Patientenrechte stärken – Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker

BLOG: Fischblog

Wissenschaft für alle
Fischblog

 

Je höher der Wert, der bei einer Entscheidung auf dem Spiel steht, desto besser muß der Verantwortliche sie durchdenken und dokumentieren – das sollte auch für Heilpraktiker gelten. Ein Gastbeitrag von Ute Gerhardt zu ihrer ePetition Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker“.

Heilpraktiker sind unter anderem dazu berechtigt, Psychotherapien anzubieten, intramuskuläre Spritzen zu geben, kleinere Operationen durchzuführen (z. B. Abszesse öffnen), Infusionen zu verabreichen und diese sogar selbst herzustellen – ohne diese ausdrücklich genehmigen zu lassen oder Rückstellproben hinterlegen zu müssen. Eine reine Anmeldung beim Gesundheitsamt gilt als ausreichend. Umso seltsamer ist es, dass eine seit 20 Jahren wachsende Berufsgruppe, die unmittelbaren und oft gravierenden Einfluß auf die Gesundheit ihrer Kunden hat, keinerlei gesetzlich verankerter Dokumentationspflicht unterliegt.

Das hat gravierende Folgen für die Rechte der Patienten: Einen Heilpraktiker für die Folgen seiner Behandlungen oder Unterlassungen zur Verantwortung zu ziehen ist deswegen fast unmöglich. Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage.

Das kommt durchaus vor, und zwar erst kürzlich in meinem Bekanntenkreis: Ein Heilpraktiker behandelte einen Säugling mit einer Mundsoor-Erkrankung. Soor kann un- oder falsch behandelt zu einer schweren Lungenentzündung oder Blutvergiftung führen, deswegen ist ein Heilpraktiker verpflichtet, die Behandlung mit einem Zahnarzt abzusprechen. Das aber hat er schlicht ignoriert, auf eigene Faust weitergemacht und so das Leben des Kindes gefährdet. Die Eltern entschieden sich glücklicherweise nach einigen Tagen von selbst für einen Besuch beim Kinderarzt und wurden direkt zum Zahnarzt überwiesen. Auf die Rückfrage der konsternierten Eltern beim Heilpraktiker behauptete dieser schlicht, von Soor sei nie die Rede gewesen und es habe nie eine Behandlung, sondern nur eine Beratung zur Mundpflege stattgefunden.

Selbst für solch dreiste Lügen kann ein Heilpraktiker unter den gegenwärtigen Umständen kaum belangt werden, denn kein Heilpraktiker ist verpflichtet, über das, was er tut, Buch zu führen. Dieser Mißstand hat mich bewogen, eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen, die noch bis Mitte November gezeichnet werden kann. Das Ziel der Initiative ist, die Rechte der Patienten gegenüber Heilpraktikern durch eine gesetzliche Dokumentationspflicht zu stärken.

Keine andere Berufsgruppe mit auch nur ansatzweise gesundheitlicher Relevanz nämlich darf in dieser Weise auf Treu und Glauben arbeiten, im Gegenteil. Wer Verantwortung für andere Menschen trägt, haftet für die Qualität seiner Arbeit und ist verpflichtet, diese im Zweifelsfall nachträglich lückenlos zu belegen.

– Ärzte sind über ihre Berufsordnung verpflichtet, Anamnese, Diagnose und Behandlung ihre Patienten bis ins Detail aufzuzeichnen, die Dokumentation mindestens 10, in manchen Fällen auch 30 Jahre lang aufzubewahren und auf Anfrage zumindest in Kopie dem Patienten auszuhändigen.

– Pfleger in Krankenhäusern, Altenheimen, der ambulanten Pflege etc. unterliegen ebenfalls einer Dokumentationspflicht lt. Krankenpflegegesetz bzw. “Gesetz über die Berufe in der Altenpflege“. Jeder Handgriff, jede Medikamentengabe an den Patienten muß notiert werden, um im Zweifelsfall nachzuweisen, ob der Patient angemessen und ausreichend versorgt wurde. Die Dokumentation muß wie bei Ärzten zeitnah, nachvollziehbar, vollständig und fälschungssicher erfolgen.

– Kantinen und Restaurants, müssen lt. “Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern” ab einer bestimmten Portionsanzahl sogenannte Rückstellproben ihrer Speisen aufbewahren und ggf. zur Analyse vorlegen können, falls der Verdacht besteht, die Speise könnte eine Erkrankung ausgelöst haben.

– Selbst Finanzberater haben – der Regelung für Ärzte und Pfleger in der Intention sehr ähnlich – aufgrund der Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes seit Januar 2008 die Pflicht, ihre Kunden durch gezielte Befragung in eine angemessene Risikoklasse einzustufen, nur dazu passende Produkte anzubieten und den gesamten Vorgang zu dokumentieren. Ähnliches gilt für Versicherungsvertreter.

