Südafrika: Deutsche Patente auf die südafrikanische Pflanze Pelargonium zurückgezogen

BLOG: Die Sankore Schriften

Die Welt ist voller Rätsel
Die Sankore Schriften

„Grünes Gold“ nennen die Umweltschützer Arzneipflanzen aus tropischen Urwäldern. Von den lokalen Gemeinschaften seit langem genutzt, können die Wirkstoffe dieser Schätze der Natur in modernen Medikamenten Millionenumsätze einbringen. Doch es gibt Streit, wenn Konzerne das traditionelle Wissen dieser Völker durch Patente monopolisieren wollen.

Das deutsche Pharmaunternehmen Dr. Willmar Schwabe in Karlsruhe hat fünf Patente auf die medizinische Verwendung der südafrikanischen Pflanze Pelargonium zurückgezogen. Gegen vier davon hatten die beiden Nichtregierungsorganisationen (NRO) Erklärung von Bern (EvB, Schweiz) und African Center for Biosafety (ACB, Südafrika) sowie drei Firmen aus Deutschland und der Schweiz Einspruch beim Europäischen Patentamt (EPA) in München erhoben. Dies, weil Schwabe dabei neben den Inhaltsstoffen der Pflanze auch das traditionelle Wissen südafrikanischer regionaler Gemeinschaften benutzt. Die Kläger sprechen den Patenten jeglichen Neuheitsanspruch ab, weil die Pelargonium bereits vor der „Entdeckung“ durch die Pharma-Industrie von den lokalen Gemeinschaften als Arznei verwendet wurde.

Pelargonium sidoides
Abb.: Pelargonium sidoides

„Die nutzen unser Wissen und kopieren eine traditionelle Standardmethode“,

sagte Mariam Mayet von ACB. Dieses Wissen ist schriftlich dokumentiert, mündlich überliefert und wird noch heute in der traditionellen Heilkunst angewendet. Das europäische Patenrecht schreibt jedoch eindeutig vor, dass etwas nur patentiert werden kann, sofern kein früherer Gebrauch mündlich oder schriftlich dokumentiert ist.

Die Nichtregierungsorganisationen werfen Schwabe Biopiraterie vor

Zusätzlich werfen die NRO Schwabe Biopiraterie vor, weil es angeblich gegen die Biodiversitätskonvention verstößt. Die Biodiversitäts-Konvention, offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt, (englisch: Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein von der UN ausgehandeltes internationales Umweltrecht-Vertragswerk und hat drei gleichrangige Ziele:

  • Schutz der biologischen Vielfalt
  • Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile
  • Zugangsregelung und gerechter Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen.

Die betreffenden Pelagoniumarten (Pelargonium reniforme und Pelargonium sidoides) kommen in Südafrika und Lesotho nur in einer bestimmten Umgebung vor und waren beim Inkrafttreten der Biodiversitäts-Konvention im Dezember 1993 in Deutschland nicht in freier Natur anzutreffen. Laut Biodiversitäts-Konvention liegen deshalb Entscheide über die Verwendung der von Schwabe benötigten Pelargoniumarten ausschließlich in der Hoheitsgewalt von Südafrika und Lesotho. Zudem hat Südafrika das Sammeln von wild wachsendem Pelargonium mit einem Moratorium belegt, da verschiedene Pelargoniumarten durch Übernutzung vom Aussterben bedroht sind. Die Pflanzen die Schwabe verwendet, werden in Südafrika jedoch in Treibhäusern angebaut und in Deutschland verarbeitet.

Den Pelargonium-Sammlern in Südafrika zahlt Schwabe im Durchschnitt einen Tageslohn von weniger als 0,50 Euro. Der durchschnittliche Tagesverdienst liegt damit weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn in Südafrika. Laut Recherchen der NRO hat Schwabe bei den lokalen südafrikanischen Gemeinschaften nie die gemäß Biodiversitäts-Konvention erforderliche Genehmigung für den Zugang zu den genetischen Ressourcen und zum damit verbundenen traditionellen Wissen eingeholt.

In ihren Vorschriften legt die Biodiversitäts-Konvention aber fest, dass es eine vorherige informierte Zustimmung (Prior Informed Consent, PIC) der betroffenen lokalen Bevölkerung und eine gerechte Aufteilung des Nutzens geben muss. Solange der Nutzen nicht aufgrund einvernehmlich festgelegter Bedingungen mit denjenigen geteilt wird, die ihr traditionelles Wissen und ihre genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen, bleibt das Problem der Biopiraterie bestehen.

Schwabe äußert sich zu dem Vorwurf wie folgt:

„Wir haben ein Abkommen bezüglich Benefit Sharing mit den Communitys geschlossen, das vom Department of Economic Affairs, Environment and Tourism, der zuständigen Behörde auf Provinz-Ebene, geprüft und bestätigt wurde“,

sagte Traugott Ullrich, Sprecher des Unternehmens. Der Grund für das Abkommen über die Gewinnbeteiligung sei der Import von Pelargonium-Pflanzen als Ressource, der unter die Vorschriften der Biodiversitätskonvention falle und nicht die Verwendung traditionellen Wissens, so Ullrich weiter.

