Saatgut – Schreck im Kleingarten

BLOG: Vom Hai gebissen

Notizen aus dem Haifischbecken
Vom Hai gebissen

Große Aufregung herrschte heute auf Twitter. Gleich heute morgen fand ich eine panische Erwähnung mit der Bitte um Aufklärung. Der Tenor des verlinkten Artikels: Saatgut-Konzerne wollen ihre Macht ausbauen und nicht nur die Landwirtschaft kontrollieren, sondern auch das, was beispielsweise im kleinen Maßstab in Gärten angebaut wird. Steht das Ende des Kleingartens oder gar alter Sorten unmittelbar bevor? Nicht ganz, aber der Reihe nach.

Im Sommer 2012 erschien in der EU ein sogenanntes Non-Paper zu Neuregelungen des Saat- und Pflanzgutverkehrs. Eine neue Verordnung soll demnach die derzeit 12 Richtlinien für Saat- und Pflanzgut ablösen und dann in allen Staaten der EU gelten. Grob gesagt geht es dabei um einheitliche Mindestanforderungen oder -standards für alles, was irgendwie pflanzlich ist, unabhängig davon, ob es sich um landwirtschaftliche Nutzpflanzen oder Zierpflanzen handelt. Die genauen geplanten Änderungen zitiere ich mal

Im Anhang des Entwurfes der Kommission werden die bisher in den 12 Verkehrsrichtlinien geregeltenArten angeführt. Für bisher nicht geregelte Arten sollen nun ähnliche Mindesterfordernisse wie bisher gemäß der Zierpfanzen-RL (Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, Sorten- angabe und Mindestqualitätsansprüe) gelten. Prinzipiell wird also in Hinkunft Vermehrungsmaterial aller Arten Vermarktungsvorschriften unterliegen.

Nicht nur für den Binnenmarkt und Importe (Gleichstel- lungsbestimmungen von Saatgut aus Drittstaaten mit EU-Saatgut) sind Vermarktungsvorschriften vorgesehen. nunmehr sollen auch für Exporte dieselben Anforderungen wie für den Binnenmarkt gelten. Es soll aber die Möglichkeit von Sondervereinbarungen mit Drittstaaten geben.

Der Geltungsbereich des Inverkehrbringens ist im Non Paper strenger formuliert als in den alten Richtlinien. Bisher wurde nur Saatgut zum Zwecke der kommerziellen Nutzung von den Regelungen erfasst. Diese wesentliche Einschränkung würde in der neuen VO nicht mehr gelten.

Das bedeutet, dass auch Vermehrungsgut außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzung Verkehrsregelungen unterliegt. Als neue Ausnahme vom Geltungsbereich wurde allerdings die Erhaltung von Pfanzengenetischen Ressourcen (PGR) in Kombination mit Genbanken hinzukommen. Nicht mehr registrierungspfichtig sollen Abgeber von Kleinmengen an den Endnutzer sein.

Woher der Eindruck kommt, dass es hier auch um das Ende alter Sorten ginge, kann ich anhand dieser Darstellung nicht unbedingt nachvollziehen. 2012 gab es dazu auch noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, in dem er das geltende gemeinschaftliche Saatgutrecht bestätigt. Das schließt auch spezielle Ausnahme-Regelungen für sogenannte Erhaltungsssorten mit ein, die es seit 2008 gibt und die es ermöglichen, eben diese Erhaltungsssorten unter vereinfachten Bedingungen zuzulassen. Hinzu kommt, dass es wohl kaum lohnenswert wäre, diesen ganzen Registrierungs-Prozess für ein paar Kleingärtner durchzuführen. Alte Sorten sind also – wenn mich mein Eindruck nicht täuscht – rechtlich in Sicherheit. Ein weiterer Punkt, der für einige Konfusion sorgte, war die Sortenlistung. In Deutschland muss jede neue Sorte vom Bundessortenamt zugelassen werden. Diese Zulassung/Registrierung kostete immer schon Geld. Bei alten Sorten stellt sich dann  – wie schon zuvor – die Frage, ob sich das noch lohnt. 

Sicher, wenn der Regelungsbereich ausgeweitet wird, ist eine gewisse Aufmerksamkeit angebracht, zumal einiges in Form von “delegierten Akten” noch recht schwammig ist. Wie weit sich einheitliche Bestimmungen für Pflanzen und Saatgut aus allen Bereichen umsetzen lassen, wird auch noch spannend.