Sobald dem Verbraucher ein Schaden entsteht, liegt bei einem Verstoß gegen diese Dokumentationsvorschriften die Beweislast automatisch beim Beschuldigten. Nicht der Kunde oder Patient muß also dem Gegner einen Fehler nachweisen, sondern der Arzt, der Pfleger, der Kantinenchef oder die Bank/Versicherung müssen anhand der Dokumentation beweisen, daß sie eben keinen Fehler begangen haben. Bei Verstößen drohen Disziplinarverfahren und ggf. sogar ein Berufsverbot. Im Fall von Medizinern wertet der Bundesgerichtshof die Dokumentationspflicht explizit als “vertraglich und deliktisch begründetete Pflicht des Arztes zur Aufzeichnung des Behandlungsgeschehens und bezeichnet sie als unverzichtbare Grundlage für die Sicherheit des Patienten in der Behandlung. (vgl. BGH NJW 1986, 2365; NJW 1988, 762)” (Quelle: Kassenarztrecht.net)

Ganz anders bei Heilpraktikern. Die nämlich können tun und lassen was sie wollen, ohne hinterher irgendeine Verantwortung für ihr Handeln zu tragen:

Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung.

(Quelle: Paracelsus.de)

Das bedeutet in der Praxis nichts weniger als daß eine Dokumentation für Heilpraktiker zwar von den Verbänden empfohlen wird, tatsächlich allerdings vollkommen freiwillig ist. Sie ist ein Passus in der Satzung einiger Vereine – mehr nicht. Der Heilpraktiker kann die Dokumentation komplett unterlassen, verkürzen, fälschen oder im Fall eines Falles nachträglich vernichten. Er kann somit im Gegensatz zu einem Arzt, Pfleger oder auch nur einem Finanzberater beliebig herumpfuschen und anschließend die Beweislast im Handumdrehen auf den geschädigten Patienten abwälzen.

Schlimmstenfalls droht dem Heilpraktiker ein Ausschluss aus seinem Heilpraktikerverband. Da diese Verbände (im Gegensatz zu den Ärztekammern) aber keine Körperschaften öffentlichen Rechts darstellen und eine Mitgliedschaft zudem freiwillig ist, sind die Konsequenzen für den Heilpraktiker nicht gravierender, als wenn ihm ein Hobby-Verein die Mitgliedschaft kündigt. Seinen Beruf ausüben darf er weiterhin, selbst wenn er systematisch Patienten schadet.

Angesichts dieser Sachlage ist ein Verzicht auf die Dokumentationspflicht bei Heilpraktikern in doppelter Hinsicht unverhältnismäßig: Zum einen im Vergleich zur Dokumentationspflicht der oben genannten vergleichbaren Berufsgruppen und der Finanz- und Versicherungsberater. Vor allem aber im Hinblick auf die Rechte der betroffenen Patienten.

Hier kann man die Petition “Dokumentationspflicht auch für Heilpraktiker” zeichnen.

47 Kommentare

  1. Gruselig!

    Ich finde es ja schon einigermaßen schräg, daß Leute, denen die Anästhesie (aus guten Gründen) gesetzlich verboten ist, Eingriffe durchführen dürfen. Das rückt für mich den Beruf des Heilpraktikers in die Nähe des Baders – obwohl ich einiges aus der Homöopathie durchaus für bedenkenswert halte.
    Von dieser dokumentationslosen Larifari-Haltung wußte ich nicht und werde jetzt gleich die Petition zeichnen.

  2. Interessant ist ja auch…

    … daß selbst die Heilpraktikerverbände ihren Mitgliedern nur nahelegen, “die wichtigsten” Punkte der Behandlung zu dokumentieren. Welche das im Zweifelsfall sind, ist nicht klar. Während bei Ärzten und Pflegern klar ist, daß die Doku vollständig erfolgen muß.

  3. Patientenrechte?

    Wenn ich einen Heilpraktiker aufsuche, dann bin ich Kunde und kein Patient.

    Der von manchen geforderte ″Pluralismus in der Medizin″ (Medizin verstanden als wissenschaftliche Disziplin) ist klar abzulehnen.

    Wohl aber gibt es einen Pluralismus auf dem Gesundheits- und Wellnessmarkt, wo jeder frei ist, nach den Gesetzen des Marktes zu handeln. Es geht hier also um Verbraucherschutz, nicht um Patientenrechte.

  4. @balanus

    D’accord. Nur werden sich die meisten Kunden von Heilpraktikern selbst als Patienten betrachten (bzw behandlungsbedürftige Krankheiten haben) und nicht für Wellness oder so dahingehen. Intention-to-be-treated, sozusagen.

    Das ist zwar nüchtern betrachtet Blödsinn, aber man muss dem trotzdem Rechnung tragen.

  5. Heilpraktiker-Alternativmedizin

    Balanus: “Der von manchen geforderte ″Pluralismus in der Medizin″ (Medizin verstanden als wissenschaftliche Disziplin) ist klar abzulehnen.” – Richtig, das scheint mir der wichtigste Punkt in der Auseinandersetzung mit Alternativmedizin. Anspruchsvolle Ausbildungen gibt es da ja durchaus – in anthroposophischer, ayurvedischer oder Erfahrungs’wissenschaft’. Und das ist, da hast Du recht klar abzulehnen – um den Verbraucher zu schützen.

