“Dies ist ein katholisches Land.”

BLOG: Die Sankore Schriften

Die Welt ist voller Rätsel
Die Sankore Schriften

“Dies ist ein katholisches Land.” sagen die Ärzte im irischen Universitätskrankenhaus Galway einer schwangeren hinduistischen Inderin, die um einen Schwangerschaftsabbruch bittet. Savita Halappanawar hatte sich dort in der 17. Schwangerschaftswoche wegen unerträglicher Rückenschmerzen einliefern lassen. Die Ärzte sagen ihr, dass sie wahrscheinlich eine Fehlgeburt erleiden wird. Sie wird auf die Intensivstation gebracht, aber denoch verschlechtert sich ihr Zustand rapide und über Tage hinweg bittet sie die Ärzte um einen Schwangerschaftsabbruch. Die lehnen erneut ab: Erst müsse das Herz des Ungeborenen aufhören zu schlagen, bevor sie ihn aus dem Bauch holen könnten. Wenige Tage später stirbt Savita an einer Blutvergiftung.

Schwangerschaftsabbruch ist im katholisch geprägten Irland grundsätzlich verboten. Allerdings hatte 1992 das höchste irische Gericht in einem Grundsatzurteil festgelegt, dass im Falle von Lebensgefahr für die werdende Mutter ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt ist. Allerdings wurde die Rechtsprechung nie in einen Gesetzestext gegossen. Ein Verfassungszusatz von 1983 hält fest, dass der Embryo vom Zeitpunkt seiner Zeugung an ein irischer Bürger mit allen Rechten ist. Schwangere Irinnen müssen ins benachbarte Großbritannien reisen, um ihre Schwangerschaft abzubrechen. In unserem Fall sind Vater und Mutter Inder, das Kind also nicht Ire.

2009 klagten drei Frauen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das irische Schwangerschaftsabbruchverbot. Das Gericht gab ihnen Recht und trug der irischen Regierung auf, ein Gesetz zu verabschieden, in dem die Bedingungen für einen Schwangerschaftsabbruch rechtlich festgelegt sind. Bislang ist das nicht geschehen und ich weiß nicht ob der irischen Regierung eine Frist gesetzt wurde.

Was sagt das katholische Kirchenrecht zu einem Schwangerschaftsabbruch bei Lebensgefahr der Mutter?

Dazu die Bloggerin Claudia Berlich:

„Ist das Leben einer Schwangeren nur durch eine Maßnahme zu retten, die für das Kind tödlich ist, und ist es dabei nicht möglich, bis zur Geburt zu warten, so sieht die Kirche darin keine strafbare Handlung. Das ist logisch, denn stürbe die Mutter, hätte das Kind ja auch keine Überlebenschancen. Es geht also in einem solchen Fall darum, ob ein oder zwei Menschen sterben – und selbstverständlich entscheidet die Kirche für das geringere Übel. Sie macht es sich dabei nicht leicht und sieht eine Abtreibung nur dann als hinzunehmendes Übel, wenn nach menschlichem Ermessen keine andere Möglichkeit zur Rettung der Mutter bestand – also mit dem Fortschritt der Medizin in immer weniger Fällen. Grundsätzlich gilt: Ob eine Handlung gut oder schlecht ist, hängt von drei Fragen ab. Gefragt wird nach der Intention, der Tat und den Folgen. Die Intention “die Mutter retten” ist gut, die Tat “die Mutter operieren” ist dann gut, wenn sie der Intention entspricht und auf die bestmögliche Weise durchgeführt wird. Von den Folgen “Mutter lebt, Kind stirbt” ist eine gut und eine schlecht, die schlechte Folge aber nicht beabsichtigt und nicht leichtfertig herbeigeführt.“

