Asbest als Schadstoff in Gebäuden – Nachlese zur dconex2016 #2

BLOG: Mente et Malleo

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Asbest in Gebäuden – 20 Jahre nach dem Asbestverbot

Eigentlich sollte man ja meinen, über 20 Jahre nach dem Verbot von Asbest (mit einer Ausnahme, die Chloralkalichemie) wäre die einstige Wunderfaser längst ein gelöstes Problem. Doch dem ist nicht so.

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Dr. Bernd Sedat, SVB Sachverständigenbüro Dr. Sedat. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

 

Im Gegenteil, wie uns Dr. Bernd Sedat aufzeigte. Schon ein Blick in die Statistiken zeigt, das das Ziel der Asbestfreiheit noch in weiter Ferne liegt. So wurden nach Deutschland (Bundesrepublik und DDR) insgesamt rund 5,7 Mio. Tonnen Asbest importiert. Dieses Asbest wurde zum größten Teil (je nach Quelle 70-73% oder 3,99/4,3 Mio. Tonnen) in die Produktion von Asbestzement gesteckt, was bei einem durchschnittlichen Asbestgehalt von 10 Gew.% gut 39,9 Mio. Tonnen Asbestzement entspricht. Im Zeitraum 2001 bis 2011 wurden davon 4,2 Mio. Tonnen entsorgt. Das bedeutet, das mindestens (immerhin wurde ja auch vor 2001 bereits Asbestzement entsorgt) noch 30 bis 35 Mio. Tonnen Asbestzement verbaut sind. Abgesehen von all den anderen bauchemischen Asbestprodukten (die Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber waren ja auch schon Thema eines vorhergehenden Blogposts). Da stellt sich schnell die Frage, wie man bei einem immer noch so weit verbreiteten Schadstoff effektiv vorgehen kann. Es wäre sicher einfach, wenn man die Produktions- und Anwendungszeiträume der verschiedenen bauchemischem Asbestprodukte eingrenzen kann, um eventuell Gebäude und Gebäudeteile schnell aus dem Verdacht zu nehmen. Und im Falle des Falles müssen bei stark staubenden Arbeiten staubmindernde Maßnahmen ergriffen und diese schnell und effizient auf ihre Faserfreisetzung hin überwacht werden. Die Asbestfreiheit eines Gebäudes muss vor seinem Rückbau aus abfallrechlicher Sicht sichergestellt werden. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk auch den verdeckt eingebauten asbesthaltigen Produkten.

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Achim Sieker, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Referat Abt. III Arbeitsrecht / Arbeitsschutz. Eigenes Foto. CC-Lizenz.

Asbestcheck für Bauherren

Achim Sieker vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zeigte uns, dass Asbest auch für Bauherren und beim „Bauen im Bestand“ ein wichtiges Thema ist. Denn oftmals ist ja nicht bekannt, ob asbesthaltige Materialien in einem Gebäude verbaut wurden. Bei Umbau- oder Renovierungsarbeiten kann dies zu Problemen führen.Zumal staubende Tätigkeiten im Bauhandwerk immer noch ein Thema für den Arbeitsschutz sind und für viele Tätigkeiten auch keine Asbestexpositionsdaten vorliegen. Konsequenterweise ist Staubentwicklung so weit es geht zu vermeiden und ein entsprechendes Problembewusstsein zu schaffen.Aus diesem Grund bietet die „Offensive gutes Bauen“ einen Asbestcheck auch und besonders für Laienbauherren an. http://www.offensive-gutes-bauen.de

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Dr. Andreas Lüdeke, Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Nationales Asbestprofil für Deutschland

