WissZeitVG: Immer krank und nicht einmal tot

BLOG: Graue Substanz

Migräne aus der technischen Forschungsperspektive von Gehirnstimulatoren zu mobilen Gesundheitsdiensten.
Graue Substanz

Gestern las ich erneut über eine Initiative zur Änderung des Wissenschaftzeitvertraggesetzes (WissZeitVG). Diesmal von den Piraten.

Dass Bildungspolitik parteiübergreifend als verbesserungswürdig angesehen wird, ist offensichtlich, Beispiel Kooperationsverbot (Verbot der direkten Kofinanzierung der Bildung durch den Bund) oder die Diversifikation und Transparenz in den wissenschaftlichen Karrierewegen, worum es im WissZeitVG geht. Seltsam nur, dass dafür, dass man in diesem Klima leicht politisch punkten kann, sich erstaunlich wenig tut. Einmal mehr bestätigt: Totgesagte leben länger.

Nächste Woche wird vermutlich Bildungspolitik wieder kurz im Zentrum stehen, wenn auch aus verschiedenen anderen Gründen. Schavan’s Doktorarbeit und Studiengebühren in Bayern und Niedersachsen werden thematisiert. Dabei wird uns ganz nebenbei, so fürchte ich, die Hochschulreform und damit auch das WissZeitVG als Erfolg verkauft oder anderes aus unserer Bildungsrepublik schön geredet. Bin gespannt wie viele Pinocchio-Nasen wir verteilen müssen.

Worum geht es im Kern bei dem WissZeitVG?

Es erscheint mir doch recht einfach, sobald nur die Hintergründe entflechtet sind und wir genauer auf die Interessen der Beteiligten schauen.

Lassen wir einen Fachmann für das deutsche Arbeitsrecht zunächst zu Wort kommen. Denn Prof. Dr. Ulrich Preis (Universität zu Köln), der einst mit an der Ausgestaltung des WissZeitVG gearbeitet hat, bringt es Ende 2011 als Sachverständiger im Ausschuss des Deutschen Bundestages auf den Punkt:

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz […] ermöglicht viele zweckkonforme Beschäftigungen und wir erreichen hier [in der Runde des Bildungsausschusses], glaube ich, einen Konsens, dass es eher die Frage ist der unverantwortlichen – oder verantwortlichen, darüber können wir streiten – Handhabung als des Rechtsrahmens. 
[eigene Transkription, etwa ab Minute 47]

Wer heute also einmal mehr Veränderungen im WissZeitVG fordert, z.B. wie jetzt von Piraten vorgeschlagen, die Streichung der sogenannten Zwölf-Jahres-Regelung, der greift zu kurz. Zu mehr verantwortlichen Handeln führt und zwingt dies nicht.

Was ist damit gemeint?

Genau eine Sache: dass die universitären Interessen oft den Interessen der Nachwuchswissenschaftler entgegen stehen. Deswegen sollten die Interessen der Nachwuchswissenschaftler im WissZeitVG ursprünglich geschützt werden.

Die Zwölf-Jahres-Regelung – der Kern des WissZeitVG – wird aber stattdessen einfach umgangen. Das ist viel leichter als es scheint. Welche Interessen der Nachwuchswissenschaftler? Es geht um das Ende der Befristungsketten und die unbefristete Anstellung nach 12 Jahren Zugehörigkeit zu Hochschulen. Dazu gleich mehr.

Vorab: Nachwuchswissenschaftler müssen angepasst ja geradezu loyal zu ihrem Institut und der Fakultät stehen und ihre Forschungsschwerpunkte entsprechend ausrichten bzw. ihren Standort danach auswählen. Nicht überall kann alles gemacht werden. Institute und die Fakultäten wiederum müssen sich bei der Ausrichtung der Forschungsthemen nach den Zukunftsfeldern ihrer Hochschule richten und die wiederum guckt auf die Interessenschwerpunkte des Landes, die nicht selten von lokalen Wirtschaftsfaktoren abhängen. Immer geht es dabei ums knappe Geld.