Die katholische Kirche gibt, laut Claudia Berlich, in diesem konkreten Fall also grünes Licht für einen Schwangerschaftsabbruch.  Normalerweise stellt ein Schwangerschaftsabbruch nach katholischem Kirchenrecht eine sogenannte „Tatstrafe“ dar, dass bedeutet den automatischen Ausschluss aus der katholischen Kirche von Mutter, Vater und Arzt. Vater und Mutter sind in unserem Fall Hinduisten, bleibt also vermutlich nur der Arzt, der exkommuniziert werden kann. Allerdings ist dieser Ausschluss nicht unwiderruflich. Die Exkommmunikation kann durch eine Beichte und ein darauffolgendes erfolgreiches Gesuch des Priester an den Vatikan wieder aufgehoben werden.

Lebensgefahr durch Schwangerschaft oder Lebensgefahr in der Schwangerschaft?

Sah der Arzt die Patientin in Lebensgefahr? Sie lag schließlich auf Intensivstation und er wusste von einer möglichen Fehlgeburt. Wie hoch ist das Risiko durch eine (bei einer) Fehlgeburt zu sterben?

Savita starb innerhalb weniger Tage an einer Blutvergiftung. War es bereits zu spät als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde? Wäre der Schwangerschaftsabbruch in unserem Fall überhaupt eine lebensrettende Massnahme gewesen? Wusste der Arzt zu irgendeinem Zeitpunkt von der Blutvergiftung? Wenn ja, musste er von einer Lebensgefahr für die Mutter ausgehen.

Interessenkonflikt: Das medizinische Risiko der Patientin und das religiöse/rechtliche Risiko des Arztes

Entweder hat der Arzt die Mutter nicht in Lebensgefahr gesehen oder er sah sie in Lebensgefahr aber sah den Schwangerschaftsabbruch nicht als lebensrettende Massnahme. Ich vermute, dass der Arzt annahm das keine Lebensgefahr für die Mutter vorliegt – aber ich glaube nicht, dass er das medizinische Risiko einfach nur falsch eingeschätzt hat und es sich um einen gewöhnlichen und sehr tragischen Kunstfehler handelt. Warum? Wegen der Aussage “Dies ist ein katholisches Land.”

Als ich diese Aussage zum ersten Mal las, dachte ich es ist eine Feststellung. Nachdem ich mich mit dem historischen und religionskulturellen Kontext dieses Falls beschäftigt habe weiß ich, dass es sich um eine Mahnung und eine Begründung handelte.

Unter der Annahme, dass keine Lebensgefahr für die Mutter vorliegt hat der Arzt die beiden Risiken, bestraft und für immer aus der katholischen Kirche ausgeschlossen zu werden, sehr hoch eingeschätzt. Eine menschliche Tragödie auf vielen Ebenen. Ich hoffe, dass sich hier einige Mediziner und Medizinethiker melden um mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Weiterführende Links

Tod einer Schwangeren Irland streitet über Abtreibungsgesetz

Die Kirchengeschichte der Abtreibung

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Veröffentlicht von

Joe Dramiga ist Neurogenetiker und hat Biologie an der Universität Köln und am King’s College London studiert. In seiner Doktorarbeit beschäftigte er sich mit der Genexpression in einem Mausmodell für die Frontotemporale Demenz. Die Frontotemporale Demenz ist eine Erkrankung des Gehirns, die sowohl Ähnlichkeit mit Alzheimer als auch mit Parkinson hat. Kontakt: jdramiga [at] googlemail [dot] com

35 Kommentare

  1. Rechtslage

    Die Rechtslage in Irland ist so, dass der Schwangerschaftsabbruch erfolgen kann, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Bei dieser Wenn-Dann-Konstruktion gibt es notwendigerweise Irrtümer.

