Justizskandal: Wegen Totschlags Verurteilter doch unschuldig

14 Jahre saß er fest. Jetzt kam der Freispruch. Hätte mehr Wissenschaftsphilosophie den gefährlichen Tunnelblick vermeiden können?

Warnung: Die folgende Darstellung enthält blutige Details.

An der Universität Groningen unterrichte ich seit inzwischen zwölf Jahren Studierende, vor allem der Psychologie. Allein in meiner Einführung in die Wissenschaftstheorie waren das inzwischen über 4.000.

Ein wichtiges Anliegen ist mir dabei die kritische Würdigung unseres Wissens, auch und gerade in der Wissenschaft. Habe ich etwas gegen Forschung? Nein, im Gegenteil! Denn je kritischer wir Denken, desto gesicherter ist schließlich unser Wissen. Und wenn man den “Tunnelblick” vermeidet, kann das, wie der folgende Fall zeigt, einen großen Unterschied machen:

Am 10. April 2000 kam der damals 42-jährige Rob B. nach einer Radtour zurück in die Wohnung von ihm und seiner Freundin, der 37-jährigen Regie van den Hoogen. Der Fall ereignet sich in der Ortschaft Rosmalen bei Den Bosch in den Niederlanden. Rob B. und Regie haben beide psychische Probleme.

Was er in der gemeinsamen Wohnung gesehen hat, muss ihn schockiert haben: Seine Freundin lag dort tot, mit aufgeschnittener Kehle und blutüberströmt. Rob B. rief die Polizei.

Polizei ermittelte einseitig

Die ging schnell davon aus, dass es um ein Verbrechen gehen müsse. Schließlich sei es unwahrscheinlich, dass sich jemand auf diese Weise das Leben nimmt. Ein Polizeibeamter fuhr die von B. angegebene Strecke mit dem Fahrrad nach und kam zum Ergebnis, dass sein Alibi nicht stimmen könne.

Daran hing die Antwort auf die Frage, ob er zum Todeszeitpunkt in der Wohnung war.

Bei einer neuen Untersuchung stellte sich aber heraus: Der Polizist überschätzte die Geschwindigkeit, mit der der Mann radfahren konnte. Schließlich habe er ein Medikament genommen, das seine Bewegungsfähigkeit stark einschränkte. (Meine Ergänzung: Also wahrscheinlich ein Neuroleptikum gegen Psychosen?)

Zudem hatte Rob B. Blutspuren an der Kleidung. Auch dies machte ihn in den Augen der Polizei verdächtig.

Es kam schließlich zur Anklage gegen B. Die Gutachter stützten die Sichtweise der Polizei. Auch sie hielten einen derartigen Suizid für unwahrscheinlich.

Inzwischen steht aber fest: Einer der Gutachter war auch an den Polizeiermittlungen beteiligt und darum weniger unabhängig. Außerdem wohnten er und der zweite Gutachter zusammen und besprachen die beiden den Fall außergerichtlich. Auch das schränkte ihre Unabhängigkeit ein.

Justitia – hier mit geschlossenen Augen – steht für Unabhängigkeit und Gleichheit vor dem Recht. Die Wage symbolisiert die richtige Abwägung und das rechte Maß richterlicher Entscheidungen. Grafik: Edward Lich auf Pixabay.

Verurteilung

Für Rob B. hatte der Tunnelblick von Polizei, Gutachtern und schließlich auch den Gerichten dramatische Folgen: Sowohl das Gericht in erster Instanz als auch das Berufungsgericht in Den Bosch verurteilten ihn wegen Totschlags. Er wurde aber für vollständig schuldunfähig gehalten. (Was in der Praxis sehr selten ist.)

Darum lautete das Urteil: Sicherungsverwahrung mit Zwangsbehandlung. Zu dem Zeitpunkt hatte Rob B. aber schon fünf Jahre in Untersuchungshaft verbracht.

Die Sicherungsverwahrung (niederl. terbeschikkingstelling) dient dem Schutz der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Menschen. Rob Bs Behandlung dauerte neun Jahre. 2017 erklärte man ihn für “austherapiert” und kam man zum Ergebnis, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstelle.

Rob B. wohnt auch jetzt in einer Einrichtung für Menschen mit psychischen Problemen.

Freispruch

Deshalb nahm er am vergangenen Montag nicht an der Sitzung teil, als der Gerichtshof von Arnheim schließlich seine Unschuld feststellte. Laut seinem Rechtsanwalt wäre die Belastung für ihn zu groß. Über die guten Neuigkeiten habe er sich aber sehr gefreut.

In dem neuen Verfahren forderte schließlich auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch für B. In der Pressemitteilung vom 5. September entschuldigt sie sich offiziell bei dem unschuldig Verurteilten. Mit dem Betroffenen wolle man sich jetzt über Schadensersatz unterhalten.

