echt erklärt und dennoch nicht aus der Partei ausgeschlossen wurde, ist ggf. auch über die Landesgrenzen bekannt.
        https://www.ruhrbarone.de/antisemitische-gedeon-afd/129332

        Dass der Bundestagsabgeordnete Hohmann, der wegen einer dezidiert antisemitischen Rede aus der CDU ausgeschlossen wurde, nun auf dem Ticket ebenjener AfD in den Bundestag zurückkehrte, lässt sich ebenfalls nicht bestreiten.

        Hinzu käme der Besuch einer AfD-Delegation beim syrischen Grossmufti, der nicht nur Europa mit Selbstmordangriffen gedroht hat, sondern auch zur Zerstörung Israels aufruft.

        Über das polnische „Holocaust“-Gesetz, die eskalierende Anti-Soros-Kampagne durch Orban, Putins maliziöse Wortspiele (Übeltäter als „Juden mit russischem Pass“) usw. ließe sich ebenfalls viel schreiben.

        Am Ende bleibt als Befund, dass der Antisemitismus in rechtspopulistischen und rechtsextremen Milieus allen taktischen Distanzierungen zum Trotz weiterhin wabert. Verschwörungsglauben ist gefräßig und beschränkt sich nie nur auf eine attackierte Gruppe.

        • Dass der Bundestagsabgeordnete Hohmann, der wegen einer dezidiert antisemitischen Rede aus der CDU ausgeschlossen wurde, nun auf dem Ticket ebenjener AfD in den Bundestag zurückkehrte, lässt sich ebenfalls nicht bestreiten.

          Diese Rede, die Dr. Webbaer vor längerer Zeit umfänglich geprüft hat, war nicht antisemitisch. – Gerne begründen, warum Sie gegenteiliger Meinung sind, lieber Herr Dr. Blume!
          Auch bspw. die Rede, die Philipp Jenningers Karriere seinerzeit beendet hat, war nicht antisemitisch.
          Auch das, was hier weniger geschätzte Kräfte des politisch linken Spektrums, die Namen Günter Grass und Jakob Augstein fallen hier spontan ein, es kann aber auch auf Politiker der Güteklasse Ulla Jelpke oder Dr. Diether Dehm geschaut werden, so verbreiteten, ist aus diesseitiger Sicht nicht antisemitisch.

          Zudem lohnt es sich zwischen Antisemitismus, Antijudaismus (Ihr Kollege Luther ist mitgemeint) und Antizionismus zu unterscheiden, denn auch wenn, wie der Schreiber dieser Zeilen verwerfliche (“zu verwerfende”) Meinungen vorliegen, muss kein Antisemitismus vorliegen.
          Auch Viktor Orbán ist (natürlich) kein Antisemit, bei George Soros ist sich der Schreiber dieser Zeilen weniger sicher, es gibt ja auch Autorassismus.


          Ist schwierig, Ihr Job, hoffentlich machen Sie Ihn gut. Dr. Webbaer setzt auf Sie, Sie passen Ihre Sichten, sofern diese Dr. Webbaer beurteilen kann, ja auch an.

          MFG + schönen Tag des Herrn,
          Dr. Webbaer

          • Das mit der fatalen Rede Hohmanns ist in der Tat vertrackt.

            Er hat aus einem Klassiker des Antisemitismus zitiert. Und ausgerechnet jede Absätze, die auch Adolf Hitler in „Mein Kampf“ wiedergegeben hat, ohne sie allerdings als Zitat kenntlich gemacht zu haben. Was Henry Ford offensichtlich nicht gestört hat.

            Und sowas macht man einfach nicht; schon gar nicht in einer Gedenkstunde zum Tag der Deutschen Einheit.

            Er kommt dann allerdings zu dem Schluß, „die“ Juden seien genausowenig für die Oktoberrevolution verantwortlich zu machen wie „die“ Deutschen für Auschwitz. Wenn überhaupt, seien „die Gottlosen“ das Tätervolk des vergangenen Jahrhunderts; ein Schluß, wo einigen aufgefallen war, daß Papst Benedikt in Auschwitz nicht unähnliche Gedanken geäußert hat.

            Das ist krude, aber noch nicht antisemitisch. Dennoch macht er sich eine antisemitische Lesart der Oktoberrevolution zueigen. Und wie gesagt: Man zitiert nicht affirmativ einen Klassiker des Antisemitismus zum Tag der Deutschen Einheit, selbst wenn man dann die antisemitischen Schlußfolgerungen Fords nicht teilt. Das gehört sich einfach nicht.

  2. Viel Erfolg für Ihre zukünftige Aufgabe. Das scheint mir schwierig zu werden, wenn Sie alle widerstrebenden Geister unter einen Hut bringen wollen und trotzdem wahrhaft und auch noch diplomatisch sein/bleiben wollen.
    Mit Gottes Hilfe wird es Ihnen gelingen!

  3. Auch ich wünsche Ihnen viel Erfolg und bin auch zuversichtlich: Das friedliche Zusammenleben in multikulturellen und multikonfessionellen Gesellschaften zwischen Menschen aus allen Herkünften ist möglich, sie wurde und wird auch überall in der Welt in vielen Ländern seit jeher praktiziert, die Weltbevölkerung und die modernen Gesellschaften sind ja daraus entstanden, wir wären sonst alle nicht da um darüber zu reden Wir sollen uns nicht von den Kriegs- und Krisenherden beeinflussen und von politischen Interessen aus dem In- und Ausland manipulieren lassen.

  4. Die Frage ist:
    Wenn ein Teil der Bevölkerung einen anderen Teil der Bevölkerung schädigen oder diskriminieren will, auf welche Weise überzeugt man dann den ersteren Teil der Bevölkerung davon, dass dieses Verhalten falsch ist?
    Das bloße Verbieten dieses Verhaltens bewirkt ja nur die Verheimlichung des Verhaltens.

    • Wer auf Grund äußerlicher und unveränderlicher Merkmale Einzelpersonen oder Gruppen schadet, im Zusammenhang mit dem Antisemitismus sieht der Schreiber dieser Zeilen Juden ausschließlich als Nation, nicht als Glaubensgemeinschaft, die dann nicht besonders zu schützen wäre, wird strafrechtlich belangt.
      So einfach ist das.

      Ansonsten bleibt natürlich die Freiheit der Meinungsäußerung berührt, ein hohes, ein zentrales Gut aufklärerischer Gesellschaftssysteme oder liberaler Demokratie.
      Die Rede selbst darf aus liberaler Sicht nicht gestraft werden, nur die Handlung, wobei es bei der Rede natürlich stets die Maßgabe und Ausnahme gibt, dass nicht zur Gewaltanwendung und nicht zu Gesetzesverstößen aufgerufen werden darf.
      Sogenannte Hate Speech dagegen muss eine aufklärerische oder liberale Gesellschaft aushalten, denn es liegt bei ihr 1.) eine Psychologisierung vor, die meinungsabhängig ist und 2.) muss auch Hass ausgedrückt werden dürfen, auch derart diskriminiert (“unterschieden”) werden dürfen; ein Gesinnungsstaat ist nicht anzustreben.