    Entweder hat der Arzt die Mutter nicht in Lebensgefahr gesehen oder er sah sie in Lebensgefahr aber sah den Schwangerschaftsabbruch nicht als lebensrettende Massnahme. Ich vermute, dass der Arzt annahm das keine Lebensgefahr für die Mutter vorliegt – aber ich glaube nicht, dass er das medizinische Risiko einfach nur falsch eingeschätzt hat und es sich um einen gewöhnlichen und sehr tragischen Kunstfehler handelt. Warum? Wegen der Aussage “Dies ist ein katholisches Land.”

    Die Abbruchshandlung mag zu spät erfolgt sein, die Beurteilung der Lage über einen längeren Zeitraum falsch: Ihre Einschätzung wg. “Dies ist ein katholisches Land.” kommt hier aber ohne weitere Belege gar nicht gut an.

    MFG
    Dr. W

  2. Noch weniger

    Dr. W. (Der Plagiator und Titel-Missbraucher nach § 132a StGB) kommt noch weniger gut an, da er stets nur polemisiert und nie argumentiert.

  3. Naturwissenschaften und Humanismus

    Wir sollten uns aus den Klauen der Religionen befreien. Humanismus und Naturwissenschaften sind wesentlich besser als Religionen.

    In vielen von Religionen unterwanderten europäischen Staaten ist es noch ein weiter Weg zum Humanismus, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht anachronistische Götter. Selbst bei uns in Regensburg kontrollieren die Kirchen noch die meisten Krankenhausbetten und Ärzte.

    Umso höher ist das Urteil des Kölner Landgerichts zu bewerten, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung eingestuft hat.

    Joachim Datko – Physiker, Philosoph

  4. @Joe

    Danke, Joe – fairer Artikel. Leider wissen nur wenige, dass sogar die katholische Kirchenlehre im Fall von Lebensgefahr für die Mutter einen Schwangerschaftsabbruch gestattet – in diesem Fall also auch religiös Hilfe für die Mutter geboten gewesen wäre. In Deinem Blogpost wurde dies erläutert, so dass nun manche(r) vielleicht ein wenig informierter ist. Finde ich gut.

  5. Lehre

    Leider wissen nur wenige…

    Dann sollte man aber auch klar sagen, dass in diesem Fall die Kirchenlehrer in der Lehre versagt haben.

  6. @HF

    Im Falle Irlands scheint das Parlament päpstlicher als der Papst zu sein. “In Irland sind Abtreibungen gesetzlich verboten. Laut höchstrichterlichen Entscheidungen können allerdings Schwangerschaftsabbrüche bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei der Gefahr, die schwangere Frau könnte Selbstmord begehen, zulässig sein.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2010 die irische Regierung ermahnt, die Regelungen für Abtreibungen zu überarbeiten. Das ist bisher nicht geschehen. Im April lehnte das Parlament in Dublin einen Antrag der Sozialistischen Partei ab, der Abtreibungen allgemein bei Frauen erlauben wollte, die durch eine Schwangerschaft gesundheitlich gefährdet sind.”
    Quelle: http://derstandard.at/…reibungsdebatte-in-Irland

  7. Kirchen leisten nichts

    In den Religionen wird meiner Ansicht nach meist nur leeres Stroh gedroschen, man denke nur an das Teufelsungetüm, so ein elender Unsinn!

    In den Kirchen dreht man sich gedanklich seit Jahrhunderten im Kreis, immer wieder die selben alten Texte.

    Wir leben in einer naturwissenschaftlich geprägten Welt, ob Ernährung oder Medizin, die Wissenschaften bringen uns weiter, die Priester leisten nichts für den Fortschritt.

    Joachim Datko – Physiker, Philosoph

  8. @Datko

    Die Kirchen bündeln zumindest Werte, ein wichtiger Dienst, der anderes darauf aufsetzen lässt; Teufelskonzepte bündeln ähnlich wie oben Un-werte; Kirchen oder Religionen müssen persistieren, um bestehen zu können, schaun Sie mal, was mit der Evangelischen Kirche Ds bald passieren wird; die Wissenschaften generieren keine sittlichen Werte, sittliche Werte müssen in jedem Fall per Glaubensentscheid (oder “Glaubensentscheid” 🙂 angenommen werden.