Doch warum kam es überhaupt zu der Neuaufnahme? An der Argumentation, die Schnittwunde am Hals und das Muster der Blutspritzer an Bs Kleidung sprächen gegen einen Suizid, blieben Zweifel.

Neubewertung

Auf Betreiben von Bs Anwalt wurden darum neue Gutachten erstellt. Ein wichtiges Detail erhielt jetzt besondere Aufmerksamkeit: Bs Partnerin litt an Wahnvorstellungen und hatte ihren Hausarzt kurz vor ihrem Tod darum gebeten, etwas aus ihrem Hals zu schneiden.

Aufgrund der neuen Lage urteilte der Hohe Rat in Den Haag, das ist das höchste niederländische Gericht, im Jahr 2020, dass der Fall neu aufgerollt werden müsse. So landete er beim Gerichtshof in Arnheim.

22 Jahre später und nach 14 Jahren Freiheitsentzug steht mit dem neuen Urteil fest: Es war Suizid – und Rob B. hat seine Freundin damals nicht getötet.

Laut seinem Anwalt habe er dazu auch gar kein Motiv gehabt. Im Gegenteil hätten die beiden sich geliebt und zusammen alt werden wollen.

Wie das für B. gewesen sein muss, erst seine Partnerin auf so schreckliche Weise zu verlieren – und dann für so lange Zeit auch noch als der Täter zu gelten?

Dieser Schaden, dieses Leid lässt sich nicht in Geld ausdrücken. Eine Erleichterung wird es trotzdem für B. sein, dass man endlich seine Sicht auf den Tod seiner Freundin bestätigt.

Kritisches Denken

Wenn sich Polizei, Gutachter und schließlich auch zwei Gerichte nicht voreilig auf eine spezifische Sichtweise des Vorfalls festgelegt hätten, wäre dieser Justizirrtum wohl vermieden worden. In Wissenschaft und Philosophie reden wir gerne vom “kritischen Denken”. Dazu gehört auch, die eigenen Annahmen zu hinterfragen und aktiv nach anderen Sichtweisen zu suchen. (Das ist eine Haltung, die auch in der Diskussion hier im Blog nützlich wäre.)

Laut dem Rechtspsychologen Peter van Koppen, der den Fall analysiert hat, gibt es noch viel Spielraum für Verbesserungen: “Richter sind im Recht ausgebildet und nicht in Wahrheitsfindung und wie Beweise zusammenhängen. Um Beweise gut zu verstehen, braucht man einen guten Kurs in Wissenschaftsphilosophie.”

Ich war selbst schon als Gastdozent an der Deutschen Richterakademie in Trier. Meinem Eindruck nach waren die Richterinnen und Richter gut ausgebildet. Mit ihrer Qualifikation steht und fällt nicht zuletzt der Rechtsstaat. Immerhin müssen sie die anderen beiden Gewalten, Exekutive und Legislative, kontrollieren.

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem deutschen und niederländischen Strafrecht besteht darin, dass in Deutschland dieselben Richter über die Aufnahme eines Gerichtsverfahrens entscheiden, die später den Verhandlungen vorsitzen. Für einen Freispruch muss man deshalb gewissermaßen einen früheren Irrtum einräumen.

In den Niederlanden sind diese Entscheidungen voneinander getrennt. Aber wie der Fall von Rob B. zeigt, kann es trotzdem zu erheblichen Irrtümern kommen. Das gilt vor allem dann, wenn man Beweise nur auf eine spezifische Weise würdigt und alternative Erklärungen zu früh ausschließt.

Also mehr Wissenschaftsphilosophie für Gutachter und Richter, wie es der Rechtspsychologe fordert? Ich hätte sicher nichts dagegen. Aber hinterher ist man immer schlauer.

Wissen in der Praxis

In der Wissenschaft stehen uns vor allem zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Beobachtungen und Experimente. Letztere haben den Vorteil, dass wir selbst Faktoren ändern, um die Auswirkungen dieser Änderungen zu messen. (Die geänderte Variable nennt man auch die “unabhängige Variable”, von der die Messung, die “abhängige Variable” abhängt.)

In der “freien Wildbahn” stoßen Experimente aber freilich schnell an ethische und praktische Grenzen. Im Labor kommt demgegenüber schnell die Frage der Übertragbarkeit in die Außenwelt auf (sogenannte “externe” oder “ökologische Validität”). Und inwieweit erzeugt der Wissenschaftler, erzeugt die Wissenschaftlerin selbst mit ihrem Vorgehen das Ergebnis vielleicht erst selbst?

Wo Experimentieren nicht möglich ist, bleibt sonst noch die Beobachtung. Mit fernen Sternen, also in der Astrophysik, können wir keine Experimente machen. Allerdings bieten sich hier auch Simulationen an, die dann wiederum von unseren Annahmen, unserer Modellbildung abhängen.

