Forum Asbest und andere Gebäudeschadstoffe 2024

Achtung, Asbest!

Jedes Jahr im November treffen sich Vertreter der Asbestbranche im Haus der Technik in Essen, um die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Diagnostik und Sanierung von Gebäudeschadstoffen zu diskutieren. In diesem Jahr war es der 07. und 08. November 2024.

Forum Asbest 2024

Aktuelle Entwicklungen in Österreich

Asbest ist natürlich kein deutsches Thema. Auch unsere Nachbarn haben mit der einstigen Wunderfaser gebaut und stehen vor dem gleichen Problem. Wo und wie wird man den Schadstoff los? Heinz Kropiunik von der aetas Ziviltechniker GmbH stellte die aktuellen Themen und Entwicklungen aus Österreich vor.

Auch in Österreich soll in Zukunft verstärkt auf Nachhaltigkeit und eine Hinwendung zur Kreislaufwirtschaft geachtet werden. So gilt ein Pionierdepot für Gipsabfälle und künstliche Mineralwolle.

Abfälle mit einem Asbestgehalt von mehr als 0,1 Massenprozent gelten als gefährliche Asbestabfälle. Sie sind grundsätzlich von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen und entsprechend zu behandeln. Ist eine Trennung nicht möglich, gilt das gesamte Bauteil als gefährlicher Abfall.

Es genügt auch die begründete Annahme, dass der Abfall entsprechend Asbest enthält. Diese Vermutung gilt grundsätzlich nicht für Bauwerke, die nach dem Asbestverbot, in Österreich 1990, errichtet wurden.

Ist ein Asbestgehalt von höchstens 0,1 Massenprozent zu vermuten oder bekannt, so ist eine Messung der Asbestemissionen oder zumindest eine Gefährdungsabschätzung durch Grenzwertvergleichsmessungen gemäß Grenzwerteverordnung bzw. TRGS 910 durchzuführen. Sind keine gesundheitsgefährdenden Emissionen zu erwarten, ist eine Behandlung als asbesthaltiger Abfall nicht erforderlich.

Recycling

Für asbesthaltige Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber mit weniger als 0,1 Massen-% Asbest gilt ein Grenzwert von 0,008 Massen-% Asbest. Darunter ist ein Recycling möglich. Ich denke, es ist kein Zufall, dass der Grenzwert mit der Nachweisgrenze des Verfahrens nach BIA / IFA 7487 zusammenfällt. Über den Sinn oder Unsinn, Grenzwerte an Nachweisgrenzen analytischer Verfahren zu koppeln, kann man sicher diskutieren.
Bei Baumaßnahmen, bei denen mehr als 759 t Bau- und Abbruchabfälle (ohne Bodenaushub) anfallen, muss eine sogenannte Schad- und Störstofferkundung vorgenommen werden.

Abstandshalter aus Asbestzement

Ein weiteres Thema sind Abstandhalter aus Asbestzement, wie sie gelegentlich im Betonbau anzutreffen sind. Hier wird zwar eine Entfernung befürwortet, aber es gilt auch hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es wird eingeräumt, dass die Abstandhalter nach dem heutigen Stand der Technik kaum oder zumindest nicht mit vertretbarem Aufwand vollständig entfernt werden können.

Wenn die Abstandhalter sichtbar sind, sollten sie vor Ort entfernt werden. Bei Abbrucharbeiten von Stahlbetonbauteilen mit diesen Abstandhaltern ist eine Gefährdungsanalyse durch Grenzwertvergleichsmessungen durchzuführen. Während der Arbeiten ist die Staubfreisetzung zu minimieren.

Probenahme und Bestimmung von Asbest

Für die Probenahme gelten als Stand der Technik dir auch hier in Deutschland anerkannten Methoden der VDI 3866 Blatt 1, VDI 3876 sowie VDI 6202 Blatt 3 sowie die ISO 22262-1.

Für die Bestimmungsmethoden gelten die IFA (BIA) 7487, VDI 3866 Blatt 5 mit Anhang B, VDI 3876 sowie die ISO 2262-2.

Künstliche Mineralfasern

Um bei künstlichen Mineralfasern (KMF) zwischen solchen mit gefährlichen Eigenschaften und solchen ohne gefährliche Eigenschaften zu unterscheiden, gilt die Bestimmung des längengewichteten mittleren geometrischen Durchmessers abzüglich des zweifachen geometrischen Standardfehlers (LGWMD-2SE), wie in der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) beschrieben. Andere Messungen, wie z.B. die qualitative Bestimmung, ob in einem Material WHO-Fasern vorhanden sind, sind daher irrelevant und sinnlos. Endlich sagt das mal jemand. Das gilt übrigens auch für den hierzulande immer noch beliebten Kanzerogenitätsindex, der zwar einen hochtrabenden Namen hat, aber nicht weniger sinnlos ist.


Deponieverordnung

Das Recycling von Bauabfällen soll entsprechend der EU-Deponierichtlinie gefördert werden. Aus diesem Grund wird die Deponierung von bestimmten Abfällen, die sich besonders für das Recycling eignen, künftig verboten (§ 7 Z 15 Deponie V ab 01.01.2026).