    Last but not least wäre man auch bei der – so wie vom hiesigen Religionsfroscher vertreten – Fertilität, die Religionen irgendwie zu unterstützen scheinen. Streng zwar (vgl. mit dem Blogartikel), oft auch abstoßend, aber es bleibt ein Dienst.

    MFG
    Dr. W

  9. Humanismus besser als Religionen

    Zu Dr. W 19.11.2012, 23:11

    Für die Kirchen sind meiner Meinung nach “Werte” ein Geschäftszweig. Die religiösen “Werte” selbst sind anachronistisch, man nehme nur die ersten Gebote der Christen, da geht es um die Unterwerfung des Menschen unter eine irrationale Gottesvorstellung, ein übler Irrsinn! Humanismus, Demokratie, Stadtgesellschaft und Selbstbestimmungsrecht brauchen keine Götter, keine Bevormundung durch Priester und religiöse Fundamentalisten.

    Für die Gesellschaft ist der Humanismus wichtig, der das Individuum mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellt.

    Ich bin gerne bereit, gegenüber Internet- und Printmedien, zu den von Religionen ausgehenden Gefahren Stellung zu nehmen.

    Joachim Datko – Physiker, Philosoph

  10. Werte- und Sinnfragen

    Damit rennen Sie natürlich offene Türen ein: ‘Humanismus, Demokratie, Stadtgesellschaft und Selbstbestimmungsrecht brauchen keine Götter, keine Bevormundung durch Priester und religiöse Fundamentalisten.’

    Allerdings sind eben auch Werte zu entwickeln wie bspw. dem Leben an sich und dessen Weitergabe ein Wert beizumessen, und das geschieht nicht durch fundamentale Religionskritik oder durch Hinweise, dass es epistemologisch irgendwie richtiger sei an Gott nicht zu glauben als an areligiöse Ideologien.

    Geht nun aber ein wenig vom Thema weg, als letztes vielleicht noch, dass die Fixierung einiger Atheisten/Humanisten auf das Christentum hier ebenfalls nicht so super-gut ankommt.

    MFG
    Dr. W

  11. Medizinethik und Religiöse Ethik

    In welchem Maße in unserem Fall letztendlich der persönliche religiöse Glaube, dass ärztliche Handeln beeinflusst hat oder mit der ärztlichen Berufsethik gar in Konflikt geriet, weiß niemand. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein atheistischer Arzt, in einem “säkularen” Staat mit umfassenden Gesetzen zum Schwangerschaftsabbruch, genau so hätte entscheiden können – aus medizinischen oder anderen Gründen.

    Savita kam in der 17. Schwangerschaftswoche, das Herz des Kindes schlug noch.

    Von einer frühen Fehlgeburt spricht man, wenn die Schwangerschaft innerhalb der ersten 23 Schwangerschaftswochen (SSW) beendet wird, das Kind keine Lebenszeichen wie Atmung, Herzschlag oder Nabelschnurpuls zeigt und unter 500 Gramm wiegt. Stirbt das Kind während der zweiten Schwangerschaftshälfte im Mutterleib, lautet die medizinische Diagnose Intrauteriner Fruchttod (IUFT) oder Infans mortuus. Wird das Kind tot geboren und beträgt sein Gewicht weniger als 500 g, spricht man von einer späten Fehlgeburt. Wird das Kind tot geboren und beträgt sein Gewicht mehr als 500 g, spricht man von einer Totgeburt. Lebt das Kind und wird vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren, spricht man von einer Frühgeburt.