Schwabes Patent ist keine Erfindung

Die Einspruchsabteilung des EPA interessiert sich jedoch erstmal wenig für die Biodiversitäts-Konvention, denn sie ist nicht Grundlage der Verhandlung sondern viel mehr das europäische Patentrecht. Den Vorwurf der Biopiraterie wiesen die Juristen ebenso zurück wie die Behauptung, Wildsammlung oder Feldanbau der Geranienart verursachten Umweltschäden. Deshalb gab letztendlich der Verstoß gegen die Vorschriften des europäischen Patentrechtes den Ausschlag für die Entscheidung der Einspruchsbehörde. Eines der Patente umfasst die Methode zur Gewinnung eines Extraktes aus der Pelargoniumwurzel. Nach zweitägigen Verhandlungen wiederrief das EPA dieses Patent. Das EPA begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Extraktion der Wirkstoffe aus der Pflanze nicht um eine Erfindung, sondern um ein Verfahren handelt, das bereits in einschlägigen Handbüchern beschrieben wurde.

„Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren.“ Es ist das erste Mal, dass afrikanische Gruppen ein Patent erfolgreich angefochten haben.“,

kommentierte Mariam Mayet vom ACB die Entscheidung.

Nach dieser Entscheidung zog Schwabe freiwillig vier andere Patente zurück, hält aber an den Anträgen für zwei noch nicht erteilte Patente fest: Schwabe verzichtet auf die Patente über die Verwendung von Pelargoniumextrakt bei krankheitsbedingten Verhaltensänderungen und HIV-Infektionen sowie auf das Patent über bestimmte Einzelstoffe aus Pelargonium und deren Verwendung bei bestimmten Krankheitszuständen. Der Antrag auf ein Patent für die Verwendung des Pelargoniumextrakt bei Helicobacter-pylori-Infektionen soll nicht weiterverfolgt werden. Die Patente zur Stabilisierung der flüssigen Darreichungsform sowie zur Herstellung des Trockenextraktes für die kürzlich eingeführten Tabletten werden aufrechterhalten.

Das Pelargonium-Patent zur Extraktionsmethode (PDF)

Wozu braucht Schwabe Pelargonium?

Schwabe hat sich auf die Herstellung pflanzlicher Arzneimittel spezialisiert und extrahiert aus der Wurzel von Pelargonium sidoides Wirkstoffe für Umckaloabo® (in Österreich: Kaloba®), ein Mittel gegen akute Bronchitis. Umckaloabo ist ein Verkaufsschlager und eines der erfolgreichsten rezeptfreien Präparate in Deutschland: Nach Medienberichten soll der Umsatz des Medikamentes rasant gestiegen sein – von 8 Millionen Euro im Jahr 2002 über 58 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 80 Millionen Euro im Jahr 2006.  Zurzeit erzielt das Unternehmen mit Umckaloabo 40 Millionen Umsatz. Der Verzicht auf die Patente berühre die Verkehrsfähigkeit von Umckaloabo nicht, erklärt Traugott Ullrich, Umsatzrückgänge seien nicht zu befürchten. Wer das Medikament nachbaue, müsse die Hürde der Zulassung als Arzneimittel überwinden.

Den Wirkstoff gibt es in Tropfen- und Tablettenform, in Deutschland sind derzeit nur Tropfen erhältlich. Umckaloabo-Tropfen zählen in Deutschland zu den am häufigsten verordneten Arzneimittel bei Kindern. Es wird als „pflanzliches Antibiotikum“ bei akuten und chronischen Infektionen der Atemwege beworben und bedient damit eine große Nachfrage: Das Bedürfnis vieler Menschen, ein Medikament zu bekommen, aber kein Antibiotikum zu schlucken. Fakt ist: Pelargoniumextrakt wirkt schwach antibakteriell. Er gilt allerdings für diesen Effekt in Umckaloabo als „mindestens 1000fach unterdosiert“.

Dabei kommt dem Mittel zugute, dass es in der deutschen Bevölkerung nach wie vor eine starke Favorisierung der Naturheilkunde im Bereich der Selbstmedikation gibt. Zudem gilt Umckaloabo als „neues“ Medikament, „dessen Wirksamkeit sich erst jetzt herumgesprochen hat“. Das Marketing hebt denn auch die lang erprobte Wirksamkeit von Pelargonium in der traditionellen Heilkunst Südafrikas als besonderen Pluspunkt ihres Produkts hervor. Ein Schelm der Böses dabei denkt….

Die medizinische Wirksamkeit von Umckaloabo ist für einige anderen Krankheiten wie z. B. AIDS und Streptokokkenangina jedoch zu Recht umstritten, darauf gehe ich in meinem nächsten Artikel ein.

Einige Fakten zu Umckaloabo, die Schwabe nicht bekannt gab (PDF)

Weiterführende Links

Informationen zu den Pelargonium-Patenten

Durchbruch im Kampf gegen Biopiraterie: Das deutsche Pharmaunternehmen Schwabe zieht fünf Pelargonium-Patente zurück

Schwabe verzichtet auf Umckaloabo-Patente

Bildnachweis

Bild „Pelargonium sidoides

stickpen, Pelargoniumsidoides.jpg‎

Quelle: Wikimedia Commons

Released to Public Domain

Avatar-Foto

Veröffentlicht von

Joe Dramiga ist Neurogenetiker und hat Biologie an der Universität Köln und am King’s College London studiert. In seiner Doktorarbeit beschäftigte er sich mit der Genexpression in einem Mausmodell für die Frontotemporale Demenz. Die Frontotemporale Demenz ist eine Erkrankung des Gehirns, die sowohl Ähnlichkeit mit Alzheimer als auch mit Parkinson hat. Kontakt: jdramiga [at] googlemail [dot] com

Schreibe einen Kommentar