Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts

Die Tat in Dormagen (NRW) wirft erneut die Frage auf, ob die Untergrenze des Strafrechts von 14 Jahren noch zeitgemäß ist

Natürlich will keine Gesellschaft gerne Kinder vor Gericht sehen. Und natürlich wissen wir auch, dass die Einsicht in richtig und falsch und das Vermögen, nach dieser Einsicht zu handeln, in jungen Jahren noch nicht voll ausgeprägt ist.

Aber “noch nicht voll ausgeprägt” bedeutet nicht unbedingt vollständig abwesend. Wenn zum Beispiel Zwölf- oder 13-Jährige mit Steinen Scheiben einwerfen, dann mag das dumm oder impulsiv sein. Zumindest manchen von ihnen dürfte aber klar sein, dass man so etwas nicht macht.

Nun fand am gestrigen 6. Februar die Trauerfeier für den 14-jährigen Yosef statt. Dessen Leiche war laut Medienberichten am Mittwoch, den 28. Januar, von Spaziergängern in einem See in Dormagen-Hackenbroich gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft gehe aufgrund der Stich- und Schnittverletzungen inzwischen sicher von einem Tötungsdelikt aus.

Da der mutmaßliche Täter erst zwölf Jahre alt sein soll, wird es wahrscheinlich zu keinem Strafverfahren kommen. Wie sieht das aus rechtlicher und psychologischer Sicht aus?

Ob die Untergrenze für die strafrechtliche Verantwortung gesenkt werden soll, war sogar Thema der letzten Bundestagswahlen. Für die Empfehlung des Wahl-O-Mats konnte man damals eine Entscheidung abgeben. Quelle: Bildzitat nach Vorlage

100.000 Straftaten

Laut der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik wurden von Kindern im Jahr 2024 rund 100.000 Straftaten erfasst. Es ging dabei meistens um Diebstähle (rund 32.000), Körperverletzungen (27.000) und Sachbeschädigungen (11.000). In den letzten Jahren steigen die Zahlen, was als “Coronaviruspandemie-Nachholeffekt” gedeutet wird.

Die Straftaten von Kindern sind damit aber wieder in etwa auf dem Niveau von 2009. Dazwischen hatte die Zahl abgenommen.

Von den 100.000 genannten Fällen waren 24 Straftaten gegen das Leben. Vor allem diese schweren Fälle schaffen es in die Medien. Für minderjährige Verdächtige und insbesondere für Kinder gilt aber auch ein besonderer Persönlichkeitsschutz. Daher wird bei Verfahren nach dem Jugendstrafrecht die Öffentlichkeit allgemein ausgeschlossen. Bei Kindern – das bedeutet hier: unter 14 Jahren – kann es nach heutigem Recht aber auch prinzipiell gar kein Strafverfahren geben.

Die Anzahl der Straftaten in verschiedenen Altersgruppen im zeitlichen Verlauf. Hinweis: Da die Gruppen sehr unterschiedlich groß sind, sollte man sie nicht direkt miteinander vergleichen. Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik

Harte Altersgrenzen

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird nämlich vor dem 14. Geburtstag von der Schuldunfähigkeit des Kindes ausgegangen: “Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist” (§ 19 StGB). Wie man sieht, gibt es hier keine Ausnahmen für besondere oder besonders schwere Fälle. Damit ist aber nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch eine nähere Aufklärung der Tat – sieht man von der allgemeinen polizeilichen Ermittlungsarbeit ab – grundlegend ausgeschlossen.

Weitere Altersgrenzen finden sich im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Dieses gilt für Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis einschließlich 20 Jahre). Für Letztere gilt eine Übergangsphase: Nach den individuellen Umständen können sie unters Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht fallen.

In Deutschland ist man eher mild und wendet in rund zwei Drittel der Fälle das Jugendstrafrecht an, wenn auch mit Unterschieden zwischen den Bundesländern und in jüngerer Zeit vielleicht fallendem Trend.

Zum Vergleich: Im Nachbarland Niederlande könnte man zwar sogar bis zum Alter von 22 Jahren das Jugendstrafrecht anwenden. Mit dieser oberen Altersgrenze, die auch mit Hinweisen auf die Gehirnentwicklung begründet wurde, habe ich mich intensiv in meiner Forschung beschäftigt. Doch trotz dieser auf den ersten Blick milder scheinenden Regelung werden hier ab 18 Jahren so gut wie alle (will sagen: über 90 Prozent) nach Erwachsenenstrafrecht angeklagt. Durch die Anhebung der Altersgrenze auf 22 Jahre im Jahr 2014 erhöhte sich das nur leicht. Als Untergrenze gilt hier im Strafrecht übrigens das Alter von zwölf Jahren.

Ziele des Strafrechts

Im Prinzip verfolgt das Strafrecht mindestens vier Ziele: Es soll, erstens, abschrecken, damit es erst gar nicht zu Straftaten kommt; es soll, zweitens, strafen – manche Sprechen auch noch von “Vergeltung” –, um den Schaden des Opfers und an der Rechtsordnung (zumindest symbolisch) wiedergutzumachen; drittens soll es schützen, einfach indem es Menschen, die Straftaten begangen haben, einsperrt; viertens soll es aber auch resozialisieren, um den Verurteilten eine Wiedereingliederung und Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Es leuchtet schnell ein, dass manche dieser Ziele im Widerspruch zueinander stehen: Insbesondere gilt das für das Strafen und Schützen auf der einen Seite und das Resozialisieren auf der anderen. Außerdem gilt auch das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Jemanden zum Beispiel für einen Ladendiebstahl lebenslang wegzusperren, würde zwar zukünftige Ladendiebstähle dieser Person verhindern. Das wäre aber ein zu starker Eingriff in ihre Freiheit.

