Asbest allgegenwärtig – auch nach 20 Jahren Verbot

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Letzte Woche hatte ich die Gelegenheit, auf der dconex2014 in Essen am den Vortragsblock ” Asbest  allgegenwärtig – auch nach 20 Jahren Verbot” anzuhören.

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Achtung, Asbest! Auch über 20 Jahre nach dem Verbot in der Bundesrepublik ist Asbest noch weit verbreitet und stellt eine Gefahr dar. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Seit über 20 Jahren, genauer gesagt seit 1993, ist Asbest, beziehungsweise dessen Verarbeitung und Verbreitung in Deutschland verboten. In der EU gilt erst seit 2005 ein Verbot. Und da die meisten asbesthaltigen Produkte nicht nur sehr langlebig sind, sondern sich das Asbest auch gerne in vielen möglichen und noch einigen seltsamen und eigentlich unmöglichen Stellen versteckt, ist es auch heute noch ein wirklich ernst zu nehmendes Problem. Zum einen bedeutet das Vorhandensein asbesthaltiger Produkte ja auch immer eine gewisse Gesundheitsgefahr. Zum anderen auch erhöhte Unkosten, wenn man diese Stoffe fachgerecht entsorgen muss. Doch vor dem Sanieren steht immer auch das finden. Und das kann mitunter recht tückisch werden.

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Rolf Gehring auf der dconex2014, Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Den ersten Vortrag des Themenblocks hielt Rolf Gehring, Gewerkschaftssekretär der Europäischen Föderation der Bau- und Holzarbeiter EFBWW. Dabei ging es um den Initiativbericht des Europäischen Parlaments zu Asbest. Demnach ist es ein erklärtes Ziel, Europa bis zum Jahr 2023 asbestfrei zu machen. Dazu gehören neben der Anerkennung asbestbedingter Berufserkrankungen und den entsprechenden Entschädigungsverfahren, der Qualifizierung der Beschäftigten vor allem die Registrierung aller Asbestquellen und die Entwicklung von Sanierungsprogrammen. Dieses Vorhaben, bis zu diesem Zeitpunkt zumindest die öffentlichen Gebäude in Europa asbestfrei zu bekommen, kann natürlich nur geschafft werden, wenn die einzelnen Nationen entsprechende nationale Asbestbeseitigungspläne erarbeiten.

 

Wie versteckt Asbest manchmal auftreten kann, zum Beispiel in Klebern und Spachtelmassen, erfuhren wir vom nächsten Vortrag durch Olaf Dünger von der Tauw GmbH.

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Olaf Dünger von der Tauw GmbH. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Der Hintergrund ist, dass oft Asbest an verdeckten Stellen gefunden wird, wo er bislang oft nicht vermutet wird. Ein Beispiel sind Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze und Beschichtungen, bituminöse Wandbeschichtungen und so weiter, welche durchaus nennenswerte Asbestgehalte aufweisen können.  Diese Produkte standen immer ein wenig im Schatten der “klassischen” Asbestprodukte wie sie uns aus dem Brandschutzbereich, als Leichtbauplatten, Bodenbeläge oder etwas als Faserzemente bekannt sind. Problematisch können auch Gipskartonspachtelmassen und -fugenfüller sein, mit denen Gipskarton-Leichtbauplatten bzw. deren Lücken verputzt wurden. Diese oft sehr versteckten Asbestvorkommen in Gebäuden können dann bei einer baulichen Maßnahme durchaus zu erheblichen Faserfreisetzungen führen. Problematisch sehe ich dabei nur die relativ geringe Gesamtprobenmenge (10), von denen 6 einen positiven Befund hatten, also asbesthaltig waren. Vergleichbares gilt für Wand- und Deckenbeläge. Hierfür wurden 12 Gebäude mit insgesamt 57 Mischproben (jeweils aus 5 Einzelproben), teilweise aufwändig mit Säureaufschluß und Veraschung (“SBH-Methodik”). Davon waren 14 asbesthaltig, in 6 Gebäuden. Die Methodik wurde in Hamburg (Schulbau Hamburg) entwickelt, um auch Asbestgehalte unter 1 Massen-% zu erfassen, da hier eine Nachweisgrenze von 0,1Massen-% angegeben wurde. Damit können dann auch Asbestgehalte gefunden werden, die mit der herkömmlichen Methode nach VDI 3866 (mit ihrer Nachweisgrenze von ca. 1%) nicht mehr sicher erfasst werden können. Wobei normalerweise organische Bindemittel meist eh erst einmal im Verascher landen, was auch hier die Nachweisgrenze senkt. Und für Proben mit geringen Asbestgehalten gibt es bereits etablierte Methoden, wie zum Beispiel das verfahren nach BIA-Verfahren 7487. Das Verfahren funktioniert mit Pulvern oder Stäuben, aber mit etwas Nachhilfe zum Beispiel durch eine entsprechende Mühle lässt sich fast jedes Material dahingehend modifizieren. Nach dam mahlen auf Korngrößen kleiner als 100 µm wird ein teil der Probenmenge in destilliertem Wasser suspendiert.  Das Wasser wird filtriert und der beaufschlagte Filter rasterelektronenmikroskopisch / röntgenmikroanalytisch untersucht. Mit einer hohen Nachweisempfindlichkeit von 0,008 Massen-% lassen sich so geringe Asbestgehalte bestimmen. Dieses verfahren ich zwar ebenfalls recht aufwändig, aber etabliert. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die in dem Vortrag propagierte “SBH-Methode” wirklich so viel weniger Aufwand und Probennahme + Analysekosten mit sich bringt, um sich zu rechtfertigen. Zumindest wenn man mal von öffentlichen Gebäuden / Schulen weggeht und zu privaten Auftraggebern kommt.