      Die Bestrafung von Schädigung bewirkt, in sogenannten Strafprozessen, eine Veröffentlichung (vs. Verheimlichung), das Urteil erfolgt ja stets im Namen des Volkes – und bestmögliche Veröffentlichung hilft auch Richter, die abwegig urteilen, vielleicht gar direkt falsch, in den dann demokratisch notwendigen Focus zu richten.
      Einige Richter sind ja bekanntermaßen nicht OK in ihren Urteilen.

      Sicherlich läuft in der BRD hier einiges falsch.

      MFG
      Dr. Webbaer

        • Ist halt eine Sache, wenn die (für liberale Gesellschaftssysteme zentrale) Freiheit der Meinungsäußerung richterlich dankenswerterweise weit ausgelegt wird, und eine andere, ob die Behauptung zutrifft.
          Zudem gibt es in der BRD noch das ein wenig komische Konstrukt der Satire, die die Freiheit der Meinungsäußerung dahingehend ausbaut, dass auch etwas gesagt werden kann, was ansonsten rechtlich abgesichert nicht gesagt werden könnte, ein “Hey, war doch Satire!” genügt hier manchmal die Richterschaft zu überzeugen von Strafe abzusehen.

          Also, dann ab heute mal “Glück auf!” und viel Erfolg (und möglichst wenige Fehler machen) in Ihrer neuen Aufgabe!

          MFG
          Dr. Webbaer

          • Na, hoffentlich ist Satire ein komisches Konstrukt!

            Es kommt hier oft auf den Kontext an. Wenn Harald Schmidt in den 90ern in seiner Late-Night-Show Polenwitze gerissen hat, ist das nun mal etwas ganz anderes, als wenn Lutz Bachmann dies bei einer Pegida-Demonstration in Dresden täte: Weil Schmidts Publikum zu keinem Zeitpunkt annahm, Schmidt hetze wirklich gegen Polen.

            Yücels „Deutschensterben“-Artikel in der taz war etwas ganz anderes, als wenn er ihn zuvor in der Jungle World veröffentlicht hätte. Von den taz-Lesern hat niemand diesen Artikel ernstgenommen. Die JW hatte ein eigentümlicheres Publikum, darunter auch Antideutsche.

            Wenn zwei das Gleiche tun, ist es eben tatsächlich oft nicht das Gleiche. Das kommt immer auf den Kontext an.

  5. Toll! Noch so einer, der gegen den Antisemitismus in Deutschland nichts ausrichten wird.

    Der Antisemitismus gehört zu Deutschland, wie der alljährliche Gedenktag an die von den Deutschen ermordeten Juden. Merke: Die toten Juden sind die liebsten Juden der Deutschen. Daran wird sich nichts ändern – nie.

    • @Michael

      Rassistische Vorwürfe gegen „die Deutschen“, die sich angeblich „nie ändern“ sind genauso daneben wie rassistische Vorwürfe gegen jedes andere Volk! Zumal eine Gegenüberstellung von „den Deutschen“ und „den Juden“ fehlgeht: Es gibt christliche, jüdische, muslimische, hinduistische, konfessionsfreie Deutsche. Könnte man am Anfang des 21. Jahrhunderts ruhig mal wahrnehmen!

      Und wenn sich ein Parlament und eine Regierung ausdrücklich gegen den Hass stellen und Sie dazu nur schimpfen können, dann finde ich das erbärmlich. Bestimmt könnten Sie es besser.

      • Ganz richtig, lieber Herr Dr. Michael Blume.
        Blöd nur, dass rassistische Bemerkungen, die gegen Deutsche gerichtet sind, rechtlich ausdrücklich zugelassen, ausgeklammert sind – dies gilt generell für die sog. Mehrheitsgesellschaft, die verhetzt werden darf, rechtlich abgesichert, vergleiche :

        -> https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

        Dr. Webbaer erinnert sich noch ganz gut, wie die politisch Linke in der BRD seinerzeit stolz war diese Formulierung mit ‘gegen Teile der Bevölkerung’ durchgesetzt zu haben, vergleiche auch mit diesem Jokus :

        -> https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfen-ungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html

        MFG + schöne Woche!
        Dr. Webbaer

  6. Michael
    objektiv betrachtet hat der Antisemitismus keine Grundlage mehr. Die Anzahl der Juden in Deutschland liegt bei etwas mehr als 0,1 %.
    Dafür liegt der Anteil der Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei 10 %. Hier ist Handlungsbedarf im aufklärerischen Sinne.
    Herr Blume ist deswegen genau die richtige Person.

    • @hmann

      Wobei ich gerade auch im Irak erlebt habe: Antisemitismus braucht kein reales, jüdisches Gegenüber. Die bis nach Babylon zurückreichenden, jüdischen Gemeinden dort sind längst erloschen, dennoch (und deswegen) der antijüdische Verschwörungsglauben massiv verbreitet. Auch z.B. in Polen grassiert ja Angst vor Juden und Muslimen, obwohl diese nur minimal vertreten sind.

      • Sofern den Angaben der bekannten Online-Enzyklopädie geglaubt werden können gibt es nunmehr in Polen nur einige Tausende Juden, was vor 80 Jahren mal ganz anders war, als sie mehr als 10 % der Bevölkerung stellten.
        Ob im heutigen Polen ‘Angst vor Juden grassiert‘, nunja, ein wenig mag das schlechte Gewissen mitspielen, vgl. auch hiermit, …, aber so darf es nicht formuliert werden.
        Denn der Verbrecher war schon das Deutsche Reich, vgl. mit diesem Gesetz (das natürlich schlecht ist, andererseits ist wiederum in der BRD begonnen worden, sozusagen anti-zivilisatorisch, die Leugnung von historischen Tatsachen unter Strafe zu stellen).
        Korrekt war angemerkt, dass Antisemitismus keine heimische jüdische Bevölkerung benötigt, die islamisch dominierten Gebiete, dies vergaßen Sie womöglich zu erwähnen, sind heutzutage weitgehend “judenrein”.
        Angeblich wegen Israel und seiner bösen Besatzungspolitik.

        MFG
        Dr. Webbaer

  7. Vorhin in den news “geklickt”. Ohne es dramatisieren/überbewerten zu wollen. Es hat ja auch was Lächerliches (ohne es bagatellisieren zu wollen):

    http://www.newsweek.com/dc-councilman-trayon-white-sr-suggested-jews-control-weather-says-sorry-850610

    Erlaube mir (bei dieser Gelegenheit) auch noch diesen laaangen Artikel zu verlinken:

    https://www.theguardian.com/books/2018/mar/17/the-crisis-in-modern-masculinity

    Muss man ja nicht allem zustimmen, aber “er hat was” ..

  8. Zitat Dr. Webbaer: „Sogenannte Hate Speech dagegen muss eine aufklärerische oder liberale Gesellschaft aushalten, denn es liegt bei ihr 1.) eine Psychologisierung vor, die meinungsabhängig ist und 2.) muss auch Hass ausgedrückt werden dürfen, auch derart diskriminiert (“unterschieden”) werden dürfen; ein Gesinnungsstaat ist nicht anzustreben.“

    Haß ist keine Meinung, Herr Dr. Webbaer.