Dazu gehören Gips-Wandbauplatten und Gipskartonplatten, auch wenn diese faserverstärkt sind. Ausgenommen sind Platten, deren Qualität für die Herstellung von RC-Gips nicht ausreicht. Dies gilt auch für Platten aus RC-Gips, insbesondere wenn ihr Asbestgehalt mehr als 0,008 Massenprozent beträgt.

Bemerkenswert ist, dass wir hier wieder auf einen Grenzwert stoßen, der der Nachweisgrenze des BIA/IFA-Verfahrens 7487 entspricht.

Ab dem 12.12.2026 wird auch die bisher unter bestimmten Umständen zulässige Ablagerung von künstlichen Mineralfasern mit und ohne gefahrenrelevante Eigenschaften verboten. Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, ob bis dahin ausreichende nationale Recycling- und Verwertungskapazitäten aufgebaut sind.

Im Vorfeld wurde eine Unterteilung der künstlichen Mineralfasern in Steinwolle, Glaswolle und sonstige Mineralwolle (z.B. Schlackenwolle) vorgenommen. Abfälle aus künstlichen Mineralfasern sind seither in diese Kategorien zu unterteilen und getrennt zu entsorgen. Hier würde mich aus rein praktischen Erwägungen interessieren, wie und nach welchen Kriterien diese Kategorien voneinander zu unterscheiden sind. 

Aktuelle Entwicklungen aus der Schweiz

Forum Asbest 2024

Auch in der Schweiz hat sich seit dem letzten Jahr einiges getan. Clemens Jehle von Jehle Umweltdienste berichtete über den aktuellen Stand.

Aktuell steht die Revision der EKAS-Richtlinie 6503 an. Dabei handelt es sich um das Schweizer Pendant zu unserer TRGS 519. Der entsprechende Entwurf ist fertiggestellt und die Anhörung lief bis zum 15.11.2024. Mit der Fertigstellung ist Ende 2024 oder Anfang 2025 zu rechnen.

Es gibt auch ein neues Factsheet Nr. 33105 „Asbestsanierung – Arbeitsplan für Asbestsanierungsunternehmen“. Dieses könnte auch hier von Interesse sein.

Auch für den Umgang mit PCB und PAK gibt es 2024 neue Factsheets der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA).

Unter https://polludoc.ch/de/artikel/checkliste-fuer-baubewilligungsbehoerde findet sich eine aktuelle Checkliste für Baubewilligungsbehörden. Damit sollen Gutachten auf Vollständigkeit und Einhaltung der Qualität überprüft werden.

Die Übergangsfrist für Bauschadstoffdiagnostiker ohne Prüfung ist 2023 abgelaufen. Offenbar haben sich viele nicht rechtzeitig darum gekümmert oder es gibt vielleicht andere Gründe. Jedenfalls stehen viele nicht mehr auf der Liste des Forum Asbest Schweiz (FACH). Statt über 350 sind es jetzt noch 259, was zumindest in der Schweiz einen Mangel an Fachleuten bedeutet.

Ein weiteres Thema sind die per- und polyfluorierten Alkylverbindungen, auch PFAS genannt. Sie sind sowohl im Bereich Altlasten und Bauschadstoffe relevant, als auch in neuen Baumaterialien immer wieder anzutreffen. Hier fehlen derzeit noch entsprechende Richtlinien und es besteht (nicht nur in der Schweiz) großer Handlungsbedarf.

Verdeckter Probenversand

Natürlich gab es auch 2023 – 2024 wieder einen verdeckten Probenversand. Ich hatte schon mehrfach meine große Begeisterung darüber zum Ausdruck gebracht. Auch wenn man dabei sicherlich auch auf eigene Fehler hingewiesen wird, finde ich diese Art von Ringversuchen und Laborvergleichen wesentlich sinnvoller als die üblichen Ringversuche, die offen und mit großer Ankündigung und langem Vorlauf daherkommen. Dabei werden die betreffenden Materialien aber auch wesentlich intensiver untersucht, als es bei einer Kundenprobe wahrscheinlich der Fall sein wird. Das ist bei den verdeckten Ringversuchen etwas anders. Sie sollen den Laboralltag besser abbilden und zeigen deutlich die dort auftretenden Defizite auf.

Im diesjährigen Ringversuch wurden auch die neuen Anforderungen an die Bestimmung von Asbestfasern gemäß dem Positionspapier der FACH berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Asbestformalität und die Amphibolfasern.

Die Ergebnisse waren wieder recht gemischt, einige Labore haben die Anerkennung verloren. Speziell die Akustikplatten bereiteten den teilnehmenden Laboratorien Probleme. Hier kam es häufig zu falsch negativen Ergebnissen.

Eine Herausforderung stellten auch die neuen Regeln der FACH zur Asbestformalität dar, da hier eine Abweichung zu den bisher geltenden Regeln und Normen besteht.