    Übrigens ist ein Heilpraktiker kein Alternativmediziner. Er ist ein Mediziner, der tätig sein darf, ohne als Arzt approbiert zu sein. Mit welchen Verfahren er arbeitet, ist gar nicht festgelegt. Die Mehrzahl arbeitet sicherlich alternativmedizinisch. Es gibt aber auch viele Heilpraktiker, die wie ich, so gut es geht, evidenzbasiert arbeiten, z.B. weil sie ihre ärztliche Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Deutschland nicht anerkannt werden.

    In meiner Branche sind es überwiegend Physiotherapeuten, die ihre physiotherapeutischen Anwendungen applizieren, das aber ohne ärztliche Verordnungen tun wollen. Hierfür lernen sie in der Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung, daß Rückenschmerzen auch durch Depressionen oder internistische Geschehen verursacht werden können und Patienten bei entsprechendem Verdacht an Fachkollegen weitergeleitet werden müssen.

    In diesen Fällen scheint mir das Heilpraktikergesetz durchaus sinnvoll.

  6. Hm …

    der Ansatz ist gut, da bin ich auch sofort dabei. Leider hat die alleinige Konzentration auf den Heilpraktiker hier mal wieder nur den Beigeschmack des subjektives Wunsches, weil der Autor bekanntweise Homöopathie nicht als Behandlungsform für sich schätzen möchte – und sie anderen auch nicht gönnen will. Ist auch okay. 😉

    Der Artikel wäre meines Erachtens eine viel rundere Sache, hätte man hier SÄMTLICHE ärztliche Leistungen, die privat ausgeführt werden (ich denke da zum Beispiel an die Schönheitskliniken, die sich ganz pragmatisch als reine Privatkliniken der Qualitätssicherung entziehen, weil sie einfach gar keine Kassenbehandlungen durchführen und „nur” Dienstleistungen durchführen) genannt. Hier sind die gesundheitlichen Schäden nämlich viel größer, in der Wirkung oft relevanter und in Anbetracht der zunehmenden Akzeptanz dieser „Behandlungen” tut sich hier auch ein immer größeres Feld des Versagens auf.

    Im übrigen: nur weil die vertragliche Seite eine Dokumentationspflicht nicht vorsieht, heißt es nicht, dass sie Berufsgruppen logischerweise gar nicht nachkommen. Da ist mir auch ein bisschen zuviel subjektiv negativ genormte Unterstellung enthalten. ,-)

    Sonst aber ein schöner Artikel!

  7. @creezy

    Ich sage nicht, daß kein Heilpraktiker irgendwas dokumentiert. Aber die Regeln sind im Vergleich zu den anderen oben genannten Berufsgruppen so lasch, daß sich ein HP – wenn der denn will! – viel leichter aus der Affäre ziehen kann als auch nur ein Finanzberater.

    Im Übrigen tut meine Einstellung zu placebobasierten Behandlungen in dieser Angelegenheit ja gar nichts zur Sache. Es geht nicht darum, welche Medizin wirkt oder nicht, sondern um das rechtliche Verhältnis zwischen Patient (oder von mir aus auch Kunde) und Heilpraktiker. Egal, ob der nun mit Zuckerkugeln oder mit Kneippkuren arbeitet.

    Es müssen übrigens auch die Ärzte an Privatkliniken Mitglieder ihrer entsprechenden Ärztekammer sein. Somit unterliegen sie der selben Dokumentationspflicht wie der Rest ihrer Kollegen. Daß die Behandlungen nicht immer von der Kasse übernommen werden (manchmal allerdings eben doch), steht ebenfalls wieder auf einem ganz anderen Blatt.

  8. PS:

    Außerdem wäre es gar nicht möglich gewesen, in einer Petition zwei Gesetzesänderungen auf zwei verschiedenen Gebieten zu verlangen. Das müßte man dann schon aufteilen.

    Und wie gesagt: Es geht nicht um Qualitätssicherung oder die Beurteilung, wer die sinnlosesten oder auch die besseren Verfahren anwendet, sondern es geht rein um die Dokumentation(spflicht).

  9. @ Balanus

    Kunde oder Patient – ich glaube, das ist in diesem Fall eher eine Grauzone. Oft genug kommen Menschen zu Heilpraktikern, die eigentlich bei einem Arzt besser aufgehoben wären und eigentlich auch vom HP dorthin überwiesen gehören. Der oben geschilderte Fall mit dem Baby war ja so einer.

    Dummerweise führt nur der Interessenkonflikt beim HP gerne mal dazu, die Notwendigkeit einer Überweisung (und somit das Eingeständnis, selber eben nicht helfen zu können oder zu dürfen) zum Unterschlagen dokumentationswürdiger und letztendlich entscheidender Fakten.

  10. @Ute:

    »Kunde oder Patient – ich glaube, das ist in diesem Fall eher eine Grauzone. «

    Ich glaube, es ist (rechtlich) einigermaßen klar definiert, wer oder was ein Patient ist, wann also ein kranker Mensch zum Patienten wird. Ein Kranker wird dann zum Patienten, wenn er den Arzt aufsucht, um sich behandeln zu lassen.

    Vielleicht sollte man Heilpraktiker dazu zwingen, seinen Kunden darüber aufzuklären, dass er bei ihm nicht den Status eines Patienten mit den entsprechenden Rechten besitzt.

    Ich habe meine Zweifel, ob eine Dokumentationspflicht den erhofften Erfolg hätte.

