Copyrights beanspruchen ohne die Rechte zu haben

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Das innere Spektrum

Geschichten, die das Leben schrieb: Manche sind so absurd, die kann sich niemand ausdenken. Solch eine Geschichte ist auch kürzlich Lars Fischer mit einem Beitrag für spektrum.de passiert. Er berichtete im Artikel “Der Marsch der roten Krebse” über eine Entdeckung, die Wissenschaftler bei einer Tauchfahrt in einem bemannten Tauchboot machten. In der dazugehörigen Pressemitteilung waren zwei Videos enthalten – gewöhnlich dürfen Videos und Bilder solcher Pressemitteilungen für Meldungen verwendet werden. Er lud eines der Videos auf seinen Youtube-Kanal hoch, um es später einfacher in den Artikel einzubetten.

Arbeit erledigt, auf zum nächsten Thema, dachte sich Lars Fischer.

Etwa sechs Stunden nachdem der Artikel online ging, bekam er eine E-Mail von Youtube. Das “YouTube-Video wurde aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs gesperrt und kann daher nicht mehr auf YouTube wiedergegeben werden”. Nanu, was ist denn da passiert? Condé Nast, das nach eigener Angabe “exklusivste Medienunternehmen der Welt”, meldete Ansprüche an, für ein Video, die es gar nicht hat. Das ist in der Tat äußerst exklusiv. Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Es ist auch interessant, auf deren Seite mal vorbeizuschauen. Da liest man was von “Inbegriff für Exzellenz”, “VOGUE, GLAMOUR, myself, GQ, AD und WIRED”. Wo ist da die Verbindung zu einem wissenschaftlichen Krebsvideo? Exklusiv finde ich das Video der Wissenschaftler, vielleicht wird es ja auch noch Mode.

Aber nun zurück, wie es weiterging. Lars Fischer machte daraufhin eine Eingabe bei youtube und schilderte den Sachverhalt. Zu deren Ehrenrettung sei gesagt. Youtube meldete sich nach ein paar Stunden mit “Nach der Prüfung Deines Einspruchs hat CodeNast den urheberrechtlichen Anspruch auf den Video zurückgezogen” und entsperrte das Video. Allerdings verzichtete Lars Fischer auf das Video von Youtube, denn die Wissenschaftler hatten das Video auf Vimeo hochgeladen und freigegeben. Seitdem ist es über Vimeo im Artikel eingebettet, und es gab bislang keine Probleme mehr.

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Veröffentlicht von

Martin Huhn hat Verfahrenstechnik studiert und arbeitet seit dem Jahre 2000 bei Spektrum der Wissenschaft. Dort ist er im Bereich Webentwicklung tätig. Sein Geschäft ist so ziemlich alles, was mit dem Webauftritt des Spektrum Verlages zu tun hat.

2 Kommentare

  1. 2010 hatte ich das auch mal mit Videomaterial von der Raumstation ISS. Es stammte von der NASA, ist public domain und damit für jeden frei verfügbar. Nach dem Upload auf den DLR-Youtube-Kanal bekam ich eine analoge Aufforderung wie oben beschrieben von einer Nachrichtenagentur, die das NASA-Footage wohl in einem ihrer Video-Beiträge verwendet hatte und sich das damit wohl zu Eigen gemacht haben wollte. Erstaunlich, fand ich. Schließlich haben Reuters & Co. keine eigenen Videokameras auf der ISS. Das Material kann nur von der NASA stammen. Aber erstmal den Anderen was unterstellen – jaja…

  2. Ich habe mir schon gedacht, daß dies kein Einzelfall ist. Youtube hat nicht umsonst diese Beschwerdeoption. Ich frage mich, ob Privatleute sich diesen Ärger auf sich nehmen. Kann ja auch unangenehm werden.

    Aber wieso da überhaupt jemand Rechte beansprucht, die er nicht hat. In Deinem Fall könnte ich es noch nachvollziehen. Da hat wohl die linke nicht mitbekommen, was die rechte macht.

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