Behandlungsfehler: Schweigen wie ein Arzt

Der „Null-Fehler-Anspruch“ in der Medizin ist permanent und überall. Doch wenn Ärzte Patienten behandeln sollen, ist Fehlerfreiheit unmöglich. Warum sind Fehler immer noch ein Tabu?

Credit: terimakasih0(Dean Moriarty) / pixabay / CC0

In nahezu allen Berufen ist eine strenge Fehlerkontrolle üblich. Sie dient dazu, die Arbeit für die Mitarbeiter und Kunden sicherer und das Unternehmen profitabler zu machen. Ausgerechnet aber in der Medizin, in der es oft um Leben und Tod geht, wird erst seit wenigen Jahren intensiver über Fehler gesprochen. Gerade wenn es um die ärztliche Behandlung geht, besteht nachvollziehbarerweise die Erwartungshaltung von Patienten und Angehörigen, dass keine Fehler passieren dürfen.

Dennoch passieren sie und werden auch immer wieder passieren. Erfahrene Ärzte wissen: Wer viel arbeitet, macht auch Fehler. Nur wer nie arbeitet, macht keine Fehler. Es gehört zum Arztsein – genauso wie zu jedem anderen Beruf – dazu fehlbar zu sein. Und trotz dieser Erkenntnis, dass Ärzte nicht die perfekten, unanfechtbaren Götter in Weiß sind, besteht in Deutschlands Krankenhäusern noch immer eine Kultur, die Fehler möglichst nicht nach außen dringen lassen möchte. Behandlungsfehler sind nach wie vor ein Tabu. Doch warum ist das so?

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?

Die veröffentlichte Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes von 2015 zeigt rund 14.830 vorgeworfene Behandlungsfehler in Deutschland, Tendenz zu den Vorjahren steigend. In jedem vierten Fall bestätigten Gutachter den Verdacht. Zwei Drittel dieser Fehler fanden in Krankenhäusern statt, ein Drittel bei niedergelassenen Ärzten. Die meisten Vorfälle gab es bei chirurgischen Eingriffen. 7.693 Vorwürfe stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. In knapp 200 Fällen starben die Patienten an den Folgen eines Fehlers oder damit zusammenhängenden Komplikationen. Über 1.000 Patienten erlitten einen Dauerschaden. Grundsätzlich ist hier aber auch mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. Bei so vielen ärztlichen Behandlungsfehlern fragt man sich, wieso es noch immer keinen richtig offenen Umgang mit Fehlern gibt.

Es hat sich in den letzten 10 Jahren zwar einiges getan und die Medizin hat sich zumindest in Teilen geöffnet. Erste Schritte hin zu einem systemischem Umgang mit ärztlichem Versagen sind klar erkennbar: In den letzten Jahren wurden verschiedenste Initiativen zum Umgang mit Fehlern und Patientensicherheit gegründet, wie beispielsweise das Aktionsbündnis Patientensicherheit. In Krankenhäusern und Arztpraxen wurden Fehlermeldesysteme und Qualitätssicherungsmaßnahmen, das Mehraugenprinzip, Checklisten und Leitlinien eingeführt. Doch noch immer wird eher über Fehler geschwiegen als geredet.

Die Themen Fehler in der Medizin und Patientensicherheit rücken seit der im Jahr 2000 vom Institute of Medicine veröffentlichten Studie „To err is human“ mehr und mehr in den Fokus des öffentlichen und wissenschaftlichen Interesses. Die amerikanische Studie lieferte damals erschreckende Ergebnisse. Mindestens 44.000 Menschen sterben jährlich in den Vereinigten Staaten durch falsche Behandlungen, so die Autoren. Und schlimmer noch: Die Hälfte der Todesfälle sei vermeidbar. Das hat sich trotz der zunehmenden Bereitschaft zur Fehlerkontrolle auch in den letzten Jahren nicht verbessert: Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt, dass medizinische Behandlungsfehler heutzutage sogar die Todesursache Nummer drei in den USA sind – nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.

Aus Fehlern lernen

Prof. Matthias Schrappe, Facharzt für Innere Medizin und ehemaliger Vorsitzender des Aktionsbündnisses Patientensicherheit, beschäftigte sich als einer der ersten mit dem öffentlichen Umgang von Behandlungsfehlern. 2010 brachten Schrappe und 16 weitere Kollegen die Broschüre „Aus Fehlern lernen“ heraus, in der sie über ihre persönlichen Irrtümer und Versagen sprechen und dafür in aller Öffentlichkeit Verantwortung übernehmen. Es geht um Fehler, die ihren Patienten Schmerzen und Leid brachten, ja einige sogar das Leben kosteten. „Ich bin der Meinung, dass eine Enttabuisierung, die Möglichkeit, über Fehler zu sprechen, eine enorme Entlastung für die Arbeit von Ärzten, Schwestern und Pflegern bringt. Das wollen wir fördern“, erklärt Schrappe.