    In Altenheimen wird ja auch fleißig dokumentiert. Papier ist geduldig, kann man da nur sagen. Außerdem geht dabei viel Zeit verloren, Zeit, die bei der Pflege dann fehlt. Das mag bei einem Heilpraktiker nicht so schlimm sein, aber wenn der dann für seine Kunden genauso wenig Zeit hat wie der Arzt für seine Patienten, dann geht ihm ein wichtiger Wettbewerbsvorteil verloren (wäre vielleicht wünschenswert, aber es gibt ja auch seriöse Heilpraktiker wie etwa J.B., denen ich diesen Wettbewerbsvorteil gerne gönne).

    Und schließlich: Hätte es in dem Fall mit dem Baby mit Mundsoor bereits eine Dokumentationspflicht gegeben, dann hätte vielleicht genau das drin gestanden, was später vom Heilpraktiker behauptet wurde: Beratung zur Mundpflege.

  11. Hä?

    Was soll das werden? Eine kostentreibende SportReportage über Blutegelwettsaugen?
    Da die gesetzlichen Kassen HP eh nicht bezahlen wohl bestenfalls als zuzahlungspflichtige Option.
    Wer seinem Heilpraktiker vertraut und selbst bezahlt, sollte das durch die Krise endlich brotlos gewordene Pack der ExAbmahnAnwälte, welche einen Heilberuf mit Finanzzockern gleichsetzt nicht aufgrund von Horrorfantasien bedienen müssen.
    Zeit und evt.Eingriffsart steht eh auf der Rechnung und lässt sich im Schadensfall logisch zurückverfolgen.

  12. @Balanus

    Das in die Doku reinzuschreiben, hätte für den Heilpraktiker aber ein Eingeständnis seiner Unkenntnis dargestellt.

    Denn mit _dieser_ Doku _und_ dem Gutachten vom Kinderarzt und/oder Zahnarzt wäre somit belegt gewesen, daß dieser HP unfähig oder nicht willens ist zu erkennen, wann er jemanden weiterüberweisen muß.

    So aber ist bei ihm einfach gar keine Doku vorhanden (ob nie angelegt oder vernichtet, sei dahingestellt) – und die Beweislast liegt komplett bei den Eltern. Genau das ist ja das Problem.

  13. @ro bubach

    Anamnese und Diagnose stehen eben nicht detailliert in der Rechnung. Sondern in den meisten Fällen nur die Behandlung. Daraus läßt sich aber nicht ableiten, ob diese zur eigentlichen Diagnose gepaßt hat oder nicht.

  14. Danke für die Blumen, @Balanus

    Ich stimme auch Deiner Aufzählung der Nachteile einer Dokumentationspflicht zu. Dokumentation kostet Zeit, und eine Pflicht lädt zum Betrug ein. Und eine Dokumentation ist gar nicht einfach, wenn es keine standartisierten Vorgehensweisen gibt. Ich tat mich lange Zeit sehr schwer damit, bis ich dahin gelangte, die Dokumentationsformulare der American Academy of Osteopathy zu benutzen (in den USA sind Osteopathen Ärzte).

    Ich denke aber, die Vorteile einer solchen Pflicht könnten letztlich die Nachteile ein bißchen überwiegen. Wenn es gelänge, die Dokumentation als Bestandteil der HP-Ausbildungen zu implementieren. Ich habe allerdings keine Idee, wie das gehen könnte. Ohne diese Implementierung führt eine Pflicht vielleicht eher zu solchen Dokumentationen wie heute morgen in meiner Autowerkstatt. “Tachostand?” – “Ungefähr 20.000km.” Der Mitarbeiter notiert: 20.100km.

  15. Ute

    Kein mir bekannter Heilpraktiker wirft Anamnesen weg oder behandelt Babys und ich kenne ca. fünfzig . Dieser Artikel ist so emotional polemisch, das FJStrauss Tränen der Rührung bekommen hätte.
    Die Akupunktur z.B. folgt der 5Elementenlehre (Pentagramm). Wollen Sie tatsächlich etwa mit einem nativ chinesischen dt. Heilpraktiker über die Eigenarten des Chi streiten, vorausgesetzt Sie würden es auch nur ansatzweise verstehen?
    Was kommt danach ? Dokumentation der Fußzonenreflexmassage ? Dokumentation der ThaiMassage ??
    Das ganze kommt aus der gleichen Ecke wie die Vorratsdatenspeicherung, nämlich dem Kontrollzwang einer evolutionär überholten primatoiden Spezies Mensch . Siehe auch : http://www.zeit.de/…ng-politik-wertvorstellungen

  16. @ ro bubach

    Ich sagte bereits, daß es nicht um Behandlungen und deren Wert und Wirksamkeit geht, sondern um das rechliche Verhältnis zwischen Heilpraktiker und wie auch immer man nun die Leute nennen soll, die einen HP aufsuchen. Fein, wenn Sie niemanden kennen, der Babys behandelt oder Dokumentationen fälscht. Das heißt aber noch lange nicht, daß dies niemals vorkommt, wie meine oben geschilderte Erfahrung zeigt. Ich kenne auch niemanden, der klaut. Dennoch halte ich Gesetze zum Schutz des Eigentums für eine gute Sache. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

