Gene, Richter und Gerechtigkeit

BLOG: Gedankenwerkstatt

die Psychologie irrationalen Denkens
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Am 30.10. meldete die Zeitschrift Nature, dass in Italien ein Berufungsrichter einem Mörder ein Jahr seiner Strafe erlassen hat, weil seine Verteidigerin ein Gutachten beibrachte, nach dem der Delinquent eine genetisch bedingte Neigung zur Gewalttätigkeit haben könnte. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Mörder wegen seiner psychischen Probleme bereits in der ersten Instanz einen Strafnachlass bekommen hatte.

Warum interessiert sich die angesehene, in England verlegte Wissenschaftszeitschrift Nature plötzlich für ein einzelnes Urteil eines italienisches Berufungsgerichts? Dies sei das erste Mal, dass ein europäisches Gericht neurogenetische Befunde zur Urteilsfindung herangezogen habe, erklärt der Nature-Artikel zur Begründung. Angesichts der Fülle von Urteilen, die täglich in Europa gefällt werden, ist das schwer zu überprüfen. Aber nehmen wir einmal an, es stimmt.

In den USA, so führt der Artikel weiter aus, hätten Strafverteidiger mindestens zweihundert Mal versucht, mit dem Argument einer genetisch bedingten Neigung zur Gewalt für ihren Mandanten eine Strafminderung zu erreichen, seien aber nur selten damit durchgekommen.

Das Argument steht in der Tat auf sehr dünnen Beinen, denn die Verbindung eines bestimmten Gentyps mit einer individuellen Neigung zur Gewalt ist unklar. Man könnte beispielsweise anführen, dass der Besitz eines Y-Chromosoms eine Neigung zur Gewalt nahelegt, schließlich sind die meisten Gewalttäter Männer. „Sollten Männer also eine geringere Strafe bei Mord bekommen?“ zitiert der Artikel den Genetiker Steve Jones.

Das Echo auf den Artikel in den Blogs der Webgemeinde ließ nicht lange auf sich warten. „Es ist offenkundig: Wir sind eine Gesellschaft des wissenschaftlichen Analphabetentums – bis hinauf zum Richterstuhl. Da könnte man glatt aggressiv werden und zuschlagen“, schrieb Ernst Peter Fischer in seinem Blog Wissenschaftsfeuilleton. Verschiedene Blogger wiesen darauf hin, dass eine Neigung zur Gewalttätigkeit auch ein Grund für eine Strafverschärfung bis hin zur lebenslangen Sicherungsverwahrung sein kann. Die Kommentare zu den Blogs diskutieren die Frage, wie es denn sein kann, dass eine mögliche (und unbewiesene) Veranlagung eine Strafzumessung beeinflussen kann.

Die Diskussion zeigt zumindest eins: Eine grundlegendes Verständnisproblem zwischen Juristen und Naturwissenschaftlern.

Viele Menschen scheinen davon auszugehen, dass der Richterspruch ein Präzidenzfall ist, ein fest eingeschlagener Wegweiser, an dem sich andere zu orientieren hätten. Diese Sicht ist falsch. Der Richter hat lediglich in diesem einen Fall geurteilt, und sich dabei offenbar von der Hartnäckigkeit der Verteidigerin beeindrucken lassen. Es ist die Aufgabe eines guten Strafverteidigers, jedes Argument aufzugreifen, das für seinen Mandanten spricht, und sei es noch so abwegig. Das hat die Anwältin in diesem Fall auch getan, und zwar mit mehr Engagement als in vergleichbaren Fällen üblich.

Ein Urteil soll die individuelle Schuld berücksichtigen. Das heißt aber nicht, dass die Stärke der Schuld als Prozentsatz der Höchststrafe zu werten wäre. Aus dem Nature-Artikel geht nicht hervor, ob der Richter beispielsweise den Grundsatz „in dubio pro reo“ angewandt hat und deshalb entschieden hat, dass zusätzliche Zweifel an der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bereits eine Strafverminderung rechtfertigen.

Ein Richter hat die Aufgabe, die Schuld des Angeklagten einzuschätzen, er stellt keine psychiatrische Diagnose (kann er auch nicht). Das Problem liegt hier eher bei den Gutachtern, die sich offenbar ziemlich weit aus dem Fenster gehängt haben.

Aus vielen Gesprächen mit Juristen weiß ich, dass abwegige Urteilsbegründungen und echte Fehlurteile nicht weniger häufig sind als beispielsweise Fehldiagnosen oder Kunstfehler in der Medizin.

Wenn ein Richter sich in einem Fall von einem neurogenetischen Gutachten hat beeinflussen lassen, ist das kein Anzeichen für eine neue Ausrichtung der Justiz. Daraus den neurogenetischen Untergang abendländischer Gerechtigkeit abzuleiten, macht also überhaupt keinen Sinn.

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Veröffentlicht von

www.thomasgrueter.de

Thomas Grüter ist Arzt, Wissenschaftler und Wissenschaftsautor. Er lebt und arbeitet in Münster.