Auch medizinisch ist das Thema Asbest noch lange nicht abgehakt, das zeigt uns Dr. Andreas Lüdeke von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit seiner Vorstellung des nationalen Asbestprofils für Deutschland. Denn es sind nicht nur immer noch zahllose asbesthaltige Produkte verbaut, auch die gesundheitlichen Folgen vergangener Sorglosigkeit im Umgang mit dem Mineral sind immer noch spürbar. Zwar ist der Asbestverbrauch in Deutschland seit dem Verbot von Spritzasbest 1979 bis zum generellen Verbot 1993 (mit der Ausnahme der Chloralkaliechemie) praktisch auf Null zurückgegangen, die enstprechenden produkte sind aber nicht verschwunden. Damit sollte mittlerweile der Kontakt mit Asbest hauptsächlich bei Abbruch- Sanierungs und Instandhaltungsarbeiten auftreten. Oder ungewollt bei der Verwendung asbesthaltiger Rohstoffe, denn immerhin sind die sogenannten Asbestminerale ja natürlich vorkommende Bestandteile verschiedener Gesteine. Aufgrund einer Exposition durch Asbest wurden insgesamt wurden rund 600 000 Beschäftigte durch die zentrale Meldeinrichtung der medizinischen Vorsorgebehörde in Augsburg (GVS) erfasst. Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten besteht aktuell ein Risiko durch Asbest für rund 80 000 gemeldete Beschäftigte. Die Dunkelziffer aller aktuell und in der Vergangenheit Asbest ausgesetzten Personen wird jedoch verschiedentlich auf bis zu 2,5 Millionen Personen geschätzt. Die Anzahl der Todesfälle liegt alleine für den Zeitraum 1994 bis 2012 bei rund 26 000. Sie verteilen sich etwa zur Hälfte auf Lungenkrebs, der durch das Einatmen von Asbeststaub verursacht wurde sowie durch Rippenfellkrebs. Im Jahr 2011 stellte das Zentrum für Krebsregisterdaten erstmals die zahl für Mesotheliom bereit. Demnach starben 2011gut 1400 Menschen durch Mesotheliom, während weitere 1670 Neuerkrankungen gezählt wurden. Die durchschnittliche Latenzzeit beträgt gut 38Jahre (von der Exposition bis hin zur Anerkennung als Berufskrankheit). In den Jahren 1980 bis 2012 wurden knapp 70 000 Erkrankungen durch Asbest als Berufskrankheiten anerkannt, davon 55% auf Asbestose, 22% auf Lungen- und Kehlkopfkrebs und 23% auf das Mesotheliom. Welche Rolle dabei Chrysotil spielt, ist noch nicht abschließend geklärt und wird sehr kontrovers diskutiert. Das krebserzeugende Potential der Amphibolasbeste wird auf jeden Fall höher eingeschätzt. Es gibt allerdings auch Fälle von Mesotheliom, die mit sehr einiger Wahrscheinlichkeit auf die Einwirkung von Chrysotil zurückgeführt werden können. Was das Mesotheliom angeht, so wird aufgrund der sehr langen Latenzzeit die Spitze der Erkrankungen erst für den Zeitraum 2015 bis 2018 erwartet. Dies hat, ganz abgesehen davon, dass es sich bei jeder einzelnen Erkrankung um eine Tragödie handelt, auch sehr handfeste wirtschaftliche Folgen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung beziffert die Aufwendungen für Medizin sowie Renten an Erkrankte und Hinterbliebene auf rund 6,1 Mrd €. Davon entfallen tatsächlich 83% auf die Renten und nur 17% auf die Kosten der medizinischen Versorgung. Der Grenzwert des Toleranzrisikos für Asbest liegt bei 100 000 Fasern pro m³ Luft. Bei einer arbeitstäglichen Exposition in dieser Höhe soll das zusätzliche Krebsrisiko in der Art bestehen, dass 4 von 1000 Personen an Krebs erkranken können. Keine Beschäftigten sollen Konzentrationen oberhalb des Toleranzrisikos ausgesetzt werden. Als Akzeptanzrisiko wird die Faserkonzentration bezeichnet, bis zu der keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Es liegt in Deutschland zur Zeit bei 10 000 Fasern/m3, und soll ab 2018 auf 1000 Fasern/m3 abgesenkt werden, was im Prinzip einer Abschaffung der Arbeiten mit geringer Exposition gleichkommt. Bei Expositionen zwischen Akzeptanzrisiko und Toleranzrisiko sind expositionsmindernde Maßnahmen gemäß TRGS 517 und 519 zu ergreifen.

