Wie häufig ist nun sexuelle Gewalt in deutschen Schulen?

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Qualitätsmedien versagen erneut bei sexualstrafrechtlichen Themen

Nach dem Soziologen Niklas Luhmann prägen die Massenmedien unser Wissen von der Gesellschaft und Welt um uns entscheidend. Dass mit dieser Macht auch eine besondere Verantwortung einhergeht, äußert sich beispielsweise im Pressekodex des Deutschen Presserats: Ganz am Anfang stehen die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, der Sorgfalt und der Richtigstellung.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt brach über die Breite der Medien eine ungekannte Beschwerdewelle herein. “Lügenpresse” wurde in manchen Kreisen zum geflügelten Wort. Viele Redaktionen ignorierten die Kritik, so lange es ging. Manche isolierten sich schlicht von ihrer Leserschaft durch die Schließung von Online-Foren.

Nur sehr zögerlich und leise räumte man hier und dort Fehler ein, gaben sich diejenigen, die schnell mit anderen hart in die Kritik gehen, selbstkritisch. Auch wenn Leserreaktionen manchmal über das Ziel hinaus schossen – immerhin ging es dabei um den Frieden.

Verhältnis von Bürger und Staat

Doch auch bei einem anderen Thema steht viel auf dem Spiel. Ich meine das Strafrecht, insbesondere das Sexualstrafrecht. Anders als manche Medienberichte oder gar Äußerungen des (noch) geschäftsführenden Justizministers das nahelegen, ist ein modernes Strafrecht kein Mittel zur Durchsetzung der Moralvorstellungen kleiner Lobbygruppen. Es geht stattdessen um das Verhältnis vom Staat und seinem Bürger und die Umstände unter denen ersterer schwere Eingriffe in das Leben von letzterem vornehmen darf.

Die Freiheit ist nämlich das höchste Gut, das ein moderner Rechtsstaat seinem Bürger nehmen kann. In manchen Rechtsordnungen steht sogar noch das Leben auf dem Spiel. Daher ist es einleuchtend, dass es strenge Regeln für das Vorgehen aller Beteiligten gibt.

Polizei und Staatsanwaltschaften muss zwar im Interesse aller das Ermitteln von Straftaten möglich sein. Solche Ermittlungen dürfen aber nicht schon aufgrund loser Verdachtsmomente ein ganzes (soziales) Leben vernichten. Das heißt, dass das Strafrecht nicht nur dem Schutz von Bürgern vor anderen Bürgern, sondern auch vor staatlicher Willkür dienen muss:

Interessen von Medien und Strafrecht

Auch mit dem Gewaltmonopol des Staates geht nämlich eine besondere Verantwortung einher. Gerechtigkeit und Fairness sind oberstes Gebot. Für die Justiz gilt, wie für die Medien, die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Richtigstellung, auch wenn sich Gelehrte dafür im Laufe der Jahrhunderte spezielle Begriffe ausgedacht haben. Ein Beispiel ist die Aufklärungspflicht, die das Ermitteln der Wahrheit ins Zentrum des Strafprozesses stellt.

Medien und Justiz sind also von der Idee her zu ähnlichen Prinzipien verpflichtet. Nun befinden sich erstere aber in einem Konkurrenz- und wirtschaftlichen Überlebenskampf. Dass durch kostenlose Internetinhalte ein großer Druck entsteht, ist wohlbekannt. Dabei garantieren Sex und Verbrechen, besser noch: Sexverbrechen, den Medien aber hohe Klick-, Hörer-, Leser- oder Zuschauerzahlen und damit wichtige Werbeeinnahmen.

Dadurch entsteht ein Interessenkonflikt: Die ethischen und zum Teil auch gesetzlichen Pflichten stehen den wirtschaftlichen Wünschen oder gar Zwängen mitunter im Weg. Wenn dazu noch die Interessen bestimmter Lobbygruppen kommen, die sich sowohl mediale wie staatliche Strukturen zunutze machen können, dann sind gesellschaftliche Verwerfungen vorprogrammiert.

