The Moral Brain

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Mensch, Gesellschaft und Wissenschaft
MENSCHEN-BILDER

Jan Verplaetse, Universität Gent, Foto von Bart CloetUnter dieser Überschrift trafen sich am vergangenen Wochenende an der Universität Gent in Belgien Philosophen, Juristen und Psychologen, um über die ethischen Implikationen der Hirnforschung zu diskutieren. Insbesondere sollte es um die Möglichkeiten des Gedankenlesens und des Eingriffs in das Gehirn mit Methoden der Psychopharmakologie oder der Tiefenhirnstimulation gehen. In seiner Einführung verwies Jan Verplaetse (siehe Foto), Professor an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Hauptorganisator der Tagung, auf die vielen philosophischen, ethischen und juristischen Fragen, die in den letzten Jahrzehnten durch das Projekt der Lokalisierung von Gehirnfunktionen und gedanklicher Prozesse aufgeworfen wurden.

Mit einem Vortrag über die technischen Möglichkeiten und philosophischen Einschränkungen des Gedankenlesens sollte ich den ersten Beitrag liefern. Überraschend war, dass mit Ausnahme eines Teilnehmers niemand die Experimente kannte, mit denen Forscher seit den frühen 2000er Jahren versuchen, den Gedanken einen entscheidenden Schritt näher zu kommen, als das bisher möglich war. Ich wies auf den Unterschied in zwei Studien von John-Dylan Haynes, jetzt Professor am Bernstein Center for Computational Neuroscience in Berlin, hin:

2005 hatte er mit seinen Kollegen versucht, im Gehirn seiner Versuchspersonen zu erkennen, welche von zwei abwechselnden Möglichkeiten eines mehrdeutigen Bildes die Versuchspersonen gerade sahen. Das besondere hieran war: Die Methoden der Musterkennung ließen diese Entscheidung für jede Momentaufnahme mit dem Hirnscanner, also im Zweisekundentakt, mit 85- bis 90-prozentiger Genauigkeit zu. Im Gegensatz dazu konnten die Forscher in der Studie aus dem Jahr 2007 die verborgene Absicht einer Versuchsperson nur durch die Mittlung vieler einzelner Aufnahmen mit etwa 70-prozentiger Trefferquote bestimmen. Mir geht es hier nicht so sehr um den Unterschied in der Genauigkeit, sondern darum, dass verborgene Absichten offenbar schwieriger im Gehirn zu erkennen sind als visuelle Wahrnehmungen. Deshalb konnte man in dem einen Fall Momentaufnahmen auswerten, die den tatsächlichen Wahrnehmungen viel näher kamen, und in dem anderen Fall nur statistische Größen ohne zeitliche Dimension, also eine sehr starke Abstraktion von gedanklichen Vorgängen.

Anschließend sprach Karla Schneider, Rechtswissenschaftlerin von der Universität Köln, über die Möglichkeiten und Risiken pharmakologischer Behandlungen – jedoch nicht im medizinischen Bereich, sondern zur Selbst-Verbesserung oder gar als Ersatz für oder Ergänzung von Haftstrafen. Pille statt Gefängnis? Diese Idee stellte sie in Anlehnung an kosmetische Chirurgie oder Pharmakologie unter die Überschrift der „kosmetischen Strafe“ (cosmetic penalty). Das Problem fängt aber schon damit an, wenn man Eingriffe zur Verbesserung von herkömmlichen medizinischen Behandlungen unterscheiden will. Juristisch gesehen gibt es hier keine eindeutige Unterscheidung und auch Philosophen und Medizinethiker diskutieren seit Jahrzehnten über Begriffe wie „Krankheit“ und „Gesundheit“, ohne zu einem Konsens zu gelangen. Besonders problematisch wären solche Eingriffe vor allem dann, wenn sie nicht von einem selbst, sondern beispielsweise auf Anordnung der Eltern durchgeführt werden. Können wir uns vorstellen, dass Richter anstatt einer Strafe eine psychopharmakologische Behandlung verordnen? In manchen Ländern ist dies schon bei Sexualstraftätern üblich. Inwiefern eine „kosmetische Strafe“ in Deutschland sinnvoll oder möglich wäre, das wusste auch Karla Schneider nicht. Zunächst muss man erst einmal feststellen, dass Tabletten keine Wundermittel sind und wir uns hier nicht von unseren Phantasien über die technischen Möglichkeiten in die Irre leiten lassen sollten.

Alle chemischen und operativen Eingriffe ins Gehirn sind mit Risiken verbunden und sollten daher wohl überlegt sein.