    • Hass auszudrücken, ist Meinung, was denn sonst? Per se Verbrechen?
      Z.B. könnten welche auf die Idee kommen zu verlautbaren den Nationalsozialismus oder den Marxismus-Leninismus oder den Stalinismus oder den Maoismus oder den kulturrevolutionären Sozialismus zu hassen…

      Zudem lässt sich Hassrede oder Hate Speech nur schwer definieren, es läuft in der Regel so, dass psychologisiert bis psychiatrisiert wird, indem Aussagenden die Emotion Hass unterstellt wird, wenn sie nicht direkt Aussagen mit “Ich hasse ….” oder “X soll gehasst werden…” beginnend von sich geben, was in der Regel nicht der Fall ist.
      Anderen Hass zu unterstellen, ohne dass es zu Aussagen, wie oben beschrieben gekommen ist, ist einer liberalen Demokratie unwürdig, abä-är groß im Kommen, das nächste große (antizivilisatorische) Ding sozusagen, korrekt!
      Aber auch direkt sprachlich deklarierter Hass muss zulässig sein, sofern nicht verhetzt oder zur Gewaltanwendung oder zu Gesetzesverstößen aufgerufen wird.

      MFG
      Dr. Webbaer (der im Demokratischen recht gebildet ist, sich immer für Politik und politische Systeme interessiert hat)

      PS :
      Vergleiche auch mit diesem Jokus :
      -> https://scilogs.spektrum.de/con-text/meinung-in-der-mache/ (K-Probe: ‘Menschenrecht mit einer Pflicht verbunden’ uswusf.)

  9. Der Antisemitismus nimmt nicht zu. Was zunimmt sind die immer neuen Formen von Antisemitismen, die von Antisemitismusforschern “entdeckt” werden.
    Heutzutage reicht es schon, Partei für die Palästinenser zu ergreifen oder die völkerrechtswidrige Siedlungspolitik Israels zu kritisieren um als Antisemit abgestempelt zu werden. “Israelbezogener Antisemitismus” nennt sich das dann.
    Des weiteren werden Aussagen als antisemitisch bezeichnet, in denen noch nicht einmal das Wort Juden vorkommt, die aber “Codes” enthalten sollen, mit denen angeblich “die Juden” gemeint sind.

    • Das ist richtig, der Antisemitismus meint heute nicht nur den Judenhass, wobei der Antisemit oft auch noch die Eigenart hat zu bestimmen, wer Jude ist, sondern auch unangemessene Kritik an Juden oder am jüdischen Staat.
      Dr. Webbaer würde sich sehr freuen, wenn Herr Dr. Michael Blume in seiner neuen Aufgabe hier alles richtig macht, sozusagen, wovon hier ausgegangen oder so zumindest gehofft wird.
      Der werte hiesige Inhaltegeber trägt schon authentisch vor, weiß auch anzuecken, nie aber ohne Begründung, und könnte aus diesseitiger Sicht eine sehr gute Wahl sein.
      Ob er scheitern wird, vielleicht sogar : spektakulär, weil er nicht so-o angepasst scheint und auch kompetitiv ist, sich mit den Leutz auseinandersetzt, sozial ist und vielleicht auch mal Fehler macht?

    • Ist nicht falsch.

      Aber allzuoft steckt hinter „Israelkritik“ nun mal doch latenter Antisemitismus. Ist schwierig, hier die Grenzen zu ziehen. Dr. Blume traue ich das aber zu! 🙂

      • @Alubehüteter

        Steckt hinter Russlandkritk auch nur der Hass auf die Russen? Macht man es sich nicht etwas zu einfach, sämtliche Kritik als Hass umzudeuten?

  10. Kann mal jemand den wirren, jede Diskussion mit dem gleichen pseudointellektuellen Schrott zumüllenden Rechtsbären abstellen? Am besten er sich selbst, denn wenn er schon jede echte Diskussion verweigert sehe ich nicht ein ihn Diskussionen sprengen zu lassen. Da reißt mir langsam der Geduldsfaden.
    Ihnen, lieber Herr Blume, viel Glück bei Ihrer neuen, wichtigen Aufgabe.

  11. Zitat Dr. Webbäer: „Hass auszudrücken, ist Meinung, was denn sonst? Per se Verbrechen?
    […] Dr. Webbaer (der im Demokratischen recht gebildet ist, sich immer für Politik und politische Systeme interessiert hat)

    Nein, Hass auszudrücken ist keine Meinung. Und ja, das ist per se Verbrechen.

    Das wüsste Dr. Webbär, wenn er auch in der Gesetzgebung des Demokratischen gebildet wäre.

    Ich zitiere § 130 Strafgesetzbuch:

    ” (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
    .

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
    ” [Hervorhebung im Text durch J. Lopez]

    .
    Jetzt meine Fragen an Sie, Dr. Webbär:

    Welche von den folgenden im Strafgesetzbuch angeführten Handlungen sind aus Ihrer Sicht „Meinungen“?

    1. zum Hass aufstachelt
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
    3. beschimpft
    4. böswillig verächtlich macht
    5. verleumdet

    Können Sie mir gezielt mitteilen, Herr Dr. Webbaer, welche von diesen 5 Handlungen Sie als “Meinungen” ansehen?

    • Die Etymologie von ‘Meinung’ scheint hier ordentlich wiedergegeben :

      mean (v.1)

      “intend, have in mind,” Old English mænan “to mean, intend, signify; tell, say; complain, lament,” from West Germanic *mainijan (source also of Old Frisian mena “to signify,” Old Saxon menian “to intend, signify, make known,” Dutch menen, German meinen “think, suppose, be of the opinion”), from PIE *meino- “opinion, intent” (source also of Old Church Slavonic meniti “to think, have an opinion,” Old Irish mian “wish, desire,” Welsh mwyn “enjoyment”), perhaps from root *men- (1) “to think.” Conversational question you know what I mean? attested by 1834. [Quelle]

      Das in den von Ihnen zitierten Punkten 1-5 sind Meinungen.

      Meinungen werden in der BRD recht streng gesetzlich, aber nicht sehr kohärent, reglementiert und gerne mal gestraft.
      In anderen Ländern wird die Freiheit der Meinungsäußerung als für die liberalen Gesellschaftssysteme zentral angesehen und dort wird weniger gestraft, in den Staaten herrscht auch heute noch weitgehend Konsens, dass im Kern nur Gewaltaufrufe nicht gehen, dazu kommen noch Einschränkungen i.p. Pornographie und Panik (! – der “Klassiker” wäre hier unbegründete Ausruf “Bombe im Theater gefunden!”).

      Also Meinungen liegen beim Zitierten immer vor, nur werden sie in manchen Ländern mit liberalen Gesellschaftssystemen stark reguliert und in anderen vergleichbaren Ländern deutlich weniger stark.
      Ist das nun verstanden worden? “You know what I mean?”

      MFG
      Dr. Webbaer (der den bundesdeutschen § 130 Strafgesetzbuch aus verschiedenen Gründen lausig findet, aber hier näher zu erklären würde vom Thema gänzlich weggehen)

      • Völlig OT, aber in englischsprachigen etymologischen Wörterbüchern muß der Webbaer nun wirklich nicht rumstöbern. Lingua franca ist hier durchaus, mit dem Beginn der Gebrüder Grimm, Deutsch.

