Für den Erhalt des privaten Sammelns // For preserving the right to privately collect
BLOG: Mente et Malleo
Gastbeitrag von Johannes Kalbe.
Sehr geehrte Damen und Herren, Umweltpolitiker, Kuratoren, Naturwissenschaftler und Sammler,
ich möchte mich an Sie wenden, da ich weiß, dass Sie alle mit naturwissenschaftlichem Material und Sammlungen arbeiten, solche an Institutionen vermitteln oder als Landesumweltbehörden für dieses Thema zuständig zeichnen.
Derzeit ist ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesministerin Frau Dr. Grütters (Kunsthistorikerin) in Planung, bzw. in Abstimmung: das neue Kulturgüterschutzgesetz (Link zum derzeitigen Entwurf siehe unten). Dieses Gesetz scheint vor allem Objekte und Sammlungen aus Archäologie und Kunst zu umfassen und ist vor dem Hintergrund auch verständlich und zu begrüßen. Unter der Definition von „Kulturgütern“ stehen allerdings auch Objekte und Sammlungen von „paläontologischem und sonstigen wissenschaftlichen Wert“.
Aus diesen Gründen haben juristisch versierte Sammler das Gesetz auf seine Formulierungen und Aussagen hin geprüft, und sind zu dem Schluss gekommen, dass es für die Kuratoren, Bearbeiter und Sammler naturwissenschaftlicher Objekte eine deutliche Erschwernis, bzw. Verhinderung der Arbeit darstellt. Aufgrund unserer sachlichen Kritik hatten wir (S. Simonsen / J. Kalbe (www.steinkern.de), als 2 von 3 Vertretern aller Naturwissenschaften eine sehr kurzfristige Einladung in das Bundeskanzleramt bekommen, wo uns aber eine Stellungnahme erschwert wurde, der Termin hatte mehr den Charakter einer Informationsveranstaltung, auf der kein Protokoll geführt wurde. Von Seiten des Vertreters der Ministerin, Herr Dr. Winands, wurden teilweise Informationen gegeben, die sich aus dem Gesetzestext juristisch nicht ersichtlich sind. Wir erfuhren auch, dass es sich beileibe nicht nur um paläontologische Objekte handelt, eingeschlossen sind auch sämtliche geowissenschaftlichen Sammlungsobjekte (Mineralstufen, Bohrkerne, Gesteinsproben) sowie alle anderen (Insektensammlungen, botanische Sammlungen, Ethanol-Sammlungen, eigentl. alle naturwissenschaftlichen Präparate). Nicht angehört wurden die entsprechenden Landesbehörden (Umweltämter, Bergämter, und auch die Kultusministerien, die ja eigentlich für Bildung und Forschung zuständig sind, hier aber bei einem Bundesgesetz übergangen werden), die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Verbände der zahlreichen ehrenamtlichen naturwissenschaftlichen Vereinigungen die in unserem Land durch Aufsammlungen ein Umweltmonitoring zum Teil möglich machen, sowie die Universitäten und naturwissenschaftlich ausgerichteten Museen. Dabei ist zu beachten, dass z.B. für den Verleih solcher Objekte in Zukunft die Landesbodendenkmalbehörden die Entscheidungsbefugnis haben, da mit Inkrafttreten des Gesetzes alle in öffentlicher Hand befindlichen Universitäts-, Museums- und Archivbestände zu nationalem Kulturgut werden.
Ich wende mich an Sie in der Hoffnung, diesen geplanten Gesetzesentwurf gemeinsam modifizieren zu können. Unsere Ansicht ist, dass Naturgüter erst durch menschliche Bearbeitung zu Kulturgütern werden (z.B. Holotypen oder historische Sammlungen). Nach dem jetzigen Entwurf sind allerdings alle Proben betroffen (bei Einfuhr nach Deutschland und bei Material in in öffentlicher Hand befindlichen Sammlungen: 0€ Wertgrenze). Es ergibt sich für alle Sammlungsobjekte ein rückwirkender Provenienz-Nachweis (30 Jahre), auch wenn Sammlungen als Schenkung oder Erbschaft an öffentliche Einrichtungen übereignet werden sollen. Existieren diese Nachweise nicht, darf ein Kurator die entsprechende Sammlung nicht übernehmen, ein Verkauf ist dann auch meist nicht mehr möglich ohne den Käufer in eine rechtliche Grauzone zu drängen. Zudem werden Verleih-Bedingungen für Objekte mit denen (nicht zerstörungsfrei: in den Naturwissenschaften aber üblich) gearbeitet wird, unmöglich gemacht.
Ich verstehe, dass man solche Gesetzestexte erst einmal in Ruhe selbst studieren möchte, um sich ein Bild zu machen, und dass die Zeit dafür im Arbeitsalltag oft fehlt. Um Ihnen das zur Verfügung stehende Zeitfenster zu verdeutlichen: Die Ressortabstimmung zu dem Gesetz findet meinem Kenntnisstand heute und übermorgen statt (26. + 28.10.2015).
Für Rückfragen oder genauere Informationen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Sie finden auch aktuelle Informationen auf den Homepages und kostenfrei zugänglichen Plattformen www.steinkern.de und www.mineralienatlas.de.
Mit herzlichem Glück Auf!
Johannes Kalbe
Link Gesetzentwurf zum selber lesen:
http://www.vfmg.de/vfmg/assets/news/15-010-Kulturschutzgesetz_0—Referentenentwurf-14-09-15.pdf
Link Stellungnahme der deutschen geowissenschaftlichen Sammlervereinigungen:
https://www.mineralienatlas.de/forum/index.php/topic,40420.msg290286/topicseen.html#new
Petition zum Erhalt des privaten Sammelns
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Stellungnahme zum Referentenentwurf Kulturgutschutzrecht von Rechtsanwalt Joachim Walser
Stellungnahme des Präsidenten der VFMG – Dieter Gräf
Kritikpapier von Steinkern und VFMG
Johannes Kalbe studierte an der Universität Greifswald Geologie, an der Freien Universität Berlin Paläontologie und promoviert derzeit an der Universität Potsdam in der Fachrichtung Ökologie über quartäre aquatische Ökosysteme in Verbindung mit paläolithischen Fundstellen im Nahen Osten. Er ist freier Gutachter und Kurator für Paläontologie und engagiert sich in verschiedenen natur- und geowissenschaftlichen Vereinigungen, sowie als Fach-Redakteur auf der Sammlerplattform www.steinkern.de
Welcher Sammler von Mineralien, oder welches Museum ist in der Lage über seine Bestände einen Herkunftsnachweis zu erbringen. Das ist doch paradox! Oft sind es Eigenfunde oder auf Börsen
erworben. Außerdem haben Sammler durch ihre Tätigkeit oft der Naturwissenschaft einen Dienst
erwiesen. Unsere Regierung sollte sich eher um wichtigere Dinge kümmern!
Deutschsprachige Paläontologische Gesellschaften nehmen Stellung zum Regierungsentwurf der “Kulturgutschutz-Novellierung” und zum Schutz von paläontologischem Kulturgut
http://www.palges.de/presseaktuelles/news/artikel/138.html
Folgende Mail von Sönke Simonsen (Steinkern.de, soenke.steinkern(at)gmail.com) erreichte mich gerade. Ich denke, sie ist auch für weitere Leser hier nicht ganz uninteressant. Über das geplante Kulturgüterschutzgesetz hatte ich bereits einen Gastbeitrag von Johannes Kalbe bei Mente et Malleo. Ich hoffe auf zahlreiche Unterstützer. Wer unterzeichnen will, bitte eine Mal bis 22°° Uhr an Herrn Simonsen.