Die Strafmündigkeit und Tötungsdelikte von Kindern

Wie oft kommen sie vor und was sagen die Entwicklungswissenschaften zu den Altersgrenzen des Rechts?

Zum Glück sind Tötungsdelikte – Mord und Totschlag – eher seltene Ausnahmen in einem Land wie Deutschland. Sie machten laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des BKA für das Jahr 2025 weniger als 1 Prozent der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität (n = 212.335) aus. Man könnte es aber umdrehen und sagen, dass 3.456 Fälle fast zehn am Tag sind. Das klingt auf einmal nach viel.

Die richteten sich übrigens 2.291-mal gegen ein männliches, 1.165-mal gegen ein weibliches Opfer. Die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Tötungsdelikts zu werden, ist für einen Mann also ziemlich genau doppelt so hoch wie für eine Frau.

Tötungsdelikte sind aber ein Beispiel für gute Polizeiarbeit: Die Aufklärungsquote liegt bei ihnen bei fast 100 Prozent. Ähnlich positiv ist die Bilanz zum Beispiel bei den sogenannten Rauschgiftdelikten. Über alle Delikte hinweg liegt sie aber bei nur rund 58 Prozent. (Am Rande zu den Rauschgiftdelikten: Selbst die Polizei erkannt an, dass dies „Straftaten ohne Opfer“ sind. Seit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 hat sich deren Anzahl fast halbiert.)

Und es gibt Tötungsdelikte in Deutschland, bei denen dem Strafrecht ein harter Riegel vorgeschoben ist: nämlich dann, wenn Täterinnen oder Täter jünger als 14 Jahre alt sind. In solchen Fällen geht das deutsche Strafrecht von einer allgemeinen Schuldunfähigkeit aus: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“, steht in § 19 des Strafgesetzbuchs (StGB). Eine Ausnahme von der Schuldfähigkeit gibt es sonst nur, wenn jemand, kurz gesagt, beim Begehen einer Tat wegen einer psychischen Störung „unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ (§ 20 StGB). Letzteres wird meist als Einsichts- und Steuerungsfähigkeit zusammengefasst.

Zum Glück sind solche schweren Taten von Kindern äußerst selten. Die PKS erfasste für das Jahr 2025 hiervon 25, also etwa eine alle zwei Wochen. Obwohl – oder vielleicht eher: weil – sie damit nur 4 von 1.000 Tötungsdelikten ausmachen, erhalten sie mitunter eine außergewöhnliche mediale Aufmerksamkeit. Unter die genannten 25 fallen in der Kriminalstatistik aber auch Verdachtsfälle, die sich später als Unfälle erweisen.


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Altersgrenzen

Altersgrenzen sind für rechtliche Zwecke äußerst praktisch, denn am Geburtsdatum einer Person besteht in unserer durchbürokratisierten Welt in der Regel kein Zweifel. So kennt das deutsche Recht heute über 200 Altersgrenzen, schon von vor der Geburt (zum Beispiel im Erbrecht, § 2101 BGB) bis zum 80. Lebensjahr, nämlich bei Verschollenen (§§ 3 und 9 VerschG).

Dass solche Grenzen eher willkürlich gezogen sind, sieht man sowohl im historischen als auch im internationalen Vergleich. So galten in Deutschland bis 1923 zwölf Jahre als Untergrenze für die Strafmündigkeit. In der Weimarer Republik hob man sie auf 14 Jahre an. In der NS-Diktatur ließ man bei Straftaten zum „Schutz des Volkes“ wieder Ausnahmen ab zwölf Jahren zu. Natürlich legten damals die Diktatoren fest, wovor das Volk am meisten geschützt werden sollte – nämlich dem Ende ihrer Terrorherrschaft. In der Bundesrepublik legte man die Untergrenze dann wieder auf 14 Jahre fest.