Nach einer 2007 veröffentlichten Studie des Aktionsbündnisses kommen in Deutschland pro Jahr rund 17.000 Menschen durch medizinische Fehler ums Leben. Die Zahl ist dreimal höher als die der Toten im Straßenverkehr. Frauen trifft es häufiger als Männer. Auch die AOK berichtete kürzlich, dass im Schnitt jeden Tag 3,4 Behandlungsfehler auftreten. Wie kommt es dazu?

Panik, Frustration und Langeweile

Generell hat der Mensch ein notorisch schlechtes Kurzzeitgedächtnis. Nach Rasmussen und Jensen klassifiziert man bei komplexen Aufgaben, wie Ärzte sie erledigen, vor allem drei mentale Leistungsniveaus:

  1. das auf Fertigkeiten und gespeicherten Denk- und Handlungsmustern basierende
  2. das auf erlernten Regeln basierende
  3. das auf Kenntnissen und synthetischem Denken basierende

Fehler des ersten Niveau, sogenannte „slips“ (Versehen), resultieren aus der Unterbrechung einer Routine durch Ablenkung. Irrtümer des zweiten Niveaus entstehen, wenn zum Beispiel die falsche Regel gewählt oder die richtige Regel falsch angewandt wird. Die Fehler des dritten Niveaus kommen vor, wenn ein neues Problem auftritt, für das keine programmierte Lösung vorliegt. Hier können Kenntnismängel oder Fehlinterpretationen Fehler hervorrufen. Auch die ärztliche Neigung, das Problem durch die erstbeste vorhandene Information zu lösen oder Daten zu ignorieren, die die eigene Verdachtsdiagnose nicht stützen, spielen hier eine Rolle. Fehler aller drei Ebenen werden durch Ablenkung, Hitze, Lärm, Schlafmangel, Alkohol, Drogen und Medikamente sowie durch emotionale Belastungen begünstigt. Auch Panik sowie Frustration und Langeweile führen häufig zu Irrtümern.

Weitere Fehldiagnosen kommen vor allem durch fehlerhafte Kommunikation von Arzt zu Patient, aber auch unter medizinischem Personal selbst, zum Beispiel bei der Übergabe von Patienten, zustande. Zudem spielt der Ökonomisierungszwang, dem Krankenhäuser und medizinisches Personal ausgesetzt sind, eine wichtige Rolle. Das unangemessen lange Arbeiten unter großem Stress, der Personalmangel und der Druck, Profit zu machen, sind nur einige Faktoren, die Fehler begünstigen. Eine wichtige Ursache liegt aber auch in der Natur der komplexen medizinischen Tätigkeit selbst: „Ärzte irren, weil sie täglich Entscheidungen auf der Basis inadäquater Information treffen müssen“, schreibt David Eddy. In immer mehr Klinken werden deshalb Meldesysteme zur Fehlerkontrolle eingerichtet. Dort kann jeder, vom Pfleger bis zum Arzt, anonym Fehler oder Beinahe-Fehler angeben. Auch niedergelassene Ärzte ziehen nach. Für Hausärzte gibt es eine Internetseite, auf der Irrtümer berichtet und diskutiert werden können.

„Jeder Fehler zählt“

Unter der Rubrik „Fehler des Monats“ wird hier jeden Monat ein eindrückliches Erlebnis eines Mediziners vorgestellt. So berichtet ein Arzt von einem Patienten mit einem unerkannten Herzinfarkt, der nachts ins Krankenhaus kam: „Ich bin ärgerlich, weil er ‚nur‘ eine hypertensive Entgleisung (Anmerkung: = stark erhöhter Blutdruck) hat. Gebe 10 mg Ebrantil. Der Patient kann kaum deutsch, berichtet über eine vergangene Rippenserienfraktur und Brustschmerzen seitdem immer wieder. Jetzt auch wieder seit 2 Wochen. Im EKG keine eindeutigen Veränderungen. Ich denke nicht an einen Herzinfarkt und nehme kein Troponin (Anmerkung: Troponin ist ein wichtiger Blutmarker für einen Herzinfarkt) mit ab. Am nächsten Morgen hat der Patient immer noch Schmerzen und meine Kollegin nimmt Troponin ab. Ergebnis diesmal: positiv! Der Patient wird noch am selben Vormittag zur Herzkatheteruntersuchung verlegt.“

Neben der Voreingenommenheit („der kommt wegen Blutdruck“) und der kritischen Uhrzeit (2 Uhr nachts) gibt der behandelnde Arzt die bestehende Sprachbarriere des Patienten als Ursache für seinen Irrtum an. Er erkennt selbst, wie er den Fehler hätte verhindern können: „Genauer auf die Patienten eingehen, egal zu welcher Tageszeit. 
Bei Brustschmerz und bei hypertensiver Entgleisung einfach immer den Troponinwert mit abnehmen, wir sind ein Krankenhaus!“ Zum Glück hatte die Kollegin daran gedacht und der Patient kam im richtigen Zeitfenster zum Herzkatheter. Ein anderer Kollege kommentiert: „Das ist so ein richtig typischer Fehler: Man gibt sich mit der ersten – plausibel erscheinenden – ‚Ursache‘ zufrieden. Ist mir auch schon passiert: „Magen-Darm-Infekt“ mit massivem Erbrechen wegen „Essens einer verdorbenen Melone“ (Eigenerklärung des Patienten), am Ende zeigte sich – dank einer aufmerksameren Kollegin – eine Hirnblutung als wahre Ursache.“