Wie ist das nun in der Praxis, vor allem im Recht? Die Tat ist ein einmaliger Vorgang. Beobachtungen wären Spuren vom Tatort, Video- und Tonaufzeichnungen – oder eben Zeugenaussagen. Im Fall von Rob B. war der einzige Zeuge vom Tatort aber gleichzeitig auch der Verdächtigte der Polizei. Das schränkt aus deren Sicht natürlich seine Glaubwürdigkeit ein.

Wenn man den Tathergang rekonstruiert, wie es der Polizist mit der Radtour machte, simuliert man die Vorfälle: Hätten sie so stattfinden können, wie es jemand berichtet? Im Modell des Polizisten fehlte aber der wichtige Faktor, wie schnell der Verdächtigte radfahren konnte.

Kohärenz

In der Wissenschaftsphilosophie spricht man hier von Kohärenz. Fakten und Annahmen hängen wie in einem Netz zusammen. Anders als die logische Konsistenz hält so ein Netz auch eine gewisse Widersprüchlichkeit aus: Beispielsweise den Widerspruch zwischen der Aussage des Verdächtigten und der Annahme der Polizei, er sei der Täter.

Das Netz, die Beweiswürdigung der Gerichte, die Rob B. schließlich verurteilten, ließ wichtige Fakten außen vor: beispielsweise die eingeschränkte Beweglichkeit des Verdächtigten, die eingeschränkte Unabhängigkeit der Gutachter und vor allem den Bericht des Hausarztes über die Wahnvorstellungen der Verstorbenen.

Wenn man diese Fakten miteinbezieht, dann liegt auf einmal eine andere Erklärung auf der Hand: Dann war der Vorfall ein Suizid und kein strafbares Tötungsdelikt. Das Wissensnetz lässt dann eine andere Interpretation als schlüssiger entscheiden.

Im Zweifel für den Angeklagten?

“Doch wie konnte Rob B. verurteilt werden, wenn es Zweifel gab?”, fragen sich vielleicht manche Leserinnen und Leser. Das hängt mit der richterlichen Freiheit der Beweiswürdigung zusammen.

Viele denken beispielsweise, dass eine “Aussage gegen Aussage”-Situation zu keiner Verurteilung führen kann. Das stimmt so aber nicht: Wenn ein Gericht zur Überzeugung kommt, dass eine Aussage hinreichend glaubwürdig ist, kann jemand auch in so einem Fall verurteilt werden.

Das zeigt, wie wir mit Wissen umgehen. In einem bestimmten Maß bleibt das immer “Menschenwerk”. In ein gutes Rechtssystem sind darum Kontrollmechanismen eingebaut: Klare Regeln, Unabhängigkeit, unterschiedliche Perspektiven, externe Kontrolle.

Doch in der Praxis kann man nicht ewig weiter forschen. Gerichte müssen irgendwann zu einem Urteil kommen. Ein perfektes Rechtssystem kann es nicht geben. Es soll aber so perfekt wie möglich sein, um einerseits Täterinnen und Täter verantwortlich zu machen, andererseits aber auch Unschuldige vor Justizirrtümern zu schützen.

Nachtrag

Das (niederländische) Gerichtsurteil ist schon online. Aus der Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 5. September übersetze ich den Schluss

“Das Gericht ist nach dem Studium der Akten sowie der Untersuchung aller Berichte zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Gutachten aus dem Jahr 2003, die zur Verurteilung durch den Gerichtshof Den Bosch geführt haben, keinen Beweis für Totschlag darstellen, noch irgendwie sonst die Schlussfolgerung stützen können, dass Rob B. beim Tod seiner Freundin im Jahr 2000 anwesend oder sonst auf irgendeine Weise beteiligt gewesen ist. Weil sonstige Beweise für jegliche Beteiligung von Rob B. fehlen, wird er freigesprochen.”

Gerichtshof Arnheim-Leeuwarden, 5. September 2022

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24 Kommentare

  1. Forensische Einschätzungen sind relevant, hier bei :

    22 Jahre später und nach 14 Jahren Freiheitsentzug steht mit dem neuen Urteil fest: Es war Suizid – und Rob B. hat seine Freundin damals nicht getötet.

    … ist es so, dass die Beweislage dem Gericht nicht ausreichte, um die erfolgte Verurteilung aufrecht zu erhalten, eine Art Freispruch liegt nicht vor.

  2. @Gumprecht: Wie bitte?

    Was Sie schreiben, klingt für mich sehr tendenziös:

    Erstens mal gibt es keinen “Freispruch zweiter Klasse”, mit dem suggeriert wird, jemand sei zwar schuldig, doch die Faktenlage habe schlicht nicht ausgereicht. Mit solchen Suggestionen unterminiert man gerade die Funktionsweise des Strafrechts.