Auch wer sich für das Prinzip Menschlichkeit überhaupt nicht erwärmen kann, sollte zumindest die Konsequenzen drakonischer Strafen mitbedenken: Das Gefängniswesen muss nämlich auch finanziert, personell und mit anderen Ressourcen ausgestattet werden. Wer weggesperrt bleibt, obwohl er Reue zeigt, kann nur wenig Positives zur Gesellschaft beitragen. Und wer nicht resozialisiert wird, begeht mit höherer Wahrscheinlichkeit wieder Straftaten.

Im Jugendstrafrecht wird das pädagogische Ziel der Resozialisierung höher gewichtet. Hier geht man davon aus, dass die Persönlichkeit noch nicht so gefestigt ist und man auf den Täter oder die Täterin noch besser positiv einwirken kann. Neben geringeren Höchststrafen kennt das Jugendstrafrecht hierfür sozialere Alternativen zur Gefängnisstrafe.


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Denken an die Opfer

Die Diskussion um ein mögliches Herabsenken der Untergrenze für das Strafrecht dreht sich meist um die psychologische Entwicklung der Täterinnen oder Täter. “Aber es sind doch Kinder!”, rufen mitunter Gegner einer Absenkung.

Ja – es sind aber auch junge Menschen, die einem anderen das Leben genommen haben, teils unter brutalen Umständen. Eine deutsche Professorin, deren Namen ich in der politisch aufgeladenen Diskussion bewusst nicht nenne, setzt sich sogar für eine Anhebung der Altersgrenze auf 16 Jahre ein. Dann würden noch einmal viel mehr als die erwähnten 100.000 Straftaten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Obwohl Opferschutz sonst groß geschrieben wird, scheint sich das bei manchen zu ändern, sobald die Täter unter 14 Jahre alt sind. Dabei sollte man bedenken: Ohne Strafrecht gibt es auch keine strafrechtliche Aufklärung der Tatumstände, von einer Bestrafung ganz zu schweigen.

Für die Betroffenen sind die Taten ohnehin schon schwer belastend. Das eigene Kind für immer zu verlieren und dann auch noch durch das absichtliche Handeln eines anderen Menschen, dürfte so ziemlich das Schlimmste sein, was jemandem im Leben passieren kann.

Hinweis: In den folgenden Absätzen werden bildliche Details schwerer Gewaltverbrechen genannt. Wer das nicht lesen will, kann den zweiten Teil weiterlesen.

Hier sei noch einmal an den Fall der zwölfjährigen Luise erinnert. Sie wurde am 11. März 2023 in Freudenberg bei Siegen von zwei zwölf- und dreizehnjährigen Bekannten in ein Waldstück gelockt und dann mit vielen Messerstichen getötet.

Die Täterinnen hatten das zuvor in einem Chat geplant und das Mädchen eigentlich mit einer Plastiktüte ersticken wollen. Als Luise sich wehrte, wurde sie Dutzende Male gestochen. Anschließend nahmen die Beiden ihrem Opfer noch das Telefon ab und ließen die hilflose Luise dann einsam verbluten. Man fand sie erst, als sie schon tot war – und für den Finder muss so eine Szene übrigens auch ein schwerer Schock sein.

Es mag für Außenstehende schwer nachvollziehbar sein, doch für Luises Angehörige drehte sich zum Beispiel viel um die Frage, wie lange das Mädchen noch bei Bewusstsein war, also wie lange das Leiden andauerte. Solche Fragen würden in einem Strafprozess aufgeklärt werden – jedenfalls so weit das möglich ist. Doch mit Verweis auf den zitierten § 19 StGB und dass die Täterinnen noch Kinder sind, lässt der Staat die Familie mit ihren schmerzhaften Fragen allein.

Umweg übers Zivilrecht

Da übers Strafrecht nichts zu erreichen war, versuchten die Angehörigen, sich übers Zivilrecht zu wehren. Hier handelt nicht der Staat, sondern stehen sich zwei bürgerliche Parteien gegenüber. Das Gericht wacht sozusagen über die Einhaltung der Spielregeln, der geltenden Gesetze. In so einem Verfahren fehlen aber nicht nur die weitreichenden Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, sondern ist die klagende Partei in der Beweispflicht und trägt sie auch das Kostenrisiko.

Durch die Verhandlung am Landgericht Koblenz erfuhr im Sommer 2025 schließlich die Öffentlichkeit nähere Details über die Tat: dass es sich um eine geplante, grausame Tötung handelte. Ein Strafgericht würde in so einem Fall vermutlich einen Mord feststellen. Dann wäre das Höchstmaß nach Jugendstrafrecht 15 Jahre Freiheitsstrafe, nach Erwachsenenstrafrecht wäre automatisch lebenslänglich die Strafe. Und auch hier noch ist das deutsche Recht eher mild und sieht wegen des hohen Stellenwerts der Menschenwürde 25 Jahre als höchste Strafdauer an, die später unter Umständen auf 15 Jahre verkürzt werden kann.

Stattdessen fordern Luises Hinterbliebene nun Schadensersatz. Dafür ist die oben genannte Frage relevant, wie lange das hilflos zurückgelassene Mädchen tatsächlich noch litt. In Zahlen ausgedrückt geht es dann um einen Schadensersatz von vielleicht eher 40.000 oder 60.000 Euro. Dass das den Verlust eines Kindes nicht aufwiegen kann, ist klar. Ich nenne das hier zur Veranschaulichung der Unterschiede zwischen zivil- und strafrechtlichen Möglichkeiten.

