Die offene Wissenschaft und ihre Feinde

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Enteignung, Zwangsdigitalisierung, Staatsverlag – das sind die Schlagwörter der Feinde einer offenen Wissenschaft. Der Streit um die Reform des Urheberrechts hat die Frontlinien erneut zum Vorschein gebracht. Die Entscheidungsschlacht ist nun schon fast geschlagen, aber gerade deshalb trägt die unterlegene Partei die letzten Kämpfe mit um so größerer Verbissenheit aus. Die Diskreditierung wissenschaftlicher Organisationen wird dabei als Kollateralschaden in Kauf genommen.

Am 12. April hat die Reform des Urheberrechts das Bundeskabinett passiert. Gegenüber dem Referentenentwurf zwei Monate zuvor haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Zwar muss das Gesetz noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, doch für die Wissenschaft kann es schon jetzt als ein Erfolg angesehen werden. Erstmals gibt es klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte in Forschung und Lehre, die auch die Digitalisierung erfassen. Teile von bis zu 15 Prozent eines Textes dürfen beispielsweise in Semesterapparaten oder für Forschungsteams zugänglich gemacht werden. Zudem wird die Bereitstellung digitaler Werke durch wissenschaftliche Bibliotheken geregelt, und auch die Verwendung für Zwecke des “Text und Data Mining” wird endlich, unter strengen Auflagen, erlaubt. Was nicht mit diesem Gesetz geregelt wird, ist der Zugriff innerhalb von Uni-Netzen auf Werke, die dafür durch Verträge mit Verlagen lizenziert worden sind – dadurch wird meistens ohnehin der Vollzugriff im Intranet erworben.

Mit all diesen Regelungen wird zumindest teilweise das erreicht, was viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich wünschen: eine offenere Wissenschaft in dem Sinne, dass wissenschaftliche Publikationen für die Zwecke von Forschung und Lehre genutzt werden können, ohne dass man sich über mögliche Urheberrechtsverstöße Gedanken machen muss. Mit Open Access hat das allerdings nichts zu tun, denn neben der Einschränkung des Nutzungsumfangs müssen die Urheber für die wissenschaftliche Nutzung der Werke finanziell entschädigt werden. Das geschieht wie bisher über Verwertungsgesellschaften, vor allem die VG Wort, mit der die Hochschulen eine pauschal berechnete Vergütung zu vereinbaren haben. Trotz all dieser Kompromisse zwischen den Interessen von wissenschaftlichen Institutionen, Urhebern und Verlagen laufen Letztere seit Monaten Sturm gegen die Reform, wobei sie in Gestalt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und einiger rhetorisch wenig zimperlicher Dauerkritiker der Digitalisierung willige Erfüllungsgehilfen finden.

Enteignung?

In dieser Auseinandersetzung prallen völlig unterschiedliche Wissenschaftsauffassungen aufeinander. Die Feinde einer offenen Wissenschaft akzeptieren selbst moderate Formen einer Wissenschaftsschranke nicht, weil sie die Urheberschaft an einem Werk als eine Art Eigentum verstehen und jede nicht genehmigte Nutzung somit als Diebstahl oder Enteignung. Bizarre Blüten treibt diese Auffassung in der durch den Börsenverein unterstützten Initiative “Publikationsfreiheit“, bei der durch eine Kombination falscher Behauptungen und umfangreicher verlagseigener Adresslisten (ich habe allein von vier verschiedenen Verlagen höchst windige Aufforderungen zur Unterzeichnung erhalten) eine Graswurzelbewegung wissenschaftlicher Autoren simuliert werden sollte. Dass selbst dabei nur eine recht kleine Gruppe von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im aktiven Dienst übrig bleibt, wenn man die ganzen Pensionäre und Verlagsmitarbeiter herausrechnet, hat Eric Steinhauer nach mühsamer Recherche eindrücklich gezeigt.