    Ich vermute Folgendes: Da der Schwangerschaftsabbruch für den Arzt keine Option war dachte er sich, warten wir mal noch weiter ab vielleicht wird es ja statt einer frühen Fehlgeburt eine Frühgeburt oder eine normale Geburt. Bloss dann stellte sich leider der schlimmstmögliche Fall ein: Es kam zum septischen Abort. Also einer Fehlgeburt, die mit einer Blutvergiftung und schwerem Fieber einhergeht und auch für die Mutter gefährlich werden kann. Die Fehlgeburt hat dann die Mutter getötet.
    Es ist also wahrscheinlich, dass die Option Schwangerschaftsabbruch die Überlebenschancen der Patientin erhöht hätte.

  12. Religiöser Wahn

    Ich möchte den hier beschriebenen Fall nicht kommentieren, da ich die Gründe für die offensichtliche Fehleinschätzung durch den Arzt nicht kenne. Ich hoffe aber, dass Ärzte zukünftig (nicht nur in Irland) ihre Entscheidungen eher an rational-humanen Kriterien orientieren und weniger an der Erpressung durch religiöse Fanatiker.

    @ “Dr. W.”, Ihre Bemerkung

    “die Wissenschaften generieren keine sittlichen Werte, sittliche Werte müssen in jedem Fall per Glaubensentscheid … angenommen werden.” ist nichts anderes als eine dumme und bornierte Frechheit gegenüber Menschen, die die Kriterien für ihr soziales und ökologisches Verhalten nicht an einen Papst, Gott o.ä. religiösen Irrsinn delegieren.

  13. @Kühn

    (…) dumme und bornierte Frechheit (…)

    Wieso? – Wie nehmen Sie denn sittliche Werte an? Etwa nicht bewusst und auf Ideologien basierend?

    Erläutern Sie sich gern, auch wenn der Topic nur hintergründig [1] berührt scheint.

    MFG
    Dr. W

    [1] immerhin etwas (auf den ersten Blick), letztlich geht es aber genau darum

  14. @ Dr.W

    Danke, dass Sie auch Ihre Religion als auf “Ideologien basierend” bezeichnen, das erspart mir die Hintergründe christlichen Glaubens zu belegen.

    Mein Weltbild und damit auch die Prämisse meines Denkens und Handelns beruht auf Vorstellungen wie:

    — Menschenrechte -und zwar für alle Menschen und nicht nur für unser spezielles nationales/finanzielles/religiöses Umfeld,
    — Erhaltung der ökologischen und sozialen Basis für das existierende Leben auf diesem Planeten,
    — Gerechtigkeit -das ist zwar ein etwas schwammiger Begriff aber dennoch die Basis für ein demokratisches Gesellschaftssystem, von dem die christlichen Vorstellungen noch weit entfernt sind (abgesehen von einzelnen fotschrittlicheren Basisgruppen).

    Und solange sich die chr. Kirche nicht klar davon distanziert, sich die Erde, das Weib, usw. “untertan” zu machen ist sie für mich nicht mal ein ernstzunehmender Diskussionspartner.

    In diesem Sinne
    R. Kühn

  15. @Kühn

    Es würde helfen, wenn Sie Ihre Projektionen als Projektionen erkennen würden, lassen Sie aber bitte auf jeden Fall die Herabsetzungen, denn Sie haben die Aussagen dieses Kommentatoren nicht verstanden.

    Eine gewisse Sachnähe das vorgegebene Thema betreffend wäre auch nicht schlecht.

    MFG
    Dr. W

  16. ein katholisches Land

    “Dies ist ein kath. Land” kommt mir auch wie eine Ausrede oder Drohung vor – wie ein Verweis darauf, dass die Abwägung profaner Argumente nicht zur Disposition steht, und göttlicher Wille, der dem Arzt auf priviligierte Weise bekannt ist, auch Un- und Andersgläubigen übergestülpt wird – gewiss ist auch das göttlicher Wille.

