Abschied vom binären Geschlechtsmodell

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Mensch, Gesellschaft und Wissenschaft
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150 Jahre Rechts- und Wissenschaftsgeschichte auf den Kopf gestellt

Man diskutierte gerade die x-te Neuauflage des #metoo-Tweets, den x-ten ergebnislosen Tag der Koalitionsverhandlungen und das x-te Skandälchen des amerikanischen Präsidenten auf Asienreise – da sorgte das Bundesverfassungsgericht wie mit einem Paukenschlag für Überraschung: Zwei Geschlechter sowie die seit 2013 gesetzlich ermöglichte leere Angabe als Alternative im Personenstandsregister sind ungenügend.

Mit einem Streich wurden nicht nur vorangegangene Urteile des Amtsgerichts Hannover (13.10.2014, Az. 85 III 105/ 14), des Oberlandesgerichts Celle (21.1.2015, Az. 17 W 28/ 14) und des Bundesgerichtshofs (22.6.2016, Az. XII ZB 52/15) aufgehoben, sondern auch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Gerichte und Verwaltungsbehörden (vor allem Standesämter) dürfen diese Paragraphen nicht mehr anwenden, wenn sich eine Person dauerhaft weder dem männlichen noch weiblichen Geschlecht zuordnen will; alle Verfahren werden bis zu einer Neuregelung angehalten, für die der Gesetzgeber bis zum 31.12.2018 Zeit bekommen hat.

Chromosomenabweichung mit Folgen

In dem Fall geht es um eine Person mit Turner-Syndrom, die bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugeordnet bekam, sich damit jedoch nicht identifiziert. Bei diesem Syndrom hat jemand statt einem XX- oder XY-Chromosomenpaar nur ein funktionierendes X-Chromosom. Damit werden eine Reihe innerer wie äußerer Merkmale in Zusammenhang gebracht, Lebenserwartung und Intelligenz sind aber nicht eingeschränkt.

Seit einer Gesetzesänderung von 2013 gab es die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister leer zu lassen, wenn sich kein Geschlecht zuordnen ließ:

Personenstandsgesetz, § 22, Absatz 3, Fehlende Angaben

Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Die klagende Person beantragte unter Vorlage einer Chromosomenanalyse beim Standesamt aber die Geschlechtsangabe “inter/divers” oder “divers”. Mit Verweis auf die Gesetzeslage lehnten die Standesbeamten dies jedoch ab – und bekamen auf dem Rechtsweg von den drei Gerichten Recht. Vor dem Bundesverfassungsgericht wurde die Klage unter anderem von den Jura-Professorinnen Konstanze Plett von der Universität Bremen und Friederike Wapler von der Universität Mainz vertreten, die sich beide mit Genderrecht befassen.

Für die Grundrechte

In der Verfassungsbeschwerde werden das allgemeine Persönlichkeitsrecht – “Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…” –, die Menschenwürde, das Diskriminierungsverbot und das Gleichhandlungsgebot, also Grundrechte der ersten drei Artikel des Grundgesetzes, gegen die Gerichtsbeschlüsse in Stellung gebracht.

Kritisiert wurde beispielsweise, dass die betroffene Person “verpflichtet werde, sich in ein binäres System einzuordnen, das ihrem eigenen Identitätsempfinden nicht entspreche” und es “ihr so in einem konstitutiven Bestandteil ihrer Identität unmöglich gemacht [werde], nach außen als die Person aufzutreten, die sie nach eigenem Empfinden sei” (Urteil, Rn 16). Zum Verfahren haben zahlreiche Organisationen Stellung genommen, unter anderem:

  • Die Landesregierung Thüringens unterstützte die Verfassungsbeschwerde.
  • Der Deutsche Ethikrat verwies auf einen Bericht aus dem Jahr 2012, in dem die alternative Geschlechtsangabe “anderes” empfohlen wurde.
  • Die Bundesärztekammer verwies auf eine Stellungnahme aus dem Jahr 2015, nicht strikt an der binären Geschlechtsangabe männlich/weiblich festzuhalten.
  • Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte eine Alternative für die binäre Geschlechtlichkeit und verwies auf ein eigenes Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Demnach würde ein Viertel bis ein Drittel der inter- und transgeschlechtlichen Personen eine nicht-binäre Identität angeben.
  • Der Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten sprach sich dafür aus, die bestehende Regelung beizubehalten. Er warnte vor dem Verlust der Eindeutigkeit des Personenstands, da eine große Vielfalt von Geschlechtsidentitäten existiere.
  • Die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung wünschte eine Alternative zu den Möglichkeiten männlich/weiblich und kritisierte die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaft vorherrschende Meinung, Personen mit uneindeutigem Geschlecht könne man heilen, indem man sie als Frau oder Mann anpasse.
  • Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen unterstützte die alternativen Geschlechtsangaben “inter/divers” oder “divers”, “wenn dies auf einem autonomen, überdauernden und intensiven Wunsch der betroffenen Person beruhe.”
  • Auch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie befürwortete die Anerkennung der vorgeschlagenen Alternative. “Die Annahme, dass das Geschlecht eines Menschen ausschließlich männlich oder weiblich sein könne, sei weder psychologisch noch biologisch und sexualwissenschaftlich haltbar. Geschlecht sei ein mehrdimensionales Konstrukt, dessen Entwicklung durch das komplexe Zusammenspiel verschiedener körperlicher, psychosozialer und psychosexueller Einflussfaktoren bedingt sei.”
  • Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken berichtete, dass die katholischen Verbände gegen die gewünschte Änderung seien, da sie “den Wertvorstellungen der Katholikinnen und Katholiken mehrheitlich widerspreche”. Der teilweise vertretenen Ansicht, es handle sich bei Abweichungen vom binären Modell um einem körperlichen Defekt oder medizinisch behandlungsbedürftige Normabweichungen, schloss sich das Zentralkomitee allerdings nicht an.
  • Dem gegenüber warnte das Studienzentrum der Evangelischen Kirche Deutschlands für Genderfragen in Kirche und Theologie vor einem “erheblichen Eingriff in ihr Selbstbild und die Lebbarkeit gemäß diesem Selbstbild”, wenn sich Menschen nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen könnten oder wollten und ihnen keine Alternative offenstehe.

So gut wie alle Stellungnahmen unterstützten also die Verfassungsbeschwerde, der jetzt stattgegeben wurde. Das Gericht vermeidet im Urteil übrigens selbst die Rede von der “Beschwerdeführerin” und spricht stattdessen von der “beschwerdeführenden Person”. Wird man offizielle Briefe vielleicht bald mit der Anrede “Sehr geehrte Damen, Herren und andere Personen” beginnen müssen?

Verfassungsbeschwerde erfolgreich

In der Begründung wird der Verfassungsbeschwerde übrigens sowohl wegen eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch gegen das Diskriminierungsverbot stattgegeben. Dazu heißt es:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die geschlechtliche Identität auch jener Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. In deren Grundrecht wird eingegriffen, weil das geltende Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Der Grundrechtseingriff ist nicht gerechtfertigt. […] Die mittelbar angegriffenen Regelungen benachteiligen Menschen, die nicht männlichen oder weiblichen Geschlechts sind und sich selbst dauerhaft einem weiteren Geschlecht zuordnen. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt nicht nur Männer und Frauen, sondern auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts. Die Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt. (Urteil, Rn 36 und 56)

Aufgabe des Gesetzgebers

Jetzt ist erst einmal der Gesetzgeber gefragt. Diesem steht laut der Entscheidung eine Alternative zum Einführen einer dritten Bezeichnung offen: Er könnte schlicht die Geschlechtsangabe generell aus dem Personenstandsregister entfernen. Man kann sich auch fragen, warum der Staat überhaupt das Geschlecht eines Menschen erfassen muss? Würden jedenfalls Frauen nicht als weiblich und Männer nicht als männlich im Register geführt, dann wäre es laut Argumentation des Gerichts auch keine Benachteiligung, wenn von Intersexuellen keine Geschlechtsidentität erfasst würde.