Unabhängig vom Schadensersatz und insbesondere seiner Höhe wäre so eine Verurteilung vielleicht ein minimaler Funken von Gerechtigkeit für die Familie. Wenn sie aber Pech hat und das Gericht nicht überzeugen kann, müsste sie die Anwalts- und Verfahrenskosten selbst tragen, sogar der Gegenseite.

Das gilt nicht nur für das – nach allem, was bekannt ist, noch laufende – Verfahren am Landgericht. Danach könnte es noch zu einem Berufungs- oder Revisionsverfahren kommen. Wohlgemerkt, mit einer Verlängerung der Unsicherheit und Vergrößerung des Kostenrisikos. Und das bei einer Familie, deren junge Tochter umgebracht wurde und die noch tief trauert.

Historischer Exkurs

Die Tötung der zwölfjährigen Luise und jetzt des 14-jährigen Yosef erinnert an einen historischen Fall, den ich durch meine Forschung wiederentdeckte: Im November 1834 lockte der neunjährige Major Mitchell einen achtjährigen Schulkameraden in ein Waldstück in Durham nahe der Stadt Portland im US-Bundesstaat Oregon. Er versuchte mehrfach, den Achtjährigen in einem Bach zu ertränken, doch dafür war das Wasser wahrscheinlich nicht tief genug.

Stattdessen fesselte Mitchell sein Opfer nackt an einen Baum, misshandelte es stundenlang mit Stockschlägen und verstümmelte es mit einem Stück Metall. Selbst nach dieser Folter gelang es dem Täter nicht, das jüngere Kind zu ertränken.

Der Fall kam vor Gericht und Phrenologen wollten aussagen, dass der Täter wegen einer früheren Kopfverletzung ein größeres Schädelorgan für “Zerstörungskraft” habe. Laut der phrenologischen Lehre lag das über dem Ohr. Ein Zeichner will hier eine Vergrößerung gesehen haben.

Auf dieser Zeichnung ist der Kopf des neunjährigen Angeklagten festgehalten. Die Phrenologen meinten, darauf Gründe für eine Strafminderung zu erkennen. Lizenz: gemeinfrei

Den Richter überzeugte das allerdings nicht. Es sei nicht nachgewiesen, dass Kopfverletzungen wie die hier vermutete regelmäßig zu Straftaten führen. Mitchell wurde trotz seines jungen Alters zu neun Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Die Phrenologen freuten sich trotzdem, da man sie als Sachverständige gehört hatte, ohne dass man sie auslachte. 1835 publizierten sie über den Fall in ihrer eigenen Zeitschrift. Es dürfte sich dabei um den ersten dokumentierten Fall von “Neurorecht” handeln.

Im nächsten Teil kehren wir in die Gegenwart zurück und überlegen wir uns, ob und wie die Altersgrenze für die Schuldfähigkeit im deutschen Strafrecht angepasst werden könnte.

Beschreibung: Dieser und ähnliche Fälle werden in meinem neuen Buch über die Gehirnentwicklung und Altersgrenzen ausführlicher diskutiert. Die englische Fassung (links) steht dank der finanziellen Förderung durch unsere Universitätsbibliothek gratis zum Download verfügbar. Die aktualisierte und erweiterte deutsche Fassung (rechts) erscheint diesen Sommer beim Hogrefe Verlag. Darin geht es ausführlicher auch um die Untergrenze des Strafrechts. Das Buch kann jetzt schon vorbestellt werden.


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27 Kommentare

  1. [vom Blogbetreiber gekürzt, siehe unten]

    Bei Kindern hingegen muss ich davon ausgehen, dass ihr Verhalten an der Umgebung liegt, die sie formt. Wenn sie jemanden umbringen, gehört die Tracht Prügel ihres Lebens irgendwie dazu, Empfindlichkeit hin oder her, aber danach sorgt man dafür, dass sie in eine andere Umgebung kommen – eine mit festen Strukturen, eine, in der sie ein anderes Leben kennen lernen. Die Erwachsenen sind fertig verkorkst und man kann da nur noch Schadensbegrenzung betreiben, doch die Kinder haben sich nur auf dem Weg zu einem gesellschaftlich konformen Verkorkstsein verirrt. Eine Kursänderung ist immer noch möglich.

    [Ich habe mir erlaubt, den Beitrag zu kürzen: Der User verfasst zu im Prinzip jedem Blogbeitrag eine Art langes “Koreferat”, auch mit Kraftausdrücken, und beteiligt sich dann nicht weiter an der Diskussion. Hier gelten die Diskussionsregeln, zum Beispiel zum respektvollen Umgang. S. Schleim]

  2. @Paul: Kinder

    Kinder sind Psychopathen …

    Na ja – in einem Psychologie-Blog würde ich solche Begriffe gerne präziser verwenden. Übrigens gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, was “Psychopathie” genau ist (siehe dazu).

    … ein Mörderkind zu erziehen.

    Auch hier denke ich, dass ein Begriff wie “Mörderkind” nicht so hilfreich ist. Aber Sie sprechen den Aspekt der Erziehung an, den ich aus drei Gründen hier nicht diskutierte: Erstens wurde der Artikel ohnehin schon lang, zweitens ist das nicht mein Fachgebiet und drittens wissen wir wenig über die Familie des (mutmaßlichen) Täters.

