Die Umgehung der Zwölf-Jahres-Regelung

BLOG: Graue Substanz

Migräne aus der technischen Forschungsperspektive von Gehirnstimulatoren zu mobilen Gesundheitsdiensten.
Graue Substanz

Darf ich als Gastdozent weiter forschen und lehren?

Der Computer wollte das ihm unbekannte Wort Gastdozentur in Jurastudent korrigieren. Ein vortrefflicher  Vorschlag. Seit Mitte 2010 habe ich eine Gastdozentur und musste mich – und leider manchen Kollegen auch – durch einige juristische Fragen quälen. Ich wurde zum Jurastudenten.

Hätte ich besser alle meine Energie in die Migräneforschung gesteckt? 

Diese Frage stellte sich mir so nicht. Als Wissenschaftler will ich mich nicht hinter meinen Büchern verkriechen. Als Wissenschaftler trage ich auch Verantwortung für die Redlichkeit des Systems, in dem ich Wissenschaft mache. Als Wissenschaftler muss ich z.B. die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vorgegebene Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis einhalten. Als Wissenschaftler geht für mich Redlichkeit natürlich noch weiter. Als Wissenschaftler darf ich z.B. nicht bei Erhalt von Arbeitslosengeld weiter für eine Universität arbeiten, ohne Teil eines noch zu erörternden Problems zu werden – und ohne das Gesetz zu brechen.

Als Wissenschaftler wurde ich ausgebildet komplizierte Zusammenhänge nüchtern zu analysieren, mit dem Finger schonungslos auf alle Probleme zu zeigen und diese dann elegant zu lösen. Hinter der einfachen Frage, ob ich als Gastdozent weiter forschen und lehren darf, verbergen sich vielfältig zusammenhängende Probleme. Lösen kann ich diese nicht alleine jedoch aufzeigen, was vielleicht Teil einer Lösung wird.

Es ist eine juristische Frage und zugleich eine hochschulpolitische. Eine Frage, die den Scheinwerfer auf das fundamentale Strukturproblem des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland richtet und auf eine aktuelle Fehlentwicklung fokusiert: die noch kaum vorhandenen akademischen Juniorpositionen (Junior Staff in der Grafik) und deren prekäre Ersatzstrukturen.

Forschungsstellen im internationalen Vergleich
Quelle und weitere Information zur Grafik in [1].

Zunächst: Was ist eine Gastdozentur? Nun, diese wurde mir, nachdem eine andere Option scheiterte, als die einfachste Umgehung der 12-Jahres-Regelung vorgestellt. Diese Regel – eigentlich ein Gesetz, § 57 b des Hochschulrahmengesetzes – zu umgehen, ist für viele anscheinend eine prima Sache, denn dieses Gesetz führt in der Tat zu einer widersinnigen Regelung, weil es unzureichend von zwingend greifenden Maßnahmen zur Schaffung von akademischen Juniorpositionen flankiert ist, d.h. Positionen, die Auskommen und Karrierepersepktive bieten – worauf ich noch eingehe.

Bevor jemand diese Regelung kritisiert, sollte er bedenken, dass wohl leider der wesentliche Grund, warum sie ins Leere läuft, gerade der ist, dass mit hoher Kreativität von Alternativen zur akademischen Juniorposition Gebrauch gemacht wird, um dieses Gesetz bewusst zu umgehen – ich kann die unredlichen davon gar nicht alle aufzählen, aber die Leser können es in den Kommentaren. Natürlich wird ein Gesetz, das umgangen werden kann, nicht zu der gewünschten Regelung des wissenschaftlichen Nachwuchses führen.

Wo die Verantwortung liegt, ist im Grunde nebensächlich, in der Wissenschaft würden wir, wenn Gesetze nicht greifen und Anomalien auftauchen,1 von der Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels reden. 

Warum eine 12 Jahres-Regelung?

Hinter dieser 12-Jahres-Regelung steckt die Idee – so verstehe ich sie –, dass die Qualifiaktionsphase eines Wissenschaftlers bis zu 12 Jahren dauern darf und in dieser Zeit die Weiterqualifikation als Befristungsgrund gilt. Die Qualifikation zum Wissenschaftler beginnt, wo Ausbildung bei den meisten anderen aufhört, nach dem ersten Hochschulabschluss. Danach durchläuft man die eigentliche Qualifiaktionsphase, Promotion und Habilitation oder eine akademische Juniorposition sind die nächsten Schritte zum Ziel: als Hochschullehrer Mitglied einer Fakultät zu werden.

Das darf bis zu 12 Jahren dauern, wobei nur Zeiten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland gelten, so dass letztlich 14 bis 16 Jahre herauskommen, denn von Wissenschaftlern erwartet man einen mehrjährigen Auslandsaufenthalt. Macht man seinen Master Mitte 20 sollte mit 40 der unbefristete Eintritt in die Gruppe der Hochschullehrer erfolgen. Dass dies eigentlich schon sehr spät ist und vor allem, dass der Eintritt in der Regel nur als Professor/in möglich ist (Senior Staff in der Grafik oben), war das Wesen des Strukturproblems in Deutschland vor dieser Regelung und es besteht fort.

Ist das Ziel noch nicht erreicht, nachdem die 12-Jahres-Regelung greift, ruft man das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) herbei. Der Grund einer Befristung, die dort in einer Novellierung geregelt wird, betrifft die Zeitspanne eines konkreten Forschungsvorhabens, welches nicht überwiegend aus dem Etat der Hochschule finanziert wird sondern von Dritten. Typischerweise ist dieser Dritte die DFG, eben jene Einrichtung, die uns – das ist ihr gutes Recht – eine gute wissenschaftliche Praxis anempfiehlt, wenn wir ihre Mittel in Anspruch nehmen.

(Die allgemein gültigen Regelungen des Arbeitsrechts sind ansonsten im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt, welches neben dem WissZeitVG anwendbar ist. Weitere zulässige, d.h. durch einen sachlichen Grund gerechtfertigte, Befristungen des Arbeitsvertrages für in der Forschung tätige Hochschulmitglieger sind aber bisher anscheinend nicht bekannt. Wie auch? Forschung ist ein unvorhersehbares Aneinanderreihen neuer Erkenntnisse, da sind Fristen schlecht begründbar. Lehre ist auch ein immer fortwährendes Aufgabenfeld.)