Diese Fälle verdeutlichen, wie wichtig auch die gegenseitige kollegiale Kontrolle sein kann. Unter Schlafmangel im Nachtdienst können schnell Verwechslungen passieren oder wichtige Dinge vergessen werden. Durch das richtige Fehlermanagement kann versucht werden, dem vorzubeugen, auch indem man über solche Fälle intern spricht, um die Aufmerksamkeit für solche Irrtümer zu schärfen.

Irren ist menschlich

Ein Bereich, in dem das Thema Fehler bisher weitestgehend ausgespart bleibt, ist allerdings die Ausbildung derer, die später als Arzt arbeiten werden. Sie sind den möglicherweise Fehler fördernden Rahmenbedingungen ausgesetzt und erlernen kaum den Umgang mit kritischen Situationen. Keiner sagt den Medizinstudenten, wie stattgefundene Fehler in Pflegepraktikum, Famulaturen und PJ angesprochen und weiterer Schaden und Leid begrenzt werden können. Auch die mögliche Traumatisierung der angehenden Mediziner durch ihr eigenes Versagen wird dabei völlig außen vor gelassen. „Dabei wäre es wichtig, schon im Studium praktisch auf entsprechende Situationen vorbereitet zu werden,“ findet Mareike Janosch, die im 8. Semester in München studiert.

So zeigt der Vorfall im Evangelischen Krankenhaus Bielefeld im Jahr 2011 die große Unsicherheit in Bezug auf fehlerhaftes Arbeiten im Studium: In der Bielefelder Klinik stirbt ein Baby, weil der PJler Helmut W. ihm ein Medikament spritzte, das nur über den Mund hätte eingeträufelt werden dürfen. Der Student wurde aufgrund fahrlässiger Tötung verurteilt. „Man fragt sich danach schon, was man in Famulaturen und PJ in Zukunft tun darf und was nicht,“ berichtet Mareike. „Sowas hätte jedem von uns passieren können. In der Approbationsordnung heißt es nur lapidar, man solle entsprechend seinem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes die zugewiesenen ärztlichen Verrichtungen durchführen. Aber was bedeutet das genau? Im hektischen Klinikalltag bleibt doch keine Zeit, sich jedes Mal zu fragen, ob man etwas tun darf – es wird einfach verlangt. Wir können so leicht Fehler begehen und gerade in der Ausbildung muss man manchmal auch Fehler machen, um daraus zu lernen. Dennoch möchte keiner das Leben von Patienten riskieren.“

Rechtliche Konsequenzen

Was passiert, wenn nun doch einmal ein Fehler passiert? Natürlich hat das Folgen für den Patienten und für das Gewissen des behandelnden Arztes oder Medizinstudenten sowieso. Doch es ergeben sich auch rechtliche Konsequenzen aus den Irrtümern. Zum einen spielt das Zivilrecht eine Rolle. Nach diesem kann der Behandelnde nach einer Klage des Patienten oder der Angehörigen nach dessen Tod zur Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, den Kosten der Beerdigung etc. verurteilt werden. Solche Zivilprozesse dauern im Durchschnitt meist zwei bis drei Jahre, im Falle einer Berufung kann es sich weitere 1–2 Jahre hinziehen.

Zum anderen kann der Arzt aber auch nach strafrechtlichen Vorschriften verurteilt werden. Je nachdem ob der Behandlungsfehler vorsätzlich oder nur fahrlässig geschehen ist, kommen Verurteilungen wegen verschiedener Delikte in Frage. Nach §§ 223 ff. StGB kann man wegen Körperverletzung ggf. mit Todesfolge (§ 227 StGB) belangt werden, z. B. bei Eingriffen ohne Einwilligung des Patienten. Man kann aber auch wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) verurteilt werden, wenn der Irrtum ohne Absicht passierte. Wird man strafrechtlich verurteilt, reichen die Strafen je nach Schwere der Tat von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen (ggf. auf Bewährung) und Berufsverboten. Somit drohen dann auch standes- oder berufsrechtliche Konsequenzen wie das Ruhen, der vollständige oder teilweise Entzug der Zulassung als Vertragsarzt oder der Entzug der Approbation. Nach dem Arbeitsrecht kann der Arzt auch eine Abmahnung oder Kündigung bekommen. Sobald ein Behandlungsfehler durch ein Gutachten bestätigt wurde, gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren.