Die EKAS Richtlinie 6503

Zurück zur Revision der EKAS-Richtlinie 6503. Diese ist das schweizerische Pendant zur deutschen TRGS 519. Hier geht es im Wesentlichen um die Anpassung an die revidierten Vorschriften. Unter anderem besteht nun auch die Verpflichtung, die Einhaltung dieser EKAS-Richtlinie im Werkvertrag einzufordern. Dies gilt auch dann, wenn der Verdacht auf Asbest besteht oder Asbest erst nach Beginn der Arbeiten gefunden wird.

Das ist ein interessanter Eingriff in das Vertragsrecht. Mal sehen, wohin das führt.

Interessant ist auch die Forderung nach einer Dichtheitsprüfung der Atemschutzgeräte vor jedem Einsatz. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, wird aber erfahrungsgemäß gerne vergessen. Die Prüfung muss dokumentiert werden. Ich erinnere mich da gerne an meine Zeit bei der ABC-Abwehr. Dort haben wir bei Übungen gerne die Atemventile unserer Masken geöffnet, um besser atmen zu können. Bis einer unserer Unteroffiziere eine Tränengasgranate warf …. War nicht so lustig, aber lehrreich.

Verbot von Strahlverfahren bei der Asbestsanierung

In der Schweiz sind Strahlverfahren zur Asbestsanierung verboten. Dies lässt die Frage offen, wie beispielsweise asbesthaltige Beschichtungen von Betondecken, Fugen oder Ecken von Stahlkonstruktionen vollständig saniert werden können.

Möglicherweise können Wasserstrahlverfahren die Trockenstrahlverfahren ersetzen, aber auch diese können unerwünschte Nebenwirkungen haben. Die darunter liegenden Geschosse wie Fugen, Risse und Durchführungen sowie saugende Untergründe können hier deutlich kontaminiert werden.

Zum Schluss noch ein Hinweis auf Fachveranstaltungen in der Schweiz: Es soll z.B. eine SUVA-Veranstaltung zur neuen Richtlinie 6503 geben. Diese ist für Ende 2024 bzw. 1. Quartal 2025 angekündigt, ein genauer Termin stand zum Zeitpunkt dieser Veranstaltung aber noch nicht fest.

Am 08. Mai 2025 findet eine Veranstaltung der Fachvereinigung FAGES statt. Das genaue Programm wird im Jahr 2025 bekannt gegeben.

Am 26. 09. 2025 findet die PolluConf in Biel statt, auch hier wird das genaue Programm 2025 bekannt gegeben.

Forum Asbest 2024

Aktuelle Themen und Entwicklungen in Deutschland

Abschließend stellten Olaf Dünger und Martin Kessel von Arcadis Deutschland die aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich der Gebäudeschadstoffe in Deutschland vor.

Gleich zu Beginn eine etwas besorgniserregende Entwicklung bei den anerkannten asbestbedingten Todesfällen. Hier zeichnet sich im Vergleich zu den Vorjahren kein signifikanter Rückgang ab, obwohl das Asbestverbot bereits mehr als 30 Jahre zurückliegt. Insgesamt scheint sich aber in den letzten Jahren ein leicht negativer Trend abzuzeichnen, wenn auch auf hohem Niveau.

Gefahrstoffverordnung

Ein Dauerbrenner ist die Novellierung der Gefahrstoffverordnung. Hier ist inzwischen etwas Bewegung zu erkennen, auch wenn sich nach dem Ende unserer Regierung und den Neuwahlen wohl erst einmal nicht viel tun wird.

Im aktuellen Kabinettsentwurf ist die Bauherrenhaftung nach wie vor (wie schon im Referentenentwurf) nicht mehr enthalten, was je nach Stoßrichtung von den einen als Erfolg, von den anderen als schwarzer Tag für den Arbeits- und Gesundheitsschutz gewertet wird. Ich würde mich den Letzteren anschließen, zumal die Bauherren ohnehin nicht so einfach aus dieser Nummer herauskommen. Denn die übergeordneten Gesetze sehen nach wie vor den Bauherrn in der Pflicht. Und es ist auch nicht hilfreich, Klimaschutz gegen Arbeits- und Gesundheitsschutz auszuspielen.

Aktuell sieht die Sache so aus:

21.08.2024 Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)

07.10.2024 Bundesrats-Drucksache 403/24 Empfehlungen der Ausschüsse.

In der 1048. Bundesratssitzung am 18.10.2024 Punkt 30, Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen.

Bei Änderung im Bundesrat erneute Lesung im Bundestag. Erst dann abschließend das Inkrafttreten.

Die Europäische Kommission hat das EU-Protokoll für das Management von Bau- und Abbruchabfällen einschließlich Leitlinien für Audits vor Abbruch und Renovierung von Bauwerken“ aktualisiert. Das Ziel ist hier die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.

Dies hat auch der Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie vom 17.06.2024 zum Ziel.

Mit dem RAL Gütezeichen 540 „Schadstoffsanierung von baulichen und technischen Anlagen im Bestand“ist in 2024 auch die RAL-Gütegemeinschaft Schadstoffsanierung e.V. in die RAL Familie aufgenommen worden.

