US-Gericht entscheidet: „Brustkrebsgene“ können patentiert werden

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Um die beiden Gene BRCA1 und BRCA2 toben seit Jahren erbitterte Patentstreitigkeiten. Die beiden Gene, deren Produkte für das Breast Cancer 1 beziehungsweise Breast Cancer 2 susceptibility protein codieren spielen eine wichtige Rolle in der Erkennung und wohlmöglich auch der Therapie von – Wunder, oh Wunder – Brustkrebs. Normalerweise sorgen die beiden Proteine dafür, dass Fehler, die bei der DNA-Vervielfältigung entstehen, korrigiert werden. Wenn die beiden Proteine allerdings nicht mehr richtig funktionieren, dann kann dies zu Brustkrebs führen. Die Firma Myriad Genetics hat sich unter anderem bereits die Isolierung der entsprechenden DNA-Sequenz patentieren lassen. Dies führt dazu, dass Myriad sich für jede Brustkrebs-Vorsorge, bei der man die beiden Gene verständlicherweise mitbetrachten will, Lizenzgebühren bezahlen lässt. Dementsprechend teuer ist der Test. Und dank dieses Vorgehens leidet natürlich auch die Brustkrebs-Forschung, denn in den Zeiten von sinkenden Forschungsbudgets ist es nicht wirklich attraktiv daran weiter zu arbeiten.

Danach starteten sowohl in den USA als auch in der EU die Gerichtsverfahren die Gene als nicht patentierbar sahen. Völlig zu Recht wird argumentiert, dass die reine Isolierung einer DNA-Sequenz die Sequenz überhaupt nicht zu einer Erfindung führt, sondern nur dazu, dass man etwas in der Natur vorkommendes sichtbar machen kann. Analog dazu könnten sämtliche Astronomen versuchen alle Himmelskörper, die sie mit ihren Teleskopen sichtbar machen zu patentieren (Und am besten noch Lizenzgebühren von jedem verlangen, der sie anzusehen wagt…). In der EU hat Myriad im Jahr 2008, nach mehreren Verfahren, in dem bislang letztem EU-Urteil zu BRCA leider recht bekommen. In den USA hingegen hatte die American Civil Liberties Union noch letztes Jahr vor dem New York District Court gewonnen und dafür gesorgt, dass die Patente als ungültig erklärt wurden.

Myriad hat gegen das Urteil erwartungsgemäß Berufung eingelegt. Heute hat das Berufungsgericht, der United States Court of Appeals for the Federal Circuit, entschieden, dass eine isolierte DNA-Sequenz patentwürdig ist und Myriad damit recht gegeben. In meinen Augen ist das nicht nur eine Entscheidung die von wenig biologischem Sachverstand geprägt ist (wie man der ausführlichen Begründung auch entnehmen kann), sondern dazu auch völlig ausser acht lässt, was für negative Konsequenzen es nicht nur für die Forschung sondern auch ganz unmittelbar für die Krankheiten Betroffenen und die gesamte Gesellschaft hat, wenn man Erbinformationen patentieren kann. Es bleibt zu hoffen, dass sich Sachverstand und Augenmaß auch diesbezüglich irgendwann durchsetzt…


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Bastian hat seinen Bachelor in Biologie in nur 8 statt 6 Semestern abgeschlossen. Nach einem kurzen Informatik-Studiums-Intermezzo an der TU Dortmund hat es ihn eigentlich nur für ein Stipendium nach Frankfurt am Main verschlagen. Dort gestrandet studiert er dort nun im Master-Programm Ökologie und Evolution. Zumindest wenn er nicht gerade in die Lebensweise der Hessen eingeführt wird. Neben seinen Studiengebieten bloggt er über die Themen, die gerade in Paperform hochgespült werden und spannend klingen.

7 Kommentare

  1. Gen-Patent?

    Im ersten Absatz schreibst du vom Patent auf die Isolierung des Gens, also ein bestimmtes technisches Verfahren, später dann von einer Patentierung des Gens. Sind das nun zwei verschiedene Patente?

    Wenn sich das Patent auf ein bestimmtes technisches Verfahren bezieht, dann mag es vielleicht zu den unangenehmen Konsequenzen kommen — die für die Anwendung des geltenden Rechts eben keine Rolle spielen –, ist ein Patent aber nichts Neues. Die allgemeinere Frage ist dann, wie man den rechtlichen Schutz technischer Innovationen gegen das Allgemeininteresse (u.a. von Patienten und Wissenschaftlern) abwägt.

    Manche arme Staaten verletzen beispielsweise die Patente reicher Pharmakonzerne, da sie sich die teuren Medikamente einfach nicht leisten können. Dafür werden sie dann von der WTO bestraft und kriegen weniger Kredite. Im Gegenzug bieten manche Konzerne diesen Ländern Medikamente zum Vorzugspreis an.

    Es ist eine schwierige Debatte; ich persönlich denke, dass das Patentwesen von seinem ursprünglichen Zweck weit entfremdet ist. Der einzelne Erfinder hat doch heute gar keine Chance mehr und braucht zumindest einen guten (und teuren) Patentanwalt. Dann kann die gut ausgestattete Rechtsabteilung eines Großkonzerns aber immer noch ein Verfahren anstrengen, das sich der kleine Erfinder nicht leisten kann; aber das ist dann wohl ein ganz anderes Thema.