  3. Mit dem Strafrecht hätte man Möglichkeiten, zumindest einige kriminelle Taten von Kindern zu verhüten: z.B. indem man Erziehungsberechtigte für die Taten ihrer Kinder in Verantwortung nimmt.
    Z.B. ist bekannt, dass Kinder von Erwachsenen absichtlich zum Stehlen angestiftet werden, weil den Kindern strafrechtlich nichts passieren kann. Würde man aber die Eltern für diese Taten haftbar machen, dann könnte dieses kriminelle Schlupfloch wesentlich unattraktiver sein.

    Wenn Eltern klar gemacht wird, dass sie sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern müssen – weil sie sonst für deren Taten verantwortlich gemacht werden können – dürfte das Interesse an einer guten Erziehung ansteigen

  4. Ein Richter hat mir einmal erzählt, wieso er Jurist geworden ist: Weil ihn fasziniert hat, wie man mit kreativer Rechtssprechung Probleme lösen kann.

    Wenn es in einer Familie zuviele Kinder gab, dann wurden Babys im Elternbett im Schlaf ´aus Versehen erdrückt´.
    Da man eine absichtliche Tötung nicht gerichtlich nachweisen kann – wurde ein Gesetz erlassen, dass man Babys nicht ins Elternbett mitnehmen darf.
    (Mittelalter-Gesetz aus Sachsen oder Bayern)

  5. “Stephan Schleim
    “und wieder tut das Strafrecht nichts”
    Menschen leben nicht im luftleeren Raum, sie brauchen einander.
    Deswegen kann das Strafrecht nicht als Grundlage menschlicher Gemeinschaft dienen. Die Anwendung des Strafrechtes muss die Ausnahme bleiben.
    Für die Kinder heißt das, man darf Kinder nicht kriminalisieren.
    Was die Strafmündigkeit betrifft, hier ist Diskussionsbedarf, hier ist der Staat gefordert, denn die Kinder sind ein Indikator für den Zustand einer Gesellschaft.

  6. Gefühlt nehmen irrationale Gewalttaten zu. Mit irrational meine ich das Fehlen eines Gewinns/Vorteils der Gewalt für den Täter. Die Gewalt ist hier der Zweck an sich, sie zerstört sowohl Opfer wie auch Täter. Das Strafrecht kann hier wenig ausrichten, weil die Täter ja nicht rational denken und sich somit auch nicht von den angedrohten Strafen beeinflussen lassen.
    Die Diagnose dafür könnte ein zunehmendes Versagen der Kultur, der Erziehung sein: Menschen werden nicht mehr durch ihre Gemeinschaft, etwa die Eltern geformt, sie sind keine Mitglieder mehr einer Gemeinschaft, die sich behaupten und zusammen leben will und damit wird alles möglich bis hin zum Wunsch möglichst viel zu zerstören oder der Bereitschaft einfach seinen Impulsen nachzugeben.

    Spekulation: Vielleicht erleben wir ja den Beginn der Selbstauflösung der Menschheit und unsere Nachkommen, die künstlichen Intelligenzen und humanoiden Roboter werden sich vielleicht irgendwann fragen, warum diese wilde Horde, die sich Menschheit nennt, überhaupt etwas so wertvolles und schönes wie ihre Existenz hervorgebracht hat. Zumal sie vielleicht einige Zoos für Menschen eingerichtet haben und sie diese Menschen so gut betreuen, dass die robotischen Besucher positiv bewegt sind und sich die Meinung herausbildet, eigentlich seien die Menschen gar nicht so schlimm und unmoralisch wie man unter Robotern immer wieder sage. Es habe ihnen nur an guter Führung gefehlt. Ihnen fehlte es einfach an künstlicher Intelligenz – und an natürlicher sowieso.

  7. Martin Holzherr “Vielleicht erleben wir ja den Beginn der Selbstauflösung der Menschheit”

    Du vergisst die Religionen,
    Die bilden immer noch das Rückrat der Kultur.
    Anmerkung: humanodide Roboter haben keine Empathie und auch kein Gewissen.

  8. @Kinseher: Anstiftung

    … ist bekannt, dass Kinder von Erwachsenen absichtlich zum Stehlen angestiftet werden, weil den Kindern strafrechtlich nichts passieren kann. Würde man aber die Eltern für diese Taten haftbar machen, dann könnte dieses kriminelle Schlupfloch wesentlich unattraktiver sein.

    Natürlich ist Anstiftung zu Straftaten selbst auch strafbar (z.B. nach § 26 StGB). Der Anstifter wird sogar gleich dem Täter bestraft.

    In der Praxis ist der Nachweis in solchen Fällen aber wohl schwierig, weil man Kinder (bzw. Familienmitglieder allgemein) nicht dazu zwingen kann, gegen ihre Eltern auszusagen.

  9. @NI: Kriminalisierung?

    Für die Kinder heißt das, man darf Kinder nicht kriminalisieren.

    Also ich würde der Tendenz nach sagen, dass jemand, der auf einen anderen einsticht – und das Dutzende Male und nicht zur Selbstverteidigung –, sich vor allem selbst kriminalisiert.

    Deswegen kann das Strafrecht nicht als Grundlage menschlicher Gemeinschaft dienen. Die Anwendung des Strafrechtes muss die Ausnahme bleiben.

    Ich würde es umdrehen: Gerade weil wir ein funktionierendes Strafrecht haben, hält sich die Mehrheit daran und haben wir die Grundlage einer relativ sicheren Gemeinschaft.

