Asbestgehalt unter 0,1 Mass% und der Arbeitsschutz

Achtung, Asbest!

Immer wieder trifft man auf Materialien, die Asbestgehalte unter 0,1 Mass% aufweisen. Schnell stellt sich dann die Frage, wie man mit diesen geringen Gehalten an Asbest umgehen sollte.

Geringe Asbestgehalte, auch bei neuen Produkten

Das trifft übrigens auch auf Materialien zu, die deutlich nach dem Asbestverbot im Jahr 1993 produziert und in den Handel gekommen sind, denn die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt im Anhang 2 Nr. 1 fest, dass für natürlich vorkommende Rohstoffe und den daraus hergestellten Erzeugnissen erst ab 0,1 Mass% die Gewinnung, Aufbereitung sowie die Verarbeitung und Wiederverwendung verboten ist.

Damit können also auch bei heute produzierten Materialien noch über den Umweg der Zuschlagsstoffe Asbestgehalte von unter 0,1 Mass% auftreten. Das kann zu der etwas absonderlich anmutenden Situation führen, dass ein Produkt, das heute hergestellt und verarbeitet wird, morgen beim Bearbeiten für den Einsatz von Asbestschutzmaßnahmen sorgen kann.

Denn gleichzeitig verbietet die GefStoffV auch Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, wenn sie zu einem Abtrag der Oberfläche asbesthaltiger Produkte führen. Ausgenommen hiervon sind nur emissionsarme Verfahren, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurden.

Grob gesagt bedeutet dies, dass ich zwar Baustoffe mit Asbestgehalten unter 0,1 Mass% herstellen und verkaufen, aber eben nicht ungeschützt bearbeiten darf.

Umgang mit geringen Asbestgehalten

Trifft man also auf Baustoffe mit Asbestgehalten unter 0,1 Mass%, und werden diese Asbestgehalte vielleicht noch von den sogenannten nicht-technischen Asbestmineralen wie Aktinolith, Tremolit und Anthophyllit aufgebaut, so steht schnell die Idee im Raum, hier könne man auf die TRGS 517 zurückgreifen.

Dazu muss gesagt werden, dass die TRGS 517 den Umgang mit asbesthaltigen Gesteinen regelt. Nach dieser Regel dürfen diese Gesteine dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht mehr als eben die 0,1 Mass% an Asbest enthalten. Allerdings muss bei der Verarbeitung von diesen Gesteinen sowie bei den aus ihnen hergestellten Produkten eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden, wenn der Asbestgehalt über 0,008 Mass% liegt. Diese Grenze stellt die Nachweisgrenze des hauptsächlich eingesetzten quantitativen Verfahrens nach BIA 7487 dar.

Bei Arbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien kommt aber eigentlich die TRGS 519 zum Tragen. Sie legt ebenfalls grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung fest und macht entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Dies unabhängig von der Höhe des Asbestgehaltes.

Im Fall von asbesthaltigen Abfällen ist eine Wiederverwertung oder ein Recycling nicht erlaubt, sie müssen aus dem Verkehr gezogen werden. Hier stellt die LAGA M 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ die Umsetzung der REACH-Verordnung (Anhang XVII Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse) dar, nach der eine Beseitigung vorgegeben ist.

Geringe Asbestgehalte und Freisetzung

Problematisch ist auch die Annahme, dass die sogenannten verdeckten Asbestprodukte wie z.B. Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber nur sehr geringe Mengen Asbest enthalten und folglich bei deren Bearbeitung nur geringe Belastungen entstehen.

In der Realität dürfte der Asbestgehalt, wenn er technisch hinzugefügt wurde, meist deutlich über den Angaben der Analytik liegen. Füll- und Glättspachtel zum Beispiel können problemlos 4 bis 7 Mass% Asbest enthalten. Auch bei Putz liegt der Asbestgehalt meist in ähnlichen Bereichen, wenn damit eine Verbesserung der Anmacheigenschaften (sahniges Verstreichen etc.) erreicht werden soll.

Analytische Grenzen

Die Analytik neigt hier oft dazu, den Asbestgehalt zu unterschätzen, besonders bei den quantitativen Verfahren, die auf dem BIA Verfahren 7487 (Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX) beruhen. Dieses wurde ursprünglich für die Bestimmung von Asbest in Talkum Puder entwickelt und wird heute hauptsächlich für die Analytik von Asbest in Asphalten eingesetzt.

Da hier mit nur einer Vergrößerungsstufe gearbeitet wird, muss das Material sehr feinkörnig und vor allem homogen sein. Natürlich kann man (fast) jedes Material veraschen und entsprechend Aufmahlen, aber besonders bei längerem Aufmahlen tritt ein messbarer Verlust an Asbestfasern auf.

Daneben kann es auch zu Minderbefunden kommen, wenn das Probenmaterial sehr inhomogen ist und die Asbestfasern in sehr unterschiedlichen Fasergrößen, vor allem abseits der idealen Korngröße vorkommen. Dies war unter anderem einer der Gründe, warum in der aktuellen VDI 3866 Blatt 5 Anhang B von 2017 die Verwendung unterschiedlicher Vergrößerungsstufen vorgeschrieben ist.

Ein anderer Punkt warum die Analytik oft nicht den waren Asbestgehalt der verdeckten Asbestprodukte abbilden kann liegt in der Probenahme. Besonders bei de den dünn aufgetragenen Produkten ist es meist unvermeidbar, dass dabei nicht nur das eigentliche Probenmaterial in die Probe gelangt. Vielmehr wird das eigentliche Material durch tief stechende Probenahme meist mit den Begleitschichten zusätzlich verdünnt, sodass der scheinbare Gehalt der Gesamtprobe zusätzlich vermindert wird. Es sollte also schon bei der Probenahme entsprechende Sorgfalt angewandt werden, um eine Kontamination mit Nicht-Probenmaterial zu vermeiden, denn hinterher im Labor ist es oft sehr schwer bis unmöglich, die einzelnen Materialien sauber zu trennen und hinterher zu analysieren.