Das alles ist nicht verkehrt. Alle stehen in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis und selbst wenn mehr Geld in die Forschung und universitäre Bildung ginge, würde dies sich nicht grundsätzlich ändern. (Zumal ich mehr Geld eher für Bildung im Bereich der Kindergärten und Schulen einsetzen würde – auch auf die Gefahr hin, mich damit unbeliebt zu machen, die Universitäten können kostenneutral schon einiges verbessern und sollten damit anfangen.)

Ganz unten in diesen Abhängigkeitsverhältnissen stehen Nachwuchswissenschaftler. Doch spätestens nach 12 Jahren soll ihnen eine planbare Zukunft eröffnet werden. Darauf müssen und dürfen sie nun vertrauen – denn dank des WissZeitVG ist eine befriste Anstellung über die 12 Jahre hinaus ja verboten. So dachte man es sich.

Allein, es kam ganz anders.

Wobei zu beachten ist, dass wenn Nachwuchswissenschaftler zweitklassig sind, sie die Wissenschaft verlassen sollen. Auch so will es das WissZeitVG. Wer aber weiterhin gebraucht wird, das allein sollte das Kriterium für Erstklassigkeit sein, der soll nicht befristet weiter machen dürfen (müssen) mit ungewisser Zukunft. Das ist in jedem Unternehmen letztlich so und sogar noch deutlich arbeitnehmerfreundlicher geregelt.

Nun ergab es sich und das war vorauszusehen, dass keine Möglichkeit ungenutzt gelassen wird, weit über die 12 Jahre hinaus Befristungsketten zu schaffen. Zunächst mit projektgebundenen Verträgen und dann gar “in Kombination von staatlichen Arbeitsrecht und Landesbeamtenrecht” (Zitat U. Preis) und mit vielfältigen anderen Methoden (Werksverträge, Du-stellst-mich-ein-ich-stell-dich-ein, falsche Lehraufträge ….).

Man kann ja vieles sagen, aber dumm und unkreativ ist man an Hochschulen nicht.

Wird auf diese Weise vorsätzlich Vertrauen, Loyalität und Abhängigkeit der Nachwuchswissenschaftler ausgenutzt, um den Instituten einen Vorteil zu verschaffen und sei es nur der vermeintliche Vorteil strukturell unverändert weiter machen zu können, ist dies mit einem Wort zu benennen: perfide. Das wiederum darf man den Arbeitgeber Hochschule vorwerfen.

Denn die Hochschulen sind auf den qualifizierten Nachwuchs auch nach den 12 Jahren dringend angewiesen und beschäftigen diesen daher auch oft genug weiter. Nur eins geschieht nie und nimmer: unter keinen Umständen wird eine der vorhandenen Stellen im Mittelbau in eine Dauerstelle, z.B. als Lehrprofessur, umgewandelt. Denn diese Stellen im Mittelbau werden als Verhandlungsmasse für zukünftige Berufungen benötigt, um strukturell mit großen Lehrstühlen weiter machen zu können.

Diese Situation wird z.B. von Ursula Nelles im oben schon erwähnten Fachgespräch des Ausschusses des Deutschen Bundestages angeführt (ca. Minute 43) und von allen Seiten wurde es mir immer wieder bestätigt. Eine kostenneutrale Strukturreform ist nicht gewollt. Denn diese ginge auf die ideellen Kosten einzelner Lehrstühle.

Nochmal: es liegt bisher – wenn auch fehlgeleitet – nicht im Interesse der Institute und Fakultäten Mittelbau unbefristet einzustellen bzw. zum Oberbau aufzuwerten! Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (WM) sind vorhanden. Genügend? Vielleicht nicht. Noch mehr WM-Stellen und dafür weniger projektgebundene Drittmittelstellen würden weitere Möglichkeiten schaffen – Stichwort: Kooperationsverbot. Es fehlt natürlich auch an nicht-projektgebundener Finanzierung durch den Bund (was wieder kostenneutral ginge).

Abgesehen vom Kooperationsverbot gibt es auch heute schon die Möglichkeit unbefristet Nachwuchs nach 12 Jahren zu übernehmen. Eine Möglichkeit, die zu 100% ungenutzt bleibt, weil der Nachwuchs keine Druckmittel hat und er durch das WissZeitVG diese auch nicht bekam, wie es einst angedacht war.