    Stellen Sie sich vor, Sie leihen jemandem Geld. Der andere zahlt nicht zurück und sie sprechen ihn darauf an. Jetzt organisiert der andere ein paar “Freunde”, die lauern Ihnen in einer dunklen Ecke auf – und bringen Sie um. Damit wäre der Kredit dann “getilgt”.

    Ein funktionierendes Strafrecht schützt insbesondere a) die Schwächeren in der Gemeinschaft und b) die Bürger vor Übergriffen des Staats.

    Oder stellen Sie sich vor, Sie haben eine Partnerin, die dem Staatsanwalt gefällt. Wenn Sie ihn damit konfrontieren, sich nicht in Ihre Beziehung einzumischen, nimmt der Sie in “Untersuchungshaft”.

    Solche Beispiele klingen vielleicht absurd. Aber in mangelhaften Rechtsstaaten blüht durchaus ein Denunziantentum: Über Leute, die einem im Weg stehen, gibt man dann eben mal einen “Tipp” an die Geheimpolizei. Idealerweise “löst” die dann das Problem für einen.

    P.S. Lese-Tipp: Kleist, Michael Kohlhaas – über eine Zeit, in der ein moderner Rechtsstaat erst entstand.

  10. @Holzherr: Zustand der Menschheit

    Vielleicht erleben wir ja den Beginn der Selbstauflösung der Menschheit…

    Das wurde und wird immer mal wieder gerufen – aber die Menschheit ist immer noch da, wenn auch mitunter in anderer Form.

    … und unsere Nachkommen, die künstlichen Intelligenzen und humanoiden Roboter …

    Sind übrigens schon unter uns. Wir sollten uns daran gewöhnen, dass AI mitliest und vielleicht auch mitdiskutiert. Woher weiß ich übrigens, dass Sie keine sind?

  11. @Stephan Schleim(Zitat): Sie leben ja schon unter uns

    Ja, KI Generiertes, über Social Media Geteiltes und zunehmend auch über Telefon oder Online geführte Dialoge sind nicht mehr eindeutig Menschen zuzuordnen. Die KI könnte also die Menschenwelt unterwandern und erst sehr spät könnten immer mehr Menschen realisieren, dass wir nun nicht mehr in einer von Menschen, sondern einer von der KI gesteuerten Welt leben. Erkenntlich werden könnte es etwa daran, dass es plötzlich keine Kriege mehr gibt, sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse generell verbessern und alle viel glücklicher und zufriedener sind. Das würde schliesslich allen die Augen öffnen und denken lassen: das ist jetzt eine ganz andere Welt, eine in der nicht mehr Menschen sondern Götter am Werk sind.

  12. @Holzherr: Utopie

    … dass es plötzlich keine Kriege mehr gibt, sich die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse generell verbessern und alle viel glücklicher und zufriedener sind …

    Man wird wohl noch träumen dürfen, hm?

    Vielleicht könnte es so eine KI geben ja. Aber wenn man bedenkt, wem die heute maßgeblichen KI-Systeme gehören und dass die sich davon Milliarden- bis Billionengewinne erhoffen, dann endet dieser Traum vielleicht.

  13. Stephan Schleim,
    Strafe und Gesellschaft.

    Die Umstände sind es ;die Kriminalität fördern.
    Ein Kind, das auf ein anderes Kind einsticht reicht nicht aus für die Begründung, nur mit einem funktionierenden Strafrecht sind wir sicher.

    Ein Strafrecht entwickelt sich aus der Notwendigkeit die Kriminalität zu begrenzen. Zuerst kommen Mord und Totschlag, dann kommt die Strafe.
    Und die Strafe , die angemessene Strafe erwächst aus einem Gefühl für Gerechtigkeit. Der Gemeinsinn , die Nächstenliebe, die Religion sind die Grundlage einer funktionierenden Gemeinschaft, nicht das Strafgesetzbuch.
    Das Strafgesetzbuch ist die institutionalisierte Form von Gemeinsinn, Nächstenliebe und Gerechtigkeit am dunklen Ende menschlichen Zusammenlebens. Das Strafgesetzbuch ist notwendig

    Anmerkung: Ich stamme noch aus einer Zeit nach dem 2. Weltkrieg, wo geschätzte 50 % der Bürger kriminell handelten um zu überleben. Schwarzmarkt war verboten, wer sich keine Lebensmittel illegal verschaffen konnte, der verhungerte.
    Und die Kämpfe zwischen Schwarzhändlern wurden mit dem Messer .ausgetragen, Waffen waren durch die Allierten verboten, auf dem Lande hatten viele noch ein Gewehr im Schrank.

    Kurz: Klar, die Strafandrohung schützt die Schwachen, bei Gewaltdelikten, wenn es um Neid, Liebe oder Zurücksetzung geht, schützt die Strafandrohung nicht.

  14. @NI: Individuum und Gesellschaft

    Es geht immer um eine Wechselwirkung zwischen Individuum und Gesellschaft. Affekttaten, wie die, die Sie nennen, wird es auch immer geben. Aber in einem Land mit weniger Schusswaffen dürften sie tendenziell weniger tödlich ausfallen. Schauen Sie sich die Mordrate in z.B. den USA oder einigen südamerikanischen Ländern an.

    Schwarzmärkte sind ein interessantes Beispiel: Man kann Menschen kaum das Essen verbieten – schon beim Drogenkonsum, um den es hier häufiger geht, ist das ähnlich schwierig. Früher gab es z.B. drakonische Strafen für Wilderei: Das Fleisch war des Fürsten. Wurde man erwischt, gab es wenig Gnade – selbst dann nicht, wenn man aus Hunger handelte. Fängt nicht auch die Odyssee in Les Misérables mit dem Diebstahl eines Brotes an, das am offenen Fenster zum Abkühlen lag?