Beispiel Sexualstrafrecht

So ist noch keine zwei Jahre her, dass im Zusammenhang mit der “Nein heißt Nein”-Kampagne ein enormer medialer Druck zur Verschärfung des Sexualstrafrechts aufgebaut wurde. Dabei wurden gezielt Fehlinformationen zur Häufigkeit, der Verurteilungsrate und Falschbeschuldigen bei Sexualstraftaten verbreitet (Sexualstrafrechtsreform: Eine Beweisaufnahme).

Auch der Sachverhalt der bestehenden Gesetze wurde falsch dargestellt. Noch heute begegnen mir Menschen, die davon überzeugt sind, nach der alten Rechtslage hätte ein Opfer körperlichen Widerstand leisten müssen, damit juristisch von einer Vergewaltigung gesprochen werden könne. Diese Darstellung wurde mehrfach in den Medien kolportiert.

Dabei standen vor der Änderung vom 10.11.2016 ausdrücklich Drohen und das Ausnutzen einer schutzlosen Lage im Paragrafen 177 über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Es geht hier um Fakten, die augenscheinlich sind, nicht lange interpretiert werden müssen und auch jedem mit einem Klick auf einen Link, ein paar Worten in der Suchmaschine oder zur Not dem Gang in die Bibliothek zugänglich sind. Dass die juristische Fachsprache nicht immer laienverständlich ist, ist ein anderes Thema, in diesem Fall aber nicht das Problem.

Was gilt heute als Vergewaltigung?

Der unter falschen Vorzeichen aufgebaute mediale Druck und in Redaktionen ebenso wie in den Parteien gutvernetzte Interessengruppen führten schließlich zur einstimmigen Annahme einer Hals über Kopf vorbereiteten Gesetzesvorlage zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Ich behaupte, dass heute niemand mehr klar sagen kann, wo die Grenze zum strafbaren Verhalten verläuft. Lesen Sie bitte selbst den jetzt geltenden §177 StGB.

Insbesondere erwartet der Gesetzgeber von seinem Adressaten, also dem Durchschnittsbürger, heute nicht nur die Wahrnehmung dessen, ob der Partner oder die Partnerin möglicherweise nonverbal zum Ausdruck bringt, keine Lust auf sexuelle Handlungen zu haben – nein, der Bürger muss auch noch wissen, ob der Andere dazu überhaupt in der Lage ist (§177 StGB, Absatz 2, Ziffer 2). Was hat das mit “Nein heißt nein” zu tun?

Eingeschränkte Willensbildung

Mit anderen Worten: Um beim Geschlechtsverkehr nicht schon mit einem Bein im Gefängnis zu stehen (Mindeststrafe zwei Jahre, dazu Vernichtung der sozialen Existenz), müssten Sie nicht nur ganz allgemein, sondern in jedem konkreten Fall wissen, ob Ihr Gegenüber nicht etwa durch eine psychische Störung, Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss oder durch einen anderen Umstand erheblich in der Bildung oder Äußerung des Willens eingeschränkt ist.

Wie ist das eigentlich mit Verliebtheit? Kann jemand, der bis über beide Ohren verliebt ist, dem Anderen realistischerweise jeden sexuellen Wunsch abschlagen? Wenn Sie das für übertrieben halten, lesen Sie dann einmal in Erfahrungsberichten, wie wichtig das Erfüllen von Erwartungen manchen Menschen in Beziehungen und insbesondere auf sexuellem Gebiet ist.

Mär von der sexuellen Selbstbestimmung

Die Parteien und ihre hochdotierten Delegierten im Bundestag, die sich so vor den Medien hertreiben ließen, streuten ihren Wählerinnen und Wählern auch noch mit der Behauptung Sand in die Augen, mit dem Gesetz die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt zu haben. Im Gegenteil haben sie die allgemeine Verunsicherung und Kriminalisierung alltäglichen Verhaltens befördert.

Interessant wäre ein Fall, in dem beide aufgrund eines Alkoholrauschs in ihrer Willensbildung erheblich eingeschränkt sind – zum Vergleich: ab 1,1 Promille gilt man generell als fahruntauglich – und dann Geschlechtsverkehr miteinander haben. Formal vergewaltigt jetzt jeder den Anderen. Beide müssten also für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis, eine etwaige verminderte Schuldfähigkeit nicht mitgerechnet. Und sagen Sie jetzt nicht, für solche Fälle interessiere sich doch keine Staatsanwaltschaft. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt: Sie muss von Amts wegen verfolgt werden.