Betrachten wir für den internationalen Vergleich einmal die Nachbarländer von Deutschland. Ohne hier auf alle Feinheiten eingehen zu können, gilt Folgendes: In den Niederlanden, wo ich dieser Zeilen schreibe, liegt die Untergrenze bei zwölf Jahren; in Belgien und Luxemburg erst bei 18(!) Jahren; in Frankreich gibt es gar keine Untergrenze, die Möglichkeit für Freiheitsstrafen aber erst ab 13; in der Schweiz sind es nur zehn Jahre, mit Freiheitsstrafen ab 15; in Österreich und Tschechien 14; in Polen sind es allgemein 17 Jahre, bei schweren Straftaten aber 15; und in Dänemark schließlich 15 Jahre. Zum Nachlesen gibt es hier eine Übersicht der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags.

Dieses – nennen wir es einmal: Durcheinander – ist der Status quo. Kann die Wissenschaft von der Entwicklung des Menschen hier vielleicht ein deutlicheres Bild liefern?

Wissenschaft von den Altersgrenzen

Vor fast zehn Jahren habe ich mir für meine Forschung zum ersten Mal so ein Beispiel angeschaut. Dabei ging es darum, in den Niederlanden die Altersgrenze für die mögliche Anwendung des Jugendstrafrechts anzuheben. Seit 2014 kann ein Strafgericht hier tatsächlich bis zum Alter von einschließlich 22 Jahren (in Deutschland: 20 Jahren) die milderen und pädagogischeren Regeln anwenden.

In der Praxis ist das aber kaum von Bedeutung, weil fast alle Straftäterinnen und -täter in dieser Altersgruppe nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden (NL: > 90 Prozent, DE: > 33 Prozent). Die deutschen Strafgerichte gehen in dieser Hinsicht also eher milde mit jungen Erwachsenen um, die niederländischen ziemlich hart. Vor der genannten Anhebung der Altersgrenze wurden sogar über 99 Prozent nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

In der Debatte hagelte es damals Argumente, die Hirnforschung zeige, dass sich die Gehirnentwicklung des Menschen noch bis in die 20er-Jahre fortsetze. Das ist einerseits trivial, weil sich das Gehirn ein Leben lang verändert. In Diskussionen etwa zum lebenslangen Lernen oder zur Rehabilitation nach Krankheiten oder Verletzungen nennt man das „Neuroplastizität“. Andererseits fand ich bei der näheren Untersuchung der für das Gesetz angeführten wissenschaftlichen Studien heraus, dass deren Ergebnisse die Altersgrenze von 22 Jahren gar nicht stützten und ihr im Teil sogar widersprachen (siehe Schleim, 2020 und Ab welchem Alter ist man voll verantwortlich?). Saubere wissenschaftliche Arbeit geht anders.

Beispiel „Cannabisgehirn“

Mein zweites Fallbeispiel war das von mir so genannte „Cannabisgehirn“. Dass wichtige Stimmen in der deutschen Ärzteschaft gegen die Teillegalisierung von 2024 waren, ist bekannt; offiziell wollen sie das Gesetz jetzt sogar wieder rückabwickeln, so wie es auch von den Unionsparteien und der AfD gefordert wird. Dass es endlich legale und sichere Wege für die rund 10 Prozent Cannabiskonsumierenden in Deutschland gibt, deren Anteil schon vor der Teillegalisierung seit vielen Jahren stieg, interessiert sie nicht.

In der Diskussion um die Entkriminalisierung riefen sie, man müsse wegen der fortschreitenden Gehirnentwicklung eine Untergrenze von 25 Jahren beachten. Vom Bundestag in der Zeit der Ampelkoalition mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Dr. med. Karl Lauterbach (SPD) wurde als Untergrenze aber 18 Jahre festgelegt. Dazu kommen einige Einschränkungen, unter anderem im Straßenverkehr, bis zum Alter von einschließlich 20 Jahren.

25, 22, 21, 18 Jahre – das sind viele Altersgrenzen, die alle, wie ihre Verteidiger gerne rufen, „wissenschaftlich“ gestützt sein sollen. Wieder ist trivial, dass die Gehirnentwicklung auch nach dem Alter von 25 Jahren voranschreitet. Zum Glück! Aber als ich mir die Studien zum „Cannabisgehirn“ anschaute, war das Ergebnis dasselbe, wie beim Fallbeispiel aus den Niederlanden: Die neurowissenschaftlichen Ergebnisse konnten eine Altersgrenze von 25 Jahren oft schon aus prinzipiellen Gründen gar nicht stützen und widersprachen ihr zum Teil sogar.