    • Nein, Hass auszudrücken ist nicht per se Verbrechen. Es spielt erfahrungsgemäss eine grosse Rolle, gegen wen sich der Hass richtet. Genau deshalb sind Regelungen, die Hasskommentare unter Strafe stellen so problematisch.

      Es kann nicht angehen, dass manche Hasskommentare gesellschaftlich akzeptiert werden und andere wiederum rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist Ausdruck einer verzerrten Wahrnehmung, wenn der Hass und die damit einhergehenden sogenannten Hasskommentare nur auf der politischen Rechten verortet werden, ein Eindruck, der oft medial vermittelt wird.

      Nur schon die Drohung mit rechtlichen Konsequenzen befördert ein repressives Meinungsklima, insbesondere, wenn mit solchen schwammigen Begriffen wie “Hasskommentar” operiert wird. In der Türkei unter Erdoghan wäre ein vergleichbares Gesetz “Beleidigung des Türkentums” oder sowas in der Art, ein schwammmig formuliertes Gesetz, das gegen Kritiker willkürlich angewendet werden darf und meist gar nicht angewendet werden muss, weil allein die Drohung genügt, um einen grossen Teil der Kritiker zum Schweigen zu bringen.

      Die Grenze des Erlaubten sollte da gezogen werden, wo explizit zu Gewalt und ganz allgemein zu Rechtsbruch aufgerufen wird.

  12. Zitat Dr. Webbaer: Die Etymologie von ‘Meinung’ scheint hier ordentlich wiedergegeben : mean (v.1)

    “intend, have in mind,” Old English mænan “to mean, intend, signify; tell, say; complain, lament,” from West Germanic *mainijan (source also of Old Frisian mena “to signify,” Old Saxon menian “to intend, signify, make known,” Dutch menen, German meinen “think, suppose, be of the opinion”), from PIE *meino- “opinion, intent” (source also of Old Church Slavonic meniti “to think, have an opinion,” Old Irish mian “wish, desire,” Welsh mwyn “enjoyment”), perhaps from root *men- (1) “to think.” Conversational question you know what I mean? attested by 1834. [Quelle]

    Das ist schier unfassbar. Sie wollen die Rechtfertigung von Haß und Antisemitismus in einem obskuren englischsprachigen etymologischen Wörterbuch über das Wort „Meinung“ gefunden haben! Das ist schier unfassbar. Jetzt weiß ich, Herr Dr. Webbaer, dass die Matchsprache, die Sie in allen Ihrer Kommentaren bei SciLogs zum Besten geben kein bloßes unglückliches Defizit beim Ausdrucken der deutschen Sprache ist, sondern vielmehr, dass Ihre Matschsprache auf Ihr Matschdenken zurückzuführen ist.
    .

    Zitat Dr. Webbaer: „Meinungen werden in der BRD recht streng gesetzlich, aber nicht sehr kohärent, reglementiert und gerne mal gestraft. In anderen Ländern wird die Freiheit der Meinungsäußerung als für die liberalen Gesellschaftssysteme zentral angesehen und dort wird weniger gestraft […]

    Tatsächlich?
    Die Meinungsfreiheit wird in der BRD genauso gesetzlich geregelt wie in allen demokratischen Gesellschaftsordnungen und zum Beispiel auch in der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Deutschland auch schon lange unterschrieben hat:

    „Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Damit verbietet Artikel 19 eine staatliche Zensur. […] Die Freiheit der Meinungsäußerung ist allerdings nur im Rahmen der anderen Menschenrechte geschützt. Sie findet daher ihre Grenze, wenn sie die Ehre anderer Menschen verletzt, oder zur Verletzung ihrer körperlichen Integrität oder ihrer Freiheit aufruft. Rassismus und Gewaltverherrlichung ist damit von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt.“ [Hervorhebung durch J. Lopez]

    Nicht umsonst lautet auch Artikel 1 Paragraf 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands:

    1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Anstatt die Bedeutung des Worts „Meinung“ in einem englischen etymologischen Wörterbuch zu suchen, sollte Dr. Webbaer, der sich im Demokratischen gebildet erklärt, sich dringend in der Gesetzgebung seines Landes und aller demokratischen Rechtstaates bilden.

  13. Zitat Jocelyne Lopez: “Jetzt meine Fragen an Sie, Dr. Webbär: Welche von den folgenden im Strafgesetzbuch angeführten Handlungen sind aus Ihrer Sicht „Meinungen“?
    1. zum Hass aufstachelt
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
    3. Beschimpft
    4. böswillig verächtlich macht
    5. verleumdet

    Zitat Dr. Webbaer: “Das in den von Ihnen zitierten Punkten 1-5 sind Meinungen”.

    .

    Falsch, Herr Dr. Webbaer: Alle dieser im § 130 StGB zitierte Punkte sind keine Meinungen, sondern Straftaten.

    Und nicht nur im § 130 StGB sind zum Beispiel die Punkte 3 bis 4 als Straftaten erklärt, sondern sie sind es auch im § 185 StGB (Beleidigungen), im § 186 StGB (üble Nachrede) und im § 187 StGB (Verleumdungen). Die Würde des Menschen und seine Persönlichkeitsrechte sind mehrfach in den Gesetzbüchern geschützt.

    Zum Beispiel zum Punkt Beleidigung, zum Aufpolieren Ihrer moralischen Defizite und Ihres Wissens über die Gesetzgebung, Herr Dr. Webbaer:

    Beleidigungen gegenüber einer namentlich genannten Privatperson sind auf jeden Fall ethisch unverträglich und justiziable.

    Bezeichnet man zum Beispiel in der Öffentlichkeit einen Mensch als dumm, ist es eine Beleidigung und es ist als Schmähkritik justiziable. Das ist eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Ich empfehle zum Beispiel nicht einem Polizist im Dienst einen Vogel zu zeigen, es kann sogar als Beamtenbeleidigung richtig teuer werden.

    Dagegen ist es erlaubt zu sagen: Dieser Mensch verhaltet sich dumm oder hat dumm gehandelt. Der Unterschied ist sehr wichtig und grundlegend: Nur ein Verhalten oder eine Handlung darf kritisiert werden, nicht das Wesen eines Menschen.

    Eine Ausnahme stellen die Gerichte lediglich bei Beleidigungen gegenüber Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker, oder gegenüber Personen, die hauptsächlich durch ihre Selbstdarstellung in den Medien Geld verdienen (Showbusiness): Sie müssen sich Beleidigungen und Schmähkritik aus der Öffentlichkeit gefallen lassen, die „Beleidigungsfreiheit“ ist hier großzügig von der Rechtsprechung ausgelegt – das erkennt man in der kabarettistischen Szene, wo mit Beleidigungen gegenüber namentlich genannten Personen tagtäglich umgegangen wird. Wie weit man damit gehen kann ist eben eine Auslegungssache. Es gibt aber sicherlich Grenzen, die man meiner Meinung nach auch nicht überschreiten darf. Aus meiner Sicht hat zum Beispiel der Moderator Jan Böhmermann eine Grenze ganz deutlich überschritten, als er in einem Schmähgedicht den türkischen Staatspräsidenten Erdogan als „Ziegenficker“ bezeichnet hat. So was geht nicht, das geht überhaupt nicht. Das ist für mich indiskutable und wäre ich Richterin, würde ich eine Klage von Erdorgan stattgeben. Böhmermann hat sich zu entschuldigen, das ist für mich indiskutabel.

