3. Berliner Bauherrentag – Bauen neu denken!

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Mit Verstand und Hammer die Erde erkunden
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Am 5. November fand in diesem Jahr der 3. Berliner Bauherrentag statt, diesmal in der Beuth Halle an der Berliner Hochschule für Technik. Auch in diesem Jahr standen sowohl die Schadstoffe beim Bauen im Bestand als auch möglichst kostenreduziertes Bauen und die Kreislaufwirtschaft im Fokus. Die Beuth Halle direkt an der Berliner Hochschule konnte als alte Werkshalle durchaus mit dem alten Hubertusbad mithalten und bot zudem eine deutlich bessere Akustik.

Nach der Begrüßung durch den Vizepräsidenten der Berliner Hochschule für Technik, Prof. Joachim Villwock und den Vorsitzenden der Fördergemeinschaft Bauwesen, Bernd Ahlsdorf sollte Holger Gültzow von der Fachgemeinschaft Bau den ersten Block über die Anforderungen der Schadstoffsanierung im Bestandsbau eröffnen. Getreu dem Motto: Bauen neu denken!

Bauen im Bestand und Schadstoffe

Bernd Ahlsdorf brachte uns in seinem Beitrag die Herausforderung dar, welche die Gebäudeschadstoffe und die Kreislaufwirtschaft gerade für die Bauunternehmen darstellen. Dabei stellen unsere Gebäude durchaus bedeutende Rohstofflager für die Zukunft dar, die man keinesfalls unterschätzen sollte. Diese Rohstoffe werden einerseits zu ihrem Bau verbraucht und werden daher immer knapper, beispielsweise Sand und Kies. Dagegen stehen rund 80 Mio. Tonnen Bauschutt, die jedes Jahr anfallen. Diese könnten durchaus zumindest einen Teil der Rohstoffe ersetzen oder zumindest ergänzen. Doch auch wenn die Recyclingquote durchaus hoch ist, handelt es sich dabei meist nicht um hochwertige Recyclingbaustoffe, sondern in der Regel um minderwertige Produkte, sogenanntes Downcycling.

Gebäudeschadstoffe sind überall

Wichtig ist dabei auch immer, die Ausschleusung von alten Gebäudeschadstoffen wie etwa Asbest im Auge zu behalten. Das ist leider nicht immer allen Beteiligten klar, denn in der aktuellen Gefahrstoffverordnung wurde die Bauherrenverantwortung abgeschwächt, ich hatte das Thema hier im Blog ja auch schon verschiedentlich aufgegriffen. Aktuell muss so der Auftraggeber dem ausführenden Unternehmen nur noch entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Der Unternehmer ist dann in der Pflicht, die ihm zur Verfügung gestellten Informationen dahingehend zu prüfen, ob bei den Tätigkeiten Gefahrstoffe freigesetzt und eine Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten bestehen könnte.

Das wirft dann eine Menge weiterer Fragen auf. Aber ganz allgemein, wie können Handwerksbetriebe den neuen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung gerecht werden? Wie sieht es mit Altbausanierungen aus? Können diese in Zukunft nur noch durch Spezialbetriebe ausgeführt werden? Wie funktioniert eine fachgerechte Entsorgung asbesthaltiger Materialien?

Und schließlich haben wir über die Zeit eine recht ansehnliche Palette an Gefahrstoffen in unseren Gebäuden verbaut. Das fängt bei meinem Lieblingsschadstoff, der ehemaligen Wunderfaser Asbest an und geht über PAK (früher auch als „Teer“ bekannt) und PCB bis hin zu diversen Pestiziden oder PCP.

Dabei kommen auch die jeweils schadstoffspezifischen Verwendungszeiträume zum Tragen. Und um die Sache noch etwas komplizierter zu machen, kann dabei sogar die Wiedervereinigung eine Rolle spielen, denn manche Stoffe wurden z.B. in der alten Bundesrepublik deutlich früher verboten als in der ehemaligen DDR, so etwa DDT oder auch die PCP und Lindan.