Offenbar schlummert im Hintergrund dieser Auseinandersetzung ein Generationenkonflikt. Dieser spiegelt sich wider in den Auffassungen von Urheberschaft als geistigem Eigentum: Für die einen ist die Wissenschaftsschranke im Urheberrecht nichts anderes als die staatlich verfügte Enteignung einer individuell erbrachten geistigen Leistung. Für die Verfechter einer offenen Wissenschaft hingegen, frühzeitig sozialisiert durch das Internet, stellt die Urheberschaft an einem wissenschaftlichen Text, wie auch das Eigentum, eine Verpflichtung dar, diesen so verfügbar zu machen, dass eine breite Auseinandersetzung damit ermöglicht wird. Den meisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist es bewusst, dass ihre Erkenntnisse nicht einfach so als Eingebung vom Himmel fallen, sondern aus Einflüssen vieler anderer Wissenschaftler hervorgegangen sind, durch Fördermittel und Steuergelder finanziert wurden und Teil eines übergreifenden Diskurses sind, den andere weiterspinnen werden. Und ganz nebenbei gesagt hat dies mit Enteignung im wirtschaftlichen Sinne erst recht nichts zu tun, da man mit wissenschaftlichen Publikationen kaum mehr als einmal pro Jahr ein schönes Abendessen verdienen kann. Viele gerade jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zahlen sogar noch drauf.

Zwangsdigitalisierung?

Ein weiteres Argument gegen die Reform konnten kürzlich in der FAZ Roland Reuß und Volker Rieble ausbreiten. Reuß, um keine grobe Zuspitzung verlegener Hausautor der FAZ in Sachen Urheberrecht- und Digitalisierungskritik, und sein Koautor sehen durch die “Zwangsdigitalisierung”, die das Reformgesetz angeblich vorsieht, sogar die Menschenrechte gefährdet – und Leute, die die Digitalisierung auch noch befürworten, sind für sie nichts anderes als naive Google-Opfer mit “Konsumentensozialisierung”. Allerlei schräge Probleme konstruieren sie in ihrem Artikel, für den die FAZ ein Drittel von Seite eins des Wochenend-Feuilletons freigemacht hat. Das allerschrägste Problem, das sie umtreibt, besteht in der Schwierigkeit für einen Autor, die Publikation eines digitalen Textes wieder rückgängig zu machen, wenn er zu diesem nicht mehr steht. Bekanntlich erleben wir es in der analogen Welt laufend, dass Autoren ihre Werke aus den Regalen von Bibliotheken entfernen lassen…

Natürlich bin ich als jemand, der das Fachgebiet Computerlinguistik und Texttechnologie vertritt, selbst Partei, wenn ich diese Kritik schildere. Trotzdem ist es in meinen Augen völlig unstrittig, dass die Digitalisierung für die Verbreitung und Zugänglichkeit wissenschaftlicher Publikationen immense Verbesserungen erbracht hat. Außerdem meine ich, dass die Betonung einer spezifischen Medienabhängigkeit der eigenen Publikationen einen zutiefst unwissenschaftlichen Umgang mit Informationen offenlegt, denn schließlich sollte eine wissenschaftliche Aussage, Grafik oder Tabelle so formuliert und abgesichert sein, dass sie nicht durch einen Medienwechsel ungültig wird.

Staatsverlag?

Eine drittes Argument, oft und gern mit dem Komplex Urheberrecht vermanscht, besteht darin, dass durch die Open Access-Strategien von Bund, Ländern und Wissenschaftsorganisationen ein “Staatsverlag” dräue, in dem es nur noch Mainstream zu beziehen gäbe und abweichende Meinungen keine Chance mehr hätten. In einer Erwiderung auf Eric Steinhauers Zählung der Unterzeichner der “Publikationsfreiheit”-Initiative gelingt es Uwe Jochum, von der geringen Unterstützung durch jüngere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die Abhängigkeit der Universitäten von Drittmitteln zu kommen. Angeblich kann es sich an Hochschulen keiner mehr leisten, etwas gegen Open Access Gerichtetes zu sagen, weil dann gleich die Karriere gefährdet ist. Auch Reuß und Rieble wissen davon zu berichten, dass bei der schriftlichen Anhörung zum Reformgesetz die Autoren angeblich systematisch ausgeschlossen worden wären.