Das WissZeitVG ist die offizielle Umgehung der alten, starren 12-Jahres-Regel. Das unvorhersehbare Element der Forschung wird gegen die Begrenzung der Etats abgewogen. Wegen der unglücklichen Verquickung von eigenen, unabhängigen Forschungsinteressen des Nachwuchses, der seine Qualifiaktionsphase hinter sich hat, mit den konkreten Vorgaben der etablierten Projektleiter, die das Projekt entwickelt haben und deren Ideen verfolgt werden müssen, finde ich selbst die offizielle Umgehung höchst fragwürdig.

Was braucht der Nachwuchs?

Eine akademische Juniorposition definiert sich durch Unabhängigkeit und Perspektive. Beides ist untrennbar verbunden. Dies wird im WissZeitVG übersehen. Aber immerhin verläuft diese Umgehung im Rahmen des Tarifsrechts. Das zumindest ist begrüßenswert. Gleichwohl darf man eben nicht verkennen, dass die Zähne des § 57 b HRG nun gezogen sind. Weder mehr unbefristete Stellen im Mittelbau der Hochschulen noch akademische Juniorpositionen, also vorläufige Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrer mit Pflicht der Bewährung, werden so erreicht.

Aber war nicht ein Reformdruck nach innen das Ziel der 12-Jahres-Regelung: Ein Druck auf die Länder und deren Hochschulen zur eigenständigen Regelung, wie sie ihre akademischen Karrierestrukturen vor Ort gestalten wollen – entweder mehr Sicherheit im Mittelbau oder die Öffnung der Gruppe Hochschullehrer; oder von beidem ein abgewogenes Maß?

Das WissZeitVG ist sicher sinnvoll, wenn ich meine eigene, befristete Stelle bei der DFG beantrage. Hier kenne ich mich bisher wenig aus. Denn obwohl ich 2008 darüber und über eine entsprechende europäische Option nachgedacht hatte, war es doch viel verlockender und von allen Seiten gewünscht, meine Ideen für weitere Forschungsvorhabens in zwei große Forschungsverbünde einzubringen, in ein BMBF-gefördertes Bernstein-Center und in einen passenden Sonderforschungsbereich der DFG.

Heute teilt die DFG mit, dass wieder 8 neue Sonderforschungsbereiche eingerichtet weden mit einem Gesamtfördervolumen von 82,7€ Millionen und 13 laufende SFBs wurde für eine weitere vierjährige Förderperiode verlängert. Wieviel kreative Risikofreude wird hier von den Projektleitern privat erwartet? 

SFB: Viel Raum für kreative Risikofreude
Kennzeichnend für SFBs: Hat das vielleicht jemand falsch verstanden? [2]

Wer verpflichtet sich?

Die Projektleiter in einem Sonderforschungsbereich (SFB) müssen über die Laufzeit des SFB an ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung eine Stelle haben auch wenn die 12 Jahre überschritten werden. Sie dürfen nicht vom SFB selbst finanziert werden. Auch dies festzulegen, ist das gute Recht der DFG; ich sehe den tieferen Sinn,2 denn Projektleiter übernehmen weit mehr Aufgaben, als nur die Erfüllung des konkret beantragten Forschungsvorhabens. Sie leiten das Projekt und das heißt u.a. Koordinationsaufgaben, übergreifende Zusammenarbeit, wissenschaftliche Anleitung der Mitarbeiter und Spezialvorlesungen in unterschiedlichen Masterstudiengängen für Studenten, die in den kommenden Jahren in den SFB eintreten sollen.

Die Verpflichtung geht noch weiter, weil das Mobilitäts-Prinzip “money follows researcher” in einem SFB nicht gilt. Obwohl es für Wissenschaftler, die während laufender Projekte die Hochschule wechseln, sinnvoll und karriereförderlich ist, wenn sie ihre bewilligten Mittel mitnehmen können, widerspricht das in diesem Fall dem Gedanken eines Verbunds. Auch deswegen ist eine gegenseitige Verpflichtung wichtig. Für die Hochschule heißt das, dass sie belastbare Zusagen machen sollte, die auch eine Karriereperspektive beinhalten.

Die Aufgaben und Pflichten des Nachwuchses im Allgemeinen und als Projektleiter im Besonderen gehen also weit über die bewilligten Forschungsvorhaben hinaus und gehören zu den Kernaufgaben der Hochschule. Sie wirken mit an der Profilbildung und an neuen Strukturen.

Wenn jedoch Wissenschaftler in der Regel erst gegen Ende Ihrer Qualifiaktionsphase eingeladen werden, als Projektleiter in einem prestigeträchtigen SFB mitzumachen und/oder andere Projektleitungen übernehmen, auf welcher Basis sollen sie diese Aufgabe erfüllen? Wie können sie an den neuen Strukturen teilhaben? Das geht auf einer unabhängigen akademischen Juniorposition. Es geht nicht, wenn sie von einem wiederum anderen Drittmittelprojekt bezahlt werden, wie es dass WissZeitVG vorsieht, es sei denn, dieses wäre eine solche akademische Juniorposition.

Man darf an dieser Stelle nicht verkennen, dass der Reformdruck für mehr akademische Juniorpositionen sorgen sollte, die aus dem Etat der Hochschulen finanziert werden und die eine Option zur Festanstellung bei Bewährung (Career-track-Positionen) beinhalten. Oder habe ich das falsch verstanden als ich den Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN 2008) las?3 Das tut er nämlich noch zu wenig.

Ich frage konkret: wie viel Prozent der akademischen Juniorpositionen, die als Anschub Drittmittel-finanziert wurden, sind heute verstetigt und werden aus dem Etat der Hochschule getragen? Der Druck für eine Reform verpufft, solange es günstigere Lösungen gibt. Die Lösung in meinem Fall heißt Gastdozentur.


Hinzugefügt ins Lexikon der Hochschulrealität

Es folgt mein Fallbeispiel: Zunächst als sechsmonatige Interimslösung mir vorgeschlagen, dann als vierjährige Umgehung der 12-Jahres-Regelung verlängert, verdeutlicht es Strukturschwäche und Fehlentwicklung des Systems.