Im Mai wurde die LAGA M 41 „Vollzugshilfe zur Umsetzung der abfallrechtlichen Vorgaben der EU-POP Verordnung – Grundlagen und Anwendungsbereiche“ veröffentlicht. Mit POP sind hier die persistenten organischen Schadstoffe gemeint.

VDI Richtlinien

Im weiteren Verlauf wurden auch die VDI 6210Blatt 1 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen. Hier wurde weiter überarbeitet und auch die Grundanforderungen der DIN SPEC 91484 zum pre-demolition-audit berücksichtigt. Der Entwurf wurde im Oktober 2024 veröffentlicht mit einer Einspruchsfrist bis Ende Dezember 2024.

Weiterhin die Überarbeitung der VDI 6202 Richtlinienreihe. Blatt 1 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten ist in Arbeit, ebenso Blatt 4. Blatt 2 ebenfalls. Blatt 3 und Blatt 20 wurden im August diesen Jahres begonnen.

Interessant sind die Blätter 3.1, deren Gründruck im September veröffentlicht wurde. Die Einspruchsfrist läuft hier bis 28. Februar 2025.

.Blatt 10 liegt seit November im Gründruck vor. Die Einspruchsfrist läuft bis 31. Januar 2025.

Bleiben wir erst einmal bei beim Blatt 20.1. Die GVSS bietet hierzu eine Schulung zum Erwerb des Zertifikats „VDI-Sachverständiger Asbest“ an. Das Zertifikat erfüllt die Anforderungen der LAGA M 23 als qualifizierte Person. Die Lehreinheiten umfassen 8 Online Termine mit jeweils 6 bis 7 Lehreinheiten, eine Fragestunde in wöchentlichem Turnus. Der erste Lehrgang soll am, 17.01.2025 starten, die abschließende Prüfung in Präsenz findet voraussichtlich am 18.03.2025 in Düsseldorf statt.


Fachdatenbanken Schadstoffe und Asbest

Martin Kessel von Arcadis Deutschland hat uns ein Update zu den Fachdatenbanken Gebäudeschadstoffe und Asbest gegeben.

Die Fachdatenbank Gebäudeschadstoffe ist, soweit ich weiß, in Arbeit. Es gibt bereits einige Bachelor- und Masterarbeiten zu diesem Thema. Das ist aber noch lange nicht alles. Die Datenbank steckt quasi noch in den Kinderschuhen. Martin Kessel ist noch auf der Suche nach Kooperationspartnern.

Die Asbestdatenbank ist schon deutlich weiter. Inzwischen sind rund 810 Objekte aus über 600 Projekten erfasst. Die Daten stammen aus den Jahren 2012 bis 2024, wobei der Schwerpunkt auf den Jahren ab 2015 bis heute liegt. Auch wenn die Datenbank für ganz Deutschland gilt, liegt der Schwerpunkt nach wie vor in Süddeutschland. Eine stärkere Beteiligung aus den nördlichen und östlichen Bundesländern ist daher dringend erforderlich.

Des Weiteren befindet sich eine Fachdatenbank zu PCB und CP im Aufbau. Auch hier wurden in Zusammenarbeit mit der Universität Karlsruhe bereits grundlegende Arbeiten geleistet, aber auch hier werden noch weitere Partner und Daten gesucht.

Aktuelle Themen und Entwicklungen in der Fasermesstechnik

Auch in der Fasermesstechnik und -diagnostik geht es natürlich weiter. Ich möchte hier auch noch einmal etwas Werbung für die DCONex 2024 im Januar in Münster machen, wo es dazu einen eigenen Vortragsblock geben wird.

Hier auf dem Forum Asbest war es an Martin Hönig von der Wessling Consulting Engineering GmbH & Co. KG aus Bochum dieses Thema zu behandeln.

Überarbeitung der VDI 3492

Die aktuelle VDI 3492 stammt aus dem Jahr 2013, so dass eine Überarbeitung dringend erforderlich war, um mit den neuesten Entwicklungen Schritt zu halten. Diese ist nun abgeschlossen, der Gründruck wird für Ende dieses Jahres erwartet.

Die Überarbeitung umfasst unter anderem die Messplanung. Hier soll eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gewährleistet werden.

In einigen Szenarien wird dies zu einer Erhöhung der Anzahl der Messpunkte führen, was aber auch eine höhere Aussagesicherheit mit sich bringt. Auch die Nutzungssimulation wird praxisnäher gestaltet. Gleichzeitig wird die Faseridentifikation grundlegend überarbeitet und die (hoffentlich kommende) digitale Analyse und Auswertung berücksichtigt. Auf Letzteres bin ich besonders gespannt.

Dünne Fasern – EU-Richtlinie Asbest am Arbeitsplatz

ie Aktualisierung der EU-Richtlinie “Asbest am Arbeitsplatz” und die künftig zu berücksichtigenden so genannten ” dünnen Fasern” mit einem Durchmesser von weniger als 0,2 µm” hat ja schon für einige Aufregung gesorgt. Ich hatte das Thema hier schon einmal behandelt.