Jochum hat anscheinend noch niemals an einer internen Gutachtersitzung bei der DFG teilgenommen. Aus meiner eigenen Tätigkeit im Fachkollegium Sprachwissenschaft und dem Querschnittsfachkollegium Langfristprojekte bei der DFG (Wahlperiode 2016-2020) und immer wieder auch für das BMBF kann ich versichern, dass es ausgemachter Humbug ist zu behaupten, Projekte würden nur dann bewilligt, wenn zuvor überprüft worden sei, dass sich der Antragsteller publikationspolitisch auf Linie befindet. Und auch Reuß/Rieble kann gesagt werden, dass es überaus einfach gewesen ist, beim Justizministerium eine Stellungnahme einzureichen, sofern man dies nicht nur als Einzelperson tun wollte. Mehr als hundert Gruppierungen, Verlage, Verbände oder Initiativen haben dies getan, und manche durchaus mit Kritikpunkten, die angeblich nie vorgebracht werden durften. Die Einladung dazu bestand darin, auf der Webseite des Ministeriums das dafür vorgesehene Schreiben anzuklicken.

Die Feinde einer offenen Wissenschaft unterstellen ihren Gegnern, in ihrer naiven Verblendung nicht zu begreifen, dass sie nichts anderes sind als die willigen Opfer eines totalitären Wissenschaftssystems, dessen Ziel die Gleichschaltung seiner Untertanen ist, um damit den sinistren Interessen internationaler Großkonzerne zu entsprechen. Wer aber mit derartigen Zuschreibungen die Polarisierung dieses Konflikts betreibt, der unterminiert auch das Vertrauen in die wissenschaftlichen Institutionen und Organisationen unseres Landes, die weitaus pluralistischer, demokratischer und ideologieresistenter operieren, als es sich Außenstehende offenbar vorstellen können. Die Reformatoren des Urheberrechts zumindest scheinen das jedenfalls zu wissen.

Beitragsbild: CC0 Public Domain, Quelle.

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Henning Lobin ist seit 2018 Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache in Mannheim (Mitglied der gemeinsam vom Bund und allen 16 Bundesländern finanzierten Leibniz-Gemeinschaft) und Professor für Germanistische Linguistik an der dortigen Universität. Zuvor war er ab 1999 Professor für Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seine Forschungsschwerpunkte bilden die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Sprache, Texttechnologie, Grammatik, Wissenschaftskommunikation und Politolinguistik. Er ist Sprecher der Sektion "Geisteswissenschaften und Bildungsforschung" und Präsidiumsmitglied der Leibniz-Gemeinschaft, Mitglied germanistischer Fachbeiräte ua. von DAAD und Goethe-Institut, er war Mitglied des Forschungsbeirats der Stiftung Wissenschaft und Politik und des Fachkollegiums Sprachwissenschaft der DFG. Lobin ist Autor von neun Monografien und hat zahlreiche Sammelbände herausgegeben. Zuletzt erschienen sind Engelbarts Traum (Campus, 2014, polnische Übersetzung 2017, chinesische Übersetzung 2018), Digital und vernetzt. Das neue Bild der Sprache (Metzler, 2018) und Sprachkampf (Duden, 2021). Bei den SciLogs ist Henning Lobin seit 2014 Autor des Blogs "Die Engelbart-Galaxis", nachdem er dort bereits ab 2008 am Gruppenblog "Interactive Science" beteiligt war.