Mythos Unfehlbarkeit

Wo Menschen mit und für andere Menschen arbeiten, kann es keine Fehlerfreiheit geben. Gerade der Arztberuf, der so viel Verantwortung und Sorgfalt verlangt, ist stark fehleranfällig. Es geht nicht darum sich als unfehlbar darzustellen. Doch jeder vermeidbare Fehler ist ein Fehler zu viel. Schnell kommt man hier allerdings in eine Grauzone. Wann ist ein Fehler wirklich ein Fehler? Und wann ist er vermeidbar und kein schicksalhafter Verlauf einer unbeeinflussbaren Krankheit? Hier ist die richtige ärztliche Haltung gefragt.

Man sollte immer so handeln, dass man dies mit seinem ethischen Gewissen vereinbaren kann – Fehler passieren, wie wir damit umgehen und was wir daraus lernen, bestimmt unsere Medizin. Wichtig ist das Erlernen des richtigen Umgangs mit Fehlern und zwar schon während des Medizinstudiums. Dazu bedarf es dem Ausbau der Kultur der offenen Kommunikation von Behandlungsfehlern, verstärkter Bemühungen um die Vermeidung von Fehlern und Schäden, der Etablierung einer Medizinschadensforschung und nicht zuletzt einer Verbesserung der Verfahren zur Regulierung von Schäden, damit Fehler zwar passieren dürfen, aber trotzdem möglichst vermieden werden.

Liebe Leser, dieser Beitrag erschien zuerst auf meinem DocCheck Blog.

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Dr. med. Marlene Heckl arbeitet als approbierte Ärztin und hat an der Technischen Universität München und Ludwig-Maximilians-Universität studiert und promoviert. Seit 2012 schreibt die Preisträgerin des "Georg-von-Holtzbrinck Preis für Wissenschaftsjournalismus" für Ihren Blog "Marlenes Medizinkiste" und veröffentlicht Science-Videos auf Youtube und modernen social-media Plattformen, für die sie bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Für Spektrum der Wissenschaft, Die Zeit, Thieme, Science Notes, DocCheck u.a. befasst sie sich mit aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Themen, die ihr am Herzen liegen. Kontakt: medizinkiste@protonmail.com

30 Kommentare

  1. Wenn die dritthäufigste Todesursache eine medizinische Intervention ist, dann spricht das auch gegen unnötige Operationen und Überbehandlung in jeder Form. Ehrlich gesagt, habe ich angenommen, die dritthäufigste Todesursache sei Suizid, doch scheinbar kommt man häufiger durch fremde Hände um als dirch die eigenen.

    • Tja, Herr Holzherr, der Tod gehört zum Leben und tritt idR Regel unbeabsichtigt ein, Ihr (schlechtgelaunter?) Kommentar verdient einige Minuspunkte, die Dr. W gerne zu setzen bereit ist :

      Wenn die dritthäufigste Todesursache eine medizinische Intervention ist, dann spricht das auch gegen unnötige Operationen und Überbehandlung in jeder Form. Ehrlich gesagt, habe ich angenommen, die dritthäufigste Todesursache sei Suizid, doch scheinbar kommt man häufiger durch fremde Hände um als d[u]rch die eigenen.

      1.) Sätze der Güteklasse ‘Wenn die dritthäufigste Todesursache eine medizinische Intervention ist, dann spricht das auch gegen unnötige Operationen und Überbehandlung in jeder Form.’ stimmen sozusagen immer, ersetzen Sie den ersten Teil des Satzes durch X, dann stimmt er, hier einmal so vorgenommen ‘X, dann spricht das auch gegen unnötige Operationen und Überbehandlung in jeder Form.’
      (Dr. W nennt derartige Aussagen auch tautologisch.)

      2.) Erzählung macht Braten nie fett, dies zu : ‘Ehrlich gesagt, habe ich angenommen, die dritthäufigste Todesursache sei Suizid, doch scheinbar kommt man häufiger durch fremde Hände um als d[u]rch die eigenen.’

      MFG
      Dr. Webbaer (der bei Ihnen diesmal Obstruktionismus festzustellen hat, Ihre kommentarische hiesige Ausgabe meinend)

  2. Es gibt, wenn Systeme beobachtet und behandelt werden, sozusagen unendlich viele Fehler beim diesbezüglichen Handeln.
    Diese können kategorisiert werden, wie im dankenswerterweise bereit gestellten WebLog-Artikel ja auch vorgenommen, danke für diesen btw, Sie verstehen zu schreiben, werte Frau Marlene Heckl! (Und zu denken, wie sich Dr. W einmal forsch herausnimmt einzuschätzen. Wobei ihm natürlich klar ist, dass das Lob immer auch ein wenig zweifelhaft sein muss, insofern liegt hier die Einschätzung vor : fortgesetzte gute Arbeit!)

    Fehler können sozusagen einfache Missgriffe sein, kämen dann wohl auch im Medizinischen der Rechtspflege zu unterliegen, können darauf beruhen, dass das Gelernte nicht immer greifen, stimmen muss, und darauf, dass besondere Überlegung, die hochwertig ist, daran scheitert, dass das zu beobachtende und zu behandelnde System immer nur ausschnittsartig und näherungsweise erfasst werden konnte, gar auf Interessen (!) beruhend.