Feier des Verfassungswidrigen?

Am frappierendsten ist aber noch, dass von den 601 Abgeordneten im Bundestag selbst diejenigen für die Verschärfung des Sexualstrafrechts stimmten, die sie eigentlich für verfassungswidrig hielten. In den Worten des pensionierten Bundesrichters Thomas Fischer:

Die Szene kann im Parlamentsfernsehen angeschaut werden. Der Vizepräsidentin Claudia Roth vibrierte erkennbar die Stimme vor Rührung. Die 601 Abgeordneten feierten eine Sternstunde des Parlaments; viele jubelten und umarmten einander. Unter den vom eigenen guten Willen Berauschten waren auch diejenigen, die noch kurz zuvor bekundet hatten, das Gesetz für verfassungswidrig zu halten.

Wie gut, wenn Repräsentantinnen und Repräsentanten des deutschen Wahlvolks weniger auf ihr Gewissen hören (Art. 38 GG), als das zu tun, was gut für die Karriere ist. Mit Abstimmungen gegen die Fraktionsdisziplin gefährdet man immerhin den Listenplatz bei den nächsten Wahlen (Wir leben in einem Staat ohne nennenswertes Parlament). Und wieso sollte man sich das antun?

Definitionsmacht

Ich holte hier etwas weiter in die junge Geschichte aus, um zu zeigen, was die Folgen solchen Handels sind: Wenn etwa Vergewaltigung so definiert wird, dass eigentlich nur Männer die Täter sein können, dann ist am Ende zwingend das Ergebnis, dass so gut wie nur Männer vergewaltigen; oder wenn in der nach wie vor maßgeblichen Studie des Frauenministeriums sexuelle Belästigung so definiert wird, dass auch unangenehme Bemerkungen über das Privatleben oder Einladungen auf einen Kaffee darunter fallen, dann ist am Ende zwingend das Ergebnis, dass fast alle Frauen schon einmal sexuell belästigt wurden (Vergewaltigung: Spiel mit den Zahlen).

Das sind die Botschaften, mit denen die Diskussion ausgetragen wurde. Robuste statistische Befunde, die dem Bild widersprechen, werden in der Regel ausgeblendet (Sexuelle Gewalt: Neue Studien belegen geringe Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Opfern; Wer ist hier eigentlich das typische Opfer?). Meistens werden von politischer Seite aber solche störenden Daten erst gar nicht erhoben.

“Schulkinder ohne Schutz”

Vielleicht suchte jetzt, da das Interesse an #metoo allmählich abklingt, ein dreiköpfiges Autorenteam für die ZEIT und ZEIT Online die nächste sexverbrecherische Gelegenheit, die sich aufmerksamkeitsökonomisch ausschlachten lässt: Sie fanden sie an den Schulen, wo angeblich “Schulkinder ohne Schutz” vor sexuellem Kindesmissbrauch ihr Dasein fristen; und wo Schulen und Schulbehörden die Augen vor der harten Realität schließen.

Anders kann man diesen Artikel schwerlich auffassen. Und auch das Bildmaterial spricht eine deutliche Sprache: (Ältere) Männer vergreifen sich an Mädchen. Im Text wird als Beispiel eine Schülerin genannt, die “noch nie im Leben so viel Angst” hatte, weil sie von einem Lehrer unerwünschte E-Mails erhielt. Solches Verhalten kann natürlich ein Leben schwer beeinträchtigen – und wird darum laut Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Die Feststellung, ob dies im konkreten Fall des Lehrers vorlag, wäre einzig und allein Aufgabe eines Gerichts.

Probleme unter Jugendlichen

Wenn man Redakteurin im Ressort “Investigativ/Daten” ist oder sogar dessen Leiter, wie zwei der Autoren des Artikels, dann sollte es einem aber doch zu denken geben, wenn Präventionsworkshops vor allem Szenen unter Jugendlichen behandeln. Diese würden nämlich die meisten Fälle sexueller Gewalt verüben.

