Holocaustleugnung: Der Abschluss?

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Wien. Heidelberg. Berlin: ein israelischer Blick auf Deutschland
un/zugehörig

Heute ist bei mir ein Brief der Staatsanwaltschaft eingegangen. Sie zieht offenbar den Vorwurf zurück. Offiziell heißt es, dass das Verfahren gegen mich eingestellt worden ist, und zwar “gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung”. Dieser Paragraph sieht so aus:

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Wenn ich das also richtig verstehe, bedeutet die Berufung durch die Staatsanwaltschaft auf Abs. 2 (“anderenfalls”), dass sie deswegen den Vorwurf zurückzieht, weil Abs. 1 nicht zutrifft, also deswegen, weil es keinen “genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage”.

Aber was bedeutet es nun, dass es keinen genügenden Anlass gibt? Das erklärt die Staatsanwaltschaft nicht. Ist es, weil der Tatbestand – im Gegensatz zur Aussage des verhörenden Polizisten – doch nicht (in Gestalt des Wortlautes) erfüllt ist? Oder gibt es aus irgendwelchen anderen Gründen keinen Anlass – und in dem Fall, aus welchen denn?

Dies bleibt offen. Nun stellt sich die Frage, wie es für mich weitergehen soll. Soll ich der Staatsanwaltschaft schreiben und um eine ausführliche Begründung bitten?

Veröffentlicht von

www.berlinjewish.com/

Mancherorts auch als der Rebbe von Krechzn* bekannt, heißt der Autor von "un/zugehörig" eigentlich Yoav Sapir. Er ist 5740 (auf Christlich: 1979) in Haifa, Israel, geboren und hat später lange in Jerusalem gelebt, dessen numinose Stimmung ihn anscheinend tief geprägt hat. Nebenbei hat er dort sein M.A.-Studium abgeschlossen, während dessen er sich v. a. mit dem Bild des Juden im Spielfilm der DDR befasst hat. Seit Sommer 2006 weilt er an akademischen Einrichtungen im deutschsprachigen Mitteleuropa: anfangs in Wien, später in Berlin und dann in Heidelberg. Nach einer Hospitanz im Bundestag arbeitet er jetzt selbstständig in Berlin als Autor, Referent und Übersetzer aus dem Hebräischen und ins Hebräische. Nebenbei bietet er auch Tours of Jewish Berlin. * krechzn (Jiddisch): stöhnen; leidenschaftlich jammern.

18 Kommentare

    • Danke für den Link. Da steht Folgendes:

      “Das Ermittlungsverfahren hat sich erledigt! Entweder weil keine Straftat begangen wurde, oder weil dem ehemals Beschuldigten die Tat nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Oder weil zwar eine Tat begangen wurde, aber ein Prozesshindernis eine Verurteilung hindern würde – zum Beispiel die Verjährung der Straftat, das Fehlen eines Strafantrages bei einem absoluten Antragsdelikt usw.”

      Wenn wir davon ausgehen, dass hier kein “Prozesshindernis” vorhanden ist, bleibt es bei “keine Straftat” oder “nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden”. Da ich zu keinem Zeitpunkt bestritten habe, den holocaustleugnenden Wortlaut geschrieben zu haben, würde das wohl bedeuten (müssen?), dass die Staatsanwaltschaft im Wortlaut an sich keine Straftat sieht. Aber das ist natürlich nur eine Spekulation.

      Ferner heißt es da:

      “Wer wissen will, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, kann auch nach Einstellung noch (über einen Rechtsanwalt) Akteneinsicht nehmen.”

      Mir selbst ist es also verboten? Ich muss einem Rechtsanwalt zahlen, um mir die Akte anschauen zu können? Was für eine Abzockerei.

  1. Es heißt ja immer die Staatsanwaltschaft sei überlastet, dringliche in Einzelfällen gar existenzielle Verfahren liegen auf Halde. Ich hätte Skrupel diese Halde unnötig zu vergrößern. Oder streben Sie einen Präzedezfall an, um eine vermeintlich inadäquate Rechtssituation mit zu gestalten?

    • Ich strebe eine Erkenntnis an.

      Das mit der Überlastung habe ich hier Anfang Januar thematisiert – es stellt sich die Frage, warum sie überhaupt damit anfangen, wenn sie denn so überlastet sind.

  2. Soll ich der Staatsanwaltschaft schreiben und um eine ausführliche Begründung bitten?

    Davon würde Ihr Kommentatorenfreund eher abraten, lassen Sie sich stattdessen vielleicht von einem Juristen Ihres Vertrauens beraten, wie er den Vorgang bewertet.

    Ansonsten, ein netter Vorstoß, der – gerade wenn er von einem Juden kommt >:-> – vielleicht den einen oder anderen zumindest über sinnvoll gesetzte Grenzen der Freiheit der Meinungsäußerung ein wenig nachdenken lässt!

    BTW, versetzen wir uns mal in eine antisemitische Kraft, die juristisch derart belangt wird und bei der garantiert jede Art der Argumentation wiederum primär auf das Vorliegen eines Straftatbestands geprüft wird. Juristisch ist hier nämlich wegen Zirkelschlüssigkeit kaum etwas zu verteidigen, wenn nicht gleich noch der Rechtsbeistand einer Straftat angeklagt werden soll.
    Und dies ist meist, von den Sachen um Horscht Mahler einmal abgesehen, nicht beabsichtigt.