Bleibt es beim bestehenden System, dann könnte das im Verfahrenen vorgeschlagene “inter/divers” oder “divers” als Alternative gewählt werden, vielleicht aber auch “intersexuell” oder “anderes”, wie vom Ethikrat empfohlen. Damit wäre nicht unbedingt ein neues Geschlecht geschaffen, sondern nur anerkannt, dass das binäre Modell nicht alle Fälle abdeckt.

Jemand, der sich beispielsweise mit einer Identität wie “queer” eintragen lassen wollte – Facebook bietet angeblich 50 Geschlechter an –, müsste dann erst wieder auf dem Rechtsweg eine Verfassungswidrigkeit feststellen lassen. Dafür gilt es nicht nur hohe Hürden zu überwinden, sondern auch viel Geduld mitzubringen: Im vorliegenden Fall dauerte es über drei Jahre.

Binäres Modell in der Wissenschaft

Tatsächlich ist das binäre Modell schon seit einiger Zeit unter Beschuss. Die Biologieprofessorin und Genderforscherin Anne Fausto-Sterling vertrat in den 1990er Jahren die Existenz von fünf Geschlechtern. Auch andere Forscher halten das binäre Modell für zu eingeschränkt. In Reaktion auf Kritik relativierte Fausto-Sterling ihren Ansatz später zwar, schätzte die Häufigkeit verschiedener Formen von Transsexualität aber auf knapp 2%.

Diese Zahl wurde wiederum von dem Psychologen und Arzt Leonard Sax, spezialisiert auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, als um den Faktor Hundert zu hoch kritisiert. Dabei hat Sax Fälle wie das Klinefelter- oder Turner-Syndrom allerdings ausgeklammert, da sich dann das Geschlecht aufgrund der äußeren Erscheinung klar bestimmen ließe.

Dem widerspricht aber der vorliegende Fall, der immerhin das Bundesverfassungsgericht überzeugt hat: Der beschwerdeführenden Person mit Turner-Syndrom wurde bei der Geburt ja eindeutig ein weibliches Geschlecht zugewiesen. Sie braucht sich daran nicht zu halten und hat jetzt sogar Recht auf eine eigene Bezeichnung, sofern die Geschlechtsangaben nicht für alle aus dem Register gestrichen werden.

Frage der Definition

Die Frage, wie häufig Intersexualität ist, lässt sich gar nicht so leicht beantworten. Es hängt erst einmal davon ab, wie man sie definiert und welche Abweichungen von einer wie auch immer bestimmten Norm man dazu zählt. Die Wissenschaft wird erst langfristig wertneutrale Zahlen liefern können, da man bis vor wenigen Jahren uneindeutige Fälle chirurgisch eindeutig gemacht, beziehungsweise Menschen dazu gezwungen hat, mit der ihnen einmal zugewiesenen sexuellen Identität zu leben.

Damit einher geht die Diskussion, ob und, wenn ja, wann ein Unterschied zwischen gewünschter und zugewiesener Identität eine psychische Störung ist (Genderdysphorie). Tatsächlich war man im 18. Jahrhundert schon einmal weiter. So sah das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 die Möglichkeit vor, bei Volljährigkeit eine andere Geschlechtsidentität anzunehmen:

Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle. (Preußisches Recht von 1794)

Anpassung durch Gesetz und Wissenschaft

1875 wurde diese Regelung mit Einführung der Standesämter aber gestrichen. Das fällt auch in die Zeit, in der die Homosexualität pathologisiert wurde: Krafft-Ebings einschlägiges Werk Psychopathia Sexualis erschien elf Jahre später. Von 1875 bis 2013 galt dann uneingeschränkt das binäre Modell.

Man mag sich wundern, warum Gesetz, Medizin und Wissenschaft so lange gebraucht haben, um dessen Defizite zu beheben – und in der Zwischenzeit die Betroffenen lieber an das vorherrschende Denken angepasst haben als umgekehrt. Dass der 2013 eingeführte leere Eintrag keine ausreichende Alternative ist, ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt unanfechtbar festgestellt.

Unklare Folgen

Das Urteil wird eine Reihe von Folgefragen aufwerfen: Ist es diskriminierend, wenn in öffentlichen Gebäuden nur Toiletten für Frauen und Männer verfügbar sind? Wird man zusätzlich zur Frauenquote auch eine für Intersexuelle einführen müssen? Was ist mit Transsexuellen, die nicht zum anderen Geschlecht wechseln wollen, sondern zu keinem von beiden? Die Amsterdamer Regisseurin Sophie Dros begleitete in der Dokumentation “Genderbende” junge Menschen, die sich nicht eindeutig ins binäre Spektrum einordnen wollen.

Vielleicht gibt es auch eine Zukunft gänzlich ohne Damen-, Herren- und Inter-Toiletten, ohne geschlechtsbezogene Anrede, sondern nur noch mit Einzelkabinen für Menschen ohne (erkennbares) Geschlecht. Wäre das der verwirklichte Traum des Individualismus oder ein Albtraum? Für den Staat könnte es sogar einfacher und effizienter sein, die Bürger geschlechtsneutral anzusprechen. Welche Privilegien würden wir dann verlieren und wollen wir das?

Hinweis: Dieser Beitrag erscheint parallel auf Telepolis – Magazin für Netzkultur.

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49 Kommentare

  1. Blöd halt, dass es Männchen zu geben hat, die zeugen, und bezeugte, befruchtete Weibchen, die derart auszutragen haben, sogenannte Babies sind gemeint.
    Dass es eine diesbezügliche Zweisamkeit gibt.

    Diese Dichotimie hat nicht weiter geteilt zu werden, ansonsten amüsiert sich Dr. W schon, wenn neumarxistisches Gedankengut nunmehr die BRD entscheidend zerlegen wird, der Islam hier als Helfer eingeladen.

    In wenigen Jahren wird die BRD entscheidend zerlegt,
    MFG + schöne Woche noch,
    Dr. Webbaer

  2. Wie ist das bei Ihnen zuhause? Haben Sie zwei Toiletten für Männlein und Weiblein? Warum lässt man die Betroffenen nicht selber entscheiden, welche Toilette sie benutzen? Oder brauchen sie vielleicht besondere Toiletten? Die Gefahr besteht, dass solche Fragen mehr emotional, oder ideologisch aufgeladen, als rational behandelt werden.

    Jedenfalls ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu begrüßen. Schließlich haben wir es geschafft, uns an das heliozentrische Weltbild und das Smartphone zu gewöhnen. Da müsste es uns doch auch gelingen, mehr als zwei Geschlechter anzuerkennen; es ist nun mal die Realität, auch wenn es nur einige zehntausend Menschen betrifft.