    Die Kirchen bündeln zumindest Werte, ein wichtiger Dienst, der anderes darauf aufsetzen lässt;

    Die Kirchen sind sich zunächst selbst die Nächsten. Da sie ihre Autorität aus Alter, göttlicher Offenbarung und blindem Glauben beziehen ist ihr Dienst ein – Vorsicht, Kalauer – Bärendienst*. Es muss nämlich immer geschaut werden, wie man aktuelle ethische Positionen mit veralteten Schriften in Einklang bringt, die das Gegenteil erklären, und mit Traditionen, die dieses Gegenteil für bare Münze genommen haben. Die einzige Ethik die man dabei lernt ist die, dass man sich die Geschichte zurechtlügt bis es passt, oder die moderne Ethik solange ablehnt wie möglich.

    Insbesondere wehrt sich die Religion dagegen, dass man die Ethik ohne sie herleitet, und so mischt sie sich immer wieder ein, als ob sie noch irgendwas beizutragen hätte. Etwa: Dürfen Homosexuelle Kinder adoptieren? Bei Plasberg äußert sich ein Christ mit Verweis auf die göttliche Schöpfung ablehnend. Welche Werte bündelt denn etwa die Katholische Kirche?

    *) Herr W. tritt gerne auch als Dr. Webbaer auf.

  17. @Stefan Wagner

    Welche Werte bündelt denn etwa die Katholische Kirche?

    Soll angezweifelt werden, dass die Religionen Werte bündeln und dass diese Bündelung technisch einen Dienst darstellt?

    Hmm, also es gibt u.a. die Katechismen und allgemeiner die Zehn Gebote, die zumindest für zwei Religionen wertestiftend waren und sind.

    Im Artikel ging es denn auch gerade um diese Wertebündelung, die womöglich in diesem Unglücks- oder Krankheitsfall ungünstig gewirkt hat.

    MFG
    Dr. W

  18. Irland: Abtreibung im Härtefall

    SPON berichtet über Pläne der irischen Regierung den Schwangerschaftsabruch zu erlauben, wenn es die Gesundheit der Mutter erfodert. Dies als Rekation auf die an Sepsis gestorbenen schwangere Inderin Savita Halappanawar, deren Fall hier besprochen wurde.
    Der Klerus wehrt sich allerdings mit Händen und Füssen gegen das Vorhaben, vor allem gegen die Erlaubnis zum Schwangerschaftsabbruch, falls die Mutter mit Selbstmord droht.

  19. Kath. Kliniken in Köln verweigern Hilfe

    “Eine junge Frau, die offenbar durch K.o.-Tropfen betäubt und später vergewaltigt wurde, ist in Köln von zwei katholischen Kliniken abgewiesen worden. Die Begründung: Ein Rezept für die “Pille danach” könne aus ethischen Gründen nicht ausgestellt werden.”

    Diese Meldung habe ich soeben in den aktuellen Nachrichten gelesen. Ich verlinke sie hier, weil die Geschichte doch sehr an den Vorfall in Irland erinnert.

    Näheres hier: http://www1.wdr.de/…vergewaltigungsopfer100.html

  20. Christliche Ethik

    @Mona: Ich meine ja, dass den Kirchen die Krankenhäuser (Kindergärten, Schulen, …) entrissen gehört, weil den Kirchen die moralische Reife fehlt.

    Hat man je gehört, dass kirchliche Institutionen einem Dieb eine Leistung verweigert, weil Diebstahl in der Bibel verboten ist? Wieso glauben die Kirchen nur in Fragen der Sexualität immer im hier und jetzt dem jüngsten Gericht vorgreifen zu müssen? Gott wird die Sünder doch selbst in die Hölle werfen können, wenn ihm danach ist?

    Haben die Christen Angst, Gott könne sich als zu weich erweisen, und dann kommt das verlotterte Sünderpack zu billig weg?

  21. @Mona

    Diese Meldung hab ich heute auch gesehen, allerdings in Telepolis. Der von Ihnen verlinkte Beitrag ist allerdings ausführlicher.