    Die dritte Fehlerkategorie ist besonders problematisch, denn der Behandelnde kann eine vörderste Fachkraft sein und wichtige Überlegungen anstellen – und dennoch in praxi scheitern. – Weil seine qualifizierten Analysen im Einzelfall wegen der Partialität der Erfassung scheitern können, aber auch daran, dass diese “wichtigen Überlegungen” schlicht falsch waren.


    Es bedarf also einer Behandlungs-Kultur und eines diesbezüglichen nie enden währenden gesellschaftlichen Diskurses.

    MFG + schöne Woche noch!
    Dr. Webbaer

  3. Korrektur ihrer juristischen Fehldiagnosen:
    – In der ZPO ist das Wort ‚kann’ bei weitem nicht so oft enthalten wie in ihrem Artikel, trotzdem reicht die Menge aus, um Patienten medizinische Rechtsstreits in der Regel verlieren zu lassen. Also rechtzeitig vorher eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen, weil Gerichte für jeden von ihnen ausgewählten und bestellten Gutachter einen Vorschuss von 2000 Euro verlangen.
    Im novellierten §630 BGB fehlt das digitale Kürzel Ä1, was sehr schlau und neurotypisch war, so dass ein Richter so oder so entscheiden ‚kann’, wenn Ä1 in der digitalen Akte fehlt.
    Die Neuigkeit, dass medizinische Gefälligkeits-Gutachter und befangene Richter ausgestorben sind, war Fake News.
    – Das Strafrecht spielt bei Behandlungsfehlern praktisch keine Rolle. Im Fall eines Notarztes, der nicht half, weil ihm von einem Familienmitglied ein beglaubigtes Dokument gezeigt wurde, das einen Eingriff in den Sterbeprozess verbot, und ein Süd-Staatsanwalt darin unterlassene Hilfeleistung ansah, wurde im Fernsehen offenbart, dass alle Staatsanwälte Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Behandlungsfehler in der Regel abweisen.
    Die Zahl 100 im NetzDG weist darauf hin, dass erst ab 100 Beschwerden ein Staatsanwalt getriggert werden ‚kann’.

    Schweigen wie ein Arzt ‚kann’ auch ein Physiker 🙂
    Und so schuldet mir
    – Dr. Tobias Cronert (scienceblogs) immer noch die Antwort, ob starke Gravitation radioaktive Zerfälle relativistisch verlangsamt,
    – Prof. Paes (scilogs) die Antwort, ob das Universum ein Bewusstsein hat, weil die fundamentale Norm, das etwas um etwas anderes herum fällt, durch den freien Willen, expandieren zu wollen, gebrochen wird („Ist the Universe a conscious mind?“).

    Trauma und Asperger-Autismus verursachen ein sehr ähnliches Erscheinungsbild
    Deswegen möchte ich gerne ‚Abenteuer (Fehl-)Diagnose’ mit Ihnen spielen und stelle folgende Fragen:
    – Schlägt jeder 70te Amerikaner im Asperger-Spektrum auf, weil in einer von vielen Impf-Spritzen biogene Bruchstücke eines Krankheits-Erregers enthalten sind, die Gene deaktivieren, z.B. das Fürsorglichkeits-Gen, welches zur neurotypischen Hordenbildung und Befriedung durch neurotypische Berührung führt?
    – Ist 2017 die Koalition von FDP und CDU/CSU gescheitert, weil die FDP im Koalitionsvertrag eine gesetzliche Impfpflicht haben wollte, jedoch CDU/CSU (und nachträglich SPD) wegen traumatischer Nebenwirkungen (1. Impf-Übelkeit, 2. Impf-Übelkeit, …, 20. Impf-Übelkeit) und biogener Gen-Deaktivierungen eine schlimme Asperger-Statistik in Deutschland vorhersah?

  4. Sicher, Fehler können passieren, aber

    2003 hatte ich eine Abrissfraktur an der Schulter, wo durch eine Arthroskopie geklärt werden sollte ob OP oder nicht (Kapselriss?) – die junge Röntgen-Ärztin brauchte diese Vorgehensweise wohl für ihren Facharzt.
    Die Untersuchung schlug aber komplett fehl. Sie pumpte reichlich Kontrastmittel, machte einige Aufnahmen und wurde zunehmend nervöser: “Ich sehe garnicht wohin das läuft …”
    Tatsächlich war inzwischen eine Arterie zerstochen und das Kontrastmittel lief mir ins Blut, ins umgebene Gewebe und in die Lunge. Nach einer Weile beendete eine Kollegin die …, schickte mich flugs zum Ultraschall, wonach mir aber niemand sagte wie und was …!
    Ich wurde tags drauf entlassen, mit der “Erkenntnis” nicht operiert werden zu müssen.
    Tage später kam ich dann bluthustend und reichlich Flüssigkeit in der Lunge in ein weiteres Krankenhaus: Lungenentzündung!