Zwei Dinge seien vorausgeschickt. Erstens, es gibt vielfältige andere Umgehungen; viele Betroffene wollen nicht öffentlich darüber sprechen, weil dies vielleicht ihrem Karriereende gleich käme, welches sie ja gerade umgehen wollen. Zweitens, warum ich diese Gastdozentur antrat, ist zwar am Ende der ersten Fußnote kurz erklärt. Doch es bleibt meine persönliche und eine schwierige Entscheidung; sie offen zu kommunizieren, war meine Voraussetzung der Annahme, nachdem ich mich Anfangs vehement gegen eine weitere Anstellung als Gastdozent ausgesprochen hatte. Das Transparenz heute erst möglich ist, lag daran, dass letzte Fragen erst vor wenigen Tagen entschieden wurden. 

Als ich von dieser Lösung erstmals erfuhr, war ich sehr skeptisch. Sollte es so einfach sein? Wenn ja, warum gibt es dann die 12-Jahres-Regelung und das WissZeitVG? Vor eineinhalb Jahren hatte ich zunächst allerdings ganz konkrete Fragen. Einfache Fragen.

Was ist ein Gastdozent?

Die Gastdozentur ist ein Dienstverhältnis eigener Art (so heißt es wirklich). Als Gastdozent bin ich nicht mehr Mitglied der Hochschule sondern nur noch deren Angehöriger. Angehörige sind z.B. auch die Studenten oder in den Ruhestand versetzte Professoren. Bis Mitte 2010 war ich wissenschaftlicher Mitarbeiter und damit ein Mitglied meiner Hochschule.

Darf ich als Gastdozent überhaupt Drittmittel führen?

Nach dem  Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) § 40 ist den in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern das Recht zu gewähren, Forschungsvorhaben durchzuführen, die aus Mitteln Dritter finanziert werden. Aber das heißt natürlich nicht, dass ich als bloßer Angehöriger der Hochschule das Recht nicht auch haben kann. Es ist nur nicht explizit im BerlHG verankert.  

Was verdient ein Gastdozent?

(Sie vermuten es sicher. Eigentlich war ich genau wegen der Antwort auf diese und die der folgenden Frage skeptisch.) Das hängt von der Hochschule ab. Ich erhalte ein Entgeld von 3 500€ monatlich. Mitte 2010 war das zunächst nur 630€ weniger als mein vorheriges Gehalt als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem SFB. Mittlerweile sind es über 800€ weniger, weil keine tariflichen Erhöhungen inbegriffen sind.

Mein Entgeld soll nun etwas angepasst werden, aber noch sehr deutlich unter dem tariflichen Lohn eines PostDocs. Trotzdem bin ich dankbar dafür, denn der für mich Mitte 2010 noch unvorhersehbare Verlust von bisher ca. 12 000€ Gehalt hat mich in eine prekäre Lage gebracht. Ich hoffte damals eher mit einer bescheidenen Gehaltserhöhung verglichen zu meiner vorherigen PostDoc-Stelle (BAT IIa, heute TV-L E13), aufgrund des zugesagten Anstiegs meiner Aufgaben in Form einer selbständigen Forschung.

Was sind die Aufgaben eines Gastdozenten?

Auch das hängt von der Hochschule und dann vom Einzelfall ab. An meiner Universität halten alle Gastdozenten 8 Stunden Vorlesung pro Woche (SWS, Semesterwochenstunden). In meinem Fall: 4 SWS Spezialvorlesung oder Wahlpflichtveranstaltung, 2 SWS Journal Club (Seminar), und 2 SWS Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten.

Außerdem darf ich meine zwei Projekte leiten (oben erwähnt, BMBF und DFG gefördert). Ab Dezember kommt ein Drittes hinzu (gefördert vom BMBF und NIH, der amerikanischen Gesundheitsbehörde) und ein Viertes wurde gerade beantragt. Zur Zeit darf ich verantwortlich einen PostDoc, zwei Doktoranden, einem Diplomanden, einen Bachelor, einen Praktikanten (Lab-Rotation) und eine wissenschaftliche Hilfskraft betreuen. Dazu darf ich eine Forschergruppe selbstständig führen: Nichtlineare Dynamik in Physiologie und Medizin. (Teilweise geschieht die Projektleitung gemeinsam mit einen Hochschullehrer und die Betreuung im Tandem, wie es im Verbundprojekt üblich ist.) Meine Studierenden kommen von TU Berlin, Charité und FU Berlin aus den Fachrichtungen Physik, Mathematik, Computational Neuroscience und Medizin.

Das waren meine einfachen Fragen und die Antworten, die im Laufe der Zeit mir gegeben wurden. Ich bin überzeugt, dass ein Mangel an Transparenz, auf weit mehr Ebenen, als ich es hier beschrieben habe, der eigentliche Grund für die schleppende Strukturreform im Bereich der akademischen Juniorposition heute ist. Es liegt weniger an der Rechtslage, denn dass nach 12 Jahren die Qualifikationsphase nicht mehr als Befristungsgrund gelten kann, ist selbsverständlich. Weniger selbstverständlich, aber mit einer föderalen Bildungspolitik gewollt, ist, dass die Strukturreform vor Ort geregelt werden muss.

Dem politischen Willen im Hochschulrahmengesetz müssen endlich Taten folgen. Da eine Strukturreform kostenneutral erfolgen muss, wird es nicht ohne Verlierer gehen. Die „Zählebigkeit“ der alten Strukturen ist eingebettet in ein „de jure ebenfalls überholtes, de facto aber noch wirksames Strukturmerkmal der traditionellen deutschen Universität, das Lehrstuhlprinzip.“ Dies ist ein Fazit in der Analyse von Prof. Reinhard Kreckel [1]. Die Öffnung der Gruppe Hochschullehrer geht natürlich einher mit einer Teilung der Infrastruktur. Ein weiteres Stück der Verantwortung für die momentane Fehlentwicklung liegt sicher auch ganz vorne, in den Händen des Nachwuchses selbst. Als Wissenschaftler trage auch ich Verantwortung für die Redlichkeit des Systems, in dem ich Wissenschaft machen will.

 

Facebook

Wenn Sie diese oder ähnliche Probleme kennen, empfehle ich Ihnen die von mir Februar 2011 gegründete FB-Seite, dort können weitere Maßnahmen koordiniert werden.