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Stephen Schindler, European Federation of Building and Woodworkers (EFBWW). Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Asbest in Europa – und die Energiewende

Dass wir unbedingt unsere Energieeffizienz steigern müssen, wenn wir der globalen Erwärmung wenigstens halbwegs etwas entgegensetzen wollen, ist nicht nur in Deutschland ein Thema. Und einen sehr großen Anteil daran sollen die Gebäude tragen. Um hier die Heizenergie zu sparen müssen vor allem Altbauten sehr tiefgreifend energetisch saniert werden. Dabei ergibt sich ein Problem, denn die in Frage kommenden Gebäude stammen zumeist aus einer Periode, in der man mit Asbest doch sehr freizügig umging. Das wieder kann für die beteiligten Arbeitnehmer bedeuten, dass sie einem erhöhten Risiko einer Asbestexposition ausgesetzt sind, wie uns der Vortrag von Vortrag von Stephen Schindler zeigte..
Das Europaparlament verabschiedete bereits 2013 eine Entschließung „Asbestbedingte Gefährdungen der Gesundheit am Arbeitsplatz und Aussichten auf Beseitigung sämtlichen noch vorhandenen Asbests“ mit der Forderung nach nationalen Sanierungsprogrammen. Es folgte 2015 der Europäische Wirtschafts und Sozialausschuß mit dem Thema (EWSA) „Asbestfreies Europa“.

Dabei sind eine Reihe von Feldern betroffen, die vom Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bis hin zu Heimwerkern. Ebenso gehören Ausbildung und Qualifizierung der Arbeitnehmer (hier besonderes Augenmerk gerade auf die jüngeren, die eventuell die alten asbesthaltigen Produkte nicht mehr kennen) dazu wie verbindliche Asbestkataster für Altbauten. Obwohl sich zahlreiche europäische Länder in der Asbestproblematik sehr engagieren, ist Polen derzeit das einzige Land mit einem Aktionsplan zur vollständigen Entfernung von Asbest. Hier sollten auch die anderen europäischen Länder möglichst schnell nachziehen.

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Uwe Schubert, Baustoffzentrum Rheinland. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

 

Flächige Asbestverwendung in Gebäuden und die Konsequenzen

Das Thema der flächigen Asbestverwendungen hat nach Uwe Schubert natürlich auch Konsequenzen für die baurechtliche Bewertung nach der Asbestrichtlinie. Der BGH hat in einem Urteil vom 27.03.2009 (V/ZR 30/08) verkündet, dass „von einem Mangel im Rechtssinne auzugehen (ist), wenn die ernsthafte Gefahr besteht, dass Stoffe mit einem erheblichen gesundheitsschädlichen Potential im Rahmen der üblichen Nutzung des Objektes austreten.Dabei liegt ein erhebliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Wohngebäudes auch dann vor, wenn übliche Umgestaltungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen nicht ohne gravierende Gesundheitsgefahren vorgenommen werden können. Dieses Urteil würde, so der Vortragende Uwe Schubert, in die Bauordnung (Asbestrichtlinie) direkt eingreifen und auch Produkte mit einer Rohdichte > 1 g/cm3, also festgebundene Asbestprodukte, automatisch mit erfassen. Wobei die Einteilung der Bindungsform bei Asbestprodukten nach der Rohdichte in fest- respektive schwach gebundene Asbestprodukte auch in meinen Augen durchaus kritisch zu sehen ist.

Nicht dass wir uns falsch verstehen. Natürlich ist es gut, asbesthaltige Stoffe nach ihrem Faserfreisetzungspotential einzuteilen. Ein klassischer Asbestzement zum Beispiel ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Faserschleuder wie beispielsweise eine Promabestplatte. Das Vorhandenxsein schwach gebundener Asbestprodukte stellt eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Nutzer dieser Räume dar. Nur dieses Faserfreisetzungspotential eben einzig an der Rohdichte festzuzurren, und die Grenze bei 1 g/cm3 hinzulegen, erscheint wohl nicht nur mir etwas seltsam. Wie seltsam ich meine, kann man am Beispiel einer Asbestpappe gut erkennen. Asbestpappe sind Asbestprodukte, die eigentlich nur aus Asbest, gut 97 Gew%, meist Chrysotil, und nur zu knapp 3% aus einem Bindemittel bestehen. Nun hat Chrysotil (zum Beispiel) die Dichte von 2,5 bis 2,6 g/cm3. Klar, Asbestpappen haben nicht die Dichte des reinen Minerals, aber sie können problemlos eine von 1,2 g/cm3 erreichen und wären demnach also festgebunden. Sind sie aber eben nicht. Ähnliches würde übrigens für Produkte wie Baufatherm, Sokalith oder Neptunit gelten. Umgekehrt zeigen zum Beispiel Bitumenkleber mit Rohdichten unter 1 g/cm3 eine deutlich schwächeres Faserfreisetzungspotential als manche Produkte mit deutlich höherer Rohdichte.
Ich persönlich sehe hier eine Regelung wie sie z.B. in den USA gilt als Vorteil. Dort wird nicht die Rohdichte als Kriterium genommen, sondern an nimmt die direkten Eigenschaften des betreffenden Produkts. Unserer Klassifizierung als schwach gebunden würde dort die Einteilung als crumbling/friable entsprechen, also vielleicht zerbröselbar/bröckelig.