Natürlich ist es nur eine Einzelerfahrung: Ich sprach in Laufe der letzten Jahre mit Institutsleitung, Personalabteilung, Dekan, der Abteilung für Strategisches Controlling – ja so etwas gibt es –, dem Präsidenten und anderen aus dem Leitungsgremium meiner ehemaligen Universität. Schließlich sprach ich noch mit der Dienstaufsichtsbehörde in Berlin, als ich mich über eine in meinen Augen besonders perfide Umgehung des WissZeitVG beschwerte nachdem die Universität sich mir und der DFG gegenüber verpflichtet hatte, mich für vier Jahre über die 12-Jahresgrenze hinaus zu beschäftigen. Und?

Der einhellige Rat, meist hinter vorgehaltener Hand und in verschiedener Deutlichkeit vorgetragen: akzeptieren Sie doch bitte – man servierte mich immer ausgesprochen höflich ab – die von uns gebotene und doch sehr innovative Umgehung des WissZeitVG; das verschafft Ihnen vier Jahre Luft; oder gehen Sie halt ins Ausland, dann holen wir sie ja vielleicht zurück. Das war Unisono toternst gemeint.

Apropos tot. Totgesagte leben auch nicht ewig: Ziel einer Reform des WissZeitVG kann dann nur eins sein: mehr akademische Juniorpositionen.

 

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Markus Dahlem forscht seit über 20 Jahren über Migräne, hat Gastpositionen an der HU Berlin und am Massachusetts General Hospital. Außerdem ist er Geschäftsführer und Mitgründer des Berliner eHealth-Startup Newsenselab, das die Migräne- und Kopfschmerz-App M-sense entwickelt.

18 Kommentare

  1. Anpassung: Mensch oder Gesetz anpassen?

    Ich hatte kürzlich eine Diskussion mit einer einflussreichen Professorin und war überrascht, wie oft sie die Anpassungsfähigkeit des Menschen lobte. Natürlich können sich Lebewesen (in gewissem Rahmen) an ihre Umwelt anpassen – gerade der Mensch zeichnet sich aber doch auch dadurch aus, seine Umwelt an seine Bedürfnisse anzupassen (Häuser, Kleidung, Flugzeuge usw.).

    Im normativen Kontext spricht man von Autonomie: Der (freilich auch begrenzten) Fähigkeit, sich die Regeln selbst zu geben, unter denen man leben möchte. (Manche wird das vielleicht entfernt an ein paar Grundgedanken der demokratischen Republik erinnern – aber wir wollen hier niemanden gleich überfordern.)

    Ja, Flexibilität wird von uns gefordert. Manchen legt man also sogar direkt nahe, ins Ausland zu gehen. “Vielleicht” holt man sie dann zurück. Deutschland ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation zurzeit Zuwanderungsland. Das war nicht immer so und das wird auch nicht immer so bleiben. Man kann ein Land nicht nur aus Gastarbeitern aufbauen – geht z.B. in der Schweiz mal in die psychiatrische Ambulanz, vielleicht fällt euch dann etwas auf.

    Wer sich die demografische Entwicklung anschaut, der sieht ganz deutlich, dass man gerade auch junge und talentierte Leute hier in Deutschland halten muss, anstatt sie mehr oder weniger direkt zum Weggehen zu motivieren.

    Es ist ja bekannt, dass manche Professoren ihre unbeliebten Aufgaben gerne auf Doktoranden abwiegeln (die Schwächsten und Abhängigsten im System). Die mögen dann bitte nach Ablauf der Stelle ihre Arbeit fertig schreiben, während sie vom Arbeitslosengeld leben.

    Davon abgesehen, dass das nach einer 50%-Stelle wohl weniger ist als ein Hartz-IV-Empfänger zur Verfügung hat, ist es auch illegal. Wenn man das offiziell angibt, wird man vom Amt kein Geld kriegen; wenn das hinterher herauskommt, muss man das Geld womöglich zurückzahlen und bekommt im Extremfall sogar eine Betrugsklage.

    Man überlege sich das einmal: Hochrangige Beamte eines Landes, die auf dessen Verfassung vereidigt sind, motivieren ihre Angestellten zu Straftaten, um im Wettbewerb kompetitiver und erfolgreicher zu sein. Ein Grundkurs in Arbeitsrecht täte so manchem Professor tatsächlich ganz gut.