Die fachlichen Details dazu kann man übrigens in Kürze erstmals auf Deutsch nachlesen, in meinem neuen Fachbuch Zwischen Norm und Neuron. Altersgrenzen, Verantwortlichkeit und das Gehirn in rechtlichen Kontexten. Alles ist nachvollziehbar und sollte jemand einen Fehler finden, wird der natürlich umgehend korrigiert.

Und die Untergrenze?

Wie wir oben sahen, gehen die Untergrenzen für die Strafmündigkeit schon bei Deutschlands Nachbarländern weit auseinander, vom Fehlen einer scharfen Grenze in Frankreich bis zu 18 Jahren in Belgien und Luxemburg. Wie schon angedeutet, sind dabei bestimmte Feinheiten zu bedenken, die aber eher für eine rechtswissenschaftlich-kriminologische Diskussion von Bedeutung sind.

Hier geht es um die Frage, ob die Wissenschaft vielleicht eine bessere Unterscheidung stützen kann, als es die derzeitige Rechtslage hergibt. Wenn Tötungsdelikte von Kindern in die Medien kommen, spricht sich derzeit die Mehrheit der Forschenden in Deutschland gegen eine Absenkung der Altersgrenze von 14 Jahren aus. Manche berufen sich dabei auf den Stand der Wissenschaft.

Übrigens wurde das Thema sogar in den „Wahl-O-Mat“ für die Bundestagswahl vom 27. Februar 2025 aufgenommen. Diese wird von der Bundeszentrale für politische Bildung angeboten. Frage 33 von 38 lautete: „Unter 14-Jährige sollen strafrechtlich belangt werden können.“ Wie hätten Sie entscheiden? Ja, nein, oder weiß nicht?

Die fachliche Diskussion ist aber schon in dem Sinne fehlplatziert, dass sich das Gehirn, ja der ganze Körper sich kontinuierlich in einem Entwicklungs- und Veränderungsprozess befindet. Man kann allenfalls verschiedene Entwicklungsphasen voneinander unterscheiden. Und das ist, wie wir gleich sehen werden, schon schwierig genug und im Endeffekt auch eine pragmatische Entscheidung.

Im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, vor allem Phasen unterschiedlicher Entwicklung voneinander zu unterscheiden. Aber selbst das sind übrigens nicht rein biologische Tatsachen, sondern auch kulturelle: So verschiebt sich zurzeit in vielen westlichen Ländern das Ende der Jugend beziehungsweise Adoleszenz und damit der Anfang des selbstständigen Erwachsenenlebens nach hinten. Das hat damit zu tun, dass typische Kennzeichen des Erwachsenseins – wie die Aufnahme der ersten Arbeit, das Leben unabhängig von den Eltern, die feste Partnerschaft oder Hochzeit (wenn überhaupt) – immer später auftreten. Und hierfür gibt es sozio-kulturelle Gründe, die hier zu weit führen, aber zum Beispiel in meinem Buch nachgelesen werden können.

Kinder und Jugendliche

Das Ziehen einer Untergrenze für das Strafrecht ist so schwer, weil die Entwicklung bei Kindern viel schneller voranschreitet als bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Anders gesagt: Die Unterschiede zwischen einem zehn- und zwölfjährigen Menschen sind in der Regel größer als zwischen einem 17- und 19-Jährigen. Das wissen im Übrigen die meisten Eltern, auch ganz ohne wissenschaftliche Forschung.

Aus alldem zeichnet sich schon ab, dass sich keine genaue Altersgrenze rein wissenschaftlich festlegen lässt. Es gibt weder im Gehirn noch sonst wo im Körper eine Art Schalter, der am 14., 18. oder 21. Geburtstag umgelegt und erklären würde, dass ein Mensch allenfalls eingeschränkt (ab 14), möglicherweise eingeschränkt (ab 18) oder gar nicht mehr eingeschränkt strafmündig (ab 21) wäre.