    • @ Frau Lopez :

      Falsch, Herr Dr. Webbaer: Alle dieser im § 130 StGB zitierte Punkte sind keine Meinungen, sondern Straftaten.

      Meinungen können Straftaten sein, wo ist das Problem?`

      MFG
      Dr. Webbaer (der von besonderer Emotionalisierung, von Gegackel sozusagen, bittet Abstand zu nehmen, auch dann, wenn mal irgendetwas Ausgesagtes, Ausgeschriebenes nicht verstanden worden ist)

      PS:
      Mit derartigen Aussagen – ‘Nur, dass die Holocaustleugnung nichts mit Volksverhetzung zu tun hat.’ – kann Dr. Webbaer nichts anfangen, sicherlich dient die Leugnung der systematischen Judenvernichtung, der Shoa (vs. Holocaust, was aus Sicht einiger ein Dummwort ist), der Verhetzung des Volkes, unterlassen Sie diese bitte.

  14. Zitat Dr. Webbaer: „Dr. Webbaer (der den bundesdeutschen § 130 Strafgesetzbuch aus verschiedenen Gründen lausig findet, aber hier näher zu erklären würde vom Thema gänzlich weggehen).“
    .
    Der § 130 StGB “Volksverhetzung” ist aufgrund der sehr schwerwiegenden Gegebenheit der Volksverhetzung und ihrer weitreichenden, verheerenden Konsequenzen für Menschen und Gesellschaft durchaus nicht lausig, sondern ganz im Gegenteil extrem wichtig. Alle in den Absätzen (1) und (2) des § 130 StGB aufgelistete Handlungen, die wir bis jetzt besprochen haben, sind zurecht als Strafbestände festgesetzt worden:

    1. zum Hass aufstachelt
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
    3. beschimpft
    4. böswillig verächtlich macht
    5. verleumdet

    Einzig der Absatz (3) unter den 7 Absätzen vom § 130 StGB tanzt aus der Reihe und beschreibt eine Handlung, die vom Wesen her nichts mit Volksverhetzung zu tun hat, es gibt hier eine juristische Inkohärenz:

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. [Hervorhebung durch J. Lopez)

    wobei hier durch unterschwellige Andeutung und allgemein gängige Interpretation vor allem die Holocaustleugnung angesprochen wird.

    Nur, dass die Holocaustleugnung nichts mit Volksverhetzung zu tun hat.

    Man könnte sogar sagen, dass die Holocaustleugnung das Gegenteil einer Volksverhetzung ist: Wenn man nämlich leugnet, dass ein Verbrechen historisch geschehen ist, bedeutet es, dass man ihn gänzlich als abscheulich empfindet, dass man sich von diesem Verbrechen distanzieren will. Und das ist moralisch einwandfrei. Das ist etwas diametral anders, als wenn man den Holocaust bewilligt, verherrlicht, rechtfertigt oder verharmlost – wie es auch zum Beispiel im folgenden Absatz (4) des § 130 aufgeführt ist, was in der Tat wiederum den Tatbestand der Volkverhetzung zweifelfrei erfüllt und zu bestrafen ist.

    Aus meiner Sicht ist die Einbindung der Holocaustleugnung im § 130 StGB „Volksverhetzung“ eine juristische Inkohärenz und auch meiner Meinung nach ein Fehler, weil sie den tatsächlichen moralischen Zerfall und die tatsächliche Strafrechtlichkeit als Volksverhetzung der anderen angeführten Handlungen verwässert und schwächt. So kann es wohl zu einer solchen abwegigen Auffassung kommen, dass der § 130 StGB ohnehin nur “Meinungen” bestrafen will und dadurch nicht ernst genommen werden kann.

  15. Nicht dass das was Neues wäre: aber im sinnfreien Ausweichen ist der webbaer wirklich Weltmeister.
    Wahrscheinlich kann ers einfach nicht besser. Dennoch wäre es schön, wenn er ein einziges Mal zumindest versuchte zu argumentieren, und sich nicht ins wilde Schwurbeln retten würde. Zumal das keine Rettung ist sondern ein intellektueller Offenbarungseid.
    Deswegen will ich eine klassische Frage noch mal stellen: kann es sinnvoll sein unter bestimmten Umständen Menschen vor sich selbst zu retten?

  16. Ein kleiner Bonuskommentar noch zu Ihrer neuen Aufgabe, lieber Herr Dr. Michael Blume :

    Antisemitismus, der eine besonders derbe Art des Rassismus ist, interessiert Dr. Webbaer seit Langem, hat sich auch ein wenig bemüht hier -ohne direkt wissenschaftlichem Anspruch- ein wenig zu forschen, vielleicht interessiert Sie seine Einschätzung :

    Antisemitismus ist ein “Dummwort”, gemeint ist Hass auf Juden oder (ohne Emotionalisierung) die besondere Ablehnung von Juden und zwar auf Grund ihrer Herkunft, gemeint sind alle Juden, auch säkulare, der Glauben spielt hier eine nur untergeordnete Rolle. (Zudem hat der Antisemit die Eigenart zu bestimmen, wer Jude ist.)
    Wer den jüdischen Glauben besonders ablehnt, darf Antijudaist genannt bleiben, wie vielleicht auch Martin Luther, wer den Staat Israel ablehnt, als Nationalstaat von Juden, darf Antizionist genannt bleiben.
    Auch wenn es hier i.p. Unterscheidung in praxi und an Personen ablesbar ein wenig verwischt, bleibt diese Unterscheidungsmöglichkeit angemessen.

    Es liegt also Rassismus vor, eine gute Definition gibt es hier :

    Racism is usually defined as views, practices and actions reflecting the belief that humanity is divided into distinct biological groups called races and that members of a certain race share certain attributes which make that group as a whole less desirable, more desirable, inferior or superior. [Quelle – allerdings von einem ehemals verfügbaren Eintrag bei der wikipedia.en abgeschrieben, der nicht mehr so bereit steht]


    Es fällt oft schwer Antisemiten zu erkennen, Yoav Sapir spaßte bspw. mit der Bemerkung, dass ihm bekennende Antisemiten lieber seien als unerkannte.
    Wer Antisemiten falsch erkennt, also die Falschen trifft, macht schwere Fehler, deshalb sind weiter oben in diesem Kommentariat auch die Namen Hohmann, Jenniger, Jelpke, Dehm, Grass und J. Augstein gefallen.
    Derartige Falscherkennung kann X-Ismus selbst anleiten, die falsche Bestimmung der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (die “Jungs” in Bielefeld sind gemeint) kann gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit generieren.