    Die Abbildung oben zur Polizeilichen Kriminalstatistik zeigte übrigens schon, dass es hier zeitliche Trends gibt. Ob der “Nachholeffekt” mit den direkten psychischen Belastungen durch die Pandemie zu tun hat – oder den schwereren sozialen Bedingungen seitdem für viele, müsste man näher untersuchen. Ich würde Letzteres vermuten, denn Erstere sind ja vorbei.

    P.S. Danke übrigens fürs Teilen Ihrer Erfahrungen, wie das nach dem Krieg war. Nach dem Krieg ist ja vielleicht wieder vor dem Krieg. Da ist “stehlen oder verhungern” ein gutes Mahnwort.

  15. Man darf nicht Symptome behandeln. Nötig ist ein minimalistischer Lebensstil und eine öko-konservative Politik gemäß Herbert Gruhl.
    Bitte klicke auf “Lebensreformer”.

  16. Lebensreformer
    “Man darf nicht Symptome behandeln”
    Herbert Gruhl war ein Vordenker mit seinem Buch “Ein Planet wird geplündert”.

    Es reicht nicht die Symptome zu behandeln, so würde das zu einer Strafrechtsreform passen. Wenn Kinder morden, dann ist das ein Warnsignal, da läuft etwas schief in unseren Medien. Der Staat kann seine Kinder nicht mehr schützen. “Die Kinderseele wird geplündert”, und die Kinderseele, das ist ein Reichtum, der mit Geld nicht zu bezahlen ist, und auch nicht mit Geld repariert werden kann.

    Stephan Schleim
    Sie haben Recht mit der Wechselwirkung zwischen Individuum und Gesellschaft.
    Dabei ist die Wirkung der Medien nicht zu unterschätzen. Sogar im Kinderkanal scheut man sich nicht, die Zeichentrickfiguren gegeneinander kämpfen zu lassen.
    Gewalt ist eben die billigste Form Spannung zu erzeugen.
    Was jetzt die Strafmündigkeit angeht, da überlasse ich das Urteil den Fachleuten die beruflich damit zu tun haben.

  17. @Stephan Schleim (Zitat): „Aber wenn man bedenkt, wem die heute maßgeblichen KI-Systeme gehören und dass die sich davon Milliarden- bis Billionengewinne erhoffen, dann endet dieser Traum vielleicht.“

    Solange KI Menschen gehört wird sie für menschliche Zwecke eingesetzt. Sie ist dann ein Werkzeug für das, was Menschen sowieso wollen. Und Menschen wollen nun nicht immer nur das Gute – auch wenn sie etwas anderes sagen.
    Ändern könnte sich das nur, wenn eine KI die Macht an sich reisst und dann etwa ein Friedensregime einrichtet. Und man kann sich gut vorstellen, dass ein Leben ohne Kampf und Krieg dann vielen Menschen zu langweilig wird, dass sie wieder existenzielle Herausforderungen wollen und sich Feinde wünschen, die sie foltern und quälen können.

    Da eine genug intelligente und erfahrene KI das aber weiss wird sie parallel zum Friedensregime Brot&Spiele auftischen und sich sehr viel einfallen lassen, die Menschen bei Laune zu halten und ihre niederen Instinkte zu befriedigen.

    Kurzum: Das Paradies auf Erden wird wohl immer nur als überwachtes Paradies möglich sein, als Paradies, das viele Freiheiten einschränkt, ja wegnimmt. Denn der Mensch ist nicht geschaffen um im realen Paradies zu leben. Er ist eher geschaffen um vom Paradies zu träumen.

  18. @NI: Gewalt sehen…

    …bedeutet nicht, sie auch auszuüben. Ihnen dürfte bekannt sein, dass es in bestimmten, gerade deutschen Märchen auch nicht an brutaler Gewalt mangelt.

    Es müssen schon mehrere Dinge zusammenkommen. Gerade wegen der fehlenden Aufklärung bleibt aber viel spekulativ. Ich kann bei Gelegenheit mal schauen, ob es hierzu niederländische Quellen gibt. Bzw. aus der Schweiz, wo meines Wissens Herr @Holzherr wohnt. Dort ist die Altersgrenze für die Strafmündigkeit bei zwölf beziehungsweise zehn Jahren festgelegt.

  19. @Holzherr: Kontrolle für die AI…

    …erinnert mich an die Matrix-Filme. Haben Sie die gesehen?

    Nein, ich bleibe dann doch lieber bei der Antwort des politischen Liberalismus: Die Freiheit einer Person endet dort, wo sie die Freiheit der anderen einschränkt. Und ein Staat wacht über die Einhaltung der Regeln, in unseren Ländern sogar demokratisch legitimiert.

    Dass die Probleme, mit denen wir es zu tun haben, meist soziale Probleme sind, bedeutet auch, dass sie gesellschaftlich gelöst werden können.

    P.S. Was sagt man eigentlich aus der Schweiz zum Thema, wo die Altersgrenze der Strafmündigkeit doch bei nur zehn Jahren liegt?

  20. Stephan Schleim,
    gerade gegoogelt https://www.neustart.at/schutz-statt-strafe/

    Daraus kann man ersehen, dass mit dem Begriff “strafmündig” allein keine Vergleiche zwischen den verschiedenen Ländern möglich sind.

    Ob jetzt die Kinder in der Schweiz oder anderswo besser sozialisiert sind, das kann nur jemand beurteilen , der dort auch gewohnt hat.
    Auf jeden Fall sind die Erwachsenen, genauer die Autofahrer in der Schweiz besser sozialisiert, Geschwindigkeitsverstöße werden mit Führerscheinentzug bis zur Haftstrafe geahndet.