  3. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts verpflichtet niemanden, ein anderes Geschlecht anzunehmen. Glauben Sie, dass dadurch nicht mehr genügend zeugungsfähige Männer übrig bleiben? Wie die Entscheidung den Untergang der BRD herbeiführen soll, bleibt Ihr Geheimnis. Den Untergang der BRD oder der ganzen Welt haben schon zu viele Leute beschworen. Vorher kommt der Klimawandel mit seinen Folgen.

  4. Sportsfreund Reutlinger :

    Der Klimawandel mit seiner anthropogen Komponente kommt witzigerweise nach dem Islam, an dem die BRD ganz anscheinend in diesem Jahrhundert verrecken wird.

    Dass sich Neumarxisten oder in concreto Leutz der Güteklasse Herbert Marcuse mit Werken wie ‘Eros and Civilization‘ durchgesetzt haben, erklärt.

    Gerne mal reinschauen, die in der BRD, die sich anscheinend mit dem Islam vermählen will, ist von Marcuse im Sexuellen bereits vorgezeichnet.

    MFG + schöne Woche noch,
    Dr. Webbaer

  5. Gleichberechtigung der Geschlechter bedeutet letztlich Geschlechtsneutralität in den meisten Dingen – in den Dingen nämlich, wo beide Geschlechter gleichstellt sind.
    Die Einführung von beispielsweise 3 oder 5 Geschlechtern läuft dagegen gerade in die Gegenrichtung: anstatt dass das Geschlecht unwichtig wird, gibt es nun einfach mehr Geschlechter und alle müssen irgendwo und irgendwie berücksichtigt werden. Gibt es dagegen 50 Geschlechter sind wir wieder beim Zustand, wo das Geschlecht in den meisten Fällen gar nicht berücksichtigt werden kann, weil es sonst zu kompliziert würde.
    Bis jetzt spielt das Geschlecht schon eine grosse Rolle in der Lebensplanung und es gab auch in den letzten 2000 Jahren keine mir bekannte Phase in der das anders gewesen wäre. Wenn das allgemeine Landrecht für preussische Staaten Zwittern erlaubt, selbst eine Geschlechtszuordnung vorzunehmen, so ist das überhaupt keine Ausnahme, denn es wurde ja gerade erwartet, dass der Zwitter sich für männlich oder weiblich entscheidet und nicht etwa, dass er sich weder zum einen noch zum anderen Geschlecht bekennt.
    Die Bedeutung, die dem Geschlecht gegeben wird entscheidet letztlich, wie wichtig die Geschlechtszuordnung ist. Die Biologie dagegen kennt Intersexualität nur als Ausnahme (deutlich weniger als 1%). Die Biologie ordnet also die meisten Individuen einem Geschlecht zu. Genau deshalb macht ja die Idee von Gender, vom sozialen Geschlecht auch Sinn. Diese Idee bedeutet, dass die Wichtigkeit des biologischen Geschlechts sozial bestimmt wird. Durch die Gesellschaft. Wenn bereits die Biologie nicht eindeutig wäre, dann könnte man sich die Diskussion um Gender sparen, denn dann wäre das keine gesellschaftliche, sondern eine biologische Frage.

  6. PS:

    Das mit der unzureichenden Fertilität, die seit ca. zwei Generationen eine unumkehrbare jeweilige Zweidrittelung der sogenannten authochtonen bundesdeutschen Gesellschaft bedingt, ist sicherlich von Ihnen, Herr Reutlinger (anzunehmenderweise kinderlos und schu-ul) verstanden worden, auch, was die Implikationen betrifft.

    Bonmot :
    Nur wer zeugt und sich i.p. Replikation von Erbgut bestmöglich bemüht hat, ist bei den hier, in diesem dankenswerterweise bereit gestellten WebLog-Artikel hinreichend unverklemmt!

  7. @Holzherr: Wo ist die Logik?

    Leider kann ich Ihrer Logik nicht folgen. Nur wenn die Biologie eindeutig sei, habe Gender einen Sinn?

    Das Gender-Konzept enstand doch durch die Beobachtung, dass Geschlechtsrollen in gewissem Maße plastisch sind (Money), zusammen mit der Kritik in der zweiten Welle des Feminismus an den Frauenrollen (man denke an Simone de Beauvoir, frei: Man wird nicht als Frau geboren, man wird zur Frau gemacht).

  8. Dr. Webbaer,
    das preußische Landrecht hatte doch einen guten Kompromiss zwischen erkennungstechnischer Forderung und Persönlichkeitsrecht gefunden.
    “Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle. (Preußisches Recht von 1794)”

  9. @Dr.Webbaer;
    Weder die soziale noch die kulturelle Welt haben eine Ewigkeitsgarantie. Alles fließt, wie ein alter Grieche sagte. Der liebe Gott hat nun mal nicht nur Männlein und Weiblein geschaffen, was immer er sich dabei gedacht haben mag. Die Natur kennt keine scharfen Grenzen oder klaren Kanten, wie der Mensch es gerne hätte, um sich die Entscheidungen im Leben zu erleichtern. Man muss mit den Unsicherheiten und den Realitäten leben und die Intelligenz anwenden, um mit den gegebenen Kompliziertheiten klar zu kommen. Das Leugnen unliebsamer Tatsachen macht die Sache nur schlimmer.

  10. Man wird nicht als Frau geboren, man wird zur Frau gemacht.

    bestätigt doch aufs beste meine Aussage, dass die Biologie eindeutig ist (eine Frau [hier Simone de Beauvoir] spricht über das Frau Sein). Wenn Simon de Beauvoir zur Frau gemacht wird, dann nur deshalb, weil sie biologisch eine Frau ist und weil die Gesellschaft diese biologische Tatsache so hoch gewichtet, dass die Unterschiede zwischen Mann und Frau wichtiger werden als die Gemeinsamkeiten von Mann und Frau. Wäre dagegen die Biologie weniger eindeutig, gäbe es gar während des Lebens einen spontanen Geschlechtswandel, könnte die Gesellschaft gar nie derartige Geschlechterstereotypen entwickeln wie sie es bis heute oft tat, denn dann könnte die Frau auf die Aufforderung hin doch einmal ruhig zu sein, damit die Männer entscheiden können, antworten, dass sie doch vor einem halben Jahr auch ein Mann war und hätte mitentscheiden können. Mit andern Worten: die fast immer eindeutigen biologischen Unterschiede zwischen Mann und Frau sind überhaupt die Voraussetzung für Geschlechterstereotypen.

  11. Zitat:

    Das Gender-Konzept enstand doch durch die Beobachtung, dass Geschlechtsrollen in gewissem Maße plastisch sind (Money)

    Nein, das Gender-Konzept entstand aus einem ganz anderen Grund: weil dem biologischen Geschlecht eine zu grosse Bedeutung zugemessen wurde. Weiblich heisst noch lange nicht gefühlsbetont, geschwätzig, dumm, so wie männlich noch lange nicht entschieden, rational und konsequent heisst. Es gibt den Spruch „Es ist egal ob eine Katze weiss oder schwarz ist, Hauptsache sie fängt Mäuse“ Genau so gilt: Egal ob Mann oder Frau, beide sind Menschen und damit in vielem gleich.