Zur Erinnerung: Nach den Vorstellungen der EU soll der Expositionsgrenzwert ab dem 21.12.2025 (das entspricht der in Deutschland üblichen Akzeptanzkonzentration) von 100.000 Fasern pro m³ (oder 0,1 Fasern / cm³) auf 10.000 Fasern pro m³ (= 0,01 Fasern pro cm³) abgesenkt werden. Hierfür gilt eine Übergangsfrist von 6 Jahren. Danach verbleiben grundsätzlich 2 Möglichkeiten in der Analytik: Werden die so genannten dünnen Fasern gemessen, kann der Grenzwert bei 10 000 Fasern/m³ bleiben. Werden diese dünnen Fasern nicht gemessen, sinkt der Grenzwert auf 2000 Fasern/m³.

Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass derzeit Asbestfasern mit einem Durchmesser von weniger als 0,2 µm zwar erfasst werden, aber nicht in das Ergebnis eingehen.

Es stellen sich mehrere Fragen: Wie toxikologisch relevant sind die dünnen Fasern mit einem Durchmesser von weniger als 0,2 µm wirklich? Sind diese dünnen Fasern wirklich gefährlicher als die starren, steifen Fasern? Wie ist der Zusammenhang zwischen Faserdurchmesser und Steifigkeit? Und gilt dies sowohl für Chrysotil als auch für Amphibolasbeste?

Herausforderung für die Analytik

Das Problem, zumindest auf der analytischen Seite, dürfte darin bestehen, diese dünnen Fasern überhaupt zu finden und richtig zu identifizieren. Hier dürfte der Erfolg bzw. das Untersuchungsergebnis in hohem Maße auch von der Qualität des Mikroskops sowie der Geduld und Erfahrung des Analytikers abhängen. Auf jeden Fall wird der Aufwand erheblich steigen und damit sowohl der Zeitaufwand als auch die Kosten (auch wenn die automatische Auswertung hier in Zukunft sicher helfen wird). So wird eine höhere Vergrößerung (ca. 6000fach statt der heute üblichen 2000fach, damit verbunden eine kleinere Bildfeldgröße und damit deutlich mehr Bildfelder auszuwerten) einfach Zeit kosten.

Dies kann u.a. auch neue Geräte besserer Qualität erforderlich machen, da man mit den heute eingesetzten Gerätetypen unterhalb von 0,2 µm durchaus schnell an Grenzen stoßen kann. Nicht nur beim Nachweis, sondern vor allem auch bei der sicheren Identifizierung, denn die heute übliche elektronendispersive Analytik kann bei sehr dünnen Fasern schnell an ihre Grenzen stoßen, vor allem wenn diese in der Nähe von Fremdpartikeln liegen. Wir werden auch ein neues Abschneidekriterium hinsichtlich der Faserdicke benötigen, wenn wir nicht bei Einzelfibrillen (im Falle von Chrysotilen) landen wollen. Diese können durchaus kleiner als 0,02 µm sein.

Neue Geräte notwendig?

Es ist leicht zu erkennen, dass die Beibehaltung des Grenzwertes von 10 000 Fasern/m³ sehr schwierig wird. Auf der anderen Seite bedeutet eine Herabsetzung des Grenzwertes auf nur 2000 Fasern / m³ eine Neubewertung der Verfahren und eine Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung.

Ich halte es durchaus für möglich, dass dies letztlich auch zu einer verstärkten Einführung des Transmissionselektronenmikroskops führen kann. Dieses ist zwar teurer und aufwendiger in der Präparation, hat aber gegenüber dem Rasterelektronenmikroskop einen unschlagbaren Vorteil. Denn es ermöglicht nicht nur die routinemäßige Erfassung sehr dünner Fasern bis hinunter zu 0,01 µm, auch die Identifizierung ist einfacher. Denn hier steht nicht nur die EDX für die Faserchemie zur Verfügung, sondern man kann auch die Kristallstruktur mittels Elektronenbeugung heranziehen. Wobei ich mangels eigener Erfahrung auf diesem Gebiet nicht weiß, ab welcher Faserdicke das schwierig wird.


VDI 3861 Blatt 2

Diese Richtlinie (” Messen von Emissionen – Messen anorganischer faserförmiger Partikel im strömenden Reingas – Stationäre und mobile Anlagen “) wurde im Mai 2023 mit dem Ziel der Vereinfachung, insbesondere bei der Messung mobiler Anlagen, überarbeitet. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Messung noch zeitgemäß ist. Die Messstelle entspricht in der Regel nicht der Situation, wie sie typischerweise auf Baustellen anzutreffen ist. Hier müsste die TRGS 519 ggf. überarbeitet werden. Nachweis der Wirksamkeit mobiler Absauganlagen, z. B. durch Partikelmessungen.

VDI 3866 Blatt 1 und Blatt 5

Auf Blatt 1 werden die Hinweise zur Probenahme aktualisiert. Die Probenahme kann das spätere Analyseergebnis wesentlich beeinflussen. Hier zeigen sich z.B. die Vorteile einer akkreditierten Probenahme. Nicht akkreditierte Probenahmen sollen zukünftig nicht mehr zur Ableitung von Maßnahmen herangezogen werden.