    Zweitens hat das vom Revisionsgericht beauftragte Berufungsgericht nach gründlicher Nachforschung nachvollziehbar festgestellt, dass die ersten beiden Verurteilungen falsch waren. Dafür steht dem zu unrecht Verurteilten jetzt Schadensersatz zu.

    Hier wurden einem Menschen unrechtmäßigerweise 14 Jahre seiner Freiheit genommen. Warum tun Sie der Welt keinen gefallen und spülen Sie Ihre anderslautenden Gerüchte einfach im Klo herunter?

  3. Die Urteilsbegründung wäre beizubringen, sie liegt in der Regel zeitversetzt vor, im Gericht wird sie genannt, aber nicht letztlich festgestellt.
    Kritisches Denken ist gemeint.
    Das Strafrecht lebt sozusagen von gewisser Unschärfe und von der Idee, dass der Angeklagte auch unschuldig sein kann, aber nicht sein muss, bei nicht klarer Datenlage dann doch freizusprechen ist.
    ‘Blutspuren an der Kleidung’ und unterschiedlich angenommene Radfahrergeschwindigkeit bleiben interessant, auch fehlen Überlegungen zu möglicher Motivlage.

  4. @Gimprecht: Beruf und Schicksal

    Für den Forensiker ist es ein Beruf. Für den Angeklagten ist es sein Schicksal. Dass man hier über Menschen redet und nicht nur über Sachverhalte, sollte einen doch zurückhaltend stimmen, zumal hier im Text schon so viele Unzulänglichkeiten bei den ursprünglichen Verfahren dokumentiert sind.

    Das Urteil ist schon online. Dafür müssten Sie aber niederländisch können. Ich komme Ihnen entgegen und übersetze Ihnen einen Absatz aus der Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 5. September:

    “Das Gericht ist nach dem Studium der Akten sowie der Untersuchung aller Berichte zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die Gutachten aus dem Jahr 2003, die zur Verurteilung durch den Gerichtshof Den Bosch geführt haben, keinen Beweis für Totschlag darstellen, noch irgendwie sonst die Schlussfolgerung stützen können, dass Rob B. beim Tod seiner Freundin im Jahr 2000 anwesend oder sonst auf irgendeine Weise beteiligt gewesen ist. Weil sonstige Beweise für jegliche Beteiligung von Rob B. fehlen, wird er freigesprochen.”

    Demgegenüber das Zitat Gimprechts:

    “…eine Art Freispruch liegt nicht vor.”

    So, gehen Sie sich mal eine Runde schämen und üben Sie sich in etwas mehr Pietät und Vorsicht fürs nächste Mal, gerade wenn Sie hier ernsthaft über Forensik und Strafrecht sprechen wollen.

  5. Dann gerne auch sofort so veröffentlichen, statt sparsam zu bleiben und wichtige Einschätzung zurückzuhalten.
    Besondere Emotionalität ist nicht angeraten, gerichtsrelevante Beweise fehlten halt, im Erst-Urteil, wie ein Zweitgericht festzustellen vermochte.
    Der philosophische hier gemeinte Überbau (“kritisches Denken”) ist verzichtbar, auch emotional adressierendes Geschwätz.

  6. @Gumprecht: Recherche

    Das hier ist ein Gratis-Angebot. Sie dürfen eigene Recherchen anstellen.

    Wenn Sie sich sachlich und angemessen äußern, fällt die Antwort i.d.R. ebenfalls so aus.

    Aber wenn man keine Ahnung hat, lieber mal… zurückhaltend sein.

    P.S. Im Übrigen bestätigt die Ergänzung nur, was ich bereits schrieb. Bei vorhandener intellektueller Redlichkeit könnten Sie Ihren Irrtum schlicht einräumen und die Sache wäre erledigt. Mir dafür nun indirekt die Schuld zu geben, bestätigt aber das negative Bild, das ich von Ihnen inzwischen habe.

  7. Der Angeklagte/später Verurteilte hätte einfach einen besseren Verteidiger/Anwalt haben müssen, nicht unbedingt einen Psychologen oder eine andere Fachperson.
    Warum? Weil doch die Fakten und Umstände des Todes bereits zum Todeszeitpunkt festlagen und eine gründlichere Recherche schon damals folgendes ans Tageslicht hätte bringen können (Zitat):

    Bs Partnerin litt an Wahnvorstellungen und hatte ihren Hausarzt kurz vor ihrem Tod darum gebeten, etwas aus ihrem Hals zu schneiden.

    Ein guter Verteidiger spricht nicht nur mit dem Angeklagten, sondern er geht alles noch einmal Schritt für Schritt durch und spricht auch mit dem Hausarzt der Toten, die hier ermordet oder sich selbst getötet haben soll.