Diese Einteilung würde auch auf die bereits mehrfach erwähnten Putze, Dünnbettkleber und Spachtelmassen durchaus zutreffen, auch wenn sie eine Rohdichte von über 1 g/cm3 haben.
Was die Festlegung eines Grenzwertes für Asbestgehalte in Bauprodukten angeht, so zeigen die Daten aus dem bereits mehrfach erwähnten Diskussionspapier, dass auch bei Asbestgehalten unter 0,1 Massen% durchaus Fasern in erheblichem Maße freigesetzt werden können, wenn das Produkt unsachgemäß bearbeitet wird. Das bedeutet also, dass Asbestgehalte < 0,1 Massen% nicht automatisch mit einer geringen Gefährdung gleichzusetzen sind, und es auch dass eine Unterschreitung der 0,1% auch keine Rückschlüsse darüber erlaubt, dass der Akzeptanzwert unterschritten wird. Es gibt (zumindest soweit ich informiert bin) keinen Grenzwert für Asbest in Bauprodukten. Die 0,1 Massen% stehen lediglich im Zusammenhang mit Anforderungen an Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen (vergl. Punkt 18(2) der TRGS 519)

Das Problem, das ich dabei sehe ist dann aber folgendes. Wenn wir einen sehr niedrigen Grenzwert ziehen, stoßen wir dabei durchaus in Bereiche vor, in denen sich Asbestminerale in etwaigen Zuschlagstoffen finden lasen. Und es stellt sich dann natürlich die generelle Frage, ob zum Beispiel 0,008 Massen% Asbest nun viel oder wenig ist. Es wäre also durchaus überlegenswert, hier irgendwo eine Grenze zu ziehen, eventuell bei 0,01 Massen%? Wir werden sehen, wohin uns die Diskussion führt.
Unbekannte Asbestanwendungen stellen durchaus eine Gefahr für Handwerker und Heimwerker dar, das zeigte Feige-Munzig von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Dies schloss sich direkt an die vorherigen Vorträge an und es ist eigentlich klar, dass es sich hier durchaus um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

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Walter Hiltpold, Carbotech AG, Basel. Eigenes Foto, CC-Lizenz

 

Asbest – ein Blick in die Schweiz

Auch in unseren Nachbarländern ist Asbest ein Thema und es tut immer auch gut, einmal über den eigenen Zaun zu schauen, wie denn anderswo mit der einstmaligen Wunderfaser umgegangen wird. Walter Hiltpold machte dies am Beispiel der Schweiz klar.
Die Schweiz hatte dir Verwendung von Asbest bereits 1989 verboten, aber auch hier ist die problematische Faser noch lange nicht Geschichte. Kaum verwunderlich, wurden doch rund 500 000 Tonnen Asbest in die Schweiz importiert, außerdem sind rund 80 % aller Gebäude in der Schweiz vor 1990 errichtet worden, und dabei können einige der rund 3000 bekannten Asbestanwendungen verbaut worden sein. Aufgrund der langen Latenzzeit sterben auch heute noch rund 100 Menschen pro Jahr an den Folgen einer durch Asbestexposition ausgelösten Krankheit.

Und auch in der Schweiz kommt es durch Umbau, Abbruch und Sanierungsarbeiten immer noch zu unbeabsichtigten Asbestexpositionen, wenn man bei Arbeiten auf verdeckte Asbestvorkommen gestoßen wird, oder wenn Asbestprodukte im Vorfeld nicht richtig erkannt werden.

