Petition gegen Lichtverschmutzung: Die Entscheidung
BLOG: Himmelslichter

Der Vollständigkeit halber will ich nicht versäumen zu erwähnen, dass die Petition gegen Lichtverschmutzung, die vor zwei Jahren vor dem Deutschen Bundestag eingebracht wurde, nun abgeschlossen ist. Das berichtet der Initiator Roy Hengst im Forum von astrotreff.de. Dort hat er auch den Wortlaut des Begründungstextes veröffentlicht, der bald auch auf der Seite des Bundestags nachlesbar sein sollte. Hier mal die meiner Meinung nach wichtigsten Passagen, unkommentiert, denn jeder kann sich selbst etwas dabei denken:
Lichtabstrahlungen von Himmelsstrahlern (Skybeamern) können zu einer Beeinträchtigung des Vogelfluges bzw. einer Schädigung geschützter oder zu schützender Tiergruppen führen, die im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Situation […] am Aufstellort zu prüfen ist. Der Schutz der Atmosphäre ist dagegen nicht betroffen,da die Lichtstrahlen die natürliche Zusammensetzung der Luft nicht verändern. Auf den Menschen kann das Licht hauptsächlich einen belästigenden Einfluss haben, d. h. Störungen des körperlichen oder seelichen Wohlbefindens bewirken, die nicht mit einem Schaden für die Gesundheit verbunden sind.
Auf der Grundlage der im Rahmen der Behandlung der Petition gewonnenen Erkenntnisse hält der Petitionsausschuss das gegenwärtige rechtliche Instrumentarium für ausreichend, Beeinträchtigungen des Menschen und der Umwelt durch Lichtimmissionen entgegenzutreten; insofern kann er ein vom Petenten gefordertes generelles bundesweites Gesetz gegen Lichtverschmutzung derzeit nicht in Aussicht stellen.
Allerdings verkennt der Petitionsausschuss nicht, dass die Entwicklung der Lichtemissionen und ihrer Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt einer weiteren intensiven Beobachtung und Erforschung bedürfen, um erforderlichenfalls von Seiten des Gesetzgebers korrigierend eingreifen zu können, etwa durch eine Verschärfung des immissionsschutzrechtlichen Instrumentariums.
Demgegenüber sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit, zusätzliche gesetzliche Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung einschliesslich der Festlegung genereller bundesweiter Grenzwerte für Lichtemissionen allein deswegen zu ergreifen, um die Möglichkeiten der Sternenbeobachtung nachhaltig zu verbessern.
(Quelle: Roy Hengst auf astrotreff.de)
Na toll!
Das heißt … weiter wie bisher.
Vernagelte Politikerköpfe. Haben nix begriffen.
Die Kanarischen Inseln haben ein Verbot von Lichtverschmutzung.
Petition
War ja wohl nicht anders zu erwarten…
An dieser Stelle möchte ich mal selten gebrauchte Argumente einbringen:
– Kinder, Jugendliche und ältere Menschen möchten in ihrem Garten oder Balkon beobachten, die können nicht wegfahren, können aber je nachdem wieviele Lampen in Garten oder Balkon strahlen nicht beobachten…
– es gibt auch Leute die zum Beobachten nicht wegfahren wollen (Benzinkosten..)
– Amateurastronomen, die ihren kleinen Beitrag zur Wissenschaft liefern, z.B. Astrometrie können von Zuhause mehr erreichen, als wenn sie jedesmal wegfahren müssen, aber auch hier besteht das Problem wie oben beschrieben!
Und noch was! Es werden immer mehr die Halogen Metall Lampen eingesetzt statt der Natriumdampflampen, die Folge:
Breites Spektrum, auch Blau und kaum filterbar.
Der Trend geht zum Weisslicht!
Gruß
Jürgen Linder