Was bringt das jetzt geforderte Lachgasverbot?

Bei extremem Konsum kann die Substanz zu Lähmungen führen. Rechtfertigt das die nächste Drogenpanik?

Heute gab es hohen Besuch im MOMA, dem Morgenmagazin der ARD: Nachdem Volker Limmroth, Chefarzt für Neurologie aus Köln-Merheim, von Patienten mit Lähmungserscheinungen berichtete und vom Bundesgesundheitsminister Lauterbach verlangte, Lachgas vom Markt zu nehmen, erschien der Minister persönlich. Limmroth verwies unter anderem auf die Niederlande als positives Beispiel für ein Lachgasverbot.

Lauterbach erklärte, dass man Lachgas aufgrund der verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten nicht ohne Weiteres verbieten könne. Durch eine Aufnahme in das Gesetz über psychoaktive Stoffe könne man es aber für Jugendliche schwerer zugänglich machen.

Lachgas wird als Betäubungsmittel eingesetzt, zum Beispiel beim Zahnarzt, aber auch in der Lebensmittelindustrie, beispielsweise in Sprühflaschen für Sahne, und sogar in der Tuning-Szene im Motorsport; Distickstoffmonoxid, wie der Stoff chemisch heißt, kann nämlich aufgrund seines hohen Sauerstoffgehalts die Leistung von Verbrennungsmotoren steigern. Das heißt dann “Lachgaseinspritzung”.

Persönliche Effekte und Schäden

Für den persönlichen Gebrauch als Rauschmittel füllt man in der Regel etwas Gas aus einer Ampulle in einen Luftballon. Aus diesem lässt sich der Stoff dann inhalieren. Das führt für einige Sekunden bis wenige Minuten zu bestimmten Wahrnehmungsveränderungen, Entspannung und mitunter auch Euphorie und Lachanfällen.

Doch auch hier gilt das altbekannte Prinzip: Keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Zunächst einmal sollte man das Mittel nicht im Straßenverkehr verwenden, weil man durch die akuten psychoaktiven Effekte die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und von sich selbst gefährdet.

Bei langfristigem starkem Konsum kann es zu ernsthaften neurologischen Schäden kommen. Lachgas kann nämlich Vitamin B12 im Körper zersetzen. Und ein Vitamin-B12-Mangel kann wiederum zu Nervenschäden führen, beispielsweise im Rückenmark. Schlimmstenfalls sind die Konsumierenden dann an den Rollstuhl gefesselt, wobei die Umkehrbarkeit dieser Schäden medizinisch noch nicht endgültig geklärt ist. Diesen massiven Schäden ging aber in der Regel der Konsum mehrer Ballons pro Tag über einen längeren Zeitraum voraus.

Beispiel Niederlande

Bei Rufen nach Verboten wird nach “Schema F” nicht nur immer wieder auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken verwiesen, sondern auch auf angebliche Positivbeispiele aus anderen Ländern. So auch heute Morgen im MOMA. Aus den Niederlanden kann ich aktuelle Informationen beisteuern:

Aufgrund von Lärmbelästigung, unerwünschtem Verhalten in der Öffentlichkeit und großen Mengen auf die Straße geschmissener Ampullen hatten bereits einige niederländische Städte Lachgasverbotszonen ausgewiesen. Ähnliche Verbote gab es schon länger für Alkohol und das Kiffen.

Zum Beispiel in Groningen gab es schon länger ein lokales Lachgasverbot, hier etwa in der Poelestraat, im insbesondere bei Studierenden beliebten Ausgehviertel. Quelle: Cdreue (Wikipedia), Lizenz: CC BY-SA 4.0

Aufgrund anhaltender Kritik und der Meldungen über Risikokonsum wurde dann aber ein generelles Verbot gefordert. Dieses wurde vom Gesetzgeber schließlich zum 1. Januar 2023 erlassen. Zuvor hatten allerdings die höchsten Verwaltungsrichter verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet und die Polizei auf die bereits bestehende Arbeitsüberlastung hingewiesen. Nach einer Übergangsphase wurde der Besitz dann erst zum 1. Juli 2023 strafrechtlich verfolgt.

Die verfassungsrechtlichen Bedenken haben übrigens mit den anderen Verwendungszwecken zu tun, die auch Lauterbach nannte. Einige Lachgashändler klagen darum nun gegen das Verbot.

Allgemeiner oder individueller Konsum

Ähnlich dem Anhang für verbotene Substanzen im deutschen Betäubungsmittelgesetz steht Lachgas also seit 1. Januar 2023 auf dem Anhang des immer noch altmodisch so heißenden Opiumgesetzes. Sind damit die Probleme vom Tisch?