    MFG + nochmals : “Glück auf!”
    Ihr Dr. Webbaer

  17. Zitat Jocelyne Lopez: „Mit derartigen Aussagen – ‘Nur, dass die Holocaustleugnung nichts mit Volksverhetzung zu tun hat.’ – kann Dr. Webbaer nichts anfangen, sicherlich dient die Leugnung der systematischen Judenvernichtung, der Shoa (vs. Holocaust, was aus Sicht einiger ein Dummwort ist), der Verhetzung des Volkes, unterlassen Sie diese bitte.“

    Was ich zu unterlassen habe, überlassen Sie mir bitte, Herr Dr. Webbaer. Ich habe argumentativ dargelegt, dass die Handlung „leugnen“ bei einem Menschen eine andere gefühlsmäßige und psychologische Bedeutung hat, als die Handlungen „bewilligen“ „verherrlichen“, „rechtfertigen“ oder „verharmlosen“. Leugnen setzt hier voraus, die Schuld für ein Verbrechen von sich abzuwehren. Das Verbrechen zu bewilligen, zu verherrlichen, zu rechtfertigen oder zu verharmlosen zeugt dagegen von keinem Schuldgefühl und ist eine Aufforderung, dieses Verbrechen zu wiederholen.

    Übrigens: Ich lasse mich bestimmt nicht von Ihnen als anonymer „Dr. Webbaer“ im Punkto Hass, Antisemitismus und Gesetzgebung vorschreiben, was ich unter meinem Namen schreibe. Okay?

    • Sehen Sie, Frau Jocelyne Lopez, Sie sind “auch so ein Fall”, bei dem Dr. Webbaer nicht so genau weiß, was bei Ihnen festzustellen ist, womöglich weiß ein Antisemitismus-Experte hier besser.
      Die Leugnung des systematischen Mords an Juden im “Dritten Reich” mag noch nicht antisemitisch sein, sie kann aber, wie Sie womöglich einräumen könnten, als Volksverhetzung oder als Vorstufe derselben verstanden werden.
      Volksverhetzung muss wiederum aus liberaler Sicht nicht unter Strafe gestellt werden.

      Persönlich gehaltene Anmerkung : Sie scheinen ja recht nett zu sein, sonst würde sich Dr. Webbaer nicht mit Ihnen auseinandersetzen, wenn Sie sich derart kontrovers äußern, wie Sie es tun, aber Ihr “Haufen”, die Einstein-Kritiker und die Kritiker der Relativität(stheorie) allgemein, ist suspekt, sicherlich ein möglicher Ort für Antisemitismus-Experten, um dort mal ganz genau hinzuschauen.

      MFG
      Dr. Webbaer (der diese Diskussion nicht fortsetzen wird, Ihnen dankt und grundsätzlich auch glaubt, dass Sie (vs. andere im “Haufen”) es nicht bös meinen)

  18. Zitat Dr. Webbaer: „Persönlich gehaltene Anmerkung : Sie scheinen ja recht nett zu sein, sonst würde sich Dr. Webbaer nicht mit Ihnen auseinandersetzen, wenn Sie sich derart kontrovers äußern, wie Sie es tun, aber Ihr “Haufen”, die Einstein-Kritiker und die Kritiker der Relativität(stheorie) allgemein, ist suspekt, sicherlich ein möglicher Ort für Antisemitismus-Experten, um dort mal ganz genau hinzuschauen“

    Hier möchte ich vorweg auf den Kommentar des Teilnehmers Peter Mueller weiter oben hinweisen, der diesen Aspekt prägnant auf den Punkt gebracht hat, und was sich auch auf die Kritik einer physikalischen Theorie übertragen lässt:

    Steckt hinter Russlandkritik auch nur der Hass auf die Russen? Macht man es sich nicht etwas zu einfach, sämtliche Kritik als Hass umzudeuten?

    Zu Ihrer Information, Herr Dr. Webbaer, da Sie sich ohne jegliche persönliche und sachliche Auseinandersetzung mit der Relativitätstheorie und ihrer Kritik blind der brutalen Hexenjagd (auch hier seit Jahren in den Physikblogs von SciLogs) gegen die Kritiker der Relativitätstheorie als Antisemiten anschließen und die fachliche Kritik dieser Theorie als Haß gegen Albert Einstein umdeuten, eine perfide Strategie zur Abwehr der Kritik:

    Es gibt seit 112 Jahren weltweit unzähligen Wissenschaftlern, die diese Theorie kritisiert haben, darunter wissenschaftliche Koryphäen, darunter Nobelpreisträger, darunter eine ganze Menge von hochkarätigen und angesehenen jüdischen Wissenschaftlern, unzähligen Autoren, die sich nie antisemitisch geäußert oder gehandelt haben.

    Informieren Sie sich zum Beispiel mit dem einmaligen Sammelwerk der Forschungsgruppe G.O. Mueller über die weltweite Kritik der Speziellen Relativitätstheorie über 95 Jahre, der inzwischen von 128 Universitätsbibliotheken im In- und Ausland katalogisiert wurde, sowie seit März 2008 in der Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts.

    Aus rund 6000 kritischen Veröffentlichungen, die in diesem Projekt vorgestellt werden, sind bisher als antisemitisch ermittelt worden, siehe hier: G.O. Mueller – Was haben Antisemitismus, Nationalsozialismus und Völkermord mit Physik zu tun?
    – 16 Autoren, davon 15 deutsche;
    – insgesamt 19 Veröffentlichungen, davon 18 deutsche;
    – nur Arbeiten aus den Jahren 1920-1944.

    .

    Sie aber, Herr Dr. Webbaer, bezeichnen hier alle dieser Menschen, Autoren und Kritiker der Relativitätstheorie als „Haufen“ und verleumden sie als Antisemiten, das erfüllt den Strafbestand der Volksverhetzung § 130 StGB, Absatz 2, Herr Dr. Webbaer, auch hier betreiben Sie „Volksverhetzung“ im Sinne des Gesetzes:

    (2) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet [Hervorhebung im Text durch J. Lopez]

    Anschließend auch von mir eine persönlich gehaltene Anmerkung: Ich werde mich definitiv nicht von Ihnen vorschreiben lassen, Herr Dr. Webbaer, was ich zu denken, zu schreiben und zu tun habe, um zu versuchen, im Rahmen meiner individuellen Möglichkeiten gegen Haß und Antisemitismus in der Gesellschaft entgegen zu wirken. Nehmen Sie bitte Abstand davon, mich als zugehörig zu einem “Haufen” zu stellen, genauso wie Sie bitte davon Abstand nehmen dürfen, mich patriarchalisch als “nett” zu finden und meine gesellschaftlichen kritischen Einstellungen als “nicht böse gemeint” zu qualifizieren, ich kann sehr gerne darauf verzichten.