  12. Ergänzung: Sexismus, Rassismus und viele Vorurteile haben eines gemeinsam: Sie schliessen von Äusserlichkeiten auf Charakterzüge und Wesenseigenschaften, auf Persönlichkeitsmerkmale und das häufig aufgrund von Einzelbeobachtungen oder historischen Koinzidenzen.
    Beispiele:
    – Eine blonde Frau wird zur Blondine und diese wiederum steht für das sexy Dummerchen.
    – In einem Schwarzen sehen viele US-Amerikaner immer noch einen ehemaligen Sklaven
    – Eine Frau wird auf ihre Geschlechterrolle reduziert

  13. Es geht ja nicht darum, die Unterschiedlichkeit von Menschen – auch im Bereich des Geschlechts in welchem Sinne auch immer – zu leugnen oder einzuebnen.
    Sondern um die Aufhebung der zwangsweisen Einordnung in eine von den Betroffenen nicht gewollte Kategorie.

    Ich hoffe sehr, dass es mit einer Neuregelung den mit einer uneindeutigen Geschlechtszugehörigkeit geborenen Kindern und ihren Eltern leichter gemacht wird, mit dieser Uneindeutigkeit zu leben und die Kinder vor Operationen zu bewahren, die nur den Sinn haben, sie nachher bequem in die Schubladen “weiblich” oder “männlich” stecken zu können. Denn diese Kinder haben das Recht, selbst zu wählen, welcher Geschlechtsidentität sie sich zugehörig fühlen – oder eben auch gar keiner.

    Natürlich wird eine reine Gesetzesänderung allein keinen Wandel der gesellschaftlichen Realität herbeiführen.
    Aber sie wird hoffentlich zu Diskussionen führen, die zu mehr Verständnis für die Unterschiedlichkeit von Menschen führen.

  14. Sorry, aber geht es den Staat und uns wirklich etwas an, welchem Geschlecht wir uns zuordnen? Für welche Fragestellung auch angesichts der Änderung des Ehedings ist dies heute noch interessant? Ist das nicht etwas vollkommen privates? In Wirklichkeit sollte es doch allen Personen völlig egal sein! Finde ich.

  15. Isibisi,
    völlig egal, klar, schaffen wir den Staat ab! Möchtest du heiraten, um in der Hochzeitsnacht zu erfahren, dass dein Partner/in das gleiche Geschlecht hat?

  16. @Beatrix: Klar sollte es die (Zitat) zwangsweisen Einordnung in eine von den Betroffenen nicht gewollte Kategorie nicht geben. Ist dieses Problem aber ein gesamtgesellschaftliches Problem? Ich bezweifle das. Genau so wie die genderneutralen oder was auch immer Toiletten es für mich nicht verdienen zum heiss diskutierten Thema zu werden. Denn beides betrifft nur wenige Menschen, weniger als 1% aller Menschen um genauer zu sein. Klar sollen auch diese Menschen die gebührende Aufmerksamkeit und Gerechtigkeit erhalten. Wenn es aber so herauskommt wie vor den US-Präsidentenwahlen, wo Obama und Hillary Clinton sich mehr um das Thema geschlechtsneutrale Toiletten kümmerten als um die verbreitete Opiatsucht in weiten Teilen der USA, besonders aber in den ehemaligen Industriegebieten, den Rust Belts, dann ist das eine Fehlentwicklung, dann bedeutet es, das Minderheitenthema ins Extrem zu treiben. Mir scheint es gibt eine linksliberale Szene, die Minderheiten, Benachteiligte, Opfer braucht, die ohne die Opfer- und Benachteiligtenszene nicht auskommt. In dieser Szene gibt es auch Feindbilder. Dazu gehören etwa der White Trash. Von denen gibt es halt zu viele als dass sie als Opfer bemitleidet werden könnten. Diese werden vielmehr verachtet oder/und links liegen gelassen.

    Meiner Meinung nach gibt es in unseren Gesellschaften noch viele tiefgreifende Probleme, die weite Schichten betreffen und die nicht ins Schema Reich&Schön versus Arm&Benachteiligt passen.

  17. @Martin: Wie groß muss eine Minderheit sein, um ein Recht auf Berücksichtigung ihrer Probleme zu haben?
    Und was bringt es, tatsächlich vorhandene Ungerechtigkeiten mit dem Hinweis darauf zu relativieren, es gebe bedeutsamere Probleme? Solche, die viel mehr Menschen betreffen.

    Dann schlage ich nämlich vor, die Debatten um die Verteilung der zusätzlichen Steuermilliarden auf der Stelle zu beenden und die Gelder der Versorgung von Millionen hungernder Menschen zu verwenden.

    Was ich tatsächlich nicht begreife ist, warum gerade beim Thema abweichende Geschlechtsidentität oft so viel Hass, Gift und Galle im Spiel ist, wenn es um ein klein wenig mehr Offenheit und Toleranz dazu geht.

    Gibt es so viele Menschen, die sich in dieser Hinsicht ihrer eigenen Identität so unsicher sind, dass es sie existenziell bedroht, anderen Menschen zuzugestehen, eine nicht ins Mann-Frau Schema passende Geschlechtsidentität zu haben?

  18. @Martin: Wie groß muss eine Minderheit sein, um ein Recht auf Berücksichtigung ihrer Probleme zu haben?
    Und was bringt es, tatsächlich vorhandene Ungerechtigkeiten mit dem Hinweis darauf zu relativieren, es gebe bedeutsamere Probleme? Solche, die viel mehr Menschen betreffen.

    Wir sollten gerade darauf stolz sein, dass eben nicht Minderheiten unter Hinweis darauf untergebuttert werden, dass es sich nicht um ein gesamtgesellschaftliches Problem handelt.

    Was ich tatsächlich nicht begreife ist, warum gerade beim Thema abweichende Geschlechtsidentität oft so viel Hass, Gift und Galle im Spiel ist, wenn es um ein klein wenig mehr Offenheit und Toleranz dazu geht.

    Gibt es so viele Menschen, die sich in dieser Hinsicht ihrer eigenen Identität so unsicher sind, dass es sie existenziell bedroht, anderen Menschen zuzugestehen, eine nicht ins Mann-Frau Schema passende Geschlechtsidentität zu haben?

  19. @Robert: Eheschließung

    Das wäre doch einmal eine Überraschung! Und im Übrigen wohl ein Grund für die Annulierung einer Ehe (“hatte nicht das erwartete Geschlecht”).

    Das Prinzip “Kein Sex vor der Ehe” hat eben so seine Nachteile…

  20. @Beatrix: Gute Frage

    Was ich tatsächlich nicht begreife ist, warum gerade beim Thema abweichende Geschlechtsidentität oft so viel Hass, Gift und Galle im Spiel ist, wenn es um ein klein wenig mehr Offenheit und Toleranz dazu geht.

    Das ist eine gute Frage.

    Intuitiv würde ich sagen, dass viele Menschen sich mit ihren alltäglichen Herausforderungen und Problemen im Stich gelassen fühlen, und sich darüber aufregen, dass solche Probleme (aber z.B. auch die Flüchtlingsproblematik) so viel Aufmerksamkeit kriegt.

  21. Verteilungs(un)gerechtigkeit, ob gefühlt oder real, darf nicht Maßstab sein für die Wertschätzung von individueller Autonomie, und ich sehe sowieso nicht, dass auf Genderfragen übermäßige Ressourcen verschwendet werden. Und wer sich über die Sau aufregt, die durch das mediale Dorf getrieben wird, ohne dass es überhaupt sein Dorf oder seine Sau ist, der hat nach meiner Meinung reichlich Nachholbedarf in Sachen Medienkompetenz und Abgrenzung.