PAK, PCP, Lindan und Asbest

Die Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, waren früher auch als „Teer“ bekannt. Verwendet wurden sie gerne in schwarzen Klebern oder Anstrichen, aber auch in Dachpappen und Dichtungsbahnen, Asphaltestrichen oder Holzschutzmitteln.

Pentachlorphenol, kurz PCP findet man in dauerelastischen Dichtungsmassen in Gebäudetrennfugen, aber auch in Brandschutzanstrichen, Kondensatoren, Buntsteinputz oder Vergussmasse. Lindan und andere Pestizide sind in Holzschutzmitteln zu finden, aber auch in Farben, Lacken und Bodenbelägen. Sie wurden gerne gegen Insektenbefall und als Pflanzenschutzmittel eingesetzt.

Und wo überall Asbest zu finden sein kann, habe ich hier im Blog schon zu diversen Gelegenheiten dargelegt. Um es kurz zu machen, es gibt über 3000 bauchemische Produkte, in denen die ehemalige Wunderfaser eingesetzt wurde. Darunter Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Brandschutzplatten, Pappen, Vliese, Dichtschnüre, im Brandschutz oder in Bodenbelägen und deren Klebern. Und nicht zuletzt die bekannteste Verwendung als Asbestzement. In der Dämmung findet man auch gerne sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor dem Mai 2000 in Verkehr gebracht wurde und entsprechend nicht über ein RAL Gütezeichen verfügt.

Asbest – eine lauernde Gefahr

Wenn man sich die Altersverteilung unserer Bestandsgebäude in der Bundesrepublik so ansieht, so fällt einem eines auf. Ein sehr großer Teil ist vor dem Verwendungsverbot von Asbest im Jahr 1993 errichtet worden. Das bedeutet, dass vermutlich in den meisten Gebäuden, also allen, deren Baubeginn vor 1993 lag, Asbest zu finden sein dürfte. In vielen Fällen vermutlich sogar noch in einem Zeitraum bis 1995, wenn man noch diverse „ich hab da noch etwas auf Lager“ Fälle mit einberechnet.

Diese lauernde Gefahr durch Asbest ist nicht zu unterschätzen. Denn es ist auch auffällig, dass wir immer noch pro Jahr rund über 3000 Fälle von asbestbedingten Berufskrankheiten haben. Immerhin ist das Verbot auch schon über 30 Jahre her. Wenn man die Schwere der von Asbest ausgelösten Krankheiten betrachtet, sind das auf jeden Fall immer noch zu viel, zumal die Dunkelziffer vermutlich höher liegt.

unbeabsichtigte Asbestbelastung schon bei einfachen Tätigkeiten

Das kann unter anderem sicher auch daran liegen, dass man schnell unabsichtlich mit Asbest im Berührung kommen kann, selbst wenn man nur relativ überschaubare Tätigkeiten, etwa als Heimwerker durchführt.

Hat man etwa eine Tapete über asbesthaltigem Spachtel und möchte diese gerne abreißen, können dabei bis zu 5000 Fasern /m³ in die Luft gelangen, selbst wenn der asbesthaltige Spachtel nur 10 bis 20 % der Fläche einnimmt.

Bohrt man hingegen ein Loch in einen Fliesenspiegel, der mit asbesthaltigem Fliesenkleber befestigt wurde, können es schon rund 36 000 Fasern / m³ sein. Holt man diese Fliesen später großflächig von der Wand, reden wir über 77 000 Fasern /m³.

Und bevor jetzt jemand meint, die asbesthaltigen Spachtel oder Fliesenkleber einfach abschleifen zu wollen. Dabei werden rund 1,5 Mio. Fasern / m³ freigesetzt.

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Ziemlich zentral ist hier die gerade (2024) frisch erneuerte Gefahrstoffverordnung, die hier auf dem Blog ja schon öfter Thema war. Sie regelt die Mitwirkungs- und Informationspflichten für den Veranlasser von Baumaßmaßnahmen, aber sie bürdet den ausführenden Firmen auch einiges an Verantwortung auf, wie etwa die Gefährdungsbeurteilung.

Und was ist mit Handwerksbetrieben?