 

Literatur

[1] Eine empfehlenswerte Analyse von Prof. Reinhard Kreckel (“Die akademische Juniorposition zwischen Beharrung und Reformdruck” ), die in Teilen in den Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN 2008) einfloss. (Das immer noch wirksame Strukturmerkmal des überholten Lehrstuhlprinzip hat dort aber keinen Eingang gefunden. All zu sehr wollte man die Hochschullehrer vielleicht nicht erschrecken.)

[2]  Beilage der duz 2008: 40 Jahre Sonderforschungsbereiche. Aus dem Interview mit dem DFG-Präsident Prof. Dr.-Ing. Matthias Kleiner.

duz: Sie haben selbst Sonderforschungsbereiche geleitet. Was hat Sie an dieser Forschung besonders fasziniert? 

Kleiner: Dass man sich traut, neue Wege einzuschlagen, eine kreative Risikofreude zu entfalten. Das ist in kurzfristigen Projekten nicht möglich. Kein Wunder, dass die Sonderforschungsbereiche zu einem Maß von Exzellenz geworden sind.

Weitere Links und Lesetipps

(Wenn Sie einen Lesetipp haben, nehme ich ihn gerne hier auf, sollte er thematisch gut passen.) 

Fußnoten

1 Ursache und Wirkung sind bei Naturgesetzen und Rechtsnormen natürlich vertauscht, was den Vergleich nicht betrifft, denn es geht nicht um Kausalität. Sehr wohl aber geht es um das Ideal der Vollständigkeit und der Widerspruchsfreiheit.

„Diese Ideale werden manchmal als selbstverständlich angenommen, und es besteht eine gewisse Tendenz, das Ideal mit der Wirklichkeit zu vermengen: das Ideal wird auf die Wirklichkeit projiziert und das, was nur eine wenn auch durchaus berechtigte Forderung war, wird auf einmal als eine Tatsache angesprochen. Diese Tendenz macht sich bereits in der Naturwissenschaft bemerkbar; sie nimmt jedoch in den Geisteswissenschaften, speziell in der Rechtstheorie, besonders gefährliche Formen an. Denn während in anderen Bereichen die Wissenschaftler allmählich zur Einsicht gekommen sind, daß es sich hier um nur schwer – und manchmal überhaupt nicht – erreichbare Ideale handelt, glauben viele Juristen, daß das Recht stets widerspruchsfrei und vollständig ist. Und was noch schlimmer ist, dieser Aberglaube wird auch vom Gesetzgeber vielfach geteilt, was zu schwerwiegenden praktischen Problemen führt.“

Dies, von Eugenio Bulygin geschrieben, ist eine bemerkenswerte Einsicht und sei an dieser Stelle als Fußnote genannt. Diese Einsicht, die mir als Physiker natürlich vertraut ist, erklärt, warum ich bereit bin „willkürliche Formen wie Haken und Ösen“ bei Molekülen und Gastdozenturen in der Hochschullandschaft als widersprüchliche Lösung erst mal anzuehmen. Intransparent dagegen sollten solche Lösungen nie sein.  

(Zitat aus: “Die Ideale der Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit im wissenschaftlichen Denken”, Eugenio Bulygin. Erschienen in “Denken und Umdenken: Zu Werk und Wirkung von Werner Heisenberg”, Heinrich Pfeiffer (Hrsg.) Piper. Das kurze Zitat  “… Haken und Ösen” stammt von Heisenberg selbst auch aus diesem Buch, Seite 140.)
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2 Ein Sonderforschungsbereich ist auf die Dauer von zwölf Jahren angelegt, wobei erst 4 Jahre finanziert werden, dann eine Evaluierung stattfindet und, bei Erfolg, es wieder vier Jahre weiter gehen kann, drei Perioden sind maximal möglich. Um Therapieansätze für Migräne aus der theoretischen Physik zu erforschen, kann ich schon mal in Zeiträumen von zwölf Jahren denken. Wichtiger war mir aber, dass im Sonderforschungsbereich (und auch im oben erwähnten Bernstein-Center) Wissenschaftler über die Grenzen ihrer jeweiligen Disziplinen übergreifend zusammenarbeiten. Das ist deutlich attraktiver aus wissenschaftlicher Perspektive als mehrere Einzelvorhaben, bei denen meine eigene Stelle inbegriffen wäre. Allerdings habe ich mich damit aufs erste festgelegt, das fehlende Mobilitäts-Prinzip ist der Nachteil.

Für Wissenschaftler bis 4 Jahre nach der Promotion, gibt es die Emmy Noether-Nachwuchsgruppe im SFB.
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3 Das Fazit (Seite 284) aus dem Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN 2008):

„Dieser vergleichende Überblick durch vier sehr unterschiedliche universitäre Karrieresysteme macht deutlich, wie tief diese in ihre jeweils unterschiedlichen Universitätskulturen eingebettet sind. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus der Perspektive des wissenschaftlichen Nachwuchses ist, dass das deutsche Karrieresystem, in dem die Funktion der Nachwuchsqualifikation das größte Gewicht hat und das den größten Anteil an Qualifikationsstellen bereitstellt auch gleichzeitig dasjenige ist, das im Vergleich zu Großbritannien, Frankreich und den USA für Promovierte die geringste Chance bietet, auf eine selbständige und unbefristete Hochschullehrerstelle zu gelangen.“ (Hervorhebung durch M.A.D.),
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„Glücklich, wer mit den Verhältnissen zu brechen versteht, eher sie ihn gebrochen haben!“
Franz von Liszt, (1851-1919) Professor für Strafrecht und Völkerrecht an der Berliner Universität (heute HU Berlin).

 

© 2011, Markus A. Dahlem, CC-BY-SA.

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Markus Dahlem forscht seit über 20 Jahren über Migräne, hat Gastpositionen an der HU Berlin und am Massachusetts General Hospital. Außerdem ist er Geschäftsführer und Mitgründer des Berliner eHealth-Startup Newsenselab, das die Migräne- und Kopfschmerz-App M-sense entwickelt.

23 Kommentare

  1. Frage

    Werden für Deutschland bei den 55% befristeter Stellen auch die Doktoranden mitgezählt? Wenn ja, dann hinkt der Vergleich mit anderen Ländern ein wenig, denn die Doktoranden stellen in Deutschland die deutliche Mehrheit der wissenschaftlichen Angestellten, während sie in anderen Ländern als Studenten gelten.