    So oder so, Flexibilität und Anpassung kann und sollte man immer in beide Richtungen verstehen – und auch einfordern.

  2. @Stephan

    …. Beamte eines Landes, die auf dessen Verfassung vereidigt sind, motivieren ihre Angestellten zu Straftaten, um im Wettbewerb kompetitiver und erfolgreicher zu sein.

    Diese Erfahrung ist auch eine der größten Enttäuschungen für mich in meiner Laufbahn bisher.

    Ich schrieb schon 2011 in “Die Dissertation zwischen Auftragsarbeit und Gesellenstück“:

    “Neulich wurde einem Kollegen von mir geraten ‘er müsse bereit sein auch mal ein halbes Jahr arbeitslos weiter zu forschen’. Muss er nicht. Er ging.”

    Dieser Ratgeber war ein verbeamteter Professor und hält sich in seinem Selbstverständnis für einen fairen Menschen. (Wer jetzt meint, nachforschen zu müssen, es war niemand, mit dem ich direkt zusammengearbeit habe. Und ich würde auch mit Menschen mit solchen Einstellungen nicht zusammenarbeiten können.)

    Leider sind das kaum Einzelfälle.

  3. Danke für Ihr Engagement!

    Hallo und danke für den Beitrag. Inhaltlich volle Zusimmung – und solange sich an den unfairen Zuständen nichts ändert, kann man nicht oft genug darauf hinweisen!

    Das blöde ist halt leider, dass die meisten Jungwissenschaftler zu nett und loyal sind (und einfach auch formal die viel schwächere Verhandlungsposition haben), um sich mal ein kleines bisschen aufzulehnen. Es ist halt leider wie in den meisten Branchen der Arbeitswelt auch: Wenn einem die Zustände nicht passen – bitteschön, es stehen genug Ersatzbewerber bereit, die den Job machen wollen.

    Daher ist eine gesetzliche Regelung, die faire Bedingungen für die schwächere Seite schafft, dringend geboten – allein, wer glaubt ernsthaft an den Willen des Gesetzgebers, sowas zuzulassen? Ökonomisch kurzfristig sinnvoller sind die bestehenden Zustände, und wer in der Politik denkt schon wirklich langfristig? Eben.

    Ich bin selbst nicht in der Wissenschaft tätig, bekomme aber aus Familie und Freundeskreis leider allzuoft hautnah mit, wie dort der Hase läuft.

    (Ein kleiner lektorischer Hinweis sei noch gestattet: vielleicht sollten Sie über Ihre Texte vor der Freischaltung nochmal kurz drüberlesen oder drüberlesen lassen – da sind wirklich arg viele (Schreib- u. Grammatik-, keine inhaltlichen!) Fehler drin.)

  4. @Asyoulikeit: falsche Denke

    Es ist halt leider wie in den meisten Branchen der Arbeitswelt auch: Wenn einem die Zustände nicht passen – bitteschön, es stehen genug Ersatzbewerber bereit, die den Job machen wollen.

    Wer so denkt, hat schon verloren.

    Das darf doch gerade in der Wissenschaft, in der es um Kreativität geht, um Forschung, kein Argument sein! Wenn die Arbeit von jedem Ixbeliebigen getan werden kann, dann ist sie meines Erachtens nicht hinreichend für eine Doktorarbeit.

    Man muss den Standpunkt vertreten: Wenn ihr gutes Personal wollt, dann müsst ihr dafür auch gute Bedingungen schaffen. Weil sich zu viele Leute aus dem Ausland auf den deutschen Kuhhandel nicht einlassen wollten, hat man denen ja auch plötzlich bessere Bedingungen angeboten. Es geht also doch. Damit wurden die Promovierenden aus dem eigenen Land dann aber zu Nachwuchswissenschaftlern zweiter Klasse, anstatt die Bedinungen für alle fairer zu gestalten.

    Aber bevor Sie mich falsch verstehen: Mir geht es nicht darum, hier undifferenziert über das deutsche Hochschulsystem herzuziehen. Es gibt zum Glück auch Menschen, die gute Erfahrungen machen. Dieser FAZ-Bericht spricht aber immerhin von Schwarzarbeit im Umfang von ca. 230 Stellen durch Forschungsstipendien in der Max-Planck-Gesellschaft.