Nicht mit pharmakologischen, sondern operativen Eingriffen in das Gehirn hat sich im Anschluss Farah Focquaert von der Universität Gent beschäftigt, die auch am Moral Brain Netzwerk beteiligt ist. Dabei betonte sie vor allem den Unterschied zwischen der früheren Psychochirurgie, bei der Patienten beispielsweise mit einem Eispickel die neuronalen Verbindungen zwischen den Hirnhälften durchtrennt oder gleich ganze Bereiche entfernt bekamen, und den modernen Eingriffen der Hirnstimulation. Bei diesen werden kleinste Elektroden in einen bestimmten Hirnbereich eingeführt, um die Neuronen an einem Ort elektrisch zu stimulieren. Diese Eingriffe sind vor allem aus der Behandlung fortgeschrittener Parkinson-Erkrankungen bekannt, werden in jüngerer Zeit aber auch bei schwersten Zwangserkrankungen oder Depressionen angewendet.

Auch wenn die neueren Verfahren tatsächlich weit entfernt von der alten Psychochirurgie sind, sollte man die Eingriffe ins Gehirn aber nicht unterschätzen. Zwar kann man die Stimulation abschalten und auch die Elektroden ohne größere neuronale Schäden wieder entfernen, eine Operation am Gehirn kann aber auch traumatisch wirken und in der Folge zu schweren psychischen Problemen führen (vergleiche beispielsweise den Erfahrungsbericht des Parkinson-Erkrankten Professors Helmut Dubiel, Tief im Hirn, ISBN 978-3888974519). Focquaert diskutierte die Hirnstimulation noch als mögliche Behandlung der Psychopathie und es kam der Gedanke auf, ob das unter die „kosmetische Strafe“ fallen könnte, die Karla Schneider vorher angesprochen hatte.

Man mag sich jedoch fragen, ob ein Psychopath, der noch nicht einmal Schuldgefühle wegen seiner furchtbaren Taten verspürt, in eine Operation an seinem Gehirn einwilligen würde. Sollte man ihn auch gegen seinen Willen operieren, wenn er eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt? Meines Erachtens sind derartige Zwangseingriffe in das Gehirn und die Persönlichkeit mit unserem Verständnis der Menschenwürde nicht vereinbar. Ich glaube nicht, dass unsere Gesellschaft das Recht hat, beliebig in die Gehirne von Straftätern einzugreifen. Allerdings scheinen das aber manche Neurowissenschaftler tatsächlich im Sinn zu haben, wenn man an die Diskussion zur neuronalen Determination, der Willensfreiheit oder der Revolution – manche würden sogar von „Abschaffung“ sprechen – unseres Strafrechts denkt. Bevor man sich hier aufs Glatteis begibt, sei erst einmal die Lektüre eines fundierten philosophischen, medizinischen und juristischen Bandes empfohlen (wie zum Beispiel Reinhard Merkel u.a., Intervening in the Brain, ISBN 978-3-540-46476-1). Davon abgesehen handelt es sich auch hier im Fantasiebeispiele, denn von einer Möglichkeit der Behandlung psychopathischer Erkrankungen ist man (leider) noch meilenweit entfernt.

Die Möglichkeit des technischen Gedankenlesens im Gehirn ist nicht mit dem Lesen eines Tagebuchs vergleichbar – während man beim Tagebuch entscheiden kann, ob, was und wie man schreibt, lassen sich unsere Gedanken weniger kontrollieren. Einer Gedankenlesemaschine wäre man hilflos ausgeliefert. (Guy Kahane)

Nach diesem Ausflug zu den Interventionsmöglichkeiten, schloss der Philosoph Guy Kahane aus Oxford die Tagung mit einem Beitrag zum Gedankenlesen ab. Anders als in meinem Vortrag ging es bei ihm jedoch nicht so sehr um die technischen Möglichkeiten, sondern um eine präzise begriffliche Analyse. Zunächst stellte er beispielsweise fest, dass die Idee des Gedankenlesens eine begriffliche Möglichkeit ist – es spreche rein logisch nichts dagegen, dass es so etwas geben könne. Das Wesentliche daran scheine zu sein, dass es unserer Vorstellung von gedanklicher Privatheit entgegen laufe. Normalerweise seien andere eben nicht dazu in der Lage, aus der Beobachterperspektive festzustellen, was in unserem Inneren vorgehe. Gedankliche Zustände seien eben nur denen zugänglich, die sie hätten. Kahane zeigte jedoch auf, dass diese Privatheit nie absolut gelte und es in einem gewissen Maße auch aus der Außenperspektive Möglich sei, auf die Gedanken eines Menschen zu schließen (vgl. auch Kap. 2, „Gedankenleser von Natur“, in meinem Gedankenlesen, ISBN 978-3936931488).