Trotzdem gibt es so etwas wie einen wissenschaftlichen Konsens, wie ihn die folgende Abbildung darstellt. So legte schon in den 1980er-Jahren die Weltgesundheitsorganisation die Adoleszenz als die Phase von zehn bis einschließlich 19 Jahren fest. Dem schlossen sich später einschlägige wissenschaftliche Werke an oder dehnten das Ende dieser Lebensphase sogar bis zu einschließlich 24 oder 25 Jahren aus.

In den Entwicklungswissenschaften wird die Adoleszenz, die Phase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, heute auf den Altersbereich von neun oder zehn bis 24 oder 25 Jahren festgelegt. In diesem gibt es fließende Übergänge der Entwicklung eines Menschen. (Abbildung aus Schleim, 2026)

Es ist also ein breiter wissenschaftlicher Konsens, von der Adoleszenz als einer Lebensphase von etwa neun oder zehn bis einschließlich 24 oder 25 Jahren zu sprechen. Ein bedeutender nordamerikanischer Entwicklungspsychologe setzte sich noch dafür ein, das Ende der Adoleszenz als abgetrennte Phase des „aufkommenden Erwachsenenalters“ zu unterscheiden, doch das müssen wir hier nicht weiter diskutieren.

Was das alles für die Frage der Strafmündigkeit heißt und für Tötungsdelikte von Kindern bedeutet, behandeln wir im zweiten Teil genauer.

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Quellen


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8 Kommentare

  1. Betreff: Festlegung des Alters
    „Altersgrenzen sind für rechtliche Zwecke äußerst praktisch, denn am Geburtsdatum einer Person besteht in unserer durchbürokratisierten Welt in der Regel kein Zweifel.“

    Dem ist nicht so, viele Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien ohne Papiere, da wird den Eltern geglaubt, wie alt ihre Kinder sind. Wenn da auch Zweifel bestehen, wird das Geburtsdatum von Amts wegen festgesetzt, erkennbar, wenn es auf den 1. Januar datiert ist. Und da werden die Jugenlichen oft jünger gemacht.

  2. @KI: Ja, beim Schreiben gingen mir solche Ausnahmen durch den Kopf. Das ist jetzt aber nicht der Fokus meiner Untersuchung, deshalb wollte ich es nicht zu kompliziert machen.

  3. Mit anderen Worten, man muss sich nur ein Bisschen Mühe geben, dass der Tod wie ein Unfall aussieht. Hab mal gelesen, dass in Deutschland sehr wenige Obduktionen durchgeführt werden – würde passen. Der Mord muss schon sehr offensichtlich sein, um als solcher erkannt zu werden, und ein blutbeschmierter Irrer mit Axt ist leichter zu finden als jemand, der kreativ genug war, von einer Drohne eine Ziege Hörner voran auf einen Schlafenden auf der Wiese abzuwerfen, worauf sich die Ziege aufrichtet, die Leiche mit, und so gleich der Sündenbock da ist und sich Polizei, Zoologen, Tierschützer, Journalisten und Internet so sehr gegenseitig mit Unfallszenarien und Verschwörungstheorien und immer neuen falschen und verrückten Spuren verwirren, dass die Beamten es gar nicht abwarten können, die Akte zu schließen.

    Was ich auf der Grafik sehe, sind nicht aufeinanderfolgende Phasen, sondern Straßenbeleuchtung, die nacheinander eingeschaltet wird, während die alten Laternen nicht erlöschen, oder zumindest später und ohne sichtbaren zeitlichen Zusammenhang. Woraus ich einfach mal folgere, wenn der eine meint, dass drei Lämpchen an sein müssen, damit ein Mensch strafmündig ist, der andere, dass es vier sein müssen, der nächste, dass schon wieder eines aus sein muss, spiegelt vor allem die Debatte die Entwicklung des Durchschnittsgehirns wieder – ist irgendwie viel Knobeln mit drin.

    Im Endeffekt ist alles eine Frage der Ressourcen. Wenn Sie die Mittel haben, jeden Einzelfall zu prüfen, brauchen Sie kein Prokrustes-Bett aus Altersgrenzen, denen wahrscheinlich ein Prokrustes-Bett aus Erziehung vorausgeht, um Einheitskinder nach Industrienorm herzustellen, mit dementsprechend hohem Schwund. Wenn Sie diese Mittel nicht haben, produzieren beide Prokrustes-Betten reihenweise seelische Krüppel, die mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Gewalttätern werden.