    “Warum haben sie denn soviel Blut verloren?”

    Nach meiner Erklärung, wollten sich die Ärzte die Untersuchungsergebnisse aus dem vorherigen Krhs schicken lassen, worauf diese nur antworteten: “Haben wir nicht gemacht, Patient hat die Untersuchung abgelehnt.” Doch nach Wochen ist die Vertuschung dann doch aufgeflogen – irgendwer hat wohl die Abrechnung mit der Krankenkasse veranlaßt.

    Für mich war die Odyssee durch Krankenhäuser als Folge aber noch lange nicht zuende. Letztlich habe ich noch heute Narbenschmerzen (die blödsinnige Suche nach Krebs, der bei der zweiten Flüssigkeitsentnahme aus der Lunge angeblich …), eine Stufe an der Schulter, die allerdings nach der ersten Röntgenaufnahme nur ein Riss war, und auch immerwieder die schmerzende Arterie.

    Zusammenfassend kann ich sagen: Die Ärztin, das Krankenhaus und auch die Krankenkasse sind gut dabei weggekommen, nicht einmal eine Entschuldigung.
    Ich musste klein beigeben, und kann auch froh sei überlebt zu haben 😎

    • Oho, Kommentatorenkollege ‘hto’, Sie können sogar schreiben, längere Texte bereit stellen, hört, hört!
      (Dr. W ging bisher fälschlicherweise davon aus, dass Sie grundsätzliche Artikulationsprobleme haben. [1])

      Also, es gibt “verdammt schlechte” medizinische Behandlung, gerade durch junge und unerfahrene Kräfte, Dr. W weiß hier sein Lied zu summen, allerdings gibt es auch so etwas wie Patienten-Verantwortlichkeit und wenn es richtig schief zu laufen scheint, i.p. Behandlung, kann auch ausgebüchst werden, Dr. W tat dies mehrfach, aus seiner Sicht : günstig.

      Auch von der Erkenntnis profitierend, dass A) viele Krankheiten sozusagen von selbst enden B) sich mit Krankheiten, die auch Schmerz bedeuten können, arrangiert werden kann, patienten-seitig und C) Krankheiten regelmäßig sozusagen nicht tödlich enden.

      Es könnte mehr Geld in die Gesundheitsversorgung “gepumpt” werden, Dr. W wäre bei diesbezüglicher Sicht ganz bei Ihnen.
      Es ließe sich hier, gerade auch für Ältere, viel machen, mit Geld, würde sich lohnen.

      MFG + schöne Woche noch,
      Dr. Webbaer

      • Aja, die Fußnote :

        [1]
        Dieses Gerede mit dem christlichen Sozialismus, sog. Suppenkaspern und der System-Rationalität, die Sie anscheinend missen, darf sich gespart werden.

      • Man könnte glatt meinen, dass Doktor W. an Größenwahn leidet– oder liegt weggggggge da etwa falsch?
        Doktor W. sollte bei der nächsten Flucht vom Op-Tisch gleich rüber in die Anstalt

      • Da berichtet jemand von einer schmerzhaften Erfahrung und bleibenden Schäden verursacht durch die mangelnde Kompetenz Dritter sowie von deren mangelnder Bereitschaft, Verantwortung für Fehler zu übernehmen, und Ihnen fällt nichts anderes ein, als die Verantwortung unverschämterweise auf den Patienten zu schieben.

        Womit nehmen Sie sich das bitte heraus? Woher soll der medizinisch ungebildete Patient bitte wissen, wann etwas schief läuft?

        Und was soll überhaupt diese höhnisch spöttische Ausdrucksweise Ihrerseits? Versuchen Sie damit etwas zu überspielen oder zu kompensieren?

        Ich hoffe stark, dass Sie nicht wirklich einen Doktortitel besitzen.

  5. Also Dr. W., vom Op-Tisch bin ich auch schon gesprungen, aber wenn man während und hinterher erst gewahr wird was Sache ist, dann ist nix mehr mit ausbüchsen.
    Ausserdem bin ich auch bei diesem Bericht sehr sparsam mit Worten umgegangen. Ich könnte daraus ein Kriminalbuch schreiben, denn da war noch viel mehr Erbärmliches und systemrational Verkommenes!

  6. zu [1] noch: missen tue ich die von mir oft beschriebenen Symptome der Überproduktion von “normalem” Kommunikationsmüll nicht – kleiner Schreibfehler wohl, messen würde es besser treffen, wenn denn der Verstand imstande zu erfassen … 😎

  7. In dieser Welt- und “Werteordnung” ist es im Sinne der gepflegten Bewusstseinsschwäche, wenn Fehler, die das System menschenwürdiger machen könnten, nicht nur ignoriert, sondern besser vergessen werden.

    • Hto, wenn Sie sich da man nicht täuschen. Prof. Sauerbruch selbst mag “Charakter” und “Würde” besessen haben. Aber diese Zeit war auch die Zeit der Menschenversuche durch Ärzte (nicht nur aber vor allem) im 3. Reich !