  17. undnocheinmal ute

    Das ist hier nicht vergleichbar mit Gesetzen gegen Diebstahl, sondern eher mit Gesetzen gegen Voodoo . Ähnliches endete in Europa schon mit Hexenverbrennungen.
    Wollen Sie einen dt. Schulmediziner, dem zum Puls nur Schläge pro min. relevant sind, in der Diagnosebeurteilung über z.B. dieses Wissen richten lassen ? http://de.wikipedia.org/wiki/Pulsdiagnose Und dies ist nur eine recht oberflächliche Beschreibung, bedenkt man , dass die pentaelementäre Pulsdiagnose der europ. Wicca sich nochmals u.a. wg. der konfuzianischen Logik, von der pentaelementären Pulsdiagnose der TCM unterscheidet.
    Sie werden eher Erfolg haben, in einem Ameisenhaufen Verkehrsschilder aufzustellen.
    P.S.: Wenn Sie Dokumentationssoftware verkaufen wollen haben Sie in unserer Clique schlechte Karten xD

  18. @ ro bubach

    Faszinierend. Bei Ärtzen, Finanzberatern und in der Altenpflege ist die Dokumentatio schjon lange Pflicht´und niemanden störts, aber wenn die Heilpraktiker dergleichen mauch machen sollen, droht ihnen zu Folge gleich die Hexenverbrennung? Sie wollen aber doch hoffentlich nicht ernst genommen werden, oder? Wo also liegt ihr Problem? Die Dokumentationspflich kann auch den Heilpraktiker bei Konflikten mit seinen Klienten schützen.

  19. @ro bubach

    “aus der gleichen Ecke wie die Vorratsdatenspeicherung, nämlich dem Kontrollzwang einer evolutionär überholten primatoiden Spezies Mensch” LOL! Sie kennen die Leute mit denen (oder besser: über die) Sie reden?

    “Wenn Sie Dokumentationssoftware verkaufen wollen”, “in einem Ameisenhaufen Verkehrsschilder aufzustellen”, “Ähnliches endete in Europa schon mit Hexenverbrennungen” –
    Wer argumentiert hier gleich nochmal “emotional polemisch”?

    Schön, wenn sich Posts selbst ad absurdum führen und in ihrem emotionalen Überschwang auch gleich noch Eingeständnisse enthalten (“Voodoo”, “unsere Clique”)

    Alles in allem unterhaltsame Show, aber nicht sachdienlich (was nicht überrascht – das gehört in “dieser Clique” ja zum Geschäftsmodell).

  20. Aha

    Die Hexenverbrennungen gehen auf eine Dokumentationspflicht zurück? Interessante These. Da hat wohl einer pentagrammatische Geschichtsbücher gelesen…

    Das große Problem des Heilpraktikerwesens ist halt, dass da viel zu viele solche Spinner rumlaufen. Klar dass die nicht kontrolliert werden wollen.

  21. @ ro bubach

    ich danke Ihnen aufrichtig und recht herzlich für Ihre aufschlußreichen Einlassungen.

    Für den Großteil der Stammleser der Spektrum-Blogs stellen Ihre Theorien und Auffassungen vermutlich das überzeugendste Argument von allen für die Mitzeichnung der Petition dar.

  22. Traurig, dass …

    … in Heilpraktikerkreisen und Foren immer wieder “Spinner” auftauchen, die sich durch ihre Polemik sowie trotzige Kommentare (“Hexenverbrennung/unsere Clique”? SERIOUSLY?) ins Abseits bugsieren. Diskussionen wie diese hier und manche dramatischen Versäumnisse in Sachen Dokumentation MÜSSEN den zahlreichen Kritikern der Erfahrungsheilkunde doch zum Vorteil gereichen!

    Bekanntermaßen bin ich – aus persönlich exzellenter Erfahrung heraus – eine glühende Befürworterin der Homöopathie und auch der meisten anderen “alternativen” Heilmethoden (und das, woohooo!, ganz ohne die “wissenschaftliche” Medizin auch nur irgendwie abzulehnen). Leider muss ich aber absolut zugeben, dass der HP-Markt von halbseidenen, leider obendrein mitteilungsbedürftigen Schluderern nur so wimmelt.

    Ich finde deshalb absolut, dass Heilpraktiker ihre Behandlungen verpflichtend detailliert dokumentieren sollen!

    Meine Homöopathin z.B tut dies derart akribisch, dass sie mir haargenau sagen kann, an welchem Datum vor 3 Jahren ich linksseitige Halsschmerzen mit trockenem Husten hatte, welches Mittel ich dagegen erhielt und wie sich welche Symptome daraufhin veränderten (was ein Folgemittel erforderte) bzw. verschwanden (was in 95% der Fall war). Wenn ich bei ihr bin oder wir telefonieren, schreibt sie quasi pausenlos mit, stempelt Männchen in die Akte, an denen sie punktgenau einzeichnet, welche Stelle von was betroffen ist, etc. – bisher hat noch kein “echter” Arzt meine Zipperlein so genau protokolliert. 😉

    Die meisten anderen Heilpraktiker, die ich kenne, handhaben es übrigens ähnlich genau, ganz ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Auch kennen sie allesamt ihre Grenzen und überweisen selbstverständlich zu Fachärzten, wenn es erforderlich ist. Aber das sind ja auch nicht die schwarzen Schafe mit medizinischen Allmachtsfantasien, von denen wir hier sprechen.