  19. Beauftragten gegen Antisemitismus (Antisemitismusbeauftragter)

    Für Herrn Blume kann es schon ein Gewissenskonlikt sein gegen Antisemiten vorzugehen.
    Da doch der inzwischen größte Teil des Antisemtismus importiert ist und wie nicht anders zu erwarten ausgerechnet durch die “Religion des Friedens”.
    Genau die Strömung die Herr Blume sehr gut kennt und analysiert hat.
    Man wird sehen ob sich Herr Blume jetzt auch in diese Gesellschaften durchsetzen kann.
    Sozusagen gegen den Koran antreten muß.
    An seinen Taten sollt ihr Ihn erkennen.

    schönen Abend noch

    • Klingt gut.
      Sicherlich wird es dann schwierig, wenn Antisemitismus womöglich bereits in den Ur-Schriften dessen angelegt scheint, was aus Sicht einiger zur BRD gehören soll.
      Die ‘Taten’ bleiben wichtig, die Rede, bei der auch mal ein wenig danebengriffen werden darf, deutlich weniger.

  20. Zitat Dr. Webbaer: „Sehen Sie, Frau Jocelyne Lopez, Sie sind “auch so ein Fall”, bei dem Dr. Webbaer nicht so genau weiß, was bei Ihnen festzustellen ist, womöglich weiß ein Antisemitismus-Experte hier besser. Die Leugnung des systematischen Mords an Juden im “Dritten Reich” mag noch nicht antisemitisch sein, sie kann aber, wie Sie womöglich einräumen könnten, als Volksverhetzung oder als Vorstufe derselben verstanden werden.
    Volksverhetzung muss wiederum aus liberaler Sicht nicht unter Strafe gestellt werden
    .“

    Ich bin nicht “so ein Fall” für “Antisemitismus-Experte“, Herr Dr. Webbaer, es kann auch keine Antisemitismus-Experte geben, denn Antisemitismus wird durch die persönlichen Empfindungen eines Menschen verursacht, in erster Linie Hass – und es gibt keine “Hass-Experte”. Vielmehr gehören Sie zu den Fällen in der Bevölkerung, die man berücksichtigen muss, wenn man gegen Hass arbeiten möchte.

    Wenn jemand zum Beispiel, so wie Sie es tun, im Kontext des Antisemitismus so etwas schreibt:

    Sogenannte Hate Speech muss eine aufklärerische oder liberale Gesellschaft aushalten

    ist jemand, der zum Beispiel die Hassreden gegen die Juden von Hitler und Konsorten im III. Reich bewilligt und rechtfertigt. Den Hass mussten also Ihrer Meinung nach die Juden im III. Reich aushalten?? Bravo, Herr Dr. Webbaer. Hätten Sie auch dabei zugejubelt?
    .

    Wenn jemand zum Beispiel im Kontext der strafbaren Handlungen, die im § 130 StGB „Volksverhetzung“ aufgeführt werden:
    1. zum Hass aufstachelt
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
    3. Beschimpft
    4. böswillig verächtlich macht
    5. Verleumdet

    so wie Sie es tun so etwas schreibt:

    Hass auszudrücken, ist Meinung, was denn sonst? Per se Verbrechen?
    Das in den von Ihnen zitierten Punkten 1-5 sind Meinungen”.
    Dr. Webbaer (der den bundesdeutschen § 130 Strafgesetzbuch aus verschiedenen Gründen lausig findet
    Volksverhetzung muss wiederum aus liberaler Sicht nicht unter Strafe gestellt werden

    wer wie Sie so etwas schreibt, der bewilligt, rechtsfertigt und verharmlost die Volksverhetzung, auch gegen Juden im III. Reich.

    Ich werde mir also ganz bestimmt nicht von Ihnen vorschreiben lassen, Herr Dr. Webbaer, was ich im Kontext des § 130 StGB, den Sie selbst hier eingeführt haben, zu denken und zu schreiben habe, und mich auch nicht von Ihnen als „Suspekt“ wegen Hass und Antisemitismus einstufen, auch nicht von vermeintlichen “Antisemitismus-Experten”.

    • 1. zum Hass aufstachelt
      2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
      3. Beschimpft
      4. böswillig verächtlich macht
      5. Verleumdet

      Das steht so da, richtig. Aber ich könnte Ihnen zu den Punkten 1,3,4 und 5 reichlich Belege aus den etablierten Medien wie Bild, Spiegel, Focus oder der Welt u.a in Form von Artikelverweisen liefern, in denen genau diese “Verbrechen” begangen werden. Sofern Punkt 2 zutrifft, wird es einfach als Satire gekennzeichnet und somit als rechtens behauptet.

  21. Zitat Dr. Webbaer: „Die Leugnung des systematischen Mords an Juden im “Dritten Reich” mag noch nicht antisemitisch sein, sie kann aber, wie Sie womöglich einräumen könnten, als Volksverhetzung oder als Vorstufe derselben verstanden werden.
    Volksverhetzung muss wiederum aus liberaler Sicht nicht unter Strafe gestellt werden
    .“

    Ich werde bestimmt nicht einräumen, schon allein aus Grund der Logik, dass die Leugnung des systematischen Mords an Juden im Dritten Reich als „Vorstufe der Volksverhetzung“ verstanden werden kann. Die Vorstufen des Verbrechens waren der Haß und die Volksverhetzung (was Sie wohlbemerkt als bloße „Meinungen“ ansehen, die die Juden „auszuhalten“ hatten!!!), jedoch nicht die Leugnung des Verbrechens: Man kann ja nicht etwas leugnen, was noch nicht geschehen ist, logisch.

    Ich werde auch ganz bestimmt nicht einräumen, dass die Volksverhetzung „aus liberaler Sicht nicht unter Strafe gestellt werden muss“, wie Sie es tun.

    Ich habe dagegen weiter oben hier die juristische Inkohärenz der Einbindung der Holocaustleugnung im Absatz (3) vom § 130 StGB „Volksverhetzung“ dargelegt: Die Leugnung ist keine Volksverhetzung, sie ist ein Versuch, die Schuld für das Verbrechen von sich abzuwehren, sie ist kein Antisemitismus, sie ist Abwehr der kollektiven Schuld für das Verbrechen an Juden.

    Dazu ist nach meinem Rechtsverständnis zu sagen:

    1. Es gibt im Sinne der Gesetze nie eine kollektive Schuld, nie, so etwas existiert nicht. Einzig ein Mensch, einzeln, privat und persönlich, hat sich einzig für seine eigenen Taten vor dem Gesetz zu verantworten, nie ein Kollektiv. Das ist ein unantastbarer Grundpfeiler der Gesetzgebung und der Rechtsprechung.

    2. Die Holocaustleugung gehört nicht in der Kategorie der strafbaren Handlungen der Volksverhetzung (Haß, Antisemitismus und Rassismus), sondern in der Kategorie der Meinungen, die wiederum durch das Grundgesetz geschützt sind und nicht der staatlichen Zensur unterliegen dürfen, siehe noch einmal Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

    Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte schützt das Recht jedes Menschen auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Rechts, seine Meinung zu verbreiten und die Meinungen anderer zu hören. Damit verbietet Artikel 19 eine staatliche Zensur.

    Darüber hinaus schützt Artikel 19 als Bestandteil der Meinungsbildungsfreiheit die Informationsfreiheit, das Recht zur Informationsaufnahme. Artikel 19 gewährleistet den Informationszugang weltweit, verbietet also die Abschottung eines Staates etwa im Bereich der Informationssuche über das Internet. Artikel 19 gebietet dagegen den Staaten nicht, freien Zugang zu allen dem Staat vorliegenden Informationen zu gewähren.“

    .
    Ich werde also ganz bestimmt nicht einräumen, Herr Dr. Webbaer, dass die Holocaustleugnung eine „Vorstufe des Verbrechens” war, und ganz bestimmt auch nicht, dass die Tatbestände der Volksverhetzung, die im § 130 StGB aufgeführt sind (Bewilligung, Verherrlichung, Rechtfertigung und Verharmlosung) nicht unter Strafe gestellt werden dürfen.