  2. Grüße an den Gastdozenten

    Danke für diesen sehr informativen und gut geschriebenen Artikel! Es ist eine Erfahrung, die ich schon als Student machen musste (damals ging es noch um das BAFöG) und mit der ich seitdem nicht mehr aufhören konnte, dass man sein eigener Anwalt werden muss – oder man lässt sich eben übers Ohr hauen (traurig, dass derjenige, der einen übers Ohr haut, der eigene Staat ist, also derjenige, dessen Souverän laut Papier eigentlich der Bürger selbst ist).

    Die Probleme sind längst bekannt und auch in der Wissenschaftspolitik kein Geheimnis. Ich gewinne den Eindruck, dass man lieber viel Geld in einige Prestigeprojekte steckt, anstatt die strukturellen Probleme zu beheben. Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn junge Leute ins Ausland abwandern – hinterher muss man dann viel bezahlen, um einige von ihnen zurückzuholen.

    Da eine Strukturreform kostenneutral erfolgen muss…

    Wie kommst du darauf? Wenn du das als Axiom schluckst, dann sind die Möglichkeiten natürlich von vorne herein begrenzt.

  3. Doktoranden

    Die Grafik bezieht sich nur auf das hauptberufliche wissenschaftliche Personal, also z.B. nicht auf Lehrbeauftragte, HiWis. Und auch nur auf solche an Universitäten und nicht auch auf Fachhochschulen u.ä.. Genauere Informationen sind in “Die akademische Juniorposition zwischen Beharrung und Reformdruck” von Prof. Reinhard Kreckel.
    Das Problem mit den Doktoranden habe ich in “Die Dissertation zwischen Auftragsarbeit und Gesellenstück” angesprochen.

    @Stephan
    Danke. Ich hätte vielleicht “kann kostenneutral erfolgen” schreiben sollen. Ich denke nämlich nicht, dass es primär darum gehen muss, mehr Geld in die Wissenschaft zu stecken (ich hätte nichts dagegen). Die Schieflage ist eine strukturelle, nicht finanzielle und darauf wollte ich abzielen.

  4. 55% in Deutschland

    Wenn die Grafik sich auf das hauptberufliche wissenschaftliche Personal bezieht, dann zählt sie eben die meisten Doktoranden mit, die ja im Regelfall als wissenschaftliche Angestellte fungieren sollen. (Wobei es natürlich auch einige gibt, die nur als HiWis angestellt werden, aber das ist doch immer noch eher die Ausnahme als die Regel.) Jedenfalls wären es ohne die Doktoranden (die in anderen Ländern ja ‘graduate students’ heißen) deutlich weniger als 55% auf den befristeten Stellen.

  5. Doktoranden II

    Thilo, wenn diese Doktoranden auf Drittmittelstellen sitzen, dann promovieren sie quasi “nebenbei”, was die Teilzeit begründen soll (1/2, 2/3 oder 3/4-Stellen). Gut, sie zählen als hauptberufliches wissenschaftliches Personal. Ich sehe Deinen Einwand. Er ist berechtigt, sagt aber zuerst nur, dass der Vergleich schwer ist. Aber das ist Teil des Problems, oder? In Deutschland wird Forschung eben in einem Großteil von Doktoranden gemacht. Wofür bilden wir diese alle aus?

  6. Wofür bilden wir Doktoranden aus?

    Promovierte bekommen nach der Promotion in der Regel attraktivere und besser bezahlte Jobs als Diplomierte. (Ich meine, wenn sie nach der Promotion in die freie Wirtschaft wechseln.) Natürlich sind sie da auch schon 3-5 Jahre älter, aber selbst wenn man das in Betracht zieht, scheinen sie oft die anspruchsvolleren Jobs zu bekommen. Offensichtlich wissen es die Personalabteilungen durchaus zu schätzen, wenn Bewerber wissenschaftliches Arbeiten gelernt haben. Nicht weil bestimmte Kenntnisse im Job direkt benötigt würden, sondern weil eine längere wissenschaftliche Tätigkeit eben ganz allgemein etwas über die Fähigkeiten des Bewerbers aussagt, genauso wie das Abitur oder das Diplom.

    Der Vergleich mit anderen Ländern ist natürlich tatsächlich schwierig. In anderen Ländern wird die Promotion eher als Teil der Ausbildung angesehen (in vielen Ländern müssen Doktoranden erst eine vorgegebene Anzahl von Vorlesungen hören und Prüfungen ablegen), insofern mag es schon irgendwie Sinn machen, deutsche Doktoranden eher als Beschäftigte denn als Studenten zu zählen, zumal sie in der Regel auch älter sind als anderswo. Aber jedenfalls erweckt die Zahl 55% befristete Stellen im Vergleich dann einen irreführenden Eindruck, denn ohne die Doktoranden, welche in anderen Ländern als Studenten gezählt werden, wäre es wohl allenfalls die Hälfte, wenn überhaupt.

  7. Doktoranden III

    Ich denke die Analyse von Reinhard Kreckel nimmt einen anderen Ausgangspunkt als Du bei Deinem berechtigten Argument.

    Wenn wir annehmen die Staaten haben etwa gleich hohe Forschungsausgaben (mit einen Anteil von 3% des Bruttoinlandsprodukts, was schon nur grob stimmt [Nachtrag, es sind wohl ca. 5.2%, siehe hier, der OECD-Durchschnitt ist 5.9% ]), dann geht es darum, wie dieses Geld u.a. im hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal angelegt ist.

    Man könnte auch das Betreuungsverhältnis nehmen und versuchen daran die Lage zu vergleichen.

    Ich denke, das Strukturproblem im Ländervergleich wird bestehen bleiben.

    (Die Frage, warum wir alle die Ausbildung von Menschen bezahlen, die dann in die freie Wirtschaft wechseln wollen, will ich gar nicht aufgreifen.) Ich sehe in den Doktoranden echte Forscher, die Forschungsaufgaben erfüllen, daher sollten wir sie in die Rechnung (Graphik) aufnehmen. Allerdings ebenso vielleicht anmerken, dass in anderen Systemen Doktoranden selbst finanziert (oder über Stipendien) zusätzliche Forschungsleistung erbringen, die nicht in den Forschungsausgaben enthalten sind.

  8. Professorenarbeit, Postdoktorenlohn; PhD

    @ Markus: Mir ist dein Beitrag heute noch einmal durch den Kopf gegangen ––– das heißt doch, dass du die Arbeit eines fleißigen Professoren machst und dafür nicht mal ein Postdoktorandengehalt bekommst; wie gemein!