    Ich denke, das Problem dahinter ist die zumindest seit Pabst JP II. strenge Auslegung der 10 Gebote. Da heisst es ja im 5. Gebot: “Du sollst nicht töten” und das wird auch für befruchtete Eizellen so gesehen. Heisst im Klartext, sobald eine befruchtete Eizelle abgetrieben wird, in welcher Form auch immer, liegt ein Mord vor, und damit ein Verstoss gegen das 5. Gebot. Und, wichtig in diesem Zusammenhang: Es ist völlig irrelevant, wie die Befruchtung zu stande kam. Dass heisst im Klartext wiederum, Frau ist danach verpflichtet auch das Kind einer Vergewaltigung zur Welt zu bringen. Das seh ich zwar nicht so, aber ich vermute ganz stark, dass es genau so ist.

  22. P.S.

    Den vorherigen Beitrag hab ich geschrieben, ohne den Text und die Diskussion noch mal zu lesen… – Das hab ich erst hinterher gemacht.

  23. @Mona

    Im Spiegel-Artikel heißt es:

    “Demnach werden Frauen, die vergewaltigt worden sind, in den betreffenden katholischen Krankenhäusern “vollumfänglich medizinisch versorgt”, wie Sprecher Leiden sagt. Lediglich die Pille danach könne nicht verschrieben werden, weil das Medikament gegen die moraltheologischen Grundsätze der katholischen Kirche verstoße. Nach Auskunft der Chefärztin des St. Vinzenz-Hospitals, Wencke Ruhwedel, überweist ihr Haus daher seit Jahren betroffene Frauen, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben, an andere Ärzte.
    Auch habe es keinesfalls eine generelle Anweisung gegeben, Opfer von Sexualdelikten nicht zu behandeln. Jedoch sei es ein Fehler gewesen, die Empfehlungen des Ethikrats nicht intensiver in der Belegschaft zu diskutieren. Das werde man nachholen.”

    Das werde man nachholen…. DAS will ich schwer hoffen

  24. @Stefan Wagner

    Wenn Handeln gemäß der christlichen Ethik (Stichwort “Reue”)dem eigenen Ansehen schadet, dann kriegen es einige katholische Kirchenoberen schon mit der Angst zu tun. Ich vermute, dass ist der Grund warum die Missbrauchsstudie abgebrochen wurde.Für die Opfer allerdings eine zweite Demütigung.

  25. @Hans

    Offensichtlich ging es in dem Fall ja nicht mal darum der Frau die “Pille danach” zu verabreichen, sondern lediglich um eine Untersuchung zur Spurensicherung. Die Ärztin der Notfallpraxis, an die sich die vergewaltigte Frau zuerst gewandt hatte und die sie dann an ein Krankenhaus überweisen wollte, erklärte: “Die Ärztin (des Krankenhauses) hat nicht eingelenkt, als wir ihr sagten, dass das Beratungsgespräch schon erfolgt und die ‚Pille danach‘ schon verschrieben sei“, sagte Maiworm zunächst dem „Kölner Stadt Anzeiger“ und bekräftigte dies danach gegenüber weiteren Medien. „Die Kollegin hatte Angst um ihren Arbeitsplatz“, sagte Maiworm. Auch beim ebenfalls von den Cellitinnen geführten Heilig-Geist-Krankenhaus wurde die Frau abgewiesen.”

    Quelle: http://www.focus.de/…igungsopfer_aid_900413.html

  26. “Angst um ihren Arbeitsplatz”

    Diese Angst der war wohl nicht unbegründet, schließlich wusste die Klinik-Ärztin von einer Kollegin, der in einem ähnlich gelagerten Fall fristlos gekündigt worden war. Über diesen ähnlichen Fall würde man gerne mehr erfahren.