  8. Ja, auch ÄrzteInnen machen Fehler. Auch wenn ÄrzteInnen noch so gewissenhaft arbeiten, passieren Fehler. Es ist nur schlimm, wenn Fehler ignoriert oder abgestritten werden und die Rechtsanwälte sich eine goldene Nase verdienen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fehler nicht beseitigt wird und der Patient stirbt. Ich habe es selbst erlebt wie schwierig es ist, einen erkennbaren Fehler (schiefer Arm) zu beweisen und zur Anerkennung zu bringen. Ich habe viel Geduld und viel Geld für den Prozess gebraucht.
    Erkennen musste ich: Wer Recht bekommen will, braucht recht viel Geld! Somit bekommt in Deutschland nicht jeder Bürger/jede Bürgerin Recht auch wenn er/sie tatsächlich recht hat.

  9. Ja, auch ÄrzteInnen machen Fehler. Auch wenn ÄrzteInnen noch so gewissenhaft arbeiten, passieren Fehler. Es ist nur schlimm, wenn Fehler ignoriert oder abgestritten werden und die Rechtsanwälte sich eine goldene Nase verdienen. Noch schlimmer ist es, wenn der Fehler nicht beseitigt wird und der Patient stirbt. Ich habe es selbst erlebt wie schwierig es ist, einen erkennbaren Fehler (schiefer Arm) zu beweisen und zur Anerkennung zu bringen. Ich habe viel Geduld und viel Geld für den Prozess gebraucht.
    Erkennen musste ich: Wer Recht bekommen will, braucht recht viel Geld! Somit bekommt in Deutschland nicht jeder Bürger/jede Bürgerin Recht auch wenn er/sie tatsächlich recht hat.

    Jürgen von Schönborn

  10. Und wieviele Schäden durch Medikamente insbesonders Antibiotika und Psychopharmaka am menschlichen Mikrobiom (Darmflora, Darmerkrankung) entstehen, Schädigung der Rezeptoren am Organ Darm und die daraus folgend entstehenden Krankheiten mit den schlimmsten Folgen für Kliniken und Patienten, weil das Immunsystem teilweise Total geschädigt wird und die MRSA-Keime ein leichtes Spiel haben, davon wird hier nicht geschrieben.
    Solche Organisationen wie das Aktionsbündnis Patientensicherheit ist für mich nur da, um die Sache vielleicht in Ihrem Sinne anzumahnen bei älteren Menschen in den Altenheimen. Doch dann ist es bei den Patienten eh zu spät ist. Ich hab versucht den Verein in Anspruch zu nehmen, da kommt man als Patient nicht in Kontakt. Dieser Verein zielt nur auf etwas anderes ab, aber nicht auf eine allgemeine Veröffentlichung und Transparenz über das Gesundheitssystem. Kein Wunder welche Personen dort an der Spitze sitzen.

  11. Fehler aus Fahrlässigkeit oder unvermeidbare sollten offener kommuniziert werden, da gebe ich Ihnen recht. Die Frage ist immer, ob der Arzt de facto hätte besser handeln können, als geschehen, oder ob sich in seinem “Fehler” eine bestimmte, fatalistische Potenz realisiert hat. So ist ein Chirurg, der unter Anwendung seiner besten Geisteskräfte und mit dem Vorsatz der Erzielung des gottgemäßesten Ergebnisses (meist der Heilung…) einen Fehlgriff machte, der eh irgendwann das Resultat sonstiger Umstände (Überarbeitung, etc.) geworden wäre, zu exkulpieren. Schwieriger wird es, wenn ein Arzt wegen schlechter Anamnese oder Ähnlichen Fehler macht; hier hat er weiterhin volle Eigenverantwortung zu tragen, oder, falls er glaubt, dies sei ihm im betreffenden Einzelfall gar nicht möglich gewesen, offen gegen die kausalen Missstände vorzugehen.
    Speziell im Bereich der Krebstherapie sollte der Blick nicht auf eine “Enttabuisierung von Fehlern”, sondern auf eine Bestrafung dieser gerichtet werden. Denn durch falsche ethische Ausbildung, Anmaßung, Charakterlosigkeit und ein zynisches System der Geldgier werden dort Menschen belogen und betrogen, ihr Schmerz noch vervielfacht, ihnen unendliches Leid zugefügt und sie entwürdigt, um der eigenen Bereicherungsabsicht genüge zu tun: Ich habe das anhand eines Angehörigen selber erleben “dürfen”. Hier sollten Ärzte verstärkt für vorsätzliche Täuschungen von Patienten zum Zwecke der Einwilligungsbeschaffung für einen schweren Fall des Betrugs, schwere Körperverletzung und ggf. Tötungsdelikte bestraft werden. Wo keine Chancen auf Heilung bestehen, muss der Patient das Recht haben selbst zu entscheiden, erst Recht, wenn er selbst darauf pocht; der Arzt darf hier den Patienten bevormunden oder gar in seiner Notlage gewinnträchtig ausnutzen. Insofern sollte man vorsichtig sein, Ärzte als arme Opfer des Systems darzustellen und differenzieren.