    @ Thilo: Berechtigter Einwand, doch gab es in Nature dieses Jahr ein Special über die weltweite Doktorandenschwemme (z.B. THE PHD FACTORY: The world is producing more PhDs than ever before. Is it time to stop? Nature 472: 276-279)… und auch wenn die deutschen Doktoranden in der Statistik enthalten sind, viele von denen befinden sich ja in einer prekären Situation, darüber hatten wir schon Diskussionen. Insofern denke ich, dass sie durchaus in die Problemstatistik gehören.

  9. Aufgaben von Professoren?

    Oh nein, Stephan, ich mache nicht die Arbeit eines fleißigen Professores. Unter anderem diesen Punkt zu klären, hat so lange gedauert.

    Auszug aus dem BerlHG, § 113:

    Gastprofessoren/Gastprofessorinnen und Gastdozenten/Gastdozentinnen

    (1) Für Aufgaben, die von Professoren und Professorinnen wahrzunehmen
    sind, können die Hochschulen für einen begrenzten Zeitraum mit
    Professoren und Professorinnen oder mit Personen, die die
    Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen
    erfüllen, freie Dienstverhältnisse als Gastprofessoren und
    Gastprofessorinnen vereinbaren. Gastprofessoren und Gastprofessorinnen
    sind während der Dauer ihrer Tätigkeit zur Führung der akademischen
    Bezeichnung “Professor” oder “Professorin” berechtigt.

    (2) Für Aufgaben, die nicht die Qualifikation von Professoren und
    Professorinnen erfordern, können die Hochschulen für einen begrenzten
    Zeitraum freie Dienstverhältnisse als Gastdozenten vereinbaren.

    Womit bewiesen wäre, dass ich Aufgaben, die nicht die Qualifikation von Professoren und
    Professorinnen erfordern, erledige.

    Es wurde von fachlicher Seite in interner und externer Begutachtung klargestellt, dass ich die wissenschaftliche Verantwortung für meine Projekte trage und dass ich selbstständig bin. Aber da sind halt Aufgaben, die noch eine andere Qualifikation bedürfen.

    Ich habe offensichtliche diese Qualifikation, denn gleich zwei Fakultäten meiner Universität haben mir die Habilitation äquivalenten Leistungen anerkannt (interdisziplinär halt), doch die Aufgaben, ja die sind halt nicht da. Die, die ich erledige, sind es zumindest nicht. Welche Aufgaben das genau sind, konnte ich bisher nicht herausbekommen. (Die Feststellung dieses bisher für mich undurchsichtige Verfahren der Bewertung meiner Aufgaben ist ein Beitrag für sich, den ich vielleicht besser nicht schreibe.)

    Aber meine ganz ernst gemeinte Frage an Dich und die anderen: Was zeichnen denn die Aufgaben eines Professors aus?

  10. @ Markus: Professorenaufgaben

    Sorry, ich weiß spontan wirklich nicht, welche Aufgaben ein Professor jenseits des Präsentierens und Publizierens wissenschaftlicher Arbeiten, des Gebens von Lehrveranstaltungen (acht SWS entspricht meines Wissens auch dem Lehrdeputat eines Professors), des Betreuens von Nachwuchswissenschaftlern, insbesondere Doktor- und Diplomarbeiten, des Einwerbens und Leitens von Forschungsprojekten sowie der Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung hat.

    Vielleicht hat jemand derjenigen hier bei den SciLogs oder ihren Lesern, die selbst Professoren sind, eine bessere Antwort parat?!

    Wenn du willst, dann schaue ich gerne mal in unseren Tenure-Track-Kriterien nach, da steht das nämlich ganz genau drin. Muss jetzt aber erst meine Vorlesung über “Science in the Media” vorbereiten…

  11. Verteilung des Risikos

    Letztlich sind mir eine angemessen Entlohnung und Perspektive wichtiger als das Führen akademischer Bezeichnungen.

    Auch wenn für mich die nun getroffene Bewertung der Aufgaben nicht nachvollziehbar ist, ist dieses Ergebnis für mich nicht so entscheidend. Die Auszeichnung hätte mich schon sehr gefreut, keine Frage. Da bin ich eitel. Aber auch als Gastprofessor habe ich keinerlei Perspektive und damit keine Möglichkeit, die von mir eingeworbenen Projekte auch wirklich bis zum Ende durchzuführen. Mein Entgeld soll nun individuell an die eines Gastprofessors angepasst werden. Das ist ein guter Schritt, wenn dieser nicht doch noch wieder kassiert wird.

    Es geht aber letztlich allein um die Verteilung des Risikos. Dazu schreibe ich aber noch etwas getrenntes. Deswegen reicht dieser Schritt nicht aus, soviel kann ich heute schon sagen.

  12. Professorenaufgaben

    Bayerisches Hochschulpersonalgesetz:

    Art. 9
    Dienstaufgaben
    (1) 1Professoren und Professorinnen nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft, Kunst, Forschung, Lehre und Weiterbildung
    nach näherer Ausgestaltung ihres Dienstverhältnisses selbstständig wahr; zu ihren hauptberuflichen Aufgaben gehören auch:
    1. die Wahrnehmung von Aufgaben der Studienreform und Studienberatung,
    2. die Mitwirkung an Eignungsfeststellungs- und
    Auswahlverfahren beim Hochschulzugang und bei der Zulassung der Studienbewerber und Studienbewerberinnen,
    3. die Abhaltung von Lehrveranstaltungen ihrer Fächer in allen Studiengängen und die Verwirklichung der zur Sicherstellung des Lehrangebots getroffenen Entscheidungen der Hochschulorgane,
    4. die Mitwirkung an Hochschulprüfungen sowie an staatlichen Prüfungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird,
    5. die Mitwirkung an der Verwaltung der Hochschule,
    6. die Erstattung von Dienstgutachten einschließlich der hierfür erforderlichen Untersuchungen auf
    Anforderung ihrer Hochschule oder des Staatsministeriums ohne besondere Vergütung,
    7. die Wahrnehmung der Hochschule nach Art. 2 Abs. 7 BayHSchG übertragener Aufgaben.
    —————-

    Gastdozenten gibt es in Bayern nicht, soweit ich als Ingenieur das beurteilen kann. Das wären wahrscheinlich Honorar- oder außerplanmäßige Profs:

    Art. 2(2) Zu den nebenberuflich wissenschaftlich und künstlerisch Tätigen gehören
    1. die Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen,
    2. die Privatdozenten und Privatdozentinnen sowie die außerplanmäßigen Professoren und Professorinnen,
    3. die Lehrbeauftragten,
    4. die sonstigen nebenberuflich wissenschaftlich oder künstlerisch Tätigen.