    Fun Fact: Im Falle der Homöopathie ist Dokumentation sogar essentiell, weil oft ein Mittel das nächste bedingt, Symptomkomplexe teils “verschleiert” werden und somit stets das Große Ganze betrachtet werden muss! Deshalb wird ein guter Homöopath das ja auch von sich aus tun.

    Ich finde: Wer nichts zu verbergen hat, muss sich gegen eine Dokumentationspflicht auch nicht wehren. Ein guter, gewissenhafter Heilpraktiker HAT nichts zu verbergen, weil er nach bestem Wissen innerhalb seiner Kompetenzen handelt. Hey – er hat sogar selbst einen Vorteil (!) von möglichst detaillierten Aufzeichnungen. So why die ganze Aufregung? Gleiche Pflicht für alle, die heilen. Basta.

  23. Lilian Cura

    Ute ist doch mit ihrem ausgemalten Babydrama hier die Polemikerin und ro hat nur teilweise in ihrer Sprache geantwortet.
    Das ganze Reichsheilpraktikergesetz und seine Derivate gehören sowieso auf den Müll.Wenn die Schickeria-Damen mit ihren Platinum-Credit-Cards ihre Wehwehchen unter dem geklappere von 5 ProtokollführerInnen betröstet bekommen wollen, dann sollen sie zu diesen homöopatischen Halbärzten gehen.
    Wenn aber meine Welpen krank würden, so würde ich zuersteinmal zu einem richtigen Heiler für Reiki, bei einem Unfall zuerst zu einem echten Tierarzt mit Chirurgie-Equipment gehen.
    Befreit die Heiler vom Heilpraktikergesetz und versucht nicht alles und jeden Narrensicher zu machen,denn eure Hausapotheke ist das sicher auch nicht. Wer sich dann noch Heilpraktiker statt Heiler nennen will, darf sich natürlich gerne eurer Dokumentationswut unterwerfen.
    Ich als Hund kann über euren Blödsinn nur grinsen.

  24. Gunnar

    Das Problem ist, dass ein Heilkundiger seine Denkensweise bei der Prüfung zum Heilpraktiker eh schon der Denkensweise der Schulmedizin unterwerfen muss um praktizieren zu dürfen. Leider hat die Schulmedizin selbst noch nicht ausgelernt und um ihre Sprache zu sprechen muss man sich ständig ihrer Updates bedienen, wobei das eigentliche Talent des Heilers zum dissoziativen systemschizophrenen Halbdoc zermalmt wird.
    Mit einer schulmedizinisch verständlichen Dokumentation während einer traditionell meditativen Arbeit kann man nur unter erheblichen Qualitätseinbußen praktizieren und die Aufteilung dieser Aufgaben auf mehrere Personen macht den Heilenden für die am meissten Leidenden der unteren Lohnklasse unbezahlbar.
    Dieses System tötet sich selbst und bis die pharmazeutischen Betriebe still stehen werde ich wohl die blöden Bemerkungen einiger Mitkommentierender vergessen haben und sie genauso im Rahmen meiner Fähigkeiten heilen ;o)

  25. @ro bubach 21.10.2011, 09:04 “aus der g

    Faszinierend. Du hast “ich will am lebenden Menschen herumpfuschen, ohne dass das irgendjemand jemals nachvollziehen kann” nur unwesentlich verklausuliert ausgedrückt. Gerade darum habe ich die Petition unterzeichnet.

    Danke, keine weiteren Fragen.

  26. Nein, nein, Gunnar!

    Du mußt doch verstehen, daß Ungläubige die Erleuchteten nicht an der Arbeit hindern dürfen! Eine Dokumentation ist doch nun wirklich unter der Würde derer, die so viel mehr vom Körper eines Menschen verstehen als ein approbierter Arzt.

    Wo kämen wir denn auch hin, wenn jeder dahergelaufene Patient fordern dürfte, daß sein Behandler Venen von Arterien unterscheiden kann und die gängigsten Infektionskrankheiten erkennt? Das ist doch nun wirklich eine Zumutung! Ungläubiger Thomas, Du! ^^

  27. @Dierk

    In Arbeitszeugnissen würde vermutlich stehen: “… hat sich jederzeit bemüht, die an ihn gestellten Anforderungen zu erkennen.”

  28. @ru bubach

    Wenn Ihre Heilberufung so wunderbar und toll und hilfreich und heilend ist – wir haben ja inzwischen gelernt, dass Recht hat, wer heilt -, warum fürchten Sie dann eine anständige Dokumentation? Die würde doch nur beweisen, wie toll Sie sind.

    An dieser Stelle hört der unangenehme Teil auf und ich werde sehr sachlich.

    Bitte keine Beleidigungen. L.F.

  29. kümmerlicher Rest von Kritikern xD

    Hatte ich nicht ausdrücklich erwähnt, dass ich erst dann mit Fernheilung etc. tätig werde, wenn euer kapitalistisches Industriesystem ausgequalmt hat?
    Bis dahin bewahren wir die Contenance… L.F.