Wem das jetzt alles ein bisschen zuviel war, kann sich grundsätzlich beruhigen. Die geplante Verordnung bezieht sich nur auf die kommerzielle Nutzung des Saatgutes. Kleingärtner haben nichts zu befürchten. Gerade wurde ich über Twitter auf ein äteres Spektakel hingewiesen, das sehr ähnlich verlief wie diese Aufregung um Saatgut: Das EU-Heilpflanzenverbot, dass es gar nicht gibt.


Vielen Dank an Lederstrumpf, der mich unterstützt hat, Saatgut ist ja jetzt nicht so mein Kerngebiet.

Veröffentlicht von

Wissenschafts- und Agrarblogger seit 2009 – eher zufällig, denn als „Stadtkind“ habe ich zur Landwirtschaft keine direkten Berührungspunkte. Erste Artikel über Temple Grandin und ihre Forschungen zum Thema Tierwohl wurden im Blog dann allerdings meiner überwiegend ebenfalls nicht landwirtschaftlichen Leserschaft derart positiv aufgenommen, dass der Entschluss zu einer stärkeren Beschäftigung mit der Landwirtschaft gefallen war. Auch spätere Besuche bei Wiesenhof und darauf folgende Artikel konnten die Stimmung nicht trüben. Seit 2015 schreibe ich auch gelegentlich für das DLG-Blog agrarblogger.de, teile meine Erfahrung in der Kommunikation als Referent und trage nebenbei fleißig weitere Literatur zum Thema Tierwohl zusammen. Auf Twitter bin ich unter twitter.com/roterhai unterwegs.

23 Kommentare

  1. Hinzufügen möchte ich noch kurz, dass aktuell die Zulassungsgebühren des Bundessortenamtes für Alte/Erhaltungssorten um ein vielfaches niedriger sind, als für herkömmliche Sorten. Zusammen mit den vereinfachten Zulassungskriterien für Erhaltungssorten stellt das also für gewerbliche Saatguthändler keine unverhältnismäßige Barriere dar. Kleingärtner können in jedem Fall davon ausgehen, daß sie immer zertifiziertes und somit ihren Ansprüchen entsprechendes Saatgut bekommen. Oder wie ich kürzlich in einem anderen Agrar-Blog las: “Eine hochwertige Heimkino-Anlage würden auch keiner auf einem Hinterhof aus einem Lieferwagen kaufen.”

  2. Warum dann jetzt?

    Vielen Dank für die Zusammenfassung! Wieso ging dann gerade jetzt dieser Trubel los? Lag es an der Petition? Das Non-Paper lag ja schon lange vor, wie es scheint.

  3. Trubel

    Hallo Mathilde,

    ich habe absolut keine Ahnung, was genau jetzt der Auslöser war. Freut mich aber, wenn der Artikel geholfen hat 😉

  4. vorsicht ist angebracht

    Sehr geehrter Herr Schewe!

    Vorsicht ist angebracht. Sie formulieren schon, als ob sich niemand von uns zu fürchten hätte, und dass hier eh alles Friede, Freude, Eierkuchen ist. Dem ist beileibe nicht so.

    Wir reden hier erstens von Regulierungen, die sehr wohl großen Konzernen und deren Hybrid-Produkten in die Hand spielt. Kleinere Hersteller von Saaten geraten da recht rasch ins Hintertreffen.

    Wenn Sie dann meinen, Sie können nicht erkennen, dass damit alte Sorten gefährdet sind, so muss ich widersprechen. Alte Sorten, die – vor allem hier in Österreich mit irrem Marketing grad populär gemacht werden (vgl. “ja-Nastürlich” des REWE-Konzerns) sind davon sehr wohl betroffen. Es stellt sich die Frage, wie lang diese Saaten noch produziert werden (dürfen!!!), wenn diese Verordnung erst mal in Kraft ist.