    Man kann sogar sagen: Wenn reiche Täter mit einem milden Urteil oder gar einem Freispruch – wie O.J.Simpson – davonkommen, dann liegt das fast immer an einem guten, aber auch sehr teuren Verteidiger. Experten werden jeweils erst beigezogen, wenn bereits eine bestimmte Sachlage festgestellt wurde und diese nun vom Experten beurteilt werden muss.

  8. @Stephan Schleim

    Die aufgezeigten Argumente sind mir zu schwach, um ein Urteil, über die mitfühlende Vernunft hinaus, zu bilden!

    Ein Freund hatte auch eine Psychose, die ihn befähigte, besonders beim Fahrradfahren, unfassbare Kraft und Schnelligkeit aufzubringen – Wenn er also die Medikamente nicht einnahm, jedenfalls am Anfang seiner Therapie, dann konnte der Umgang mit ihm sehr anstrengend sein, für mich sogar zu anstrengend, denn er hätte mir einmal, dabei hatte ich viel Glück, fast das Genick gebrochen.

    So ist es mir durchaus vorstellbar, daß der beschriebene Rob B. die Tat begangen hat, weil vielleicht der Wahn seiner Freundin, einen Impuls ausgelöst hat, der aber höchstwahrscheinlich nicht wirklich bewusst/kontrollier- und erinnerbar war/ist.

  9. @Holzherr: Verteidigung

    Gehen wir mal davon aus, dass Rob B., mit psychischen Problemen in einem Appartementkomplex in einem Randbezirk, den erstbesten Pflichtverteidiger bekam – und dann ein paar Dinge schief gelaufen sind.

  10. @Horst: Medikamente

    Ich konnte darüber keine Informationen im Urteil finden. Das steht wohl in den Gutachten.

    Ich gehe einmal davon aus, dass das Berufungsgericht jetzt wusste, was es tat, bis ernsthafte Gründe dafür vorliegen, das anzuzweifeln.

    Ehrlich gesagt verstehe ich den Sinn dieser Spekulation darüber, dass Rob B. trotzdem die Tat begangen haben könnte, schlicht nicht, wo ihm die 14 Jahre doch sowieso niemand mehr zurückgeben kann und das rechtliche Maß des Freiheitsentzugs ausgeschöpft war.

  11. @Stephan Schleim

    Oh ich ziemlich sicher, dass auch ein Berufungsgericht in dieser Welt- und “Werteordnung” nicht weiß was es tut, denn so oder so, ins Gefängnis gehören psychisch kranke Menschen nicht.

  12. Wo “gesundes” Konkurrenzdenken die menschenUNwürdige Symptomatik des “freiheitlichen” Wettbewerbs bestimmt, da ist vor allem eine Hierarchie des Krankhaften!!!

  13. @Horst: Sicherungsverwahrung

    Die vollständige Schuldunfähigkeit wurde erst per Gericht festgestellt. Nach fünf Jahren(!) Untersuchungshaft war er dann neun Jahre in psychiatrischer Behandlung in Sicherungsverwahrung.

    Warum die Untersuchungshaft so lange dauern musste, ist mir nicht klar. Da scheint wohl mehr schief gelaufen zu sein. Man denkt unweigerlich an den Fall Mollath.

    Was wäre Ihrer Meinung nach die ideale Lösung? Also unter der Annahme, dass jemand wirklich die Tat begeht, doch völlig schuldunfähig ist.

  14. Zuallererst, weil auch mein Freund am System des “Zusammenlebens” die Psychose ausgebrütet hat, aber besonders weil die Menschen derzeit mal wieder eine kriegsgeile Massenpsychose mit herkömmlich-gewohnter Schuld- und Sündenbocksuche betreiben, die Kommunikation, von Grund auf, zur wirklich-wahrhaftig befriedenden und gerechten Veränderung bewegen.

  15. Das Problem ist, mit ihren Ermittlungsmethoden hätte die Polizei in vielleicht 90 Prozent der Fälle den Richtigen erwischt. Wenn man berücksichtigt, dass es eine hohe Dunkelziffer ähnlicher Fälle geben dürfte, bei denen (vermeintlich) Unschuldige im Gefängnis landen, saugen wir uns mal symbolisch 95 Prozent aus dem Fingern. Also bekommt der Polizist 19 Hundekekse pro einmal mit zusammengerollter Zeitung auf die Nase. Jedes Mal, wenn er extra Arbeit investiert, extra Kosten verursacht, extra Zeit verbraucht, kriegt er auch eins mit der Zeitung auf die Nase. Das Belohnungssystem hat gesprochen, Howgh und Amen.

