Zwangsarbeit ist unbezahlbar

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Wie Wirtschaft und Ethik zusammenpassen
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Die Probleme, die vor allem Ikea mit der eigenen Vergangenheit und der Verstrickung in das Unrechtssystem der DDR bekommt, werfen gleich eine ganze Reihe von ethischen Problemen auf. Es geht vor allem um drei Fragen: Wie weit reicht die Verantwortung eines Unternehmens für seine Zulieferer? Wie weit reicht die Verantwortung zurück in die Vergangenheit? Und wie hoch müsste eine angemessene Entschädigung ausfallen?

Zur ersten Frage scheint es heute einen übergreifenden, wenn auch nicht immer leicht in die Praxis umzusetzenden Konsens zu geben, der jedenfalls für große Konzerne gilt: Sie sind im Prinzip für die gesamte Lieferkette verantwortlich, bis hin zu der Frage, aus welchen Quellen ihre Rohstoff stammen. Entsprechend versuchen immer mehr Unternehmen, sich einen Überblick über das gesamte Geflecht der eigenen Lieferantenbeziehungen zu verschaffen,was häufig schon sehr schwierig ist. Und nachdem es mittlerweile zumindest in der Theorie Standard ist, die direkten Zulieferer auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards hin zu kontrollieren, nehmen die Konzerne zunehmend auch die zweite Reihe in den Blick oder versuchen über Zertifizierungen, auch dort Mindeststandards festzulegen. “Versuchen” heißt nicht immer, dass es auch gelingt, außerdem ist von außen oft schwer festzuestellen, wie ernst diese Versuche gemeint sind.

Frage zwei: Wie weit zurück in die Vergangenheit reicht die Verantwortung? Aus der Debatte um Zwangsarbeit in der Nazizeit (mit der man die in DDR-Gefängnissen nicht auf eine Stufe stellen kann, was aber an dem grundsätzlichen Problem zunächst wenig ändert) wissen wir, dass Unternehmen oft noch Jahrzehnte später Verantwortung zugeschrieben wird. Im Fall von Ikea wäre das sogar recht einfach zu begründen: Der Konzern dürfte zumindest indirekt immer noch im wesentlichen seinem Gründer gehören. Auch bei Familienunternehmen ist eine sehr lange Zeit der Verantwortung zumindest plausibel: Die Erben erben eben nicht nur das Vermögen, sondern auch moralische Schulden, wenn man es einmal so ausdrücken will. Schwieriger sieht es allerdings bei Aktiengesellschaften aus: Dort sind oft nicht nur Manager und Beschäftigte völlig andere als diejenigen, die sich in der Vergangenheit moralischer Vergehen schuldig gemacht haben – und sei es nur durch Wegsehen oder Nicht-Wissen-Wollen, wie zum Beispiel bei Zulieferern produziert wird. Letztlich zahlen müssen aber die Eigentümer die Entschädigungen – und das sind bei Aktiengesellschaften meist auch ganz andere als frühere. Es kann sogar passieren, dass ein deutsches Unternehmen Entschädigungen für seine “deutsche Vergangenheit” zahlt, das mehrheitlich im Besitz von Ausländern ist. Dann geht die Entschädigung letztlich zu Lasten z.B. von amerikanischen Arbeitern, deren Pensionsfonds in deutsche Aktien investiert haben. Das Beispiel zeigt: Die Verantwortung für die die Vergangenheit muss auch Grenzen haben, sie muss im Laufe der Jahrzehnte zumindest abschmelzen. Dasselbe gilt meiner Meinung übrigens auch, wenn auch über viel längere Zeiträume betrachtet, für die Verantwortung von Staaten für die Vergangenheit.