Man muss hier zwischen allgemeinem Gelegenheitskonsum und problematischem individuellen Konsum unterscheiden: Der allgemeine Konsum beispielsweise als Partydroge wird zurückgehen, schlicht wenn die Verfügbarkeit der Substanz abnimmt. Neben Kulturunterschieden ist der Alkoholkonsum in den Niederlanden beispielsweise um 30 geringer als in Deutschland, weil die Substanz nicht rund um die Uhr und insbesondere auch nicht in starker Konzentration in Schnaps und Weinbrand überall zu kaufen ist.

Der (einmalige oder seltene) Konsum als Partydroge ist allerdings üblicherweise nicht die Form, die mit den genannten Gesundheitsschäden einhergeht. Wer also heute schon regelmäßig und intensiv Lachgas konsumiert und sich eine Abhängigkeit angelernt hat, wird sich nach dem Verbot neue Wege suchen: entweder eine andere Substanz, die mehr oder weniger gefährlich sein kann als Lachgas; oder auf dem Schwarzmarkt.

Daher ist auch jetzt wieder die Darstellung naiv, mit einem Verbot sei alles gut. In den Niederlanden verschwand mit der Aufnahme der Substanz auf die Verbotsliste des Opiumgesetzes nämlich auch das Pfand- und Rücknahmesystem für Endverbraucher. Die leeren Tanks wurden dann schlicht in die Umwelt oder in den Restmüll geworfen.

Gefährliches Katz-und-Maus-Spiel

Die unter hohem Druck stehenden Behälter haben aber schon zu Explosionen in Müllwagen und Verbrennungsanlagen geführt. Das führt nicht nur zu einem Sicherheitsrisiko für die Angestellten der Entsorgungsbetriebe, sondern auch zu immensen finanziellen Schäden. Auf den hohen Kosten bleiben die Betriebe bis auf Weiteres sitzen.

Und auch die Meldungen über Risikokonsum im Straßenverkehr nehmen nicht ab: Erst im März wurden unabhängig voneinander zwei junge Autofahrerinnen von der Polizei mit Lachgasbehältern am Steuer entdeckt. Beide nahmen Reißaus und lieferten sich gefährliche Verfolgungsjagden mit den Behörden. Mitte März führte das nicht nur zu Sachschaden, sondern auch zu einem verwundeten Polizisten; in dem Fall Ende März konnte die Fahrerin erst nach 88 Kilometern gestoppt werden. Auf der Flucht schmiss sie den Lachgasbehälter schlicht aus dem Fenster.

Drogenverbote führen immer zu Folgeproblemen. Es ist ein ewiges Katz-und-Maus-Spiel. Vom Gesetzgeber ist es fahrlässig, wenn er solche Auswirkungen nicht mitberücksichtigt.

Vernünftige Alternative

Es gibt kein gutes historisches Beispiel für die Effektivität eines Drogenverbots. Sowohl die Medien als auch die Drogenpolitik klammern zudem in der Regel die Gründe aus, aus denen Menschen psychoaktive Substanzen konsumieren. Darüber schrieb ich in meinen neuen Büchern über Cannabis (deutsch) oder allgemein über Substanzkonsum (englisch, gratis). Gerade bei den Langzeitkonsumenten mit problematischem Konsum stehen dahinter oft psychosoziale Probleme.

Da insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene der Gesundheit einen hohen Stellenwert einräumen, sollte Aufklärung über die möglichen schweren neurologischen Schäden hier helfen. Insofern stimme ich Karl Lauterbach zu, wenn er Eltern dazu aufruft, mit ihren Kindern über dieses Problem zu reden. Das Bild von Jugendlichen im Rollstuhl ist einprägsam – betrifft aber eben nicht den Gelegenheitskonsum von Lachgas.

Risikokonsum im Straßenverkehr verbietet sich eigentlich von selbst. Aber nicht alle Menschen verhalten sich immer vernünftig. Dieses Problem gibt es allerdings auch mit anderen psychoaktiven Substanzen und daher führt die Verkehrspolizei ihre Kontrollen aus. Mit allgemeinen Substanzverboten lässt sich dieses Problemverhalten jedenfalls nicht aus der Welt schaffen.

Man sollte aber auch verstehen, dass auch Substanzkonsum seine Moden kennt. Lachgas ist ja nun schon seit dem 19. Jahrhundert bekannt und beliebt. In den Niederlanden nahm sein Konsum übrigens schon nach einem Höhepunkt 2019 wieder ab. Damals hatten 3,2 der Erwachsenen den Konsum im letzten Jahr eingeräumt, unter den 18- bis 29-Jährigen sogar 5,6 Prozent. Danach gab es aber natürlich wegen der Coronapandemie weniger Gelegenheiten zum Ausgehen und Feiern.