    Was mir aber nicht nur im Strafrecht, sondern in der Welt generell auffällt – wir tun einfach so, als wären die letzten 50 Jahre oder so nicht passiert. Im Grunde haben wir unsere Unschuld verloren – sehr viele Fehler, die die Menschheit über Jahrtausende immer und immer wieder getan hat, können und müssen entschuldigt werden, denn wir hatten kein ausreichendes Verständnis von der Funktionsweise der Welt oder von uns selbst, um zu verstehen, welche unserer Handlungen welche Konsequenzen haben. Es gibt Gründe, warum es den Menschen immer wieder vernünftig scheint, die Geschichte zu wiederholen, es gibt Mechanismen, die eine Brotkrumenspur aus Situationen auslegen, in denen immer die gleichen Ideen wie die Lösung aller Probleme erscheinen. Ist uns nur egal, auch wenn das offene Messer nicht mehr in der Finsternis verborgen ist, sondern von unserem Vorwissen genauso zuverlässig vorausgesagt wird, wie vom Scheinwerferlicht – wir rennen hinein.

    Die Menschheit hat das Alter der Strafmündigkeit erreicht. Herr, vergib ihnen nicht mehr, denn sie wissen jetzt, was sie tun.

    Für das Strafrecht bedeutet das Upgrade, dass das Konzept der Schuld ad absurdum geführt wurde. Es geht um Triebkontrolle, Denkmuster, Handlungsmuster – Schuldgefühle sind wichtig, um Persönlichkeit und Gesellschaft zu strukturieren, aber es sind nicht mehr als Elektrozäune in der Seele, die die Gedankenschäfchen von Irrwegen fernhalten, genau wie alle anderen Erscheinungsformen von Angst. Mit Strafe kann ich sie eventuell installieren, wenn nicht beim Täter, so bei der Gesellschaft. Ich muss ein Menschenopfer bringen, ein Exempel statuieren, um die Elektrozäune in den Köpfen anderer potenzieller Täter aufzuladen. Ich kann den Angehörigen eine gewisse Erleichterung bringen und den Lynchmob befriedigen, der einerseits Angst hat, Opfer zu werden, andererseits keine Gelegenheit auslässt, selbst Täter zu werden, solange man sich in der Masse verstecken kann. Ich kann der Gesellschaft ein Stück des inneren Gleichgewichts wiederbringen, das der Täter gestört hat, als er ein Loch in das Netzwerk gerissen und Schockwellen zu den anderen Knoten hinaus geschickt hat. Ich kann den Täter als Werkzeug dazu benutzen, denn das ist die effizienteste Lösung, ich kann ihn auch modifizieren, sodass er in Zukunft keine Morde mehr begehen wird.

    Was ich nicht kann, ist, eine Schuld bestrafen. Dazu haben äußere Faktoren viel zu viel Einfluss auf das Verhalten des Täters, und er zu wenig Einfluss auf die Faktoren in seinem Innern.

    Im Innern der Black Box sehen Sie, wie die Black Box von Innen funktioniert, aber nicht, was die Black Box nach Außen macht. Von Außen sehen Sie nur die Black Box und was sie als Ganzes macht, aber nicht die Vorgänge in ihrem Innern. Jeder Staat ist eine Mafia, ein kollektives Raubtier, ein skrupelloser, grausamer, narzisstischer Psychopath – und merkt es kaum, denn im Innern sind die Meisten von uns nette Menschen, die sich zu Wenigen sozial verhalten und an den Vielen vorbeilaufen wie an Bäumen im Walde, mit stark vereinfachter, ritualisierter, auf wenige Anstandsregeln reduzierter Interaktion. Je sozialer die Heuschrecken miteinander umgehen, je stärker ihr Zusammenhalt, je gerechter, fairer, gewaltloser die Organisation, desto gefährlicher, zerstörerischer, unaufhaltsamer der Schwarm. Wen soll ich jetzt bestrafen für die Gräueltaten des Schwarms, die Millionste Heuschrecke von links, die einfach nur ihre Familie durchfüttern, ein bescheidenes Leben führen wollte, immer nett zu den Nachbarn war und nie im Leben ein Gesetz gebrochen hat?