Weiterhin regelt sich auch die Ausnahmen für Abbruch, Sanierung und Instandhaltung. Hier ist für Handwerksbetriebe besonders wichtig, dass handwerksnahe Tätigkeiten beim Bauen im Bestand erlaubt sind.

Gleichzeitig sind Tätigkeiten im Bereich des hohen Risikos, also bei Freisetzung von mehr als 100 000 Fasern / m³ nur zertifizierten Sanierungsfachbetrieben mit entsprechender Ausrüstung und Zulassung erlaubt. Und wie wir oben gesehen haben, könne diese Faserzahlen durchaus schon bei vergleichsweise einfachen Tätigkeiten erreicht werden.

Gerade für den Bereich des mittleren Risikos, also für Faserzahlen zwischen 10 000 und 100 000 Fasern / m³ kann es aber für Handwerksbetriebe einige Lösungen geben. So eigne sich etwa staubarme oder brucharme Verfahren, wenn sie als geprüfte emissionsarme Verfahren gelten. Bei Arbeiten in Innenräumen können entsprechend die Arbeitsbereiche abgeschottet werden, der Zugang wird dann über Schleusen (mindestens Ein-Kammer-Schleusen) geregelt. Luftwechsel, mindestens 8-fach pro Stunde und eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung.

Als Fazit lässt sich sagen, dass eine Schadstofferkundung, Sanierungsplanung und ein entsprechendes Entsorgungs- bzw. Verwertungskonzept vor einer Störung des Bauablaufs schützt, die Bau- und Entsorgungskosten reduziert und entsprechend Probleme mit dem Arbeits- und Nutzerschutz verhindert. Außerdem verbessert sie die Recyclingfähigkeit der Bauabfälle.

Arbeitsschutz nach der novellierten Gefahrstoffverordnung

Im Folgenden ging es um die im letzten Jahr frisch novellierte Gefahrstoffverordnung und ihre Bedeutung für den Arbeitsschutz. Berit Schuchmann von der BG Bau setzte uns hier ins Bild.

Die Gefahrstoffverordnung sorgt immer noch für Informationsbedarf. Da ist zum einen das risikobezogene Maßnahmenkonzept mit seinen drei Stufen vom niedrigen über das mittlere hin zum hohen Risiko. Gleichzeitig wurden hier die Veranlasserpflichten eingeführt (und gleich auch wieder abgeschwächt) sowie neue Regelungen für Asbest eingeführt.

Das risikobezogene Maßnahmenkonzept besteht aus den stoffübergreifenden Risikogrenzen. Das Akzeptanzrisiko liegt bei unter 4:10 000, was für Asbest zum Beispiel eine Faserkonzentration von weniger als 10 000 Fasern je m³ bedeutet. Alles darunter ist im Bereich des niedrigen Risikos, alles darüber der des mittleren Risikos. Oberhalb des Toleranzrisikos von 4 : 1000 beginnt der Bereich des hohen Risikos, was für Asbest eine Faserkonzentration von 100 000 Fasern je m³ bedeutet.

Die Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers waren hier im Blog auch schon öfters Thema. Sie wurden erst mit großem Getöse eingeführt. Der Veranlasser von Baumaßnahmen hat dem beauftragten Unternehmer Informationen bezüglich der Baugeschichte und vorhandenen oder auch vermuteten Schadstoffen zur Verfügung zu stellen.

Leider wurden diese dann auch ebenso schnell wieder abgeschwächt, denn dies gilt, wenn diese Informationen in zumutbarem Aufwand zugänglich sind…

er Unternehmer hat diese Informationen zu prüfen, ob sie plausibel sind und ob sie zur Gefährdungsabschätzung ausreichend sind. Gegebenenfalls hat er zu prüfen, ob im Rahmen der geplanten Tätigkeiten Schadstoffe freigesetzt werden können und ob die Tätigkeiten zulässig sind. Dabei hat er, wenn eigene Kenntnisse nicht ausreichen, auch externen Sachverstand mit hinzuzuziehen.