    Ich plädiere also dafür zu überlegen, ob man wirklich von einem Thema betroffen ist. Hier zum Beispiel meine Überlegung: Ich bin biologisch, sozial und sexuell ein Mann, das ist meine Sache, und das wird auch so akzeptiert, und wenn Menschen andere Geschlechtsidentitäten haben, dann ist das deren Sache und wird so akzeptiert. Ich habe außerdem keine Angst, dass eine solche Änderung zu irgendwelchen nennenswerten Eingriffen in das Funktionieren unserer Gesellschaft hat, und fertig.

    Einfach, oder?

    Und noch zum extrem an den Haaren herbeigezogenen Szenario (manche Menschen sind sich echt für nichts zu schade; ich frage mich, unter welchen Umständen eine solche Situation eintreten würde, und wie gering die statistische Wahrscheinlichkeit dafür ist), dass man erst in der Hochzeitsnacht das biologische oder sonstige Geschlecht seines Partnerin (gewollte Konstruktion) erfahre:
    Wenn jemandem diese Frage so wichtig ist, wieso klärt dieser Jemand diese Frage nicht im Laufe der Eheanbahnung? Oder wieso heiratet man jemanden, wenn man ihn/sie/es nicht so mag, wie er/sie/es ist? Und noch interessanter die Frage: Vielleicht macht der Sex ja auch so Spaß, wie er/sie/es ihn mag – vielleicht einfach mal entspannen und genießen und glücklich sein?

    Einfach, oder?

  22. 150 Jahre Rechts- und Wissenschaftsgeschichte vom Kopf auf die Füße gestellt.

    Schöner Überblick, danke!

    So sah das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 die Möglichkeit vor, bei Volljährigkeit eine andere Geschlechtsidentität anzunehmen:

    .
    An operative Geschlechtsumwandlungen hat man sich seinerzeit wohl noch nicht ran gewagt.

  23. Fachlaie,
    zu Fastnachtsbeginn ist so ein Thema interessant . Aber es regt halt auch einige Mitkommentatoren auf, wenn ihr Weltbild ins Wanken gerät.
    So , jetzt ganz ernsthaft, für die Betroffenen ist das gar nicht lustig. Die leiden gewaltig und zu denen habe ich Mitgefühl. Wir haben so einen Fall in der Nachbarschaft. Wenn jemand wie eine Frau spricht und ständig Hormone braucht, damit sie nicht krank wird.

  24. Die Ausdrucksweise „binäres“ Modell halte sachlich ich für falsch, stattdessen würde ich bipolar für adäquat halten. „Binär“ suggeriert, dass das „Modell“ um weitere Geschlechter erweiterbar ist („ternär“, „quaternär“ etc.), was eine Absurdität darstellt. Denn bei allen, mit denen die Geschlechtlichkeit überlagert ist – ihre Kernfunktion besteht in der Fortpflanzung, und hier sind alle dritten bis achthundervierundzwanzigsten Geschlechter raus. Es ist doch ungemein trivial, dass alle Facebook-Geschlechter nichts anderes darstellen als Mischformen oder Fehlbildungen/-funktionen pathologisch-medizinischer oder psychologischer Natur, seien sie von Mutter Natur verursacht oder selbstgewählt. Kein dritter Pol in Sicht, der das Anrecht auf Ansprache als „drittes Geschlecht“ hätte.

    Nach meiner Einschätzung hat das BVerfG hier aktiv Politik betrieben, anstatt einfach die Verfassung im Sinne ihrer Autoren auszulegen, wie es seine Aufgabe gewesen wäre. Jedoch wäre alles andere angesichts der Besetzung mit Susanne Baer eine Überraschung gewesen.

  25. Die Freunde, wenn ich das Lächeln wiedergefunden habe ist es, dank Herrn Muscolino Giovanni, dass ich ein Darlehen von 150.000,00€ erhalten habe, und zwei von meinen Kollegen haben ebenfalls Darlehen dieses Mannes ohne Schwierigkeiten mit einem Satz von 3% erhalten pro Jahr. Es ist mit Herrn Muscolino Giovanni, dass das Leben mein erneut lächelt es ist ein einfacher und sehr verständnisvoller Herzmann. Hier seine E-mail: maurocallipo94 @ gmail.com

  26. @fegalo

    Wenn ich Sie recht verstehe, dann gab es gar kein „binäres“ Geschlechtsmodell, von dem man hätte Abschied nehmen können, sondern es gab und gibt in Wahrheit (d. h., bei der geschlechtlichen Befruchtung) nur ein bipolares Modell.

    Nun, richtig ist, dass bei höheren Organismen nur zwischen männlichen und weiblichen Keimzellen unterschieden wird, was anderes ist (meines Wissens) nicht definiert.

    Aber wenn wir die Individuen betrachten, die die Keimzellen produzieren, dann wird es schon kompliziert. Bei einer Schnecke z. B. können Sie nicht ad hoc sagen, ob es sich um ein Weibchen oder ein Männchen handelt.

    Menschen sind keine Schnecken, werden Sie vielleicht völlig zu Recht entgegnen, aber in einem sehr frühen Stadium der menschlichen Entwicklung können Sie auch nicht ohne weiteres das Geschlecht des Individuums bestimmen. Und in manchen Fällen entwickelt sich ein Individuum, das weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich ist.

    Das alles ist natürlich höchst trivial, und ich schätze mal, das hat man beim BVerfG schlussendlich erkannt. Wenn Susanne Baer hierbei die treibende Kraft gewesen sein sollte, dann muss man die Dame loben.

  27. @fegalo: binäres oder bipolares Geschlecht

    Habe ich dich (wir waren doch beim Du, oder?) schon einmal so biologisch argumentierend erlebt? Wenn wir u.a. mit der Argumentation der Deutschen Psychologischen Gesellschaft mitgehen (und Money hat in den 1950er/1960er Jahren schon wissenschaftliche Belege dafür geliefert), dann ist das Geschlecht aber keine rein biologische Kategorie – und sind deinem Argument damit auch Grenzen gesetzt.

    Zum Beispiel versteht sich “Gender Queer” gerade nicht als irgendwo im bipolaren Spektrum Frau/Mann. Das kann man nachvollziehen, wenn man Geschlecht als Rollen versteht, die wir permanent vorgespielt bekommen und selbst spielen.

    Das ist für jemanden, der noch keine Gender Queers kennengelernt hat, vielleicht schwer nachvollziehbar – wird mit der Zeit aber wohl doch irgendwann akzeptiert werden.

  28. @fegalo: Beschluss

    Also ich hatte schon auf Telepolis bittere Diskussionen darüber, was andere alle der Verfassungsrichterin Baer unterstellt haben. War Sie überhaupt Berichterstatterin? Und wenn ja, wieso haben dann sechs andere unabhängige Richterinnen und Richter dafür gestimmt?

    Die Beschlüsse fasst der gesamte Senat, nicht eine einzelne Person, auch wenn dem Berichterstatter natürlich eine größere Rolle zukommt.

  29. Was es gibt, ist die bipolare Geschlechtlichkeit, die nicht immer i.p. Zeugungsfähigkeit und i.p. Gebärmöglichkeit ausgeprägt ist, aber fast immer.

    Die einen so, die anderen so.

    Was es nicht gibt, ist die Merkmalsausprägung beider Geschlechter.

    Es gibt insofern keine Zwitter, sondern nur dieses oder jenes, eben nicht umfänglich ausgeprägt.

