Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

BLOG: Graue Substanz

Migräne aus der technischen Forschungsperspektive von Gehirnstimulatoren zu mobilen Gesundheitsdiensten.
Graue Substanz

Strukturreform der wissenschaftlichen Karrierewege.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wurde uns als Erfolg verkauft. Überlegen Sie bitte schon mal vorab, woran sich Erfolg eines Gesetzes über Zeitverträge messen lassen muss.

Das Thema Zeitverträge und Befristungsketten war Ende 2011 wieder einmal aktuell,* da die Karrierewege für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im November im Fachgespräch des Bildungsausschusses des Deutschen Bundestages besprochen wurden.

Alle Sachverständigen haben für mich interessante Punkte und unterschiedliche Aspekte dieses wirklich komplexen Problems vorgetragen. Doch es ist eine Abbildung, die nun im Heft “Forschung und Lehre” gezeigt wurde, die dieses Problem auf ihr Wesen reduziert. Zunächst soll aber mit zwei bemerkenswerten Aussagen Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln) zu Wort kommen, der mit an dem WissZeitVG gearbeitet hat und als Sachverständiger im Ausschuss sprach:

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz […] ermöglicht viele zweckkonforme Beschäftigungen und wir erreichen hier [in der Runde des Bildungsausschusses], glaube ich, einen Konsens, dass es eher die Frage ist der unverantwortlichen – oder verantwortlichen, darüber können wir streiten – Handhabung als des Rechtsrahmens.
[eigene Transkription, etwa ab Minute 47]

Ich selbst denke, dass zwar Veränderungen im WissZeitVG Verbesserungen bringen könnten, stimme aber zu, dass letztlich Veränderungen solange keine Probleme lösen werden, wie nicht der verantwortungsvolle Umgang mit diesem Gesetz (oder ggf. seiner Novellierung) auch praktiziert wird.

Fehlende akademische Juniorpositionen

Akademische Juniorpositionen fehlen nach wie vor. Dass diese nicht geschaffen werden müssen, begründet Prof. Preis nüchtern und macht sogleich klar, dass die “Durchlöcherung” erst später stattgefunden hat, nämlich durch die Föderalismusreform.

Ich kann Ihnen heute – ich werde das nur in diesem Ausschuss sagen – Befristungsketten schaffen in Kombination von staatlichen Arbeitsrecht und Landesbeamtenrecht, die eigentlich das Ziel die Befristung zu begrenzen zu konterkarieren geeignet sind. Und das gehört zu einer fairen Analyse auch dazu.

Ich hoffe, Prof. Preis verzeiht es mir, dass diese Aussage nun nicht nur im (sowieso öffentlichen) Ausschuss bleibt. Ich halte sie für zu zentral, ja für den eigentlichen Kern des Problems, um nicht erneut betont zu werden. Die Strukturreform der wissenschaftlichen Karrierewege wird über Landesgesetze durchlöchert und damit verzögert wenn nicht gar verhindert.

Und nun schauen wir auf die Graphik.


Klicken Sie auf das Bild, um eine größere Version zu sehen.

Sieht so für Sie der Erfolg eines Gesetzes aus, das Zeitverträge regulieren soll?

Die Abbildung stammt aus einem Artikel von Prof. Reinhard Kreckel, der von 2001 bis 2010 Direktor des Instituts für Hochschulforschung an der Leucorea in Wittenberg war und in dieser Zeit die Daten erhob.

Leider kann Prof. Preis nicht nur in der Theorie Befristtungsketten schaffen. Auch in der Praxis wird mit großer Energie an immer neuen Umwegen gearbeitet, also an einem Ziel: das WissZeitVG zu konterkarieren, notfalls auch mit Hilfe einer gerade noch rechtmäßigen Auslegung der Landesgesetze aber offen ersichtlich nicht mehr zweckmäßigen. Hauptsache keine Gesetzte gebrochen, das ist der neue Anspruch.

Mein Fazit ist deutlich: es kommt noch viel zu oft zu einer unverantwortlichen Handhabung des Rechtsrahmens von Leuten an Hochschulen, die wenig bis nichts von Wissenschaft verstehen.

 

Nachtrag 22. Feb. 20012 

Hier wird z.Z. ein Dokument gemeinsam geschrieben (jeder kann mitschreiben in einem einfachen Online-Texteditor, der kollaboratives Schreiben erlaubt), welches die wesentlichen nun genannten Punkte zusammenfasst und Vorgeschläge erarbeitet als Ergänzung zu den nun ohnehin notwendigen Korrekturen der W-Besoldung durch das Urteils des Verfassungsgerichts.

Laufend neue Informationen in der facebook-Gruppe 25% akademische Juniorpositionen (seit Feb. 2011) und nun auch auf google+ 25% akademische Juniorposition.

Fußnote

*Dieser Beitrag ist im wesentlichem die aktualisierte Version meines ersten Leserbriefs auf den Artikel “Von Hoffnungsträgern und Bittstellern” in spektrum.de.

 

 

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Markus Dahlem forscht seit über 20 Jahren über Migräne, hat Gastpositionen an der HU Berlin und am Massachusetts General Hospital. Außerdem ist er Geschäftsführer und Mitgründer des Berliner eHealth-Startup Newsenselab, das die Migräne- und Kopfschmerz-App M-sense entwickelt.