Verwendungs – und Tätigkeitsbeschränkungen bei Asbest

In § 11 werden die Verwendungsbeschränkungen und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest beschrieben. Eigentlich sollte das klar sein, aber manches muss doch immer wieder gesagt werden. So ist die Gewinnung, Aufbereitung, Wiederverwendung und Weiterverarbeitung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 % Asbest verboten.

Ebenso verboten ist die weitere Verwendung von asbesthaltigen Materialien, denen Asbest absichtlich zugesetzt wurde und die bei Tätigkeiten anfallen. Ausgenommen sind die Abfallbehandlung und die Abfallentsorgung.

Ebenfalls verboten sind Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien in baulichen oder technischen Anlagen.

Wie immer gibt es auch hier Ausnahmen. So ist das vollständige Entfernen von asbesthaltigen Bauteilen oder Materialien selbstverständlich weiterhin möglich, auch in Teilbereichen.

Auch Sanierungsarbeiten, d.h. Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen der Nutzer, z.B. durch räumliche Trennung, wenn z.B. eine vollständige Entfernung des asbesthaltigen Materials aus technischen Gründen nicht möglich ist. Dies gilt auch für Sofortmaßnahmen zur Sicherung beschädigter asbesthaltiger Bauteile. Hier ist unverzüglich mit der Entfernung zu beginnen.

Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest

Nach Möglichkeit sind immer Verfahren anzuwenden, die eine Faserfreisetzung verhindern oder zumindest minimieren. Darüber hinaus gelten die risikobasierten Schutzmaßnahmen und Qualifikationsanforderungen. Für Arbeiten mit Expositionen unter 1000 Fasern pro m³ gelten keine asbestspezifischen Anforderungen.

Der Arbeitgeber hat hier die Aufgabe, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzustellen, ob die Tätigkeiten überhaupt zulässig sind und ob sie zu einer Faserfreisetzung führen können. Weiterhin muss er festlegen, ob die Tätigkeiten in Bereichen mit geringer, mittlerer oder hoher Gefährdung durchgeführt werden und welche Schutzmaßnahmen dafür vorgesehen sind. Außerdem muss er einen Arbeitsplan erstellen.

Die Zulassung für Tätigkeiten mit hohem Risiko gilt für 6 Jahre und kann widerrufen werden

Die beteiligten Personen müssen, je nach Risikoabschätzung, unterschiedliche Qualifikationen mitbringen. Diese werden auch bei der BG Bau als Fortbildung angeboten, zum Beispiel als Grundkenntnisse Asbest mit 5 Lerneinheiten Theorie und 5 Lerneinheiten Praxis, Je Lerneinheit 45 min.

Zusätzlich bietet die BG Bau auch Schutzpakete für das Bauen im Bestand an, welche unter anderem Handmaschinen mit Absaugung, Entstauber der Klasse H, Einwegschutzanzüge und Einkammerschleusen beinhaltet.

Schadstoffsanierung am Beispiel Flughafen Tegel

Der Flughafen Tegel , Terminal A, war ja auch schon auf dem letzten Bauherrentag ein Thema. Und da es sich hier um ein e herausforderndes Projekt mit einer Menge an Bauschadstoffen handelt, das es so in der Form und Größe in der Bundesrepublik vermutlich so nicht wieder geben wird, auch in diesem Jahr wieder Thema. Denis Zurek von der Kluge Sanierung GmbH brachte uns auf den neuesten Stand.

Das zweigeschossige, sechseckige Ringebäude stammt aus dem Bauzeitraum 1969 bis 1972 und hat einen Umfang von750 m. Errichtet wurde es in Stahlbeton-Skelett Bauweise auf einem massiven Kellergeschoss.

Abfallreduzierung durch Auswahl des Strahlverfahrens

Innerhalb von 15 Monaten sollte hier eine Schadstofffreiheit hergestellt werden. Das bedeutete einen hohen Einsatz an Personal, aber vor allem auch an Gerät, die über den gesamten Projektzeitraum vor Ort vorgehalten werden mussten. Dabei galt es, ein möglichst optimale Lösung zwischen einer minimalen Umweltbelastung, sprich: Abfallvermeidung, aber auch hoher Wirtschaftlichkeit und Funktionalität zu finden.

