Der Nationale Asbestdialog – eine kurze Zwischenbilanz

Achtung, Asbest!
Achtung Asbest
Achtung Asbest! Um in Sachen Asbest endlich mal etwas zu bewegen, wurde 2017 der Nationale Asbestdialog ins Leben gerufen. Bevor es Ende 2019 in die letzte Runde geht, eine kurze Zwischenbilanz. Eigenes Foto

Im März 2017 hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Verbände und Organisationen zu einem Nationalen Asbestdialog über Asbest in Gebäuden eingeladen. Bereits 2017 fanden drei Dialogforen statt, in denen die Positionen der Beteiligten vorgetragen, diskutiert, Leitlinien formuliert und Vorschläge für Maßnahmen zur Sensibilisierung und Information erarbeitet wurden. Im Juli 2018 folgte dann eine Zwischenbilanzkonferenz.

Der erarbeitete Maßnahmenkatalog umfasst sowohl die Information über die Asbestbelastung im Baubestand. Dazu gehören auch neuere Erkenntnisse über bislang wenig beachtete Asbestvorkommen. Wie sind sichere Arbeiten an asbestbelastetem Material durchzuführen und asbesthaltige Bauabfälle zu recyceln oder zu entsorgen. Welche Mitwirkungen müssen vom Eigentümer oder Bauherren kommen? Auch letztlich die Frage, nach welchen Kriterien können Anbieter von Bau und Baudienstleistungen bewertet werden.

Asbest-Informationen

Bei einer Zwischenbilanzkonferenz im letzten Jahr wurden die bislang erreichten Ergebnisse sowie die noch abzuhandelnden Themen vorgestellt und diskutiert.

Im Bereich Information ist eine Fachdatenbank Gebäudeschadstoffe angedacht, in der neben allgemeinen Informationen zu Baumaterialien, Baustoffen auch Informationen zu möglichen Schadstoffgehalten vorgehalten werden.

Parallel dazu wird eine Informationsplattform Asbest entwickelt. Diese soll sich sowohl an Laien als auch an Fachleute wenden und Grundlegende Informationen sowie unterschiedliche Fragestellungen zu Vergabe, Ausführung und Dokumentation beantworten.

Messungen

Die verdeckten Asbestprodukte wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber sind nach wie vor ein Thema. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und das Institut für Arbeitsschutz (IFA) arbeiten an einem Messprogramm, um die Exposition gegenüber Asbest bei verschiedenen branchentypischen Tätigkeiten mit diesen verdeckten Asbestprodukten festzustellen.

Überarbeitungen

Die TRGS 519 soll angepasst und überarbeitet werden. Vor allem sollen die neuerdings in den Fokus gerückten verdeckten Asbestprodukte auch hier mit bedacht werden. Weiterhin soll eine Expositions-Risiko-Matrix erstellt werden, welche Tätigkeiten und mögliche Verfahren mit den entsprechenden Risiken sowie anzuwendenden Maßnahmen enthält.

Überarbeitet werden soll auch die Gefahrstoffverordnung, wobei besonders auf die Pflichten der Auftraggeber, die Qualifikationsanforderungen und Tätigkeitsverbote diskutiert werden.

Außerdem wurden der Stand der Richtlinienreihe VDI 6202 (Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen) und der VOB/C ATV DIN 18448 „Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen“ vorgestellt und diskutiert. Die Diskussion der Einsprüche soll bis ins dritte Quartal 2019 abgeschlossen sein.

Qualifikation

Auch die Qualifikation soll nicht zu kurz kommen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft baut eine Informationsplattform auf, um schnelle und vor allem praxisgerechte Informationen zu Qualifikationen, Risiken und Schutzmaßnahmen bei Staubbelastungen und Arbeiten an asbestbelastetem Material bieten. Sie soll vor allem für die innerbetriebliche Unterweisung und Ausbildung genutzt werden können. Die Plattform sollte dieses Jahr zur Verfügung stehen und weiter mit Inhalten gefüllt werden.

Recycling

Besonders in der Bauwirtschaft sind Recycling von Abfällen und deren Verwertung als Recyclingbaustoffe wünschenswert, aber mit teilweise sehr großen Problemen behaftet. Es besteht wohl eine „Null-Asbest“ Regel für Bauschutt, aber es gibt keine weiteren Erkenntnisse über die tatsächliche Belastung. Die Beprobung und die Analyse von Bauschutt mit den hierfür erforderlichen Nachweisgrenzen hatte ich ja schon an anderer Stelle angesprochen. Auch in der Zwischenbilanzkonferenz wurde die vorherige Abtrennung von asbestbelastetem Material als wünschenswert betrachtet. Die spätere Separierung aus einem Haufwerk wird dagegen kritisch gesehen. Es dürfte fast unmöglich sein, aus einem Haufwerk asbestbelastetes Material absolut rückstandsfrei abzutrennen. Das Thema hatte ich anlässlich der DConex 2919 bereits erwähnt.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

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