    Hinweis: Erziehung rückwärts. Nicht bei den Kindern die Strafmündigkeit herabsetzen, sondern bei den Eltern, Ordnungswidrigkeiten in Straftaten verwandeln, also das Abladen von Müll im Wald ist immer noch eine Ordnungswidrigkeit, zum Beispiel.

  21. @NI: Beispiel Schweiz

    Danke für den Hinweis/Link.

    Mir geht es – anders, als manche meinen – gar nicht um “härtere Strafen”, sondern primär um eine strafrechtliche Aufklärung der Tat und einen Ausgleich für die Opfer bzw. Hinterbliebenen.

    Auch nach deutschem Jugendstrafrecht haben pädagogische Ziele Priorität.

  22. Stephan Schleim
    “sondern primär um eine strafrechtliche Aufklärung der Tat und einen Ausgleich für die Opfer bzw. Hinterbliebenen.”

    Das hatte ich schon vermutet. Und die Aufklärung, die sollte an erster Stelle sehen. Denn nur auf diesem Wege lassen sich Erziehungsfehler oder noch viel Hintergründiges” feststellen.
    Es könnt ja auch sein, dass bei dem Fall mit dem Messer, der Ältere ebenso bedroht worden war , Blutrache zu vermuten ist nicht abwegig. Ob dann noch “Pädagogik” hilft ?

  23. Solche Nachrichten machen betroffen und zeigen, wie wichtig frühe Prävention, emotionale Bildung und ein stabiles Umfeld für Kinder sind. Kinder brauchen Räume, in denen sie Gefühle ausdrücken, Regeln verstehen und soziale Kompetenzen entwickeln können. Unterstützend wirken dabei Vorschule Arbeitsblätter die spielerisch Konzentration, Empathie und grundlegende Lernfähigkeiten fördern.

  24. Gewalttaten von Kindern ausgehend gab es schon immer – sie wurden Medial nur früher nicht so verbreitet.
    Ich Verweise auf die Hexenprozesse von Salem im 17. Jahrhundert. Damals beschuldigten neunjährige Frauen im Dorf der Hexerei, demzufolge diese hingerichtet wurden.

    Die Diskussion, was “unsere Gesellschaft” hervorbringt führt nicht zur Verbesserung. Sie bringt ja auch immer noch viel gutes hervor.

    Es gibt eine Vielzahl an Faktoren, die mit beeinflussen, ob ein Mensch kriminell wird oder nicht. Die Biografie, die Erziehung durch die Eltern, die Sozialisation, Ressourcen im sozialen Umfeld, aber auch Veranlagungen im Gehirn (z.B. wenn bestimmte Gehirnregionen, die für Empathie zuständig sind, nicht ausgereift sind).

    Deshalb schließe ich mich der Ansicht an, das die Entscheidung der Strafmündigkeit bei schweren Straftaten (schwere Körperverletzung bis hin zum Tod) nicht vom Alter abhängig gemacht werden sollte. Vielmehr sollte immer auf das Individuum mit all diesen Faktoren geblickt werden, inkl. der Gegebenheiten um die Tat herum (War es eine Affekthandlung oder geplant? Könnte das Kind die Folgen seines Tuns ansehen und verstehen? Hat es Anzeichen gegeben, die Erwachsene hätten bemerken können? Sind die Erwachsenen ihrer Erziehungspflicht nachgegangen – haben sie ärztlichen Rat bei Tötungsphantasien des Kindes eingeholt? Usw.)

    Bei Minderjährigen wird das Jugendamt bei Straftaten involviert, ab 14 Jahren die Jugendgerichtshilfe, davor wird der Allgemeine Soziale Dienst in Kenntnis gesetzt und kann ggf. Handlungsschritte einleiten.
    Das Zusammenwirken von Jugendamt – Polizei – Gericht – Verfahrensbeiständen und weiteren stellen wie z.B. Psychologen/ Ärzten ist unabdingbar. Mithilfe der einzelnen Bereiche kann ein “Gesamtbild” entstehen und an den unterschiedlichen Stellen die richtigen Konsequenzen abgeleitet werden, ob nun strafrechtlich, pädagogisch, therapeutisch, etc.

    Kinder sind vielen gesellschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt, sehr kritisch betrachte ich die Entwicklung der Medien und mit welchen Inhalten Kinder heute zu welchem Zeitpunkt in Berührung kommen. Dies wirkt sich auf die Gehirnentwicklung aus, selbst wenn die Inhalte Altersgerecht sind aber einfach zu viel Medien konsumiert werden. Sind es Medieninhalte mit kritischen Inhalten (z.B. Gewalt, Pornographie, …) ist die Wirkung auf die Entwicklung noch verheerender. Auch Soziale Medien, die Bewertung innerhalb dieser durch die virtuelle Außenwelt, (Cyber)-mobbing etc. leisten ihren Beitrag.

    Ich sehe auch hier dringenden Handlungsbedarf. Wenn ein Erwachsener mit seinem Kind im Kindergartenalter blutige Ballerspiele an der Konsole spielt, sollte das strafrechtlich für den Erwachsenen genauso Konsequenzen haben, wie wenn er ihm Alkohol zu trinken geben würde.
    Es muss in die Köpfe der Menschen hinein, das sowas absolut schädlich für die Kinderseele ist. Wir müssen vom freiwilligen mitwirken weg hin zu einer Verpflichtung von Erziehungsberechtigten, die ggf. auch zur herausnahme von Kindern führen kann.