    P.S. uääääh ! Die doofe Gendertussi hat mich HERR Bubach genannt – Mit Ihnen rede ich nicht mehr, wir sprechen uns noch ! ro

  30. @Ute

    »Für den Großteil der Stammleser der Spektrum-Blogs stellen Ihre [ro bubachs] Theorien und Auffassungen vermutlich das überzeugendste Argument von allen für die Mitzeichnung der Petition dar. «

    Nun, dann gehöre ich wohl zum Kleinteil der Stammleser.

    Nicht, dass ich grundsätzlich dagegen wäre, dass Heilpraktiker ihr Tun dokumentieren. Aber gerade das, was ‘ro bubach’ oder ‘Lilian Kura’ als Beispiele heilpraktischer Tätigkeiten anführen, entzieht sich doch jeder sinnhaften Dokumentation.

    Man kann das Gros der heilpraktischen Tätigkeiten nun wirklich nicht mit der Arbeit von Ärzten, Physiotherapeuten, Psychologen oder Altenpflegern vergleichen. Altenpfleger zum Beispiel wird man nicht, indem man zum Gesundheitsamt geht und sich anmeldet, vom unterschiedlichen Tätigkeitsprofil ganz zu schweigen.

    Ich finde, wenn man die Heilpraktiker abschaffen möchte, sollte man eine Petition zur Abschaffung dieses Gewerbes auf den Weg bringen, und nicht eine Dokumentationspflicht, die den Kunden vielleicht noch suggeriert, sie hätten es mit einer ernsthaften, dokumentationswürdigen Heilbehandlung zu tun, so wie bei einem Arzt, der ja auch dokumentieren muss. Zudem könnte eine Dokumentationspflicht die Kunden in dem Irrglauben bestärken, sie hätten im Falle eines Falles bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bessere Karten. Die Chancen auf Schadenersatz sind nämlich schon im richtigen Gesundheitssystem bei richtigen Ärzten ziemlich bescheiden.

    Ich halte es nach wie vor für falsch, den unseriösen Teil des Heilpraktikergewerbes durch eine Doku-Pflicht gewissermaßen aufzuwerten. Wer zu bestimmten Heilpraktikern geht, zeigt klar, dass er auf auf eine medizinisch-wissenschaftliche Behandlung keinen Wert legt, und wo keine wissenschaftlich begründete Therapie stattfindet, da gibt es m.E. auch nichts zu dokumentieren und nichts einzuklagen, sofern es nicht durch eine Intervention zu einer Schädigung kommt.

    Womit ich mich vielleicht noch anfreunden könnte, wäre die Dokumentation aller Eingriffe in die Unversehrtheit der Klienten, also wenn Spritzen oder Infusionen gesetzt oder pharmakologisch wirksame Präparate verabreicht werden. Aber selbst da bin ich mir im Zweifel, ob es nicht zu den Freiheiten eines jeden Bürgers gehört, sich selbst behandeln zu dürfen, ohne darüber Buch führen zu müssen. Denn der Besuch eines Heilpraktikers ist letztlich ja nichts weiter als eine spezielle Form der Eigentherapie.

  31. @Balanus

    “Denn der Besuch eines Heilpraktikers ist letztlich ja nichts weiter als eine spezielle Form der Eigentherapie.”

    Und der Arztbesuch nicht? ^^

  32. @Balanus

    Im übrigen teile ich ihre Auffassung nicht, daß es sich beim Besuch eines HP um eine Art Eigentherapie handelt. Das ist eine ziemlich abstruse Interpretation, die jeder Logik entbehrt. Nicht nur, weil dann das selbe für den Arztbesuch gelten müßte (und wir somit wieder beim Anfang der Argumentationskette bzgl. der Petition wären). Sondern auch, weil man es damit unmöglich machen würde, einen HP jemals für _irgendetwas_ zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht einmal für bewußte und willentliche Körperverletzung oder gar Mord im Zuge einer “Behandlung”. Man kann sich ja nicht selbst verklagen…

    Narrenfreiheit für HPs kann nun wirklich nicht das Ziel sein.

  33. @Ute

    »“Denn der Besuch eines Heilpraktikers ist letztlich ja nichts weiter als eine spezielle Form der Eigentherapie.”

    Und der Arztbesuch nicht? ^^«

    Nein, der Arztbesuch hat eine ganz andere Qualität (wenn man selber kein Arzt ist).

    »Das ist eine ziemlich abstruse Interpretation, […] auch, weil man es damit unmöglich machen würde, einen HP jemals für _irgendetwas_ zur Rechenschaft zu ziehen. «

    Wieso das?

    Wenn mir ein anderer einen Schaden zufügt, und sei es auch im Rahmen einer von mir gewünschten Heilbehandlung, kann ich ihn selbstverständlich zur Rechenschaft ziehen.

    Aber wenn ich bewusst und aus freien Stücken auf kompetente Hilfe verzichte, wem soll ich einen Vorwurf machen, außer mir selber, wenn ich wegen der fehlenden kompetenten Hilfe zu Schaden komme? Der HP ist schließlich genauso ein medizinischer Laie wie ich auch.