Damit sich der Kreis schließt, muss man jetzt noch wissen, was “sexuelle Gewalt”, von der es im Artikel mit über zwanzig begrifflichen Vorkommnissen nur so wimmelt, eigentlich ist. Die ZEIT legitimiert ihren Aufschrei immerhin auch mit der Information, dass fast 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler, die 2017 für eine Studie befragt wurden, schon einmal Erfahrungen damit gemacht hätten. Welche eine erschreckend hohe Zahl!

Studie zur sexuellen Gewalt

Freundlicherweise wird den interessierten Lesern aber gleich der Link zur zitierten Studie mitgegeben. Es handelt sich um eine Initiative des Vereins Deutsches Jugendinstitut, dessen Soziologe Stefan Hofherr die Ergebnisse unter dem Titel “Wissen von Schülerinnen und Schülern über sexuelle Gewalt in pädagogischen Kontexten” zusammengefasst hat.

Um Missverständnissen vorzubeugen, will ich hier ausdrücklich begrüßen, dass sexuelle Gewalt in Schulen, in Kirchen, in Familien oder wo auch immer erforscht und nach Möglichkeit verhindert und beendet wird. Aber es gibt auch eine Grenze der Sorgfalt und der Ehrlichkeit, die man in Journalismus und Forschung nicht überschreiten sollte. Genau das haben die ZEIT und der Verein nach meinem Eindruck aber getan. Zu welchem Chaos das letztlich führen kann, haben wir oben gesehen.

Jenseits der Sorgfalt

Sexuelle Gewalt wurde in der Studie so breit definiert, dass im Wesentlichen “Witze über den Körper” und “Gerüchte verbreiten” darunter fielen. Dazu kam noch eine nicht näher definierte verbale sexuelle Belästigung – also was Schulkinder im Alter von rund 15 Jahren sich darunter vorstellen mögen. Mich hat es ca. 30 Sekunden gekostet, diesen Definitionen nachzugehen; und wer in einem Ressort mit dem vielversprechenden Namen “Investigativ/Daten” arbeitet, schaut natürlich gut nach, worüber er schreibt.

Nun verhält es sich mit den Zahlen so, Sie ahnen es wahrscheinlich schon, dass die “verbale sexuelle Gewalt”, die oft gar keine ist, von den befragten Schülerinnen und Schülern zehnmal so häufig genannt wurde (47,0%) wie körperliches Bedrängen oder Zwang zu sexuellen Handlungen (4,5%). Dazu kommen noch einmal 2% sogenannter sexueller Gewalt ohne Körperkontakt wie Exhibitionismus oder Konfrontation mit Pornographie.

Halten wir also fest: Von den auf fast 60% hochgejazzten Schülerinnen und Schülern mit mindestens einer Erfahrung sexueller Gewalt in den letzten drei Jahren bleiben, bei näherer Betrachtung, 4 bis 6%. Zählt man die nicht näher erklärte verbale sexuelle Belästigung dazu, dann kommt man auf maximal rund 12%. Genau lässt sich das ohne die Rohdaten nicht sagen, da Mehrfachnennungen möglich waren.

Alles wird sexuelle Gewalt

Diese unplausibel breite Definition sexueller Gewalt rechtfertigt der Vereinssoziologe Hofherr übrigens damit, dass diese sich “in der wissenschaftlichen Literatur eingebürgert [hat], da auch bei solchen minder schweren Formen Belastungsreaktionen und nachlassende Schulleistungen gefunden wurden” (S. 8). Mit derselben Logik könnte man auch Alkoholkonsum oder Computerspielen als sexuelle Gewalt auffassen.

Ich muss jetzt doch an die Weisheit meiner immer noch von mir sehr geschätzten Grundschullehrerin Christa G. denken, die uns eins ums andere Mal einbläute: Nur weil der Andere in den Rhein springt, springst du auch hinein? (Ich bin in Wiesbaden-Biebrich aufgewachsen.) Man sieht, dass der in der Studie verwendete und von der ZEIT aufgegriffene Begriff sexueller Gewalt gar keine spezifische Bedeutung hat.

Schul- oder Jugendproblem?

Dabei sollte man aber auch festhalten: Wenn 4 bis 12% der Schülerinnen und Schüler Erfahrungen sexueller Gewalt oder verbaler sexueller Belästigung nennen, darf man das Thema auch nicht einfach so zu den Akten legen. Dass die durchschnittliche Anzahl der genannten Erfahrungen über den Zeitraum von drei Jahren nur bei 1,1 lag – darin sind die Gerüchte und die Witze über den Körper, also Hänseleien, eingeflossen – zeigt aber mehr als deutlich, dass solche Probleme in der breiten Masse keine Alltagsphänomene sind.