  13. hauptberuflichen tätig

    Danke Kai Hiltmann. Nur das keine Verwechselung aufkommt, ich gehe als Gastdozent einer hauptberuflichen Tätigkeit nach.

    Die erwähnte letzte Gruppe ist ein anders gelagerter Problemfall.

    Zitat aus der Zeit:

    Das System hinterlässt gebrochene Lebensläufe. Es gibt Tausende hoch qualifizierter Wissenschaftler an deutschen Unis, die über Jahre eine unbeachtete Randexistenz führen. Diese neuen Sklaven dürfen sich »Privatdozenten« und »außerplanmäßige Professoren« nennen. Diese Titel hören sich beeindruckend an, sind aber nur hohle Dekoration. Hinter ihnen verbirgt sich die nackte Ausbeutung, verschleiert mit dem harmlosen Namen »Titellehre«: Denn die Betroffenen müssen ohne jede Entlohnung und ohne Aussicht auf Anstellung an der Uni, an der sie sich habilitiert haben, unter Umständen jahrelang unterrichten. Die einzige Alternative ist, den mit der Habilitation errungenen Titel »Privatdozent« oder später »außerplanmäßiger Professor« wieder aufzugeben.” (Hervorhebung M.A.D.)

    Wenn ich meine Lage als prekär bezeichne, dann weiß ich genau, dass ich finanziell sehr gut im Vergleich zu dieser Gruppe dastehe.

    Prekär also im Sinne des hohen Risikos, dass sich meine Lebensverhältnisse jederzeit radikal ändern können, insbesondere die Aussicht wie oben in der Zeit beschrieben. Mit dieser Aussicht, also ohne, “wird es mir zur Pflicht gegen mich selbst, so bald wie möglich solcher Lage mich zu entziehen.” (so beschrieb es mal du Bois Reymond).

    Der Unterschied ist insbesondere dieser: Bei meiner hauptberuflichen Tätigkeit darf ich nur sehr begrenzt andere Tätigkeiten annehmen. Außerdem würde die DFG es nie erlauben, PIs im SFB zuzulassen, die nur über eine Nebentätigkeit bezahlt werden, soweit mir bekannt. (Ob Hochschulen trotzdem einige untergemogelt haben, ist eine andere Frage, die nur bekannt wird, wenn sich Leute melden.)

  14. Von Hochschul- zur Gesellschaftspolitik

    Das Drama der Privatdozentinnen ist natürlich noch eine Stufe schärfer. Ich erinnere mich an Diskussionen im Feuilleton darüber, ob man eine ganze Generation “verschrotten” solle.

    Der Vorteil meiner Tenure-Track-Anstellung ist, dass ich alle drei Jahre ein verbindliches Feedback erhalte und zwar nicht nur von meiner eigenen Chefin, die natürlich in gewissem Rahmen subjektiv befangen ist, sondern auch jeweils vom Forschungs- und Unterrichtsdirektor sowie (später) dem Dekan unter Kontrolle des Fakultätsrats.

    Das heißt, wenn ich (den Kriterien zufolge) nicht zum Wissenschaftler tauge, dann bekomme ich das relativ schnell mitgeteilt – und wenn man mir gute Arbeit bescheinigt, dann kann man beim nächsten Mal nicht plötzlich sagen, das wäre doch nicht so, sofern sich nicht auch an meiner Arbeit etwas Wesentliches geändert hat.

    Das Problem, lieber Markus, ist aber doch ein Gesellschaftliches: Denken wir an die “Generation Praktikum”, wo die jungen Leute wenig oder kein Geld bekommen und man ihnen suggeriert, wenn sie nur hart genug arbeiten, dann werden sie früher oder später eine feste Stelle bekommen; oder man denke an die parasitäre Ausbreitung von Zeitarbeitsfirmen; oder die Unterwanderung von Tarifverträgen durch Outsourcing etc.

    Da sitzen dann am Ende womöglich zwei Leute im Büro nebeneinander, der Hauptunterschied wahrscheinlich, dass der eine ein paar Jahre älter ist, also schon länger im Geschäft ist und einen besseren Vertrag hat und der andere, der mehr oder weniger die selbe Arbeit macht, jedoch viel weniger Geld verdient, weniger Urlaubstage hat, mehr unbezahlte Überstunden machen muss und nur befristete Verträge bekommt.

    Die Sache mit der Gastdozentur ist natürlich fein, um wirklich einen Gast (z.B. aus dem Ausland) für eine Weile an ein Institut holen zu können; um damit festes Personal abzuwickeln, das finde ich aber skandalös.

    Die Leute, die schon auf den schönen Stellen sitzen, sprechen (aus ihrer Sicht natürlich nachvollziehbar) dann gerne mal von “Besitzstandswahrung”, wenn wieder einmal Kürzungen/Reformen in Aussicht gestellt werden. Will sagen: Bei denen, die schon haben, darf nichts weggenommen werden; dann lieber denen, die noch gar keine Chance hatten, überhaupt einen Besitz aufzubauen, weiter an den Daumenschrauben drehen.

    Wenn sich da nicht ein paar Leute verschätzen, die in Zukunft ein Interesse daran haben, dass andere, jüngere Menschen, brav in die Renten- und anderen Sozialkassen einzahlen…

  15. Geld

    “nur 630,- Euro, mittlerweile sogar über 800,00 Euro weniger”, bedeutet im Ernstfall auch entsprechend weniger Krankengeld oder Arbeitslosengeld, natürlich wirkt es sich auch auf die Rente negativ aus.

    Ich bin schockiert.

    Ich kenne einen Geologen, in Fachkreisen durchaus bekannt, der seinen Lebensunterhalt damit verdient am Flughafen Passagiere zu kontrollieren.