 

Fazit

Alle diese Probleme können dazu führen, dass in der Analytik für Probenmaterial ein Asbestgehalt festgestellt wird, der unter 0,1 Mass% liegt. Jetzt könnte man also problemlos auf den Gedanken kommen, dass hier kein Handlungsbedarf im Sinne der GefStoffV besteht und auch kein Hinweis zum besonderen Umgang mit den anfallenden Abfällen nach LAGA M 23 nötig sei.

Dies ist so nicht korrekt, denn auch Asbestgehalte unter 0,1 Mass% stellen kein Abschneidekriterium für den Arbeitsschutz dar. Hier ist vielmehr die Freisetzung der Asbestfasern relevant. Und die kann auch bei den verdeckten Asbestprodukten durchaus im Bereich von deutlich über 10 000 Fasern / m³ liegen, wie aus Expositionsdaten hervorgeht.

Wenn man also auf Baustoffe mit geringen Asbestgehalten trifft, sollte man immer auch den Arbeitsschutz und die fachgerechte Entsorgung im Blick halten, denn im Falle des Falles kann man sich schnell ausrechnen, wer unter den Beteiligten vom Bauherrn über den Gutachter, Planer oder die zuständigen Behörden am Ende am unteren Ende der Nahrungskette zu finden sein wird.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber vermutlich könnten schnell die Paragrafen § 325 STGB (Luftverunreinigung) und § 326 STGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen) ins Spiel kommen. Es ist also in jedem Fall besser, den entsprechenden Arbeitsschutz und die sachgerechte Entsorgung einzuplanen.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

7 Kommentare

  1. Herrr Ries .
    bei der Beurteilung von Feinstaub kommt es auf die Größe der Staubpartikel an. Je kleiner desto gefährlicher werden sie.

    wenn man jetzt 1 kg als Masse nimmt, dann sind 0,1 % immer noch 1 g Asbest.
    Wenn wir dieses Gramm auf eine Korngröße von 1 Mikrometer verteilen, dann hätten wir immer noch 1 Milliarde Asbestfasern. Ist das richtig gedacht ?

    • Ganz grob gesagt ja. Leider ist das Umrechnen der Masse in Fasern nicht ganz so trivial, da Asbest die problematische Eigenschaft hat, sich hervorragend in immer kleinere Fasern aufzuspalten. Ehe man sich versieht, ist aus einer größeren Faser schon 2 oder mehr geworden.

  2. Sehr geehrter Herr Ries,

    gibt es eigentlich Untersuchungen, ob tatsächlich in aktuellen Baustoffen wie Putz oder Fliesenklebern relevante Asbestbelastungen vorhanden sind oder ist das ein hypothetisches Szenario?

    • Die Frage ist, was bedeutet “relevant” in diesem Fall. Ich weiß nicht, ob es da Untersuchungen gibt, aber aus Erfahrung weiß ich dass immer wieder Asbestfunde auftreten, weil vermutlich die Rohstoffe nicht asbestfrei waren. Das ist aber durchaus auch erlaubt, Rohstoffe dürfen nur einen Grenzwert nicht überschreiten.

      • Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn ich heute ein Bad aus 2010 sanieren wollen würde, müsste ich auch da von einer Asbestgefahr ausgehen ?

        Es heißt ja immer ab ca. 2000 wäre da das Problem eigentlich gegessen.

        Dass das erlaubt ist für Rohstoffe ist mir durchaus bewusst, die Frage ist ja ob das arbeitsschutzrechtlich und zum Gesundheitsschutz relevant wird.

        Es wäre bestimmt ein interessantes Untersuchungsthema!

        Vielen Dank auf jeden Fall für Ihren interessanten Artikel.

        • Das ist so einfach nicht zu sagen. Zum einen geht man zumindest bis 1995 von der Möglichkeit aus, dass noch Restbestände asbesthaltiger Produkte verwendet wurden. Mir sind aber durchaus auch Fälle bekannt, wo die noch sehr viel Später (bis in die 2000´er) passierte.

          Das mit den Rohstoffen ist so eine Sache. Normalerweise sollte der Gehalt 0,1 Massen% nicht überschreiten. Solange er aber über 0,008 Massen% liegt, sollte man zumindest mal die TRGS 519 zu Rate ziehen. In dieser Hinsicht würde ich den Asbestgehalt als arbeitsschutzrechtlich relevant betrachten. Einfach Ignorieren geht jedenfalls nicht. Wie gesagt, ich bin da eigentlich kein Fachmann und mehr zufällig reingestolpert. Das Thema ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen.

  3. Sehr geehrter Herr Ries,

    Bei zwei Asbestanalysen auf einer aktuelle Baustelle wurden Asbestgehalte von 0,004% im WandPutz (Anthophillit & Tremolit) und 0,003% (Aktinolith) im Asphalt nachgewiesen (BIA 7487) Der Asphalt wurde mit dem Trennschneider bearbeitet und der Putz mit dem Meißel abgetragen. Besonders beim Asphalt bearbeiten hat es gestaubt

    Sind diese Asbestkonzentrationen im Material nun im jeden Fall gesundheitlich unbedenklich da sie unter 0,008% liegen ? Ab welcher Konzentration ist es zu wenig Asbest im Material um bei Bearbeitung keine relevante Menge an Fasern mehr freizusetzen?

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