    Die Polizei sollte man gut ausrüsten, ausbilden, mit allen notwendigen Mitteln versehen, damit die Mängel nicht zusätzlich Pfusch und Probleme verursachen. Man sollte ihr auch genau auf die Finger schauen, um sie auf Trab zu halten. Man muss aber auch genau gucken, was man von einem Menschen vernünftigerweise erwarten kann, denn der macht Tag für Tag einen Routinejob, bei dem mehr und mehr das kritische Denken aussetzt.

    Wir leben in einer Welt der Fachidioten, Überspezialisten, die sich darauf konzentrieren, eine Fähigkeit zur Perfektion zu bringen, und dafür alle anderen Fähigkeiten verkümmern lassen. Wir halten uns alle gegenseitig für Idioten, weil wir es sind, jeder von uns sieht zwischen seinen Scheuklappen klar und deutlich, doch zusammen sind wir stockblind. Nicht mal fähig, einander wahrzunehmen, nur Schatten im Dunkeln, die einen anrempeln, während man seiner privaten Autobahn ins Höllenfeuer am Ende des Tunnels folgt.

    Theoretisch bräuchten wir also, neben den echten Profis, jemanden, der nur vage Ahnung hat, ihre Arbeit aus der Vogelperspektive überwacht und auch Ideen der Wahrscheinlichkeitsklasse B und C ernst nimmt. Sobald sich auch bei ihm Routine einstellt, müsste er von leitenden in beratende Funktionen versetzt werden, dann hätten wir einen produktiven Konflikt zwischen dem frischen, vorurteilsfreien Blick der Noobs und der Erfahrung der alten Karnickel. Wäre alles natürlich viel zu teuer. Die Öffentlichkeit übernimmt zwar im Einzelfall gern die Rolle des schizophrenen Besserwissers, doch erstens, auch bei ihr stellt man Überspezialisierung fest, zweitens, bei der Lawine mehr oder weniger unbeholfenen Alternativ-Theorien werden die Spezialisten erschlagen und machen dicht. Was ihnen die autistische Freiheit gibt, sich völlig der einen, makellosen Überspezialisierung zu widmen, ohne von so Sachen wie Fakten oder Realität gestört zu werden. Je dümmer wir werden, desto intelligenter fühlen wir uns. Und umgekehrt.

    Vielleicht käme jemand gut, der sich durch das große Brainstorming googelt, nach Mustern sucht, sie kategorisiert – wenn sich Theorien wiederholen, kann das bedeuten, die Leute gucken die gleichen Fernsehserien, andererseits, dass viele von ihnen das Gleiche sehen, und zwar etwas, was die Profis übersehen haben. Wenn ich mir moderne Verschwörungsmythen so angucke, ist beides gleichzeitig der Fall, ich erkenne Akte X und V – die Außerirdischen, ich erkenne die angeborenen Urängste der Hexenjäger, doch ich erkenne auch, dass die Leute einen Teil der Wirklichkeit sehen, den die große Mehrheit verdrängt, weil er ihr nicht in den Kram passt, und einfach nur intellektuell damit überfordert sind, sie anders zu verarbeiten, als im Traum. Das Volk, das Unterbewusstsein des Staates, fühlt mal wieder richtig und versteht völlig falsch.

    Vielleicht würde es helfen, wenn man die Stückzahl der Amateure begrenzt – statt dass sich alle auf wenige Promi-Fälle stürzen, kleinere Gruppen bilden, die sich auf freiwilliger Basis einzelne, weniger berühmte Fälle vorknöpfen.

    So, wie es ist, können sich vor allem die Schuldigen die Extra-Arbeit leisten, ihre Fälle überwachen zu lassen, denn nur sie haben genug Beute gemacht. Und die Leute, die sie bezahlen, sind nicht unbedingt geneigt, die Überspezialisierung der Polizei zu kompensieren, sondern nützen jeden Fehler, um ihre Kundschaft vom Haken zu holen. So füllen sich zum Beispiel in Amerika die Gefängnisse mit Armen und geistig Minderbemittelten, während schlauere Gangster reich werden und Hood und Land regieren.

    Gewalt gibt’s umsonst, Gerechtigkeit ist ein Luxus und kostet was. Ein System, das auf Profit und Kostenreduktion aus ist, gibt sich damit zufrieden, das kleinere Übel zu sein, und je mehr größeres Übel es erzeugt, desto weniger Gerechtigkeit muss es bezahlen. Im Getto muss die Polizei nur ein Klitzeklein weniger schlimm sein als die Verbrecher, damit die Leute trotzdem nicht rebellieren, denn die Verbrecher zeigen ihr Tag und Nacht, wie schlimm es ohne die Polizei wäre. Gangstas und Cops spielen im selben Team, die Haie um die Zuckerinsel und die Sklaventreiber darauf, die Wölfe und die Hirten hüten gemeinsam die Schäfchen. Und je weniger Gras auf der Weide ist, desto weniger Milch geben die Schafe, desto hungriger die Hirten, desto mehr schwingen sie die Peitsche, desto ausgemergelter die Schafe, desto grausamer müssen die Wölfe werden.