    Und genauso sieht’s bei Einzeltätern aus. Jeder ein Staat mit eigenen Gesetzen, im Inneren ausreichend gerecht und fair, dass er überhaupt funktionieren kann. Wenn das System ausreichend Empathie oder Angst oder Schuldgefühle oder Sozialverhalten generieren würde, um das Verbrechen nicht zu begehen, hätte er es nicht getan. Wenn er schuldfähig wäre, wäre er nicht schuldig. Allein dadurch, dass er vor Gericht steht, muss das Gericht ihn laufen lassen.

    Was sagen die Juristen dazu? Uns egal. Haben wir immer so gemacht. Wir haben ganz, ganz viele veraltete Bücher, veraltete Paragraphen, eine Tradition bis Hammurabi zurück, wir sind ganz ganz viele, wir sind total wichtige, ernsthafte Leute, das System funktioniert, mehr schlecht als recht, aber die Gesellschaft läuft weiter. Wir stellen Schuld fest, weil Menschen Schuldgefühle haben und Schuld zuweisen, wir reden von Gerechtigkeit, weil Menschen das Gefühl der Gerechtigkeit mögen, wir sind die Guten und strafen die Bösen, weil wir uns gut fühlen und die Bösen dann böse sind, wenn sie nicht das Gleiche für gut halten wie wir und nicht ganz so böse, wenn sie Reue zeigen und uns Recht geben, ohne uns drum zu scheren, was das Ganze soll, wie es funktioniert, was Schuld überhaupt sein soll. Wir haben kein Interesse uns zu ändern, die Welt hat kein Interesse uns zu ändern, wir sind hier der Himalaya – wenn wir uns ändern sollen, brauchst du Erdbeben und Dynamit, keine Logik oder Wissenschaft oder Fortschritt.

    Der Mensch braucht all das. Schuld und Sühne und Reue und Gut und Böse und Strafe und Vergebung und Eigenverantwortung Willensfreiheit. und Gerechtigkeit. Ohne diese Dinge können weder der Einzelne noch die Gesellschaft erträglich funktionieren. Aber wenn Sie den Menschen auseinander schrauben, finden Sie diese Dinge nicht. Sie finden eine Maschine voller Schaltkreise. All diese Dinge sind notwendige Lügen. Gefühle, die Stromfluss, Widerstände, Spannungen, Kurzschlüsse repräsentieren.

    Die Evolution des Juristen geht von Triebtäter zu Ingenieur. Und sie muss beides unter einen Hut bringen. Wie das geht, ob das geht, weiß ich nicht. Aber im Moment – drückt sie sich davor.

    Ich muss einen Mörder hassen, denn mein Hass ist Teil des Hasses der Mehrheit auf Mörder, und der Hass, die Furcht vor dem Ausschluss aus der Gesellschaft, schüchtert potenzielle Täter vielleicht noch mehr ein, als die Angst vor einer Gefängnisstrafe, vielleicht gar Todesstrafe. Der Widerstand, den die Psyche überwinden muss, damit der Mord tatsächlich ausgeführt wird, ist so deutlich höher. Aber wenn mein Verstand allein, ohne die Gefühle, ihn in die Finger kriegt – wird er ihn bestrafen, je nach der Wirkung, die er damit erzielt. Aber ihn weder verdammen noch ihm vergeben, denn er wird nichts finden, was er verurteilen oder verdammen könnte.

  4. Das Ziel sollte nicht die Bestrafung von Schuld sein,
    sondern der Schutz der Bevölkerung.
    Dazu dienen derzeit geschlossene Anstalten, und
    in der Zukunft automatische Bewachungssysteme.

  5. Karl Bednarik,
    Das Ziel einer Gesellschaft sollte ein gerechtes Zusammenleben sein.
    Und dabei sind alle persönlich aufgefordert, in der Form von Zivilcourage bei Auseinandersetzungen und Nächstenliebe bei akuter Hilfestellung.