Beliebt trotz Verbot

Laut den neuesten Zahlen für die Niederlande bleibt – auch trotz des Verbots – Lachgas eine beliebte Substanz: So gaben für das Jahr 2023 5 Prozent der Studierenden den Konsum an. Unter Personen im Alter von 16 bis 35 Jahren, die gerne ausgehen, waren es sogar 15 Prozent. Auch das zeigt, dass Verbote nur eine begrenzte Wirkung haben – die man gegen die bereits genannten Folgeprobleme abwägen muss.

Zudem haben neue Designerdrogen wie 2-MMC und 3-MMC in den Niederlanden gerade Kokain von Platz drei – nach Cannabis und Ecstasy – der beliebtesten verbotenen psychoaktiven Substanzen verdrängt. Diese Substanzen führen angeblich zu einem Rausch, der sich wie eine Kombination von Ecstasy und Kokain anfühlt.

3-MMC wurde inzwischen verboten. Laut offiziellen Quellen stieg dadurch der Preis pro Gramm von rund 14 auf rund 21 Euro. Konsumiert wird es trotzdem weiter, auch schon von Schülerinnen und Schülern. Die Drogendealer freuen sich über die neue Einnahmequelle.

Historisches Beispiel

Zum Lachgas sei noch die historische Anmerkung erlaubt, dass es früher unter Künstlern und Intellektuellen beliebt war: Im 19. Jahrhundert schwärmten beispielsweise verschiedene Philosophen von “neuen Einsichten” durch den Konsum. William James (1842-1910), einer der Gründerväter der psychologischen Wissenschaft in den USA, benutzte es häufiger. 1882 beschrieb er in der heute angesehenen Fachzeitschrift Mind, wie er mithilfe von Lachgas endlich Hegels Philosophie verstehen konnte.

Solche Berichte finden sich bis in die 1950er-Jahre. Danach verbreiteten sich stärkere Psychedelika, zum Beispiel Meskalin und später vermehrt Psilocybin und LSD. Auch das sind Hinweise darauf, dass Substanzkonsum in unserer Kultur “normal” ist und auch schon immer war.

Anstatt immer wieder Verbote zu Fordern, die, wie wir sahen, allenfalls begrenzt wirken und dabei zu neuen Problemen führen, sollte man für weniger gefährliche Substanzen den Konsum in sichere Bahnen lenken. Das geschieht vor allem durch ehrliche Aufklärung und Qualitätskontrollen. Für diejenigen, die problematischen Substanzkonsum und Abhängigkeitserscheinungen – vor allem Kontrollverlust und Schäden – zeigen, sollte es psychosoziale Hilfe geben.

Statt der üblichen Hau-drauf-Mentalität von konservativen Hardlinern vertritt Bundesminister Karl Lauterbach hier nach meiner Einschätzung gar nicht so einen schlechten Standpunkt. Medien zeigen demgegenüber immer wieder Kurzschlussreaktionen, wie man es heute im MOMA wieder sehen konnte. Dabei gibt es Lachgas beispielsweise als Ampullen für Sahnespender schon lange zu kaufen.

Stephan Schleims neues Buch über Cannabis und Grundlagen des Substanzkonsums gibt es jetzt als eBook im Amazon-, Apple- und Google-Shop.

Folgen Sie Stephan Schleim auf Twitter/X oder LinkedIn. Titelgrafik: Cdreue (Wikipedia), Lizenz: CC BY-SA 4.0

Avatar-Foto

Die Diskussionen hier sind frei und werden grundsätzlich nicht moderiert. Gehen Sie respektvoll miteinander um, orientieren Sie sich am Thema der Blogbeiträge und vermeiden Sie Wiederholungen oder Monologe. Bei Zuwiderhandlung können Kommentare gekürzt, gelöscht und/oder die Diskussion gesperrt werden. Nähere Details finden Sie in "Über das Blog". Stephan Schleim ist studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler. Seit 2009 ist er an der Universität Groningen in den Niederlanden tätig, zurzeit als Assoziierter Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie.