    Nun, Haarlem und Harlem sind zwei verschiedene Dinge, wir reden hier von den Niederlanden, nicht von amerikanischen Mietsklavenquartieren. Allerdings schwindet das Gras auf allen Wiesen, was überall zu ähnlichen Extremen führt. Geld ist dazu da, Kosten zu verursachen, also uns all die lästigen Dinge tun zu lassen, die man gemeinhin Wirtschaft nennt, und die wir brauchen, um lebendig, sicher und glücklich zu sein. Wir tun ungern lästige Dinge, also waren wir so schlau, sie wegzurationalisieren, sodass wir im Grunde eine Gelddruckmaschine haben, die Geld direkt in die Banken pumpt, während die reale Wirtschaft am Hungertuch nagt und sich um jeden Cent kloppt, während der unermessliche Ozean aus Bankengeld doof aus der Wäsche guckt und in Angststarre schlottert, denn er behält nur seinen Wert, wenn man sich nix dafür kauft, denn zu kaufen gibt es nicht mehr viel, und das Bisschen, was da ist, würde sonst schnell extrem teuer. Also hungern wir die Realwirtschaft mit Rezession noch mehr kaputt, um den Wert des Geldes mit hohen Zinsen zu schützen. Der Rest des Universums wird halt gefügig gepeitscht, mit allen Mitteln, die Peitsch-Fachidioten so einfallen. Wir halten das genauso für vernünftig, wie ein Polizist sein reduziertes, sklavisch statistischen Wahrscheinlichkeiten unterworfenes Vorgehen für vernünftig hält, oder ein Wahnsinniger die Idee, sich selbst die Kehle durchzuschneiden.

    Und die Mechanismen, die die Menschheit in den Sektenwahn getrieben haben, unterscheiden sich wohl kaum von denen, die die anderen in ihre realitätsfremde Art der Vernunft getrieben haben: Ein Stück Zuckerbrot lockt uns auf den Pfad in den Irrsinn, danach verselbständigen sich Zuckerbrot und Peitsche – wir schaffen die Mechanismen selber, die uns auf dem Pfad halten, das Licht am Ende des Tunnels fest im Blick. Alles, was uns vom Irrsinn ablenkt, wird bestraft und als Irrsinn verworfen, wir nehmen Fahrt auf. Bis das Zuckerbrot nicht mehr fließt, denn der Wirklichkeit ist unser Irrsinn egal, wir können stets nur das verteilen, was sie uns bietet, und irgendwann sind die Spendierhosen leer. Doch dann sind wir überspezialisierte Fachidioten und können wir uns nicht mehr ändern, das System ist überempfindlich und jede Verbesserung ist eine Verschlechterung, führt zum Kollaps und enormen Kollateralschäden. Je schlimmer es wird, desto mehr machen wir stets das Gleiche mit mehr Panik-Power dahinter, desto mehr Schaden richten wir an, der Wahnsinn eskaliert. Bis irgendwann irgendwas Plopp macht, und uns die ganze Nummer um die Ohren fliegt.

    Der Wahnsinnige ist dann tot, der Polizist kriegt einen Anschiss, der keine lange Wirkung zeigt, denn er kann in ein funktionierendes System zurückkehren, das ihn gleich wieder in den alten Trott zurück komplimentiert. Bei der Menschheit wird’s wahrscheinlich irgendwas dazwischen. Positiv ist – wenn man viele Fälle hat wie diesen, versucht man zunächst, die Fähigkeiten zu entwickeln, damit fertig zu werden: Der Evolutionsdruck steigt. Und wenn das System zusammengekracht ist, sind diese hoch entwickelten Fähigkeiten immer noch vorhanden und können in einem besseren System verbaut werden. Wenn allerdings Ressourcen fehlen, führt der Evolutionsdruck dazu, dass man gleich abwinkt und lernt, die Mängel zu ertragen. In beiden Fällen ist eine elementare Ressource der gute Wille. Da wir von allen anderen genug haben, gilt: Whatever you like best.

    Der Nutzen der Apokalypse liegt in dem Erbe, das sie schafft. Falls Sie Bock haben, das ist Ihre Chance. Wenn Sie nicht viele Ressourcen für Kontrollmechanismen haben, im Rechtssystem oder sonstwo, müssen diese Mechanismen perfektioniert werden, durch Versuch und Irrtum. So gut es eben geht. Nur berücksichtigen Sie, dass Menschen nicht unbegrenzt belastbar sind, und Systemversagen nicht unbegrenzt kompensieren können.

  16. @Stephan Schleim: “ideale Lösung?”