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Andreas Feige-Munzig. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Die Problematik der verdeckten Asbestvorkommen und die daraus entstehenden Probleme der Sicherheit, Verhältnismäßigkeit und vor allem Praktikabilität behandelte Andreas Feige-Munzig von der BG Bau.

Dabei steht ein zentrales Problem: Asbestfasern können krank machen. Das ist klar. Die Frage ist nur, ab wie vielen Fasern macht Asbest krank? Klar kann man den Standpunkt annehmen, dass schon eine einzige Faser eine Erkrankung auslösen kann (ähnlich wie bei Strahlung), aber damit kommt man schnell in eine unangenehme Lage. So geringe Fasermengen sind weder nachweisbar, noch lässt sich verhindern, dass man ihnen ausgesetzt ist. Denn es gibt da so etwas wie einen geogenen Hintergrund (wenn ich mich recht erinnere, liegt der in Reinluftgebieten bei 100 Fasern pro m3, und kann an belebten Stra0enkreuzungen z.B. schnell auf deutlich höhere Werte steigen). Und selbst bei Asbestsanierung wird eine Faserzahl von unter 500 Fasern pro m3 angestrebt. Bei normalen Asbest-Luftproben ist die Nachweisgrenze auch knapp unter 300 Fasern pro m3.

Das bringt uns dann zu der BekGS 910, die später aufgewertet werden soll zur TRGS 910.

Die Grundüberlegung dabei ist, dass es allgemeine und allgegenwärtige Risiken gibt, denen wir als Lebewesen tagtäglich ausgesetzt sind, und die wie allgemein akzeptieren und gegebenenfalls auch noch tolerieren. Als Beispiel gilt das Todesfallrisiko im Einzelhandel, bei 40 Jahren Arbeitslebenszeit. Dieses liegt bei 4 ‰ 0,04 ‰ (aaarrgghh!) 0,4‰ (danke an Liane Mayer für den Hinweis), also 4 von 10 000. Vergleichsweise hoch ist dagegen das Lungenkrebsrisiko, dem ich als Nichtraucher ausgesetzt bin, denn das liegt zwischen 5 ‰ und 1%. Auch wenn wir uns nicht mehr vor die Tür begeben, haben wir aufgrund der natürlichen Strahlung immer noch ein Krebsrisiko von 1 ‰. Es geht also um das Gefährdungspotential.

Erarbeitet werden dabei Akzeptanzrisikogrenzen, unterhalb der das Risiko als vernachlässigbar und als hinnehmbar gelten kann, und Toleranzrisikogrenzen, die darüber liegen und bis zu denen ein Risiko als unerwünscht angesehen wird. Bis zur Toleranzrisikogrenze wird Handlungsbedarf zur Risikominimierung gesehen, darüber ist er zwingend gegeben.

Für Asbest kann dies bedeuten, dass eine Faserkonzentration von 10 000 Fasern pro m3  (am Arbeitsplatz)die Akzeptanzkonzentration darstellt, während die Toleranzkonzentration bei 100 000 Fasern pro m3 liegt. Jeweils als “Schichtmittelwerte”. Bislang liegt der Grenzwert für Arbeiten mit geringer Exposition (BGI 664) bei 15 000 Fasern pro m3, dieser Wert wird in der jetzt neu herauskommenden Fassung der TRGS 519 auf eben diese 10 000 Fasern pro m3 gesenkt. Das Fernziel des Grenzwertes soll, wenn alles nach Plan verläuft, wohl eine Absenkung auf 1000 Fasern pro m3 im Jahr 2018 sein. Damit nähern wir und dem heutigen Grenzwert für Asbestsanierungen, es gäbe also dann keine “Arbeiten mit geringer Exposition” in dem Sinne mehr.

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Markus Klug vom LAGetSi. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

Den Abschlussvortrag hielt Markus Klug vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit in Berlin. Dabei wurde uns sehr launig (mit leichten Tendenzen zur Komik) vorgeführt, wie Behörden ticken.

 

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Schutzausrüstung, wie sie bei Asbestarbeiten vorgeschrieben ist. Eigenes Foto, CC-Lizenz.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

6 Kommentare

  1. Mein Opa ist aufgrund der langjährigen Arbeit mit Asbest erkrankt und später auch verstorben. Zu sehen, dass es immer noch allgegenwärtig ist, finde ich ehrlich gesagt unverantwortlich!

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