    Insofern setzt es hier, wie auch anderswo, ein Gack*gack*gack, vergleiche :

    Zum Beispiel versteht sich “Gender Queer” gerade nicht als irgendwo im bipolaren Spektrum Frau/Mann. Das kann man nachvollziehen, wenn man Geschlecht als Rollen versteht, die wir permanent vorgespielt bekommen und selbst spielen.

    Die Biologie bleibt steif und streng.


    Wie diese Sache sich nun gesellschaftlich darstellen wird, in der BRD, bleibt halt -biologie-fern- dem einen so oder so überlassen.
    Wer politisch dull werden möchte darf dies, die BRD scheint ohnehin schon zureichend zersetzt zu sein, die Datenlage mit sich anschließender Theoretisierung bleibt dagegen klar.

    MFG + schöne Woche noch,
    Dr. Webbaer

  30. @ Kommentatorenkollege ‘fegalo’ :

    Nach meiner Einschätzung hat das BVerfG hier aktiv Politik betrieben, anstatt einfach die Verfassung im Sinne ihrer Autoren auszulegen, wie es seine Aufgabe gewesen wäre.

    Aktivistisches Richtertum liegt aus Sicht einiger oder vielleicht auch allgemein öffentlich bestimmbar vor.
    Es ist schon ein Problem, wenn höchste Gerichte dem Parteien-Proporz unterliegen – und anzunehemenderweise Mme Merkel auch hier ihre sittlich niedrigen Hände im Spiel hat; sittlich niedrig, weil diese Dame selbst nicht gebildet ist, jedenfalls nicht sittlich hinreichend. [1]

    MFG
    Dr. Webbaer

    [1]
    KA, wie das mit der Doktorarbeit dieser Dame seinerzeit klappte.
    Opi Webbaer hat nie Physik(lehr)er kennengelernt, die zwar sprechen, aber nicht reden können.
    Womöglich hat der kinderlosen Dame hier einer ihrer Gemahle beigeholfen?

    Im Web wird spekuliert und sich angeschaut.

  31. @Webbär: Zwitter / “echte” Hermaphroditen

    Wie die regelmäßigen Leser dieses Blogs wissen, hängt es freilich auch von der Definition ab: Was sind Zwitter, was sind “echte” Hermaphroditen?

    Im Text wurde beschrieben, dass Anne Fausto-Sterling die Häufigkeit von Intersexualität auf 2% schätzt.

    In seiner Kritik hielt ihr Leonard Sax vor, das sei um den Faktor 100 übertrieben, da sie zu viele Bedingungen zur Intersexualität dazu zähle (Stichwort: Definitionsfrage). Die Häufigkeit sei vielmehr ca. 0,02%.

    Die Häufigkeit “echter” Hermaphroditen, also Menschen, die sowohl männlich als auch weiblich sind, schätzt Fauso-Sterling im selben Aufsatz auf 1:100,000, also 0,001%.

    So viel zum Thema: “Was es nicht gibt, ist die Merkmalsausprägung beider Geschlechter.”

  32. @ Stephan
    Ich bin so frei und gehe mit der Argumentation der DPG nicht mit. Gewiss gibt es „Rollen“, das war trivial lange bevor der Begriff Gender Studies erfunden wurde. Jedoch ist doch unverrückbar klar:

    Die fortpflanzungsfähige heterosexuelle bipolare Ausprägung in Form von Mann und Frau ist die biologische Norm und nicht erweiterbar durch irgendwelche fortpflanzungsunfähigen weiteren Typen. Es ist doch einfach: Die Genitalien, die Sexualität, die Triebstruktur etc. werden überhaupt erst dechiffrierbar, wenn wir Fortpflanzung als natürliches Ziel zum Leitfaden der Erkenntnis erheben. Damit ist ausgeschlossen, dass es ein weiteres biologisches Geschlecht gibt, sondern bloß Zwischenformen davon, Fehlbildungen, Fehlfunktionen etc.

    Vor diesem Hintergrund ist eindeutig, dass die Identifizierung weiterer Geschlechter keine Erkenntnis im Sinne einer Aufklärung über den Menschen darstellt, sondern ein gesellschaftspolitisches Programm, ein Lobbyismus, den Versuch, die natürliche Wahrnehmung interessengeleitet zu überformen. Ganz klar geht das schief. Die Mehrheit wird sich nicht darauf einlassen.

    Soll doch jeder seine Rollenspiele betreiben und Identitäten für sich erfinden und mit seinen Spezln praktizieren wie er lustig ist: Den derzeitigen Trend, derlei per Gesetz zur Norm, zu den Ausgangsüberzeugungen unserer Gesellschaft zu erheben, halte ich für abgründig dekadent.

  33. @fegalo: Annahmen & Schlussfolgerungen

    Mir scheint, dass du in deinen Annahmen bereits die Schlussfolgerung festlegst; im Übrigen habe ich dich noch nie so naturalistisch argumentierend erlebt.

    …wenn wir Fortpflanzung als natürliches Ziel zum Leitfaden der Erkenntnis erheben.

    Das ist mal eine Ansage! So argumentieren doch sonst eigentlich nur Evolutions- und Soziobiologen, dass alles auf Fortpflanzungserfolg hinauslaufe.

  34. @fegalo // „Identifizierung weiterer Geschlechter“

    Es werden keine weiteren Geschlechter erkannt, sondern es wurde endlich erkannt, dass sich die (biologische) Lebenswirklichkeit nicht vollständig mit den Kategorien weiblich/männlich abbilden lässt.

  35. fegalo. “Es ist doch einfach: Die Genitalien, die Sexualität, die Triebstruktur etc. werden überhaupt erst dechiffrierbar, wenn wir Fortpflanzung als natürliches Ziel zum Leitfaden der Erkenntnis erheben. Damit ist ausgeschlossen, dass es ein weiteres biologisches Geschlecht gibt, sondern bloß Zwischenformen davon, Fehlbildungen, Fehlfunktionen etc.”

    Da hat uns fegalo doch in zahlreichen Beiträgen überzeugend erklärt, dass es Zielhaftigkeit in der Natur nicht geben kann, dass nur Subjekte, Menschen Intentionen und Ziele haben können und das es das einen fundamentalen Unterschied zum Naturreich gebe. Jetzt soll die Evolution teleologisch ablaufen?
    Und die Fortpflanzung als natürliches Ziel soll zum Leitfaden der Erkenntnis werden? Sie machen aus Metaphern eine ethische Realität.

  36. @ Stephan

    Die Tatsache, dass auch ein Naturalist mit meinem Argument konform gehen könnte, macht es nicht schlechter. Allerdings verstehe ich mein Argument eher als anthropologisch in dem Sinne, dass wir Menschen mit Fug und Recht an unseren Organen eine Bestimmung erkennen dürfen. Denn es ist wirklich trivial: Wir haben unsere Stimmfähigkeit zum Sprechen, unsere Hände, um damit zweckhaft in die Welt einzugreifen etc. Den metaphysischen Ort dieser Zwecke brauchen wir an dieser Stelle nicht zu diskutieren. Aber wir dürfen uns in dieser Weise selbst verstehen, und dann ist eben der Zweck der Fortpflanzung (nicht der Fortpflanzungserfolg (!) der Evolutionsbiologen) der Grund für unsere körperliche und seelische Verfasstheit als Mann und Frau.

    Ich würde dabei nie bestreiten, dass es über die Fortpflanzungsfunktion erweiterte Funktionen des Geschlechtlichen gibt, von ihrem Einfluss auf die Paarbindung bis hin zum Verhältnis der Menschen zueinander im öffentlichen Raum.