Es gilt daher generell für Gebäude mit einem Baualter vor 1990 ein verdacht auf das Vorhandensein eines gesundheitsgefährdenden Stoffes (wie ebenfalls z.B. für PCB). Hier fordert der Art. 3 der Bauarbeitenverordnung (BauAV), dass die gefahren eingehend ermittelt und das Risiko bewertet werden muss. Bei unerwartetem Auffinden dieser Stoffe sind die Arbeiten einzustellen und die Bauherrschaft ist zu benachrichtigen.

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat aufgrund des latent erhöhten Expositionsrisikos im Baugewerbe daher ihr Hauptaugenmerk auf die Prävention gelegt und 2011 das Asbestprogramm mit verschiedenen Initiativen gestartet. Darunter auch eine breit angelegte Sensibilisierungskampagne, mit der die Kernbotschaft, dass Asbest auch heute noch eine ernste Gefahr darstellt und vor 1990 errichtete Gebäude vor Umbau auf Asbest zu untersuchen sind.

Außerdem wird, neben der Ausbildung, auch die Aufklärung in den Vordergrund gestellt. Dazu zählt auch ein gut 16 m² großes, begehbares Modellhaus für Ausstellungen und Messen, in welchem verschiedene Situationen gezeigt werden, bei denen man auf asbesthaltiges Material stoßen kann. Auch online ist dieses Haus zu finden. Ich denke, dies stellt auch für Nutzer aus Deutschland und den angrenzenden Ländern einen guten Hinweis dar. Leider kennen auch hier noch lange nicht alle die verbreiteten asbesthaltigen Baumaterialien, geschweige denn, die verdeckten. Man sollte sich also durchaus mal auf den Seiten der Suva herumtreiben und alles ansehen.

 

Im letzten Beitrag brachte Martin Kessel ging es wieder um das Thema der verdeckten Asbestprodukte, und was diese hinsichtlich der Planung von Gebäudesanierungen letztlich bedeuten. Schließlich liegt es in der Verantwortung des Bauherren, die durch etwaige Schadstoffe verursachten Gefährdung und auch nur Belästigung der Nutzer, der am Bau beteiligten, aber auch der Nachbarn der Gebäude fernzuhalten. Letztlich leitet sich aus diesen Vorgaben eine Pflicht zur Erkundung auf Gebäudeschadstoffe her.

Kurzfilm über Asbest der Suva

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

1 Kommentar

  1. Ein Problem ist, dass niemand ein Interesse daran hat, die Asbestbelastung eines Gebäudes zu untersuchen. Beispiel: Als wir einen Gebäudekomplex übernahmen (ein ehemaliges Kinderheim mit Krankenhausabteilung, Bau in den Neunzehnsiebzigern), wurde im Rahmen der Verkaufsverhandlungen auch ein Schadstoffgutachten erstellt. Dabei wurde in verschiedenen Bereichen die Verwendung von mineralischen Fasern festgestellt, von der Fassadenverkleidung (“Asbestzement”) bis zum brandschutztechnischen Verfugen von Kabeldurchführungen durch Zwischenwände.

    Dieses Vorgehen war durch die Rahmenbedingungen (hier: jahrelanges Feilschen mit verschiedenen Partnern) möglich, allerdings ist das bei normalen Gebäuden i. A. nicht üblich, hier wird bei Umbau-/Sanierungs-/Abrissarbeiten in der Regel nicht auf potentielle Schadstoffbelastungen geschaut, da dies die Arbeiten und die Entsorgung deutlich verteuern kann.

    Insbesondere die Bauherren haben kein Interesse daran, allerdings auch die Umbau- und Abrissfirmen nicht, da die Arbeiten mit schadstoffbelastetem Material die Angebotspreise (Thema “Entsorgung”, “Arbeitsschutz”, “Dokumentation”) in die Höhe treibt.

    Eine verpflichtende, neutrale Begutachtung vor der Ausführung von Baumaßnahmen im Bestand wäre sinnvoll, scheitert aber i.A. an den diversen Interessenlagen, übrigens auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, da die Entschädigung von erkrankten Arbeitern an eine Dokumentation ihrer beruflichen Exposition gekoppelt ist. Und wo es keine Dokumentation gibt, ist die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen sehr schwierig.

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