4 Kommentare

  1. Nicht, dass die Situation zufriedenstellend wäre, aber leider ist das verwendete Bild wenig aussagekräftig. Es ignoriert nämlich Unterschiede der Systeme. In den USA gibt es beispielsweise (soweit ich weiß) so gut wie keine Doktoranden, die Mitarbeiter sind; das sind alles (Promotions)Studenten. Beim roten Blobb von Deutschland müsste man also schonmal alle Doktoranden abziehen, um fairer zu vergleichen. Dann gibt es weiterhin Unterschiede in den Aufgabenfeldern, was die gezogenen Trennlinien zu Halbwahrheiten degradiert.

    Unser System hat sicherlich reichlich Probleme, und ein Mangel an unbefristeten Stellen außer Professuren gehört sicher dazu. Plumpe Zahlenvergleiche leiten da aber schnell in die Irre. Zum Beispiel würde man das Bild “verbessern”, indem man alle Doktoranden zu Studenten macht — und das halte ich für eine ganz schlechte Idee. Leider wird das schon getan.

  2. Einfaches Bild, komplexe Ursachen

    Hallo Raphael!

    Der Vergleich bezieht sich auf die Hauptberuflich tätigen Wissenschaftler.

    Das dabei das sehr strukturierte PhD-Programm in den USA zum Beispiel nicht mit einer Doktorarbeit vergleichbar ist, die hier im Rahmen eines Drittmittelprojektes durchgeführt wird, sehe ich auch. Auch solche Verhältnisse stecken hinter diesem einfachen Schaubild.

    Es gibt viele verschiedene Meinungen dazu hinter diem Link (facebook). Wir können aber gerne auch hier diskutieren.

  3. Wissenschaftszeitvertragsgesetz

    Lieber Herr Dahlem,

    die ganze Diskussion, um die Kettenverträge, die Be- und Entfristung, lenkt eigentlich den Fokus weg von dem tatsächlichen Problem. Ich würde liebend gerne noch weiterhin in der Hirnforschung tätig sein und das auch gerne befristet auf Basis meines selbst über Drittmitteln eingeworbenen Geldes. Dabei ist mir eigentlich ziemlich egal, dass ich allein in den letzten 7 Jahren meiner Wissenschaftszeit 6 verschiedene Verträge – sogenannte Kettenverträge – hinter mir habe. Ich habe auch nur ein einziges Mal in meiner Wissenschaftskarriere eine Hausstelle blockiert und das auch nur für 1 Jahr und 9 Monate. Das ich gute Forschung gemacht habe, kann ich wohl damit begründen, dass ich immer wieder neu von Drittmitteln finanziert wurde.
    Das große Problem tritt dann ein, wenn man die Höchstbefristungsdauer erreicht hat. Dann findet man in Deutschland kein Institut mehr, das sich darauf einläßt, diesen entfristungsüberfälligen Wissenschaftler einzustellen. In meinem Fall noch nicht mal, wenn ein fertiger ERC-Antrag vorliegt, zu dem die DFG inklusive Einladung zum Workshop beraten hat. Zur Information: Ein solcher ERC-Antrag bringt 1,6 Mio Euro und darf vom Antragssteller zu einem Institut nach seiner Wahl mitgenommen werden – wovon die meisten Antragssteller Gebrauch machen. Voraussetzung ist allerdings, dass man einen solchen Antrag erstmal – genehmigt durch Unterschrift eines Institutsdirektors – stellen kann. Da kamen Ängste auf, dass man mich trotz eingeworbener Drittmittel entfristen müsse und dies das Haushaltsbuget belasten würde. Sicherlich kann man jetzt fragen, warum ich nicht wo anders hingegangen bin. Nunja – erst einmal muss ich sagen, dass mir diese Zusammenhänge überhaupt nicht ersichtlich waren und ich eigentlich immer auf das System vertraut habe, dass, wenn man gute Forschung macht, man auch weiter forschen kann. Sicherlich würde ich das nun auch im europäischen Umfeld mit dem ERC-Antrag machen können. Hinzu kommt, ich bin 2005 Mutter geworden und muss mich hier eindeutig für meine Familie und meinen Sohn entscheiden und bin daher lokal gebunden. Ob das nun aus Sicht der Erwägungen, die damals gemacht worden sind und zu diesem Gesetzesbeschluss führten, gut war oder nicht, wage ich nicht beurteilen zu können. Ich bin jetzt Geschäftsführerin einer Stiftung, arbeite Vollzeit und trage sicherlich zum allgemeinen Wohl der Gesellschaft bei. Wenn man bedenkt, dass andere europäische Forscher, in meinem Alter nicht einem solchen Gesetz ausgesetzt sind, so kann man wohl sagen, dass dieses Wissenschaftszeitvertragsgesetz die Chancengleichheit deutscher Wissenschaftler im Vergleich zu europäischen Wissenschaftler vermindert.
    Nunja, es wird die wenigsten jungen Wissenschaftler treffen und es wird noch genug Hausstellen geben, so dass wissenschaftlicher Nachwuchs ausreichend zur Verfügung stehen wird. Es ist also zu bezweifeln, dass eine derartige Argumentation eine Gesetzesänderung zur Folge haben könnte.

    Beste Grüße
    Dagmar Salber

  4. Liebe Frau Salber!

    Mir bleibt bei solchen Berichten immer der Atem weg und ich meine das seit ca. einem Jahr auch wörtlich. Der eigene Kampf aber auch der, der anderen, nimmt einem am Ende körperlich mit.

    Mehr kann ich dazu jetzt gar nicht sagen, außer noch Ihnen danken, für die offenen Worte. Davon braucht es mehr.

    Herzliche Grüße
    Markus Dahlem

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