    Dein ehemaliger Co-Blogger Ferdinand Knauß lässt in einem seiner Beiträge http://archive.is/EDMJ2#selection-163.0-165.566
    ausführlich die Philosophin Hilge Landweer zu Wort kommen. Der Beitrag beginnt mit seinen Worten

    „Fortpflanzung ist der blinde Fleck vorherrschender Gender-Theorien. In den Gender Studies wird die grundlegendste Voraussetzung jeglicher Kultur und sozialer Existenz nicht thematisiert: das Angewiesensein auf Reproduktion. Ausgerechnet die Erforscher der Geschlechtlichkeit ignorieren, dass (Zwei)Geschlechtlichkeit kein Produkt der Kultur, sondern ihr als einziger Modus der Erhaltung der Menschen vorgelagert ist.“

    Er zitiert Hilge Landweer unter anderem mit:

    „Naturalismus, „Ontologisierung“, „Essentialismus“ und „Biologismus“ … fungieren inzwischen geradezu als Denkverbote. Jeder Versuch, anthropologische Konstanten auch nur als Grenzwerte für Transformationsprozesse zu bestimmen, jeder Versuch zu reflektieren, was es für Menschen bedeutet, sich ebenso wie Tiere fortpflanzen zu müssen (wenn sie sich denn überhaupt fortpflanzen wollen), und jeder Versuch, die Geschlechterdifferenz philosophisch zu reflektieren, ohne sie vorab als reines Konstrukt zu setzen, kann damit bereits unter Ideologieverdacht gestellt werden.

    Ich sehe wenig Anlass, mich auf die gendertheoretische Lesart einzulassen. Eine SPD-Abgeordnete (Nadine Julitz) erklärt, es gebe ab „jetzt“ ein drittes Geschlecht. Da muss ich doch bitten. Geschlechter sind ontologische Kategorien, das weiß man seit 100.000 Jahren. Jetzt will das Bundesverfassungsgericht etwas anderes erkannt haben.

  37. fegalo hat nie erklärt, dass es Zielhaftigkeit in der Natur nicht geben kann. Sie müssen mich verwechseln.

  38. Stimmt, ich habe mich falsch erinnert, aber nicht Sie verwechselt. Mir scheint, Sie vertretend eine metaphysische Position.

    “Allerdings verstehe ich mein Argument eher als anthropologisch in dem Sinne, dass wir Menschen mit Fug und Recht an unseren Organen eine Bestimmung erkennen dürfen.”

    Das dürfen Sie, aber es ist damit keine allgemeingültige Erkenntnis. “Bestimmung” ist ein metaphysische Begriff.

    “Die fortpflanzungsfähige heterosexuelle bipolare Ausprägung in Form von Mann und Frau ist die biologische Norm (…).”

    Sie meinen, jemand habe diese Norm gesetzt?

    Ihre Argumentation hat stark den Geruch der Lehre vom “Intelligent Design”.
    Ich halte es auch für sehr problematisch, bei den “Diversen” von “Fehlbildungen zu sprechen, sofern kein Leidensdruck vorliegt.
    Möglicherweise haben wir auch noch nicht alle biologischen Zwecke oder Bestimmungen erkannt.

  39. @fegalo: Was im Urteil steht

    Trennen wir einmal die zwei unterschiedlichen Fragen, was im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht/was das bedeutet und wie es sich um die ontologische Kategorie “Geschlecht” verhält.

    Die von dir zitierte Abgeordnete hat das Urteil wohl nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden und wahrscheinlich in irgendeiner Zeitung, die es falsch wiedergegeben hat, diesen Faktenfehler aufgeschnappt. Meines Wissens argumentierte das BGH-Urteil mit Blick auf ein “drittes Geschlecht” (das Urteil habe ich nicht gelesen); beim BVerfG ging es aber nur um das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot.

    Dass es nicht stimmt, dass ein “drittes Geschlecht” erschaffen wurde, folgt schlicht schon aus der Tatsache, dass dem Gesetzgeber auch der Weg frei steht, die Geschlechtsangabe gänzlich aus den Urkunden zu entfernen. Dann muss es auch kein “anders/divers” etc. pp. geben.

    Von einer gut bezahlten und ausgestatteten Repräsentantin des Volkes sollte man ferner erwarten, den Unterschied zwischen einem Geschlecht und einer Geschlechtsbezeichnung zu verstehen; aber naja, die stimmen heute ja auch für ein Gesetz, das sie selbst im Ausschuss noch für verfassungswidrig gehalten haben – oder das sie schlicht nicht gelesen haben, wobei mir spontan nicht klar ist, was ich schlimmer finde.

    Selbst die Aufnahme einer Bezeichnung wie “anders/divers/inter” wäre mit einem balanesischen Naturalismus vereinbar, da sie ja schlicht die (wissenschaftlich erwiesene) Variabilität von Geschlechtsmerkmalen abbildet, womit wir zur zweiten Frage kämen…

  40. @fegalo: Voraussetzung vs. Geltung

    Mein Verweis auf deinen scheinbar geäußerten Naturalismus war natürlich nicht als Argument gemeint, sondern schlicht als überraschende Feststellung. Wenn der Naturalismus die besten Argumente hat, dann werde ich Naturalist, keine Frage; hat er meines Wissens aber nicht. Und natürlich dürfen Leute hier naturalistische Thesen vertreten, wenn sie zum Thema passen und nicht in ewige Wiederholung verfallen. Aber zu deiner Aussage:

    Aber wir dürfen uns in dieser Weise selbst verstehen, und dann ist eben der Zweck der Fortpflanzung (nicht der Fortpflanzungserfolg (!) der Evolutionsbiologen) der Grund für unsere körperliche und seelische Verfasstheit als Mann und Frau.

    Hier gehen meiner Meinung nach verschiedene Themen durcheinander: etwa Voraussetzung vs. Geltung; Natur vs. Klassifikation.

    Im Streit um die Evolutionspsychologie und Soziobiologie wurde doch immer wieder das überzeugende Argument gebracht, dass aus der evolutionären Bedingtheit bzw. Vorgeschichte unseres Seins kein Sollen für unser Leben oder unsere Gesellschaft folgt; das wäre ein naturalistischer Fehlschluss.

    Das heißt auch, dass selbst wenn ich mit männlichen Fortpflanzungsorganen auf die Welt gekommen bin, das keinesfalls impliziert, dass ich diese für einen bestimmten Zweck verwenden muss; wenn ich als zölibatärer Mönch lebte, als ausschließlich homosexueller Mann, als Playboy, als Familienvater… mein Leben könnte prinzipiell gleichermaßen sinnvoll oder sinnlos sein (dass ich dennoch denke, dass das Erziehen von Kindern zu einem guten und vollständigen Leben dazu gehört, ist meine rein persönliche Sichtweise).

    Ja, auch das Leben meiner Eltern, die Gesellschaft der BRD um das Jahr 1980 herum, die Geschichte davor bis zum Big Bang und danach bis heute, das alles sind Voraussetzungen für mein leben – und zwar in vielen Fällen notwendige Voraussetzungen. Aber allein daraus folgt keinerlei Pflicht für mein Dasein. Mit deinem Argument handelst du dir meiner Meinung nach einen naturalistischen Fehlschluss ein; und es ist nicht nur mit einem Naturalismus kompatibel, sondern meiner Meinung nach selbst naturalistisch.