Es darf aber auch nicht vergessen werden, dass die Akkreditierung mit einem zum Teil erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden ist. Dies dürfte vor allem kleinere Büros und Freiberufler treffen.

Im Blatt 5 werden vor allem die Anforderungen an die Bildung von Mischproben überarbeitet. Ebenso die Sinnhaftigkeit der Nachuntersuchung von Einzelproben dieser Mischproben. Was passiert, wenn widersprüchliche Ergebnisse auftreten? Wie homogen sind die Materialien überhaupt?

Die Analyseergebnisse müssen hinsichtlich der erreichten/erwünschten Nachweisgrenze den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Entsorgung entsprechen.

Darüber hinaus wird das Thema geogener Asbest berücksichtigt, um eindeutige Ergebnisse für die Ableitung geeigneter Maßnahmen zu erhalten. Ob dabei die drei Fasertypen, die Stefan Pierdzig auf der diesjährigen DCONex vorgestellt hat, oder eine andere Klassifikation zum Einsatz kommen, möchte ich dahingestellt sein lassen.

Brücken und Tunnel

Die nächsten drei Vorträge möchte ich thematisch ein wenig zusammenfassen. Dabei geht es um Brücken aus Stahl und Beton sowie Tunnelbauwerke und die daran zu findenden Schadstoffe wie etwa Asbest.

Brücken aus Stahl

Den Anfang machte Alexander Berg von der A. Berg GmbH Stahlbrücken. Diese können, wie andere Stahlbauwerke auch, zum Schutz vor Korrosion mit Beschichtungen versehen werden. Diese Beschichtungen können ihrerseits Schad- und Gefahrstoffe enthalten, die bei einer Sanierung der Bauwerke schnell zu Problemen führen können. Die Schadstoffe reichen von Asbest über Blei, Chrom IV-Verbindungen, Cadmium, Zink, Teerölprodukte wie PAK und Benzoapyren und Naphthalin bis hin zu PCB.

Die Anforderungen des Arbeits- und Umweltschutzes führen u.a. zu erhöhten Schutzmaßnahmen und damit zu höheren Kosten. Dies gilt natürlich insbesondere für neue regulatorische Anforderungen, wie sie z.B. für Blei in der TRGS 505 in einer Fußnote zu finden sind. Dort heißt es sinngemäß dass das Schweißen und Brennschneiden von Metallteilen mit bleihaltigen Beschichtungen ohne vorherige Entfernung dieser Beschichtungen nicht durchgeführt werden darf, Seite 20 Fußnote g).

Weiterhin ist für jede Brücke mit asbesthaltigen Bauteilen ein Rückbau- und Entsorgungskonzept zu erstellen. Darin ist darzustellen, inwieweit schadstoffhaltige von schadstofffreien Bauteilen getrennt werden können, um dem Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, möglichst viel Material wiederverwerten zu können, gerecht zu werden.

In nahezu jedem Bauwerk findet sich eine individuelle Verteilung der vorkommenden Schadstoffe. Hier hilft nur eine gute Kenntnis möglichst aller Gefahrstoffe, um eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können.

Betonbrücken

Nicht alle Brücken sind aus Stahl. Für Stahlbetonbrücken war Hans-Dieter Bossemeyer von der Wessling Consulting Engineering GmbH & Co. KG aus Altenberge zuständig. Hier ging es vor allem um die immer wieder anzutreffenden Abstandhalter aus Asbestzement, wie sie gerade im Stahlbetonbau lange Zeit verwendet wurden. Das Problem bei diesen Bauteilen ist, dass sie vor dem Abbruch oft nur sehr schwer zu erkennen sind und daher oft nicht oder nur teilweise vorher entfernt werden können. Auf die Schwierigkeiten und Probleme, diese zu finden, habe ich bereits in früheren Beiträgen hingewiesen.

Es können aber auch andere gefährliche Stoffe auftreten, parallel zu denen wie bei den Stahlbrücken. So z.B. verschiedene Schwermetalle in Anstrichen, Asbest auch in Fahrbahnbelägen, PCB und PAK in Asphalt und Fugenmassen etc.

Tunnelbauwerke

Nicht nur Brückenbauwerke, sondern auch Tunnel können mit Schadstoffen belastet sein und entsprechende Probleme beim Rückbau oder der Sanierung verursachen, wie Bernd Sedat vom Sachverständigenbüro Sedat in Essen erläuterte. So können überraschende Funde von asbesthaltigen Rohrhülsen in den Wänden oder Asbestzementstreifen als verlorene Schalung eines zu sanierenden Tunnels die Baustelle schnell zum Stillstand bringen und die Sanierung erheblich erschweren.

asbestbelastete Oberflächen und Beschichtungen

Bernd Sedat und Alexander Berg stellten einige interessante Beispiele für die Bewertung und Sanierung von oft gering belasteten Oberflächen und Beschichtungen von Bauteilen vor. Dabei wurde immer wieder auf die notwendige enge Abstimmung zwischen den einzelnen Gewerken hingewiesen.