Ein gutes Beispiel hierfür ist der asbesthaltige Mörtel, der in dem Gebäude zur Füllung von Fehlstellen im Beton großflächig eingesetzt worden war. Dabei ging es um rund 70 000 Quadratmeter Fläche, was in etwa 10 Fußballfeldern entspricht. Wenn man von rund 2 mm Betonabtrag ausgeht, kommen bei der Dichte von Beton bei 2400 kg/m³ rund 4,8 kg je m³ und insgesamt 333 000 kg Material, die als gefährlicher Abfall auf die Deponie gebracht werden müssen.

Bei Anwendung eines klassischen Strahlverfahrens würden zusätzlich ca. 15 bis 20 kg Strahlmittel pro m² verbraucht, was noch einmal 1 050 000 kg gefährlichen Abfall bedeutet hätte.
Bei Anwendung eines Mehrweg-Strahlmittels konnte diese Abfallmenge deutlich reduziert werden, da nur 0,2 kg Strahlmittel je m² verbraucht wurden, was insgesamt 14 t Abfall bedeutete. Es mussten am Schluss also nur 350 t gefährlicher Abfall deponiert werden, anstatt der ursprünglichen 1 386 t.

Bei der Anschließenden Podiumsdiskussion ging es hauptsächlich um die Frage, ob die Handwerksbetriebe den heutigen Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe im Bestandsbau überhaupt noch gerecht werden können. Ich denke, die Frage lässt sich durchaus mit ja beantworten. Zumindest wenn die Fortbildungsangebote zum Beispiel der BG Bau sowie die dort auch angebotenen Schutzpakete entsprechend angenommen werden. Es stellt sich ja auch die Frage, wer, wenn nicht die Handwerksbetriebe.

Kreislaufwirtschaft – Potentiale, Pflichten und Perspektiven

Wenn man über Bauen, und hier vor allem über Bauen im Bestand spricht, kommt man um die Kreislaufwirtschaft nicht herum. Kai Kummert von der Berliner Hochschule für Technik sieht die Kreislaufwirtschaft entsprechend auch zusammen mit der Nachhaltigkeit als Schlüsselthema.

Man muss sich auch nur mal die Zahlen vor Augen halten. Rund 90 % der inländischen mineralischen Rohstoffe werden von der Bauwirtschaft verbraucht. Rund 40 % der Treihausgasemissionen gehen auf das Konto der Herstellung, Einrichtung, Modernisierung, Nutzung und Betrieb von Gebäuden.

Der deutsche Gebäudebestand besteht aus rund 15 Mrd. t Material, davon alleine stellen die mineralischen Materialien wie Beton; Ziegel und Co. Gut 90 %. Und das Ganze ist ja nicht statisch. Jährlich kommen 500 Mio. t Material im Neubau hinzu, gleichzeitig fallen durch Rückbau, Umbau und so weiter auch 230 Mio. t Bauabfälle an. Man kann sich also unschwer vorstellen, dass hier ein enormes Rohstoffpotential schlummert.

Dabei erfordert die Kreislaufwirtschaft einen Paradigmenwechsel, der bereits früh in der Produktionskette ansetzen muss. Aber auch ein Umdenken im Sinne einer Strategie, die ältere Gebäude ertüchtigt, gegebenenfalls umnutzt oder auch anfallende Materialien direkt wiederverwendet. Am Schluss muss dann natürlich eine stoffliche oder energetische Wiederverwertung oder gegebenenfalls eine industrielle Aufarbeitung stehen.

Eine Schlüsselposition wird hier die Europäische Zentralbank einnehmen, welche nicht-nachhaltige „grüne“ Bauprojekte mit Zinsvorteilen belohnt, so dass diese an billigeres Geld kommen als entsprechende nicht-nachhaltige Projekte. Damit wird laut Herrn Kummert die Nachhaltigkeit über den Zins zum neuen Preis des Geldes werden.