    Kommen wir von der Geltung auf die Klassifikation: Dass dein Vergleich mit den Händen usw. hinkt, stellen wir schon daran fest, dass wir Menschen i.d.R. nicht nach deren Hände einteilen und auch kein solcher Eintrag im Geburtenregister oder Pass vermerkt ist. Dies ist doch ein klares Beispiel dafür, dass die Geschlechtsangabe ein soziales Konstrukt ist, das in einem normativen Akt festgelegt wird, nämlich vom Standesbeamten.

    Einmal anders ausgedrückt: Mit welchem Körper wir auf die Welt kommen, das ist eine Sache (und nebenbei: auch schon sozial mitbedingt); was wir daraus machen, die andere. Wir haben Menschen lange Zeit nach dem Kriterium m/w eingeteilt, weil damit eine bestimmte Funktion erfüllt wurde (etwa Erblinien, Nachkommenschaft). Man hätte Menschen auf staatlicher Ebene auch in Große und Kleine, Starke und Schwache usw. enteilen können (wurde sicherlich im Wehrwesen auch gemacht; ich wurde noch gemustert), diese Funktion wurde aber als nicht so zentral angesehen.

    Aus der Tatsache, dass diese Klassifikation in der Vergangenheit so gehandhabt wurde, folgt für uns keinerlei Pflicht, das auch weiterhin so zu tun. Das wäre dann kein naturalistischer, sondern vielleicht eher ein sozial-konservativer Fehlschluss; es bleibt aber ein Fehlschluss. Mit anderen Worten: Wenn wir heute in Zeiten leben, in denen Geschlechtsidentitäten eine andere Rolle spielen, dann ist nichts falsch daran, wenn der Staat sich daran orientiert, sondern ist das im Gegenteil zu begrüßen.

  41. Zwischenformen

    » Damit ist ausgeschlossen, dass es ein weiteres biologisches Geschlecht gibt, sondern bloß Zwischenformen davon, ….«

    schreibt @fegalo.

    Nun, nicht „bloß“, es gibt in der Tat Zwischenformen! Es gibt (unbestritten) die Kategorie männlich, (unbestritten) die Kategorie weiblich, und eben auch (unbestritten) die Zwischenformen, die (unbestreitbar) keiner der beiden genannten Kategorien eindeutig zugeordnet werden können. Ergo scheint es vernünftig, sie einer dritten Kategorie zuzuordnen, welche dann rein formal einem dritten Geschlecht entspricht.

    Ich wüsste nicht, wie man diese altbekannte, geradezu triviale Erkenntnis, dass es auf der Ebene der Individuen neben eindeutig weiblich und eindeutig männlich noch etwas Drittes gibt, mit naturwissenschaftlichen (biologisch-anthropologischen) Argumenten zurückweisen könnte.

    Wenn man schon meint, man müsse argumentativ auf naturwissenschaftliche Erkenntnisse zurückgreifen, dann bitte mit den richtigen und sachlich relevanten Tatsachen.

    Wenn man @fegalos Argumentation folgen würde, wäre im Grunde zu fordern, dass nicht „männlich“ oder „weiblich“ ins Geburtenregister einzutragen wäre, sondern es wäre anzukreuzen, welche (äußeren) Geschlechtsorgane vorhanden sind, wobei Mehrfachnennungen möglich sein müssten. Und ferner wäre es von Vorteil, wenn zusätzlich die Gonosomen bestimmt würden.

  42. @ Stephan

    Ich könnte hier das Argument umdrehen und Dir selbst Naturalismus unterstellen: Indem Du in klassisch materialistisch-nihilistischer Weise die Verfasstheit von uns Menschen als bloßes factum brutum darstellst, das auf nichts verweist oder gar verpflichtet. Natürlich steht es jedermann gegenüber der Natur frei, was er mit seinem Pillermann betreibt, aber dennoch ist uns bei all unserer Freiheit eine Stimme der Natur eingegeben, worum es geht. Seit Zehntausenden von Jahren haben sich die Völker danach gerichtet. Das wilde Tier Sexualität wurde mächtig eingehegt und in gesellschaftliche Bahnen gelenkt. Damit wurde gleichzeitig ihre Funktion garantiert. In unseren modernen westlichen Gesellschaften findet demgegenüber eine Entfesselung, eine Entgrenzung statt, die nichts anderes zum Ziel hat als die Ermöglichung von maximalem individuellen Lustgewinn und Schleimhautreizung. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass unsere Sexualität nicht einfach ein privates Vergnügungsprogramm darstellt, sondern unsere Fähigkeit und im weiteren Sinne auch unsere Verpflichtung in Bezug auf den Fortbestand unserer Art repräsentiert. Wenn manche das veräppeln oder sich komplett hedonistisch ausklinken mit der Erfindung von 60 Geschlechtern (Facebook), dann muss man das nicht mitmachen.

    In diesem Sinne störe ich mich an Deiner Überschrift „Abschied vom binären Geschlechtsmodell“, denn ich persönlich werde mich ganz bestimmt nicht davon verabschieden. Wer sich verabschiedet, ist hier das Bundesverfassungsgericht, und das ist für mich schon Groteske genug.

  43. An dieser Stelle möchte ich an einen anderen, gar nicht vergleichbaren Fall erinnern:

    Man ging in der Logik lange vom binären Zustandsmodell aus, entweder eine Aussage ist wahr oder falsch. Es hat sich herausgestellt, dass für bestimmte Situationen andere Modelle hilfreicher sind, solche mit einen dritten Wahrheitswert, oder andere mit beliebigen Zwischenwerten. Die wissenschaftliche Gesellschaft ist dadurch bisher nicht untergegangen.

  44. @fegalo: Was für ein Naturalismus?

    Man darf mir hier alles vorwerfen, wenn man es denn gut begründet.

    Die Begründung dafür, ich verträte “materialistisch-nihilistisch” ein Naturalismus, gelingt dir meines Erachtens aber nicht einmal im Ansatz.

    Ich sage nicht, dass es keine Geschlechtskategorien gibt, sondern dass diese von Menschen gemacht sind, für bestimmte Zwecke; wie viel Prozent deiner Lebenszeit drehen sich denn um das Thema Fortpflanzung – und damit meine ich nicht Geschlechtsverkehr, sondern wirkliches Zeugen von Kindern. Mehr als 0,001%? Wofür sollte es aber sonst in der heutigen Zeit wichtig sein, Menschen in Frauen und Männer zu unterteilen? Zumal jetzt deutlicher wird, dass diese Unterscheidung nicht der Natur entspricht, jedenfalls nicht in allen Fällen.

    Einen Naturalismus kannst du mir kaum vorwerfen – vielleicht einen sozialkonstruktivistischen Umgang mit der Kategorie “Geschlecht”; aber auch dann erwarte ich eine schlüssige Begründung dafür, warum das falsch sein soll.

  45. Schleim vermischt ja doch wohl bewusst zwei unterschiedliche Fragen:
    1. Was machen wir mit den ganz wenigen Leuten, die biologisch nicht eindeutig ins binäre System passen?
    2. Wollen wir jedermann Gelegenheit geben, subjektiv das Gegenteil zu “sein” (oder vorzutäuschen) von dem, was er objektiv biologisch ist?
    Das Preußische Allg. Landrecht hatte überhaupt nur die erste Frage im Auge; über die zweite hätte man sich totgelacht.
    Das BVerfG hat sich zur zweiten Frage nicht klar geäußert, wird sich da aber nicht drücken können.

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