    Dennoch: Was wurde hier genau patentiert? Ein technisches Verfahren oder ein Gen? Letzteres scheint mir sinnlos. Muss man dann auch bei jeder Zeugung eine Linzenzgebühr bezahlen, wenn jeder Mensch so ein Gen hat? 😉

  2. Patente auf Isolierung und Gene

    Da habe ich mich in der Tat missverständlich ausgedrückt. Myriad besitzt – so weit ich das überblicken kann und das Urteil gelesen und verstanden habe (IANAL) – sowohl die Patente auf isolierte cDNA des Gens, also das von RNA zurück in DNA überschriebene, gespleiste Gen-Produkt, als auch auf die diagnostische Verwendung des Gens (unabhängig von der Methode, mit der man das Gen in der Diagnostik einsetzt).

    Das Umschreiben von finaler mRNA in cDNA ist in Laboren weltweit nicht nur für einzelne Gene sondern auch für komplette Transkriptome verbreitet. Das es also einen Patent-Anspruch auf einzelne cDNAs von bestimmten Genen geben soll ist zumindest sehr fragwürdig (immerhin wäre die Zeugung als lizenzpflichtiger Akt damit aber vom Tisch… ;)).

    Viel schlimmer finde ich aber, wenn es (so wie es hier scheint) dazu kommt, dass man den gesamten diagnostischen Einsatz patentieren kann. Also selbst wenn ich den Nachweis bei meinen Patienten über ganz andere Methoden verfolge als Myriad das ursprünglich getan hat, dann muss ich immer noch Lizenzgebühren an sie zahlen, weil sie das Patent auf „BRCA als Marker für Brustkrebs“ halten.

    Allgemein finde ich die Patentierung von Nukleotid-Sequenzen die dem „normalen“ genetischen Code folgen – insbesondere von solchen Sequenzen die vollkommen natürlich, sei es inklusive Introns im Genom oder als mRNA-Äquivalent, in lebenden Organismen vorkommen – für untragbar. Myriad hat weder selbst eine neue Gen-Sequenz erschaffen, noch sonst irgendeine schützenswerte Erfindung geleistet.

  3. das ist doch gerade zu lächerlich. warscheinlich stecken dahinter firmen, wie monsanto, die ehrliches interesse haben, dass gen-patente nicht gestürzt werden.

    :

  4. Hanlon’s Razor

    Natürlich kann man Verschwörungen spinnen, dass die Richter von den bösen Biotech-Firmen gekauft wurden. Aber viel wahrscheinlicher ist es, dass hier auch Hanlon’s Razor greift: Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.

  5. Ich verstehe es auch so, dass nicht die Gene, sondern ihre cDNA patentiert wurde. Ich kann daher auch die Begründung für eine Patentierung in gewisser Weise nachvollziehen, da die cDNA eben nicht etwas ist, was im menschlichen Körper auf natürlicher Art vorkommt, sondern von Menschenhand hergestellt werden muss und somit patentierbar macht. Natürlich ist es trotzdem ein Unding, weil so die Brustkrebs- und Eierstockkrebsforschung massiv eingeschränkt wird und man nach diesem Urteil tatsächlich auf die Idee kommen könnte, sämtliche andere cDNAs zu patentieren. Die Patente setzen daher ein deutlich schlechtes Zeichen und sind alles andere als tragbar. In diesem Fall bleibt also echt nichts anderes übrig als zu sagen, dass Myriad an nichts anderem als Profit interessiert ist und die Gesundheit von Menschen tatsächlich hinten anstellt.

  6. Spezifische cDNAs patentieren?

    Also da muss ich widersprechen. Ich finde nicht, dass einzelne cDNAs, die im Endeffekt nur eine doppelsträngige mRNA-Kopie sind (ja und U gegen T ausgetauscht) patentwürdig sind. Ganz unabhängig von den Konsequenzen, die eine solche Patentierung mit sich bringt.

    Immerhin ist das nur das Resultat einer extrem weit verbreiteten Methode die man für alle möglichen Transkripte (im Fall der Poly-T-Primer) oder genauso auch für PCRs & Co (im Fall von spezifischen Primern zur cDNA-Synthese) anwenden kann. Und in wie weit ein Oligonukleotide patentierbar sein sollten, kann ich auch beim besten willen nicht erkennen.

  7. Ich finde auch nicht, dass cDNAs Erfindungen sind, wie du eben auf Twitter gefragt hast. Dennoch kann ich die Begründung von Myriad nachvollziehen und sie argumentieren – finde ich – geschickt mit dem Argument der “Unnatürlichkeit” auf welches die Richter ja reingefallen sind. Das Urteil finde ich aber nachwievor auch falsch und cDNAs keinesfalls patentwürdig. Nicht zuletzt, da cDNAs nicht wirklich etwas Unnatürliches sind, sondern in der Natur ja z.B. bei RNA-Viren vorkommen.

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