    Ich weiß von einem Mathematiker, der nach jahrelanger Arbeitslosigkeit, eine Festanstellung mit Aussicht auf Professur im Ausland angenommen hat – das Arbeitsamt hat übrigens einen Teil der Umzugskosten übernommen!

    Wie ist es überhaupt möglich, dass es in einer wohlhabenden Gesellschaft wie unserer soweit kommen kann, das Wissenschaftler – hochausgebildete, oft auch engagierte und tüchtige Leute zu Bittstellern werden, die um ihre Stelle kämpfen müssen?

  16. @ Alex

    Wie ist es überhaupt möglich, dass es in einer wohlhabenden Gesellschaft wie unserer soweit kommen kann, das Wissenschaftler – hochausgebildete, oft auch engagierte und tüchtige Leute zu Bittstellern werden, die um ihre Stelle kämpfen müssen?

    Ich habe vor kurzem mit einem Bekannten gesprochen, der eine feste Anstellung als Lecturer an einem College der Oxford University hat.

    Nach London seien in Oxford die Wohnungspreise am höchsten, erzählte er mir; er wolle sich gerne eine Wohnung kaufen, doch sei die von seinem Universitätsdozentengehalt unbezahlbar. Stattdessen würden dort vor allem Menschen Immobilien kaufen, die in der Finanzbranche tätig seien.

    Also bezahlt er jeden Monat bloß seine hohe Miete an jemanden, der die Wohnung entweder schon sehr lange hat (früher seien die Preise dort spottbillig gewesen) oder sie in jüngerer Zeit als Investition erstanden hat.

  17. @Alex: Welchen Schluss ziehen Sie?

    Wie ist es überhaupt möglich, dass es in einer wohlhabenden Gesellschaft wie unserer soweit kommen kann, das Wissenschaftler – hochausgebildete, oft auch engagierte und tüchtige Leute zu Bittstellern werden, die um ihre Stelle kämpfen müssen?

    1. Es ist kein Privileg des Wissenschaftlers, um seine Stelle kämpfen zu dürfen. Man nennt dieses Phänomen übrigens Arbeitslosigkeit. Der Begriff scheint seit den 90er Jahren bekannt. Seit den 1890ern [1].

    2. Engagement und Tüchtigkeit sind – trotz regelmäßig das Gegenteil suggerierender TV-Auftritte von Spitzenverdienern – höchstens notwendige, aber eben nicht hinreichende Bedingungen (Garant) für Wohlstand.

    3. Haben Sie einen Moment lang in Erwägung gezogen, dass das, was Sie als wohlhabende Gesellschaft wahrnehmen, deshalb existiert, weil Menschen um ihre Stelle zu kämpfen gehalten sind?

    [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosigkeit#Begriffsgeschichte

  18. Privat speisen

    Für mich geht es weder um Vergleiche (Situation der Privatdozenten, die in UK etc.) oder allgemein um eine als ungerecht empfundene Situation (siehe hierzu das Problem in Fußnote 1) noch um den Kampf (den ich schon führe, klar, aber eben nicht als Selbstzweck, oder weil er evtl. Fundament einer “wohlhabenden Gesellschaft” sein könnte — ist das überhaupt so?).

    Es geht für mich um die Redlichkeit des Systems, denn wenn ich mit Freude arbeite, kann ich gute Arbeit machen. Das ist eigentlich ganz einfach.

    Wenn keine belastbaren Zusagen gemacht werden, kein Vertrauen da ist, und andere Dinge, die alle mit Redlichkeit zu tun haben, schief liegen, dann macht mir diese Arbeit halt keine Freude. Da rede ich jetzt noch nicht mal von einer Perspektive, denn ich gucke immer recht optimistisch in die Zukunft, das ist auch eine Perspektive. Und übrigens, einer der wenigen Dinge, die weiterhin sehr sehr motivieren, ist das Feedback hier im Blog auf die Migräne-Beiträge. Da erfahre ich Wertschätzung.

    Was sagt das über die Personalführung an Hochschulen, wenn Motivation und Perspektive sich aus dem Privaten speisen?

  19. @ Herr Nym

    Ich habe die beiden Beispiele deshalb genannt gerade weil es so ist wie sie es in den Punkten 1 + 2 zutreffend benennen. Leider betrifft das sehr viele Menschen, aber dadurch wird es ja nicht gerechter.

    “3. Haben Sie einen Moment lang in Erwägung gezogen, dass das, was Sie als wohlhabende Gesellschaft wahrnehmen, deshalb existiert, weil Menschen um ihre Stelle zu kämpfen gehalten sind?”

    Nein, das ist der schlechteste Grund und er funktioniert nicht gut. Ich denke Menschen arbeiten besser wenn sie sich sicher aufgehoben, fair behandelt und gut entlohnt fühlen – aber immer mit Aussicht auf weitere mögliche Verbesserungen. Oder anders gesagt Zuckerbrot ist besser als Peitsche 😉

  20. Problem benennen

    So ganz genau versteh’ ich Punkt 3 von Ano Nym auch nicht und hinter dem Link fand ich leider keine weiteren Anhaltspunkte, so gesehen verstehe ich den Punkt eigentlich gar nicht. Vielleicht kann das erklärt werden?

    Was Alex schreibt ist in meinen Augen richtig. Positive Motivation ist eine starke Triebfeder.

    2009 stand mal in der Zeit: “schlechte Bezahlung ist für die hochmotivierten Forscher gar nicht das Problem”, ich stimme da zu und ergänze: schlechte Behandlung dagegen schon, zumindest für mich. Ich bin da etwas sensible.

    Wirklich interessant fand ich dann dort aber die vor allem die Einleitung:

    Im akademischen Mittelbau herrschen schlechte Arbeitsbedingungen und Unsicherheit. Doch Protest regt sich unter den Betroffenen kaum.

    Warum eigentlich? Und wenn, warum dann immer so spät (wenn die Lage oft deutlich trostloser als z.B. meine ist)? Ist da noch große Hoffnung und solange die nicht brach liegt schweigt man lieber, um Chancen sich nicht zu verbauen?

    Wobei ich jetzt mal Protest abschwächen will, es geht um was ich als den zweiten Schritt bezeichne. Schritt 1: Problem erkennen. Schritt 2: Problem benennen. (Schritt 3: ist wahrscheinlich einfach die Sache dann fallenlassen. Dann ist man offen für Schritt 4: ersetzen.)

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