Arbeitsschutz

Andrea Bonner von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Karlsruhe thematisierte die Asbestexposition im Arbeitsschutz. Hier hat sich zumindest in den letzten Tagen einiges getan. Die lange angekündigte und vorbereitete Neufassung der Gefahrstoffverordnung ist bis zum Regierungsentwurf gediehen. Dieser wurde am 21. August veröffentlicht (den vorherigen Referentenentwurf habe ich hier ja schon kommentiert).

In diesem Regierungsentwurf finden sich u.a. risikobezogene Maßnahmenkonzepte für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen wie z.B. Asbest. Diese Maßnahmenkonzepte basieren auf dem Konzept der risikobasierten Konzentrationswerte (Akzeptanzkonzentration / Toleranzkonzentration). Die Konzentrationswerte beschreiben drei Risikobereiche (geringes / mittleres / hohes Risiko) und sind mit entsprechenden Maßnahmenpaketen verknüpft.

Dabei ist es Aufgabe des Arbeitgebers, die Exposition des Beschäftigten und den Risikobereich zu ermitteln.

Der Regierungsentwurf beschreibt auch die Ausnahmen von den Beschränkungen der Tätigkeiten mit Asbest. Dazu gehören z. B. Tätigkeiten der funktionellen Instandhaltung im Rahmen der laufenden Nutzung eines Gebäudes. Voraussetzung ist, dass keine Tätigkeiten im Hochrisikobereich, d. h. mit mehr als 100 000 Fasern/m³, durchgeführt werden.

Wem das alles etwas zu theoretisch ist, mal ein paar tatsächliche Asbestexpositionen bei Tätigkeiten im Baubestand:

  • Fliese ohne Absaugung anbohren: 36 000 Fasern / m³
  • einzelne Fliese abschlagen: 77 000 Fasern / m³
  • Kleber abschleifen 1 000 000 Fasern / m³

Wie unschwer zu erkennen ist, können schon bei relativ geringfügigen Tätigkeiten erhebliche Faserexpositionen auftreten. Die tatsächlichen Expositionen sind oft noch wesentlich komplexer, ebenso wie die Arbeiten vor Ort. Sie hängen z. B. auch von der Schichtdicke der zu bearbeitenden Oberflächen, der Homogenität der Asbestverteilung, den verwendeten Geräten usw. ab.

Interessant dürfte aber sein, dass unter Umständen auch bei nur geringen Expositionen eine Überschreitung der Akzeptanzkonzentration erreicht werden kann.

Hier hilft nur konsequentes staubarmes Arbeiten und ggf. emissionsarme Verfahren, sofern vorhanden.

Forum Asbest 2024

Schleusenanlagen

Michael Mund vom Ingenieurbüro Mund aus Frankfurt hatte Interessantes zum Thema Personen- und Materialschleusen, wie sie auf Sanierungsbaustellen anzutreffen sind, zu berichten. Zunächst einmal stellt sich die Frage, was eine Schleuse überhaupt ist. Ich denke, jeder hat eine ungefähre Vorstellung davon: Grob gesagt ist es ein Raum mit zwei Türen, die ein unkontrolliertes Betreten oder Verlassen des Raumes verhindern. Schleusen kennt man aus der Schifffahrt, aber auch aus verschiedenen anderen Bereichen, z.B. Mannschaftsschleusen in U-Booten oder Raumschiffen, in Sicherheitsbereichen und dergleichen mehr. Und eben auch im Sanierungsbereich, wo man eine mögliche Ausbreitung einer Kontamination verhindern möchte.

Das heißt für unseren Bereich der Schadstoffsanierung, wir wollen die Schadstoffe auf der einen Seite halten und die andere Seite frei von Kontamination halten. Wir brauchen also auch Platz für Umkleideräume und für die Dekontamination. Die Anzahl der Schleusenkammern hängt z.B. bei der Asbestsanierung vom Umfang der Tätigkeiten ab. Bei emissionsarmen Verfahren und einer Konzentration von weniger als 10 000 Fasern/m³ ist keine Schleuse erforderlich,

Bei Konzentrationen unter 100.000 Fasern / m³ und kleinem Umfang beginnt es mit einer Schleusenkammer, geht dann über mittleren Umfang und 3 Schleusenkammern bei umfangreichen Maßnahmen und Konzentrationen über 100.000 Fasern / m³ schnell zu Vierkammerschleusen über.

Auch diese Schleusen haben in den letzten Jahren eine gewisse Entwicklung erfahren und werden sich weiter entwickeln. Manche mögen sinnvoller sein als andere. In der Regel ist es aber so, dass gute und sinnvolle Schleusen auch zu gutem Schleusen führen. Und nur gutes Schleusen ist für alle sinnvoll.

Restfaserbindung – Sinn und Unsinn

Heinz Kropiunik sprach ein Thema an, das immer wieder für leichte Verwirrung sorgt. Die Festfaserbindung. Diese ist eigentlich seit Beginn der geregelten Asbestsanierung im deutschsprachigen Raum (vgl. TRGS 517: 1988) Standard. Sie ist zwar in den einschlägigen Regelwerken zurückgegangen und wird auch in der TRGS 519 von 2024 kaum noch erwähnt, findet sich aber noch in der Asbestrichtlinie von 1996 sowie in der überarbeiteten Form von 2020.

Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit die Restfaserbindung überhaupt sinnvoll ist. Im Hinblick auf moderne Analysemethoden und den Gedanken der Kreislaufwirtschaft sollte sie eher kritisch betrachtet werden.

Was ist Restfaserbindung überhaupt? Darunter versteht man in der Asbestsanierung einen Arbeitsschritt, bei dem nach der Feinreinigung und Sichtkontrolle alle nicht mehr sichtbaren Fasern auf allen Oberflächen gebunden werden.

Häufig wird dies damit begründet, dass dadurch die nicht sichtbaren, d.h. der Feinreinigung entzogenen Fasern auf den schwer zu reinigenden Oberflächen dauerhaft gebunden werden.

Als Bindemittel werden in der Regel Polyacrylat-Suspensionen verwendet, denen gleichzeitig gerne eine weitere Eigenschaft (z.B. Korrosionsschutz auf Metalloberflächen etc.) zugeschrieben wird. Eine Norm für Restfaserbindemittel, die deren Spezifikationen festlegt, gibt es jedoch zumindest meines Wissens nicht.

Das Problem mit der Restfaserbindung ist jedoch, dass es auch viele Möglichkeiten für eine falsche Anwendung gibt. So kann man eventuell versucht sein, die Feinreinigung einfach abzukürzen, indem man das Restfaserbindemittel reichlich einsetzt. Oftmals wird offenbar (ich muss das so sagen, ich bin selten dabei, aber ich sehe dann die Filter quasi als Ergebnis dieses Manövers) einfach der Schwarzbereich mit Bindemittel regelrecht vernebelt, um alle in der Luft befindlichen Fasern auf die Oberflächen niederzuschlagen und dort zu „binden“. Und immer sind alle sehr enttäuscht, wenn das Labor die Filter als nicht auswertbar einstuft….

Luftwechsel – Wunsch und Wirklichkeit

Das Thema Luftwechsel ist auf Sanierungsbaustellen sicherlich immer wieder ein Thema und Bernd Sedat versuchte uns dieses Thema näher zu bringen.

Leider scheinen sich die Regelwerke hier nicht immer ganz einig zu sein, so sieht z.B. die TRGS 519 den Luftwechsel als ausreichend an, wenn mindestens ein achtfacher Luftwechsel pro Stunde erreicht wird. In der DGUV Information 201-028 ist dagegen für eine wirksame Lüftung ein 15-facher Luftwechsel pro Stunde anzustreben.

Dies ist zum einen sicherlich den unterschiedlichen Ausgabedaten geschuldet, die TRGS stammt aus dem Jahr 2014 mit Änderungen im Jahr 2022, die DGUV aus dem Jahr 2021. Die DGUV hat auch mehr die Gefährdung durch Biostoffe wie Schimmelpilze im Blick als die TRGS 519 mit Asbest.

Beispiele zeigen aber auch, dass eine vernünftige Lüftung dem Gesundheitsschutz der dort Beschäftigten dient. Dabei kann die Staubbelastung in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit zum Teil innerhalb kürzester Zeit extrem schwanken.

ATV DIN 18448

Bernd Sedat hatte auch einige Praxiserfahrungen mit der immer noch relativ neuen DIN ATV 18 448 hinsichtlich der Entsorgung von Abfällen zu berichten. Deren Fokus liegt auf der werkvertraglichen Regelung für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Sanierungsarbeiten in Schadstoffen. Angesichts steigender Kosten gerade für die Abfallentsorgung sicher ein wichtiges Thema, das in Zukunft vermutlich immer mehr in den Fokus geraten wird.

Entsorgungsplanung

Bleiben wir noch etwas bei der Entsorgung, denn auch hier ist die richtige Planung mindestens die Voraussetzung für fast alles, wie uns Helmut Ringseis von der M. Reitelshöfer GmbH darlegte. Dabei geht es in erster Linie um die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, Erkennen der möglichen Abfallmengen sowie die Vermeidung unnötiger Abfälle z.B. durch Recycling und Wiederverwendung, aber eben auch um die genaue Diagnostik der tatsächlich anfallenden Abfälle und deren Klassifizierung.

Fazit

Wie eigentlich jedes mal war das Asbestforum auch in diesem Jahr wieder eine spannende und lehrreiche Veranstaltung. Selbst wenn es momentan nicht allzu viele neue und weltbewegende Entwicklungen gab, so sind es meist die Pausen, die immer wieder zu spannenden Diskussionen Gelegenheit geben. Mir hat es wieder sehr viel Spaß gemacht und ich werde, so nicht dazwischen kommt, hoffentlich auch im nächsten Jahr wieder dabei sein.

Die Bilder vom diesjährigen Asbestforum und den Vortragenden sind unter https://flic.kr/s/aHBqjBRoVA eingestellt.

 

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

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