    Ich würde daher auch niemandem generell abraten aber die Leute doch dazu anregen, sich einmal Möglichkeiten im Ausland anzuschauen (die Verträge für Promovierende in den Niederlanden sind beispielsweise hervorragend, die haben dort ihren eigenen Tarifvertrag) und auch nicht zu lange zu naiv zu bleiben, z.B. Vereinbarungen über Verteilung der Autorschaft, der Arbeit usw. mit den Betreuern schriftlich festzuhalten – und sei es nur in einer E-Mail. Sonst “erinnern” die sich später an nichts mehr… und wer sitzt dann am längeren Hebel?

    Meines Wissens wurden von Wissenschaftspolitikern schon mehrere Male Initiativen zur Verbesserung verfolgt – die scheiterten aber am Widerstand anderer, mächtigerer Ministerien. Man denke z.B. an die gesellschaftliche Bedeutung der Agrarwirtschaft, der Industrie oder der inneren Sicherheit verglichen mit der Wissenschaft. Wenn die BIP-Relevant ist, dann kriegt sie wahrscheinlich schon so genug Drittmittel, und wenn nicht, dann hat sie sowieso keine hohe politische Relevanz.

    Wer macht es uns denn seit Jahren vor, das rein betriebswissenschaftliche Denken in jeder Ecke und in jedem Winkel der Gesellschaft?

    P.S. Übrigens finde ich Markus’ Beiträge gut geschrieben und bei Blogs geht es gerade darum, dass es eben keine redaktionelle Betreuung gibt.

  5. drittklassige Wissenschaftler

    Hei,

    Du schreibst:
    “Wobei zu beachten ist, dass wenn Nachwuchswissenschaftler zweitklassig sind, sie die Wissenschaft verlassen sollen.”

    In der Chemie ist es gang und gebe, dass die erstklassigen Wissenschaftler nach dem Studium in die Wirtschaft gehen, weil sie einfach keine Lust auf das universitäre Chaos und dort bessere Karrierechancen haben.
    Wenn man dann auch noch die zweitklassigen Wissenschaftler zum gehen auffordert sind die Zustände an den Unis ja eigentlich kein Wunder. 😀

    Im Ernst:
    Gibt es wirklich die Sprachregelung, dass die zweitklassigen (von drittklassigen wollen wir dann ja gar nicht reden) Wissenschaftler rausgedrängt werden sollen?

    LG

  6. Platz machen

    Die Sprachregelung erst- und zweitklassig gibt es nicht offiziell. Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Gesetzeszweck nicht allein den Schutzgedanken trägt sondern auch den der Selektion.

    Hannelore Kraft hat in einer Reaktion auf einen Leserbrief in der Zeit es mal überdeutlich formuliert:

    Für [Nachwuchswissenschaftler] muss in absehbarer Zeit klar werden, ob sie ihre wissenschaftliche Karriere im Rahmen einer Professur fortsetzen können, ob sie von der Hochschule im bisherigen Status unbefristet weiter beschäftige werden oder ob sie aus dem Hochschuldienst ausscheiden, um den Platz für neuen wissenschaftlichen Nachwuchs frei zu machen …

    Frau Kraft gibt das auch als Begründung der Bundesregierung an (damals noch Rot-Grün). Das Gesetz wurde später reformiert, so dass projektgebundene Anstellungen befristet möglich wurden, da klar wurde, dass Hochschulen alle Wissenschaftler rausschmeisen und nie den zweiten Weg gehen (“im bisherigen Status unbefristet weiter beschäftigen”) und außerdem keine ausreichenden akademischen Juniorpositionen von den Hochschulen bereitgestellt werden.

    Dass die Selektion nicht wirklich die besten auswählt, ist richtig und beobachte ich auch immer wieder. Aber die steigen eben meist wirklich sehr frühzeitig aus. Leider. Dafür ist Wissenschaft einfach zu unattraktiv. Nicht nur finanziell, sondern gerade auch die Unsicherheit und andere nennen sogar die Korruption (die nicht mehr aber auch nicht weniger vorhanden ist, als in der Wirtschaft).