Ein wichtiger Punkt ist allerdings noch, wer das problematische Verhalten begangen hat. So entfielen beispielsweise nur 2% Fälle sexueller Gewalt mit Körperkontakt auf das Schulpersonal. In der übergroßen Mehrheit (53%) ging das Verhalten von Mitschülerinnen oder Mitschülern aus. In 30% der Fälle wurden sonstige Jugendliche genannt, 20% unbekannte Personen, 9% sonstige Erwachsene und 8% Familienmitglieder.

Irreführender Titel

Diese Aufschlüsselung macht deutlich, dass der Titel der Studie mit dem Verweis auf “pädagogische Kontexte” irreführend ist. In den allerwenigsten Fällen handelten hier Lehrerinnen und Lehrer; dort, wo Mitschülerinnen und Mitschüler das problematische Verhalten an den Tag legten, ist nicht klar, ob dies spezifisch am schulischen Kontext oder schlicht am Freundeskreis lag.

Dies macht deutlich, wie falsch es ist, auf Grundlage dieser Daten das Klischee vom aufdringlichen grapschenden Mann zu bedienen. Vielmehr äußern sich hierin wohl die sexistischen Vorurteile bestimmter Journalisten. Auch damit, deutsche Schulen als Horte sexueller Gewalt darzustellen, denen die Kinder schutzlos ausgeliefert seien, dürfte weder den Schulkindern, noch dem Lehrpersonal oder den Eltern gedient sein.

Wem nutzt es?

Wozu das also alles? Die Medien haben wieder eine Sau, die sie unter dem Stichwort der Sexualverbrechen aufmerksamkeitswirksam durchs Dorf treiben; Leserinnen und Leser klicken und empören sich fleißig; Vereine, Stiftungen und Sachverständige dienen sich mit ihrer (freilich nicht kostenlosen) Expertise an; Politikerinnen und Politiker inszenieren sich medienwirksam als Retter in der Not und, wer weiß, fallen sich vielleicht bald wieder im Bundestag unter Tränen der Rührung in die Arme.

Nein, mit Fairness, Sorgfalt und Wahrhaftigkeit hat das wenig zu tun. Dabei möchte ich klarstellen, dass die Institution Schule in meinem Leben gleichzeitig Segen und Fluch war. Doch bloß, weil ich mir als dicker Junge manche Hänselei anhören musste, war ich kein Opfer sexueller Gewalt, wie es die ZEIT oder der Verein Deutsches Jugendinstitut, nach eigenen Angaben “eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas”, einem jetzt verkaufen wollen.

Zum Schluss noch eine Bitte an den Presserat: Man möge es in den Pressekodex aufnehmen, dass bei Berichten über sozialwissenschaftliche Studien den Leserinnen und Lesern die Operationalisierung des verwendeten Konstrukts – also in diesem Fall konkret: Was bedeutet “sexuelle Gewalt”? Was gilt als “sexuelle Belästigung”? – zwingend erklärt werden muss.

Hinweis: Dieser Beitrag erscheint parallel auf Telepolis – Magazin für Netzkultur.

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22 Kommentare

  1. Auch ich tendiere zur Ansicht , dass es in Bezug auf die Meinungsbildung und die Anfachung von öffentlichen Diskursen nur einen graduellen Unterschied gibt zwischen gedruckter Presse – selbst seriöser – und der Meinungsbildung in Internetforen, auf Facebook und Twitter. Jedes dieser Medien – auch die Seriösen oder sich mindestens seriös gebenden – neigt zur Skandalisierung und Emotionalisierung und neigt dazu, bei den Lesern und Medienkonsumenten Haltungen und Urteile zu bestärken, die letztlich die selbst gebildete Meinung über das geltende Recht stellen und die auf diese Art und Weise mühsam aufgebaute zivilisatorischen Standards gefährden. Oder um es drastischer auszudrücken: Die Hexenverbrennung und andere ultimative Bestrafungen wie sie im Mittelalter praktiziert wurden (Räderung, Erhängen) sind auch heute immer noch denkbar und quasi in Reichweite.
    Klar: es bettrifft vor allem Sachverhalte und Ereignisse, die von Natur aus schon emotionsgeladen sind. Wie eben Sexuelles, Ethnisches und Ungerechtes. Es ist aber schon erstaunlich, wie schnell Leute bereit sind, Urteile zu fällen die keinen Raum mehr lassen für die Unschuldsvermutung gegenüber Angeklagten/Beschuldigten.