    Und zu guter Letzt sind Vereine wie die “Arche Noah” mit ihrem Bemühen in konkreter Gefahr. Die lagern seit Jahren unfassbar seltene, wenn nicht teils sogar schon völlig vom Markt verschwundene Samen und Saaten. Um diese zu vermehren, werden sie an Mitglieder abgegeben, die dann die vermehrten Samen zurückbringen. Wie sind denn die “Kleinmengen nun definiert? Als was muss sich dieser Verein denn nun deklarieren? Wie verfährt denn jetzt die EU, wenn die privaten Züchter die Samen wieder retournieren? usw…

    Also so gelassen wie Sie sich geben, kann ich da nicht wirklich sein. Und eines möchte ich auch noch zu bedenken geben: es sind gerade diese alte Sorten, die bei uns Jahrhunderte lang gewachsen sind. Die nicht darauf angewiesen waren, dass der Boden vollgepumpt wird mit Düngemitteln, Chemie und Pestiziden. Selbst wenn diese Sorten nicht “aussterben” sollten – alleine wenn sie nicht oder noch weniger als eh schon angebaut werden, vergiften wir uns praktisch selbst. Weil eben auf das Turbosaatgut der großen Konzerne zurückgegriffen werden muss. Und das ist wohl – so interrpretiere ich das – der Hauptzweck dieser Vorlage. Mag weit hergeholt sein, mich vom Gegenteil oder mit anderen Argumenten zu überzeugen… das überlasse ich nun Ihnen, wird aber schwer werden.

  5. Hallo Herr Strobl,

    vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn ich ehrlich bin, ging es mir zu keinem Zeitpunkt um das Herunterspielen problematischer Entwicklungen. Als ich gestern zum ersten Mal davon hörte, bekam ich allerdings den Eindruck, dass plötzlich jeder, der in seinem Garten etwas sät, das ähnlich und unter gleichen Bedingungen machen muss wie ein Landwirt. Dem ist nicht so.

    Außerdem wundert es mich sehr, dass ich keinem der Artikel, die ich heute dazu las, irgendwo das Urteil des EuGH erwähnt wurde. Gibt es dafür Gründe? Ist das nicht relevant in diesem Zusammenhang? Und was hat es mit der Erleichterung der Zulassungs-Regeln für alte Sorten auf sich?

    Ich schrieb oben, dass es noch einige wenig präzise Stellen in diesem Entwurf gibt – und daraus kann durchaus auch Negatives entstehen. Wir sollten das also wirklich im Auge behalten.

    Wenn Menschen aber tatsächlich Angst haben, in ihrem Garten zu pflanzen, weil sie sich plötzlich strafbar machen könnten, dann läuft in der Berichterstattung irgendwas schief, meinen Sie nicht?

  6. Sieht

    aber dennoch oder gerade deswegen nach Überverwaltung aus:

    Die geplante Verordnung bezieht sich nur auf die kommerzielle Nutzung des Saatgutes. Kleingärtner haben nichts zu befürchten.

    Die EU hat Probleme Verwaltungsgrenzen zu erkennen.

    MFG
    Dr. W

  7. Überverwaltung?

    Hallo Webbaer,
    genau das Gegenteil einer Überverwaltung soll das Ziel der neuen VO sein. Vormals 12 Richtlinien, die von jedem Migliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden mußten, sollen jetzt in einer VO zusammengefasst werden. Damit werden die nationalen Gesetze, mit z. T. unterschiedlich streng umgesetzten Richtlinien, harmonisiert. Ein Vorteil, neben der angestrebten stufenübergreifenden Rückverfolgbarkeit ist, dass die Vergleichbarkeit u. der Handel von Saatgut auf dem EU-Binnenmarkt damit erleichtert wird. Das ist auch ein Schritt zu mehr Transparenz u. Verbraucherschutz.

  8. Herr Lederstrumpf

    Gehen Sie mal davon aus, dass derartige typisch doitsche Reglementierungen
    -> http://www.gesetze-im-internet.de/…16330985.html

    … auch nicht näherungsweise europaweit in dieser Dichte gepflegt werden, – und wenn eine Pflege in Form zentralistischen Wirkens durchgesetzt wird, dass dann nicht unbedingt, wie Sie schreiben, ‘Transparenz u. Verbraucherschutz.’ bedient werden, sondern die Überreglementierung.

    Vielleicht sind Ihnen auch die Zustände in Europa nicht ganz klar: Das, was bspw. in D für die Administrationisten als befriedigend durchgewinkt wird, spielt in einigen Ländern schlichtweg keine Rolle, weil es niemanden interessiert – und weil die Kontrollstrukturen nicht da sind und absehbarerweise auch nie geschaffen werden.