10 Kommentare

  1. Bei extremem Konsum..

    Bei ausreichend extremem Konsum führt auch schieres Wasser zu schweren Schädigungen bis hin zum Tode – dergleichen ist kein Argument, sondern eher starkes Indiz für den Versuch, mit emotionaler Ansprache rationales Nachdenken zu verhindern.

    btw: es ist klar, wie es gemeint ist, doch generell klingt “Ihr Beitrag (erforderlich)” ganz schön fordernd 😉

  2. @Rolak: Wasser vs. Lachgas

    Nun ja, die tödliche Menge von Wasser, bis lebenswichtige Prozesse versagen, weil Elektrolyte aus dem Körper geschwemmt wurden, ist beträchtlich; meiner Meinung nach würde niemand wissentlich und auch nicht versehentlich so viel trinken, sofern es kein Suizidversuch ist (oder, muss man heute vielleicht ergänzen, eine hanebüchene TikTok-Challenge).

    Wenn man sich an den Lachgas-Flash gewöhnt und diesen als sehr angenehm empfindet, dann kann ich mir allerdings vorstellen, dass man davon mehrere Ballonfüllungen am Tag inhaliert. (Ich habe es selbst übrigens nie getan.) Über die damit verbundenen Risiken sollte man die Konsumierenden auf jeden Fall informieren.

  3. Wie bei Alkohol, Heroin und anderen Substanzen, scheint hier das Hauptproblem darin zu liegen, dass die User die Straße zumüllen und Unbeteiligte belästigen. Da kann es sinnvoll sein, den Konsum in der Öffentlichkeit zu verbieten, den Besitz geöffneter Bierflaschen oder Ampullen auf der Straße, solche Dinge. Wenn ich jedes Mal eine Drogendebatte führen muss, um eine billige Ausrede zu haben, damit ich zugeknallte Asis in die Schranken weisen kann, dann gute Nacht Lösungen, hallo Kollateralschaden.

    Öffentlicher Raum ist nun mal der Raum, wo die Öffentlichkeit was zu melden hat, individuelle Freiheiten oder nicht. Da muss man mit der Braver-Bürger-Burka herumlaufen, deren Funktionen auf ein Minimum reduziert und auf glatte Abläufe optimiert sind, weil wir sonst mit dem Chaos überfordert wären. Bestimmtes Verhalten aus der Öffentlichkeit zu verbannen wird dann zum Problem, wenn kein angemessener Ersatzraum für die Leute geboten wird – wenn Sie es verbieten, auf die Straße zu pinkeln, ist’s ja auch nur ein Problem, wenn nirgendwo ein Klo bereit steht.

    Ich würde also immer erst mal gucken – ist das Problem die Sucht oder sonstiges Verhalten, oder ist das Problem, dass die Süchtigen oder Andersartigen Unbeteiligte belästigen? Man kann von der Öffentlichkeit durchaus verlangen, dass sie sich an Leute auf der Straße gewöhnt, die anders aussehen, andere Sitten haben oder harmlos spinnen, auch wenn schon das anstrengend für sie ist. Doch es genügt schon eine kleine Minderheit von Asis, um die ganze Gruppe als Gefahr zu stigmatisieren. Und dann muss man gucken, ob es sich eher lohnt, die Asis aufs Korn zu nehmen, oder die ganze Gruppe unsichtbar zu machen.

    Wenn uns Leute nicht auf den Zeiger gehen, sind uns alle Gesundheitsgefahren ihres Verhaltens für sie selbst plötzlich so sehr egal, dass man Unmengen von Geld in „Aufklärungscampagnen“ investieren muss, um das Stigma am Leben zu halten. Und wenn wir Geld damit machen können, können sie sich gar nicht schnell genug umbringen. Und diese Kehrseite der Medaille, dass man die Gesundheitsrisiken für Mindermündige reduzieren muss, muss natürlich auch angegangen werden.

  4. @Paul S: Na ja, nicht alle, die Lachgas verwenden, schmeißen die Ampullen einfach auf den Boden; und nicht alle, die Müll auf den Boden schmeißen, verwenden Lachgas.

    Das Müll- und wohl auch das Lärmproblem hätte man wahrscheinlich gelöst, wenn man Lachgas einfach in Bars und Clubs bestellen und konsumieren könnte, z.B. in einem (vielleicht kompostierbaren?) Luftballon.

    Ich will die beschriebenen Ruhestörungen aber nicht herunterspielen und habe selbst vier Jahre lang an einem lauten Platz gewohnt (hier in Amersfoort). Die Stadt ließ die Unternehmer übrigens im Prinzip alles machen – und hat die geltenden Gesetze erst durchgesetzt, als ich mit dem Anwalt kam. Wir leben halt in einer Gesellschaft des Spektakels und einer Konsumkultur, wo alles einen Wert hat, was irgendwem Geld und Steuern liefert – aber nicht die Ruhe von Anwohnern. Um Lachgas ging es darum übrigens nicht. Aber vielleicht hätte es mich ja entspannt.