19 Kommentare

  1. Privatrecht und öffentliches Recht sind von der Natur der Sache her gegensätzlich. Mir fehlt nur noch die Einbettung in internationales Recht.
    Wie werden die Rechte der Urheber z.B. in Frankreich geschützt, in den USA.
    Gibt es da einen Konsens?

    • Ganz schwierige Frage. In der EU wird ja gerade an einem einheitlichen Urheberrecht gearbeitet, einzelne vorgesehene Regelungen sind aber noch sehr umstritten. International gibt es verschiedene Herangehensweisen, so ist etwa das Copyright Law im angloamerikanischen Raum ganz anders aufgebaut. Das Verhältnis dieser verschiedenen nationalen Rechte ist Gegenstand des internationalen Privatrechts, wo die Gültigkeit der nationalen Rechte in ihrem Verhältnis zueinander wiederum nicht unumstritten sind. Grundsätzlich gilt allerdings: Was in Deutschland per Print oder digital publiziert wird, unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

  2. Lobin,
    das Privatrecht beinhaltet auch so etwas wie den Schutz der Privatsphäre.
    In einem Diskurs baut sich ja so etwas wie ein Vertrauensverhältnis zwischen den Diskussionsteilnehmern auf. Und in der Regel bleiben ja die Inhalte auf diesen Personenkreis beschränkt. Also ist es legitim, dem Träger des blogs ein Mitspracherecht einzuräumen, ob der Diskurs über ein bestimmtes Thema veröffentlicht werden darf.
    Ideal wäre es, von den Diskussionsteilnehmern die Erlaubnis zu Veröffentlichung einzuholen oder sie explizit darauf aufmerksam zu machen, dass der Blog öffentlich ist und jeder Teilnehmer sich mit der Zustimmung einverstanden erklärt. Man könnte aber auch Blogs einrichten, die nicht öffentlich sind.
    Also ich möchte das Thema nicht nur über das Urheberrecht behandelt wissen.

  3. Open Science ist sicherlich gut, die wissenschaftliche Veranstaltung ist immer auch eine gesellschaftliche.
    Insofern setzt es hier ein fettes +1.

    Wenn vielleicht noch im Definitorischen kurz zur Open Science beigetragen werden könnte, würde dies abrunden.
    Argumente einiger, Besitzrechte meinend und so, die (juristisch immer zeitlich begrenzte, aber mögliche) Herrschaft über Satz und Inhalt, die ihre Berechtigung haben, womöglich bestmöglich abbügelnd – in einem größeren Sinn-Zusammenhang.

    MFG
    Dr. Webbaer

    • Insofern setzt es hier ein fettes +1.

      Danke.

      Wenn vielleicht noch im Definitorischen kurz zur Open Science beigetragen werden könnte, würde dies abrunden.

      S. Antwort auf Bote17 unten.

  4. Dr. Webbaer,
    …….Herrschaft über Satz und Inhalt,
    an dieser Stelle wird es kritisch. “Meinung” ist meistens kein Eigengewächs , sondern entsteht im Austausch mit anderen Meinungen. Man kann kein Copyright an einer Meinung oder Weltanschauung erwerben.
    Die Grundlage jeder Gemeinschaft ist doch die “gemeinsame Meinung”, sie schafft doch erst die Gemeinschaft.
    Ansonsten ein ++ für den scharfsinnigen Einwand.
    Open Science, wäre dann der Gegensatz Closed Science, eine Aufklärung tut hier Not.