  2. Ja, so SCHWINDELIG ist es mit der SYSTEMRATIONAL-gepflegten Bewusstseinsschwäche, mit ihrer gebildeten Suppenkaspermentalität und der lobbyistischen wie “neutralen” Schuld- und Sündenbocksuche, wo das “Zusammenleben” zum Abenteuer des “freiheitlich-sozialen” Wettbewerbs … – Kommunikationsmüll im Kreislauf des geistigen Stillstandes eben 😎

  3. Meinung aus der Praxis,
    sexuelle Übergriffe an öffentlichen Schulen zwischen Schüler und Schülerinnen sind selten, weil alle auf dem Präsentierteller sitzen. Bei Schülern mit Migrationshintergrund noch seltener, weil der Druck der Familie groß ist. Kein Schüler wagt es die Familienehre zu beschmutzen.

  4. Oh, der ist schön – den post nehme ich als Lesezeichen zum Einstieg in themenverwandte Fragen.

  5. “Qualitätsmedien für Verantwortung und Wahrhaftigkeit” – ein Fass mit altem ranzigen Wein, für den “Tanz um den heißen Brei” – Surfen auf dem Zeitgeist!?

  6. “Die Freiheit ist nämlich das höchste Gut, das ein moderner Rechtsstaat seinem Bürger nehmen kann.”

    – ja genau, namentlich hoch materiell und SEINEM Bürger “modern” …, dieser ILLUSIONÄREN / stumpf-, blöd- und wahnsinnigen Welt- und Wertvorstellungen, wo Vernunft und Verantwortungsbewusstsein stets untergeordnet / unterwürfig / unwürdig rangiert werden!? 😎

  7. @hmann: Migrationshintergrund

    Ein Aspekt, über den ich nicht geschrieben habe, um nicht “noch ein Fass aufzumachen”: In der Studie lag die Quote unter Kindern mit Migrationshintergrund auf der Opferseite etwas höher (12% gegenüber 10%).

    Das heißt, Jugendliche in einer tendenziell schwächeren sozialen Position und tendenziell mit einem anderen Aussehen werden eher zur Zielscheibe.

    Das scheint eine menschliche Konstante zu sein: Wer schwächer ist, wer als anders auffällt, der wird eher Opfer.

  8. Das Ergebnis der hier beschriebenen Schüler-Umfrage, dass 76 % der sexuellen Gewalt mit Körperkontakt auf Minderjährige zurückgeht, ist durchaus typisch für entsprechende Studien. Nach dem Mittelwert von elf Studien gehen 66 % des “sexuellen Kindesmissbrauchs” auf Minderjährige als “Täter” zurück. Ein Teil der erwachsenen “Täter” sind Frauen. Nach einer weiteren Studie (Dombert u. a. (2015): How common is males’ self-reported sexual interest in prepubescent children?) hatten nun nur ca. 3 % aller Männer mit sexuellen “Kontakten” mit Körperkontakt zu Kindern mehr sexuelle Fantasien mit Kindern als mit Erwachsenen. Demnach haben ca. 99 % des “sexuellen Kindesmissbrauchs” mit den “pädophilen” Männern nichts zu tun. Dennoch steht diese Gruppe in den Massenmedien und in der Politik immer im Mittelpunkt. Beim Thema “Pädophilie” ist der Unterschied zwischen Wahn und Wirklichkeit noch größer, weil hier die Mainstream- und die Alternativ-Medien ihre Kontrollfunktion nahezu vollständig aufgegeben haben. Nur ein Forschungsergebnis: Die berühmteste und einflussreichste sexualwissenschaftliche Studie der Welt ist die sogenannte Kinsey-Studie, für die in den USA ca. 1940 rund 13.000 Menschen befragt wurden. Von den männlichen Befragten der Kinsey-Studie, die ihren ersten Geschlechtsverkehr als erwachsener Mann mit einer erwachsenen Frau hatten, haben 40 Prozent angegeben, diesen ersten Geschlechtsverkehr sehr genossen zu haben. Von den männlichen Befragten der Kinsey-Studie, die ihren ersten Geschlechtsverkehr als 10- bis 13-jähriger Junge mit einer erwachsenen Frau hatten, haben 70 (!) Prozent angegeben, diesen ersten Geschlechtsverkehr sehr genossen zu haben. (siehe Rind u. a. (2016): Reactions to First Postpubertal Coitus and First Male Postpubertal Same-Sex Experience in the Kinsey Sample: Examining Assumptions in German Law Concerning Sexual Self-Determination and Age Cutoffs).