  34. @ Balanus

    Ach so, beim Arzt ist das echte Hilfe von außen, weil der ja mehr davon versteht. Beim Heilpraktiker hingegen nicht, weil der eh nicht mehr Ahnung hat als man selbst. Hmmm… ^^

  35. Dienstleistung

    Wie Balanus gleich im ersten Kommentar schreibt, erbringt ein Heilpraktiker eine Dienstleistung.

    Dass viele von uns die Therapiefreiheit für bedenklich halten, steht auf einem anderen Blatt. Wenn man aber zulässt, dass medizinische Laien den Ärzten de facto Konkurrenz machen, dann ist der Gesetzgeber durchaus gefragt, für eine gewissen Mindestqualität zu sorgen.

    Dokumentationspflicht halte ich für einen guten Schritt, weil es dem Patienten/Kunden später die Nachforschungen erleichtert. Es wird einfacher herauszufinden, welche Dienstleistung er letztlich für sein Geld bekommen hat.

    Besser wäre natürlich eine Kontrolle der Therapiemethoden. Daran kann man arbeiten, aber das ist zur Zeit politisch nicht durchsetzbar. Dafür müssen wir Wissenschaftler noch ein bisschen mehr Vertrauen erarbeiten.

    Ich habe die Petition gezeichnet. Dokumentationspflicht ist ein Schritt in die richtige Richtung.

  36. Ein Schritt…

    Ein Schritt in die Richtige Richtung.
    Mir selbst fällt es so schnon schwer Ärzten zu vertrauen, da ist es doch ganz Sinnvoll wenn alles dokumentiert wird. Ob nun Leihe oder nicht, wenn es um meine Gesundheit geht verstehe ich da keinen Spass!

    gruss Stefan

  37. Sehr sinnvoll

    Als Heilpraktikerin finde ich es selbst sinnvoll eine Dokumentationspflicht einzuführen. In jedem anderen medizinischem Feld ist es ja auch so.

  38. Ich finde eine Dokumentationspflicht sehr sinnvoll. Ein Heillpraktiker soll genauso füür etwaige Behandlungsfehler geradestehen müssen wie ein praktizierender Arzt. Ich möchte an dieser Stelle auch noch den Bereich Heilpraktikerversicherung erwähnen. Der Besuch beim Heilpraktiker und die darauf folgenden Behandlungskosten werden oft nicht von der (meist staatlichen) Versicherung abgedeckt. Das muss sich auch noch ändern. Das Wichtigste ist und bleibt aber die von Ihnen angesprochenen Dokumentationspflicht. Wer nichts zu verbergen hat, wird sich nicht dagegen wehren.

  39. die Autorin des Artikels hat null Ahnung von der Ausbildung des Heilpraktikers. Im letzten Teil der Ausbildung ist die Gesetzeskunde und wir Heilpraktiker führen Dokumentation über jeden Behandlungsschritt. der Unterschied zur Schulmedizin ist das wir den Menschen als ganzes sehen und sanfter behandeln. Ich kenne keinen einzigen Heilpraktiker der ein Baby behandelt. Übrigens Pilze =Soor kommenn von einer Übersäuerung. Wenn bereits ein Baby Soor hat dann hatte/hat die Mutter ein falsches Essverhalten und chronischen Stress. Man sollte auch mal an die Auslöser denken. Bevor man nur Unwissend Anschuldigungen verbreitet die vollkommen unrealistisch sind. Fakt ist Heilpraktiker behandeln keine Babys! Und Fakt ist Heilpraktiker dokumentieren alles was Sie behandeln und bewahren es auf.

    • Meine Gesundheit würde ich keinem Heilpraktiker anvertrauen. Schon die Bezeichnung “Heilpraktiker” ist ein betrügerischer Euphemismus, um die Menschen abzuzocken. Jeder Handwerker muss Qualifikationen vorweisen, um ein Geschäft führen zu können, aber im Gesundheitsbereich gibt es keine Grenzen. Leider sind viele Menschen dumm genug, um auf die primitivsten Versprechungen von Quacksalbern wie Homöopathen und andere Zauberkünstler hereinzufallen. Dagegen ist wohl kein Kraut und kein Gesetz gewachsen.

  40. Natürlich gibt es die Dokumentationspflicht für Heilpraktiker. Und zwar ergibt diese sich als Nebenpflicht des Vertragsverhältnisses zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker.
    Ich hätte aber auch nichts gegen eine deutlichere Formulierung im entsprechenden Gesetz.
    Ganz entgegenwirken könnte man Unsicherheiten gegenüber Heilpraktikern und deren Behandlungsmethoden sowie auch deren Pflichten durch eine einheitliche Ausbildung, deutliche gesetzliche Regelungen und einheitliche Prüfungen. Dadurch würde sich auch jegliche Diskussion über die fachliche Qualifikation erledigen.
    Bislang muß jeder Heilpraktiker selber für seine Ausbildung sorgen und darf auch dann nur Methoden anbieten, die er ausreichend beherrscht. Auch hier wäre eine vernünftige Regelung wünschenswert.
    Alle Heilpraktiker, die ich kenne, würden es begrüßen, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen für die Arbeit in unserem Beruf zu haben.

Schreibe einen Kommentar