    • “Offene Wissenschaft” oder “Open Science” wird meistens als eine Verallgemeinerung von Open Access im Publikationsbereich auf Forschungsdaten aller Art (“Open Data”) und auch Programmcode (“Open Source” verstanden. Allerdings schwingt auch immer eine breitere gesellschaftliche Nutzbarkeit überhauptin dem Begriff mit, also jenseits der rechtlichen und organisatorichen Erwägungen von Open Access. Und das ist auch das, was hier durch das Urheberrecht adressiert wird: Die Nutzung wissenschaftlicher Ressourcen im Zusammenhang von Forschung und Lehre an Hochschulen. “Closed Science” ergäbe sich demzufolge u.a., wenn es überhaupt keine Regelungen zur Einschränkung des Urheberrechts in der Wissenschaft gäbe (es gibt diese sog. Schranken ja glücklicherweise auch schon jetzt) und andere Formen offener Wissenschaft rechtlich oder institutionell unterbunden würden. Das ergibt dann das, was in manchen totalitären Staaten praktiziert wird.

    • Bote17, wrote: “Die Grundlage jeder Gemeinschaft ist doch die „gemeinsame Meinung“, sie schafft doch erst die Gemeinschaft.”

      Hier nähern wir uns ganz allmählich dem Kern des Problem. Das heutige Wissenschaftssystem zeichnet sich dadurch aus, dass alle die selbe Meinung haben, sich also als Teil einer Scientific Community sehen. Lebendiger Wettbewerb und gegenseitige Standpunkte sind jedoch nötig um die Dinge anzutreiben. Schritt #1 besteht demzufolge darin, die vorhandene Bürokratie abzubauen, und Wissenschaft wie einen kommerziellen Marktplatz zu betreiben. Das heißt, die Forscher treten wie beim Wrestling gegeneinander an und müssen zeigen was sie können. Ferner treten die Verlage gegeneinander an um sich in den Preisen zu unterbieten. Nur so kann Transparenz, Effizienz und Fortschritt sichergestellt werden.

      • @Manuel Rodriguez
        Also ich kann Ihre Analyse nicht nachvollziehen. Auf bereits mehreren Konferenzen die ich besuchte sind fachlich die Fetzen geflogen, wenn Wissenschaftler sich über gewisse ungeklärte Aspekte ihrer Disziplin stritten. Oft bleiben sie dabei einigermaßen respektvoll, aber persönlich wurde es leider manchmal dennoch. Ich kenne auch keine Scientific Community, innerhalb derer “alle dieselbe Meinung” hätten, außer vielleicht bezogen auf Grundlagen, deren Evidenz nicht mehr sinnvoll bestritten werden kann. Wissenschaftler sind häufig Individualisten, und es scheint mir zuweilen eher problematisch, sie produktiv an eine Teamarbeit zu bringen. Von daher frage ich mich, in welchem Wissenschaftsfeld Sie ein Zu-starker-Konsens-Problem ausgemacht zu haben meinen?

        • Wizzy wrote:
          “Auf bereits mehreren Konferenzen die ich besuchte sind fachlich die Fetzen geflogen, wenn Wissenschaftler sich über gewisse ungeklärte Aspekte ihrer Disziplin stritten.”

          Echt? Also mein Eindruck war, dass es keine grundsätzlichen Unstimmigkeiten in den Natur- und Geisteswissenschaften gibt. Die Natur hat man im wesentlichen verstanden, über Kunst lässt sich ohnehin nicht streiten, und größere Herausforderungen wie eine nahende Alieninvasion gibt es auch keine. So kann man schön vor sich hinforschen, alle 4 Jahre ein neues Paper rausbringen (die Article Processing Charge übernimmt die Uni) und den Hergott einen lieben Mann sein lassen. Die Idee, dass auf Konferenzen thematisch bis aufs Messer gestritten wird, und es Challanges gäbe in denen sich Teams fertigmachen ist wohl nur eine hübsche Utopie die sich so in der Realität nicht wiederfindet. So etwas wie das wetteifern um die besten Köpfe gibt es vielleicht beim Fußball und beim Boxen, im Unibetrieb ist man auf Ausgleich bedacht.