    MFG
    Dr. W (der zudem anregt darüber nachzudenken, wie derartiges Bemühen europaweit so ankommt)

  9. Danke, Sören…

    …für den sehr guten und sachlichen Blogpost. Man sieht hier m.E. schon wieder, wie schnell Befürchtungen (große Konzerne) und Vorurteile (böse EU) hochkochen. Ein kritischer Blick ist sicher angebracht, kopfloser Alarmismus aber sicherlich nicht. Gut, dass es die scilogs gibt! 🙂

    Künftige Anfrage (RL, Facebook, Mail…) werde ich gerne hierher verweisen.

  10. Hallo Michael,

    danke für das Lob. Ich werde da vielleicht nochmal ran müssen, mir ging es jetzt erstmal um die Klarstellung, dass hier nicht die Schrebergärtner-Fraktion im Fokus steht, sondern eben eher jene, die mit Pflanzen im größeren Stil arbeiten. Da hatten ja einige große Bedenken.

    Ansonsten: verweise, was das Zeug hält 😉

  11. Danke für die Klarstellung, dennoch…

    Danke für die Klarstellung.
    Dennoch, ich weiß nicht, ob die Tatsache, das die geplante Verordnung sich nur auf die kommerzielle Nutzung des Saatgutes bezieht, wirklich beruhigend ist. Sind es doch die kommerziellen Nutzer, die für die Lebensmittelversorgung der breiten Masse produzieren. Da nutzt irgendwann dann auch die sog. Wahlfreiheit des Verbrauchers nichts mehr.
    Ich habe den Eindruck, es geht letztlich um eine grundsätzliche Entscheidung. Will sich unsere Gesellschaft immer weiter von einer natürlichen, regionalen Lebensmittelproduktion entfernen und diese immer mehr von Bürokraten und gewinnorientierten Großkonzernen kontrollierten, technischen Normen unterwerfen, oder eben nicht.
    Schon heute kann man ja sehen, wie die Vielfalt verloren geht. Früher war es spannend im Ausland im Supermarkt fremde Produkte, andere Obstsorten etc. einzukaufen. Heute findet man immer häufiger überall dieselben Produkte wie daheim. Ich persönlich empfinde das als Verlust von Lebensqualität.

  12. @ Jan Was ist natürlich?

    bei dieser Diskussion finde ich es immer schwierig mit den Begriffen. Was ist natürlich, wo wird die grenze des ‘Natürlichen’ überschritten. Die alten Sorten sind Züchtungen, vielleicht auch Ernährungsgewohnheiten, landwirtschaftliche Gepflogenheiten einer anderen Zeit, den Grenzen des damals Züchtbaren angeglichen. Sie sind nicht per se ‘besser’. Lebensmittelproduktion wird (immer mehr) zur globalen Frage. Einerseits soll das Regionale schon aus (kultur-)landschaftlichen Gründen erhalten bleiben (und das hat sich eher verbessert in den letzten Jahrzehnten als verschlechtert), andererseits suchen aber auch ferne Länder Absatzmärkte für ihre Produkte, und auch das ist nicht nur schlecht – man muss sie ja auch nicht kaufen (nicht jeder kann jederzeit ins Ausland reisen).
    Selbst der Biomarkt bedient sich da. Was Verordnungen betrifft, werden sie häufig den konkreten Anforderungen nicht gerecht, es ist dann vielleicht auch eine politische Frage, in wieweit die Sorten, die noch Nutzen bringen, den angemessenen Stellenwert bekommen.

  13. @Jan

    In wie fern sollte die (nicht ganz so) neue Regelung nun die Vielfalt beeinflussen ?

    Im Übrigen findet man nicht im Ausland die gleichen Produkte wie daheim, sondern umgekehrt- durch verbesserte Transport-und Lagermöglichkeiten findet man die gleichen Waren daheim, die man sonst nur im Ausland bekommen hätte. Die Vielfalt ist geblieben. Sie ist nur plötzlich alltag geworden.