    Wo die URSACHE aller symptomatischen Probleme der nun mamipulativ-“freiheitliche” WETTBEWERB ist, da können ideale Lösungen nur Heuchelei und Verlogenheit, bzw. nur konfusioniertes “Verantwortungsbewusstsein” sein, besonders weil der Wettbewerb ein zynisch-bewusstseinsbetäubendes Spiel von ausbeuterischem Wohlstand und kapitulativem Tittytainment (seit 1996 neues Wort für Brot & Spiele) ist, im Verhältnis von 1:5 der Weltbevölkerung!?

    Bleiben Sie doch mal beim Thema. Was für ein Müll. 🥴 S. Schleim

  17. Stephan Schleim, kümmern Sie sich am besten um die Sache und nicht um aus Ihrer Sicht abwegige Meinung und Meinungsträger.

    Danke für Ihre Ergänzungen im Kommentariat.

    Bitte diese Sache nicht unter ‘Wissenschaftsphilosophie’ laufen lassen.

    [Wer einen Fehler macht aber nicht einräumt und korrigiert, begeht einen zweiten. Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Was Ihr sphingenhafter Verweis auf die WP soll, erschließt sich mir nicht. Lassen Sie’s besser bleiben. Ciao! S. Schleim]

  18. Es geht hier nicht um Wissenschaftsphilosophie, darauf kann sich vielleicht geeinigt werden.

    Heinie

    [Ich einige mich darauf, dass Sie und Ihr Alter Ego wirklich keine Ahnung von dem haben, worüber Sie schreiben, und daher besser die Finger von der Tastatur lassen sollten. Siehe zu meinem Schlussteil, dann natürlich auf höherem Niveau, doch ebenfalls mit Bezügen zum Recht, z.B. von Prof. Dr. Thomas Bartelborth, Professor für Wissenschaftstheorie, Begründungsstrategien (Akad.-Verlag, 1996), Erklären (De Gruyter, 2007). S. Schleim]

  19. @Gumprecht & Baumeister – Sie sind Freunde, hm? – Wenn Sie beide nicht verstehen, warum Fragen nach Wissen, Erklärungen und Beweisen zur Wissenschaftsphilosophie gehören, dann kann ich Ihnen nur dringend den Besuch guter wissenschaftsphilosophischer Vorlesungen empfehlen (oder Alternativ ein Selbststudium, zum Beispiel hier oder hier).

    P.S. Aufgrund der mir vorliegenden Daten gehe ich davon aus, dass es sich um ein und dieselbe Person handelt, die hier mit unterschiedlichen Pseudonymen und Kontaktdaten auftritt.

  20. Liebe Leserin, lieber Leser,

    dieser Diskussionsbereich ist eigentlich für Sie gedacht. Schon aus Zeitgründen will ich hier nicht als Moderator auftreten.

    Bei diesem besonders sensiblen Fall, in dem einem Unschuldigen 14 Jahre lang seine Freiheit geraubt wurde, habe ich ausnahmsweise stark eingegriffen:

    Harold Gumprecht (wenn er denn so heißt) verbreitete hier eine falsche Tatsachenbehauptung, ohne sich ausreichend zu informieren, und rückte nach deren ausdrücklichen Widerlegung auch nicht davon ab. Zudem verbreitete er mit hoher Wahrscheinlichkeit Unsinn über das Strafrecht und führte hierfür auch keinen Beleg an. Seine Fehler wollte er wiederholt nicht einräumen und korrigieren bzw. seinen zweifelhaften Standpunkt mit Quellen belegen.

    Horst O. ignorierte das ihm bereits 2020 wegen anhaltenden Verstößen gegen die Diskussionsregeln auferlegte Hausverbot, übrigens erneut mit Kommentaren ohne Themenbezug.

    Heinz Baumeister (wenn er denn so heißt) äußerte sich sach- und themenfremd sowie persönlich beleidigend.

    Gumprecht und Baumeister haben zudem beide den Bezug zur Wissenschaftsphilosophie nicht verstanden, obwohl dieser im Kerntext von einem Rechtspsychologen und von mir ausführlich erklärt wurde.

    Das ist nicht das Niveau der Diskussionen und der Umgang miteinander, den ich mir für MENSCHEN-BILDER wünsche. Da ich hier auch nicht permanent nachschauen will, schließe ich lieber den Diskussionsbereich. Beim nächsten Mal klappt es hoffentlich besser.

    Stephan Schleim
    MENSCHEN-BILDER seit 2007

  21. Aktualisierung vom 13. September 2022

    Inzwischen haben sich sogar niederländische Gerichtspräsidenten schriftliche bei dem zu unrecht verurteilten Rob B. entschuldigt, wie sein Anwalt heute in der Tageszeitung de Volkskrant berichtete.

    Das unterstreicht noch einmal die Unangemessenheit der Relativierungen und unfundierten Spekulationen von einigen hier in der Diskussion.

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