  9. Während früher die freie Entfaltung der kindlichen und jugendlichen Sexualität Ziel psychologischen und pädagogischen Wirkens war, ist es heute, gedrängt von Studien solchen Zuschnitts, offenbar das Gegenteil. Was aber ist dieses Gegenteil? Angst vor den Gefahren des Körperlichen streuen, Dämonisieren der Lust? Wenn das gelingen sollte, gegen wen sollen sich die verdängten Triebe dann entladen? Gegen die Heranwachsenden selbst, um ängstliche, unsichere Untertanen zu erhalten? Verschwörungstheorie?

  10. @Schleim

    “Das scheint eine menschliche Konstante zu sein: …”

    Genau, es scheint …, denn tatsächlich ist es eine SYSTEMATISCHE …! 😎

  11. Stefan Schleim,
    Jugendliche verhalten sich wie junge Hunde. Da gibt es eine nicht ausgesprochene Rangordnung , es gibt Rangordnungskämpfe und es gibt den Trieb kranke Tiere abzusondern. Beim Menschen nennt man das Mobbing.
    Bei der Rangordnung unter Schülern waren die Kosovaren an der untersten Stelle, gefolgt von den Kurden, dann Araber, dann Türken, dann Griechen usw. bis zu den Deutschen.
    Wenn allerdings die Türken die größte Gruppierung stellten, dann waren die an der Spitze, gefolgt von den Deutschen.
    Das nur am Rande.

  12. @Schuster & Müller: Sexualaufklärung

    Tja, in der Schule lernen Jugendliche Körperhygiene; in Pornofilmen Presslufthammersex. Wo bleibt da Raum für Zärtlichkeit und Genuss?

    Meiner Erfahrung nach haben viele Menschen heutzutage Probleme mit Unsicherheit und Erwartungen, sowohl Frauen als auch Männer, siehe auch den oben verlinkten Text. Vielleicht fühlen sich so viele Frauen heute zur Soft-SM-Literatur (“Fifty Shades…”) hingezogen, weil es da so klare Rollen gibt? Und man wenig falsch machen kann?

    Ich weiß nicht, wozu sexuelle Frustration führen kann. Klaus Theweleit brachte sie in seiner Doktorarbeit (“Männerphantasien”) mit dem Nationalsozialismus und Krieg in Zusammenhang.

    Am schlimmsten finde ich eben, uns so eine Politik der allgemeinen Verunsicherung als stärkung der “sexuellen Selbstbestimmung” zu verkaufen.

  13. @Schleim

    Sexualaufklärung

    Damit verhält es sich so, wie mit “der Aufklärung” im / für die Allgemeinen!

    “Wo bleibt da Raum für Zärtlichkeit und Genuss?”

    Zuerst einmal, sehe ich in dieser Verallgemeinerung nicht so düster. Aber ich sehe auch kein Wunder oder Phänomen, denn diese “freiheitlich”-wettbewerbsbedingte Welt- und “Werteordnung” funktioniert nun nocheinmal in gepflegter Bewusstseinsschwäche von Angst, Gewalt und “Individualbewusstsein”, dabei zum Wohle der Profitler und der systemrationalen Konfusion, stets nur populistisch mit den Fingern in den symptomatischen “Wunden” dieses “Zusammenlebens”, und nicht nur die “Qualitätsmedien”!? 😎

  14. Jedenfalls am häufigsten dort wo ein Haufen Migranten, insbesondere Moslems, leben.

  15. @Markweger, würden Sie bitte solche undifferenzierten und unbelegten Äußerungen mit rassistischem Unterton unterlassen?