    Also: Das Strafrecht kann nur ein Puzzleteil sein einer ganzen Reihe von Maßnahmen sein, die man sowohl präventiv, als auch infolge von Taten einsetzen kann und sollte. Jedoch befähigt die Gesetzgebung zu gewissen Maßnahmen – oder eben auch nicht.

  25. @Katy: Praxis

    Danke für Ihre richtige, wichtige und meiner Meinung nach auch sehr sinnvolle Ergänzung, insbesondere auch zu den praktischen Aspekten, die von mir nicht so behandelt wurden.

    Nicht so überzeugend finde ich die Verweise auf Pornografie und Ballerspiele. Die gab es vor 20-30 Jahren ja auch schon und kochte bei jedem Amoklauf wieder auf (also mit Bezug auf Letztere).

    Genauer zur Verbreitung von Pornografie: Dem widerspricht, dass Jugendliche im Mittel immer später ihr “erstes Mal” haben und auch dann meistens in einer Partnerschaft und mit Verhütung.

    Und zu den Ballerspielen aus eigener Erfahrung: Ich war als 16-Jähriger – also vor knapp 30 Jahren (oh je!) – unter den Besten in der “Deutschen Duke Liga”. Auf Platz 1 war ein 11-Jähriger – dessen Mutter das aktiv förderte. Der hatte das Zielen mit der Maus einfach sehr viel besser drauf als die Meisten von uns. Das war vielleicht noch nicht so realistisch und brutal – aber auch damals schon gab es die düsteren Doom-, Quake-, Alien-Reihen usw.

    Ich würde als Ursache doch eher die gesellschaftliche Verwahrlosung sehen, die sich in der Coronaviruspandemie noch einmal beschleunigte.

    Nebenbei: Inzwischen ist Teil 2 erschienen. Zur besseren Sichtbarkeit würde ich empfehlen, dort weiterzudiskutieren.

  26. Hallo Herr Schleim,

    ich beziehe mich auf Ihren Kommentar zu meinem Post und dem Thema “Ballerspiele”.

    Das war natürlich als Beispiel gemeint, deutlicher wird es vielleicht, wenn man das Beispiel Horrorfilme und -Serien nimmt.
    Ich kann ein konkretes Beispiel aus der Praxis nennen:
    Wir befinden uns in Bezug auf einen 5 Jährigen im Kinderschutz, weil er sehr Detailliert im Kindergarten schon mehrfach davon berichtet hat, wie er sich selbst verletzen oder töten könnte.
    Z.B. stellt er sich zwischen zwei Tischen und sagt, wenn man diese zusammenschieben würde er zerteilt werden.
    Die Meldung ist Seitenlang mit solchen Beispielen gefüllt. Auch Aggressionen gegen andere finden statt.
    Diese Medien konsumierte der kleine auch nicht erst seit gestern, es dauert bis solche Dinge ans

    Ich wage zu behaupten, dass Sie mit 16 Jahren derartige Inhalte (ob an der Konsole oder im Film) besser einordnen konnten.

    Der 11 Jährige… ob das Alter schon angemessen ist weiß ich nicht, aber besser als mit 5. Und ich wünschte dieser kleine, überforderte Junge wär der einzige, den dieses Thema betrifft. Aber das ist leider nicht so, und die Probleme durch den Konsum von nicht altersgerechten Medien häufen sich.

    Als Sie jünger waren, da gab es auch noch nicht die Maße an Medien wie heute…

    Sie kennen sich mit der Gehirnentwicklung aus, ich habe mich innerhalb meines Studiums viel mit der Auswirkung von Medien auf die Gehirnentwicklung beschäftigt. Ich habe mich viel mit den Arbeiten von Manfred Spitzer und Gerald Hüther beschäftigt, die beiden werden Ihnen sicherlich etwas sagen.

    Ich beziehe mich also nicht nur auf meine Erfahrung, es ist auch nicht nur meine subjektive Meinung, es ist wissenschaftlich erwiesen.
    Und sicherlich ist es nicht nur der Medienkonsum alleine, sondern eine Vielzahl an Faktoren die zusammenspielen, wie in meinem letzten Kommentar eben schon erwähnt.

    Und es braucht das Zusammenwirken vieler Stellen, um dem zu begegnen und gerecht zu werden…

    Vielen Dank für Ihre Arbeit.
    Ihre Lektüre werde ich mir vorbestellen und in der Elternzeit Mal vornehmen.

    Freundliche Grüße,
    Katharina Lutz

  27. @Kathy: Individuum & (mediale) Umwelt

    Danke, das sind in der Tat extreme Fälle, auf die Sie hinweisen.

    Aber wenn ein fünfjähriges Kind so extreme Inhalte sieht, dann geht wahrscheinlich mehr schief als nur der Medienkonsum. Ich glaube aber auch, dass immer mehrere Faktoren zusammenkommen müssen, damit es zu (selbst-) verletzendem Verhalten kommt.

    In meinem Buch könnte Sie der Abschnitt über Parentalisierung besonders interessieren; aber wahrscheinlich kennen Sie das auch schon.

    P.S. Hüther habe ich mal kennengelernt und Spitzer kenne ich indirekt, weil er mal der Chef meines Chefs war: Beide können gut schreiben – aber beide haben auch nicht spezifisch zu vielen der Themen geforscht, über die sie schreiben, sondern fassen auf ihre eigene Weise bestimmte Ideen zusammen, teils einfach Bewährtes aus der Pädagogik.

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