    Sie müssen vielmehr selbst ein bisschen Ordnung in Ihren Gedanken, in Ihrem Rechtsgefühl und in Ihrem Verständnis der Gesetzgebung bringen, Herr Dr. Webbaer.

  22. Womöglich intrinsischer Antisemitismus dessen, was aus Sicht einiger zu Doitschland oder Deutschland gehören soll, wird womöglich zunehmend bearbeitenswert.
    Good Luck!

  23. Wobei es offensichtlich so ist, dass der intrinsische Antisemitismus nicht zunimmt, sondern dass die Straftaten der Volksverhetzung weiterhin von ungebildeten Teilen der Bevölkerung (“Hooligans”, Migranten, Kinder) durch die Übertragung des Kriegsgeschehens aus dem Nahost in Deutschland zunimmt. Dies kommt aus der Analyse in der Zeitung DIE WELT zum Vorschein Zahl der antisemitischen Delikte in Deutschland steigt, zum Beispiel:

    Der islamistische Anteil an antisemitischen Delikten in Polizeistatistiken wird offenkundig unterbewertet. Daneben aber ist unstrittig, dass dieses Phänomen auch unter Deutschen weiterhin verbreitet ist – und zwar schon bei Kindern. Die Experten berichten über Vorfälle an Schulen, bei denen Schüler jüdischer Herkunft provoziert werden mit positiven Bezügen auf Begriffe wie „Hitler“, „Gas“, „Lager“ oder „Verbrennung“. Initiatoren waren „deutsche Schüler ohne Migrationshintergrund und muslimische Schüler deutscher oder nicht deutscher Herkunft“.
    Rechtsextremisten, Islamisten und Mitläufer hetzen gegen Juden in Deutschland. Darum, so fordert Beck, „brauchen wir endlich eine klare Kante gegen Antisemitismus in all seinen Formen“.”

    Es ist deshalb aus meiner Sicht verfehlt, wie es in dieser Diskussion doch geschieht, die “klare Kante” bei Intellektuellen und Politikern anzusetzen, die ohnehin keine durch Haß und Hetze motivierten Antisemitismus-Delikte je begangen haben. Das verwässert die Problematik und schwächt die “klare Kante”.

    Soweit ich sie überhaupt kenne, gehören nämlich keine der Intellektuellen (Autoren, Journalisten, Politiker) die hier in diesem Blog in Verbindung mit Antisemitismus gebracht wurden, zu den Antisemiten und haben je Antisemitismus-Delikte begangen, wobei sie ohnehin keinen Einfluß auf die Teile der Bevölkerung haben, die Antisemitismus-Delikte begehen und die ohnehin nicht zu der intellektuellen Welt gehören.

    Der Fall des Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann ist aus meiner Sicht ein typisches Beispiel der Verfehlung des Einsatzes gegen Antisemitismus. Ich habe selbst Auszuge aus dieser Rede in Fernsehen gehört und wäre nie im Leben auf die Idee gekommen, dass der Mann eine Antisemitismus-Rede gehalten hat und ein Antisemit ist. Ich habe die Rede als extrem unangenehm und extrem peinlich erlebt, jedoch habe ich sofort beurteilen können, dass sie nicht durch Haß und Hetze motiviert war. Das war ja offensichtlich. Der Mann hat eine sehr unglückliche Rede geschrieben, unglücklich genug um seine Funktion niederzulegen: Wenn man als Abgeordneter keine Rede schreiben kann, soll man seinen Hut nehmen, Punkt. Hier schließe ich mich dem Kommentar von Alubehüteter weiter oben an: „Und sowas macht man einfach nicht; schon gar nicht in einer Gedenkstunde zum Tag der Deutschen Einheit.“

    Dass man jedoch den Mann als Antisemit hochstilisiert, halte ich für verfehlt und auch für kontraproduktiv: Wir sollten uns davor hüten, den Antisemitismus zu „intellektualisieren“. Haß und Hetze sind die Motivationen, wogegen wir kämpfen müssen.

  24. Zitat § 130 StGB Abs. 1 und 2:
    1. zum Hass aufstachelt
    2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
    3. Beschimpft
    4. böswillig verächtlich macht
    5. Verleumdet

    Zitat Pjotr:
    “Das steht so da, richtig. Aber ich könnte Ihnen zu den Punkten 1,3,4 und 5 reichlich Belege aus den etablierten Medien wie Bild, Spiegel, Focus oder der Welt u.a in Form von Artikelverweisen liefern, in denen genau diese “Verbrechen” begangen werden. Sofern Punkt 2 zutrifft, wird es einfach als Satire gekennzeichnet und somit als rechtens behauptet”.

    Das Missverständnis bzgl. „Volksverhetzung“ liegt aus meiner Sicht daran, dass allgemein verbreitet der grundsätzliche Unterschied zwischen „Kritik (=Meinung) und „Volksverhetzung“ (=Straftat) nicht klar gezogen wird, wobei er eigentlich in jedem Einzelfall leicht zu erkennen ist:

    Eine Kritik bezieht sich auf das Verhalten eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen.
    Die Strafbestände der Volksverhetzung beziehen sich auf das Wesen eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen.

    Der grundsätzliche Unterschied ist eigentlich leicht zu erkennen. Ich habe weiter oben ein einfaches Beispiel zur Veranschaulichung des Unterschiedes gebracht:
    – Wenn man sagt, ein bestimmter Mensch sei dumm, ist es eine Beleidigung, es ist strafbar
    – Wenn man sagt, ein bestimmter Mensch verhält sich dumm, ist es eine Kritik, es ist nicht strafbar

    Ich zweifle sehr daran, dass Sie aus den von Ihnen etablierten Medien Äußerungen belegen können, die gegen diese Regel und gegen den § 130 StGB verstoßen. Können Sie bitte ein paar Äußerungen mit Quellen belegen?

  25. Herr Blume ,
    Sie als Beauftragten gegen Antisemitismus , wie werden Sie gegen den schon in den
    Grundschulen aufflammenden Antisemitismus vorgehen ?
    Da die Lehrer hier hoffnungslos überfordert sind, die Eltern meist nicht zugänglich und den Kinder und Jugendlichen ihr Tun als richtig erscheint.

  26. Herr Blume Ihr Einsatz ist gefragt ,
    bei der Echo Verleihung an die “Künstler” Kollegah (l.) und Farid Bang wurde die antsemitischen Texte nicht geahntet.
    Farid Bang, der mit bürgerlichem Namen Farid Hamed El Abdellaoui heißt und marokkanischer Abstammung ist, verhöhnt in seinen Texten unter anderem Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden. Doch das alles war wohlbekannt.
    Wie kann das sein ?
    Wo bleiben die Beauftragten gegen Antisemitismus ?

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