    Wie ich in der Diskussion gerade schrieb, sind laut der Studie Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund häufiger betroffen… und zwar auf der Opferseite.

  16. Opferseite auch so’n systembedingtes Fass zur populistisch-systemrationalen Schuld- und Sündenbocksuche – arm & reich, Gewinner & Verlierer, Opfer & Täter, eine klare Einteilung der zweifelhaften Weltordnung, doch manche hätten da in dieser globalisierenden Zwickmühle lieber immer eine leise Light-Version, anstatt …!? 😎

  17. Wahrhaftigkeit, Sorgfalt und Richtigstellung

    “Gerechtigkeit und Fairness sind oberstes Gebot.”

    Im Kreislauf des geistigen Stillstandes, ist Stillhalten, bzw. so tun als ob oberstes Gebot!

  18. Gerade am Beispiel SEX zeigt sich die Doppelmoral und die Verlogengheit in dieser Gesellschaft. Medien,Filmindustrie und andere Dienstleister(Prostitution) machen damit Milliardenumsätze, was niemand stört und dem Finanzamt sogar sehr gefällt. Die Vermarktung des menschlichen Triebes mit all seinen Abarten ist sozusagen ein überaus erfolgreiches Geschäftsmodell. Auf der anderen Seite gibt man sich den Heiligenschein hoher Sexualmoral und kirchliche und politische Autoritäten häucheln Emörung. Ziemlich dekadent diese Komödie ….Oder Trauerspiel ?

  19. Das, was aus Sicht einiger zu Deutschland, dann Doitschland, gehören soll, unzweifelhaft, setzt nun einmal andere Standards, so dass sich die Damen in der BRD wärmer anziehen, auch männlich begleitet werden dürfen. (Vermutlich war es normativ gemeint, denn derart rein empirisch festzustellen wäre trivial – Dr. W stellt sich hier Spin-Doctores vor, die bundesdeutsch mühsam sprachlich so entwickelt und in den Mund gelegt haben, auch der insgesamt, aus Sicht vieler, insgesamt minderbemittelten bundesdeutschen “Mutti”.)

    Der Schreiber dieser Zeilen hat spätestens seit der bundesdeutschen Berichterstattung oder “Berichterstattung” über Donald J. Trump keine Probleme mehr damit, hier ‘Lügenpresse’ festzustellen, gerade auch die bundesdeutschen sog. öffentlich-rechtlichen Medien meinend, die “Öffies”.

    MFG
    Dr. Webbaer (der insofern gerne anderswo liest, als bei den sog. bundesdeutschen Qualitätsmedien)

  20. Bonuskommentar hierzu :

    Zum Schluss noch eine Bitte an den Presserat: Man möge es in den Pressekodex aufnehmen [blubb, blubb, blubb]

    Räte, die über die Presse bestimmen, sich derart zu erheben suchen, haben in einer aufklärerischen Demokratie nichts verloren.

    Räte, auch Ethik-Räte und was es da sonst noch so gibt in der BRD, sind etwas für die anderen.

    Dr. Webbaer war dabei als mühsam und auf massiven Druck hin der sog. Presserat mit seinem sog. Pressekodex in der BRD eingeführt worden ist, vielleicht vor 45 Jahren, die Dreckigkeit dieses Vorhabens, das seinerzeit von Gustav Heinemann maßgeblich unterstützt worden ist, ergab sich seinerzeit aus der Stärke der 68-er-Langhaarigen und -Schmierbärtigen, die RAF war bereist “frisch am Start” und natürlich lag hier anti-zivilisatorische Bemühung vor, der Deal sozusagen bestand darin die Springer-Medien nicht verbieten zu müssen.
    LOL

    Dr. Webbaer ist natürlich klar, dass Deutschland oder Doitschland aufklärerische Gesellschaftssysteme nur sehr zögerlich angenommen hat, auf besonderen Druck hin, lol, abär es sieht auch heute noch mau aus, ganz ohne Druck, vgl. bspw. auch mit diesem Versuch :

    -> https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Dr. W sieht Heiko Maas hier innerlich nur mit schwarzer Schirmmütze)

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