Ethisch bewertete der Philosoph aus Oxford das Gedankenlesen übrigens aus der Kant'schen Perspektive: Die Art und Weise des Zugriffs auf die Gedanken eines Menschen würde auch etwas darüber beinhalten, ob wir jemanden als Person und rationalen Agenten, oder lediglich als ein Objekt unserer Interessen behandelten. Ethisch wäre es unter diesem Gesichtspunkt also nicht vertretbar, die Gedanken eines anderen mithilfe von Hirnscannern direkt auszulesen. Kant zufolge darf man eine Person immer nur als Zweck an sich, nie als Mittel zum Zweck verwenden.

Damit erinnert die Analyse Guy Kahanes interessanterweise an ein Urteil der Richter des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954. Damals sollten die Richter darüber befinden, ob die Verwendung eines Polygrafen – manchmal auch salopp als „Lügendetektor“ bezeichnet – mit unserer Verfassung vereinbar sei. Dabei stellten sie fest, dass ein Eingriff in das Innerste eines Menschen, der an seinem Willen vorbei das „Unbewusste“ antworten lasse, der Menschenwürde widerspreche – also ganz ähnlich dem Kantschen Gedanken. Zwar entschied der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 1998, die Verwendung eines Polygraphen sei nicht verfassungswidrig, allerdings hatten die Richter dann auch eine andere Vorstellung des Verfahrens: Nicht mehr, weil das Verfahren das Unbewusste messe, sondern weil es wissenschaftlich nicht zuverlässig sei, sei es als Beweismittel im Strafprozess unzulässig. Angesichts der neuen Verfahren der Hirnforschung und der Idee des Gedankenlesens wird sich also früher oder später die Frage stellen, ob solche Methoden angewendet werden dürfen.

Foto: Bart Cloet

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9 Kommentare

  1. Aus einer systemtheoretischen Perspektive würde man “die Gedanken” nicht “im” Gehirn verorten sondern als Ergebnis einer gemeinsamen Entwicklung innerhalb jenes Interaktionsfeldes, das H. Maturana als “sprachlichen Bereich” bezeichnen würde, verstehen. Ich frage mich gerade, wie ich die Idee des Gedankenlesens da unterkriege. Wenn Sie davon sprechen bzw. schreiben, sehen Sie das “Lesen” der Gedanken gewissermassen als eine (wie auch immer geartete) Transkription der neuronalen Aktivität im ZNS? Also, so als würde man, in Analogie zur funktionellen Bildgebung vielleicht, eine “Visualisierung” o.ä. der Funktion der beteiligten Hirnareale hinsichtlich ihres semantischen “Codes” aufschlüsseln? Oder denke ich da jetzt zu technisch? Spannendes Thema.

  2. noch was…

    …interessant zu dem Thema sind vielleicht auch die Mentalisierungskonzepte der neueren (psychoanalytischen) Entwicklungspsychologie (Fonagy und Target z.B.). Da geht es ja um “Gedanken lesen” im Sinne von Antizipation und Einfühlung, das Realisieren und Erkennen psychischer Vorgänge von Bezugspersonen als potentiell Handlungsauslösende Intentionen.

  3. Vorschlag…

    ..für ein Lied, sozusagen die Nationalhymne der Gedankenleser, abzusingen beim nächsten derartigen Kongress. Melodie (natürlich): “Die Gedanken sind frei”.

    Die Forscher sind froh, wer will sich da sorgen?
    Sie lesen sie schon, die Gedanken, verborgen
    im Innern des Hirnes, inmitten der Birne.
    Und wär’ dort nur Stroh: die Forscher sind’s froh!

    Ich denk’ was ich will, und was mich beglücket.
    Und wenn der Neurolog’ in’s NMR mich schicket,
    dann guckt er von aussen auf mein Hirnes Flausen.
    Und dächt’ ich nur Scheiss’, wär er dennoch drauf heiss.

    (kann man sicher weiterdichten)

  4. Zweiter Vers:

    Wer heimlich sich freut,
    das ist Wolfgang Schäuble.
    wünscht er sich doch heut’
    schon zu blicken unters Häuble.

    Vorbild sind Am’rikaner
    schöner als ein Trojaner
    wäre doch schließlich nur
    die GedankenZENSUR!

  5. grunz?