  27. Staatsanwalt ermittelt nicht

    Im Kölner Stadtanzeiger heißt es:

    “Eine Straftat begingen die Ärzte nach Auffassung der Kölner Staatsanwaltschaft nicht. Sprecher Bremer sagte, unterlassene Hilfeleistung setze einen akuten Unglücksfall vor. Die Frau habe sich aber bereits in Behandlung gefunden, als sie an den Kliniken abgewiesen wurde. Auch von Strafvereitelung durch Unterlassung könne nicht gesprochen werden, da die Kliniken keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Sicherung von Spuren hätten.”

  28. @Joe Dramiga

    “Auch von Strafvereitelung durch Unterlassung könne nicht gesprochen werden, da die Kliniken keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Sicherung von Spuren hätten.”

    Falls also die Polizei den Täter findet und er die Tat bestreitet, dann kann sie ihm auch nicht nachgewiesen werden, weil sich die Kliniken weigerten nach genetischen Material (Spermienspuren) des Täters zu suchen. Im vorliegenden Fall konnte sich die Ärztin der vergewaltigten Frau ja noch an ein evangelisches Krankenhaus wenden, aber in rein katholischen Gebieten ist das nicht möglich. Da könnte man ja glatt einen Anfall von Sarkasmus bekommen und behaupten: Wenn sich das rumspricht, dann braucht sich in Zukunft kein Vergewaltiger, der in einer katholischen Gegend wohnt, mehr davor fürchten überführt zu werden!

  29. Sicherlich

    für einige ein gefundenes Fressen, so wurde es auch durch die Medien gejagt, allein!, die Katholische Kirche und mit ihr verbundene Institutionen treibt nicht oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen ab – was auch allgemein bekannt ist.

    MFG
    Dr. W (der die diesbezügliche Empörung somit gerne unter Bigotterie bucht)

  30. Bigottbär

    Nur hat ja leider niemand erwartet, dass die Kirche irgendwas oder wen abtreibt, sondern lediglich dass Spuren gesichert werden.

    So katholisch das nicht zu begreifen kann man doch gar nicht sein!

  31. @Stefan Wagner

    Die katholische Trägerschaft kommuniziert, dass in diesem Fall ‘Fehler einzelner Ärzte’ vorlagen.
    -> http://www1.wdr.de/…vergewaltigungsopfer100.html

    Präzision ist auch hier wichtig.

    MFG
    Dr. W (der den Jagdcharakter der medialen Veranstaltung gerne weiterhin betont)

  32. @Webbaer

    “für einige ein gefundenes Fressen, so wurde es auch durch die Medien gejagt, allein!, die Katholische Kirche und mit ihr verbundene Institutionen treibt nicht oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen ab – was auch allgemein bekannt ist.”

    Bevor Sie hier wieder mal mit irgendwelchen Behauptungen hausieren gehen: http://www.gidf.de/

    Die Pille danach ist keine Abtreibungspille: http://de.wikipedia.org/wiki/Pille_danach

  33. @Mona

    Die Pille danach ist keine Abtreibungspille

    Wurde ja nicht behauptet. Empfängnisprävention bleibt aber vor- wie – es wurde hier mit dem Abtreiben verglichen – nachbereitend nicht das Ding der hier von Ihnen angemängelten Institution, wissen Sie doch, gell.

    MFG
    Dr. W

  34. Spurensicherung

    @Mona Ich glaube, dass mit der Spurensicherung gilt fuer alle Krankenhaeuser nicht nur fuer katholische. Die spezifische Problematik mit den kath. Krankenhaeusern ist die “Pille danach”. In einem KSTA-Artikel heisst es:

    “Vor allem in ländlichen Gebieten, in denen es ausschließlich Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft gebe, „haben Frauen keine Wahlmöglichkeit“. An Wochenenden, wenn die Praxen geschlossen sind, sei es nahezu aussichtslos, an die „Pille danach“ zu kommen“. “

    In NRW sind 50% der Krankenhaeuser in kath. Traegerschaft.

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