  7. Die Besten und die Geisteswissenschaftle

    Ich halte das mit der Selektion der Besten, die über miese Arbeitsbedingungen hergestellt würde, für einen Irrweg. Wenn ein Prof. jemanden einstellt, nimmt er den Besten, den er kriegen kann (alle Objektivitätsverzerrungen eingeschlossen). Wenn jemand wirklich ungeeignet ist, kann man ihn in der Probezeit rauswerfen. Aber bei Projekten und ähnlichen Zeitverträgen ist es dann ja so, dass nach 2, 6 oder 12 oder sonstwie Jahren “der Beste” durch die Rahmenbedingungen als jemand definiert wird, der billig und befristet einstellbar sein muss.

    In einigen Geisteswissenschaften sieht es meiner Einschätzung nach noch schlimmer aus. Da werden die Leute dann nicht dafür bezahlt, dass sie ihre Forschung machen, sondern dafür, dass sie andere Aufgaben erfüllen (Lehre, Verwaltung, Forschung des Lehrstuhls). Ihre Forschung machen sie dann in der “Freizeit”.

  8. Nebel

    “Die Sprachregelung erst- und zweitklassig gibt es nicht offiziell. Wir sollten aber nicht vergessen, dass der Gesetzeszweck nicht allein den Schutzgedanken trägt sondern auch den der Selektion.”

    Und wie soll man nun diese, äh, Antwort lesen?

  9. @nebelscheinwerfer

    Ich denke, das ist so zu verstehen, dass der Autor sich vom Selektionsgedanken des Wissenschaftzeitvertraggesetzes noch nicht verabschieden will.

    Die Frage lautet: Entsteht gute Wissenschaft eher durch stetige Konkurrenz und Unsicherheit, oder durch Vertrauen und Sicherheit? Zeitgemäß klingt nur Ersteres. Ich habe aber schwere Zweifel, dass das stimmt.

  10. @Erbloggtes schrieb…

    Entsteht gute Wissenschaft eher durch stetige Konkurrenz und Unsicherheit, oder durch Vertrauen und Sicherheit? Zeitgemäß klingt nur Ersteres. Ich habe aber schwere Zweifel, dass das stimmt.

    Der Frage und den geäußerten Zweifeln schließe ich mich vollinhaltlich an. M.E. kann gute, kreative Forschung (und Lehre!) in einem Umfeld aus Angst, Druck und verzweifelter Konkurrenz kaum gedeihen. Derzeit verschleißen wir viele der Besten und hinterlassen gebrochene Biografien – obwohl wir eine “Wissensgesellschaft” sein wollen…

  11. @Erbloggtes

    “[…] Zeitgemäß klingt nur Ersteres. Ich habe aber schwere Zweifel, dass das stimmt.”

    Ganz bei Ihnen, und, um es etwas überschwenglich zu sagen: Niemals entsteht “gute” Wissenschaft so, und sie ist nie so entstanden, und sie kann so nicht entstehen: Natürlich nicht.

  12. so oder so

    Entweder werden alle nach der Habilitation übernommen (denn es geht gar nicht um 12 Jahre sondern um das Ende der Qualifiktion, die allerdings nicht länger als eben diese 12 Jahre dauern darf). Dann hätten wir letztlich ein Tenure-Track-ähnliches System — bei dem nicht jeder habilitiert würde und in der Wirtschaft landet.

    Oder aber einige werden nach Abschluss mit ihrer Habilitation in die Wirtschaft geschickt.

    Was das WissZeitVG sicher stellen wollte — aber nicht hat — ist, dass dieser unvermeintliche Schritt nicht unendlich hinausgezögert wird.

    Sobald kostenneutral mehr akademische Juniorpositionen vorhanden sind, wird sowieso nicht mehr so vielen der Weg zur Promotion offen stehen. Ganz vermeiden lässt sich aber der Selktionsdruck nicht, egal ob er wirkt oder kontraproduktiv ist.

    Viel habe ich darüber noch nicht nachgedacht, der Kommentar ist also etwas aus der Hüfte geschossen. Es scheint mir aber auch nicht so wichtig.

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