  14. Hallo Jan,

    vielleicht sollten wir das mal etwas eingrenzen. Letztlich sorgt nicht unsere Gesellschaft für die Lebensmittelprodukte, sondern recht konkret die Landwirte (die natürlich zur Gesellschaft gehören). Die sehen Konzerne nicht selten weitaus entspannter. Saatgut von einem Konzern zu beziehen hat viele Vorteile: das Saatgut beinhaltet immer die Generation mit der größten Ertragsfähigkeit (die von Generation zu Generation schwankt) und sie müssen sich um Vermehrung und Lagerung nicht selbst kümmern.
    Und was die regionale Produktion angeht: ich bin mir sicher, dass in der Nähe eines jeden Betriebes auch Menschen wohnen, für die dieser Betrieb regional ist. Landwirtschaft findet ja nicht auf dem Mond statt. Ganz davon abgesehen ist es natürlich sinnvoll, den Anbau auch nach der Bodenqualität zu richten, während dort, wo Ackerbau weniger lohnen ist, eher Ställe gebaut werden.

    Clemens und Para,
    vielen Dank für Eure Kommentare!

  15. Jaja

    Letztlich sorgt nicht unsere Gesellschaft für die Lebensmittelprodukte, sondern recht konkret die Landwirte (die natürlich zur Gesellschaft gehören). Die sehen Konzerne nicht selten weitaus entspannter. Saatgut von einem Konzern zu beziehen hat viele Vorteile (…)

    Nichtsdestotrotz fragt man sich, was die Überreglementierung soll.

    D.h. worum geht es? Wer saugt sich voll? Wie verhalten sich die EU-Bürokratisten im Saatgut-Komplex genau und warum genau?

    MFG
    Dr. W

  16. @Webbaer: Wie bitte?

    Welche Überreglementierung denn? Es wird in dem Entwurf versucht, ehemals (also jetzt noch existierende) 12 Verordnungen für jede Pflanzen-Kategorie durch eine einzige zu ersetzen. Diese Verordnung gilt dann übergreifend für alles, wobei alte Sorten und private Nutzung ein Stück weit außen vor sind (daran ändert sich gegenüber jetzt nix).

  17. Herr Schewe

    Es wird in dem Entwurf versucht, ehemals (also jetzt noch existierende) 12 Verordnungen für jede Pflanzen-Kategorie durch eine einzige zu ersetzen.

    Es wird versucht mehrere miteinander konkurrierende Verordnungen durch eine einzige zentral verwaltete zu ersetzen.
    Wobei man sich anzunehmenderweise an derartige doitschen Monstern orientieren wird:
    -> http://www.gesetze-im-internet.de/…16330985.html

    Man vergisst dabei die länderspezifisch unterschiedlichen Anforderungslagen und Strukturen, man vereinheitlicht ohne einen europäischen Bundesstaat geschaffen zu haben (den wohl auch keiner will außer den sich selbstauflösenden kräftig zahlenden Leuten aus D) und zudem ist das Ding auch gar nicht vollziehbar. [1]

    Insgesamt sollen solche Vorhaben bürokratistisch genannt werden.

    MFG
    Dr. W

    [1] Die Vollziehbarkeit ist ein wichtiger Punkt Regelmengen betreffend, man soll nicht reglementieren, wenn man nicht umfänglich vollziehen kann. Das ist ein Rechtsgrundsatz btw.

  18. @Webbaer

    Übergreifende Mindestanforderungen bzgl. der Qualität des Saatgutes haben zum Beispiel nichts mit der Unterdrückung länderspezifischer Strukturen zu tun. Ein land, das nicht in der Lage ist, einen bestimmten Qualitäts-Standard zu erreichen oder zu halten, muss dann eben was anderes machen.

  19. Der Auslöser…

    …dieser aufgeregten Berichterstattung liegt im Grunde schon mindestens ein Jahr zurück, und mir ist unklar, warum das Thema jetzt wieder hochgekocht ist.