  5. Fragen wir einmal allgemeiner, was bringt ein Verbot ?
    Gebote und Verbote sind die Grundlage eines geregelten Zusammenlebens.
    Im Straßenverkehr sind die Gebotsschilder blau und die Verbotsschilder rot.

    Die Kindererziehung beruht auch auf dem Prinzip von Gebot und Verbot.
    Die Bibel lässt sich auch als eine Sammlung für Verbote und Gebote ansehen.

    Wir bräuchten keine Polizei und auch keine Gesetze wenn Gebote und Verbote geachtet würden.
    Die Anzahl von Gesetzen ist also schon ein Hinweis auf die inneren Widersprüche und Versäumnisse eines Gemeinwesens.

    Und so ist auch die Forderung nach dem Verbot von Lachgas ein Indiz für den Zerfall oder Anonymisierung in einer Gesellschaft. Wer Lachgas braucht ,ist unglücklich.
    Und das will sich die Gesellschaft nicht eingestehen, dass sie dem Unglück eines Menschen noch nicht perfekt begegnen kann. Das „Soziale Netz“ löst sich langsam auf, Mieten werden für viele unbezahlbar, der Straßenlärm wird zur Krebsgeschwulst der Städte, und…….ein Lösungsweg ist nicht in Sicht.

    Ergo, wenn eine Katze verlegen ist, dann putzt sie sich.
    Wenn die Gesellschaft verlegen wird, dann erlässt sie ein Gesetz. Am besten ein Verbot, als Zeichen der Entschlossenheit.

  6. @N: Im liberalen Rechtsstaat sind Verbot & Strafe das schärfste Mittel und sollten nur als letzte Alternative gewählt werden.

    Das vergessen diejenigen, die A, B, C… verbieten lassen wollen.

  7. Stephan Schleim,
    ” Im liberalen Rechtsstaat sind Verbot & Strafe das schärfste Mittel”,
    Was verstehen Sie unter Strafe ? Wenn man Freiheitsstrafen meint, dann stimme ich zu.
    Wenn Sie einen Termin versäumen z. B. eine Versteigerung und dadurch einen finanziellen Verlust erleiden,
    dann ist das auch eine Form von Strafe, die nicht so genannt wird, in der Auswirkung aber einer Strafe gleichkommt.

    Und letztens, Sie bezeichnen unsere Staatsform als liberal. Bezogen auf die Regierungsform stimmt das, bezogen auf die Verwaltung stimmt das nicht.
    Bei uns hat man sogar vorgeschrieben welche Farbe die Fensterläden haben müssen. Oder dass auf dem Friedhof die Buchstaben auf dem Grabstein von Hand gemeiselt sein müssen. Und jetzt kommt der Hammer, Verstorbene, die nicht “normal” zu Tode kamen, die werden auf einem Sonderfeld beerdigt.

  8. Um Hegels Philosophie zu verstehen braucht man sicher Lachgas. Ich werde den Tipp aber nicht umsetzen. Als Lehrer an einer Brennpunktschule : Lachgas ist inzwischen neben dem Vapen die Nummer 1 was den Drogenkonsum angeht. Kiffen und auch Schnüffeln ist auf dem Rückzug. Die Kioske verticken beides auch an Kinder und da sollte schon angesetzt werden: Der Konsum sollte bei beidem ab 18 sein und das sollte auch geahndet werden. Beim Vapen greift das Ordnungsamt inzwischen auch durch. Und die Gesetzeslücke da man Lachgas sogar an Automaten ziehen kann (die in der Nähe von Schulen stehen) sollte man natürlich schließen. Ansonsten hilft nur Aufklärung, momentan halte ich aber das Vapen für das größere Problem. Da wächst nämlich die nächste Generation Lungenkrebspatient*innen heran.

  9. @Uwe: Ja, wie auch beim Alkohol denke ich, dass eine eingeschränkte Verfügbarkeit einen Teil des Problemkonsums reduziert; ein allgemeines Verbot wird aber bei keiner Substanz wirken.

  10. hanebüchen

    Selbstverständlich ist der gefährliche Bereich verschiedener Substanzen verschieden schwer zu erreichen, Stephan, doch ein blankes ‘extrem=gefährlich→Verbot’ ist halt kein (zwingendes) Argument. Auch ‘leicht versehentlich überdosierbar’ nicht, wie Allergiker aus dem Bekanntenkreis stundenlang anekdotisch erzählen können, selbst wenn dies ‘nur’ indirekte Folgen sind…

Schreibe einen Kommentar