Der dritte Punkt ist besonders heikel: Wie wird die Entschädigung bemessen? Im Prinzip ist das Leid, das Menschen durch Zwangsarbeit oder andere entwürdigende Lebensumstände zugefügt, mit Geld nicht “wiedergutzumachen”. Zwangsarbeit ist somit im Nachhinein eigentlich unbezahlbar, um es einmal auf eine paradoxe Formulierung zu bringen. Entsprechend kann es eigentlich auch nie ein Maß an Entschädigung geben, wo man sagt: “Es ist genug.” Ganz praktisch besehen muss man aber so ein Maß finden. Zu beachten ist aber, dass das Leid anfänglich nicht durch die Unternehmen, sondern durch die jeweiligen Unrechtsregime zugefügt wurde – an erster Stelle ist daher ja auch immer eine Entschädigung durch den Staat zu fordern. Die Unternehmen sollten aber zumindest die Gewinne, die sie durch jeweiligen billigen Arbeitskräfte machen konnten, begleichen. Die sind freilich auch schwer zu berechnen: Der Preisvorteil wurde ja zum Teil an den Ikea-Kunden weitergegeben, was andererseits wiederum die Chance gab, den Marktanteil zu erhöhen.

Klar ist aber auch: Kleinlichkeit in ethischen Fragen zahlt sich meist nicht aus fürs Geschäft.

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Ich habe Betriebswirtschaft in München und Philosophie an der Fernuni Hagen studiert, früher bei einer großen Bank gearbeitet, und bin seit über 20 Jahren Journalist beim Handelsblatt mit Spezialisierung auf Finanzthemen, davon fünf Jahre in New York und seit November 2017 in Frankfurt. Im Jahr 2013 habe ich das Buch „Wie fair sind Apple & Co?“ veröffentlicht.

1 Kommentar

  1. Klare Verantwortung aller Profiteure

    Zu beachten ist aber, dass das Leid anfänglich nicht durch die Unternehmen, sondern durch die jeweiligen Unrechtsregime zugefügt wurde – an erster Stelle ist daher ja auch immer eine Entschädigung durch den Staat zu fordern.

    Dem kann ich nicht zustimmen. Gerade bei wirtschaftlicher Ausbeutung haben die Unternehmen das Unrechtsregime durch ihr Handeln zumindest deutlich gestützt und jedenfalls gezielt profitiert – gerade auch durch den Wettbewerbsvorteil. Diese Schuld müssen die Unternehmen selbst abtragen, da kann Ihnen kein Staat helfen. Das gilt übrigens für alles (auch heutiges) Wirtschaftshandeln, wie man schon bei Adam Smith und jetzt wieder bei Ulrich Thielemann nachlesen kann.

    Und abtragen können sie diese nicht mit Geld allein – insofern haben Sie Recht, sondern durch offene Anerkennung ihrer Schuld ohne scheinheilige Rechtfertigungen. Das macht das Leid zwar nicht ungeschehen, mindert es aber im subjektiven Empfinden weit mehr als ein nur finanzieller Ausgleich, auch wenn der durchaus ebenso willkommen ist.

    Und damit sind wir bei den Fragen 2 und 1 – beide scheinen mir recht unproblematisch.

    Ein Unternehmen hat (wie jedes Individuum) seine gesamte Vergangenheit zu verantworten, ganz unabhängig von den Eigentümerwechseln. Schließlich hatte das Unternehmen gerade wegen der Ausbeutung Bestand, hat gerade wegen der Ausbeutung auch Gewinne gemacht und sich einen Namen geschaffen (etwa als günstigster Anbieter). Dafür haften alle späteren Gesellschafter, selbst wenn diese Haftung bei Kapitalgesellschaften auf die Einlagen (und zukünftige Gewinne) beschränkt ist – und mit der Zeit (bzgl. des finanziellen Ausgleichs) durchaus abnehmen kann.

    Und für die Zuliefer gilt das Gleiche: Unternehmen stehen für alle Zulieferer ein, wobei die Schuld mit dem Grade des Wissens steigt. Wer positiv weiß, der ist gleichermaßen verantwortlich wie derjenige, der sich nicht darum kümmert. Daher ist das Einsehen der heutigen unternehmen ethisch normal – sie bemühen sich, um ethisch korrektes Verhalten ihrer Zulieferer. Aber wenn diese Zulieferer sich nicht daran halten, so muss das Unternehmen die Vertragsbeziehung mit ihnen beenden – oder es wird selbst verantwortlich.

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