    Sehr geehrte Herren,
    nun mag das Gedankenlesen ja bei visueller Verarbeitung funktioniert, aber das dürfte wohl daran liegen das sehen sich nicht abstrahieren läst. Alle Menschen mit normal entwickeltem visuellem Kortex, sehen auch das selbe.
    Wenn die Informationen im Gehirn als Chunk’s abgelegt sind, so ist niemandem bekannt wie abstrakt der Inhalt des Chunks ist und in welchem Kontext einzelne Informationen zueinander stehen.
    Es gibt wohl strenggenommen keine wirklich enge Verbindung zwischen sitz des Ortes, der Information und dessen Inhaltes.
    Welcher Ansatz soll denn da verfolgt werden?
    Soll jedes Gehirn analysiert und werden und eine persöhnliche Simulation angewendet werden?

    Oder ist es mal wieder die Statistik, die bestimmt was wir denken müsten?

    Ich denke das die Wissenschaft noch weit davon entfernt ist sich eine echte Scheibe vom Käse der Neuronalen Erkenntniss abzuschneiden.
    Bei einigen Fachleuten scheint es aber nur zum rumstochern im Frischkäse zu reichen.

    Im Mittelalter waren es wohl die Alchemisten, die ähnliche Qualitätten an den Tag legten.

    Ein profundrer Zugang, zu den eigenen Gedanken, wäre wohl eine lohnendere Aufgabe für die Menschheit! Aber wohl nicht so wirtschaftlich verwertbar!

    Gruß Uwe Kauffmann

  6. ..noch ‘ne Strophe

    Schönes Spiel!
    Was will man angesichts dieser Aussichten auch machen – ausser sarkastisch werden.

    Also los, zweite Strophe des Originales, leicht umgedichtet:

    “Ich liebte den Wein und heimlich ein Mädel,
    doch jetzt da stecken mir Elektroden im Schädel.
    Jetzt bin ich stets nüchtern und gar nicht mehr schüchtern,
    Temperenzler und cool – und noch dazu schwul!

  7. Version von 1800

    Vor dem Umdichten zum Kampfgesang.

    1. Beleget den Fuß ** Belegt das Ich Schritt für Schritt
    Mit Banden und mit Ketten ** Mit Werbung und Moral
    * Daß von Verdruß * Das vor Manipulation
    Er sich kann nicht retten, * Die Psyche sich nicht retten kann,
    So wirken die Sinnen, * So wirken die Sinnen,
    Die dennoch durchdringen. * Die dennoch durchdringen.
    Es bleibet dabei: * Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei. * Die Gedanken sind frei

    2. Die Gedanken sind frei * Die Gedanken sind frei
    Wer kann sie erraten? * Wer kann sie erraten?
    Sie fliehen vorbei * Sie fliehen vorbei
    Wie nächtliche Schatten; * Wie nächtliche Schatten;
    Kein Mensch kann sie wissen, * Kein Mensch kann sie wissen,
    Kein Kerker verschließen * Kein Scanner erschließen
    Wer weiß, was es sei? * Wer weiß, was es sei?
    Die Gedanken sind frei. * Die Gedanken sind frei.

    3. Ich werde gewiß * 3. Ich werde ge……….
    Mich niemals beschweren,
    Will man mir bald dies,
    Bald jenes verwehren;
    Ich kann ja im Herzen
    Stets lachen und scherzen;
    Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei

    4. Ich denk was ich will * 4. Ich denk wa……..
    und was mich erquicket,
    Und das in der Still
    Und wenn es sich schicket;
    Mein Wunsch und Begehren
    Kann Niemand mir wehren;
    Wer weiß was es sei?
    Die Gedanken sind frei.

    5. Wird gleich dem Gesicht * 5. Wird ………
    Das Sehen versaget,
    So werd ich doch nicht
    Von Sorgen geplaget.
    Ich kann ja gedenken,
    Was soll ich mich kränken?
    Es bleibet dabei:
    Die Gedanken sind frei.

    6. Ja fesselt man mich * 6. Ja ………….
    Im finsteren Kerker,
    So sind doch das nur
    Vergebliche Werke.
    Denn meine Gedanken
    Zerreißen die Schranken
    Und Mauern entzwei:
    Die Gedanken sind frei.

    Eigentlich ist es mir egal, ob es jemals eine Maschine geben wird, die meine Gedanken lesen könnte. Auf jeden Fall würde ich sie lächelnd, mit einem Lötkolben, als Gastgeschenk (oder was dann auch immer als Technik angebracht ist), in der Psychatrie besuchen, falls sie mal Probleme hat!

    Gruß Uwe Kauffmann

  8. Poesie

    Meine Herren, ich hätte ja nicht gedacht, dass mein trockener Text Sie zu diesen lyrischen Ergüssen motivieren würde.

    Können Sie nicht mal etwas auf holländisch oder französisch schreiben? Dann könnte ich es den Veranstaltern von “The Moral Brain” zuschicken.

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