Nachhaltig Planen – Wirtschaftlich Bauen

Das Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit beim Bauen kein Widerspruch sind, zeigte auch der Beitrag von Fritz Breitenthaler von der BauWerke GmbH. Denn die Preise für das Bauen steigen in Deutschland schneller als die allgemeine Preissteigerung, und dabei bleibt es relativ egal, ob man nun den Wohnungsbau, den Bau von Bürogebäuden oder den Straßenbau betrachtet.

Wenn man aber die Definitionen von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gegenüberstellt, so fallen einem viele Parallelen auf.

Bei Nachhaltigkeit steht der Nutzen bzw. der Ertrag gegenüber dem Aufwand im Vordergrund, es geht um eine möglichst langfristige Befriedigung eines Bedarfs und die Werthaltigkeit von Investitionen und um einen Wertschöpfungszuwachs durch eine Steigerung der Effizienz.

Für Nachhaltigkeit findet sich eine möglichst langfristige Bewirtschaftung, ähnlich wie in der Forstwirtschaft, wo heute Bäume gepflanzt werden, die erst spätere Generationen als Nutzholz ernten können. Es geht um den Erhalt von Grundlagen und einen Wertschöpfungszuwachs durch eine Steigerung der Effizienz. Schon hier kann man gut erkennen, dass die beiden Begriffe durchaus parallel gehen und kein Widerspruch sein müssen. Je früher man die Nachhaltigkeitsziele in seine Planung einbezieht, desto besser. Man kann schon bei der Materialauswahl eine spätere Recyclingfähigkeit oder eine Drittverwendungsfähigkeit einplanen. Materialien sollten möglichst langlebig sein und / oder regional bezogen werden. Es zählt immer die Planung des gesamten Lebenszyklus.

Möglichkeiten im Holzbau heute

Ein Baustoff, der heute zumindest in meinen Augen immer noch etwas zu kurz kommt, ist Holz. Dass da aber einiges in Bewegung ist, weiß ich durchaus aus eigener Erfahrung. Ich lebe, zumindest teilweise, in einem architektonisch modernen Haus aus Holz. Johannes Lederbauer von der WIHAG sieht ebenfalls eine große Chance für das Bauen aus Holz im Zeitalter der Nachhaltigkeit. Wobei er sich allerdings nicht mit kleinen Wohnhäusern abgibt, sondern in ganz anderen Dimensionen denkt.

Immerhin ist alleine die Bauwirtschaft für 38 % der CO2 Emissionen weltweit verantwortlich. Davon entfallen 26 % auf den Betrieb der Gebäude, also das Heizen und so weiter, während 12 % aus der Produktion der Baumaterialien stammen. Zum Vergleich, die Luftfahrt ist mit 3,5 % an den CO2 Emissionen beteiligt. Das alleine sollte deutlich machen, wie groß hier der Hebel sein kann, möglichst klimaschonende Baustoffe einzusetzen.

Holza als klimaneutraler Baustoff

Da kommt Holz als vergleichsweise CO2 neutraler Baustoff ganz gelegen, denn gerade junge Bäume speichern relativ viel Kohlendioxid. Diese Speicherung lässt sich gut für langlebige Holzprodukte nutzen. Dadurch verlängert sich die Speicherung des ursprünglich von den Bäumen aufgenommenen Kohlendioxids zumindest über den Zeitraum der Nutzungsdauer, bei anschließendem Recycling des Materials sogar noch darüber hinaus. Das gilt natürlich ganz besonders für Holz aus nachhaltigem Anbau, daher ist die WIHAG auch Partner der Schweizer Timber Finance Initiative (THI), welche die weltweit erste Methode entwickelt hat, um langlebige Produkte aus Biomasse als hochwertige CO2 Speicher zu zertifizieren und am freiwilligen CO2 Markt zu verkaufen. Das kann für die Bauwirtschaft einen durchaus attraktiven Erlös darstellen.

Es wurden auch einige interessante Gebäude aus Holz vorgestellt, so etwa das Timber Pioneer in Frankfurt, ein Bürogebäude in Holz-Hybridbauwiese mit 8 Stockwerken und 30 m Höhe mit rund 15 000 m² Nutzfläche. Auch die Geschäfststelle des FB Leipzig Bundesligaclubs ist aus Holz erbaut, immerhin 4 Geschosse und 14 500 m² Fläche.