    Eine geschlossene Anstalt ist schon die Endsation. Derzeit sind die psychiatrischen Einrichtungen überfüllt, ebenso die Haftanstalten.
    Die EU hat gerade beschlossen abgelehnte Asylbewerber im Ausland „unterzubringen“ z. B. Uganda.

    Das ist doch eine Bankrotterklärung eines Kulturkreises.

    Lies doch mal „Schuld und Sühne “ von Dostojewski.

    Stephan Schleim,
    richtig, es geht ja um die „Schuldfähigkeit“.
    Und da Jugendliche unterschiedlich schnell reifen, ist eine starre Altersgrenze
    eine Bequemlösung.
    Nachtrag: Vorallem wenn es noch um Mädchen geht.
    Und wenn der Jugendliche auch noch drogenabhängig ist, dann bin ich auch mit meiner Menschenkenntnis und meinem Rechtsempfinden an der Grenze.
    Danke für die Informationen zu den unterschiedlichen Altersgrenzen für die Strafmündigkeit.

  6. Paul S.
    „wir sind die Guten und strafen die Bösen, “

    Ganz so klar ist das nicht. Viele Tötungsdelikte finden im Beziehungsbereich statt, vom Mord aus Eifersucht bis zur Ehefrau, die ihren Mann vergiftet.
    Gut und böse, das passt nicht mehr, die Weltliteratur ist voll von diesem Thema.

    Mach dich mal schlau , lies französische Liebesromane, meinetwegen auch der Weltliteratur.

  7. Es gibt zwar die Schädigung und die Schuldgefühle, aber
    ob es eine objektive Schuld gibt, das ist nicht erwiesen.
    Womöglich hätte dieser Verstand mit diesen Informationen
    in dieser Situation immer dieses Verhalten gewählt.
    Natürlich hat man erst nachher mehr Informationen.

  8. Paul S.
    Deine Gedankenfülle beschreibt sehr gut die Schwierigkeiten aber auch die Nützlichkeiten um die es geht.
    Fangen wir bei den Begrifflichkeiten an.
    „Die Menschheit hat das Alter der Strafmündigkeit erreicht.“
    Die Menschheit gibt es nicht , es gibt immer nur reale Menschen, die einen Namen haben.
    Deswegen unterscheiden wir ja die Menschen zumindest nach dem Alter. Und dann geht es nicht um das Abstraktum „Mörder“ sondern um einen ganz bestimmten Menschen, dessen Fehlverhalten untersucht wird.
    Herr Schleim hat ja schon den Begriff Adoleszenz eingeführt, der belegt, dass sich Menschen im Jugendalter noch verändern können.
    Der Volksmund sagt: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

    Herr Bednarik führt hier die objektive Schuld ein, die ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, genauso wie das Foul im Sport, das Zusammenleben muss durch Gesetze geregelt und geschützt werden.

    Und damit sind wir bei den Jugendlichen, die foulen, die sollen sogar foulen dürfen , nur wer gefoult hat, weiß was ein Foul ist.
    Und die Grenze ist auch schon festgelegt, es ist die „Strafmündigkeit“.

    Stephan Schleim,
    aus diesem Gedankengang heraus, ist die Grenze mit 14 Jahren die geeignetere Grenze, weil sie die Jugendlichen schützt.
    Aktuell, der Fall Natassija Kinski, die als 13jährige zu Nacktaufnahmen verführt /gezwungen wurde.
    Anmerkung: Die Rolle von Herrn Wender wird eigentlich nur noch peinlicher.

    Karl Bednarik
    „Natürlich hat man erst nachher mehr Informationen.“
    Wieder der Volksmund : Nach dem Markt sind alle Weiber klug.

    Was jetzt die aktuellen Tötungsdelikte zwischen den drei Mädchen betrifft,
    die zwei haben ja die Tat eingestanden, sie zu bestrafen, ich denke sie sind schon gestraft, die werden ihre Schuldgefühle ihr ganzes Leben mit sich herumtragen.
    Oder auch nicht, fehlendes Mitgefühl , unter Männern häufiger, Empathie kann man nicht kaufen.

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