5 Kommentare

  1. @Grüter

    Hallo,
    Sie schreiben:

    “Wenn ein Richter sich in einem Fall von einem neurogenetischen Gutachten hat beeinflussen lassen, ist das kein Anzeichen für eine neue Ausrichtung der Justiz. Daraus den neurogenetischen Untergang abendländischer Gerechtigkeit abzuleiten, macht also überhaupt keinen Sinn.”

    Das ist Öl auf meine Mühlen, überhaupt der ganze Artikel ist in sich rund und geschlossen.

    Ihr Kolege Schleim hat auch schon im ilustrem Zirkel über die Thematik diskutiert.

    http://www.brainlogs.de/blogs/blog/menschen-bilder/2009-11-10/maoa-aggressionsgen

    Es freut mich von Ihnen das noch ein wenig sachlicher und nicht so ganz menschenverrechtlicht zu lesen.

    Ich hoffe vielleicht in dieser Runde noch andere Argumentationstränge verfolgen zu können.

    M.f.G. Uwe Kauffmann

  2. @ Grüter: Kein Untergang

    Ja, den Untergang habe ich auch nicht ausgemacht. Hat das jemand so geschrieben?

    Im angelsächsischen System mit seinem “Case Law” spielen Präzedenzfälle durchaus eine große Rolle, wie Sie sicher wissen. Mit dem italienischen Rechtssystem kenne ich mich nicht aus.

    Allerdings geht es hier auch um prinizipielle Fragen, beispielsweise welche Beweismittel ein Richter als wissenschaftlich ansehen kann und welche nicht. Daher sehe ich, wohl im Gegensatz zu Ihnen, die Wirkung dieses Urteils über den Einzelfall hinausgehen; deshalb hat Nature wohl auch darüber berichtet.

    P.S. Pinker ist meines Wissens eher Kognitionswissenschaftler als Genetiker.

  3. @ Stephan Schleim

    Ja, den Untergang habe ich auch nicht ausgemacht. Hat das jemand so geschrieben?

    Nein, das habe nur ich so geschrieben. Es ist meine Interpretation einiger aufgeregter Kommentare zu dem Fall.

    Im angelsächsischen System mit seinem “Case Law” spielen Präzedenzfälle durchaus eine große Rolle, wie Sie sicher wissen. Mit dem italienischen Rechtssystem kenne ich mich nicht aus.
    Selbst in angelsächsischen System lässt das Präzedenzfalldenken bei Strafverfahren deutlich nach. Immer mehr amerikanische Bundesstaaten führen einen “Penal Code”, ein Strafgesetzbuch, ein.

    Allerdings geht es hier auch um prinizipielle Fragen, beispielsweise welche Beweismittel ein Richter als wissenschaftlich ansehen kann und welche nicht.
    Diesen Punkt würde ich nicht allzu hoch hängen. Ein Richter ist nicht notwendigerweise medizinisch oder neurowissenschaftlich gebildet. Er muss sich auf medizinische bzw. neurowissenschaftliche Gutachter verlassen. Genau da sehe ich in diesem Fall das Problem. Man sollte auch sehr deutlich zwischen einem einzelnen Urteil und einem generellen Gesetz unterscheiden.

    Daher sehe ich, wohl im Gegensatz zu Ihnen, die Wirkung dieses Urteils über den Einzelfall hinausgehen; deshalb hat Nature wohl auch darüber berichtet.
    In der Tat sieht Nature offenbar in diesem Urteil eine Art Grenzüberschreitung. Ich tue das nicht, weil ich auf dem Standpunkt stehe, dass ein zweifelhaftes Urteil noch kein Umdenken in der Justiz anzeigt.

    P.S. Pinker ist meines Wissens eher Kognitionswissenschaftler als Genetiker.
    Absolut richtig. Ich hatte das Zitat dem falschen Mann angehängt. Richtig muss es heißen: Der Genetiker Steve Jones. Vielen Dank für den Hinweis, das ist jetzt korrigiert.

  4. @ Grüter: Wissenschaftlichkeit

    Allgemein stimme ich Ihnen da zu, jedoch…

    Diesen Punkt würde ich nicht allzu hoch hängen. Ein Richter ist nicht notwendigerweise medizinisch oder neurowissenschaftlich gebildet. Er muss sich auf medizinische bzw. neurowissenschaftliche Gutachter verlassen. Genau da sehe ich in diesem Fall das Problem. Man sollte auch sehr deutlich zwischen einem einzelnen Urteil und einem generellen Gesetz unterscheiden.

    Ja, schon, aber es geht hier gerade nicht (nur) um eine wissenschaftliche Frage, sondern um eine juristische Meta-Frage, nach welchen Standards ein Richter Beweise als wissenschaftlich ansehen kann und wann nicht. Das ist im US-Recht durch die Rechtssprechung erarbeitet, nicht durch Gesetz (Frye bzw. Daubert). Wenn ich an die BGH-Urteile zur Wissenschaftlichkeit der Polygraphie denke, dann scheinen mir die Richter hier auch diese Frage diskutiert zu haben.
    P.S. Ein Problem des italienischen Urteils war vielleicht, dass der Staatsanwalt es versäumt hat, einen entsprechenden Gutachter vorzuladen, der auf die Probleme der MAOA-Erklärung hingewiesen hätte.