    MFG
    Dr. W

      • @ Herr Sapir :
        Es gibt Nachrichten (a.k.a. ‘Kommentare’), die selbst hier, selbst in diesem für die freie Rede sozusagen vorbildlichen Biotop, auf Grund einer anscheinend vorgeschalteten Instanz “verschwinden”, d.h. ohne Nachricht für den Kommentatoren und für Sie “einfach so in den Orcus gehen”.

        Ihr Kommentatorenfreund findet das einerseits nicht so gut, andererseits muss diese Besonderheit auch dem Verbund dieser Webbiotope schaden, wie es zumindest auf den ersten Blick ausschaut.

        MFG
        Dr. W (der bei der Ostpreußen-Geschichte eine fürwahr niederrangige Nachricht versucht hat abzusetzen)

  3. Alles “Ausgemistete” landet im Spam-Ordner von WordPress, da gibt es aber auch nichts von dir.

    Nah, das geht zurzeit manchmal so: Der Kommentator hat seinen Kommentar geschrieben, löst das CAPTCHA korrekt & betätigt die Schaltfläche mit der Beschriftung ‘Kommentar abschicken’, nun gibt es neben dem normalen Gebrauchsfall (“Kommentar wird eingestellt ODER landet für den Kommentatoren sichtbar in der Moderation” – ca. 98% der Fälle werden so bearbeitet) noch zwei Störfälle: 1.) der Kommentar “verschwindet”, d.h. er wird nicht dargestellt und nie mehr dargestellt und 2.) der Kommentator wird darauf hingewiesen das CAPTCHA nicht gelöst zu haben, was nicht stimmt, und aufgefordert die Schaltfläche mit der Beschriftung ‘Zurück’ zu betätigen – woraufhin erneute Versuche wieder zu 2 führen…

  4. Es ist doch völlig klar, dass der genaue Wortlaut des Gesetzes zwar wichtig, selbstverständlich wichtig ist, aber eben nicht alles sein kann. Gesetze werden erlassen, um einem Zweck zu dienen. Wenn ein Vermieter vom ausziehenden Mieter verlangt, er soll die Wohnung sauber und ordentlich hinterlassen, so wie es gesetzlich geregelt ist und so wie es der Wortlaut des Gesetzes vorschreibt, das Gebäude aber unmittelbar danach abgebrochen wird, dann muss der Vermieter die Wohnung nicht reinigen, weil der Zweck des Gesetzes hinfällig wurde – Wortlaut hin oder her.
    Es genügt somit die Frage zu beantworten, was der Gesetzgeber mit dem Verbot der Holocaustleugnung bezweckt.

  5. Soweit ich sehen kann, konzentrierst du dich bei deinen bisherigen Texten zu deinem Experiment sehr auf deine Aussagen selbst – auf den Begriff “Holocaust”, auf den Wortlaut, die Frage, was Leugnung ist usw.

    Aber meinst du nicht, dass die Staatsanwaltschaft vor allem derjenige Teil von Par. 130 StGB Abs. (3) interessiert hat, wo es heißt “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”?

    Das ist, soweit ich sehen kann, Strafvoraussetzung. Nicht das Leugnen an sich, sondern das Instrumentalisieren des Leugnens (z.B. um die Überlebenden und ihre Nachkommen verbal anzugreifen, oder für die Gründung bzw. das Zusammenschweißen einer neonazistischen Gruppierung, oder um öffentlich Propaganda dafür zu machen, dass die Nazis ja doch nicht so schlimm waren und man einige ihrer Ideen wieder aufgreifen könnte, oder um auf diese Weise populistisch zu Punkten und Anhänger für die eigene Sache zu gewinnen, und so weiter).

    Ich vermute, dass in diesem Falle nach der Strafanzeige gegen dich eigentlich alles ungefähr so gelaufen ist, wie man es sich wünschen würde: Polizei bekommt Anzeige. Polizei winkt nicht ab, sondern geht auf Nummer sicheer und beschließt, den Beschuldigten zu befragen. Dass in diesem Anfangsstadium kein mit dem Thema sonderlich vertrauter Polizist zum Einsatz kommt, dürfte Routine sein – der Beamte hat an dieser Stelle vermutlich nur eine sehr begrenzte Funktion, nämlich dir die offensichtlichen Fragen zu Vorgang und Motivation zu stellen und das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Dort dürfte sich jemand kurz durchgelesen haben, was da stand, und entschieden haben: Philosophisches Experiment, keine Leugnung, obendrein das ganze nur in einem Blogportal mit vergleichsweise geringer Reichweite – nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, kein weiterer Handlungsbedarf.

    • Das ist eine sehr plausible und vernünftige Vermutung, aber eben eine Vermutung… Wenn das von der Staatsanwaltschaft schriftlich kommt, ist es was ganz anderes, auch wenn da nichts anderes steht.

      • Wenn noch etwas Mut da ist, könnten Sie sich selbst anzeigen; sie erhielten dann idR eine bessere Begründung, warum der Anzeige seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht weiter gefolgt worden ist. – Für die reine Rechtsauskunft ist so eine Staatsanwaltschaft nicht da.

        MFG
        Dr. W

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