  12. Es kann ja nicht so schwer sein eine neutrale Sicht der Behandlung(insbesondere Operation) zu bekommen.
    Also Videoüberwachung gibt es sonst überall.

    Würde auch Studenten vor cholerischen Chefärzten schützen

    • Theoretisch ja. Aber wieviele Videokameras und Videoleuchten aus wievielen Winkeln wollen Sie platzieren, um zu dokumentieren, dass ggf. ein bisschen zu tief oder zu lang geschnitten wurde? Video hilft nur bei ganz platten Sachen: Ein ganzer Arbeitsschritt wurde vergessen, usw.
      Zur Eingangsfrage: „..fragt man sich, wieso es noch immer keinen richtig offenen Umgang mit Fehlern gibt…“ Niemand gibt gerne Fehler zu, besonders dann nicht wenn es um viel Geld geht (Einkommen und Ansehen des Arztes, Schadensersatzpflicht etc.) Und fast Nichts ist für Dritte so undurchsichtig wie zB der exakte Verlauf einer OP / was genau fand der Chirurg vor usw.? Die „multifaktoriellen“ Ursachen für Alles rund um den menschlichen Körper.
      Das macht das Abstreiten und Leugnen und Vertuschen besonders einfach und wird entsprechend gern und oft praktiziert.

  13. Tja, mit der Fehlbarkeit der Ärzte stellt sich gleichzeitig die Vertrauensfrage gegenüber dem Arzt. Nachdem ich nach einem 10 minütigen Schlaganfall ohne weitere Folgen mehrere Jahre mit ASS behandelt wurde, las ich auf dem Beipackzettel von möglichen Arthose Nebenwirkungen und bekam sie auch im li. Knie. Dadurch habe ich mir das medizinische System genauer angeschaut und Klarheit verschafft. Der Arzt wird schulmedizinisch nach Plänen ausgebildet, die mit den Interessen der Pharmaindustrie konform laufen. Darin wird schwerpunktmäßig auf die Symptombehandlung wert gelegt. Von Ursachenerkennung und deren Beseitigung habe ich nichts gefunden. Beratung diesbezüglich bringt kaum abrechenbare Punkte. Wo käme das System auch hin, wenn man auf letzteres Wert legen würde. Weiteres Selbststudium führte dazu, dass ich mich beim Hausarzt abgemeldet habe, mit Begründung, und die Verantwortung für meine Gesundheit wieder selber übernehme. Alle Medikamente wanderten in den Müll, Blutdruck regelmäßig normal, Antibiotikum der Schulmedizin lehne ich ab und stelle kolloidales Silberwasser selber her – nehme täglich vorbeugend 1 Schnapsglas. Jeden Morgen lege ich 60 Liegestütze hin, bekämpfe erfolgreich meine Arthrose und bin 78 Jahre.

  14. Nach einer ERCP Untersuchung fehlten zwei Zähne, ausserdem waren zwei Zähne abgebrochen.
    Die ausführenden Assistentinen bestätigten den Sachverhalt und empfahlen eine Meldung an die Klinik. Diese hat die Versicherung von dem Vorfall informiert.
    Unter Hinweis auf das Jnformationsblatt, in dem darauf hingewiesen wurde, dass bei der ERCP-Untersuchung derartige Schäden auftreten könnten, lehnte die Versicherung jegliche Kostenbeteiligung zur Schadensbehebung bzw. Schmerzensgeld ab.
    Der behandelnde Zahnarzt hat nach Kostenangebot von rund 4000,00 € den Rat gegeben, von einer Klage gegen die Versicherung abzusehen.
    Wie hoch ist die Chance, eine Kostenbeteiligung ( ohne Schmerzensgeld ), zu erstreiten?

  15. Dieses Thema kommt leider immer wieder auf. Ich für meine teil, achte mittlerweile schon mehr darauf, bei welchem Arzt ich mich behandeln lasse. Ob es etwas Kleines, wie eine Wundbehandlung oder großes, wie Weisheitszahnentfernung ist. Vor einigen Jahren erst hatte ich beispielsweise eine größere CMD-Behandlung und Sachen Zahnbehandlung lasse ich mich schon seit Jahren von der gleichen Person behandeln. Ich lege Wert darauf, dass man dem behandelnden Arzt vertrauen kann. Wie auch allem anderen achte ich auch bei der Auswahl des Arztes auch eben auf die Reputation.

  16. Dass auch Ärzte Menschen sind und Fehler machen können, stimmt. Jedoch sollten menschliche Fehler, die grundsätzlich von Beginn an einkalkuliert werden können, von leichtfertigem und nicht den Sicherheitsstandards entsprechendem Verhalten unterschieden werden. Ist der leidtragende Patient der Ansicht, ein Behandlungsfehler hätte nicht passieren dürfen, so sollte dieser sich an einen Anwalt für Medizinrecht wenden.

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