  5. An den Universitäten hat sich der Streit um die Reform des Urheberrechts zwischenzeitlich negativ ausgewirkt, im Dezember 2016 wollten ein paar Universitäten ihre digitale Bereitstellung von Texten einstellen, glücklicherweise wurde das abgewendet, sodass es nur eine kurze Unterbrechung gab. Die Verfügbarkeit von wissenschaftlichen Texten durch das Internet an Universitäten erleichtert das Studium und wissenschaftliche Arbeit und sollte daher als einfache, zeitgemäße Form der Vermittlung von Wissen bewahrt werden.

    • Dabei handelte es sich um einen Nebenkriegsschauplatz. Die Hochschulen müssen pauschal Nutzungsentschädigungen zahlen, und dafür gab es einen Staatsvertrag zwischen Ländern und VG Wort, der bis Ende letzten Jahres gültig war. Die Länder hatten nun leichtsinnigerweise für die Zeit ab 2017 eine Einzelabrechnung pro Werk und Nutzer mit der VG Wort vereinbart, was für die Unis nicht umsetzbar war. Am 31.12.2016 ist dann auf den allerletzten Drücker für eine Übergangszeit ein Kompromiss vereinbart worden, der wohl Gültigkeit haben wird, bis die Reform des Urheberrechts in Kraft tritt: Diese sieht weiterhin die pauschale Vergütung der Urheber vor, so dass kein neues Abrechnungsverfahren eingeführt werden muss. Man kann also nur hoffen, dass die Verabschiedung des Reformgesetzes noch vor der Bundestagswahl glatt durchs Parlament geht.

      • So ähnlich hat es auch die Universität an der ich studiere formuliert. Ohne die wissenschaftlichen Texte die im Internet verfügbar sind hätten manche Studenten ihre Hausarbeiten nicht schreiben können, weil die Anzahl der entsprechenden Bücher zu gering ist.

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  8. Ja, ENTEIGNUNG UND VERSTAATLICHUNG, konsequent, kompromiss-/ausnahmslos, für eine GLOBALISIERUNG von Zusammenleben OHNE Konfusion in Überproduktion von Kommunikationsmüll, OHNE imperialistisch-kapitalistische Symptomatik in nun “freiheitlichen” WETTBEWERB – NICHTS gehört dem “Einzelnen” wahrhaftig allein, sogar die Gedanken nicht, weil auch diese abhängig von Geist und Gemeinschaft geprägt entstehen/wachsen.

    URHEBERSCHAFT/MENSCHENWÜRDE OHNE “gesundes” Konkurrenzdenken, Schizophrenie, Intrigentum, geistigen Stillstand, so dass “Wer soll das bezahlen?” und “Arbeit macht frei” keine Macht mehr hat.

  9. “Die Feinde einer offenen Wissenschaft … … internationaler Grosskonzerne zu entsprechen.”

    In diesem Satz werden die Probleme unserer Kommunikation deutlich!!!

  10. Wer heute extern am Wissenschaftsbetrieb teilnehmen möchte, hat es ungleich schwerer als seine universitär beschäftigten Kollegen. Machte sich in früheren Jahrzehnten jeder relevante Zeitschriftenliteratur durch Fotokopien verfügbar , steht heute dem Universitätsangehörigen das Intranet mit zahlreichen Zeitschriften online zur Verfügung. Quellen wie ArXiv bieten nur unvollkommenen Ersatz, z.B. steht etwas ältere Literatur dort nicht mehr zur Verfügung. Ich habe den Eindruck, dass Interessenverbände sehr erfolgreich den mündigen Bürger gegen die nützlichen Informationen abschirmen, die ihm im difitalen Zeitalter erreichbar sein könnten. – Eine Anekdote dazu: die ARD-Tagesschau wird “geogeblockt” ins Netz gestellt, ist also außerhalb Deutschlands meist nicht erreichbar. So wird ein wünschenswerter Informationsaustausch selbst innerhalb Europas behindert.

  11. Pingback:Digitale Sprachpolitik » Die Engelbart-Galaxis » SciLogs - Wissenschaftsblogs

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