    Damit die Diskussion hier im Blog sich nicht ungewollt vom Kernproblem entfernt, hier noch ein paar Hintergrundinformationen:

    …Das Kokopelli-Verfahren

    Doch erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Gültigkeit der Richtlinien in einer Vorabentscheidung, die ein französisches Gericht im sogenannten Kokopelli-Verfahren angefordert hatte, bestätigt. Kokopelli, eine gemeinnützige Organisation in Frankreich, setzt sich für die Wiedereinführung alter Gemüse-, Blumen- und Getreidesorten in Europa ein, verkauft Biosaatgut alter Kulturpflanzen und gibt Samen seltener oder gefährdeter Sorten an ihre Unterstützer unentgeltlich ab. Im Dezember 2005 klagte das mittelständische, französische Saatgutunternehmen Graines Baumaux gegen sie wegen unlauterem Wettbewerb und forderte einen Schadensersatz von 50.000 Euro. Die Entscheidung des EuGH hatte in den Medien für großen Wirbel gesorgt, denn die Generalanwältin, deren Gutachten sich die Richter normalerweise anschließen, war Kokopelli in ihrer Argumentation überraschend weit gefolgt. Das Urteil des Obersten Gerichtshof von Nancy steht noch aus…

    http://www.freitag.de/…reitag/die-saat-des-guten

    Bei den durch einen Saatgutkonzern juristisch Belangten handelt es sich um eine gemeinnützige Oganisation:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Association_Kokopelli

    Leider scheint es im EU-Recht doch immer noch Grauzonen bzw Rechtsunsicherheit zu geben, die in diesem Fall von einem Konzern ausgenutzt wurden, um eine Nonprofit-Organisation mit Schadensersatzklagen einzuschüchtern.
    Kokopelli wurde in erster Instanz zu Schadensersatzzahlungen verurteilt und rief den Europäischen Gerichtshof an:

    http://curia.europa.eu/…f/2012-07/cp120097de.pdf

    Mit der Einschätzung des EuGH-Urteils(welches Kokopelli weitgehend Recht gibt – allerdings ohne direkten Einfluss auf das Gerichtsverfahren in Frankreich) beschäftigt sich dieses pdf:

    http://www.saatgutkampagne.org/…_EuGH_Urteil.pdf

  20. Hintergrund

    Hallo Cecilia,

    danke für die Links. Jaja, die guten alten Grauzonen – immer wieder spannend. Außerdem nicht zu vergessen: wie sich eine einheitliche VO für alle Bereiche auswirkt, wird auch noch interessant. Wenn es mir die Zeit erlaubt, bleibe ich da mal dran…

  21. Konzern? Beides kleine Züchter, nur der eine bedient sich an der Arbeit des andere.

    “Der Sachverhalt
    Der EuGH-Prozessverlierer Kokopelli ist eine Öko-Institution in Frankreich. Sie wurde von Dominique Guillet gegründet, einem Urgestein der grünen Bewegung [2]. Kokopelli verkauft auch Saatgut alter Sorten. Damit trat Kokopelli in Konkurrenz zu einer ebenfalls recht kleinen Saatgutfirma, Graines Baumaux [3] (14 Mio. € Jahresumsatz), die auch alte Sorten verkauft und für diese teilweise Sortenrechte hat eintragen lassen, deswegen die vorgeschriebenen Zuchtgärten für die EU-kontrollierte Erhaltungszucht dieser Sorten betreibt. Kokopelli nahm es mit dem „Kopierschutz“ dieser Graines-Baumaux-Sorten nicht so genau. Graines Baumaux warf Kokopelli nun vor, in über 200 Fällen Saatguttütchen verkauft zu haben, die identisch mit den Graines-Baumaux-Produkten sind [4]. Nun kam es in Nancy zum Prozess und Kokopelli wurde verurteilt, Baumaux einen Schadenersatz von 10.000 Euro zu zahlen. Kurz: Graines Baumaux verhielt sich gesetzeskonform und Kokopelli nahm es mit den „Urheberrechten“ und den EU-Vorschriften nicht so genau, darum wurde Kokopelli verurteilt. Nun klagte Kokopelli gegen seine Verurteilung und schließlich wurde der Sachverhalt dem EuGH vorgelegt, ob denn die EU-Regeln, nach denen Kokopelli verurteilt wurde, rechtens seien. Das EuGH hat am 12.7.2012 geurteilt, dass diese Regeln rechtens sind. ”

    http://www.novo-argumente.com/magazin.php/novo_notizen/artikel/0001276

    Bitte nicht einseitig informieren.
    Wieder einmal ein Skandal, der keiner ist.
    Wieder mal Sortenrechte geklaut.

    • Hallo Thorsten,

      ich hoffe doch, dass Du mit der einseitigen Information nicht mich meinst 😉

      Danke auch für Deinen anderen Kommentar unter meinem Monsanto-Artikel!

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