In Marktredwitz steht das größte aus Holz erbaute Zentrallager für EDEKA, Insgesamt 100 000 m² Hallenfläche. Oder der Atlassian Tower in Sydney, das weltweit höchste Gebäude aus Holz mit 180 m Höhe, 39 Stockwerken und 75 000 m² Bruttogeschößfläche.
Alleine diese Beispiele zeigen, welche vielfältigen Möglichkeiten Holz, gerade auch in Kombination mit anderen Baustoffen wie Stahl oder Beton bietet.

Wege zu bezahlbarem Wohnraum

Die steigenden Kosten für das Bauen, besonders für das Bauen von Wohnungen hatte ich weiter oben bereits angesprochen. Ulrich Brüggerhoff von der Postbaugenossenschaft München und Oberbayern eG hat hierzu den Vorschlag, nach Mindeststandard zu bauen.

In diesem Fall sollte ein neues Wohnquartier bebaut werden wobei zumindest ein Teil eben auch in genossenschaftlicher Hand sein sollte. Das bedeutet rund 56 Wohnungen in Holz-Hybridbauweise. Durch Einhaltung der Mindeststandards erhofft man sich Einsparungen. Das bedeutet auch, eben kein erhöhter Standard zum Beispiel im Schallschutz, obwohl dieser meist als Stand der Technik angesehen wird. Überdachte Laubengänge ermöglichen auch eine Abweichung von der Abdichtungsrichtlinie an Eingangstüren. Es sollten weniger raumhohe Fensterelemente verbaut werden und die Außenanlagen nur reduziert beleuchtet werden (was in meinen Augen auch aus Gründen der Verminderung der Lichtverschmutzung durchaus interessant sein kann).

Verzichtet werden soll auch auf eine kontrollierte Be- und Entlüftung der Wohnungen sowie konsequente Einsparungen bei der Auswahl zum Beispiel der Balkonbrüstungen, Pflaster und ähnlichem.

Zirkuläres Bauen – Reuse und Nachhaltigkeit

Kim LeRoux von LXSY Architektur informierte uns über die Grundlagen des zirkulären Bauens. Generell geht es darum, mit dem zu Bauen, was an Material vorhanden ist, wobei man eine Wiederverwendung in der Zukunft auch immer mit im Blick behalten sollte. Das bedingt natürlich eine hohe Flexibilität in der Planung sowie gegebenenfalls auch einen neuen Umgang mit Standards. Was wird wirklich benötigt und kann gegebenenfalls der Nutzen auch anders erbracht werden? Wenn möglich, kann es reduziert werden, in Größe oder Menge?

Oder kann man vielleicht auch etwas bereits Gebrauchtes verwendet werden? Muss dieses und kann es repariert oder eventuell auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden?

Können noch tadellos intakte Komponenten eventuell wieder in andere, neue Produkte integriert werden? Vielleicht kann man es auch in ein anderes Produkt einbauen und ihm so einen vollkommen neuen Nutzen geben.

Und wenn alle Stränge reißen: Kann es getrennt oder gar recycelt werden?

Ein Ansatz hierzu sind Materialpässe, aus welchen unter anderem die Art, Größe und Menge des Materials, seine Zusammensetzung und sein Herstellungs- und Einbauzeitraum hervorgehen.

Fazit

Mir hat das wieder sehr viel Spaß gemacht. Es war schön zu sehen, dass die Schadstoffproblematik und dier Gedanke des zirkulären Bauens nicht unbedingt im Widerspruch zueinander stehen müssen. Ich hoffe, auch bei nächsten Mal wieder dabeis ein zu dürfen. Die Bilder der Vaeranstaltung sind unter https://flic.kr/s/aHBqjCzPEk zu finden.

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Gunnar Ries studierte in Hamburg Mineralogie und promovierte dort am Geologisch-Paläontologischen Institut und Museum über das Verwitterungsverhalten ostafrikanischer Karbonatite. Er arbeitet bei der CRB Analyse Service GmbH in Hardegsen. Hier geäußerte Meinungen sind meine eigenen

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